Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Agrarschulordnung
BayAgrSchO§ 106 Prüfungsthemen
Stand: 25.08.2026
Für die schriftliche Prüfung werden die Prüfungsthemen, die zugelassenen Hilfsmittel sowie die Prüfungstermine nach Vorgaben des Staatsministeriums festgelegt. Die Schulleitung reicht nach Anforderung Themenvorschläge ein.