Gesetze / BauPGPÜZAnerkV · BGBl I 1996, 798
Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach dem Bauproduktengesetz
13 Normen · ausgefertigt 06.06.1996 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
- § 1(weggefallen)
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Allgemeine Grundsätze und Voraussetzungen für die Anerkennung
- § 4Allgemeine Pflichten und Rechte der anerkannten PÜZ-Stelle
- Abschnitt 2 · Besondere Vorschriften
- § 5Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Prüfstelle
- § 6Besondere Pflichten der anerkannten Prüfstelle
- § 7Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Überwachungsstelle
- § 8Besondere Pflichten der anerkannten Überwachungsstelle
- § 9Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Zertifizierungsstelle
- § 10Besondere Pflichten der anerkannten Zertifizierungsstelle
- Abschnitt 3 · Antrag auf Anerkennung, Widerruf und Erlöschen
- § 11Antrag und Antragsunterlagen
- § 12Widerruf und Erlöschen
- § 13Inkrafttreten
- Schlußformel