Gesetze / BWildSchV · BGBl I 1985, 2040
Verordnung über den Schutz von Wild
9 Normen · ausgefertigt 25.10.1985 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 3 — Halten von Greifen und Falken | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- § 2Verbote
- § 3Halten von Greifen und Falken
- § 4Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflichten
- § 5Rechtmäßiger Besitz, Nachweispflicht
- § 5aStrafvorschriften
- § 6Ordnungswidrigkeiten
- § 7Berlin-Klausel
- § 8Inkrafttreten
- Schlußformel
- Anlage 1(zu § 2 Absatz 1) Liste der von den Verboten erfassten Wildarten
- Anlage 2(zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten
- Anlage 3(zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten bei Tätigkeiten nicht zu gewerbsmäßigen Zwecken
- Anlage 4(zu § 3 Absatz 1) Liste der Greife und Falken, deren Haltung beschränkt ist
- Anlage 5(zu § 4 Absatz 1 und § 5) Liste der kennzeichnungspflichtigen Wildarten
- Anlage 6(zu § 4 Abs. 1) Aufnahme- und Auslieferungsbuch