Gesetze / BWildSchV · BGBl I 1985, 2040

Verordnung über den Schutz von Wild

9 Normen · ausgefertigt 25.10.1985 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen

Meistzitierte Normen

NormZitierende Entscheidungen
§ 3 — Halten von Greifen und Falken1

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
  3. § 2Verbote
  4. § 3Halten von Greifen und Falken
  5. § 4Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflichten
  6. § 5Rechtmäßiger Besitz, Nachweispflicht
  7. § 5aStrafvorschriften
  8. § 6Ordnungswidrigkeiten
  9. § 7Berlin-Klausel
  10. § 8Inkrafttreten
  11. Schlußformel
  12. Anlage 1(zu § 2 Absatz 1) Liste der von den Verboten erfassten Wildarten
  13. Anlage 2(zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten
  14. Anlage 3(zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten bei Tätigkeiten nicht zu gewerbsmäßigen Zwecken
  15. Anlage 4(zu § 3 Absatz 1) Liste der Greife und Falken, deren Haltung beschränkt ist
  16. Anlage 5(zu § 4 Absatz 1 und § 5) Liste der kennzeichnungspflichtigen Wildarten
  17. Anlage 6(zu § 4 Abs. 1) Aufnahme- und Auslieferungsbuch