Gesetze / Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler
BWappenBek(XXXX)
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BWappenBek/(xxxx)#abs-1 (1) Auf Grund eines Beschlusses der Bundesregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Bundeswappen auf goldgelbem Grund den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BWappenBek/(xxxx)#abs-2 (2) Wird der Bundesadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben wie beim Adler im Bundeswappen zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BWappenBek/(xxxx)#abs-3 (3) Die im Bundesministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Bundeswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.