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Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamten der Deutschen Bundespost

BPräsKldgDBPAnO

(XXXX)

Stand: 10.06.2019

Bund

Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen für den Bereich der Deutschen Bundespost die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamten zu erlassen.

BPräsKldgDBPAnO

Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamten der Deutschen Bundespost

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/BPräsKldgDBPAnO/(xxxx)

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BPräsKldgDBPAnO/(xxxx), abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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