Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr
BPräsKennzAnO(XXXX)
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BPr%C3%A4sKennzAnO/(xxxx)#abs-1 (1) Als Erkennungszeichen für die Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr bestimme ich ein schwarzes Kreuz mit weißer Umrandung in der aus dem nachstehend abgebildeten Muster ersichtlichen Form.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BPr%C3%A4sKennzAnO/(xxxx)#abs-2 (2) Der Bundesminister für Verteidigung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.