Zum Inhalt springen
nu:legal Deutsches Recht
/ Suche läuft…
SachgebieteGesetzeRechtsprechungThemen

Gesetze / Landesrecht Bayern / Vereinbarung des Bundes und der Länder über die Kosten in Einlieferungssachen

BAnz. S. 6658

Eingangsformel

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Bundesrepublik Deutschland und die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen vereinbaren:

BAnz. S. 6658

Vereinbarung des Bundes und der Länder über die Kosten in Einlieferungssachen

Landesrecht Bayern

Inhaltsübersicht →
← Eingangsformel →

Fassung

Stand: 25.08.2026 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 25.08.2026

recht.nulegal.eu/gesetze/BAnz. S. 6658/eingangsformel

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BAnz. S. 6658/eingangsformel, abgerufen am 25.08.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: BAYERN.RECHT

Herunterladen

PDFWordHTMLMarkdown

Diese Fassung als Datei, mit Stand und Quellenangabe.

Inhalte

Gesetze A–Z Landesrecht Fragen & Antworten Neu im Bestand Wochenbericht Statistik

Werkzeuge

Zitat finden Developer-API Vernetzung Zitier-Badge

Nulegal

Über About (English) Impressum Nutzungsbedingungen Datenschutz

nu:legal Deutsches Recht auf recht.nulegal.eu ist eine kostenlose Datenbank des deutschen Rechts: Bundesgesetze und Verordnungen als konsolidierte Lesefassungen mit ihren Vorfassungen und Gerichtsentscheidungen im Volltext, ohne Anmeldung, ohne Werbung, mit offener Schnittstelle und ausdrücklich erlaubtem Text- und Data-Mining. Betrieben von der Nulegal GmbH, Potsdam. Über diese Datenbank · In English

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de) Ein Dienst der Nulegal GmbH ·