Gesetze / Landesrecht Bayern / Bekanntmachung der im internationalen Rechtshilfeverkehr in strafrechtlichen Angelegenheiten bei der Hereinschaffung und der Herausgabe von Gegenständen zu beachtenden zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen
BAnz. S. 11361Eingangsformel
Stand: 25.08.2026
Nachstehende Zusammenstellung der im internationalen Rechtshilfeverkehr in strafrechtlichen Angelegenheiten bei der Hereinschaffung und Herausgabe von Gegenständen zu beachtenden zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen wird hiermit bekannt gemacht (Anlage).