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Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ammergebirge“

§ 3 Schutzzweck

Stand: 25.08.2026

Bayern

Zweck des Naturschutzgebiets ist es,

1. einen Gebirgsstock der nördlichen Kalkalpen und eine für das bayerische Alpengebiet charakteristische Gebirgslandschaft mit ihren typischen Pflanzen- und Tiergesellschaften zu sichern,

2. die Vielfalt an Pflanzen und Tieren zu erhalten, insbesondere seltenen, empfindlichen und gefährdeten Arten die notwendigen Lebensbedingungen zu gewährleisten sowie Störungen von ihnen fernzuhalten,

3. die Entwicklung der naturnahen Vegetation einschließlich der natürlichen Verjüngung naturnaher Waldbestände zu sichern,

4. die naturbedingten Veränderungen der Oberflächengestalt (Geomorphologie) dieser Gebirgslandschaft unbeeinflußt zu lassen.

§ 2 § 4