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Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ammergebirge“§ 1 Schutzgegenstand
Stand: 25.08.2026
Das Ammergebirge in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen und Ostallgäu wird in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet geschützt.