Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Mittlere Isarstauseen“
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Mittlere Isarstauseen“§ 1 Schutzgegenstand
Stand: 25.08.2026
Die Stauseen der Mittleren Isar zwischen Moosburg und Landshut sowie Teile des angrenzenden Auwaldes in den Landkreisen Freising und Landshut werden unter der Bezeichnung „Vogelfreistätte Mittlere Isarstauseen“ in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet geschützt.