Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes zum Schutz der Trinkwassergewinnungsanlage „Mischbornquelle“ für den Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg in der Gemeinde Schaafheim, Gemarkung Mosbach

Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines …

§ 1

Stand: 25.08.2026

Bayern

Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes „Mischbornquelle“ für den Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg in der Gemeinde Schaafheim, Gemarkung Mosbach, ist das Regierungspräsidium Darmstadt – Abteilung Staatliches Umweltamt Darmstadt – in Hessen.

Dieses handelt unter Anwendung des in Bayern geltenden Rechts im Einvernehmen mit dem Landratsamt Aschaffenburg, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Land Bayern erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung von Ausgleichs- und Entschädigungsverfahren.

§ 2