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Verordnung über das Bayerische Forschungszentrum für Wissensbasierte Systeme

§ 2 Aufgaben des Forschungszentrums

Stand: 25.08.2026

Bayern

Das Forschungszentrum dient der Vertiefung sowohl der Grundlagenforschung wie auch der anwendungsbezogenen Forschung auf dem Gebiet der wissensbasierten Systeme sowie der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in diesem Bereich; es nimmt keine Aufgaben in der Lehre wahr. In Kooperation mit interessierten Wirtschaftsunternehmen sollen insbesondere die methodologischen Grundlagen erforscht und die Verfahrensentwicklung sowie die Generierung prototypischer Werkzeuge vorangetrieben werden.

§ 1 § 3