Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Regensburg-Burgweinting“ in der Stadt Regensburg
Verordnung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs …§ 1
Stand: 25.08.2026
Das in § 2 bezeichnete Gebiet der Stadt Regensburg wird als städtebaulicher Entwicklungsbereich förmlich festgelegt.