Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / AuslZustV NRW · GV. NRW. S. 207
Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechtes bei Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
5 Normen · ausgefertigt 22.03.2024 · Änderungen