Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / AuslZustV NRW · GV. NRW. S. 207

Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechtes bei Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

5 Normen · ausgefertigt 22.03.2024 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Regelungsgegenstand
  3. § 2 Örtliche Zuständigkeit bei Antragstellung durch Geschädigte
  4. § 3 Zuständigkeit bei Antragstellung durch Angehörige, Hinterbliebene, Nahestehende und weitere Berechtigte
  5. § 4 Übergangsregelung
  6. § 5 Inkrafttreten