Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die Stiftung Staatstheater Augsburg
AugStGArt 5 Stiftungsorgane
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AugStG/5#abs-1 (1) Organe der Stiftung sind
1. der Stiftungsvorstand,
2. der Stiftungsrat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AugStG/5#abs-2 (2) Zur Beratung der Organe wird nach näherer Maßgabe der Satzung ein Kuratorium der Stiftung gebildet.