Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern
AbfPVAnhang 3 (zu Abschnitt IV Nr. 4.7, Abschnitt V Nr. 2) Für die Sonderabfallbeseitigung zur Verfügung stehende Anlagen
Stand: 25.08.2026
Für Anhang 3 AbfPV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.