Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern
AbfPVAnhang 1 (zu Abschnitt III Nr. 2.6, Abschnitt V Nr. 2) Thermische Behandlungsanlagen für Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle
Stand: 25.08.2026
Für Anhang 1 AbfPV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.