Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern

AbfPV

Anhang 1 (zu Abschnitt III Nr. 2.6, Abschnitt V Nr. 2) Thermische Behandlungsanlagen für Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle

Stand: 25.08.2026

Bayern

Für Anhang 1 AbfPV liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 2