Gesetze / AbfBeauftrV · BGBl I 2016, 2789
Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall
10 Normen · ausgefertigt 02.12.2016 · 2 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 12.08.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 2 — Pflicht zur Bestellung | 1 |
| § 5 — Nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Pflicht zur Bestellung
- § 3Mehrere Abfallbeauftragte
- § 4Gemeinsamer Abfallbeauftragter
- § 5Nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter
- § 6Abfallbeauftragter für Konzerne
- § 7Ausnahme von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten
- Abschnitt 2 · Anforderungen an Abfallbeauftragte
- § 8Zuverlässigkeit
- § 9Fachkunde
- § 10Übergangsvorschriften
- Anlage 1(zu § 9 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Satz 2) Lehrgangsinhalte
Änderungsverlauf
- 12.08.2026 — 1 Norm geändert · § 2 neueste Änderung
- 07.10.2025 — 1 Norm geändert · § 2
- 06.05.2022 — 1 Norm geändert · § 2
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.