Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze BayRS 86-8-A/G
AVSG§ 22 Bezeichnung
Stand: 25.08.2026
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales führt neben der Behördenbezeichnung, soweit es Aufgaben der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe wahrnimmt, die Bezeichnung „Bayerisches Landesjugendamt“.