Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes
AVBayJGAnlage 1 (zu § 5 Abs. 1) Satzung der Jagdgenossenschaft ……………
Stand: 25.08.2026
Für Anlage 1 AVBayJG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.