Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes

AVBayJG

Anlage 1 (zu § 5 Abs. 1) Satzung der Jagdgenossenschaft ……………

Stand: 25.08.2026

Bayern

Für Anlage 1 AVBayJG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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§ 35