Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland
AGGlüStVArt 8 Sportwettvermittlung außerhalb von Wettvermittlungs- und Annahmestellen
Stand: 25.08.2026
Eine Vermittlung von Sportwetten außerhalb von Wettvermittlungs- oder Annahmestellen ist unzulässig. Das gilt auch für das Aufstellen von Wettterminals außerhalb von Wettvermittlungsstellen.