nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 8 AGGlüStV (Bayern) — Sportwettvermittlung außerhalb von Wettvermittlungs- und Annahmestellen

Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eine Vermittlung von Sportwetten außerhalb von Wettvermittlungs- oder Annahmestellen ist unzulässig. Das gilt auch für das Aufstellen von Wettterminals außerhalb von Wettvermittlungsstellen.