Art 213
Stand: 22.07.2026
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- EuGH, 14.04.2015 – C-409/13Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: Befugnis der Kommission zur Rücknahme eines Rechtsetzungsvorschlags bei Verfälschung der verfolgten Ziele KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ist es aufgrund der Lage in einem Drittland notwendig, dass die Union umgehend finanzielle Hilfe leistet, so erlässt der Rat auf Vorschlag der Kommission die erforderlichen Beschlüsse.