Art 177 (ex-Artikel 161 EGV)
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 6
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OLG Thüringen, 30.10.2018 – 4 U 696/17Zitiert von 1
- EuGH, 22.02.2024 – C-54/22
- EuGH, 19.01.2017 – C-436/15
- EuGH, 04.09.2014 – C-197/13Zitiert von 11
- EuGH, 04.09.2014 – C-192/13Kohäsionsfonds: Nichtigerklärung eines Kommissionsbeschlusses über Finanzkorrekturen wegen Nichteinhaltung der Frist KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- EuGH, 29.05.2013 – T-384/10Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Unbeschadet des Artikels 178 legen das Europäische Parlament und der Rat durch Verordnungen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen die Aufgaben, die vorrangigen Ziele und die Organisation der Strukturfonds fest, was ihre Neuordnung einschließen kann. Nach demselben Verfahren werden ferner die für die Fonds geltenden allgemeinen Regeln sowie die Bestimmungen festgelegt, die zur Gewährleistung einer wirksamen Arbeitsweise und zur Koordinierung der Fonds sowohl untereinander als auch mit den anderen vorhandenen Finanzierungsinstrumenten erforderlich sind.
Ein nach demselben Verfahren errichteter Kohäsionsfonds trägt zu Vorhaben in den Bereichen Umwelt und transeuropäische Netze auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur finanziell bei.