Gesetze / Landesrecht Bayern / Ämterverordnung-LM
AELFV§ 3a (aufgehoben)
Stand: 25.08.2026
Für § 3a AELFV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.