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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Jahrgang 2012, S. 221
GV. NRW. 2012 S. 221 · 2.174 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
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Textauszug (durchsuchbar)
2170 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) Vom 21. Juni 2012 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) Artikel 1 Das Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) vom 25. November 1997 (GV. NRW. S. 430), zuletzt geändert durch Artikel 74 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 332), wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift des 4. Teils wird wie folgt neu gefasst: „4. Teil: Umsetzung des Rechts der Europäischen Union“. 2. Vor § 6 wird § 5a eingefügt: „§ 5a (1) Leistungen nach diesem Gesetz erhalten auch Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Nordrhein-Westfalen haben, soweit sie nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. L 166 vom 30. April 2004, S. 1, L 200 S. 1, L 204 vom 4. August 2007, S. 30, ABl. L 338 vom 22. Dezember 2010, S. 35) in der jeweils geltenden Fassung anspruchsberechtigt sind. Gleiches gilt für Bürgerinnen und Bürger aus Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, wenn dieselben Voraussetzungen erfüllt sind. (2) Leistungen, die wegen einer in diesem Gesetz genannten Behinderung nach ausländischem Recht zustehen, werden angerechnet.“ 3. Vor § 6 wird folgende Überschrift eingefügt: „5. Teil: Verfahrensvorschriften, Zuständigkeit“. 4. Die Überschrift des bisherigen 5. Teils wird gestrichen. 5. § 10 wird aufgehoben. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Düsseldorf, den 21. Juni 2012 Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin Hannelore K r a f t (L. S.) Der Finanzminister Dr. Norbert W a l t e r-B o r j a n s Der Minister für Inneres und Kommunales Ralf J ä g e r Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales Guntram S c h n e i d e r Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Barbara S t e f f e n s GV. NRW. 2012 S. 221
Herkunft dieses Textes
Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, GV. NRW. 2012 S. 221. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: html-normtext ·
Prüfwert des Textes 94c99da37b6751c6….