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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2025, Nr. 277
BGBl. 2025 I Nr. 277 · 134.857 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
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Teil I
2025 Ausgegeben zu Bonn am 24. November 2025 Nr. 277
Verordnung
zur Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmter
Personenanzeigen
Vom 19. November 2025
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verordnet aufgrund
– des § 1 Nummer 5 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt
durch Artikel 2 der Verordnung vom 27. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 73) geändert worden ist, im
Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute, und
– des § 1a Nummer 1 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:
Artikel 1
Änderung der Inhaberkontrollverordnung
Die Inhaberkontrollverordnung vom 20. März 2009 (BGBl. I S. 562, 688), die zuletzt durch Artikel 21 des
Gesetzes vom 11. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 2 Absatz 3 wird der folgende Absatz 4 eingefügt:
„(4) Auf Verlangen der Bundesanstalt oder der Deutschen Bundesbank sind Anzeigen und Unterlagen
elektronisch einzureichen. Die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank informieren jeweils auf ihren
Internetseiten über die elektronischen Einreichungswege.“
2. Nach § 8 Nummer 9 wird die folgende Nummer 10 eingefügt:
„10. Für sonstige Anzeigepflichtige bzw. Anzeigepflichtige, die keine natürlichen Personen sind, mit Sitz in der
Bundesrepublik Deutschland, entfällt die Verpflichtung, die Kopie eines Dokuments amtlich oder öffentlich
beglaubigen zu lassen, wenn das Dokument aus dem von den Landesjustizverwaltungen bestimmten
elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern
abrufbar sind, zugänglich ist; eine Kopie des Dokuments aus dem Handelsregister ist ausreichend.“
3. § 9 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 8 wird durch den folgenden Absatz 8 ersetzt:
„(8) Anzeigepflichtige natürliche Personen, Personen nach § 8 Nummer 3 oder Nummer 7 und natürliche
Personen, die als Anteilsinhaber auf den Anzeigepflichtigen einen maßgeblichen Einfluss ausüben können,
haben bei der Bundesanstalt oder der zuständigen Landesaufsichtsbehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage
bei einer Behörde gemäß § 30 Absatz 5 oder § 30b des Bundeszentralregistergesetzes einzureichen. Das
Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als drei Monate sein. Maßgeblich hierfür ist
das Ausstellungsdatum. Personen, die einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland angehören
oder deren Wohnsitz in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland liegt, haben Dokumente aus
dem Herkunfts- oder Wohnsitzstaat einzureichen, die den Dokumenten nach Satz 1 entsprechen oder
zumindest gleichwertig sind. Satz 4 gilt nicht, soweit etwaige Eintragungen in den Strafregistern dieser

Staaten bereits aus einem Führungszeugnis nach § 30b des Bundeszentralregistergesetzes hervorgehen
würden. Werden im Herkunfts- oder Wohnsitzstaat Dokumente nach Satz 4 nicht ausgestellt, so ist der
Umfang der einzureichenden Ersatzunterlagen mit der Bundesanstalt oder der zuständigen Landesaufsichts
behörde abzustimmen. Personen, die in den letzten zehn Jahren Wohnsitze in verschiedenen Staaten hatten,
müssen die Führungszeugnisse und Unterlagen aus jedem dieser Staaten beibringen. In Fällen des Satzes 7
gilt Satz 5 im Hinblick auf den jeweiligen Staat entsprechend.“
b) Absatz 9 Satz 1 wird durch den folgenden Satz ersetzt:
„Anzeigepflichtige natürliche Personen, Personen nach § 8 Nummer 3 oder Nummer 7 und natürliche
Personen, die als Anteilsinhaber auf den Anzeigepflichtigen einen maßgeblichen Einfluss ausüben können,
haben, wenn sie in den letzten zehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz hatten oder in
den letzten zehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben, bei der
Bundesanstalt oder der zuständigen Landesaufsichtsbehörde einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
gemäß § 150 der Gewerbeordnung einzureichen.“
4. In § 10 Absatz 1 wird die Angabe „eigenhändig unterzeichneter“ gestrichen.
5. In § 13 Absatz 4 wird die Angabe „und Absatz 3 Nummer 3 und 4“ gestrichen.
6. § 16 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:
„(1) Der Anzeigepflichtige muss Unterlagen und Erklärungen nicht erneut einreichen, die er der
Bundesanstalt oder der zuständigen Landesaufsichtsbehörde in der Vergangenheit bereits eingereicht hat,
soweit die in den Unterlagen und Erklärungen enthaltenen Angaben noch zutreffen, es sei denn, die
Unterlagen und Erklärungen liegen bei der Bundesanstalt oder der zuständigen Landesaufsichtsbehörde
nicht mehr vor. Treffen sämtliche in den Unterlagen und Erklärungen nach Satz 1 enthaltenen Angaben
noch zu, hat der Anzeigepflichtige dies in dem Formular nach § 6 Absatz 1 zu bestätigen. Die Bundesanstalt
oder die zuständige Landesaufsichtsbehörde kann die in Satz 1 genannten Unterlagen und Erklärungen
jedoch im Rahmen des § 2c Absatz 1a Satz 3 bis 9 des Kreditwesengesetzes oder des § 17 Absatz 4
Satz 3 bis 9 des Versicherungsaufsichtsgesetzes anfordern. Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit
nach § 9 Absatz 8 und 9, müssen neu eingereicht werden, wenn sie seit der Ausstellung älter als zwölf Monate
sind oder wenn vor Ablauf dieser zwölf Monate Änderungen eingetreten sind.“
b) In Absatz 3 wird nach der Angabe „Wertpapierinstitut,“ die Angabe „E-Geld-Institut, Zahlungsinstitut im Sinne
des § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes,“ eingefügt.
c) In Absatz 7 Satz 1 wird nach der Angabe „E-Geld-Institut,“ die Angabe „Zahlungsinstitut im Sinne des § 1
Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes,“ eingefügt.
d) Absatz 10 wird durch den folgenden Absatz 10 ersetzt:
„(10) Im Fall des Absatzes 9 müssen ferner Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 8 bis 15 nicht
eingereicht werden, soweit das anzeigepflichtige Unternehmen nicht an der Spitze des Konzerns steht und
lediglich indirekte Beteiligungen erwirbt oder erhöht.“
e) Absatz 12 Satz 2 und 3 wird gestrichen.
f) Nach Absatz 12 wird der folgende Absatz 12a eingefügt:
„(12a) Handelt es sich beim Zielunternehmen um ein Finanzdienstleistungsinstitut, das ausschließlich
Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 9 und 10 des Kreditwesengesetzes erbringt,
1. müssen auch die Unterlagen und Erklärungen nach § 13 Absatz 3 Nummer 1 und 2 sowie nach § 15
Absatz 1 Satz 6 Nummer 1 nicht beigefügt werden;
2. müssen Anzeigepflichtige, die konzernangehörig sind, auch sonstige Unterlagen und Erklärungen nach
den §§ 8 bis 15 nicht einreichen, soweit es sich um einen Erwerbsvorgang innerhalb des Konzerns handelt;
3. kann die Bundesanstalt auf die Einreichung von Unterlagen und Erklärungen ganz oder teilweise
verzichten, wenn das Zielunternehmen sich in Abwicklung befindet.
Die Bundesanstalt unterrichtet den Anzeigepflichtigen schriftlich oder elektronisch darüber, ob sie auf die
Einreichung nach Satz 1 Nummer 3 verzichtet.“
g) Absatz 13 wird durch den folgenden Absatz 13 ersetzt:
„(13) Für die Absätze 2 bis 10, den Absatz 12 sowie den Absatz 12a gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend.“
7. § 18 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3 wird nach der Angabe „Wertpapierinstitut,“ die Angabe „E-Geld-Institut, Zahlungsinstitut im Sinne
des § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzs,“ eingefügt.

b) Nach Absatz 6 werden die folgenden Absätze 7 und 8 eingefügt:
„(7) Ist der Inhaber der bedeutenden Beteiligung ein konzernangehöriges Unternehmen, das lediglich
indirekte Beteiligungen am Zielunternehmen hält und nicht an der Spitze des Konzerns steht, müssen die
Unterlagen gemäß den §§ 9 und 10 nur auf Verlangen der Bundesanstalt oder der zuständigen Landes
aufsichtsbehörde eingereicht werden.
(8) Steht der Inhaber der bedeutenden Beteiligung an der Spitze eines Konzerns und wird die direkte,
bedeutende Beteiligung am Zielunternehmen von einem konzernangehörigen Unternehmen gehalten, so
kann die Bundesanstalt oder die zuständige Landesaufsichtsbehörde bei einer Anzeige nach Absatz 1 auf
die Einreichung von Unterlagen gemäß den §§ 9 und 10 verzichten. Die Bundesanstalt oder die zuständige
Landesaufsichtsbehörde unterrichtet den Anzeigepflichtigen schriftlich oder elektronisch darüber, ob sie auf
die Einreichung verzichtet.“
8. § 19 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 wird nach der Angabe „E-Geld-Institut,“ die Angabe „Zahlungsinstitut im Sinne des § 1 Absatz 1
Satz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes,“ eingefügt.
b) In Nummer 2 wird nach der Angabe „E-Geld-Instituts,“ die Angabe „Zahlungsinstituts im Sinne des § 1
Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes,“ eingefügt.
c) In Nummer 3 wird nach der Angabe „E-Geld-Institut“ die Angabe „Zahlungsinstitut im Sinne des § 1 Absatz 1
Satz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes“ eingefügt.
9. Die Anlagen 1, 3, 5, 6 und 7 werden durch die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtlichen Anlagen 1, 3,
5, 6 und 7 ersetzt.
Artikel 2
Änderung der Anzeigenverordnung
Die Anzeigenverordnung vom 19. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3245), die zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes
vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 5a Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „eigenhändig unterzeichnet und“ gestrichen.
2. § 5c wird wie folgt geändert:
a) Absatz 3 wird durch den folgenden Absatz 3 ersetzt:
„(3) Personen, die einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland angehören oder deren
Wohnsitz in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland liegt, haben Dokumente aus dem
Herkunfts- oder Wohnsitzstaat einzureichen, die einem Führungszeugnis nach Absatz 1 entsprechen oder
zumindest gleichwertig sind. Satz 1 gilt nicht, soweit etwaige Eintragungen in den Strafregistern dieser
Staaten bereits aus einem Führungszeugnis nach § 30b des Bundeszentralregistergesetzes hervorgehen
würden. Werden im Herkunfts- oder im Wohnsitzstaat keine Dokumente ausgestellt, die einem
Führungszeugnis nach Absatz 1 entsprechen oder zumindest gleichwertig sind, so ist der Umfang der
einzureichenden Ersatzunterlagen mit der Aufsichtsbehörde im Einzelnen abzustimmen.“
b) Nach Absatz 4 Satz 1 wird der folgende Satz eingefügt:
„Absatz 3 Satz 2 gilt im Hinblick auf den jeweiligen Staat entsprechend.“
3. § 5d Absatz 1 Satz 2 wird durch den folgenden Satz ersetzt:
„Satz 1 gilt nicht, wenn die Person weder in den letzten zehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland einen
Wohnsitz hatte noch in den letzten zehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland eine berufliche Tätigkeit
ausgeübt hat.“
4. § 14 Absatz 5 Satz 2 wird gestrichen.

Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bonn, den 19. November 2025
Der Präsident
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Mark Branson
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Anhang zu Artikel 1 Nummer 9

Anlage 1
Anlage 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 1)
(zu § 6 Absatz 1 Satz 1)
Formular – Erwerb-Erhöhung FRISTSACHE
IEE
Adressatenfeld 1 Eingangsdatum:
Ident-Nummer Zielunternehmen
Ident-Nummer Anzeigepflichtiger
Wird von der Behörde ausgefüllt
Hiermit zeige ich/Hiermit zeigen wir
die Absicht des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung
die Absicht der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung
den unabsichtlichen Erwerb einer bedeutenden Beteiligung
die unabsichtliche Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung
an dem folgenden
Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut
Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder Unternehmen nach § 1
Nummer 5 InhKontrollV
an:
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl
Anschrift der Hauptniederlassung
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Seite 1

Rechtsträgerkennung 2, 3
Der Anzeigepflichtige hat nach dem Erwerb oder der Erhöhung Kontrolle über das Zielunternehmen:
Ja. Nein.
Seite 2

1. Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen
1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist.
Familienname
Geburtsname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Geburtsort, Geburtsstaat
Staatsangehörigkeit
Anschrift des Hauptwohnsitzes
Straße, Hausnummer
Postleitzahl 4
Ort
Staat
E-Mail-Adresse
Angaben zur Firma, sofern vorhanden
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Sitz mit Postleitzahl 4
Sitzstaat
Wirtschaftszweig 5
Ordnungsmerkmale
Registereintragung 3
1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist.
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl 4
Sitzstaat
Anschrift der Hauptniederlassung
Straße, Hausnummer
Postleitzahl 4
Ort
Staat
E-Mail-Adresse
Wirtschaftszweig 5
Seite 3

Ordnungsmerkmale
Registereintragung 3
Rechtsträgerkennung 3
2. Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist:
(Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den
Anzeigepflichtigen gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur Post und ein
elektronisch übermitteltes Dokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2
VwVfG.)
2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist.
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Anschrift
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
E-Mail-Adresse
2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist.
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl
Anschrift
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
E-Mail-Adresse
Ordnungsmerkmale
Registereintragung 3
Rechtsträgerkennung 3
Seite 4

3. Die Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise noch einem anderen als
dem Mutterunternehmen zugerechnet werden oder werden diesem zugerechnet:
Nein. Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit
der Nummer _ _ 6 beizufügen, in der unter Berücksichtigung des § 5
InhKontrollV diejenigen, denen die Anteile zugerechnet werden
würden bzw. werden, anzugeben sind. Der Grund der Zurechnung
der Anteile ist ebenfalls anzugeben.
4. Weitere Angaben zum Anzeigepflichtigen
4.1 Der Anzeigepflichtige steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt oder der
zuständigen Landesaufsichtsbehörde:
Nein, weiter mit 4.2.
Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter mit 5.1.
Der Anzeigepflichtige ist:
Kreditinstitut Finanzdienstleistungsinstitut
E-Geld-Institut Zahlungsinstitut
Kapitalverwaltungsgesellschaft Investmentvermögen in
Gesellschaftsform
Wertpapierinstitut Versicherungs-Zweckgesellschaft
Erstversicherungsunternehmen Rückversicherungsunternehmen
Versicherungs-Holdinggesellschaft Unternehmen nach § 293 Absatz 4 VAG
Pensionsfonds Finanzholding-Gesellschaft
gemischte Finanzholding-Gesellschaft sonstiges beaufsichtigtes
Unternehmen
4.2 Der Anzeigepflichtige ist ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes
Unternehmen der Finanzbranche:
Nein, weiter mit 4.3.
Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter mit 4.3.
Der Anzeigepflichtige ist:
CRR-Kreditinstitut Wertpapierinstitut
Erstversicherungsunternehmen Rückversicherungsunternehmen
OGAW-Verwaltungsgesellschaft AIF-Verwaltungsgesellschaft
sonstiges beaufsichtigtes
Unternehmen
Seite 5

Die zuständige Aufsichtsbehörde hat folgende Bezeichnung:
Die Aufsichtsbehörde führt den Anzeigepflichtigen unter folgender Identitätsnummer:
4.3 Der Anzeigepflichtige hat Kontrolle über ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes
CRR-Kreditinstitut, Wertpapierinstitut, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen oder eine OGAW-
oder AIF-Verwaltungsgesellschaft:
Nein, weiter mit 5.1.
Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nummer _ _ 6
beizufügen, in der die kontrollierten Unternehmen aufzuführen sind.
Neben den Angaben nach § 4 Absatz 2 InhKontrollV sind der Unternehmenstyp
(CRR-Kreditinstitut, Wertpapierinstitut, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen,
OGAW- oder AIF-Verwaltungsgesellschaft), die Bezeichnung der zuständigen
Aufsichtsbehörde jedes kontrollierten Unternehmens und die Identitätsnummer,
unter der das Unternehmen bei der Aufsichtsbehörde geführt wird, anzugeben.
5. Angaben zur bedeutenden Beteiligung
5.1 Auf die Geschäftsleitung des Zielunternehmens könnte bzw. kann, obwohl die Höhe der
gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile nicht bereits eine bedeutende Beteiligung ergibt, ein
maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden, weshalb dennoch eine bedeutende Beteiligung vorliegt.
Nein. Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit
der Nummer _ _ 6 beizufügen, in der die Gründe dafür anzugeben
sind.
5.2 Darstellung der Beteiligungshöhe nach Erwerb bzw. Erhöhung der bedeutenden Beteiligung am
Zielunternehmen 7, 8
wird durch die Behörde Firma9, Rechtsform und Sitz Kapitalanteil10,11 Kapital des Stimm- Verhältnis
ausgefüllt (lt. Registereintragung) mit PLZ4 und Sitzstaat; Unter- rechts- zum
Ident-Nummer des Ordnungsmerkmale Registereintragung3, anteil Zielunter-
nehmens12
Beteiligungs- Wirtschaftszweig5; Ident-Nummer (falls bekannt), in Tsd. in Prozent nehmen
Tsd. Euro
unternehmens bei natürlichen Personen neben Firma (falls Prozent Euro 13 14
vorhanden) vollständiger Name9 und
Geburtsdatum, Rechtsträgerkennung3
Seite 6

Die durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen nach Erwerb bzw. Erhöhung der
bedeutenden Beteiligung beträgt __Prozent.
6. Beizufügende Anlagen
6.1 Alle erforderlichen Anlagen liegen als fortlaufend nummerierte Anlage diesem
Hauptformular bei:
Ja. Nein. Wenn „nein“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit
der Nummer _ _ 6 beizufügen, in der die betreffenden Anlagen
aufzuzählen sind und die Gründe dafür anzugeben sind.
6.2 Auf die Einreichung einzelner Anlagen kann der Anzeigepflichtige
nach § 16 Absatz 1 bis 10, 12 und 12a Satz 1 Nummer 1 und 2 InhKontrollV verzichten und
reicht diese deshalb nicht ein:
Nein. Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der
Nummer _ _ 6 beizufügen, in der die betreffenden Anlagen
aufzuzählen sind und jeweils anzugeben ist, welche Verzichtsregel in
Anspruch genommen werden kann.
6.3 Auf Unterlagen und Erklärungen kann nach Ansicht des Anzeigepflichtigen gemäß
§ 16 Absatz 12a Satz 1 Nummer 3 InhKontrollV verzichtet werden 15:
Nein. Ja.
6.4 Liste der Anlagen
Kurzbezeichnung der Anlage Anzahl Anlage liegt bei
Aufzählung der nicht eingereichten Anlagen mit Angabe der nicht erforderlich
Gründe nach Nummer 6.1 dieses Formulars ja
wird nachgereicht
Aufzählung der nicht eingereichten, verzichtbaren Anlagen mit nicht erforderlich
Angabe der Verzichtsregel nach Nummer 6.2 dieses Formulars ja
wird nachgereicht
Erklärung nach § 2c Absatz 1 Satz 2 KWG oder § 17 Absatz 1 nicht erforderlich
Satz 1 Nummer 1 VAG, von welcher Person oder welchem ja
Unternehmen die Kapital- oder Stimmrechtsanteile übernommen
werden wird nachgereicht
Original oder Kopie der Bevollmächtigung des nicht erforderlich
Empfangsbevollmächtigten im Inland nach § 3 Satz 2 ja
InhKontrollV
wird nachgereicht
Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach § 6 Absatz 2 nicht erforderlich
Satz 1 Nummer 1 InhKontrollV oder nach Fußnote 7 dieses ja
Formulars
wird nachgereicht
Schaubild der Beteiligungsstruktur vor Erwerb oder Erhöhung der nicht erforderlich
bedeutenden Beteiligung nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ja
InhKontrollV
wird nachgereicht
Seite 7

Kurzbezeichnung der Anlage Anzahl Anlage liegt bei
Schaubild der Beteiligungsstruktur nach Erwerb oder Erhöhung nicht erforderlich
der bedeutenden Beteiligung nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ja
InhKontrollV
wird nachgereicht
Nachweis über die Identität oder Existenz des Anzeigepflichtigen nicht erforderlich
nach § 8 Nummer 1 InhKontrollV ja
wird nachgereicht
Amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie der aktuellen Satzung, nicht erforderlich
des aktuellen Gesellschaftsvertrages oder einer gleichwertigen ja
Vereinbarung nach § 8 Nummer 2 InhKontrollV
wird nachgereicht
Liste der persönlich haftenden Gesellschafter, nicht erforderlich
Vertretungsberechtigten und der weiteren Personen nach § 8 ja
Nummer 3 InhKontrollV
wird nachgereicht
Darstellung der geschäftlichen Aktivitäten des Anzeigepflichtigen nicht erforderlich
nach § 8 Nummer 4 InhKontrollV ja
wird nachgereicht
Liste mit den wirtschaftlich Begünstigten des Anzeigepflichtigen nicht erforderlich
nach § 8 Nummer 5 InhKontrollV ja
wird nachgereicht
Erklärung über Untersuchungen anderer Behörden außerhalb der nicht erforderlich
Finanzbranche im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der ja
Erhöhung nach § 8 Nummer 6 InhKontrollV
wird nachgereicht
Erklärung zum beabsichtigten Austausch von Geschäftsleitern nicht erforderlich
oder zur Bestellung weiterer Geschäftsleiter des ja
Zielunternehmens nach § 8 Nummer 7 InhKontrollV
wird nachgereicht
Angaben zu der Zeit, die Personen nach § 8 Nummer 7 nicht erforderlich
InhKontrollV jährlich und monatlich ihrer Funktion in dem ja
Zielunternehmen widmen werden nach § 8 Nummer 8
InhKontrollV wird nachgereicht
Aufstellungen über weitere Mandate als Geschäftsleiter oder nicht erforderlich
Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans anderer ja
Unternehmen, die Personen nach § 8 Nummer 7 InhKontrollV
wahrnehmen, nach § 8 Nummer 9 InhKontrollV wird nachgereicht
Unbedenklichkeitsbescheinigung oder gleichwertige nicht erforderlich
Bescheinigung nach § 8a Absatz 1 Nummer 1 InhKontrollV ja
wird nachgereicht
Erklärung der Finanzaufsichtsbehörde des Drittstaats, dass keine nicht erforderlich
Hindernisse oder Beschränkungen hinsichtlich der Bereitstellung ja
der für die Beaufsichtigung des Zielunternehmens erforderlichen
Informationen vorliegen, nach § 8a Absatz 1 Nummer 2 wird nachgereicht
InhKontrollV
Zusammenfassung der für den Anzeigepflichtigen geltenden nicht erforderlich
aufsichtsrechtlichen Vorschriften des Drittstaats nach § 8a ja
Absatz 1 Nummer 3 InhKontrollV
wird nachgereicht
Seite 8

Kurzbezeichnung der Anlage Anzahl Anlage liegt bei
Bezeichnung des Ministeriums oder der Regierungsabteilung, die nicht erforderlich
für die Festlegung der Anlagepolitik des Staatsfonds zuständig ja
ist, nach § 8a Absatz 2 Nummer 1 InhKontrollV
wird nachgereicht
Einzelheiten zur Anlagepolitik und zu sämtlichen nicht erforderlich
Anlagebeschränkungen nach § 8a Absatz 2 Nummer 2 ja
InhKontrollV
wird nachgereicht
Name und Funktionsbezeichnung der Personen, die die nicht erforderlich
Anlageentscheidungen des Staatsfonds treffen, nach § 8a ja
Absatz 2 Nummer 3 InhKontrollV
wird nachgereicht
Einzelheiten zu dem Einfluss, den das Ministerium oder die nicht erforderlich
Regierungsabteilung auf das Tagesgeschäft des Staatsfonds und ja
das Zielunternehmen ausübt, nach § 8a Absatz 2 Nummer 4
InhKontrollV wird nachgereicht
Beschreibung der Wertentwicklung bedeutender Beteiligungen nicht erforderlich
nach § 8a Absatz 3 Nummer 1 InhKontrollV ja
wird nachgereicht
Einzelheiten zur Anlagepolitik und zu sämtlichen nicht erforderlich
Anlagebeschränkungen nach § 8a Absatz 3 Nummer 2 ja
InhKontrollV
wird nachgereicht
Faktoren, die als Grundlage für Anlagebeschränkungen dienen, nicht erforderlich
und Faktoren, die zur Änderung seiner Erfolgsstrategie führen ja
würden, nach § 8a Absatz 3 Nummer 3 InhKontrollV
wird nachgereicht
Entscheidungsstrukturen einschließlich Namen und nicht erforderlich
Funktionsbezeichnungen der Personen, die die ja
Anlageentscheidungen treffen, nach § 8a Absatz 3 Nummer 4
InhKontrollV wird nachgereicht
Beschreibung des Verfahrens zur Bekämpfung von Geldwäsche nicht erforderlich
und des hierfür geltenden rechtlichen Rahmens nach § 8a ja
Absatz 3 Nummer 5 InhKontrollV
wird nachgereicht
Formulare „Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit“ nach nicht erforderlich
§ 9 InhKontrollV ja
wird nachgereicht
Weitere Unterlagen und Erklärungen zu den Formularen nach § 9 nicht erforderlich
InhKontrollV entsprechend § 9 Absatz 3 Satz 5 und Absatz 7 ja
Satz 3 und 4 InhKontrollV
wird nachgereicht
Führungszeugnisse nach § 9 Absatz 8 InhKontrollV nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister nach § 9 Absatz 9 nicht erforderlich
InhKontrollV ja
wird nachgereicht
Seite 9

Kurzbezeichnung der Anlage Anzahl Anlage liegt bei
Lebensläufe nach § 10 InhKontrollV nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Arbeitszeugnisse über unselbständige Tätigkeiten bzw. Liste von nicht erforderlich
Referenzpersonen und Empfehlungsschreiben nach § 10 Absatz 2 ja
Satz 4 bzw. § 16 Absatz 11 InhKontrollV
wird nachgereich
Darstellung der Konzernstruktur nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 nicht erforderlich
Buchstabe a InhKontrollV ja
wird nachgereicht
Darstellung der Geschäftstätigkeit des Konzerns nach § 11 nicht erforderlich
Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b InhKontrollV ja
wird nachgereicht
Aufstellung der Konzernunternehmen der Finanzbranche nach nicht erforderlich
§ 11 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c InhKontrollV ja
wird nachgereicht
Angaben über die Geschäftsbeziehungen zu nicht erforderlich
Konzernunternehmen nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d ja
InhKontrollV
wird nachgereich
Angaben zur Führung von Geschäften nach § 11 Absatz 1 nicht erforderlich
Nummer 1 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa InhKontrollV ja
wird nachgereicht
Angaben zu weiteren Unternehmen nach § 11 Absatz 1 nicht erforderlich
Nummer 1 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb InhKontrollV ja
wird nachgereicht
Liste sonstiger Anteilseigner etc. nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 nicht erforderlich
Buchstabe f InhKontrollV ja
wird nachgereicht
Liste nach § 11 Absatz 1 Nummer 2 InhKontrollV nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Liste über Anteilseigner etc. des Anzeigepflichtigen nach § 11 nicht erforderlich
Absatz 1 Nummer 3 InhKontrollV ja
wird nachgereicht
Analyse des Umfangs der konsolidierten Beaufsichtigung des nicht erforderlich
Zielunternehmens und der Gruppe nach § 11a InhKontrollV ja
wird nachgereicht
Darstellung der finanziellen und sonstigen Interessen nach § 12 nicht erforderlich
InhKontrollV ja
wird nachgereicht
Seite 10

Kurzbezeichnung der Anlage Anzahl Anlage liegt bei
Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse mit
den Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten nicht erforderlich
drei Geschäftsjahre nach § 13 Absatz 2 Nummer 1 ja
InhKontrollV
wird nachgereicht
den Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der nicht erforderlich
letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 ja
InhKontrollV
wird nachgereicht
den Kapitalflussrechnungen und nicht erforderlich
Segmentberichterstattungen der letzten drei ja
Geschäftsjahre nach § 13 Absatz 2 Nummer 3
InhKontrollV wird nachgereicht
einer Aufzählung und Beschreibung der nicht erforderlich
Einkommensquellen des Anzeigepflichtigen nach § 13 ja
Absatz 3 Nummer 1 InhKontrollV
wird nachgereicht
Nachweisen nach § 13 Absatz 3 Nummer 1 InhKontrollV nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
einer Vermögensaufstellung nach nicht erforderlich
§ 13 Absatz 3 Nummer 2 InhKontrollV ja
wird nachgereicht
Nachweisen nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 InhKontrollV nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
den Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten nicht erforderlich
drei Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen ja
kontrollierten Unternehmen und der Unternehmen, deren
Geschäfte der Anzeigepflichtige führt, nach § 13 Absatz 3 wird nachgereicht
Nummer 3 InhKontrollV
den Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der nicht erforderlich
letzten drei Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen ja
kontrollierten Unternehmen und der Unternehmen, deren
Geschäfte der Anzeigepflichtige führt, nach § 13 Absatz 3 wird nachgereicht
Nummer 4 InhKontrollV
den Planbilanzen und Plangewinn- und nicht erforderlich
verlustrechnungen für die nächsten drei Geschäftsjahre ja
nach § 13 Absatz 4 InhKontrollV
wird nachgereich
den Konzernabschlüssen der letzten drei Geschäftsjahre nicht erforderlich
nach § 13 Absatz 5 Nummer 1 InhKontrollV ja
wird nachgereicht
den Berichten über die Konzernabschlussprüfung der nicht erforderlich
letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Absatz 5 Nummer 2 ja
InhKontrollV
wird nachgereicht
Seite 11

Kurzbezeichnung der Anlage Anzahl Anlage liegt bei
den Ratings über die Bonität des Anzeigepflichtigen nach nicht erforderlich
§ 13 Absatz 7 Satz 1 InhKontrollV ja
wird nachgereicht
den Ratings über die Bonität des Konzerns nach § 13 nicht erforderlich
Absatz 7 Satz 2 InhKontrollV ja
wird nachgereicht
den Ratings über die Bonität der nicht nicht erforderlich
konzernangehörigen Unternehmen nach § 13 Absatz 7 ja
Satz 2 InhKontrollV
wird nachgereicht
Darstellung der für den Erwerb oder die Erhöhung erforderlichen nicht erforderlich
Eigen- und Fremdmittel nach § 14 Halbsatz 1 InhKontrollV ja
wird nachgereicht
Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit dem nicht erforderlich
Erwerb oder der Erhöhung nach § 14 Halbsatz 2 InhKontrollV ja
wird nachgereicht
Geschäftsplan bzw. Darstellung strategischer Ziele und Pläne nicht erforderlich
nach § 15 InhKontrollV ja
wird nachgereicht
Anlage nach Nummer 3 dieses Formulars nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Anlage nach Nummer 4.3 dieses Formulars nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Anlage nach Nummer 5.1 dieses Formulars nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
7. Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an:
Familienname
Vorname
Telefonnummer
(mit Vorwahl)
E-Mail-Adresse
Seite 12

8. Unterschrift(en)
8.1 Mit der nachfolgenden Unterschrift / Mit den nachfolgenden Unterschriften wird
bestätigt, dass
● der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und
● der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die Unterzeichnenden
entsprechend dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige
für den Anzeigepflichtigen abzugeben.
8.2 Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab:
Nein, bitte weiter mit 8.3.
Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die Anzeige
einreichen.
Ort, Datum und Unterschrift des Anzeigepflichtigen
8.3 Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend
ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen
abzugeben: 16
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Seite 13

Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Seite 14

Fußnoten
1 Ist das Zielunternehmen ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, ist eine Ausfertigung an
die Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die für das Institut zuständige Hauptverwaltung der
Deutschen Bundesbank zu adressieren.
Handelt es sich bei dem Zielunternehmen um ein Versicherungsunternehmen, einen
Pensionsfonds oder ein Unternehmen nach § 1 Nummer 5 InhKontrollV, ist lediglich entweder
eine Ausfertigung an die Bundesanstalt oder eine Ausfertigung an die zuständige
Länderaufsichtsbehörde zu adressieren.
Die entsprechende Adresse ist in dem Adressatenfeld einzutragen.
2 Legal Entity Identifier.
3 Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.
4 Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.
5 Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die
Bankenstatistik“ einzutragen.
6 Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist
einzutragen.
7 Nummer 5.2 ist nicht auszufüllen
- bei komplexen Beteiligungsstrukturen,
- bei indirekten Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und
- wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens
nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt.
Stattdessen ist das Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach Anlage 2 der
Inhaberkontrollverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen.
8 Für indirekt gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige Beteiligungskette mit
den jeweiligen direkt gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen.
Die Kette beginnt mit der direkt gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit
dem Zielunternehmen.
9 Zu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen
vollständiger Name (Vorname und Familienname) wiederholt werden. Zu dem unter Nummer
1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1 angezeigten Zielunternehmen
muss lediglich die Firma eingetragen werden.
10 Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei
Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch
den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit
einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der
Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des
Meldestichtages umzurechnen. Sofern es sich bei dem Zielunternehmen um einen
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit handelt, sind Prozentangaben in Bezug auf den
Gründungsstock einzutragen.
11 Direkter Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier
genannten Zielunternehmen (keine durchgerechneten Quoten).
12 Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in
ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages
umzurechnen.
Diese Seite ist nicht einzureichen.

13 Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach
dem Komma.
14 Ist der Anzeigepflichtige oder der die Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde nach dem
Erwerb oder der Erhöhung ein Mutterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Mutter"
einzutragen. Ist der die Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein
Schwesterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Schwester" einzutragen. Ansonsten ist das
Feld nicht auszufüllen.
15 Kann nach Ansicht des Anzeigepflichtigen auf sämtliche Unterlagen und Erklärungen verzichtet
werden, weiter mit 7. Kommt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei ihrer
Beurteilung zu einem anderen Ergebnis, sind die Angaben nach Nummer 6.4 nachzuholen.
16 Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen
Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen berechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren
Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu
ergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die
Seitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist.
Diese Seite ist nicht einzureichen.

Anlage 3 Anlage 3
(zu § 9 Absatz 1 Satz 1)
(zu § 9 Absatz 1 Satz 1)
Formular – Angaben zur Zuverlässigkeit Anlage Nummer …..1
IAZ
Angaben zur Zuverlässigkeit 2
Angaben des Anzeigepflichtigen
zum Anzeigepflichtigen selbst
zu einem vom Anzeigepflichtigen derzeit oder in den letzten zehn Jahren geleiteten oder
kontrollierten Unternehmen, sofern dieser eine natürliche Person ist
zu einem vom Anzeigepflichtigen derzeit kontrollierten Unternehmen, sofern dieser keine
natürliche Person ist
zu einem persönlich haftenden Gesellschafter 3
zu einer Person nach § 8 Nummer 3 InhKontrollV
zu einem Anteilsinhaber, der auf den Anzeigepflichtigen einen maßgeblichen Einfluss ausüben
kann
(Bitte nachfolgend die Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen, des, sofern der Anzeigepflichtige eine natürliche Person ist,
vom Anzeigepflichtigen derzeit oder in den letzten zehn Jahren geleiteten oder kontrollierten Unternehmens oder des, sofern
der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist, vom Anzeigepflichtigen kontrollierten Unternehmens, des persönlich
haftenden Gesellschafters, der Person nach § 8 Nummer 3 InhKontrollV oder des Anteilsinhabers, der auf den Anzeigepflichtigen
einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, eintragen.)
Bei einer natürlichen Person sind anzugeben:
Familienname
Geburtsname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit(en)
Anschrift des Hauptwohnsitzes
Straße, Hausnummer
Postleitzahl 4
Ort
Staat
E-Mail-Adresse
Andernfalls sind anzugeben:
Seite 1

Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl 4
Sitzstaat
E-Mail-Adresse
Ordnungsmerkmale
Registereintragung 5
Rechtsträgerkennung 5, 6
Seite 2

1. Angaben nach § 9 Absatz 1 InhKontrollV
1.1 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Strafverfahren geführt oder wurde zu einem
früheren Zeitpunkt gegen ihn ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens
geführt? 7
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern. 8
1. Siehe auch Anlage
Nummer _ _ 9.
2. Siehe auch Anlage
Nummer _ _ 9.
1.2 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen im Zusammenhang mit einer unternehmerischen
oder sonstigen beruflichen Tätigkeit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder vergleichbares
Verfahren nach einer anderen Rechtsordnung geführt oder wurde ein solches Verfahren gegen
ihn mit einer Geldbuße oder sonstigen Sanktion abgeschlossen? 10
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern. 8
1. Siehe auch Anlage
Nummer _ _ 9.
2. Siehe auch Anlage
Nummer _ _ 9.
1.3 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe
einer eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse oder ein vergleichbares
Verfahren geführt oder wurde ein solches Verfahren zu einem früheren Zeitpunkt geführt?
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern. 8
1. Siehe auch Anlage
Nummer _ _ 9.
Seite 3

2. Siehe auch Anlage
Nummer _ _ 9.
1.4 Hat gegen den auf Seite 1 Angegebenen eine Aufsichtsbehörde eine gewerberechtliche
Zuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung oder ein aufsichtliches Verfahren zum Erlass von
Maßnahmen eingeleitet oder durchgeführt? 10
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern. 8
1. Siehe auch Anlage
Nummer _ _ 9.
2. Siehe auch Anlage
Nummer _ _ 9.
1.5 Wurde eine Registereintragung, Erlaubnis, Mitgliedschaft oder Gewerbeerlaubnis des auf
Seite 1 Angegebenen durch eine Behörde versagt oder aufgehoben oder wurde er in sonstiger
Weise vom Betrieb eines Gewerbes oder der Vertretung und Führung dessen Geschäfte
ausgeschlossen oder wurde gegen ihn ein entsprechendes Verfahren geführt? 10
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern. 8
1. Siehe auch Anlage
Nummer _ _ 9.
2. Siehe auch Anlage
Nummer _ _ 9.
2. Angaben nach § 9 Absatz 2 InhKontrollV 11
Hat der auf Seite 1 Angegebene einen Arbeitsplatz, eine Vertrauensstellung, ein
Treuhandverhältnis oder eine vergleichbare Position verloren? 12
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist der Verlust der Position zu erläutern. 8
Seite 4

1. Siehe auch Anlage
Nummer _ _ 9.
2. Siehe auch Anlage
Nummer _ _ 9.
3. Angaben nach § 9 Absatz 7 InhKontrollV 11
3.1 Wurde die Zuverlässigkeit des auf Seite 1 Angegebenen als Erwerber einer bedeutenden
Beteiligung an einem Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut, Versicherungsunternehmen,
Pensionsfonds oder einem Unternehmen nach § 1 Nummer 5 InhKontrollV oder als
Geschäftsleiter eines Kreditinstituts, Finanzdienstleistungsinstituts,
Versicherungsunternehmens, Pensionsfonds oder eines Unternehmens nach § 1 Nummer 5
InhKontrollV durch eine andere Aufsichtsbehörde geprüft?
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die
Bezeichnung der Aufsichtsbehörde, der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das
Ergebnis der Prüfung anzugeben. 8
1. Siehe auch Anlage
Nummer _ _ 9.
2. Siehe auch Anlage
Nummer _ _ 9.
3.2 Ist eine vergleichbare Prüfung zu Nummer 3.1 durch eine andere Behörde in Bezug auf den auf
Seite 1 Angegebenen erfolgt?
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die
Bezeichnung der Behörde, der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das Ergebnis
der Prüfung anzugeben. 8
1. Siehe auch Anlage
Nummer _ _ 9.
2. Siehe auch Anlage
Nummer _ _ 9.
Seite 5

4. Erklärung und Unterschrift(en)
Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. Über nachträglich auftretende
Änderungen werde ich unverzüglich in Schriftform gegenüber der Bundesanstalt oder der zuständigen
Landesaufsichtsbehörde berichten. Ich bin mir bewusst, dass unvollständige oder falsche Angaben in
der Selbstauskunft die persönliche Zuverlässigkeit berühren können.
_______________________ ______________________
Ort Datum
________________________________________________________
Unterschrift(en)
________________________________________________________
Name
________________________________________________________
Funktion/Titel
Seite 6

Fußnoten
1 Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist
einzutragen.
2 Für den Anzeigepflichtigen, für jede Person nach § 8 Nummer 3 InhKontrollV, für jeden
Anteilseigner, der auf den Anzeigepflichtigen einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, für
jedes vom Anzeigepflichtigen derzeit oder in den letzten zehn Jahren geleitete oder kontrollierte
Unternehmen, sofern dieser eine natürliche Person ist, und für jedes vom Anzeigepflichtigen
derzeit kontrollierte Unternehmen, sofern dieser keine natürliche Person ist, ist ein gesondertes
Formular zu verwenden; im Falle der geleiteten oder kontrollierten Unternehmen ist dieses vom
Anzeigepflichtigen oder einem Vertretungsberechtigten des Anzeigepflichtigen zu
unterzeichnen.
3 Ist der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person, sind lediglich die Zeilen
„Firma“, „Rechtsform“ und „Sitz mit Postleitzahl“ auszufüllen.
4 Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.
5 Nur anzugeben, sofern eine Eintragung oder Rechtsträgerkennung vorliegt.
6 Legal Entity Identifier.
7 Bei den Angaben können Strafverfahren unberücksichtigt bleiben, die mangels hinreichenden
Tatverdachts oder wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt oder mit einem Freispruch
beendet worden sind oder bei denen eine ergangene Eintragung im Bundeszentralregister zu
entfernen oder zu tilgen ist oder die gemäß § 53 BZRG nicht angegeben werden müssen.
Strafverfahren, die vorläufig eingestellt wurden oder nach den §§ 153 und 153a StPO eingestellt
wurden, sind anzugeben. Bei den Angaben zu Strafverfahren, die nach den §§ 153 und 153a StPO
eingestellt wurden, können die Strafverfahren unberücksichtigt bleiben, die vor mehr als fünf
Jahren vor dem Beginn des Jahres, in dem die Anzeige eingereicht wird, eingestellt wurden.
Entsprechendes gilt für Strafverfahren, die nicht von einer deutschen Strafermittlungsbehörde
oder von einem deutschen Gericht beendet worden sind.
8 Die Anzahl der Zeilen ist bei Bedarf beliebig erweiterbar.
9 Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage (Unterlagen nach § 9
Absatz 3 Satz 5 und Absatz 7 Satz 3 InhKontrollV) zu einer in § 6 Absatz 1 InhKontrollV
genannten Anzeige oder zur Anzeige nach § 2c Absatz 1 Satz 5 KWG oder § 17 Absatz 2 VAG ist
einzutragen.
10 Bei den Angaben können die Verfahren unberücksichtigt bleiben, die vor mehr als fünf Jahren
vor dem Beginn des Jahres, in dem die Anzeige eingereicht wird, mit einer Geldbuße, Sanktion
oder sonstigen Entscheidung abgeschlossen worden sind oder die gemäß § 153 GewO aus dem
Gewerbezentralregister zu tilgen sind.
11 Im Formular zur Zuverlässigkeit eines derzeit oder früher vom Anzeigepflichtigen geleiteten oder
kontrollierten Unternehmens ist diese Nummer nicht auszufüllen.
12 Bei den Angaben kann ein Verlust von Positionen unberücksichtigt bleiben, der sich vor mehr als
fünf Jahren vor dem Beginn des Jahres ereignet hat, in dem die Anzeige eingereicht wird.
Diese Seite ist nicht einzureichen.

Anlage 5
(zu § 9 Absatz 5)
IPVFA
Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit
– durch den Anzeigepflichtigen auszufüllen –
Anlage Nummer …..
____________________________________________________ ____________________________________________________
Zielunternehmen Name der Person nach § 8 Nummer 7 InhKontrollV
1. Angaben zur Tätigkeit
a. Bitte geben Sie an, welche Tätigkeit die Person nach § 8 Nummer 7 InhKontrollV innehaben soll
Geschäftsleiter(in)
Vorsitzende(r) des Vorstands / des Geschäftsleitungsorgans
stellvertretende(r) Geschäftsleiter(in)
Verhinderungsvertreter (nach Sparkassenrecht)
Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts
sonstige Position (bitte näher erläutern)
b. Bitte geben Sie möglichst genau an, mit welchen Hauptaufgaben und Verpflichtungen die Tätigkeit in dem Zielunternehmen verbunden ist
und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Person unterstellt sein werden
Bitte geben Sie an, ob und welchen Ausschüssen/Unterausschüssen des Vorstands die Person angehören wird und beschreiben Sie diese:
c. Bitte geben Sie nachfolgende Informationen zur Bestellung der Person:
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2025 Teil I Nr. 277, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2025
Bestellung zum: (Planmäßige) Amtszeit:
JA
Wird die bestellte Person eine andere Person ersetzen?
NEIN
Seite 29 von 61

Falls JA, wen und warum?
In welchem Verhältnis stehen die Person und das Zielunternehmen nach der Bestellung zueinander?
Dienstvertragsverhältnis
Arbeitnehmer/in
Sonstiges – bitte erläutern –
d. Wird die Person vor Aufnahme der Tätigkeit oder im ersten Jahr ihrer JA
Tätigkeit eine spezielle Schulung erhalten? NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
Veranstalter (interne Schulung oder
Schulungsinhalte Beginn: Ende:
Name des externen Veranstalters)
2. Interessenkonflikte
Wenn die Person nach § 8 Nummer 7 InhKontrollV in dem „Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und
ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit – durch die Person nach § 8 Nummer 7 InhKontrollV auszufüllen“ Erklärungen zu potentiellen Interessenkonflikten
abgegeben hat, teilen Sie bitte mit, durch welche Maßnahmen der Interessenkonflikt (unabhängig davon, ob dieser als wesentlich oder nicht wesentlich zu
betrachten ist) verhindert, abgeschwächt oder gelöst werden soll. Bitte fügen Sie entsprechende Unterlagen (z. B. Satzung, Geschäftsordnung) bei.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2025 Teil I Nr. 277, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2025
Seite 30 von 61

3. Kollektive Eignung
1. Wie ist die Person im Hinblick auf die kollektive Eignung der Geschäftsleitung des Zielunternehmens einzuordnen? Bitte erläutern Sie, warum die
beabsichtigte Bestellung die kollektive Eignung des Organs ergänzt. Bitte nehmen Sie dabei ggf. auf das Ergebnis der jüngsten Selbsteinschätzung der
kollektiven Eignung des Organs Bezug.
2. Bitte erläutern Sie allgemein die Schwächen, soweit diese in Bezug auf die Zusammensetzung der Geschäftsleitung festgestellt wurden:
3. Wie wird die Person dazu beitragen, einige oder alle unter Nummer 2 genannten Schwächen zu beheben?
4. Weitere Informationen/Anmerkungen
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2025 Teil I Nr. 277, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2025
Seite 31 von 61

Erklärung des Anzeigepflichtigen
Der Unterzeichner / die Unterzeichnerin bestätigt, dass
die im vorliegenden Fragebogen getätigten Angaben nach seinem/ihrem besten Wissen und Gewissen zutreffend und vollständig sind;
der Anzeigepflichtige die Bundesanstalt bei Eintritt einer wesentlichen Änderung bezüglich der getätigten Angaben unverzüglich informieren wird;
der Anzeigepflichtige sämtliche zur Beurteilung der fachlichen Eignung, Zuverlässigkeit und zeitlichen Verfügbarkeit der Person notwendigen
Informationen angefordert und bei der Entscheidung, die Person als fachlich geeignet, zuverlässig und ausreichend zeitlich verfügbar zu betrachten, ausreichend
berücksichtigt hat;
die Beschreibung der Funktion, die die Person innehaben soll, diejenigen Aspekte der Aktivitäten des Zielunternehmens, für die die Person zuständig sein
soll, zutreffend wiedergibt;
der Anzeigepflichtige auf Grundlage sorgfältiger Erkundigungen und unter Bezugnahme auf die in § 25c Absatz 1 und 2 KWG geregelten
Eignungskriterien der Auffassung ist, dass die angezeigte Person fachlich geeignet, zuverlässig und ausreichend zeitlich verfügbar ist;
der Anzeigepflichtige die Person nach § 8 Nummer 7 InhKontrollV auf die gesetzlichen Verpflichtungen, die mit der Funktion, die die Person innehat /
innehaben soll, hingewiesen hat.
_____________________________________________________________________________________________
Datum, Unterschrift
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2025 Teil I Nr. 277, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2025
Seite 32 von 61

Erläuterungen:
Allgemeines:
- Die Europäische Zentralbank strebt eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der Leitungsorgane der
beaufsichtigten Unternehmen der am einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) teilnehmenden Mitgliedsstaaten an. Dies erfordert eine Harmonisierung der
der Beurteilung zugrunde liegenden Informationen. Der vorliegende Fragebogen fußt insofern auf dem durch das Aufsichtsgremium der Europäischen
Zentralbank am 3. August 2016 verabschiedeten „Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Zuverlässigkeit“. Unbeschadet
der Harmonisierung der durch die Unternehmen und Personen abzugebenden Informationen legt die Europäische Zentralbank bei der Beurteilung der
fachlichen Qualifikation und der persönlichen Zuverlässigkeit der Leitungsorgane deutscher Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen des
Kreditwesengesetzes zugrunde.
- Der Fragebogen ist sorgfältig und vollständig auszufüllen.
- Der vollständig ausgefüllte Fragebogen ist der Anzeige nach § 2c Absatz 1 Satz 1, 6 oder 7 KWG beizufügen. Eine separate Einreichung ist grundsätzlich
möglich.
Zu 1. Angaben zur Tätigkeit:
Zu c: Informationen zur Bestellung der Person:
- In der Regel handelt es sich bei den Verträgen der Geschäftsleiter um Dienstverträge. Soweit eine andere Vertragsgestaltung vorliegt, ist „Sonstiges“ zu
wählen und entsprechend zu erläutern.
Zu Erklärung des Anzeigepflichtigen:
- Eine wesentliche Änderung ist eine Änderung, die sich auf die fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit oder ausreichende zeitliche Verfügbarkeit der Person
nach § 8 Nummer 7 InhKontrollV auswirken kann.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2025 Teil I Nr. 277, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2025
Seite 33 von 61

Anlage 6
(zu § 9 Absatz 5)
IPVFP
Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit
– durch die Person nach § 8 Nummer 7 InhKontrollV auszufüllen
Anlage Nummer …..
____________________________________________________ ____________________________________________________
Zielunternehmen Name der Person nach § 8 Nummer 7 InhKontrollV
1. Angaben zur Person
Name Bei Namensänderung
Akademischer Titel Früherer akademischer Titel
Name Früherer Name
Vorname Früherer Vorname
Weitere Vornamen Frühere weitere Vornamen
Datum und Grund der Namensänderung
Wohnsitz Weiterer Wohnsitz
Straße Straße
Postleitzahl, Ort Postleitzahl, Ort
Land Land
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2025 Teil I Nr. 277, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2025
Dort gemeldet seit: Dort gemeldet seit:
Geburtsdatum Personalausweisnummer/Reisepassnummer
Geburtsort Ausgestellt in (Land):
1
Seite 34 von 61

Staatsangehörigkeit Gültig bis:
Telefonnummer
(einschl. E-Mail-Adresse
Ländervorwahl)
Frühere im Finanzsektor im In- und Ausland erteilte/nicht erteilte Genehmigungen und durchgeführte Beurteilungen der fachlichen Qualifikation,
persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit
Ergebnis der
Beteiligtes Beginn der Ende der Datum der
Beteiligte Behörde Tätigkeit/Funktion Beurteilung
Unternehmen Tätigkeit/Funktion Tätigkeit/Funktion Beurteilung
Bitte erläutern Sie die Gründe für die oben angeführte Nichterteilung oder negative Beurteilungen:
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2025 Teil I Nr. 277, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2025
2
Seite 35 von 61

2. Angaben zur Zuverlässigkeit
a. Wird derzeit gegen Sie ein Strafverfahren (umfasst Ermittlungsverfahren,
Zwischenverfahren, Hauptverfahren) wegen eines Verbrechens oder
Vergehens geführt oder wurde zu einem früheren Zeitpunkt ein derartiges JA
Verfahren geführt und vorläufig eingestellt oder geführt und mit einer NEIN
Verurteilung oder Einstellung gemäß den §§ 153 und 153a StPO
abgeschlossen?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz, Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, (voraussichtliche) Strafe, Datum
der Verurteilung oder Einstellung, Führung seit dem Delikt, Einsicht in Bezug auf das Verhalten, sonstige mildernde oder erschwerende Umstände
b. Wird derzeit gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder
vergleichbares Verfahren im Zusammenhang mit einer unternehmerischen
JA
oder sonstigen beruflichen Tätigkeit geführt oder wurde zu einem
NEIN
früheren Zeitpunkt ein derartiges Verfahren mit einer Geldbuße oder
sonstigen Sanktion abgeschlossen?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz, Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, (voraussichtliche) Höhe des
Bußgeldes oder Art der Sanktion, Datum des Verfahrensabschlusses, Führung seit dem Verfahrensabschluss, Einsicht in Bezug auf das Verhalten, sonstige
mildernde oder erschwerende Umstände
c. Wurden Ihnen in der Vergangenheit Disziplinarmaßnahmen auferlegt oder
drohen Ihnen aktuell Disziplinarstrafen? Dies schließt das Verbot der JA
Ausübung einer Geschäftsführerfunktion und die Entlassung aus einer NEIN
Vertrauensposition ein.
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
d. Waren oder sind Sie oder ein von Ihnen geleitetes Unternehmen als
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2025 Teil I Nr. 277, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2025
Schuldner/in in ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer JA
Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder ein vergleichbares Verfahren NEIN
verwickelt?
3
Seite 36 von 61

Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
e. Wurde eines oder wurden mehrere der in Abschnitt 2 erwähnten
JA
Verfahren außergerichtlich oder im Rahmen einer alternativen
NEIN
Streitbeilegung (z. B. durch Mediation) geregelt?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
f. Wurden Sie Ihres Wissens nach jemals in einem Verzeichnis
unzuverlässiger Schuldner geführt? Haben Sie Ihres Wissens nach bei JA
einer anerkannten Kreditauskunftsdatei einen Negativeintrag? Ist ein NEIN
Vollstreckungstitel wegen derartiger Schulden gegen Sie ergangen?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
g. Wurde in der Vergangenheit eine durch eine öffentliche Stelle auf Sie oder
auf ein von Ihnen geleitetes Unternehmen oder Gewerbe lautende
Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Bewilligung),
Mitgliedschaft oder Registereintragung versagt, aufgehoben, JA
zurückgenommen, widerrufen oder gelöscht oder wurde Ihnen in NEIN
sonstiger Weise die Ausübung eines Berufes, der Betrieb eines Gewerbes
oder die Vertretung oder Führung der Geschäfte untersagt? Wird nach
Ihrem Wissen derzeit ein entsprechendes Verfahren geführt?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
h. Hat in der Vergangenheit oder gegenwärtig eine Aufsichtsbehörde eine
gewerberechtliche Zuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung oder ein
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2025 Teil I Nr. 277, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2025
JA
aufsichtliches Verfahren zum Erlass von Maßnahmen eingeleitet oder
NEIN
durchgeführt? Bitte nennen Sie Verfahren, soweit sie unter 1. nicht bereits
angegeben wurden.
4
Seite 37 von 61

Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher: Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz, Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, Ergebnis der Prüfung, Art der
Maßnahme
i. Hat die Geschäftsleitung oder das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan des
JA
Zielunternehmens sich Ihres Wissens nach jemals in Bezug auf kritische
NEIN
Aspekte Ihrer Zuverlässigkeit beraten?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher: Bitte geben Sie dabei den Inhalt und das Ergebnis der Beratungen an.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2025 Teil I Nr. 277, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2025
5
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3. Erfahrung
a. Ausbildung/Studium
Ausbildungsstätte (Universität,
Offizieller Abschluss / Nachweis der
Studiengang/Ausbildung Datum des Abschlusses Hochschule, berufsbildende
beruflichen Qualifikation
Einrichtung usw.)
b. Praktische Erfahrungen im Bank-/Finanzbereich
Anzahl der
Organisation, Wesentliche Tätig von Tätig bis Grund des
Position Hauptaufgaben Größe unterstellten
Unternehmen Inhalte (Monat/Jahr) (Monat/Jahr) Ausscheidens
Mitarbeiter(innen)
c. Sonstige relevante Erfahrungen in leitender Position außerhalb des Finanzsektors (als Mitglied eines Leitungsorgans oder der ersten oder zweiten
Führungsebene)
Anzahl der
Organisation, Wesentliche Tätig von Tätig bis Grund des
Position Hauptaufgaben Größe unterstellten
Unternehmen Inhalte (Monat/Jahr) (Monat/Jahr) Ausscheidens
Mitarbeiter(innen)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2025 Teil I Nr. 277, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2025
6
Seite 39 von 61

d. Sonstige relevante Erfahrungen außerhalb des Finanzsektors (z. B. wissenschaftliche oder juristische Tätigkeit, Tätigkeit im Bereich IT, Ingenieurs-
oder Personalwesen, politische Ämter, sonstige nicht gewerbliche Tätigkeit)
Anzahl der
Organisation, Wesentliche Tätig von Tätig bis Grund des
Position Hauptaufgaben Größe unterstellten
Unternehmen Inhalte (Monat/Jahr) (Monat/Jahr) Ausscheidens
Mitarbeiter(innen)
Allgemeine Erfahrung im Bankwesen gemäß EBA-Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von
Schlüsselfunktionen vom 26. September 2017 (EBA/GL/2017/12)
umfassend eher umfassend
1. Finanzmärkte
eher gering gering
umfassend eher umfassend
2. Regulierungsrahmen und Regulierungsanforderungen
eher gering gering
3. Strategische Planung und Verständnis der Geschäftsstrategie
umfassend eher umfassend
eines Kreditinstituts oder seines Geschäftsplans und dessen
eher gering gering
Umsetzung
4. Risikomanagement (Ermittlung, Beurteilung, Überwachung,
umfassend eher umfassend
Kontrolle und Minderung der wichtigsten Risikotypen eines
eher gering gering
Kreditinstituts, einschließlich Ihrer Verantwortlichkeiten)
5. Beurteilung der Wirksamkeit von Vorkehrungen eines
umfassend eher umfassend
Kreditinstituts, um eine wirksame Governance, Aufsicht und
eher gering gering
Kontrolle zu schaffen
6. Interpretation der Finanzinformationen eines Kreditinstituts und
die auf diese Informationen gestützte Ermittlung von umfassend eher umfassend
Themenschwerpunkten sowie von geeigneten Kontrollen und eher gering gering
Maßnahmen
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2025 Teil I Nr. 277, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2025
7
Seite 40 von 61

8
e. Sonstiges Fachwissen (bitte ausführen)

4. Interessenkonflikte
a. Haben Sie eine enge persönliche Beziehung
- zu einem Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs-
oder Aufsichtsorgans des Zielunternehmens oder dessen Mutter- JA
oder Tochterunternehmen? NEIN
- zu einer Person, die eine bedeutende Beteiligung an dem
Zielunternehmen innehat?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
b. Betreiben Sie oder ein von Ihnen geleitetes Unternehmen in
JA
bedeutendem Umfang Geschäfte mit dem Zielunternehmen oder dessen
NEIN
Mutter- oder Tochterunternehmen?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Art und Gegenstand des Geschäfts sowie die beiderseitigen Verpflichtungen; Name des
Unternehmens; Zeitraum der Geschäftsbeziehung
c. Treten Sie als Partei (direkt oder indirekt) in einem Gerichtsverfahren
JA
gegen das Zielunternehmen oder dessen Mutter- oder
NEIN
Tochterunternehmen auf?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Gegenstand und Stand der Gerichtsverfahren, beteiligte Unternehmen
d. Haben oder hatten Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person in
den letzten zwei Jahren berufliche oder bedeutende geschäftliche JA
Beziehungen zu dem Zielunternehmen, dessen Mutter- oder NEIN
Tochterunternehmen oder einem Konkurrenzunternehmen?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie im Falle einer aktiven Geschäftsbeziehung an, welchen (finanziellen) Wert die Beziehung für das
betreffende Unternehmen des Mitglieds oder seine engen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen hat.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2025 Teil I Nr. 277, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2025
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e. Haben Sie (persönlich oder durch ein eng mit Ihnen verbundenes
Unternehmen) oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person ein
wesentliches finanzielles Interesse (z. B. durch Beteiligungen, durch JA
sonstiges Investment) an dem Zielunternehmen, dessen Mutter- oder NEIN
Tochterunternehmen, einem Kunden oder einem Konkurrenzunternehmen
des Zielunternehmens?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher:
Umfang des finanziellen Interesses
Hauptgeschäftsfelder des Beziehung zwischen den (in % des Kapitals und der
Name des Unternehmens relevanter Zeitraum
Unternehmens Unternehmen Stimmrechte oder Höhe der
Investition)
f. Vertreten Sie in irgendeiner Weise einen Anteilseigner des JA
Zielunternehmens oder dessen Mutter- oder Tochterunternehmen? NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher:
Name des Anteilseigners Beteiligung (in % des Kapitals oder der Art der Vertretung
Stimmrechte)
g. Haben Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person wesentliche
JA
finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Zielunternehmen, dessen
NEIN
Mutter- oder Tochterunternehmen?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher:
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2025 Teil I Nr. 277, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2025
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Name des Anteilseigners Beteiligung (in % des Kapitals oder der Art der Vertretung
Stimmrechte)
h. Haben oder hatten Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person in
JA
den letzten zwei Jahren eine Position mit hohem politischem Einfluss inne
NEIN
(auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene)?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
Art der Position, Name des Inhabers (soweit es sich Spezifische, mit dieser Position verbundene Verhältnis zwischen der Position (oder der
um eine andere Person als Sie selbst handelt) Befugnisse und Verpflichtungen Organisation oder dem Unternehmen, in dem die
Position bekleidet wird) und dem Zielunternehmen,
dessen Mutter- oder Tochterunternehmen
i. Haben Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person weitere
Verbindungen oder Engagements oder Positionen inne, die von den JA
vorstehenden Fragen nicht erfasst werden und die den Interessen des NEIN
Zielunternehmens schaden könnten?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei z. B. Art, Gegenstand, Zeitraum, Verhältnis zu dem Zielunternehmen an:
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5. Zeitliche Verfügbarkeit und Mandatsbeschränkungen
a. Welcher Zeitaufwand ist für die angezeigte Tätigkeit erforderlich?
b. Wurde Ihnen durch eine zuständige Behörde die Genehmigung erteilt, ein JA
zusätzliches Mandat in einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan innezuhaben? NEIN
c. Übersicht über Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und sonstige berufliche Tätigkeiten.
Bitte geben Sie zuerst das angezeigte Mandat an, danach alle Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und zuletzt alle sonstigen
beruflichen Tätigkeiten.
a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l)
Unterneh- Land Beschrei- Größe des Funktion in- Privilegierte Zähl- Zusätzliche Zeitauf- Mandats- Zusätzliche Anzahl Zusätz-
men (bitte bung des Unterneh- nerhalb des weise oder Nicht- Verpflich- wand pro dauer Anmerkun- der Sit- liche Infor-
markieren Geschäfts- mens Unterneh- berücksichtigung tungen (z. B. Woche (in (von - bis) gen zungen mationen
Sie börsen- feldes des mens: Ge- des Mandats Mitglied- Stunden) pro
notierte Unterneh- schäftslei- schaft in und pro Jahr
Unterneh- mens ter(in) / Ver- Ausschüs- Jahr (in Ta-
men mit ei- waltungs- sen, Vorsitz- gen) unter
nem *) oder Auf- funktion) Einrech-
sichtsorgan / nung zu-
Sonstiges sätzlicher
(bitte be- Verpflich-
schreiben) tungen
d. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Geschäftsleitermandate (unter
Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu
berücksichtigender Mandate)
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e. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Mandate in Verwaltungs- und
Aufsichtsorganen (unter Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug
nicht zu berücksichtigender Mandate)
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f. Bitte erläutern Sie bei Anwendung der privilegierten Zählweise, ob zwischen den Unternehmen Synergien bestehen und ob es darauf gründende
Überschneidungen in Bezug auf den Zeitaufwand für die Ausübung der Mandate gibt:
g. Gesamtaufwand pro Woche in Stunden für alle Mandate, ohne das angezeigte
Mandat
h. Gesamtaufwand pro Jahr in Tagen für alle Mandate, ohne das angezeigte
Mandat
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6. Weitere Informationen/Anmerkungen
Erklärung der Person nach § 8 Nummer 7 InhKontrollV
Der Unterzeichner / die Unterzeichnerin
bestätigt, dass die Angaben nach seinem/ihrem besten Wissen und Gewissen zutreffend und vollständig sind;
bestätigt, dass er/sie das Zielunternehmen bei Eintritt einer wesentlichen Änderung bezüglich der getätigten Angaben unverzüglich informiert;
bestätigt, dass er/sie sich der Verpflichtungen bewusst ist, die sich aus den für seine/ihre Funktion relevanten europäischen und nationalen
Rechtsvorschriften sowie internationalen Standards ergeben, einschließlich der Verordnungen, Leitfäden, Leitlinien sowie sonstige von der Europäischen
Zentralbank, der Bundesanstalt und der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichten Regelungen oder Richtlinien. Er/sie bestätigt seine/ihre
Absicht, diese stets nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten.
_____________________________________________________________________________________________
Datum, Unterschrift
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2025 Teil I Nr. 277, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2025
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Erläuterungen:
Allgemeines:
- Die Europäische Zentralbank strebt eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der Leitungsorgane der
beaufsichtigten Unternehmen der am einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) teilnehmenden Mitgliedsstaaten an. Dies erfordert eine Harmonisierung der
der Beurteilung zugrundeliegenden Informationen. Der vorliegende Fragebogen fußt insofern auf dem durch das Aufsichtsgremium der Europäischen
Zentralbank am 3. August 2016 verabschiedeten „Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Zuverlässigkeit“. Unbeschadet
der Harmonisierung der durch die Unternehmen und Personen abzugebenden Informationen legt die Europäische Zentralbank bei der Beurteilung der
fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit der Leitungsorgane deutscher Unternehmen die Regelungen
des Kreditwesengesetzes zugrunde.
- Der Fragebogen ist sorgfältig und vollständig auszufüllen.
- Der vollständig ausgefüllte Fragebogen ist der Anzeige nach § 2c Absatz 1 Satz 1, 6 oder 7 KWG beizufügen; eine separate Einreichung ist grundsätzlich
möglich.
Zu 1. Angaben zur Person:
- Zum Finanzsektor zählen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen und weitere, durch die national
zuständige Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigte Unternehmen.
- Soweit Sie über frühere Beurteilungen der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit nicht persönlich
schriftlich informiert wurden, sind die Felder nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen.
Zu 2. Angaben zur Zuverlässigkeit:
- Soweit Verfahren oder Sachverhalte anzugeben sind, sind Kopien der Urteile, Beschlüsse, Bescheide oder sonstiger Dokumente zu den Verfahren beizufügen.
- In der Erklärung können Strafverfahren unberücksichtigt bleiben
- die mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden oder
- die wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt wurden oder
- die mit einem Freispruch beendet worden sind oder
- bei denen eine ergangene Eintragung im BZR zu entfernen oder zu tilgen ist oder
- die gemäß § 53 BZRG nicht angegeben werden müssen.
Nach den §§ 153 und 153a StPO eingestellte Strafverfahren sowie vorläufig eingestellte Strafverfahren sind dagegen anzugeben. Strafverfahren, die nach den
§§ 153 und 153a StPO eingestellt wurden, können dann unberücksichtigt bleiben, wenn sie vor mehr als fünf Jahren vor dem Beginn des Jahres, in dem die
Anzeige eingereicht wird, eingestellt wurden.
- Eintragungen, die gemäß § 153 GewO aus dem Gewerbezentralregister zu tilgen sind, können unerwähnt bleiben.
- Vergleichbare Sachverhalte nach anderen Rechtsordnungen sind ebenfalls anzugeben.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2025 Teil I Nr. 277, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2025
- Soweit die unter 2.f anzugebenden Eintragungen entfernt oder getilgt sind, können sie unberücksichtigt bleiben.
Zu 4. Interessenkonflikte:
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- Die unter 4.d anzugebenden und zu erläuternden beruflichen Beziehungen umfassen z. B. leitende oder gehobene Tätigkeiten in den betreffenden
Unternehmen.
- Eine enge persönliche Beziehung (4.a) und eine persönlich nahestehende Person (4.d, 4.e, 4.g bis 4.i) umfassen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner,
Partner in einer Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern sowie andere Verwandte, mit denen Sie in einem Haushalt leben
- Die Wesentlichkeit eines finanziellen Interesses oder einer finanziellen Verpflichtung (4.e, 4.f) hängt davon ab, welchen (finanziellen) Wert das Interesse oder
die Verpflichtung für die finanziellen Ressourcen der Person darstellt. Als nicht wesentlich werden grundsätzlich die folgenden Interessen und Verpflichtungen
erachtet:
- alle nicht bevorrechtigten (d. h. unter standardmäßigen Marktbedingungen der betreffenden Bank) besicherten persönlichen Kredite (wie private
Hypotheken), die ordnungsgemäß bedient werden
- alle sonstigen nicht bevorrechtigten ordnungsgemäß bedienten Kredite unter 200 000 €, besichert oder unbesichert
- aktuelle Beteiligungen von höchstens 1 % oder sonstige Investments von entsprechendem Wert
Zu 5. Zeitliche Verfügbarkeit und Mandatsbeschränkungen:
- Bei der Angabe des zeitlichen Aufwands sind bei Mandaten in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen nicht nur die reinen Sitzungszeiten, sondern auch Zeiten
für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, die Mitarbeit in Ausschüssen und ggf. Reisezeiten zu veranschlagen. Ferner ist in die Betrachtung
einzubeziehen, dass eine Tätigkeit als Verwaltungs- oder Aufsichtsorganmitglied auch außerhalb der regelmäßigen Sitzungen zeitlichen Aufwand verursacht,
der sich in besonderen Situationen des Unternehmens unvorhersehbar erhöhen kann.
- Soweit Mandate privilegiert gezählt oder bei der höchstens zulässigen Anzahl an Mandaten nicht zu berücksichtigen sind, sind in der Tabelle zu 5.c die
Gründe anzugeben und durch Beifügung weiterer Unterlagen (z. B. aussagekräftige Darstellung der Struktur einer Institutsgruppe, Kopie der Satzung) zu
belegen.
Zu Erklärung der Person:
- Eine wesentliche Änderung ist eine Änderung, die sich auf die fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit oder ausreichende zeitliche Verfügbarkeit der
angezeigten Person auswirken kann. Soweit die Änderung nicht in Erfüllung der Anzeigepflichten nach dem KWG gemeldet wird (z. B. die Annahme eines
weiteren Mandats), erfolgt die Information grundsätzlich durch das Zielunternehmen.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2025 Teil I Nr. 277, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2025
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Anlage 7
Anlage1)
(zu § 17 Absatz 7
(zu § 17 Absatz 1)
Formular – Aufgabe-Verringerung IAV
Adressatenfeld 1 Eingangsdatum:
Ident-Nummer Zielunternehmen
Ident-Nummer Anzeigepflichtiger
Wird von der Behörde ausgefüllt
Hiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die
Absicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung
Absicht der Verringerung einer bedeutenden Beteiligung
unabsichtliche Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung
Unabsichtliche Verringerung einer bedeutenden Beteiligung
an dem folgenden
Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut
Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder Unternehmen nach § 1
Nummer 5 InhKontrollV
an:
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl
Anschrift der Hauptniederlassung
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Seite 1

Ort
Rechtsträgerkennung 2, 3
Der Anzeigepflichtige hat nach der Verringerung Kontrolle über das Zielunternehmen:
(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)
Ja. Nein.
Seite 2

1. Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen
1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist.
Familienname
Geburtsname
Sämtliche Vornamen
Staatsangehörigkeit Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Anschrift des Hauptwohnsitzes Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Straße, Hausnummer
Postleitzahl 4
Ort
Staat
E-Mail-Adresse Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Angaben zur Firma, sofern vorhanden Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Sitz mit Postleitzahl 4
Sitzstaat
Wirtschaftszweig 5 Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben
Ordnungsmerkmale
Registereintragung 3 Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist.
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl 4
Sitzstaat
Anschrift der Hauptniederlassung Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Straße, Hausnummer
Postleitzahl 4
Ort
Staat
E-Mail-Adresse Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Wirtschaftszweig 5 Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Ordnungsmerkmale
Registereintragung 3 Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Seite 3

Rechtsträgerkennung 3 Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
(Hinweis: Bei der Anzeige der Absicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung oder der
unabsichtlichen Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung sind die Nummern 2 bis 4
nicht auszufüllen.)
Seite 4

2. Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist:
(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)
Der mit der letzten Anzeige angegebene Empfangsbevollmächtigte ist weiterhin
Empfangsbevollmächtigter des Anzeigepflichtigen und dessen Personalien, insbesondere
dessen Anschrift, haben sich seitdem nicht verändert:
Ja, weiter mit 3.
Nein, weiter mit 2.1 bzw. 2.2.
(Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den
Anzeigepflichtigen gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur
Post und ein elektronisch übermitteltes Dokument am dritten Tag nach der Absendung
als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.)
2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist.
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Anschrift
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
E-Mail-Adresse
2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist.
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl
Anschrift
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
E-Mail-Adresse
Ordnungsmerkmale
Registereintragung 3
Rechtsträgerkennung 3
Seite 5

3. Die Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise noch einem anderen als
dem Mutterunternehmen zugerechnet werden oder werden diesem zugerechnet:
(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)
Nein, weiter mit 4.
Ja, nachfolgende Auswahl treffen.
Die Personalien desjenigen, dem Anteile zugerechnet werden würden, haben sich im
Vergleich zur letzten Anzeige verändert oder es wären Anteile einem bisher nicht
Angezeigten zuzurechnen:
Nein, weiter mit 4.
Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der
Nummer _ _ 6 beizufügen, in der unter Berücksichtigung des § 5 InhKontrollV
diejenigen, denen Anteile zugerechnet werden würden bzw. werden,
anzugeben sind. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist ebenfalls
anzugeben.
Seite 6

4. Angaben zur bedeutenden Beteiligung
(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)
4.1 Auf die Geschäftsleitung des Zielunternehmens könnte bzw. kann, obwohl weniger als 20 % oder
keine Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen bzw. werden, ein maßgeblicher
Einfluss ausgeübt werden.
Nein, weiter mit 4.2.
Ja, nachfolgende Auswahl treffen.
Die Gründe haben sich im Vergleich zur letzten Anzeige verändert oder es besteht
nunmehr die Möglichkeit, einen maßgeblichen Einfluss auszuüben:
Nein, weiter mit 4.2.
Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der
Nummer _ _ 6 beizufügen, in der die Gründe dafür anzugeben sind.
4.2 Darstellung der Beteiligungshöhe nach der Verringerung der bedeutenden Beteiligung am
Zielunternehmen 7, 8
wird durch die Behörde Firma9, Rechtsform und Sitz Kapitalanteil10,11 Kapital des Stimm- Verhältnis
ausgefüllt (lt. Registereintragung) mit PLZ4 und Sitzstaat; Unter- rechts- zum
Ident-Nummer des Ordnungsmerkmale Registereintragung3, anteil Zielunter-
nehmens12
Beteiligungs- Wirtschaftszweig5; Ident-Nummer (falls bekannt), in Tsd. in Prozent nehmen
Tsd. Euro
unternehmens bei natürlichen Personen neben Firma (falls Prozent Euro 11,13 14
vorhanden), vollständiger Name9 und
Geburtsdatum, Rechtsträgerkennung3
Die durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen nach der Verringerung der
bedeutenden Beteiligung beträgt __Prozent.
Seite 7

5. Liste der Anlagen
Kurzbezeichnung der Anlage Anlage liegt bei
Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach § 17 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. nicht erforderlich
§ 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 InhKontrollV oder nach Fußnote 7 dieses ja
Formulars
wird nachgereicht
Erklärung nach § 17 Absatz 2 InhKontrollV ja
wird nachgereicht
Anlage nach Nummer 3 dieses Formulars nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Anlage nach Nummer 4.1 dieses Formulars nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
ggf. weitere Anlagen: von Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: von Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: von Anzeigepflichtigen auszufüllen
6. Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an:
Familienname
Vorname
Telefonnummer
(mit Vorwahl)
E-Mail-Adresse
7. Unterschrift(en)
7.1. Mit der nachfolgenden Unterschrift / Mit den nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass
● der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und
● der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die Unterzeichnenden
entsprechend dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige
für den Anzeigepflichtigen abzugeben.
Seite 8

7.2. Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab:
Nein, bitte weiter mit 7.3.
Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die Anzeige
einreichen.
Datum, Ort und Unterschrift des Anzeigepflichtigen
7.3. Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend ihrer
Vertretungsbefugnis berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben: 15
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Seite 9

Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Seite 10

Fußnoten
1 Ist das Zielunternehmen ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, sind eine Ausfertigung an
die Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die für das Institut zuständige Hauptverwaltung der
Deutschen Bundesbank zu adressieren.
Handelt es sich bei dem Zielunternehmen um ein Versicherungsunternehmen, einen
Pensionsfonds oder ein Unternehmen nach § 1 Nummer 5 InhKontrollV ist lediglich entweder
eine Ausfertigung an die Bundesanstalt oder eine Ausfertigung an die zuständige
Länderaufsichtsbehörde zu adressieren.
Die entsprechende Adresse ist in dem Adressatenfeld einzutragen.
2 Legal Entity Identifier.
3 Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.
4 Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.
5 Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die
Bankenstatistik“ einzutragen.
6 Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist
einzutragen.
7 Nummer 4.2 ist nicht auszufüllen
- bei komplexen Beteiligungsstrukturen,
- bei indirekten Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und
- wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens
nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt.
Stattdessen ist das Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach Anlage 2 der
Inhaberkontrollverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen.
8 Für indirekt gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige Beteiligungskette mit
den jeweiligen direkt gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen.
Die Kette beginnt mit der direkt gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit
dem Zielunternehmen.
Diese Seite ist nicht einzureichen.

9 Zu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen
vollständiger Name (Vorname und Familienname) wiederholt werden. Zu dem unter Nummer 1.2
angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1 angezeigten Zielunternehmen muss
lediglich die Firma eingetragen werden.
10 Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei
Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den
Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer
Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert
in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages
umzurechnen. Sofern es sich bei dem Zielunternehmen um einen Versicherungsverein auf
Gegenseitigkeit handelt, sind Prozentangaben in Bezug auf den Gründungsstock zu machen.
11 Direkter Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten
Zielunternehmen (keine durchgerechneten Quoten).
12 Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in
ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages
umzurechnen.
13 Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach
dem Komma.
14 Ist der Anzeigepflichtige oder der die noch gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile
Vermittelnde ein Mutterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Mutter" einzutragen. Ist der die
noch gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwesterunternehmen des
Zielunternehmens, ist „Schwester" einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen.
15 Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen
Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen berechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren
Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu
ergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die
Seitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist.
Diese Seite ist nicht einzureichen.
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2025 I Nr. 277. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: pdf-layout ·
Prüfwert des Textes eb3c86e9a85355ea….