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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2024, Nr. 263
BGBl. 2024 I Nr. 263 · 9.282 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
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Teil I
2024 Ausgegeben zu Bonn am 16. August 2024 Nr. 263
Sechste Verordnung
zur Änderung der Weser/Jade-Lotsverordnung
Vom 13. August 2024
Auf Grund des § 5 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 in Verbindung mit § 12 des Seelotsgesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1213) in Verbindung mit § 4 der Allgemeinen Lotsverordnung
vom 21. April 1987 (BGBl. I S. 1290) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom
16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176), von
denen § 5 Absatz 1 und § 12 des Seelotsgesetzes zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I
S. 1471) geändert worden sind, verordnet die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt nach Anhörung der
Küstenländer und der Bundeslotsenkammer:
Artikel 1
Die Weser/Jade-Lotsverordnung vom 25. Februar 2003 (BAnz. S. 3703, 21 401), die zuletzt durch Artikel 74 § 5
der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 9 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
b) Folgende Nummer 10 wird angefügt:
„10. die sichere minimale Steuergeschwindigkeit und die maximale Manövriergeschwindigkeit für die
Revierfahrt.“
2. In § 6 Absatz 1 wird im Satzteil vor Nummer 1 das Wort „Lotsen“ durch das Wort „Seelotsen“ ersetzt.
3. Anlage 1 erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.
Bonn, den 13. August 2024
Der Leiter
der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Eric Oehlmann
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz

Anhang zu Artikel 1 Nummer 3
Anlage 1
(zu § 5 Absatz 3)
Ort und Anmeldung für die Lotsenanforderung
a) Empfänger der Lotsenanforderung
b) UKW-Kanal
Anmeldezeit c) E-Mail
Ort der Übernahme des Seelotsen
für die Anforderung des Seelotsen d) Telefonnummer
e) Telefax-Nummer
1. Von See einlaufende Schiffe
Lotsenversetzpositionen im Mindestens 24 Stunden sowie zu a) Lotsenstation Weser II/Jade
Verkehrstrennungsgebiet „Jade sätzlich drei Stunden vor der voraus b) 6 (WESER/JADE PILOT)
Approach“ sichtlichen Ankunftszeit an der Lot
senversetzposition. c) dispo@weserjadepilot.de
Beträgt die Reisezeit von nahe ge d) +49 471 944242
legenen Häfen oder Liegeplätzen e) +49 471 9442439
weniger als 24 Stunden, muss der
Seelotse unverzüglich nach der letzten
Abfahrt angefordert werden.
Außenposition des Seelotsreviers Mindestens zwölf Stunden vor der a) Lotsenstation Weser II/Jade
Weser II/Jade-Lotsenschiff im Bereich voraussichtlichen Ankunftszeit an der b) 6 (WESER/JADE PILOT)
Leuchttonne „Weser 3/Jade 2“ Außenposition.
c) dispo@weserjadepilot.de
Beträgt die Reisezeit von nahe ge
legenen Häfen oder Liegeplätzen d) +49 471 944242
weniger als zwölf Stunden, muss der e) +49 471 9442439
Seelotse unverzüglich nach der letzten
Abfahrt angefordert werden.
Außenstation des Seelotsreviers Mindestens zwölf Stunden vor der a) Lotsenstation Weser I
Weser I bei Bremerhaven voraussichtlichen Ankunftszeit an der b) 6 (WESER RIVER PILOT)
Lotsenstation.
c) order@weserriverpilot.com
Beträgt die Reisezeit von nahe ge
legenen Häfen oder Liegeplätzen d) +49 471 9414141
weniger als zwölf Stunden, muss der e) entfällt
Seelotse unverzüglich nach der letzten
Abfahrt angefordert werden.
2. Teilstreckenverkehr und auslaufende Schiffe
Häfen und Liegeplätze im Mindestens zwei Stunden vor der a) Lotsenstation Weser I
Seelotsrevier Weser I von Brake bis voraussichtlichen Abfahrtszeit. b) entfällt
Bremen, ohne Schiffe ab Brake Bei Abfahrten in der Zeit von 19 Uhr
weseraufwärts c) order@weserriverpilot.com
bis 8 Uhr muss die beabsichtigte
Anforderung des Seelotsen bis 17 Uhr d) +49 471 9414141
angezeigt werden. e) entfällt
Häfen und Liegeplätze im Mindestens drei Stunden vor der a) Lotsenstation Weser I
Seelotsrevier Weser I von Nordenham voraussichtlichen Abfahrtszeit. b) entfällt
bis Bremerhaven sowie Brake und Bei Abfahrten in der Zeit von 19 Uhr
Elsfleth bei Schiffen weseraufwärts c) order@weserriverpilot.com
bis 8 Uhr muss die beabsichtigte
Anforderung des Seelotsen bis 17 Uhr d) +49 471 9414141
angezeigt werden. e) entfällt
Häfen und Liegeplätze im Mindestens zwei Stunden vor der a) Lotsenstation Weser II/Jade
Seelotsrevier Weser II/Jade voraussichtlichen Abfahrtszeit. b) 6 (WESER/JADE PILOT)
Lotsbezirk 1 (Außenweser und Bei Abfahrten in der Zeit von 19 Uhr
Lotsenversetzposition bei c) dispo@weserjadepilot.de
bis 8 Uhr muss die beabsichtigte
Bremerhaven)* Anforderung des Seelotsen bis 17 Uhr d) +49 471 944242
angezeigt werden. e) +49 471 9442439
* Die Meldung der Anforderung von Lotsen für Schiffe, die aus dem Seelotsrevier Weser I kommen, soll mindestens zwei Stunden vor der
voraussichtlichen Ankunftszeit an der Lotsenversetzposition „Geeste“ erfolgen.

a) Empfänger der Lotsenanforderung
b) UKW-Kanal
Anmeldezeit c) E-Mail
Ort der Übernahme des Seelotsen
für die Anforderung des Seelotsen d) Telefonnummer
e) Telefax-Nummer
Häfen und Liegeplätze im Mindestens drei Stunden vor der a) Lotsenstation Weser II/Jade
Seelotsrevier Weser II/Jade voraussichtlichen Abfahrtszeit. b) 6 (WESER/JADE PILOT)
Lotsbezirk 2 (Jade) Bei Abfahrten in der Zeit von 19 Uhr
c) dispo@weserjadepilot.de
bis 8 Uhr muss die beabsichtigte
Anforderung des Seelotsen bis 17 Uhr d) +49 471 944242
angezeigt werden. e) +49 471 9442439
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2024 I Nr. 263. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
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