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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2024, Nr. 263

BGBl. 2024 I Nr. 263 · 9.282 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.

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BGBl. 2024, Seite 1 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1
                                                   Teil I

2024                      Ausgegeben zu Bonn am 16. August 2024                                   Nr. 263

                                    Sechste Verordnung
                        zur Änderung der Weser/Jade-Lotsverordnung

                                            Vom 13. August 2024


   Auf Grund des § 5 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 in Verbindung mit § 12 des Seelotsgesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1213) in Verbindung mit § 4 der Allgemeinen Lotsverordnung
vom 21. April 1987 (BGBl. I S. 1290) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom
16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176), von
denen § 5 Absatz 1 und § 12 des Seelotsgesetzes zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I
S. 1471) geändert worden sind, verordnet die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt nach Anhörung der
Küstenländer und der Bundeslotsenkammer:


                                                  Artikel 1
  Die Weser/Jade-Lotsverordnung vom 25. Februar 2003 (BAnz. S. 3703, 21 401), die zuletzt durch Artikel 74 § 5
der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
  a) In Nummer 9 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
  b) Folgende Nummer 10 wird angefügt:
     „10. die sichere minimale Steuergeschwindigkeit und die maximale Manövriergeschwindigkeit für die
          Revierfahrt.“
2. In § 6 Absatz 1 wird im Satzteil vor Nummer 1 das Wort „Lotsen“ durch das Wort „Seelotsen“ ersetzt.
3. Anlage 1 erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
BGBl. 2024, Seite 2 — Originalseite als Abbildung
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                                                  Artikel 2
  Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.


  Bonn, den 13. August 2024

                                          Der Leiter
                     der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
                                              Eric Oehlmann




                                   Herausgeber: Bundesministerium der Justiz
BGBl. 2024, Seite 3 — Originalseite als Abbildung
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                                            Anhang zu Artikel 1 Nummer 3

                                                                                                                        Anlage 1
                                                                                                                (zu § 5 Absatz 3)

                                 Ort und Anmeldung für die Lotsenanforderung
                                                                                              a) Empfänger der Lotsenanforderung
                                                                                              b) UKW-Kanal
                                                                Anmeldezeit                   c) E-Mail
      Ort der Übernahme des Seelotsen
                                                     für die Anforderung des Seelotsen        d) Telefonnummer
                                                                                              e) Telefax-Nummer
1. Von See einlaufende Schiffe
    Lotsenversetzpositionen im                   Mindestens 24 Stunden sowie zu­        a) Lotsenstation Weser II/Jade
    Verkehrstrennungsgebiet „Jade                sätzlich drei Stunden vor der voraus­ b) 6 (WESER/JADE PILOT)
    Approach“                                    sichtlichen Ankunftszeit an der Lot­
                                                 senversetzposition.                    c) dispo@weserjadepilot.de
                                                 Beträgt die Reisezeit von nahe ge­     d) +49 471 944242
                                                 legenen Häfen oder Liegeplätzen        e) +49 471 9442439
                                                 weniger als 24 Stunden, muss der
                                                 Seelotse unverzüglich nach der letzten
                                                 Abfahrt angefordert werden.
    Außenposition des Seelotsreviers      Mindestens zwölf Stunden vor der       a) Lotsenstation Weser II/Jade
    Weser II/Jade-Lotsenschiff im Bereich voraussichtlichen Ankunftszeit an der b) 6 (WESER/JADE PILOT)
    Leuchttonne „Weser 3/Jade 2“          Außenposition.
                                                                                 c) dispo@weserjadepilot.de
                                          Beträgt die Reisezeit von nahe ge­
                                          legenen Häfen oder Liegeplätzen        d) +49 471 944242
                                          weniger als zwölf Stunden, muss der e) +49 471 9442439
                                          Seelotse unverzüglich nach der letzten
                                          Abfahrt angefordert werden.
    Außenstation des Seelotsreviers              Mindestens zwölf Stunden vor der       a) Lotsenstation Weser I
    Weser I bei Bremerhaven                      voraussichtlichen Ankunftszeit an der b) 6 (WESER RIVER PILOT)
                                                 Lotsenstation.
                                                                                        c) order@weserriverpilot.com
                                                 Beträgt die Reisezeit von nahe ge­
                                                 legenen Häfen oder Liegeplätzen        d) +49 471 9414141
                                                 weniger als zwölf Stunden, muss der e) entfällt
                                                 Seelotse unverzüglich nach der letzten
                                                 Abfahrt angefordert werden.
2. Teilstreckenverkehr und auslaufende Schiffe
    Häfen und Liegeplätze im                     Mindestens zwei Stunden vor der      a) Lotsenstation Weser I
    Seelotsrevier Weser I von Brake bis          voraussichtlichen Abfahrtszeit.      b) entfällt
    Bremen, ohne Schiffe ab Brake                Bei Abfahrten in der Zeit von 19 Uhr
    weseraufwärts                                                                     c) order@weserriverpilot.com
                                                 bis 8 Uhr muss die beabsichtigte
                                                 Anforderung des Seelotsen bis 17 Uhr d) +49 471 9414141
                                                 angezeigt werden.                    e) entfällt
    Häfen und Liegeplätze im            Mindestens drei Stunden vor der      a) Lotsenstation Weser I
    Seelotsrevier Weser I von Nordenham voraussichtlichen Abfahrtszeit.      b) entfällt
    bis Bremerhaven sowie Brake und     Bei Abfahrten in der Zeit von 19 Uhr
    Elsfleth bei Schiffen weseraufwärts                                      c) order@weserriverpilot.com
                                        bis 8 Uhr muss die beabsichtigte
                                        Anforderung des Seelotsen bis 17 Uhr d) +49 471 9414141
                                        angezeigt werden.                    e) entfällt
    Häfen und Liegeplätze im                     Mindestens zwei Stunden vor der      a) Lotsenstation Weser II/Jade
    Seelotsrevier Weser II/Jade                  voraussichtlichen Abfahrtszeit.      b) 6 (WESER/JADE PILOT)
    Lotsbezirk 1 (Außenweser und                 Bei Abfahrten in der Zeit von 19 Uhr
    Lotsenversetzposition bei                                                         c) dispo@weserjadepilot.de
                                                 bis 8 Uhr muss die beabsichtigte
    Bremerhaven)*                                Anforderung des Seelotsen bis 17 Uhr d) +49 471 944242
                                                 angezeigt werden.                    e) +49 471 9442439




* Die Meldung der Anforderung von Lotsen für Schiffe, die aus dem Seelotsrevier Weser I kommen, soll mindestens zwei Stunden vor der
  voraussichtlichen Ankunftszeit an der Lotsenversetzposition „Geeste“ erfolgen.
BGBl. 2024, Seite 4 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 4



                                                                               a) Empfänger der Lotsenanforderung
                                                                               b) UKW-Kanal
                                                      Anmeldezeit              c) E-Mail
     Ort der Übernahme des Seelotsen
                                           für die Anforderung des Seelotsen   d) Telefonnummer
                                                                               e) Telefax-Nummer
   Häfen und Liegeplätze im             Mindestens drei Stunden vor der      a) Lotsenstation Weser II/Jade
   Seelotsrevier Weser II/Jade          voraussichtlichen Abfahrtszeit.      b) 6 (WESER/JADE PILOT)
   Lotsbezirk 2 (Jade)                  Bei Abfahrten in der Zeit von 19 Uhr
                                                                             c) dispo@weserjadepilot.de
                                        bis 8 Uhr muss die beabsichtigte
                                        Anforderung des Seelotsen bis 17 Uhr d) +49 471 944242
                                        angezeigt werden.                    e) +49 471 9442439


Herkunft dieses Textes

Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2024 I Nr. 263. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).

Ableitung: pdf-layout · Prüfwert des Textes e11e896f447cefdd….