Gesetze / Gesetzblätter

Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2024, Nr. 213

BGBl. 2024 I Nr. 213 · 2.219 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.

Textauszug (durchsuchbar)

BGBl. 2024, Seite 1 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1
                                                     Teil I

2024                         Ausgegeben zu Bonn am 27. Juni 2024                                     Nr. 213

                                   Gesetz
   zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3
            des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz
                        kinderpornographischer Inhalte

                                               Vom 24. Juni 2024


  Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


                                                    Artikel 1

                                     Änderung des Strafgesetzbuches
  Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 190) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 127 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a wird nach der Angabe „§ 184b Absatz 1“ die Angabe „Satz 2“
   gestrichen.
2. § 184b wird wie folgt geändert:
  a) In Absatz 1 Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „einem Jahr“ durch die Wörter „sechs
     Monaten“ ersetzt.
  b) In Absatz 3 werden die Wörter „einem Jahr“ durch die Wörter „drei Monaten“ ersetzt.
  c) In Absatz 4 werden nach dem Wort „ist“ die Wörter „in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 und 3
     sowie“ eingefügt.
BGBl. 2024, Seite 2 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 2


                                                 Artikel 2

                                               Inkrafttreten
  Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.




  Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
  Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.


  Berlin, den 24. Juni 2024

                                         Der Bundespräsident
                                                Steinmeier

                                          Der Bundeskanzler
                                               Olaf Scholz

                                   Der Bundesminister der Justiz
                                           Marco Buschmann




                                  Herausgeber: Bundesministerium der Justiz


Herkunft dieses Textes

Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2024 I Nr. 213. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).

Ableitung: pdf-layout · Prüfwert des Textes 3adde5606b2a7983….