Gesetze / Gesetzblätter
Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2022, S. 2645
BGBl. 2022 I S. 2645 · 178.170 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
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Dritte Verordnung
zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung
Vom 19. Dezember 2022
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
verordnet
– auf Grund des § 24 Absatz 4 Satz 1, 3 und 4, auch in
Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 2 und 3 des
Kreditwesengesetzes, von denen § 24 Absatz 4
Satz 1 zuletzt durch Artikel 2 Nummer 12 Buch-
stabe a und d des Gesetzes vom 10. Dezember 2014
(BGBl. I S. 2091), § 2c Absatz 1 Satz 2 zuletzt durch
Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuch-
stabe bb des Gesetzes vom 12. März 2009 (BGBl. I
S. 470) und § 2c Absatz 1 Satz 3 zuletzt durch
Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuch-
stabe cc des Gesetzes vom 12. März 2009 (BGBl. I
S. 470) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1
Nummer 5 der Verordnung zur Übertragung von Be-
fugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), der zu-
letzt durch Artikel 1 Nummer 2 der Verordnung vom
25. Januar 2018 (BGBl. I S. 184) geändert worden
ist, im Einvernehmen mit der Deutschen Bundes-
bank und nach Anhörung der Spitzenverbände der
Institute sowie
– auf Grund des § 22, auch in Verbindung mit § 212
Absatz 1, § 219 Absatz 1, § 237 Absatz 1 sowie
§ 293 Absatz 1 und 4 des Versicherungsaufsichts-
gesetzes, von denen § 237 Absatz 1 durch Artikel 1
Nummer 30 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018
(BGBl. I S. 2672) neu gefasst und § 293 Absatz 1
Satz 1 durch Artikel 14 Nummer 6 des Gesetzes
vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1864) geändert
worden ist, in Verbindung mit § 1a Nummer 1 der
Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum
Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt
durch Artikel 1 Nummer 2 der Verordnung vom
22. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5255) geändert
worden ist:
Artikel 1
Änderung der
Inhaberkontrollverordnung
Die Inhaberkontrollverordnung vom 20. März 2009
(BGBl. I S. 562, 688), die zuletzt durch Artikel 24
Absatz 31 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I
S. 1693) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift wird die Angabe „§ 104“ durch
die Angabe „§ 17“ ersetzt.
2. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
„5. das Unternehmen mit Sitz im Inland, dessen
Haupttätigkeit der Erwerb und das Halten
direkter oder indirekter Beteiligungen an
Erst- oder Rückversicherungsunternehmen
oder Pensionsfonds ist,“.
b) Der Satzteil nach Nummer 5 wird wie folgt ge-
fasst:
„an dem eine bedeutende Beteiligung im Sinne
des § 1 Absatz 9 des Kreditwesengesetzes oder
des § 7 Nummer 3 des Versicherungsaufsichts-
gesetzes erworben, eine bestehende bedeu-
tende Beteiligung verändert oder eine be-
deutende Beteiligung aufgegeben werden soll
oder eine bedeutende Beteiligung unabsichtlich
erworben, verändert oder aufgegeben wurde.“
3. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird die Angabe „Satz 8“ durch die
Angabe „Satz 10“ ersetzt.
b) In Absatz 2 werden die Wörter „Versicherungs-
unternehmen, ein Pensionsfonds oder eine Ver-
sicherungs-Holdinggesellschaft“ durch die Wör-
ter „Unternehmen nach § 1 Nummer 3 bis 5“
und die Wörter „§ 104 Absatz 1, 1b Satz 7 und

Absatz 3“ durch die Wörter „§ 17 Absatz 1 und 2
sowie § 18 Absatz 3 Satz 4“ ersetzt.
c) In Absatz 3 Satz 1 und 2 wird jeweils das Wort
„amtlich“ gestrichen.
4. § 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Bevollmächtigung ist durch Vorlage der ent-
sprechenden Urkunde im Original oder als amtlich
oder öffentlich beglaubigte Kopie nachzuweisen.“
5. In § 4 Absatz 1 und 2 werden im Satzteil vor Num-
mer 1 jeweils die Wörter „§ 104 Absatz 1 Satz 2
letzter Halbsatz“ durch die Wörter „§ 17 Absatz 1
Satz 1 Nummer 1 zweiter Teilsatz“ ersetzt.
6. § 5 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Bei der Berechnung der Kapital- oder
Stimmrechtsanteile nach § 6 Absatz 2 Satz 1,
§ 8 Nummer 5, § 11 Absatz 1 Nummer 1 Buch-
stabe a und Nummer 3, § 12 Absatz 2 Nummer 3
und 4, Absatz 4 und 6 sowie § 15 Absatz 2 und 3
sind direkt und indirekt gehaltene Anteile zu be-
rücksichtigen. Einer Person, die einen Anteils-
inhaber, der mindestens 10 Prozent des Kapi-
tals des Zielunternehmens hält, direkt oder
indirekt kontrolliert, sind die Kapitalanteile die-
ses Anteilsinhabers in voller Höhe zuzurechnen.
Für die Berechnung der Stimmrechtsanteile
gelten § 1 Absatz 9 Satz 2 und 3 des Kredit-
wesengesetzes und § 7 Nummer 3 zweiter
und dritter Teilsatz des Versicherungsaufsichts-
gesetzes.“
b) In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „mittelbaren“
durch die Wörter „indirekt gehaltenen“ ersetzt.
7. In der Überschrift des Abschnittes 2 werden die
Wörter „der Absicht“ gestrichen.
8. § 6 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Für die Anzeigen
1. des beabsichtigten Erwerbs einer bedeuten-
den Beteiligung nach § 2c Absatz 1 Satz 1
des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1
Satz 1 Nummer 1 des Versicherungsauf-
sichtsgesetzes,
2. der beabsichtigten Erhöhung einer bedeuten-
den Beteiligung nach § 2c Absatz 1 Satz 6
des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1
Satz 1 Nummer 2 des Versicherungsauf-
sichtsgesetzes sowie
3. des unabsichtlichen Erwerbs oder der un-
absichtlichen Erhöhung einer bedeutenden
Beteiligung nach § 2c Absatz 1 Satz 7 des
Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1
Satz 2 Nummer 1 des Versicherungsauf-
sichtsgesetzes
ist das Formular „Erwerb-Erhöhung“ nach An-
lage 1 zu verwenden. Für jeden Anzeigepflich-
tigen ist ein gesondertes Formular zu ver-
wenden.“
b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 einge-
fügt:
„(2) Bei komplexen Beteiligungsstrukturen
sind der Anzeige zusätzlich beizufügen:
1. das Formular „Komplexe Beteiligungsstruk-
turen“ nach Anlage 2 sowie
2. ein Schaubild der Beteiligungsstruktur vor
und nach dem Erwerb oder der Erhöhung
der bedeutenden Beteiligung unter Angabe
der jeweils gehaltenen Kapitalanteile und
Stimmrechtsanteile in Prozent.
Komplexe Beteiligungsstrukturen liegen insbe-
sondere vor bei Beteiligungen, die gleichzeitig
direkt und indirekt über ein oder mehrere Unter-
nehmen, über mehrere Beteiligungsketten, im
Zusammenwirken mit anderen, bei Treuhand-
verhältnissen oder in anderen Fällen der Zu-
rechnung von Stimmrechtsanteilen nach § 1 Ab-
satz 9 Satz 2 und 3 des Kreditwesengesetzes
oder § 7 Nummer 3 zweiter und dritter Teilsatz
des Versicherungsaufsichtsgesetzes, jeweils in
Verbindung mit § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
bis 8 und Absatz 2 des Wertpapierhandels-
gesetzes gehalten werden.“
c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und wird
wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird das Wort „Absichtsanzeigen“
durch das Wort „Anzeigen“, werden die
Wörter „§ 2c Absatz 1 Satz 7“ durch die
Wörter „§ 2c Absatz 1 Satz 9“ und die Wör-
ter „§ 104 Absatz 1 Satz 7 in Verbindung mit
Absatz 1a Satz 1“ durch die Wörter „§ 17
Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 1“
ersetzt.
bb) In Satz 3 wird das Wort „Absichtsanzeigen“
durch das Wort „Anzeigen“ ersetzt.
d) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und die
Angabe „Satz 7“ wird durch die Angabe „Satz 9“
ersetzt.
9. § 7 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden nach dem Wort
„Absicht“ ein Komma und die Wörter „des ange-
zeigten Erwerbs“ eingefügt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter „§ 104 Absatz 1
Satz 1 oder Satz 6 des Versicherungs-
aufsichtsgesetzes“ durch die Wörter „§ 17
Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des
Versicherungsaufsichtsgesetzes“ und die
Wörter „des Satzes 2“ durch die Wörter
„des Satzes 3“ ersetzt.
bb) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Dies gilt auch, wenn der Anzeigepflichtige
seine Absicht, eine bedeutende Beteiligung
am Zielunternehmen zu erwerben oder zu
erhöhen, nach dem Ende des Beurteilungs-
zeitraums, aber vor dem Vollzug des Er-
werbs oder der Erhöhung ändert.“
cc) In dem neuen Satz 3 werden nach der
Angabe „50 Prozent“ die Wörter „erreicht
oder“ eingefügt, die Wörter „geplanten Er-

werb oder die geplante“ durch die Wörter
„beabsichtigten Erwerb oder die beabsich-
tigte“ ersetzt und die Wörter „§ 104 Absatz 1
Satz 1 oder Satz 6“ durch die Wörter „§ 17
Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2“ ersetzt.
dd) Folgender Satz wird angefügt:
„Für Anzeigen eines unabsichtlichen Er-
werbs oder einer unabsichtlichen Erhöhung
nach § 2c Absatz 1 Satz 7 des Kreditwesen-
gesetzes oder nach § 17 Absatz 1 Satz 2
Nummer 1 des Versicherungsaufsichtsge-
setzes gelten die Sätze 1 und 3 entspre-
chend.“
c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird das Wort „Absichtsanzeige“
durch das Wort „Anzeige“ und die Angabe
„§ 104 Absatz 1a“ durch die Angabe „§ 17
Absatz 4“ ersetzt.
bb) In Satz 2 werden die Wörter „nicht mehr
fünf“ durch die Wörter „weniger als fünf,
sofern es sich bei dem Zielunternehmen
um ein CRR-Kreditinstitut handelt, weniger
als 20“ ersetzt.
10. § 8 wird wie folgt geändert:
a) Im Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort
„Absichtsanzeigen“ durch das Wort „Anzeigen“
ersetzt.
b) In Nummer 1 Buchstabe a und b und in Num-
mer 2 werden jeweils nach dem Wort „amtlich“
die Wörter „oder öffentlich“ eingefügt.
c) In Nummer 5 wird das Komma am Ende durch
ein Semikolon und die Wörter „bei natürlichen
Personen haben die Angaben den vollständigen
Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, die
Anschrift des ersten Wohnsitzes und die E-Mail-
Adresse zu umfassen,“ ersetzt.
d) In Nummer 6 werden die Wörter „beabsichtigten
Erwerb“ durch die Wörter „Erwerb oder der
Erhöhung“ ersetzt und wird das Wort „und“ am
Ende gestrichen.
e) In Nummer 7 wird der Punkt am Ende durch die
Wörter „oder weitere Geschäftsleiter zu be-
stellen,“ ersetzt.
f) Die folgenden Nummern 8 und 9 werden ange-
fügt:
„8. Angaben zu der Zeit, die Personen nach
Nummer 7 jährlich und monatlich ihrer Funk-
tion in dem Zielunternehmen widmen wer-
den, und
9. Aufstellungen über weitere Mandate als
Geschäftsleiter oder als Mitglieder von Ver-
waltungs- oder Aufsichtsorganen anderer
Unternehmen, die Personen nach Nummer 7
wahrnehmen.“
11. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:
„§ 8a
Zusätzliche Unterlagen und
Erklärungen bestimmter Anzeigepflichtiger
(1) Ist der Anzeigepflichtige keine natürliche
Person und hat er seinen Sitz in einem Drittstaat,
so sind den Anzeigen folgende Unterlagen und
Erklärungen beizufügen:
1. eine von öffentlichen Stellen des Drittstaats
ausgegebene Unbedenklichkeitsbescheinigung
oder, sofern der Drittstaat keine Unbedenklich-
keitsbescheinigungen ausstellt, eine gleich-
wertige Bescheinigung, die von der Finanzauf-
sichtsbehörde des Drittstaats in Bezug auf den
Anzeigepflichtigen ausgestellt wurde,
2. wenn verfügbar, eine Erklärung der Finanzauf-
sichtsbehörde des Drittstaats, dass keine Hin-
dernisse oder Beschränkungen hinsichtlich der
Bereitstellung der für die Beaufsichtigung des
Zielunternehmens erforderlichen Informationen
vorliegen, und
3. eine Zusammenfassung der für den Anzeige-
pflichtigen geltenden aufsichtsrechtlichen Vor-
schriften des Drittstaats.
(2) Ist der Anzeigepflichtige ein Staatsfonds, so
sind den Anzeigen folgende Unterlagen und Erklä-
rungen beizufügen:
1. Angaben mit der genauen Bezeichnung des
Ministeriums oder der Regierungsabteilung, die
für die Festlegung der Anlagepolitik des Fonds
zuständig ist,
2. Einzelheiten zur Anlagepolitik und zu sämtlichen
Anlagebeschränkungen,
3. der Name und die Funktionsbezeichnung der
Personen, die die Anlageentscheidungen für
den Fonds treffen, und
4. Einzelheiten zu dem Einfluss, den das Minis-
terium oder die Regierungsabteilung nach
Nummer 1 auf das Tagesgeschäft des Fonds
und das Zielunternehmen ausübt.
(3) Ist der Anzeigepflichtige ein Private-Equity-
Fonds oder ein Hedgefonds, so sind den Anzeigen
folgende Unterlagen und Erklärungen beizufügen:
1. eine detaillierte Beschreibung der Wertentwick-
lung bedeutender Beteiligungen an Kredit-
instituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Ver-
sicherungsunternehmen oder Pensionsfonds,
die der Anzeigepflichtige früher erworben hat,
2. Einzelheiten zur Anlagepolitik und zu sämtlichen
Anlagebeschränkungen einschließlich Einzel-
heiten zur Überwachung der Investitionen,
3. Faktoren, die ihm als Grundlage für die Anlage-
entscheidung in Bezug auf das Zielunternehmen
dienen, und Faktoren, die zur Änderung seiner
Erfolgsstrategie führen würden,
4. seine Entscheidungsstrukturen einschließlich
der Namen und Funktionsbezeichnungen der
Personen, die die Anlageentscheidungen tref-
fen, und
5. eine detaillierte Beschreibung seiner Verfahren
zur Bekämpfung von Geldwäsche einschließlich
des hierfür geltenden rechtlichen Rahmens.“
12. § 9 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Der Anzeigepflichtige hat zu jeder An-
zeige das Formular „Angaben zur Zuverlässig-
keit“ nach Anlage 3 einzureichen. Darin hat er

anzugeben, ob gegen ihn, gegen eine Person
nach § 8 Nummer 3, gegen einen Anteils-
inhaber, der auf den Anzeigepflichtigen einen
maßgeblichen Einfluss ausüben kann, oder, so-
fern der Anzeigepflichtige eine natürliche Person
ist, gegen ein von ihm derzeit oder in den letzten
zehn Jahren geleitetes oder kontrolliertes Unter-
nehmen, oder, sofern der Anzeigepflichtige
keine natürliche Person ist, gegen ein von ihm
kontrolliertes Unternehmen
1. ein Strafverfahren geführt wird oder zu einem
früheren Zeitpunkt ein Strafverfahren wegen
eines Verbrechens oder Vergehens geführt
worden ist,
2. im Zusammenhang mit einer unternehmeri-
schen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit
ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren nach einer anderen
Rechtsordnung geführt wird oder mit einer
Geldbuße oder sonstigen Sanktion abge-
schlossen worden ist,
3. ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur
Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
über die Vermögensverhältnisse oder ein ver-
gleichbares Verfahren geführt wird oder zu
einem früheren Zeitpunkt geführt worden ist,
4. eine Aufsichtsbehörde eine gewerberecht-
liche Zuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung
oder ein aufsichtliches Verfahren zum Erlass
von Maßnahmen eingeleitet oder durchge-
führt hat und
5. eine Registereintragung, Erlaubnis, Mitglied-
schaft oder Gewerbeerlaubnis durch eine Be-
hörde versagt oder aufgehoben worden ist
oder eine dieser Personen oder eines dieser
Unternehmen in sonstiger Weise vom Betrieb
eines Gewerbes oder von der Vertretung und
Führung von dessen Geschäften ausge-
schlossen worden ist oder ein entsprechen-
des Verfahren geführt wird.“
b) Nach Absatz 1 werden die folgenden Absätze 2
bis 5 eingefügt:
„(2) Ebenso hat er im Formular „Angaben zur
Zuverlässigkeit“ nach Anlage 3 anzugeben, ob
er oder eine Person nach § 8 Nummer 3 oder
ein Anteilsinhaber, der auf den Anzeigepflich-
tigen einen maßgeblichen Einfluss ausüben
kann, einen Arbeitsplatz, eine Vertrauens-
stellung, ein Treuhandverhältnis oder eine ver-
gleichbare Position verloren hat.
(3) Vergleichbare Sachverhalte und Verfahren
nach anderen Rechtsordnungen sind ebenfalls
anzuzeigen. Für jede natürliche Person und für
jedes Unternehmen ist jeweils ein gesondertes
Formular zu verwenden. Angaben zur Zuverläs-
sigkeit für vom Anzeigepflichtigen geleitete oder
kontrollierte Unternehmen können in einem ein-
zigen Formular unter Beifügung einer tabellari-
schen Aufstellung der betroffenen Unternehmen
gemacht werden, sofern diese Angaben glei-
chermaßen auf alle aufgeführten Unternehmen
zutreffen. Alle in den Formularen angegebenen
Sachverhalte, Verfahren und Sanktionen sind zu
erläutern. Amtlich oder öffentlich beglaubigte
Kopien von Urteilen, Beschlüssen und anderen
Sanktionen sind dem jeweiligen Formular beizu-
fügen. Sind dem Anzeigepflichtigen Angaben
nach Absatz 1 und 2 sowie Satz 1 aus zwingen-
den rechtlichen Gründen nicht möglich, so ist
mit der Bundesanstalt oder der zuständigen
Landesaufsichtsbehörde im Einzelfall abzustim-
men, welche Erklärungen als Ersatz dafür abzu-
geben sind. Sind Verfahren nach Absatz 1 Satz 2
Nummer 1 bis 3 noch nicht abgeschlossen, sind
die Angaben zu diesen Verfahren mit einer
eidesstattlichen Erklärung zu versehen.
(4) Der Anzeigepflichtige hat für jede Person
nach § 8 Nummer 7 das Formular „Angaben zu
vorgesehenen Geschäftsleitern“ nach Anlage 4
einzureichen. Die Absätze 1 bis 3 finden ent-
sprechend Anwendung. In dem Formular sind
außerdem Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit
und zu weiteren Mandaten nach § 8 Nummer 8
und 9 sowie zu Interessen und Geschäftsbezie-
hungen nach § 12 Absatz 6 zu machen.
(5) Ist das Zielunternehmen ein CRR-Kredit-
institut, das eine der Bedingungen gemäß Arti-
kel 6 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Verordnung
(EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober
2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im
Zusammenhang mit der Aufsicht über Kredit-
institute auf die Europäische Zentralbank (ABl.
L 287 vom 29.10.2013, S. 63; L 218 vom
19.8.2015, S. 82) erfüllt, sind abweichend
von Absatz 4 ein von dem Anzeigepflichtigen
ausgefüllter „Fragebogen zur Beurteilung der
fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverläs-
sigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbar-
keit – durch den Anzeigepflichtigen auszufüllen“
nach Anlage 5 sowie ein von der Person nach
§ 8 Nummer 7 vollständig und wahrheitsgemäß
ausgefüllter „Fragebogen zur Beurteilung der
fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverläs-
sigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfüg-
barkeit – durch die Person nach § 8 Nummer 7
InhKontrollV auszufüllen“ nach Anlage 6 bei-
zufügen.“
c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 6 und wird
wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter „Absatz 1 Satz 1
Nummer 1“ durch die Wörter „Absatz 1
Satz 2 Nummer 1“ ersetzt und die Wörter
„entfernt oder getilgt wurde“ durch die Wör-
ter „zu entfernen oder zu tilgen ist oder die
nach § 53 des Bundeszentralregistergeset-
zes nicht angegeben werden müssen“ er-
setzt.
bb) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Strafverfahren, die vorläufig eingestellt
worden sind oder nach den §§ 153 und 153a
der Strafprozessordnung eingestellt worden
sind, sind anzugeben.“
cc) In dem neuen Satz 4 werden nach dem Wort
„Bei“ die Wörter „den Angaben nach Ab-
satz 1 Satz 2 Nummer 1 zu Strafverfahren,
die nach den §§ 153 und 153a der Straf-
prozessordnung eingestellt worden sind,

sowie“ eingefügt, werden die Wörter „Ab-
satz 1 Satz 1“ durch die Wörter „Absatz 1
Satz 2“ ersetzt, wird das Wort „Verurteilung“
durch das Wort „Geldbuße“ ersetzt und
werden nach dem Wort „sind“ die Wörter
„oder die nach § 153 der Gewerbeordnung
aus dem Gewerbezentralregister zu tilgen
sind“ eingefügt.
dd) Folgender Satz wird angefügt:
„Bei den Angaben nach Absatz 2 kann der
Verlust einer Position unberücksichtigt
bleiben, der sich vor mehr als fünf Jahren
vor dem Beginn des Jahres ereignet hat, in
dem die Anzeige eingereicht wird.“
d) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 7 und des-
sen Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Der Anzeigepflichtige hat in dem jeweiligen
Formular nach den Absätzen 1, 4 oder 5 ferner
zu erklären, ob seine Zuverlässigkeit, die Zu-
verlässigkeit der Personen nach § 8 Nummer 3
oder Nummer 7 oder die Zuverlässigkeit eines
Anteilsinhabers, der auf den Anzeigepflichtigen
einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, als
Erwerber einer bedeutenden Beteiligung an
einem Zielunternehmen oder als Geschäftsleiter
eines Zielunternehmens durch eine andere
Aufsichtsbehörde geprüft worden ist.“
e) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 8 und in
Satz 1 werden die Wörter „Anzeigepflichtige
natürliche Personen und Personen nach § 8
Nummer 3 oder Nummer 7“ durch die Wörter
„Anzeigepflichtige natürliche Personen, Perso-
nen nach § 8 Nummer 3 oder Nummer 7 und
natürliche Personen, die als Anteilsinhaber auf
den Anzeigepflichtigen einen maßgeblichen
Einfluss ausüben können,“ ersetzt.
f) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 9 und in
Satz 1 werden die Wörter „Anzeigepflichtige
natürliche Personen und Personen nach § 8
Nummer 3 oder Nummer 7“ durch die Wörter
„Anzeigepflichtige natürliche Personen, Perso-
nen nach § 8 Nummer 3 oder Nummer 7 und
natürliche Personen, die als Anteilsinhaber auf
den Anzeigepflichtigen einen maßgeblichen
Einfluss ausüben können,“ ersetzt.
13. § 10 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort „Absichtsanzeigen“
durch das Wort „Anzeigen“ ersetzt.
b) Absatz 2 Nummer 10 wird wie folgt geändert:
aa) In Buchstabe a werden die Wörter „Name
und Sitz“ durch die Wörter „der Name und
der Sitz“ ersetzt.
bb) In Buchstabe b werden die Wörter „Art und
Dauer“ durch die Wörter „die Art und die
Dauer“ ersetzt.
cc) In Buchstabe c wird vor dem Wort „Vertre-
tungsmacht“ das Wort „die“ eingefügt.
14. § 11 wird wie folgt geändert:
a) Der Wortlaut wird Absatz 1 und wird wie folgt
geändert:
aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort
„Absichtsanzeigen“ durch das Wort „Anzei-
gen“ ersetzt.
bb) Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aaa) In Buchstabe c wird das Wort „und“
am Ende gestrichen.
bbb) Nach Buchstabe c wird folgender
Buchstabe d eingefügt:
„d) Angaben über die Geschäftsbezie-
hungen zu den zur Finanzbranche
gehörenden Konzernunternehmen
und zu den Konzernunternehmen,
die nicht zur Finanzbranche ge-
hören, und“.
ccc) Die bisherigen Buchstaben d und e
werden die Buchstaben e und f.
b) Folgender Absatz 2 wird angefügt:
„(2) Die Konzernzugehörigkeit beurteilt sich
nach § 18 des Aktiengesetzes.“
15. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt:
„§ 11a
Auswirkungen der
Gruppenstruktur auf die Aufsicht
Ist der Anzeigepflichtige keine natürliche Person,
so ist der Anzeige eine Analyse des Umfangs der
Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis beizu-
fügen. Dabei sind auch Angaben dazu zu machen,
welche Unternehmen der Gruppe nach dem Er-
werb oder der Erhöhung unter den Anwendungs-
bereich der Beaufsichtigung auf konsolidierter
Basis fallen würden oder fallen und auf welchen
Ebenen innerhalb der Gruppe diese Beaufsichti-
gung auf konsolidierter oder auf unterkonsolidierter
Basis erfolgen würde oder erfolgt. Ebenso ist der
Anzeige eine Analyse beizufügen, ob sich der Er-
werb oder die Erhöhung auf die Fähigkeiten des
Zielunternehmens auswirken würde oder auswirkt,
der Aufsichtsbehörde weiterhin rechtzeitige und
genaue Informationen bereitzustellen.“
16. § 12 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort „Absichtsanzeigen“
durch das Wort „Anzeigen“ ersetzt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Der Satzteil vor Nummer 1 wird wie folgt ge-
fasst:
„Diese Darstellung muss die Geschäftsbe-
ziehungen beschreiben, die er, ein von ihm
geleitetes oder kontrolliertes Unternehmen,
der Konzern, zu dem der Anzeigepflichtige
gehört, oder eine Person nach § 8 Nummer 3
unterhält zu“.
bb) Nummer 6 wird wie folgt gefasst:
„6. Mitgliedern des Verwaltungs- oder Auf-
sichtsorgans des Zielunternehmens.“
cc) Der Satzteil nach Nummer 6 wird ge-
strichen.

c) Absatz 3 Satz 2 wird aufgehoben.
d) Die folgenden Absätze 6 und 7 werden ange-
fügt:
„(6) Die finanziellen und sonstigen Interessen
oder Geschäftsbeziehungen von Personen nach
§ 8 Nummer 7 oder ihrer Angehörigen zu Ge-
schäftsleitern und zu für Schlüsselfunktionen
verantwortlichen Personen des Zielunterneh-
mens, seines Mutterunternehmens, seiner
Tochterunternehmen und zu Inhabern von min-
destens 5 Prozent der Kapital- oder Stimm-
rechtsanteile am Zielunternehmen sind ebenfalls
darzustellen. Hierbei ist auch die Höhe der
Kapitalanteile oder Stimmrechtsanteile anzu-
geben.
(7) Angehörige im Sinne dieser Vorschrift
sind die in § 20 Absatz 5 des Verwaltungs-
verfahrensgesetzes genannten Personen.“
17. § 13 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 einge-
fügt:
„(4) Ist der Anzeigepflichtige ein neu ge-
gründetes Unternehmen, so hat er statt der in
Absatz 2 und Absatz 3 Nummer 3 und 4 ge-
nannten Unterlagen Planbilanzen sowie Plan-
gewinn- und Planverlustrechnungen für die
nächsten drei Geschäftsjahre einschließlich der
zugrunde gelegten Planungsannahmen ein-
zureichen.“
b) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5.
c) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6 und wird
wie folgt gefasst:
„(6) Handelt es sich bei dem Zielunterneh-
men um ein Unternehmen nach § 1 Nummer 3
bis 5, das nicht der Aufsicht der Landesauf-
sichtsbehörden unterliegt, und sind die Unter-
lagen nach Absatz 2 Nummer 1 und 2 nicht
schlüssig oder bestehen Anhaltspunkte, dass
die Unterlagen die geschäftlichen Verhältnisse
des Anzeigepflichtigen nicht zutreffend darstel-
len, so kann die Bundesanstalt verlangen, dass
der Anzeigepflichtige diese Unterlagen auf seine
Kosten durch einen von der Bundesanstalt zu
bestimmenden Wirtschaftsprüfer prüfen lässt.
Entsprechendes gilt für die Unterlagen nach
Absatz 5.“
d) Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7.
18. § 14 wird wie folgt gefasst:
„§ 14
Finanzierung, Offenlegung
sämtlicher Vereinbarungen
Den Anzeigen sind eine aussagekräftige, lücken-
lose Darstellung und geeignete, lückenlose Nach-
weise über das Vorhandensein und die Herkunft
der Eigen- und Fremdmittel, die für den Erwerb
oder die Erhöhung eingesetzt werden sollen oder
eingesetzt wurden, sowie sämtliche im Zusammen-
hang mit dem Erwerb oder der Erhöhung geschlos-
senen Vereinbarungen und Verträge beizufügen.“
19. § 15 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 1 wird wie folgt geändert:
aaa) Das Wort „geplanten“ und das Wort
„geplante“ werden gestrichen.
bbb) Nach dem Wort „Beteiligung“ werden
die Wörter „allein oder im Zusammen-
wirken mit anderen die Mehrheit der
Stimmrechte oder in sonstiger Weise“
eingefügt.
bb) In Satz 3 wird das Wort „Beteiligungs-
erwerbs“ durch die Wörter „Erwerbs oder
der Erhöhung“ ersetzt.
cc) Satz 4 wird wie folgt geändert:
aaa) Der Satzteil vor Nummer 1 wird wie
folgt gefasst:
„Hierzu zählen insbesondere:“
bbb) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
„1. die Beweggründe für den Erwerb
oder die Erhöhung,“
ccc) In Nummer 2 wird das Wort „mittel-
fristige“ durch die Wörter „die mittel-
fristigen“ ersetzt:
ddd) Nummer 3 wird aufgehoben.
eee) Die bisherigen Nummern 4, 5 und 6
werden die Nummern 3, 4 und 5.
fff) In Nummer 5 wird das Wort „Synergie-
effekte“ durch das Wort „Wechsel-
wirkungen“ ersetzt.
dd) Satz 5 wird wie folgt gefasst:
„Die Angaben zur geplanten Entwicklung
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
umfassen die Planbilanzen sowie Plan-
gewinn- und Planverlustrechnungen für die
nächsten drei Geschäftsjahre nach dem Er-
werb oder der Erhöhung der bedeutenden
Beteiligung sowohl für das Zielunternehmen
als auch für den Konzern sowie Aussagen
zur Bereitschaft und zur Fähigkeit, dem Ziel-
unternehmen künftig weiteres Kapital zur
Verfügung zu stellen, sofern dies notwendig
wird.“
ee) Satz 6 wird wie folgt geändert:
aaa) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das
Wort „geplanten“ gestrichen.
bbb) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
„1. die prognostizierten aufsichts-
rechtlichen Kapitalanforderungen
und Solvabilitätskennziffern oder
-quoten,“
ff) Satz 7 wird wie folgt geändert:
aaa) In Nummer 1 wird vor dem Wort „Aus-
wirkungen“ das Wort „die“ eingefügt.
bbb) In Nummer 2 wird vor den Wörtern
„Änderungen der Rechnungslegungs-
methode“ das Wort „die“ eingefügt,
werden nach dem Wort „Revision“ ein
Komma und das Wort „Geldwäsche-
prävention“ eingefügt und werden die

Wörter „leitenden Mitarbeitern mit
Schlüsselfunktion“ durch die Wörter
„für Schlüsselfunktionen verantwort-
lichen Personen“ ersetzt.
ccc) In Nummer 3 wird das Wort „wesent-
liche“ durch die Wörter „die wesent-
lichen“ ersetzt.
ddd) In Nummer 4 wird vor dem Wort „Aus-
wirkungen“ das Wort „die“ eingefügt
und werden die Wörter „Delegation
und“ gestrichen.
gg) Folgende Sätze werden angefügt:
„Ist das Zielunternehmen ein Lebensversi-
cherungsunternehmen oder ein Pensions-
fonds, so sind die Angaben nach den
Sätzen 5 und 6 für die nächsten 15 Ge-
schäftsjahre zu machen. Die Bundesanstalt
oder die zuständige Landesaufsichts-
behörde kann im Einzelfall einen kürzeren
Zeitraum zulassen.“
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Wenn durch den Erwerb oder die Er-
höhung der bedeutenden Beteiligung an dem
Zielunternehmen Kapital- oder Stimmrechts-
anteile im Umfang von mindestens 20 Prozent
vom Anzeigepflichtigen gehalten werden oder
von diesem auf das Zielunternehmen ein maß-
geblicher Einfluss ausgeübt werden kann und
der Anzeigepflichtige nach dem Erwerb oder
der Erhöhung keine Kontrolle über das Ziel-
unternehmen hat, sind der Anzeige Unterlagen
beizufügen, die folgende Informationen be-
inhalten:
1. aussagekräftige Angaben zur geplanten
strategischen Entwicklung nach Absatz 1
Satz 3 und 4 und
2. aussagekräftige Angaben nach Absatz 3, die
zusätzlich detaillierte Aussagen über die
Art der beabsichtigten zukünftigen Einfluss-
nahme auf die finanzielle Ausstattung sowie
die Kapitalallokation des Zielunternehmens
beinhalten müssen.“
c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden das
Wort „geplanten“ und das Wort „geplante“
jeweils gestrichen und wird das Wort „Doku-
mente“ durch das Wort „Unterlagen“ er-
setzt.
bb) In Nummer 1 werden nach dem Wort
„Erwerb“ jeweils die Wörter „oder der Er-
höhung“ eingefügt.
cc) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
„3. Aussagen zur Bereitschaft und zur
Fähigkeit, dem Zielunternehmen künftig
weiteres Kapital zur Verfügung zu
stellen, sofern dies notwendig wird.“
20. § 16 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Der Anzeigepflichtige muss Unterlagen und
Erklärungen nicht erneut einreichen, die er
innerhalb der letzten zwei Jahre vor der
aktuellen Anzeige mit einer Anzeige nach
1. § 2c Absatz 1 Satz 1, 5, 6 oder 7 des
Kreditwesengesetzes oder
2. § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2,
Satz 2 Nummer 1 erster Halbsatz oder
Absatz 2 des Versicherungsaufsichts-
gesetzes
eingereicht hat, es sei denn, die in den
Unterlagen und Erklärungen enthaltenen
Angaben treffen nicht mehr zu.“
bb) Nach Satz 2 werden die folgenden Sätze
eingefügt:
„Der Anzeigepflichtige muss Unterlagen und
Erklärungen nach Satz 1 ohne zeitliche Ein-
schränkung nicht erneut einreichen, sofern
durch einen Erwerb lediglich eine be-
stehende indirekte bedeutende Beteiligung
zu einer direkten bedeutenden Beteiligung
würde oder wurde, es sei denn, die in den
Unterlagen und Erklärungen enthaltenen
Angaben treffen nicht mehr zu. Treffen
sämtliche in den Unterlagen und Erklärun-
gen nach Satz 1 enthaltenen Angaben noch
zu, hat der Anzeigepflichtige dies in dem
Formular nach § 6 Absatz 1 anzugeben.“
cc) In dem neuen Satz 6 wird die Angabe
„1 und 3“ durch die Angabe „1, 3 und 5“ und
werden die Wörter „§ 104 Absatz 1a Satz 3
bis 9“ durch die Wörter „§ 17 Absatz 4 Satz 3
bis 9“ ersetzt.
b) Absatz 2 wird durch die folgenden Absätze 2
bis 9 ersetzt:
„(2) Ist der Anzeigepflichtige der Bund, die
Deutsche Bundesbank, ein rechtlich unselb-
ständiges Sondervermögen des Bundes oder
eines Landes, ein Land, eine Gemeinde oder
ein Gemeindeverband, so müssen die Unter-
lagen und Erklärungen nach den §§ 8 bis 15
nicht beigefügt werden.
(3) Ist der Anzeigepflichtige ein zugelasse-
nes Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut,
Wertpapierinstitut, Versicherungsunternehmen
oder ein zugelassener Pensionsfonds, jeweils
mit Sitz im Inland, oder eine Kapitalverwaltungs-
gesellschaft, die eine Erlaubnis nach den §§ 20
und 21 oder den §§ 20 und 22 des Kapitalanla-
gegesetzbuchs hat, so müssen die Unterlagen
und Erklärungen nach § 8 Nummer 1 bis 5 und
den §§ 9 bis 11, 12 und 13 sowie die Darstellung
und die Nachweise über das Vorhandensein und
die Herkunft der Eigen- und Fremdmittel nach
§ 14 nicht beigefügt werden.
(4) Ist der Anzeigepflichtige eine Finanz-
holding-Gesellschaft oder eine gemischte
Finanzholding-Gesellschaft nach § 1 Absatz 35
des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit
Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20 oder 21 der Ver-
ordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013
über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute
und Wertpapierfirmen und zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L 176

vom 27.6.2013, S. 1; L 208 vom 2.8.2013,
S. 68; L 321 vom 30.11.2013, S. 6; L 193 vom
21.7.2015, S. 166; L 20 vom 25.1.2017, S. 3),
die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU)
2022/676 (ABl. L 123 vom 26.4.2022, S. 1) ge-
ändert worden ist, und liegen der Bundesanstalt
die Unterlagen und Erklärungen nach § 16 Ab-
satz 2 der Anzeigenverordnung vor, so müssen
die Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 9
und 10 nicht beigefügt werden.
(5) Ist der Anzeigepflichtige eine Versiche-
rungs-Holdinggesellschaft nach § 7 Nummer 31
des Versicherungsaufsichtsgesetzes, eine ge-
mischte Finanzholding-Gesellschaft nach § 7
Nummer 10 des Versicherungsaufsichtsgeset-
zes oder ein Unternehmen nach § 293 Absatz 4
des Versicherungsaufsichtsgesetzes und liegen
der Bundesanstalt oder der zuständigen Lan-
desaufsichtsbehörde die Unterlagen und Er-
klärungen nach § 47 Nummer 1 in Verbindung
mit § 293 Absatz 1 und 4 des Versicherungsauf-
sichtsgesetzes vor, so müssen die Unterlagen
und Erklärungen nach den §§ 9 und 10 nicht
beigefügt werden.
(6) Ist der Anzeigepflichtige eine Zentral-
regierung, eine Zentralnotenbank, eine Regio-
nalregierung oder eine örtliche Gebietskörper-
schaft eines Mitgliedstaates der Europäischen
Union oder eines anderen Vertragsstaates
des Abkommens über den Europäischen Wirt-
schaftsraum oder die Europäische Zentralbank,
so müssen die Unterlagen und Erklärungen
nach den §§ 8 bis 15 nicht beigefügt werden.
(7) Ist der Anzeigepflichtige ein in einem
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum zu-
gelassenes CRR-Kreditinstitut, Wertpapier-
institut, E-Geld-Institut, Versicherungsunter-
nehmen oder zugelassener Pensionsfonds, so
müssen die Unterlagen und Erklärungen nach
den §§ 9 und 10 nicht beigefügt werden. Bei
den Unterlagen nach § 15 Absatz 1 Satz 4 Num-
mer 5 sind Angaben zu den konkreten Abteilun-
gen innerhalb der Gruppenstruktur, auf die sich
die Transaktion auswirkt, ausreichend.
(8) Wird der Anzeigepflichtige in einem ande-
ren Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum nach
Maßgabe der Richtlinie 2009/65/EG des Euro-
päischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli
2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwal-
tungsvorschriften betreffend bestimmte Orga-
nismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapie-
ren (OGAW) (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 32;
L 269 vom 13.10.2010, S. 27), die zuletzt durch
die Richtlinie (EU) 2021/2261 (ABl. L 455 vom
20.12.2021, S. 15) geändert worden ist, oder
nach Maßgabe der Richtlinie 2011/61/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer
Investmentfonds und zur Änderung der Richt-
linien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der
Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU)
Nr. 1095/2010 (ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 1;
L 115 vom 27.4.2012, S. 35), die zuletzt durch
die Richtlinie (EU) 2019/2034 (ABl. L 314 vom
5.12.2019, S. 64; L 405 vom 2.12.2020, S. 84;
L 214 vom 17.6.2021, S. 74) geändert worden
ist, beaufsichtigt, so müssen die Unterlagen
und Erklärungen nach den §§ 9 und 10 nicht
beigefügt werden.
(9) Ist der Anzeigepflichtige ein Unternehmen
eines Konzerns, dem mehrere Anzeigepflichtige
angehören, und ist der Bundesanstalt eine voll-
ständige Anzeige nach § 6 von einem dieser An-
zeigepflichtigen fristgerecht vorgelegt worden,
so müssen die Unterlagen und Erklärungen
nach den §§ 9 und 10, nach § 11 Absatz 1 Num-
mer 1 Buchstabe a bis d und nach § 13 Absatz 5
und 7 Satz 2 nicht eingereicht werden, soweit
der andere konzernangehörige Anzeigepflich-
tige verpflichtet war, diese einzureichen.“
c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 10 und wird
wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter „diese Informa-
tionen für die Prüfung des Erwerbers in die-
sem Einzelfall nicht erforderlich sind“ durch
die Wörter „sie am Zielunternehmen nur
indirekt beteiligt wären und nicht an der
Spitze des Konzerns stehen“ ersetzt.
bb) Folgende Sätze werden angefügt:
„Die in Satz 1 genannten Anzeigepflichtigen
sind unabhängig vom Grad ihrer Beteiligung
im Rahmen des § 15 nur zur Beifügung von
Unterlagen nach § 15 Absatz 3 verpflichtet.
Handelt es sich um einen Erwerbsvorgang
innerhalb eines Konzerns, so muss der An-
zeigepflichtige Unterlagen und Erklärungen
nur einreichen, soweit diese Angaben zu
Personen und Unternehmen sowie der
Gruppenstruktur enthalten, die nicht aus
früheren Anzeigen nach § 2c Absatz 1
Satz 1, 5, 6 oder 7 des Kreditwesengesetzes
oder § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2,
Satz 2 Nummer 1 erster Halbsatz oder Ab-
satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes
bekannt sind oder soweit frühere Angaben
nicht mehr zutreffen.“
d) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 11 und wird
wie folgt gefasst:
„(11) Den Anzeigen können statt der Arbeits-
zeugnisse nach § 10 Absatz 2 Satz 4 eine Liste
von Referenzpersonen mit Angabe der E-Mail-
Adresse sowie Empfehlungsschreiben beigefügt
werden, wenn das Zielunternehmen ein Unter-
nehmen nach § 1 Nummer 3 bis 5 ist.“
e) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 12 und wird
wie folgt geändert:
aa) Das Wort „Absichtsanzeigen“ wird durch
das Wort „Anzeigen“ ersetzt und nach der
Angabe „Absatz 4“ wird die Angabe „und 5“
eingefügt.
bb) Folgende Sätze werden angefügt:
„Den Anzeigen müssen auch die Unterlagen
und Erklärungen nach §§ 13 Absatz 3 Num-
mer 1 und 2 sowie 15 Absatz 1 Satz 6

Nummer 1 nicht beigefügt werden, wenn
das Zielunternehmen ein Finanzdienstleis-
tungsinstitut ist, das ausschließlich Finanz-
dienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2
Nummer 9 und 10 des Kreditwesenge-
setzes erbringt. Ist das Zielunternehmen
ein Finanzdienstleistungsinstitut, das aus-
schließlich Finanzdienstleistungen nach § 1
Absatz 1a Satz 2 Nummer 9 und 10 des
Kreditwesengesetzes erbringt, brauchen An-
zeigepflichtige, die konzernangehörig sind,
auch sonstige Unterlagen und Erklärungen
nach den §§ 8 bis 15 nicht einzureichen,
soweit sie am Zielunternehmen nur indirekt
beteiligt wären und nicht an der Spitze des
Konzerns stehen oder soweit es sich um
einen Erwerbsvorgang innerhalb eines Kon-
zerns handelt.“
f) Folgender Absatz 13 wird angefügt:
„(13) Für die Absätze 2 bis 9, Absatz 10
Satz 3 und 4 und Absatz 12 gilt Absatz 1 Satz 6
entsprechend.“
21. In der Überschrift des Abschnittes 3 werden das
Semikolon und das Wort „Übergangsvorschrift“
gestrichen.
22. § 17 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden die Wörter „der Ab-
sicht“ gestrichen.
b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Für die Anzeigen
1. der beabsichtigten Verringerung einer be-
deutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 3
Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder § 17
Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Versiche-
rungsaufsichtsgesetzes,
2. der beabsichtigten Aufgabe einer bedeuten-
den Beteiligung nach § 2c Absatz 3 Satz 1
des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1
Satz 1 Nummer 3 des Versicherungsauf-
sichtsgesetzes sowie
3. der unabsichtlichen Aufgabe oder der unab-
sichtlichen Verringerung einer bedeutenden
Beteiligung nach § 2c Absatz 3 Satz 2
des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1
Satz 2 Nummer 2 des Versicherungsauf-
sichtsgesetzes
ist das Formular „Aufgabe-Verringerung“ nach
Anlage 7 zu verwenden. Auf die Anzeigen über
die absichtliche oder unabsichtliche Verringe-
rung einer bedeutenden Beteiligung ist § 6 Ab-
satz 2 Satz 1 Nummer 1 entsprechend anzu-
wenden.“
c) In Absatz 2 werden dem Satz 1 die Wörter „oder
übertragen hat“ angefügt.
d) In Absatz 3 wird das Wort „Absichtsanzeigen“
durch das Wort „Anzeigen“ und die Angabe
„Absatz 3“ durch die Angabe „Absatz 10“ er-
setzt.
23. § 18 wird wie folgt gefasst:
„§ 18
Anzeige von Änderungen
beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung
(1) Der Anzeige nach § 2c Absatz 1 Satz 5 des
Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 2 des Ver-
sicherungsaufsichtsgesetzes sind für jede neu be-
stellte Person nach § 8 Nummer 3 die Unterlagen
und Erklärungen nach den §§ 9 und 10 beizufügen.
(2) Ist der Inhaber der bedeutenden Beteiligung
der Bund, die Deutsche Bundesbank, ein rechtlich
unselbständiges Sondervermögen des Bundes
oder eines Landes, ein Land, eine Gemeinde oder
ein Gemeindeverband, so ist die Anzeige nach
Absatz 1 entbehrlich.
(3) Ist der Inhaber der bedeutenden Beteiligung
ein zugelassenes Kreditinstitut, Finanzdienstleis-
tungsinstitut, Wertpapierinstitut, Versicherungsun-
ternehmen oder ein zugelassener Pensionsfonds,
jeweils mit Sitz im Inland, oder eine Kapital-
verwaltungsgesellschaft, die eine Erlaubnis nach
den §§ 20 und 21 oder den §§ 20 und 22 des
Kapitalanlagegesetzbuchs hat, so ist die Anzeige
nach Absatz 1 entbehrlich.
(4) Ist der Inhaber der bedeutenden Beteiligung
eine Finanzholding-Gesellschaft oder eine ge-
mischte Finanzholding-Gesellschaft nach § 1 Ab-
satz 35 des Kreditwesengesetzes in Verbindung
mit Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20 oder Nummer 21
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und liegen der
Bundesanstalt die Unterlagen und Erklärungen
nach § 16 Absatz 2 der Anzeigenverordnung vor,
so ist die Anzeige nach Absatz 1 entbehrlich.
(5) Ist der Inhaber der bedeutenden Beteiligung
eine Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne
des § 7 Nummer 31 des Versicherungsaufsichts-
gesetzes, eine gemischte Finanzholding-Gesell-
schaft im Sinne des § 7 Nummer 10 des Versiche-
rungsaufsichtsgesetzes oder ein Unternehmen im
Sinne des § 293 Absatz 4 des Versicherungs-
aufsichtsgesetzes und liegen der Bundesanstalt
oder der zuständigen Landesaufsichtsbehörde die
Unterlagen und Erklärungen nach § 47 Nummer 1
in Verbindung mit § 293 Absatz 1 und 4 des Ver-
sicherungsaufsichtsgesetzes vor, so ist die An-
zeige nach Absatz 1 entbehrlich.
(6) Ist der Inhaber der bedeutenden Beteiligung
eine Zentralregierung, eine Zentralnotenbank, eine
Regionalregierung oder eine örtliche Gebiets-
körperschaft eines Mitgliedstaates der Euro-
päischen Union oder eines anderen Vertrags-
staates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum oder die Europäische Zentral-
bank, so ist die Anzeige nach Absatz 1 entbehr-
lich.“
24. § 19 wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird nach
dem Wort „Kreditinstitut“ das Wort „oder“
durch ein Komma ersetzt und werden nach
dem Wort „Finanzdienstleistungsinstitut“ ein
Komma und das Wort „Wertpapierinstitut“
eingefügt.

bb) In Nummer 1 und 3 wird jeweils das Wort
„Wertpapierhandelsunternehmen“ durch das
Wort „Wertpapierinstitut“ ersetzt.
cc) In Nummer 2 wird das Wort „Wertpapier-
handelsunternehmens“ durch das Wort
„Wertpapierinstituts“ ersetzt.
b) In Satz 2 wird das Wort „Wertpapierhandels-
unternehmen“ durch das Wort „Wertpapier-
institut“ ersetzt.
25. Die Anlage wird durch die Anlagen 1 bis 7 ersetzt.
Diese erhalten die aus dem Anhang zu dieser
Verordnung ersichtliche Fassung.
Artikel 2
Folgeänderung
In § 14 Absatz 5 Satz 1 der Anzeigenverordnung
vom 19. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3245), die zuletzt
durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. November
2022 (BGBl. I S. 2070) geändert worden ist, wird die
Angabe „§§ 9 bis 11“ durch die Angabe „§§ 8a bis 11a“
ersetzt.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung
in Kraft.
Bonn, den 19. Dezember 2022
Der Präsident
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Mark Branson

Anlage 1
(zu § 6 Absatz 1 Satz 1)
Formular – Erwerb-Erhöhung FRISTSACHE
IEE
Eingangsdatum:
Adressatenfeld 1
Ident-Nr. Zielunternehmen
Ident-Nr. Anzeigepflichtiger
Wird von der Behörde ausgefüllt
Hiermit zeige ich /Hiermit zeigen wir
die Absicht des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung
die Absicht der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung
den unabsichtlichen Erwerb einer bedeutenden Beteiligung
die unabsichtliche Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung
an dem folgenden
Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut
Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder Unternehmen nach § 1 Nr. 5
InhKontrollV
an:
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl
Anschrift der Hauptniederlassung
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Seite 1

Rechtsträgerkennung 2, 3
Der Anzeigepflichtige hat nach dem Erwerb oder der Erhöhung Kontrolle über das Zielunternehmen:
Ja. Nein.
Seite 2

1. Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen
1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist.
Familienname
Geburtsname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Geburtsort, Geburtsstaat
Staatsangehörigkeit
Anschrift des Hauptwohnsitzes
Straße, Hausnummer
Postleitzahl 4
Ort
Staat
E-Mail-Adresse
Angaben zur Firma, sofern vorhanden
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
4
Sitz mit Postleitzahl
Sitzstaat
Wirtschaftszweig 5
Ordnungsmerkmale
Registereintragung 3
1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist.
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl 4
Sitzstaat
Anschrift der Hauptniederlassung
Straße, Hausnummer
Postleitzahl 4
Ort
Staat
E-Mail-Adresse
Wirtschaftszweig 5
Seite 3

Ordnungsmerkmale
Registereintragung 3
Rechtsträgerkennung 3
2. Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist:
(Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den
Anzeigepflichtigen gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur Post und ein
elektronisch übermitteltes Dokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2
VwVfG.)
2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist.
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Anschrift
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
E-Mail-Adresse
2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist.
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl
Anschrift
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
E-Mail-Adresse
Ordnungsmerkmale
Registereintragung 3
Rechtsträgerkennung 3
Seite 4

3. Die Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise noch einem anderen als
dem Mutterunternehmen zugerechnet werden oder werden diesem zugerechnet:
Nein. Ja. Wenn „ja“
der Nr. _
angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit
_ 6 beizufügen, in der unter Berücksichtigung des § 5
InhKontrollV diejenigen, denen die Anteile zugerechnet werden
würden bzw. werden, anzugeben sind. Der Grund der Zurechnung
der Anteile ist ebenfalls anzugeben.
4. Weitere Angaben zum Anzeigepflichtigen
4.1 Der Anzeigepflichtige steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt oder der
zuständigen Landesaufsichtsbehörde:
Nein, weiter mit 4.2.
Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter mit 5.1.
Der Anzeigepflichtige ist:
Kreditinstitut
E-Geld-Institut
Kapitalverwaltungsgesellschaft
Wertpapierinstitut
Erstversicherungsunternehmen
Versicherungs-Holdinggesellschaft
Pensionsfonds
gemischte Finanzholding-Gesellschaft
Finanzdienstleistungsinstitut
Zahlungsinstitut
Investmentvermögen in
Gesellschaftsform
Versicherungs-Zweckgesellschaft
Rückversicherungsunternehmen
Unternehmen nach § 293 Abs. 4 VAG
Finanzholding-Gesellschaft
sonstiges beaufsichtigtes
Unternehmen
4.2 Der Anzeigepflichtige ist ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes
Unternehmen der Finanzbranche:
Nein, weiter mit 4.3.
Ja, nachfolgende Auswahl treffen und
Der Anzeigepflichtige ist:
CRR-Kreditinstitut
Erstversicherungsunternehmen
OGAW-Verwaltungsgesellschaft
sonstiges beaufsichtigtes
Unternehmen
dann weiter mit 4.3.
Wertpapierinstitut
Rückversicherungsunternehmen
AIF-Verwaltungsgesellschaft
Seite 5

Die zuständige Aufsichtsbehörde hat folgende Bezeichnung:
Die Aufsichtsbehörde führt den Anzeigepflichtigen unter folgender Identitätsnummer:
4.3 Der Anzeigepflichtige hat Kontrolle über ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes
CRR-Kreditinstitut, Wertpapierinstitut, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen oder eine OGAW-
oder AIF-Verwaltungsgesellschaft:
Nein, weiter mit 5.1.
Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ 6
beizufügen, in der die kontrollierten Unternehmen aufzuführen sind.
Neben den Angaben nach § 4 Abs. 2 InhKontrollV sind der Unternehmenstyp
(CRR-Kreditinstitut, Wertpapierinstitut, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen,
OGAW- oder AIF-Verwaltungsgesellschaft), die Bezeichnung der zuständigen
Aufsichtsbehörde jedes kontrollierten Unternehmens und die Identitätsnummer,
unter der das Unternehmen bei der Aufsichtsbehörde geführt wird, anzugeben.
5. Angaben zur bedeutenden Beteiligung
5.1 Auf die Geschäftsleitung des Zielunternehmens könnte bzw. kann, obwohl weniger als 20% oder
keine Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen bzw. werden, ein maßgeblicher Einfluss
ausgeübt werden.
Nein. Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit
der Nr. _ _ 6 beizufügen, in der die Gründe dafür anzugeben sind.
5.2 Darstellung der Beteiligungshöhe nach Erwerb bzw. Erhöhung der bedeutenden Beteiligung am
Zielunternehmen 7, 8
wird durch die Behörde Firma9, Rechtsform und Sitz Kapitalanteil10,11 Kapital des Stimm- Verhältnis
ausgefüllt (lt. Registereintragung) mit PLZ4 und Sitzstaat; Unter- rechts- zum
Ident-Nr. des Beteiligungs- Ordnungsmerkmale Registereintragung3, nehmens12 anteil Zielunter-
unternehmens Wirtschaftszweig5; Ident-Nr. (falls bekannt), bei in Tsd. in Prozent nehmen
Tsd. Euro
natürlichen Personen neben Firma (falls Prozent Euro 13 14
vorhanden) vollständiger Name9 und
Geburtsdatum, Rechtsträgerkennung3
Seite 6

Die durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen nach Erwerb bzw. Erhöhung der
bedeutenden Beteiligung beträgt __Prozent.
6. Beizufügende Anlagen
6.1 Alle erforderlichen Anlagen liegen als fortlaufend nummerierte Anlage
Hauptformular bei:
diesem
Ja. Nein. Wenn „nein“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit
der Nr. _ _ 6 beizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen
sind und die Gründe dafür anzugeben sind.
6.2 Auf die Einreichung einzelner Anlagen kann der Anzeigepflichtige
nach § 16 Abs. 1 bis 9 und 12 InhKontrollV verzichten und reicht diese deshalb
nicht ein:
Nein. Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem
Formular eine Anlage mit der
Nr. _ _ 6 beizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen
sind und jeweils anzugeben ist, welche
genommen werden kann.
Verzichtsregel in Anspruch
6.3 Auf Unterlagen und Erklärungen kann nach Ansicht des Anzeigepflichtigen gemäß
§ 16 Abs. 10 InhKontrollV verzichtet werden 15:
Nein. Ja.
6.4 Liste der Anlagen
Kurzbezeichnung der Anlage Anzahl
Aufzählung der nicht eingereichten Anlagen mit Angabe der
Gründe nach Nummer 6.1 dieses Formulars
Aufzählung der nicht eingereichten, verzichtbaren Anlagen mit
Angabe der Verzichtsregel nach Nummer 6.2 dieses Formulars
Erklärung nach § 2c Abs. 1 Satz 2 KWG oder § 17 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 VAG, von welcher Person oder welchem Unternehmen die
Kapital- oder Stimmrechtsanteile übernommen werden
Original oder Kopie der Bevollmächtigung des
Empfangsbevollmächtigten im Inland nach § 3 Satz 2
InhKontrollV
Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach § 6 Abs. 2 Satz
1 Nr. 1 InhKontrollV oder nach Fußnote 7 dieses Formulars
Schaubild der Beteiligungsstruktur vor Erwerb oder Erhöhung der
bedeutenden Beteiligung nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
InhKontrollV
Seite 7
Anlage liegt bei
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht

Kurzbezeichnung der Anlage
Schaubild der Beteiligungsstruktur nach Erwerb oder Erhöhung
der bedeutenden Beteiligung nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
InhKontrollV
Nachweis über die Identität oder Existenz des Anzeigepflichtigen
nach § 8 Nr. 1 InhKontrollV
Amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie der aktuellen Satzung,
des aktuellen Gesellschaftsvertrages oder einer gleichwertigen
Vereinbarung nach § 8 Nr. 2 InhKontrollV
Liste der persönlich haftenden Gesellschafter,
Vertretungsberechtigten und der weiteren Personen nach § 8 Nr.
3 InhKontrollV
Darstellung der geschäftlichen Aktivitäten des Anzeigepflichtigen
nach § 8 Nr. 4 InhKontrollV
Liste mit den wirtschaftlich Begünstigten des Anzeigepflichtigen
nach § 8 Nr. 5 InhKontrollV
Erklärung über Untersuchungen anderer Behörden außerhalb der
Finanzbranche im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der
Erhöhung nach § 8 Nr. 6 InhKontrollV
Erklärung zum beabsichtigten Austausch von Geschäftsleitern
oder zur Bestellung weiterer Geschäftsleiter des
Zielunternehmens nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV
Angaben zu der Zeit, die Personen nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV
jährlich und monatlich ihrer Funktion in dem Zielunternehmen
widmen werden nach § 8 Nr. 8 InhKontrollV
Aufstellungen über weitere Mandate als Geschäftsleiter oder
Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans anderer
Unternehmen, die Personen nach § 8 Nummer 7 InhKontrollV
wahrnehmen, nach § 8 Nr. 9 InhKontrollV
Unbedenklichkeitsbescheinigung oder gleichwertige
Bescheinigung nach § 8a Abs. 1 Nr. 1 InhKontrollV
Erklärung der Finanzaufsichtsbehörde des Drittstaats, dass keine
Hindernisse oder Beschränkungen hinsichtlich der Bereitstellung
der für die Beaufsichtigung des Zielunternehmens erforderlichen
Informationen vorliegen, nach § 8a Abs. 1 Nr. 2 InhKontrollV
Zusammenfassung der für den Anzeigepflichtigen geltenden
aufsichtsrechtlichen Vorschriften des Drittstaats nach § 8a Abs. 1
Nr. 3 InhKontrollV
Bezeichnung des Ministeriums oder der Regierungsabteilung, die
für die Festlegung der Anlagepolitik des Staatsfonds zuständig
ist, nach § 8a Abs. 2 Nr. 1 InhKontrollV
Seite 8
Anzahl Anlage liegt bei
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Kurzbezeichnung der Anlage
Einzelheiten zur Anlagepolitik und zu sämtlichen
Anlagebeschränkungen nach § 8a Abs. 2 Nr. 2 InhKontrollV
Name und Funktionsbezeichnung der Personen, die die
Anlageentscheidungen des Staatsfonds treffen, nach § 8a Abs. 2
Nr. 3 InhKontrollV
Einzelheiten zu dem Einfluss, den das Ministerium oder die
Regierungsabteilung auf das Tagesgeschäft des Staatsfonds und
das Zielunternehmen ausübt, nach § 8a Abs. 2 Nr. 4 InhKontrollV
Beschreibung der Wertentwicklung bedeutender Beteiligungen
nach § 8a Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV
Einzelheiten zur Anlagepolitik und zu sämtlichen
Anlagebeschränkungen nach § 8a Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV
Faktoren, die als Grundlage für Anlagebeschränkungen dienen,
und Faktoren, die zur Änderung seiner Erfolgsstrategie führen
würden, nach § 8a Abs. 3 Nr. 3 InhKontrollV
Entscheidungsstrukturen einschließlich Namen und
Funktionsbezeichnungen der Personen, die die
Anlageentscheidungen treffen, nach § 8a Abs. 3 Nr. 4
InhKontrollV
Beschreibung des Verfahrens zur Bekämpfung von Geldwäsche
und des hierfür geltenden rechtlichen Rahmens nach § 8a Abs. 3
Nr. 5 InhKontrollV
Formulare „Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit“ nach
§ 9 InhKontrollV
Weitere Unterlagen und Erklärungen zu den Formularen nach § 9
InhKontrollV entsprechend § 9 Abs. 3 Satz 5 und Abs. 7 Satz 3
und 4 InhKontrollV
Führungszeugnisse nach § 9 Abs. 8 InhKontrollV
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister nach § 9 Abs. 9
InhKontrollV
Lebensläufe nach § 10 InhKontrollV
Seite 9
Anzahl Anlage liegt bei
nicht erforderlich
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Kurzbezeichnung der Anlage
Arbeitszeugnisse über unselbständige Tätigkeiten bzw. Liste von
Referenzpersonen und Empfehlungsschreiben nach § 10 Abs. 2
Satz 4 bzw. § 16 Abs. 11 InhKontrollV
Darstellung der Konzernstruktur nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe
a InhKontrollV
Darstellung der Geschäftstätigkeit des Konzerns nach § 11 Abs. 1
Nr. 1 Buchstabe b InhKontrollV
Aufstellung der Konzernunternehmen der Finanzbranche nach §
11 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c InhKontrollV
Angaben über die Geschäftsbeziehungen zu
Konzernunternehmen nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d
InhKontrollV
Angaben zur Führung von Geschäften nach § 11 Abs. 1 Nr. 1
Buchstabe e Doppelbuchstabe aa InhKontrollV
Angaben zu weiteren Unternehmen nach § 11 Abs. 1 Nr. 1
Buchstabe e Doppelbuchstabe bb InhKontrollV
Liste sonstiger Anteilseigner etc. nach § 11 Abs. 1 Nr. 1
Buchstabe f InhKontrollV
Liste nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 InhKontrollV
Liste über Anteilseigner etc. des Anzeigepflichtigen nach § 11
Abs. 1 Nr. 3 InhKontrollV
Analyse des Umfangs der konsolidierten Beaufsichtigung des
Zielunternehmens und der Gruppe nach § 11a InhKontrollV
Darstellung der finanziellen und sonstigen Interessen nach § 12
InhKontrollV
Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse mit
den Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten
drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 InhKontrollV
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Anzahl Anlage liegt bei
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Kurzbezeichnung der Anlage
den Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der
letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 2
InhKontrollV
den Kapitalflussrechnungen und
Segmentberichterstattungen der letzten drei
Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 InhKontrollV
einer Aufzählung und Beschreibung der
Einkommensquellen des Anzeigepflichtigen nach § 13
Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV
Nachweisen nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV
einer Vermögensaufstellung nach
§ 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV
Nachweisen nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV
den Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten
drei Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen
kontrollierten Unternehmen und der Unternehmen, deren
Geschäfte der Anzeigepflichtige führt, nach § 13 Abs. 3
Nr. 3 InhKontrollV
den Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der
letzten drei Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen
kontrollierten Unternehmen und der Unternehmen, deren
Geschäfte der Anzeigepflichtige führt, nach § 13 Abs. 3
Nr. 4 InhKontrollV
den Planbilanzen und Plangewinn- und
verlustrechnungen für die nächsten drei Geschäftsjahre
nach § 13 Abs. 4 InhKontrollV
den Konzernabschlüssen der letzten drei Geschäftsjahre
nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 InhKontrollV
den Berichten über die Konzernabschlussprüfung der
letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 5 Nr. 2
InhKontrollV
den Ratings über die Bonität des Anzeigepflichtigen nach
§ 13 Abs. 7 Satz 1 InhKontrollV
den Ratings über die Bonität des Konzerns nach § 13 Abs.
7 Satz 2 InhKontrollV
Seite 11
Anzahl Anlage liegt bei
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Kurzbezeichnung der Anlage
den Ratings über die Bonität der nicht
konzernangehörigen Unternehmen nach § 13 Abs. 7 Satz
2 InhKontrollV
Darstellung der für den Erwerb oder die Erhöhung erforderlichen
Eigen- und Fremdmittel nach § 14 Halbsatz 1 InhKontrollV
Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit dem
Erwerb oder der Erhöhung nach § 14 Halbsatz 2 InhKontrollV
Geschäftsplan bzw. Darstellung strategischer Ziele und Pläne
nach § 15 InhKontrollV
Anlage nach Nummer 3 dieses Formulars
Anlage nach Nummer 4.3 dieses Formulars
Anlage nach Nummer 5.1 dieses Formulars
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
7. Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an:
Familienname
Vorname
Telefonnummer
(mit Vorwahl)
E-Mail-Adresse
8. Unterschrift(en)
8.1 Mit der nachfolgenden Unterschrift/Mit den nachfolgenden
bestätigt, dass
Anzahl Anlage liegt bei
nicht erforderlich
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nicht erforderlich
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nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Unterschriften wird
” der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und
Seite 12

” der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die Unterzeichnenden
entsprechend dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige
für den Anzeigepflichtigen abzugeben.
8.2 Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab:
Nein, bitte weiter mit 8.3.
Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die Anzeige
einreichen.
Ort, Datum und Unterschrift des Anzeigepflichtigen
8.3 Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend
ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen
abzugeben: 16
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Seite 13

Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Seite 14

Fußnoten
1 Ist das Zielunternehmen ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, ist eine Ausfertigung an
die Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die für das Institut zuständige Hauptverwaltung der
Deutschen Bundesbank zu adressieren.
Handelt es sich bei dem Zielunternehmen um ein Versicherungsunternehmen, einen
Pensionsfonds oder ein Unternehmen nach § 1 Nr. 5 InhKontrollV, ist lediglich entweder eine
Ausfertigung an die Bundesanstalt oder eine Ausfertigung an die zuständige
Länderaufsichtsbehörde zu adressieren.
Die entsprechende Adresse ist in dem Adressatenfeld einzutragen.
2 Legal Entity Identifier.
3 Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.
4 Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.
5 Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die
Bankenstatistik“ einzutragen.
6 Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist
einzutragen.
7 Nummer 5.2 ist nicht auszufüllen
- bei komplexen Beteiligungsstrukturen,
- bei indirekten Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und
- wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens
nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt.
Stattdessen ist das Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach Anlage 4 der
Inhaberkontrollverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen.
8 Für indirekt gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige Beteiligungskette mit
den jeweiligen direkt gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen.
Die Kette beginnt mit der direkt gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit
dem Zielunternehmen.
9 Zu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen
vollständiger Name (Vorname und Familienname) wiederholt werden. Zu dem unter Nummer
1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1 angezeigten Zielunternehmen
muss lediglich die Firma eingetragen werden.
10 Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei
Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch
den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit
einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der
Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des
Meldestichtages umzurechnen. Sofern es sich bei dem Zielunternehmen um einen
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit handelt, sind Prozentangaben in Bezug auf den
Gründungsstock einzutragen.
11 Direkter Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier
genannten Zielunternehmen (keine durchgerechneten Quoten).
12 Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in
ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages
umzurechnen.
Diese Seite ist nicht einzureichen.

13 Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach
dem Komma.
14 Ist der Anzeigepflichtige oder der die Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde nach dem
Erwerb oder der Erhöhung ein Mutterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Mutter"
einzutragen. Ist der die Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein
Schwesterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Schwester" einzutragen. Ansonsten ist das
Feld nicht auszufüllen.
15 Kann nach Ansicht des Anzeigepflichtigen auf sämtliche Unterlagen und Erklärungen verzichtet
werden, weiter mit 7. Kommt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder die
zuständige Landesaufsichtsbehörde bei ihrer Beurteilung zu einem anderen Ergebnis, sind die
Angaben nach Nr. 6.4 nachzuholen.
16 Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen
Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen berechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren
Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu
ergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die
Seitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist.
Diese Seite ist nicht einzureichen.

Formular – Komplexe Beteiligungsstrukturen
Darstellung komplexer Beteiligungsstrukturen 2
Unternehmensliste 3
wird durch die Behörde ausgefüllt Nr. Firma4, Rechtsform und Sitz
Ident-Nr. des Unternehmens (lt. Registereintragung) mit PLZ5 und Sitzstaat;
Ordnungsmerkmale Registereintragung6,
Wirtschaftszweig7; Ident-Nr. (falls bekannt), bei
natürlichen Personen neben Firma (falls vorhanden),
vollständiger Name4 und Geburtsdatum,
Rechtsträgerkennung6, 8
Die geplante durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen beträgt __Prozent.
Beteiligungsstruktur 11
Anlage 2
(zu § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)
Anlage Nr. _ _ 1
IKB
Kapital des Unternehmens9 Verhältnis
zum
Fremdwährung Zielunter-
nehmen
Währung Tsd. 10
Tsd. Euro
Beteiligtes Unternehmen Beteiligungsunternehmen besonderer Art Kapitalanteil13, 14, Stimm- beherr-
Vermittler12 12
in
Prozent
Seite 1
rechts- schender
anteil Einfluss
Tsd. Euro 16
in Prozent
13, 15

Fußnoten
1 Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist
einzutragen.
2 Führt eine indirekte Beteiligungsbeziehung über mehrere Beteiligungsketten vom
Anzeigepflichtigen zum Zielunternehmen, so ist nur ein Formular „Komplexe
Beteiligungsstrukturen“ zu verwenden. In diesem sind alle vorhandenen Beteiligungsketten
darzustellen.
3 In der „Unternehmensliste“ ist in der ersten Zeile der Anzeigepflichtige und in der letzten Zeile
das Zielunternehmen aufzuführen. Bei Stimmrechtszurechnung sind dazwischen in einer
logischen Reihenfolge alle vermittelnden Unternehmen, alle sonstigen Vermittler von Kapital-
oder Stimmrechtsanteilen nach § 1 Abs. 9 Satz 2 KWG und § 7 Nr. 3 zweiter Teilsatz VAG
einschließlich der Personen, mit denen im Zusammenwirken in sonstiger Weise eine bedeutende
Beteiligung gehalten werden soll oder gehalten wird, aufzuführen. Die Anzahl der Zeilen in der
„Unternehmensliste“ ist bei Bedarf beliebig erweiterbar.
4 Zu dem im Formular „Erwerb-Erhöhung“ oder im Formular „Aufgabe-Verringerung“ jeweils unter
Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen vollständiger Name
(Vorname und Familienname) wiederholt werden. Zu dem im Formular „Erwerb-Erhöhung“ oder
im Formular „Aufgabe-Verringerung“ jeweils unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen
bzw. dem auf der jeweiligen Seite 1 angezeigten Zielunternehmen muss lediglich die Firma
eingetragen werden.
5 Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.
6 Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.
7 Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die
Bankenstatistik“ einzutragen.
8 Legal Entity Identifier.
9 Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in
ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages
umzurechnen.
10 Ist der Anzeigepflichtige oder der die Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein
Mutterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Mutter" einzutragen. Ist der die Kapital- oder
Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwesterunternehmen des Zielunternehmens, ist
„Schwester" einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen.
Diese Seite ist nicht einzureichen.

11 Alle Beteiligungsbeziehungen zur Darstellung des Beteiligungsgeflechtes, beginnend beim
Anzeigepflichtigen über die Vermittler von Anteilen bis hin zum Zielunternehmen, sind in
logischer Reihenfolge in der Beteiligungsstruktur darzustellen.
Dabei ist in einer Zeile der Beteiligungsstruktur jeweils nur eine Beteiligungsbeziehung zwischen
zwei Parteien darzustellen. Die Anzahl der Zeilen in der „Beteiligungsstruktur“ ist bei Bedarf
beliebig erweiterbar.
In der ersten Zeile ist in der ersten Spalte „Beteiligtes Unternehmen“ stets der Anzeigepflichtige
und in der zweiten Spalte grundsätzlich das erste Beteiligungsunternehmen einzutragen, das
Anteile an dem ihm nachfolgenden zweiten Beteiligungsunternehmen dem Anzeigepflichtigen
vermittelt. In der folgenden Zeile, in der die Beziehung (Verkettung) zwischen dem ersten und
dem zweiten Beteiligungsunternehmen darzustellen ist, tritt grundsätzlich das erste
Beteiligungsunternehmen an die Stelle des Anzeigepflichtigen (Spalte 1), und das zweite
Beteiligungsunternehmen tritt grundsätzlich an die Stelle des ersten Beteiligungsunternehmens
(Spalte 2). Entsprechendes gilt für die Darstellung der folgenden Beteiligungsbeziehungen bis
hin zum Zielunternehmen, das stets in Spalte 2 einzutragen ist.
Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass in einer oder mehreren Beteiligungsbeziehungen eine
sonstige Stimmrechtszurechnung nach § 1 Abs. 9 Satz 2 KWG oder § 7 Nr. 3 zweiter Teilsatz VAG
oder eine sonstige Zurechnung von Kapital- oder Stimmrechtsanteilen durch Zusammenwirken
mit anderen erfolgt. Die Beteiligungsbeziehungen sind dann wie folgt darzustellen: Derjenige,
der in der jeweils betrachteten Beteiligungsbeziehung die betreffenden Anteile direkt hält, ist in
der Spalte „besonderer Vermittler“, und derjenige, dem die betreffenden Anteile zugerechnet
werden, ist in der ersten Spalte „Beteiligtes Unternehmen“ einzutragen. Diese Differenzierung ist
aus technischen Gründen vorzunehmen und ermöglicht getrennte Auswertungen durch die
Behörde.
Diese Seite ist nicht einzureichen.

12 Liegt eines der folgenden besonderen Zurechnungsverhältnisse vor, ist in der Spalte „besonderer
Vermittler“ die Nummer der Person oder des Unternehmens laut Unternehmensliste einzutragen,
die oder das die besondere Vermittlerposition gemäß der folgenden Übersicht einnimmt. In der
Spalte „Art“ ist der entsprechende
Kennbuchstabe des besonderen Zurechnungsverhältnisses zu
vermerken. Eine Mehrfachauswahl ist zulässig.
Verhältnis
§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG
§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpHG
§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 WpHG
§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG
§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 WpHG
§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 WpHG
§ 34 Abs. 2 Satz 1 WpHG
Unterbeteiligungsverhältnis
Zusammenwirken in sonstiger
Weise
besonderer Vermittler Spalte Art
Dritter im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 „T“
Nr. 2 WpHG (insb. Treuhänder)
Sicherungsnehmer „S“
Nießbrauchsgeber „N“
Erklärungsempfänger „E“
Vertretener im Sinne des § 34 Abs. 1 „V“
Satz 1 Nr. 6 WpHG
Auf Grund einer Vereinbarung zur „A“
Ausübung der Stimmrechte
Berechtigter im Sinne des § 34 Abs. 1
Satz 1 Nr. 7 WpHG
Verwahrer im Sinne des § 34 Abs. 1 „W“
Satz 1 Nr. 8 WpHG
Dritter im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 1 „D“
WpHG
Hauptbeteiligter „H“
Vermittelnder „Z"
13 Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei
Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den
Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer
Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert
in ausländischer Währung (in Tsd.)
umzurechnen.
14 Direkter Anteil des vorhergehenden
anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages
Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten
Zielunternehmen (keine durchgerechneten Quoten).
15 Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach
dem Komma.
Diese
Seite ist nicht einzureichen.

16 Nur anzukreuzen, wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten
Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils
herleiten lässt. Angaben zu den Kapital- und ggf. abweichenden Stimmrechtsanteilen sind in
jedem Fall zu machen.
Diese Seite ist nicht einzureichen.

Anlage 3
(zu § 9 Absatz 1 Satz 1)
Formular – Angaben zur Zuverlässigkeit Anlage Nr. …..1
IAZ
Angaben zur Zuverlässigkeit 2
Angaben des Anzeigepflichtigen
zum Anzeigepflichtigen selbst
zu einem vom Anzeigepflichtigen derzeit oder in den letzten zehn Jahren geleiteten Unternehmen
zu einem vom Anzeigepflichtigen derzeit oder in den letzten zehn Jahren kontrollierten
Unternehmen
zu einem persönlich haftenden Gesellschafter 3
zu einer Person nach § 8 Nr. 3 InhKontrollV
zu einem Anteilsinhaber, der auf den Anzeigepflichtigen einen maßgeblichen Einfluss ausüben
kann
(Bitte nachfolgend die Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen, des, sofern der Anzeigepflichtige eine natürliche Person ist,
vom Anzeigepflichtigen derzeit oder in den letzten zehn Jahren geleiteten oder kontrollierten Unternehmens oder des, sofern
der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist, vom Anzeigepflichtigen kontrollierten Unternehmens, des persönlich
haftenden Gesellschafters, der Person nach § 8 Nr. 3 InhKontrollV oder des Anteilsinhabers, der auf den Anzeigepflichtigen einen
maßgeblichen Einfluss ausüben kann, eintragen.)
Bei einer natürlichen Person sind anzugeben:
Familienname
Geburtsname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit(en)
Anschrift des Hauptwohnsitzes
Straße, Hausnummer
Postleitzahl 4
Ort
Staat
E-Mail-Adresse
Andernfalls sind anzugeben:
Firma Firma Zeile 1
Seite 1

(laut Registereintragung)
Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl 4
Sitzstaat
E-Mail-Adresse
Ordnungsmerkmale
Registereintragung 5
Rechtsträgerkennung 5, 6
Seite 2

1. Angaben nach § 9 Abs. 1 InhKontrollV
1.1 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Strafverfahren geführt oder wurde zu einem
früheren Zeitpunkt gegen ihn ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens
geführt? 7
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern. 8
1. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 9.
2. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 9.
1.2 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen im Zusammenhang mit einer unternehmerischen
oder sonstigen beruflichen Tätigkeit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder vergleichbares
Verfahren nach einer anderen Rechtsordnung geführt oder wurde ein solches Verfahren gegen
ihn mit einer Geldbuße oder sonstigen Sanktion abgeschlossen? 10
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern. 8
1. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 9.
2. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 9.
1.3 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe
einer eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse oder ein vergleichbares
Verfahren geführt oder wurde ein solches Verfahren zu einem früheren Zeitpunkt geführt?
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern. 8
Seite 3

1.
2.
Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 9.
Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 9.
1.4 Hat gegen den auf Seite 1 Angegebenen eine Aufsichtsbehörde eine gewerberechtliche
Zuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung oder ein aufsichtliches Verfahren zum Erlass von
Maßnahmen eingeleitet oder durchgeführt? 10
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und
1.
2.
1.5 Wurde eine Registereintragung, Erlaubnis, Mitgliedschaft
Sanktionen zu erläutern. 8
Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 9.
Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 9.
oder Gewerbeerlaubnis des auf
Seite 1 Angegebenen durch eine Behörde versagt oder aufgehoben oder wurde er in sonstiger
Weise vom Betrieb eines Gewerbes oder der Vertretung und
Führung dessen Geschäfte
ausgeschlossen oder wurde gegen ihn ein entsprechendes Verfahren geführt? 10
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und
1.
2.
2. Angaben nach § 9 Abs. 2 InhKontrollV 11
Sanktionen zu erläutern. 8
Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 9.
Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 9.
Hat der auf Seite 1 Angegebene einen Arbeitsplatz, eine Vertrauensstellung, ein
Treuhandverhältnis oder eine vergleichbare Position verloren? 12
Nein.
Seite 4

Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist der Verlust der Position zu erläutern. 8
1. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 9.
2. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 9.
3. Angaben nach § 9 Abs. 7 InhKontrollV 11
3.1 Wurde die Zuverlässigkeit des auf Seite 1 Angegebenen als Erwerber einer bedeutenden
Beteiligung an einem Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut, Versicherungsunternehmen,
Pensionsfonds oder einem Unternehmen nach § 1 Nr. 5 InhKontrollV oder als Geschäftsleiter
eines Kreditinstituts, Finanzdienstleistungsinstituts, Versicherungsunternehmens,
Pensionsfonds oder eines Unternehmens nach § 1 Nr. 5 InhKontrollV durch eine andere
Aufsichtsbehörde geprüft?
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die
Bezeichnung der Aufsichtsbehörde, der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das
Ergebnis der Prüfung anzugeben. 8
1. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 9.
2. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 9.
3.2 Ist eine vergleichbare Prüfung zu Nummer 3.1 durch eine andere Behörde in Bezug auf den auf
Seite 1 Angegebenen erfolgt?
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die
Bezeichnung der Behörde, der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das Ergebnis
der Prüfung anzugeben. 8
1. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 9.
Seite 5

2.
Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 9.
4. Erklärung und Unterschrift(en)
Ich versichere die Richtigkeit
und Vollständigkeit meiner Angaben. Über nachträglich auftretende
Änderungen werde ich unverzüglich in Schriftform gegenüber der Bundesanstalt oder der zuständigen
Landesaufsichtsbehörde berichten. Ich bin mir bewusst, dass unvollständige oder falsche Angaben in
der Selbstauskunft die persönliche Zuverlässigkeit berühren können.
_______________________
Ort
______________________
Datum
________________________________________________________
Unterschrift(en)
________________________________________________________
Name
________________________________________________________
Funktion/Titel
Seite 6

Fußnoten
1 Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist
einzutragen.
2 Für den Anzeigepflichtigen, für jede Person nach § 8 Nr. 3 InhKontrollV, für jeden Anteilseigner,
der auf den Anzeigepflichtigen einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, und für jedes vom
Anzeigepflichtigen derzeit oder früher geleitete oder kontrollierte Unternehmen ist ein
gesondertes Formular zu verwenden. Sofern es sich um natürliche Personen handelt, müssen sie
das Formular eigenhändig unterschreiben. Sofern es sich nicht um natürliche Personen handelt,
muss das Formular von (einer) vertretungsberechtigten Person(en) eigenhändig unterschrieben
werden.
3 Ist der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person, sind lediglich die Zeilen
„Firma“, „Rechtsform“ und „Sitz mit Postleitzahl“ auszufüllen.
4 Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.
5 Nur anzugeben, sofern eine Eintragung oder Rechtsträgerkennung vorliegt.
6 Legal Entity Identifier.
7 Bei den Angaben können Strafverfahren unberücksichtigt bleiben, die mangels hinreichenden
Tatverdachts oder wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt oder mit einem Freispruch
beendet worden sind oder bei denen eine ergangene Eintragung im Bundeszentralregister zu
entfernen oder zu tilgen ist oder die gemäß § 53 BZRG nicht angegeben werden müssen.
Strafverfahren, die vorläufig eingestellt wurden oder nach den §§ 153 und 153a StPO eingestellt
wurden, sind anzugeben. Bei den Angaben zu Strafverfahren, die nach den §§ 153 und 153a StPO
eingestellt wurden, können die Strafverfahren unberücksichtigt bleiben, die vor mehr als fünf
Jahren vor dem Beginn des Jahres, in dem die Anzeige eingereicht wird, eingestellt wurden.
Entsprechendes gilt für Strafverfahren, die nicht von einer deutschen Strafermittlungsbehörde
oder von einem deutschen Gericht beendet worden sind.
8 Die Anzahl der Zeilen ist bei Bedarf beliebig erweiterbar.
9 Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage (Unterlagen nach § 9
Abs. 3 Satz 5 und Abs. 7 Satz 3 InhKontrollV) zu einer in § 6 Abs. 1 InhKontrollV genannten
Anzeige oder zur Anzeige nach § 2c Abs. 1 Satz 5 KWG oder § 17 Abs. 2 VAG ist einzutragen.
10 Bei den Angaben können die Verfahren unberücksichtigt bleiben, die vor mehr als fünf Jahren
vor dem Beginn des Jahres, in dem die Anzeige eingereicht wird, mit einer Geldbuße, Sanktion
oder sonstigen Entscheidung abgeschlossen worden sind oder die gemäß § 153 GewO aus dem
Gewerbezentralregister zu tilgen sind.
11 Im Formular zur Zuverlässigkeit eines derzeit oder früher vom Anzeigepflichtigen geleiteten oder
kontrollierten Unternehmens ist diese Nummer nicht auszufüllen.
12 Bei den Angaben kann ein Verlust von Positionen unberücksichtigt bleiben, der sich vor mehr als
fünf Jahren vor dem Beginn des Jahres ereignet hat, in dem die Anzeige eingereicht wird.
Diese Seite ist nicht einzureichen.

Anlage 4
(zu § 9 Absatz 4 Satz 1)
Formular – Angaben zu vorgesehenen Geschäftsleitern Anlage Nr. …...1
IAG
Angaben zu als Geschäftsleiter des Zielunternehmens vorgesehenen Personen2
Angaben zur Identität der Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV
Familienname
Geburtsname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit(en)
Anschrift des Hauptwohnsitzes
Straße, Hausnummer
Postleitzahl 3
Ort
Staat
E-Mail-Adresse
Seite 1

1. Angaben nach § 9 Abs. 1 InhKontrollV
1.1 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Strafverfahren geführt oder wurde zu einem
früheren Zeitpunkt gegen ihn ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens
geführt? 4
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern. 5
1. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 6.
2. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 6.
1.2 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen im Zusammenhang mit einer unternehmerischen
oder sonstigen beruflichen Tätigkeit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder vergleichbares
Verfahren nach einer anderen Rechtsordnung geführt oder wurde ein solches Verfahren gegen
ihn mit einer Geldbuße oder sonstigen Sanktion abgeschlossen? 7
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern. 5
1. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 6.
2. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 6.
1.3 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe
einer eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse oder ein vergleichbares
Verfahren geführt oder wurde ein solches Verfahren zu einem früheren Zeitpunkt geführt?
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern. 5
1. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 6.
Seite 2

2. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 6.
1.4 Hat gegen den auf Seite 1 Angegebenen eine Aufsichtsbehörde eine gewerberechtliche
Zuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung oder ein aufsichtliches Verfahren zum Erlass von
Maßnahmen eingeleitet oder durchgeführt? 7
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern. 5
1. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 6.
2. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 6.
1.5 Wurde eine Registereintragung, Erlaubnis, Mitgliedschaft oder Gewerbeerlaubnis des auf Seite
1 Angegebenen durch eine Behörde versagt oder aufgehoben oder wurde er in sonstiger
Weise vom Betrieb eines Gewerbes oder der Vertretung und Führung dessen Geschäfte
ausgeschlossen oder wurde gegen ihn ein entsprechendes Verfahren geführt? 7
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern. 5
1. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 6.
2. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 6.
2. Angaben nach § 9 Abs. 2 InhKontrollV
Hat der auf Seite 1 Angegebene einen Arbeitsplatz, eine Vertrauensstellung, ein
Treuhandverhältnis oder eine vergleichbare Position verloren? 8
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist der Verlust der Position zu erläutern. 5
Seite 3

1.
2.
3. Angaben nach § 9 Abs. 7 InhKontrollV
Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 6
Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 6.
3.1 Wurde die Zuverlässigkeit des auf Seite 1 Angegebenen als Erwerber einer bedeutenden
Beteiligung an einem Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut, Versicherungsunternehmen,
Pensionsfonds oder einem Unternehmen nach § 1 Nr. 5 InhKontrollV oder als Geschäftsleiter
eines Kreditinstituts, Finanzdienstleistungsinstituts, Versicherungsunternehmens,
Pensionsfonds oder eines Unternehmens nach § 1 Nr.
Aufsichtsbehörde geprüft?
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend
5 InhKontrollV durch eine andere
zu dem Prüfungsverfahren die
Bezeichnung der Aufsichtsbehörde, der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das
Ergebnis der Prüfung anzugeben. 5
1.
2.
3.2 Ist eine vergleichbare Prüfung zu Nummer 3.1 durch
Seite 1 Angegebenen erfolgt?
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend
Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 6.
Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 6.
eine andere Behörde in Bezug auf den auf
zu dem Prüfungsverfahren die
Bezeichnung der Behörde, der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das Ergebnis
der Prüfung anzugeben. 5
1.
2.
Seite 4
Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 6.
Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 6.

4. Angaben nach § 12 Abs. 6 InhKontrollV
Bestehen finanzielle oder sonstige Interessen oder Geschäftsbeziehungen zwischen dem auf
Seite 1 Angegebenen oder seiner Angehörigen im Sinne des § 20 Abs. 5 VwVfG zu
Geschäftsleitern oder zu Inhabern von Schlüsselfunktionen des Zielunternehmens, seines
Mutterunternehmens, seiner Tochterunternehmen oder zu Inhabern von mindestens 5 % der
Kapital- oder Stimmrechtsanteile?
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind Art und Umfang der Interessen oder Beziehungen,
Name des Angehörigen und Art des Angehörigenverhältnisses, das betreffende
Unternehmen und sein Verhältnis zum Zielunternehmen sowie der Anteilsinhaber und
die Höhe der Kapitalanteile oder Stimmrechtsanteile anzugeben. 5
1. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 6.
2. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 6.
5. Angaben nach § 8 Nummer 8 und 9 InhKontrollV
1. Übt der auf Seite 1 Angegebene weitere Mandate als Geschäftsleiter oder Mitglied des
Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines anderen Unternehmens aus?
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind Name und Sitz des Unternehmens, das Organ, in dem
die Tätigkeit ausgeübt wird, und die Funktion in diesem Organ anzugeben. 5
1. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 6.
2. Siehe auch Anlage
Nr. _ _ 6.
2. Der auf Seite 1 Angegebene wird seiner Funktion in dem Zielunternehmen jährlich und
monatlich folgende Zeit widmen:
Seite 5

6. Erklärung und Unterschrift
Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. Über nachträglich auftretende
Änderungen werde ich unverzüglich in Schriftform gegenüber der Bundesanstalt oder der zuständigen
Landesaufsichtsbehörde berichten. Ich bin mir bewusst, dass unvollständige oder falsche Angaben in
der Selbstauskunft die persönliche Zuverlässigkeit berühren können.
_______________________ ______________________
Ort Datum
________________________________________________________
Unterschrift der als Geschäftsleiter des Zielunternehmens vorgesehenen Person
Seite 6

Fußnoten
1 Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist
einzutragen.
2 Für jede Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV ist ein gesondertes Formular zu verwenden.
3 Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.
4 Bei den Angaben können Strafverfahren unberücksichtigt bleiben, die mangels hinreichenden
Tatverdachts oder wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt oder mit einem Freispruch
beendet worden sind oder bei denen eine ergangene Eintragung im Bundeszentralregister zu
entfernen oder zu tilgen ist oder die gemäß § 53 BZRG nicht angegeben werden müssen.
Strafverfahren, die vorläufig eingestellt wurden oder nach den §§ 153 und 153a StPO eingestellt
wurden, sind anzugeben. Bei den Angaben zu Strafverfahren, die nach den §§ 153 und 153a StPO
eingestellt wurden, können die Strafverfahren unberücksichtigt bleiben, die vor mehr als fünf
Jahren vor dem Beginn des Jahres, in dem die Anzeige eingereicht wird, eingestellt
wurden.Entsprechendes gilt für Strafverfahren, die nicht von einer deutschen
Strafermittlungsbehörde oder von einem deutschen Gericht beendet worden sind.
5 Die Anzahl der Zeilen ist bei Bedarf beliebig erweiterbar.
6 Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage (Unterlagen nach § 9
Abs. 3 Satz 5 und Abs. 7 Satz 3 InhKontrollV) zu einer in § 6 Abs. 1 InhKontrollV genannten
Anzeige oder zur Anzeige nach § 2c Abs. 1 Satz 5 KWG oder § 17 Abs. 2 VAG ist einzutragen.
7. Bei den Angaben können die Verfahren unberücksichtigt bleiben, die vor mehr als fünf Jahren
vor dem Beginn des Jahres, in dem die Anzeige eingereicht wird, mit einer Geldbuße, Sanktion
oder sonstigen Entscheidung abgeschlossen worden sind oder die gemäß § 153 GewO aus dem
Gewerbezentralregister zu tilgen sind.
8. Bei den Angaben kann ein Verlust von Positionen unberücksichtigt bleiben, der sich vor mehr als
fünf Jahren vor dem Beginn des Jahres ereignet hat, in dem die Anzeige eingereicht wird.
Diese Seite ist nicht einzureichen.

Anlage 5
2690
(zu § 9 Absatz 5)
(zu § 9 Absatz 5) IPVFA
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022
Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit
– durch den Anzeigepflichtigen auszufüllen –
Anlage Nr. …..
____________________________________________________ ____________________________________________________
Zielunternehmen Name der Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV
1. Angaben zur Tätigkeit
a. Bitte geben Sie an, welche Tätigkeit die Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV innehaben soll
Geschäftsleiter(in)
Vorsitzende(r) des Vorstands / des Geschäftsleitungsorgans
stellvertretende(r) Geschäftsleiter(in)
Verhinderungsvertreter (nach Sparkassenrecht)
Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts
sonstige Position (bitte näher erläutern)
b. Bitte geben Sie möglichst genau an, mit welchen Hauptaufgaben und Verpflichtungen die Tätigkeit in dem Zielunternehmen verbunden ist
und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Person unterstellt sein werden
Bitte geben Sie an, ob und welchen Ausschüssen/Unterausschüssen des Vorstands die Person angehören wird und beschreiben Sie diese:
c. Bitte geben Sie nachfolgende Informationen zur Bestellung der Person:
Bestellung zum: (Planmäßige) Amtszeit:
JA
Wird die bestellte Person eine andere Person ersetzen?
NEIN

Falls JA, wen und warum?
In welchem Verhältnis stehen die Person und das Zielunternehmen nach der Bestellung zueinander?
Dienstvertragsverhältnis
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022
Arbeitnehmer/in
Sonstiges – bitte erläutern –
d. Wird die Person vor Aufnahme der Tätigkeit oder im ersten Jahr ihrer JA
Tätigkeit eine spezielle Schulung erhalten? NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
Veranstalter (interne Schulung oder
Schulungsinhalte Beginn: Ende:
Name des externen Veranstalters)
2. Interessenkonflikte
Wenn die Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV in dem „Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und
ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit – durch die Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV auszufüllen“ Erklärungen zu potentiellen Interessenkonflikten
abgegeben hat, teilen Sie bitte mit, durch welche Maßnahmen der Interessenkonflikt (unabhängig davon, ob dieser als wesentlich oder nicht wesentlich zu
betrachten ist) verhindert, abgeschwächt oder gelöst werden soll. Bitte fügen Sie entsprechende Unterlagen (z. B. Satzung, Geschäftsordnung) bei.
2691

2692
3. Kollektive Eignung
1. Wie ist die Person im Hinblick auf die kollektive Eignung der Geschäftsleitung des Zielunternehmens einzuordnen? Bitte erläutern Sie, warum die
beabsichtigte Bestellung die kollektive Eignung des Organs ergänzt. Bitte nehmen Sie dabei ggf. auf das Ergebnis der jüngsten Selbsteinschätzung der
kollektiven Eignung des Organs Bezug.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022
2. Bitte erläutern Sie allgemein die Schwächen, soweit diese in Bezug auf die Zusammensetzung der Geschäftsleitung festgestellt wurden:
3. Wie wird die Person dazu beitragen, einige oder alle unter Nummer 2 genannten Schwächen zu beheben?
4. Weitere Informationen/Anmerkungen

Erklärung des Anzeigepflichtigen
Der Unterzeichner / die Unterzeichnerin bestätigt, dass
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022
die im vorliegenden Fragebogen getätigten Angaben nach seinem/ ihrem besten Wissen und Gewissen zutreffend und vollständig sind;
der Anzeigepflichtige die Bundesanstalt bei Eintritt einer wesentlichen Änderung bezüglich der getätigten Angaben unverzüglich informieren wird;
der Anzeigepflichtige sämtliche zur Beurteilung der fachlichen Eignung, Zuverlässigkeit und zeitlichen Verfügbarkeit der Person notwendigen
Informationen angefordert und bei der Entscheidung, die Person als fachlich geeignet, zuverlässig und ausreichend zeitlich verfügbar zu betrachten, ausreichend
berücksichtigt hat;
die Beschreibung der Funktion, die die Person innehaben soll, diejenigen Aspekte der Aktivitäten des Zielunternehmens, für die die Person zuständig sein
soll, zutreffend wiedergibt;
der Anzeigepflichtige auf Grundlage sorgfältiger Erkundigungen und unter Bezugnahme auf die in § 25c Abs. 1 und 2 KWG geregelten Eignungskriterien
der Auffassung ist, dass die angezeigte Person fachlich geeignet, zuverlässig und ausreichend zeitlich verfügbar ist;
der Anzeigepflichtige die Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV auf die gesetzlichen Verpflichtungen, die mit der Funktion, die die Person innehat /
innehaben soll, hingewiesen hat.
_____________________________________________________________________________________________
Datum, Unterschrift
2693

2694
Erläuterungen:
Allgemeines:
- Die Europäische Zentralbank strebt eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der Leitungsorgane der
beaufsichtigten Unternehmen der am einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) teilnehmenden Mitgliedsstaaten an. Dies erfordert eine Harmonisierung der
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022
der Beurteilung zugrunde liegenden Informationen. Der vorliegende Fragebogen fußt insofern auf dem durch das Aufsichtsgremium der Europäischen
Zentralbank am 3. August 2016 verabschiedeten „Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Zuverlässigkeit“. Unbeschadet
der Harmonisierung der durch die Unternehmen und Personen abzugebenden Informationen legt die Europäische Zentralbank bei der Beurteilung der
fachlichen Qualifikation und der persönlichen Zuverlässigkeit der Leitungsorgane deutscher Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen des
Kreditwesengesetzes zugrunde.
- Der Fragebogen ist sorgfältig und vollständig auszufüllen.
- Der vollständig ausgefüllte Fragebogen ist der Anzeige nach § 2c Abs. Satz 1, 6 oder 7 KWG beizufügen. Eine separate Einreichung ist grundsätzlich möglich.
Zu 1. Angaben zur Tätigkeit:
Zu c: Informationen zur Bestellung der Person:
- In der Regel handelt es sich bei den Verträgen der Geschäftsleiter um Dienstverträge. Soweit eine andere Vertragsgestaltung vorliegt, ist „Sonstiges“ zu
wählen und entsprechend zu erläutern.
Zu Erklärung des Anzeigepflichtigen:
- Eine wesentliche Änderung ist eine Änderung, die sich auf die fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit oder ausreichende zeitliche Verfügbarkeit der Person
nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV auswirken kann.

Anlage 6
(zu § 9 Absatz 5)
(zu § 9 Abs. 5)
Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen
– durch die Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV auszufüllen
Anlage Nr. …..
IPVFP
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022
Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit
____________________________________________________ ____________________________________________________
Zielunternehmen Name der Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV
–
1. Angaben zur Person
Name
Akademischer Titel
Name
Vorname
Weitere Vornamen
Wohnsitz
Straße
Postleitzahl, Ort
Land
Dort gemeldet seit:
Geburtsdatum
Geburtsort
Bei Namensänderung
Früherer akademischer Titel
Früherer Name
Früherer Vorname
Frühere weitere Vornamen
Datum und Grund der Namensänderung
Weiterer Wohnsitz
Straße
Postleitzahl, Ort
Land
Dort gemeldet seit:
Personalausweisnummer/Reisepassnummer
Ausgestellt in (Land):
2695
1

Staatsangehörigkeit Gültig bis:
Telefonnummer
2696
(einschl. E- Mail- Adresse
Ländervorwahl)
Frühere im Finanzsektor im In- und Ausland erteilte/nicht erteilte Genehmigungen und durchgeführte Beurteilungen der fachlichen Qualifikation,
persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit
Beteiligtes Beginn der
Beteiligte Behörde Tätigkeit/Funktion
Unternehmen Tätigkeit/Funktion
Ergebnis der
Ende der Datum der
Beurteilung
Tätigkeit/Funktion Beurteilung
Bitte erläutern Sie die Gründe für die oben angeführte Nichterteilung oder negative Beurteilungen:
2

2. Angaben zur Zuverlässigkeit
a. Wird derzeit gegen Sie ein Strafverfahren (umfasst Ermittlungsverfahren,
Zwischenverfahren, Hauptverfahren) wegen eines Verbrechens oder
Vergehens geführt oder wurde zu einem früheren Zeitpunkt ein derartiges
Verfahren geführt und vorläufig eingestellt oder geführt und mit einer
Verurteilung oder Einstellung gemäß den §§ 153 und 153a StPO
abgeschlossen?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz,
der Verurteilung oder Einstellung, Führung seit dem Delikt, Einsicht in Bezug auf das
b. Wird derzeit gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder
vergleichbares Verfahren im Zusammenhang mit einer unternehmerischen
oder sonstigen beruflichen Tätigkeit geführt oder wurde zu einem
früheren Zeitpunkt ein derartiges Verfahren mit einer Geldbuße oder
sonstigen Sanktion abgeschlossen?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz,
JA
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022
NEIN
Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, (voraussichtliche) Strafe, Datum
Verhalten, sonstige mildernde oder erschwerende Umstände
JA
NEIN
Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, (voraussichtliche) Höhe des
Bußgeldes oder Art der Sanktion, Datum des Verfahrensabschlusses, Führung seit dem Verfahrensabschluss, Einsicht in Bezug auf das Verhalten, sonstige
mildernde oder erschwerende Umstände
c. Wurden Ihnen in der Vergangenheit Disziplinarmaßnahmen auferlegt oder
drohen Ihnen aktuell Disziplinarstrafen? Dies schließt das Verbot der
Ausübung einer Geschäftsführerfunktion und die Entlassung aus einer
Vertrauensposition ein.
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
d. Waren oder sind Sie oder ein von Ihnen geleitetes Unternehmen als
Schuldner/in in ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer
Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder ein vergleichbares Verfahren
verwickelt?
JA
NEIN
JA
NEIN
3
2697

2698
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
e. Wurde eines oder wurden mehrere der in Abschnitt 2 erwähnten
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022
JA
Verfahren außergerichtlich oder im Rahmen einer alternativen
NEIN
Streitbeilegung (z. B. durch Mediation) geregelt?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
f. Wurden Sie Ihres Wissens nach jemals in einem Verzeichnis
unzuverlässiger Schuldner geführt? Haben Sie Ihres Wissens nach bei JA
einer anerkannten Kreditauskunftsdatei einen Negativeintrag? Ist ein NEIN
Vollstreckungstitel wegen derartiger Schulden gegen Sie ergangen?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
g. Wurde in der Vergangenheit eine durch eine öffentliche Stelle auf Sie oder
auf ein von Ihnen geleitetes Unternehmen oder Gewerbe lautende
Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Bewilligung),
Mitgliedschaft oder Registereintragung versagt, aufgehoben, JA
zurückgenommen, widerrufen oder gelöscht oder wurde Ihnen in NEIN
sonstiger Weise die Ausübung eines Berufes, der Betrieb eines Gewerbes
oder die Vertretung oder Führung der Geschäfte untersagt? Wird nach
Ihrem Wissen derzeit ein entsprechendes Verfahren geführt?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
h. Hat in der Vergangenheit oder gegenwärtig eine Aufsichtsbehörde eine
gewerberechtliche Zuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung oder ein
JA
aufsichtliches Verfahren zum Erlass von Maßnahmen eingeleitet oder
NEIN
durchgeführt? Bitte nennen Sie Verfahren, soweit sie unter 1. nicht bereits
angegeben wurden.
4

Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher: Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz, Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, Ergebnis der Prüfung, Art der
Maßnahme
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022
i. Hat die Geschäftsleitung oder das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan des
JA
Zielunternehmens sich Ihres Wissens nach jemals in Bezug auf kritische
NEIN
Aspekte ihrer Zuverlässigkeit beraten?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher: Bitte geben Sie dabei den Inhalt und das Ergebnis der Beratungen an.
5
2699

3. Erfahrung
a. Ausbildung/Studium
Offizieller Abschluss / Nachweis der
Studiengang/ Ausbildung
beruflichen Qualifikation
b. Praktische Erfahrungen im Bank-/Finanzbereich
Organisation,
Position Hauptaufgaben Größe
Unternehmen
c. Sonstige relevante Erfahrungen in leitender Position außerhalb
Führungsebene)
Organisation,
Position Hauptaufgaben Größe
Unternehmen
2700
Ausbildungsstätte (Universität,
Datum des Abschlusses Hochschule, berufsbildende
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022
Einrichtung usw.)
Anzahl der
Wesentliche Tätig von Tätig bis Grund des
unterstellten
Inhalte (Monat/Jahr) (Monat/Jahr) Ausscheidens
Mitarbeiter(innen)
des Finanzsektors (als Mitglied eines Leitungsorgans oder der ersten oder zweiten
Anzahl der
Wesentliche Tätig von Tätig bis Grund des
unterstellten
Inhalte (Monat/Jahr) (Monat/Jahr) Ausscheidens
Mitarbeiter/innen)
6

d. Sonstige relevante Erfahrungen außerhalb des Finanzsektors (z. B. wissenschaftliche oder juristische Tätigkeit, Tätigkeit im Bereich IT, Ingenieurs-
oder Personalwesen, politische Ämter, sonstige nicht gewerbliche Tätigkeit)
Anzahl der
Organisation, Wesentliche
Position Hauptaufgaben Größe unterstellten
Unternehmen Inhalte
Mitarbeiter(innen)
Tätig von Tätig bis Grund des
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022
(Monat/Jahr) (Monat/Jahr) Ausscheidens
Allgemeine Erfahrung im Bankwesen gemäß EBA- Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von
Schlüsselfunktionen vom 26. September 2017 (EBA/GL/2017/12)
umfassend
1. Finanzmärkte
eher gering
umfassend
2. Regulierungsrahmen und Regulierungsanforderungen
eher gering
3. Strategische Planung und Verständnis der Geschäftsstrategie
umfassend
eines Kreditinstituts oder seines Geschäftsplans und dessen
eher gering
Umsetzung
4. Risikomanagement (Ermittlung, Beurteilung, Überwachung,
umfassend
Kontrolle und Minderung der wichtigsten Risikotypen eines
eher gering
Kreditinstituts, einschließlich Ihrer Verantwortlichkeiten)
5. Beurteilung der Wirksamkeit von Vorkehrungen eines
umfassend
Kreditinstituts, um eine wirksame Governance, Aufsicht und
eher gering
Kontrolle zu schaffen
6. Interpretation der Finanzinformationen eines Kreditinstituts und
die auf diese Informationen gestützte Ermittlung von umfassend
Themenschwerpunkten sowie von geeigneten Kontrollen und eher gering
Maßnahmen
e. Sonstiges Fachwissen (bitte ausführen)
eher umfassend
gering
eher umfassend
gering
eher umfassend
gering
eher umfassend
gering
eher umfassend
gering
eher umfassend
gering
7
2701

8

4. Interessenkonflikte
a. Haben Sie eine enge persönliche Beziehung
- zu einem Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs-
oder Aufsichtsorgans des Zielunternehmens oder dessen Mutter- JA
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022
oder Tochterunternehmen? NEIN
- zu einer Person, die eine bedeutende Beteiligung an dem
Zielunternehmen innehat?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
b. Betreiben Sie oder ein von Ihnen geleitetes Unternehmen in
JA
bedeutendem Umfang Geschäfte mit dem Zielunternehmen oder dessen
NEIN
Mutter- oder Tochterunternehmen?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Art und Gegenstand des Geschäfts sowie die beiderseitigen Verpflichtungen; Name des
Unternehmens; Zeitraum der Geschäftsbeziehung
c. Treten Sie als Partei (direkt oder indirekt) in einem Gerichtsverfahren
JA
gegen das Zielunternehmen oder dessen Mutter- oder
NEIN
Tochterunternehmen auf?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Gegenstand und Stand der Gerichtsverfahren, beteiligte Unternehmen
d. Haben oder hatten Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person in
den letzten zwei Jahren berufliche oder bedeutende geschäftliche JA
Beziehungen zu dem Zielunternehmen, dessen Mutter- oder NEIN
Tochterunternehmen oder einem Konkurrenzunternehmen?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie im Falle einer aktiven Geschäftsbeziehung an, welchen (finanziellen) Wert die Beziehung für das
betreffende Unternehmen des Mitglieds oder seine engen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen hat.
9
2703

e. Haben Sie (persönlich oder durch ein eng mit Ihnen verbundenes
Unternehmen) oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person ein
wesentliches finanzielles Interesse (z. B. durch Beteiligungen, durch
sonstiges Investment) an dem Zielunternehmen, dessen Mutter- oder
Tochterunternehmen, einem Kunden oder einem Konkurrenzunternehmen
des Zielunternehmens?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher:
2704
JA
NEIN
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022
Umfang des finanziellen Interesses
Hauptgeschäftsfelder des Beziehung zwischen den (in % des Kapitals und der
Name des Unternehmens
Unternehmens Unternehmen
f. Vertreten Sie in irgendeiner Weise einen Anteilseigner des
Zielunternehmens oder dessen Mutter- oder Tochterunternehmen?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher:
Name des Anteilseigners Beteiligung (in % des Kapitals
Stimmrechte)
g. Haben Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person wesentliche
finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Zielunternehmen, dessen
Mutter- oder Tochterunternehmen?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher:
Name des Anteilseigners Beteiligung (in % des Kapitals
Stimmrechte)
relevanter Zeitraum
Stimmrechte oder Höhe der
Investition)
JA
NEIN
oder der Art der Vertretung
JA
NEIN
oder der Art der Vertretung
10

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022
h. Haben oder hatten Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person in
JA
den letzten zwei Jahren eine Position mit hohem politischem Einfluss inne
NEIN
(auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene)?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
Art der Position, Name des Inhabers (soweit es sich Spezifische, mit dieser Position verbundene Verhältnis zwischen der Position (oder der
um eine andere Person als Sie selbst handelt) Befugnisse und Verpflichtungen Organisation oder dem Unternehmen, in dem die
Position bekleidet wird) und dem Zielunternehmen,
dessen Mutter- oder Tochterunternehmen
i. Haben Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person weitere
Verbindungen oder Engagements oder Positionen inne, die von den JA
vorstehenden Fragen nicht erfasst werden und die den Interessen des NEIN
Zielunternehmens schaden könnten?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei z. B. Art, Gegenstand, Zeitraum, Verhältnis zu dem Zielunternehmen an:
11
2705

5. Zeitliche Verfügbarkeit und Mandatsbeschränkungen
a. Welcher Zeitaufwand ist für die angezeigte Tätigkeit erforderlich?
b. Wurde Ihnen durch eine zuständige Behörde die Genehmigung erteilt, ein
zusätzliches Mandat in einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan innezuhaben?
2706
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JA
NEIN
c. Übersicht über Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und sonstige berufliche Tätigkeiten.
Bitte geben Sie zuerst das angezeigte Mandat an, danach alle Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und zuletzt alle sonstigen
beruflichen Tätigkeiten.
a) b) c) d) e) f)
g) h) i) j) k) l)
Unterneh- Land Beschrei- Größe des Funktion in- Privilegierte Zähl- Zusätzliche Zeitauf- Mandats- Zusätzliche Anzahl Zusätz-
men (bitte bung des Unterneh- nerhalb des weise oder Nicht-
Verpflich- wand pro dauer Anmerkun- der Sit- liche Infor-
markieren Geschäfts- mens Unterneh- berücksichtigung tungen (z. B. Woche (in (von - bis) gen zungen mationen
Sie börsen- feldes des mens: Ge- des Mandats
notierte Unterneh- schäftslei-
Unterneh- mens ter(in) / Ver-
men mit ei- waltungs-
nem *) oder Auf-
sichtsorgan /
Sonstiges
(bitte be-
schreiben)
d. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Geschäftsleitermandate (unter
Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu
berücksichtigender Mandate)
e. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Mandate in Verwaltungs- und
Aufsichtsorganen (unter Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug
nicht zu berücksichtigender Mandate)
Mitglied- Stunden) pro
schaft in und pro Jahr
Ausschüs- Jahr (in Ta-
sen, Vorsitz- gen) unter
funktion) Einrech-
nung zu-
sätzlicher
Verpflich-
tungen
12

f. Bitte erläutern Sie bei Anwendung der privilegierten Zählweise, ob zwischen den Unternehmen Synergien bestehen und ob es darauf gründende
Überschneidungen in Bezug auf den Zeitaufwand für die Ausübung der Mandate gibt:
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022
g. Gesamtaufwand pro Woche in Stunden für alle Mandate, ohne das angezeigte
Mandat
h. Gesamtaufwand pro Jahr in Tagen für alle Mandate, ohne das angezeigte
Mandat
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2707

2708
6. Weitere Informationen/Anmerkungen
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Erklärung der Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV
Der Unterzeichner / die Unterzeichnerin
bestätigt, dass die Angaben nach seinem/ihrem besten Wissen und Gewissen zutreffend und vollständig sind;
bestätigt, dass er/sie das Zielunternehmen bei Eintritt einer wesentlichen Änderung bezüglich der getätigten Angaben unverzüglich informiert;
bestätigt, dass er/sie sich der Verpflichtungen bewusst ist, die sich aus den für seine/ ihre Funktion relevanten europäischen und nationalen
Rechtsvorschriften sowie internationalen Standards ergeben, einschließlich der Verordnungen, Leitfäden, Leitlinien sowie sonstige von der Europäischen
Zentralbank, der Bundesanstalt und der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichten Regelungen oder Richtlinien. Er/ sie bestätigt seine/ ihre
Absicht, diese stets nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten.
_____________________________________________________________________________________________
Datum, Unterschrift
14

Erläuterungen:
Allgemeines:
- Die Europäische Zentralbank strebt eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der Leitungsorgane der
beaufsichtigten Unternehmen der am einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) teilnehmenden Mitgliedsstaaten an. Dies erfordert eine Harmonisierung der
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der Beurteilung zugrundeliegenden Informationen. Der vorliegende Fragebogen fußt insofern auf dem durch das Aufsichtsgremium der Europäischen
Zentralbank am 3. August 2016 verabschiedeten „Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Zuverlässigkeit“. Unbeschadet
der Harmonisierung der durch die Unternehmen und Personen abzugebenden Informationen legt die Europäische Zentralbank bei der Beurteilung der
fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit der Leitungsorgane deutscher Unternehmen die Regelungen
des Kreditwesengesetzes zugrunde.
- Der Fragebogen ist sorgfältig und vollständig auszufüllen.
- Der vollständig ausgefüllte Fragebogen ist der Anzeige nach § 2c Abs. 1 Satz 1, 6 oder 7 KWG beizufügen; eine separate Einreichung ist grundsätzlich möglich.
Zu 1. Angaben zur Person:
- Zum Finanzsektor zählen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen und weitere, durch die national
zuständige Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigte Unternehmen.
- Soweit Sie über frühere Beurteilungen der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit nicht persönlich
schriftlich informiert wurden, sind die Felder nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen.
Zu 2. Angaben zur Zuverlässigkeit:
- Soweit Verfahren oder Sachverhalte anzugeben sind, sind Kopien der Urteile, Beschlüsse, Bescheide oder sonstiger Dokumente zu den Verfahren beizufügen.
- In der Erklärung können Strafverfahren unberücksichtigt bleiben
- die mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden oder
- die wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt wurden oder
- die mit einem Freispruch beendet worden sind oder
- bei denen eine ergangene Eintragung im BZR zu entfernen oder zu tilgen ist oder
- die gemäß § 53 BZRG nicht angegeben werden müssen.
Nach den §§ 153 und 153a StPO eingestellte Strafverfahren sowie vorläufig eingestellte Strafverfahren sind dagegen anzugeben. Strafverfahren, die nach den
§§ 153 und 153a StPO eingestellt wurden, können dann unberücksichtigt bleiben, wenn sie vor mehr als fünf Jahren vor dem Beginn des Jahres, in dem die
Anzeige eingereicht wird, eingestellt wurden.
- Eintragungen, die gemäß § 153 GewO aus dem Gewerbezentralregister zu tilgen sind, können unerwähnt bleiben.
- Vergleichbare Sachverhalte nach anderen Rechtsordnungen sind ebenfalls anzugeben.
- Soweit die unter 2.f anzugebenden Eintragungen entfernt oder getilgt sind, können sie unberücksichtigt bleiben.
Zu 4. Interessenkonflikte:
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2709

2710
- Die unter 4.d anzugebenden und zu erläuternden beruflichen Beziehungen umfassen z. B. leitende oder gehobene Tätigkeiten in den betreffenden
Unternehmen.
- Eine enge persönliche Beziehung (4.a) und eine persönlich nahestehende Person (4.d, 4.e, 4.g bis 4.i) umfassen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner,
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022
Partner in einer Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern sowie andere Verwandte, mit denen Sie in einem Haushalt leben
- Die Wesentlichkeit eines finanziellen Interesses oder einer finanziellen Verpflichtung (4.e, 4.f) hängt davon ab, welchen (finanziellen) Wert das Interesse oder
die Verpflichtung für die finanziellen Ressourcen der Person darstellt. Als nicht wesentlich werden grundsätzlich die folgenden Interessen und Verpflichtungen
erachtet:
- alle nicht bevorrechtigten (d. h. unter standardmäßigen Marktbedingungen der betreffenden Bank) besicherten persönlichen Kredite (wie private
Hypotheken), die ordnungsgemäß bedient werden
- alle sonstigen nicht bevorrechtigten ordnungsgemäß bedienten Kredite unter 200 000 €, besichert oder unbesichert
- aktuelle Beteiligungen von höchstens 1 % oder sonstige Investments von entsprechendem Wert
Zu 5. Zeitliche Verfügbarkeit und Mandatsbeschränkungen:
- Bei der Angabe des zeitlichen Aufwands sind bei Mandaten in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen nicht nur die reinen Sitzungszeiten, sondern auch Zeiten
für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, die Mitarbeit in Ausschüssen und ggf. Reisezeiten zu veranschlagen. Ferner ist in die Betrachtung
einzubeziehen, dass eine Tätigkeit als Verwaltungs- oder Aufsichtsorganmitglied auch außerhalb der regelmäßigen Sitzungen zeitlichen Aufwand verursacht,
der sich in besonderen Situationen des Unternehmens unvorhersehbar erhöhen kann.
- Soweit Mandate privilegiert gezählt oder bei der höchstens zulässigen Anzahl an Mandaten nicht zu berücksichtigen sind, sind in der Tabelle zu 5.c die
Gründe anzugeben und durch Beifügung weiterer Unterlagen (z. B. aussagekräftige Darstellung der Struktur einer Institutsgruppe, Kopie der Satzung) zu
belegen.
Zu Erklärung der Person:
- Eine wesentliche Änderung ist eine Änderung, die sich auf die fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit oder ausreichende zeitliche Verfügbarkeit der
angezeigten Person auswirken kann. Soweit die Änderung nicht in Erfüllung der Anzeigepflichten nach dem KWG gemeldet wird (z. B. die Annahme eines
weiteren Mandats), erfolgt die Information grundsätzlich durch das Zielunternehmen.
16

Anlage 7
(zu § 17 Absatz 1)
Formular – Aufgabe-Verringerung IAV
Adressatenfeld 1 Eingangsdatum:
Ident-Nr. Zielunternehmen
Ident-Nr. Anzeigepflichtiger
Wird von der Behörde ausgefüllt
Hiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die
Absicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung
Absicht der Verringerung einer bedeutenden Beteiligung
unabsichtliche Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung
Unabsichtliche Verringerung einer bedeutenden Beteiligung
an dem folgenden
Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut
Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder Unternehmen nach § 1 Nr. 5
InhKontrollV
an:
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl
Anschrift der Hauptniederlassung
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Seite 1

Rechtsträgerkennung 2, 3
Der Anzeigepflichtige hat nach der Verringerung Kontrolle über das Zielunternehmen:
(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)
Ja. Nein.
Seite 2

1. Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen
1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist.
Familienname
Geburtsname
Sämtliche Vornamen
Staatsangehörigkeit
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Anschrift des Hauptwohnsitzes Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Straße, Hausnummer
Postleitzahl 4
Ort
Staat
E-Mail-Adresse
Angaben zur Firma, sofern vorhanden Kein Eintrag
Firma
(laut Registereintragung)
4
Sitz mit Postleitzahl
Sitzstaat
Wirtschaftszweig 5
Ordnungsmerkmale
Registereintragung 3
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Firma Zeile 1
Firma Zeile 2
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist.
Firma
(laut Registereintragung)
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl 4
Sitzstaat
Firma Zeile 1
Firma Zeile 2
Anschrift der Hauptniederlassung Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Straße, Hausnummer
Postleitzahl 4
Ort
Staat
E-Mail-Adresse
Wirtschaftszweig 5
Ordnungsmerkmale
Registereintragung 3
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Seite 3

Rechtsträgerkennung 3 Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
(Hinweis: Bei der Anzeige der Absicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung oder der
unabsichtlichen Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung sind die Nummern 2 bis 4
nicht auszufüllen.)
Seite 4

2. Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist:
(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)
Der mit der letzten Anzeige angegebene Empfangsbevollmächtigte ist weiterhin
Empfangsbevollmächtigter des Anzeigepflichtigen und dessen Personalien, insbesondere
dessen Anschrift, haben sich seitdem nicht verändert:
Ja, weiter mit 3.
Nein, weiter mit 2.1 bzw. 2.2.
(Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den
Anzeigepflichtigen gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur
Post und ein elektronisch übermitteltes Dokument am dritten Tag nach der Absendung
als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.)
2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist.
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Anschrift
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
E-Mail-Adresse
2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist.
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl
Anschrift
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
E-Mail-Adresse
Ordnungsmerkmale
Registereintragung 3
Rechtsträgerkennung 3
Seite 5

3. Die Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise noch einem anderen als
dem Mutterunternehmen zugerechnet werden oder werden diesem zugerechnet:
(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)
Nein, weiter mit 4.
Ja, nachfolgende Auswahl treffen.
Die Personalien desjenigen, dem Anteile zugerechnet werden würden, haben sich im
Vergleich zur letzten Anzeige verändert oder es wären Anteile einem bisher nicht
Angezeigten zuzurechnen:
Nein, weiter mit 4.
Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ 6
beizufügen, in der unter Berücksichtigung des § 5 InhKontrollV diejenigen,
denen Anteile zugerechnet werden würden bzw. werden, anzugeben sind. Der
Grund der Zurechnung der Anteile ist ebenfalls anzugeben.
4. Angaben zur bedeutenden Beteiligung
(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)
4.1 Auf die Geschäftsleitung des Zielunternehmens könnte bzw. kann, obwohl weniger als 20 % oder
keine Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen bzw. werden, ein maßgeblicher
Einfluss ausgeübt werden.
Nein, weiter mit 4.2.
Ja, nachfolgende Auswahl treffen.
Die Gründe haben sich im Vergleich zur letzten Anzeige verändert oder es besteht
nunmehr die Möglichkeit, einen maßgeblichen Einfluss auszuüben:
Nein, weiter mit 4.2.
Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _
_ 6 beizufügen, in der die Gründe dafür anzugeben sind.
4.2 Darstellung der Beteiligungshöhe nach der Verringerung der bedeutenden Beteiligung am
Zielunternehmen 7, 8
wird durch die Behörde Firma9, Rechtsform und Sitz Kapitalanteil10,11 Kapital des Stimm- Verhältnis
ausgefüllt (lt. Registereintragung) mit PLZ4 und Sitzstaat; Unter- rechts- zum
Ident-Nr. des Beteiligungs- Ordnungsmerkmale Registereintragung3, nehmens12 anteil Zielunter-
unternehmens Wirtschaftszweig5; Ident-Nr. (falls bekannt), bei in Tsd. in Prozent nehmen
Tsd. Euro
natürlichen Personen neben Firma (falls Prozent Euro 11,13 14
vorhanden), vollständiger Name9 und
Geburtsdatum, Rechtsträgerkennung3
Seite 6

Die durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen nach der Verringerung der
bedeutenden Beteiligung beträgt __Prozent.
Seite 7

5. Liste der Anlagen
Kurzbezeichnung der Anlage Anlage liegt bei
Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach § 17 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 6 nicht erforderlich
Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InhKontrollV oder nach Fußnote 7 dieses Formulars ja
wird nachgereicht
Erklärung nach § 17 Abs. 2 InhKontrollV ja
wird nachgereicht
Anlage nach Nummer 3 dieses Formulars nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Anlage nach Nummer 4.1 dieses Formulars nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
ggf. weitere Anlagen: von Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: von Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: von Anzeigepflichtigen auszufüllen
6. Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an:
Familienname
Vorname
Telefonnummer
(mit Vorwahl)
E-Mail-Adresse
7. Unterschrift(en)
7.1. Mit der nachfolgenden Unterschrift/ Mit den nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass
” der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und
” der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die Unterzeichnenden
entsprechend dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige
für den Anzeigepflichtigen abzugeben.
Seite 8

7.2. Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab:
Nein, bitte weiter mit 7.3.
Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die Anzeige
einreichen.
Datum, Ort und Unterschrift des Anzeigepflichtigen
7.3. Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend ihrer
Vertretungsbefugnis berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben: 15
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Seite 9

Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Seite 10

Fußnoten
1 Ist das Zielunternehmen ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, sind eine Ausfertigung an
die Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die für das Institut zuständige Hauptverwaltung der
Deutschen Bundesbank zu adressieren.
Handelt es sich bei dem Zielunternehmen um ein Versicherungsunternehmen, einen
Pensionsfonds oder ein Unternehmen nach § 1 Nr. 5 InhKontrollV ist lediglich entweder eine
Ausfertigung an die Bundesanstalt oder eine Ausfertigung an die zuständige
Länderaufsichtsbehörde zu adressieren.
Die entsprechende Adresse ist in dem Adressatenfeld einzutragen.
2 Legal Entity Identifier.
3 Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.
4 Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.
5 Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die
Bankenstatistik“ einzutragen.
6 Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist
einzutragen.
7 Nummer 4.2 ist nicht auszufüllen
- bei komplexen Beteiligungsstrukturen,
- bei indirekten Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und
- wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens
nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt.
Stattdessen ist das Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach Anlage 4 der
Inhaberkontrollverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen.
8 Für indirekt gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige Beteiligungskette mit
den jeweiligen direkt gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen.
Die Kette beginnt mit der direkt gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit
dem Zielunternehmen.
Diese Seite ist nicht einzureichen.

9 Zu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen
vollständiger Name (Vorname und Familienname) wiederholt werden. Zu dem unter Nummer 1.2
angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1 angezeigten Zielunternehmen muss
lediglich die Firma eingetragen werden.
10 Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei
Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den
Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer
Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert
in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages
umzurechnen. Sofern es sich bei dem Zielunternehmen um einen Versicherungsverein auf
Gegenseitigkeit handelt, sind Prozentangaben in Bezug auf den Gründungsstock zu machen.
11 Direkter Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten
Zielunternehmen (keine durchgerechneten Quoten).
12 Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in
ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages
umzurechnen.
13 Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach
dem Komma.
14 Ist der Anzeigepflichtige oder der die noch gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile
Vermittelnde ein Mutterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Mutter" einzutragen. Ist der die
noch gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwesterunternehmen des
Zielunternehmens, ist „Schwester" einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen.
15 Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen
Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen berechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren
Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu
ergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die
Seitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist.
Diese Seite ist nicht einzureichen.
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2022 I S. 2645. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
Prüfwert des Textes 7969923b1bca1873….