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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2022, S. 2368
BGBl. 2022 I S. 2368 · 93.798 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
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Verordnung
zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucher-
insolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
Vom 16. Dezember 2022
Auf Grund
– des § 11 des Beratungshilfegesetzes, der zuletzt
durch Artikel 12 Nummer 14 des Gesetzes vom
25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) geändert worden ist,
sowie
– des § 753 Absatz 3, des § 758a Absatz 6 Satz 1
und 3 und des § 829 Absatz 4 Satz 1 und 3 der
Zivilprozessordnung, von denen § 753 Absatz 3 zu-
letzt durch Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b des Ge-
setzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2591)
sowie § 758a Absatz 6 Satz 1 und § 829 Absatz 4
Satz 1 durch Artikel 145 Nummer 4 der Verordnung
vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert
worden sind, sowie
– des § 305 Absatz 5 Satz 1 der Insolvenzordnung,
der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 6 des Gesetzes
vom 5. Juni 2017 (BGBl. I S. 1476) geändert worden
ist,
jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständig-
keitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I
S. 3165) und mit dem Organisationserlass vom 8. De-
zember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bundes-
ministerium der Justiz:
Artikel 1
Verordnung
über Formulare für die Zwangsvollstreckung
(Zwangsvollstreckungsformular-
Verordnung – ZVFV)
§1
Einführung von Formularen
(1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher
nach § 753 Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das
Formular der Anlage 1 eingeführt.
(2) Für Anträge auf Erlass richterlicher Anordnungen
nach § 758a der Zivilprozessordnung werden die For-
mulare der Anlagen 2 und 3 eingeführt.
(3) Für Anträge auf Erlass eines Pfändungsbe-
schlusses nach § 829 der Zivilprozessordnung und für
Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überwei-
sungsbeschlusses nach den §§ 829 und 835 der Zivil-
prozessordnung werden die Formulare der Anla-
gen 4 und 5 eingeführt.
(4) Für die Aufstellung von Forderungen werden fol-
gende Formulare eingeführt:
1. für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher
nach Absatz 1 das Formular der Anlage 6,
2. für Anträge nach Absatz 3
a) wegen Geldforderungen, die keine gesetzlichen
Unterhaltsansprüche sind, das Formular der An-
lage 7 und
b) wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche das
Formular der Anlage 8.
§2
Nutzung der Formulare
(1) Die Formulare der Anlagen 1 bis 5 sind aus-
schließlich für die folgenden Zwecke verbindlich:
1. das Formular der Anlage 1 für Vollstreckungsauf-
träge an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstre-
ckung wegen Geldforderungen,
2. die Formulare der Anlagen 2 und 3 für Anträge nach
§ 758a Absatz 1 der Zivilprozessordnung,
3. die Formulare der Anlagen 4 und 5 für Anträge nach
§ 829 der Zivilprozessordnung und für Anträge nach
den §§ 829 und 835 der Zivilprozessordnung.
(2) Vollstreckungsaufträgen an Gerichtsvollzieher
zur Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen ist
das Formular der Anlage 6 beizufügen.
(3) Für Anträge nach § 1 Absatz 2 ist dem Formular
der Anlage 2 das Formular der Anlage 3 beizufügen.
(4) Für Anträge nach § 1 Absatz 3 ist dem Formular
der Anlage 4 beizufügen:
1. das Formular der Anlage 5,
2. das Formular der Anlage 7, wenn die Zwangsvoll-
streckung wegen Geldforderungen betrieben wird,
die keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche sind,
sowie
3. das Formular der Anlage 8, wenn die Zwangsvoll-
streckung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche
betrieben wird.
(5) Die Formulare der Anlagen 6 bis 8 sind insge-
samt mehrfach zu nutzen, wenn bei einfacher Nutzung
die erforderlichen Angaben nicht gemacht werden kön-
nen, es sei denn, die erforderlichen Angaben werden in
einem nach § 3 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe a zu-
lässigerweise abweichenden Formular gemacht.
§3
Abweichungen von den Formularen
(1) Abweichungen von den Formularen sind aus-
schließlich zulässig
1. nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 und
2. unter der Voraussetzung, dass durch die Abwei-
chungen Folgendes nicht beeinträchtigt wird:
a) die Verständlichkeit und die Lesbarkeit der ein-
gereichten Formulare sowie

b) die Zuordnung von Text zu den jeweiligen Sinn-
einheiten, die durch einen mit einem Buchstaben
versehenen und grau hinterlegten Balken ge-
kennzeichnet sind (Module).
(2) Zulässig ist es,
1. die Formulare an geänderte Rechtsvorschriften an-
zupassen,
2. die Währungsangaben in den Formularen zu än-
dern,
3. unwesentliche Änderungen der formalen Gestaltung
vorzunehmen,
4. den vorgesehenen Umfang von Texteingabefeldern
zu erweitern oder zu verringern,
5. den Text einschließlich der dazugehörigen Textein-
gabefelder außerhalb der Rahmen für die Angaben
zum Gläubiger in Modul A und zum Schuldner in
Modul B in den Formularen der Anlagen 1, 3 und 5
insgesamt mehrfach zu verwenden,
6. den Text einschließlich der dazugehörigen Textein-
gabefelder, der sich innerhalb von Rahmen befindet,
a) insgesamt oder teilweise mehrfach zu verwenden
oder teilweise wegzulassen,
b) insgesamt einschließlich des dazugehörigen
Rahmens und der insoweit betroffenen Modulbe-
zeichnung wegzulassen,
7. weitere Anlagen beizufügen, soweit in dem Formular
die gewünschten Angaben nicht gemacht werden
können.
(3) Auf Text, der sich innerhalb von Rahmen befin-
det, die als vom Gericht auszufüllen gekennzeichnet
sind, ist
1. Absatz 2 Nummer 4 und 6 Buchstabe a nicht an-
wendbar,
2. Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b nur bei den Mo-
dulen Q, R und S des Formulars der Anlage 5 und
nur dann anwendbar, wenn das jeweils am Anfang
des betreffenden Moduls befindliche Kontrollkäst-
chen nicht markiert wird.
§4
Elektronisch auslesbares Formular
In Papierform eingereichte Formulare können zur
elektronischen Weiterverarbeitung der Daten elektro-
nisch ausgelesen werden. Die Länder sind befugt, die
Voraussetzungen hierfür festzulegen.
§5
Strukturierte Datensätze;
gemeinsame Koordinierungsstelle
(1) Die Länder dürfen die Formulare als strukturierte
Datensätze zum Zweck der Übermittlung an Gerichts-
vollzieher oder Gerichte bereitstellen. Hierfür sind die
Formulare in das gültige XJustiz-Format zu übertragen.
Für die als strukturierte Datensätze bereitgestellten
Formulare gelten die §§ 1 bis 3 entsprechend.
(2) Die Länder können durch Verwaltungsvereinba-
rung eine gemeinsame Koordinierungsstelle für die
Übertragung der in den Formularen enthaltenen Anga-
ben einrichten. Besteht bereits eine solche Stelle, so
können die Länder sich dieser bedienen.
§6
Übergangsregelung
(1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher
zur Zwangsvollstreckung privatrechtlicher Geldforde-
rungen, die vor dem 1. Dezember 2023 gestellt wer-
den, dürfen die bis einschließlich 21. Dezember 2022
für solche Aufträge durch die Gerichtsvollzieher-For-
mularverordnung vom 28. September 2015 (BGBl. I
S. 1586), die durch Artikel 8 des Gesetzes vom
21. November 2016 (BGBl. I S. 2591) geändert worden
ist, bestimmten Formulare weiter genutzt werden. So-
fern die Nutzung der Formulare der Anlagen 1 und 6
für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur
Zwangsvollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforde-
rungen verbindlich ist, müssen diese Formulare nur
für solche Vollstreckungsaufträge genutzt werden, die
ab dem 1. Juni 2024 gestellt werden.
(2) Für Anträge auf Erlass einer richterlichen Durch-
suchungsanordnung nach § 758a Absatz 1 der Zivil-
prozessordnung, auf Erlass eines Pfändungsbeschlus-
ses nach § 829 der Zivilprozessordnung und auf Erlass
eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach
den §§ 829 und 835 der Zivilprozessordnung, die vor
dem 1. Dezemer 2023 gestellt werden, dürfen die bis
einschließlich 21. Dezember 2022 für solche Anträge
durch die Zwangsvollstreckungs-Formularverordnung
vom 23. August 2012 (BGBl. I S. 1822), die durch
Artikel 1 der Verordnung vom 16. Juni 2014 (BGBl. I
S. 754) geändert worden ist, bestimmten Formulare
weiter genutzt werden.

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 1)
Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher

Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher
An
Angaben zum Schuldner:
+HUUÑÑ )UDXÑÑ 8QWHUQHKPHQÑÑ
Name/Firma
Straße
Postleitzahl
Land (wenn nicht Deutschland)
Kontaktdaten des Ansprechpartners:
Gläubiger gesetzlicher Vertreter
Name/Firma
Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise zu diesem For-
mular auf www.bmj.de/Zwangsvollstreckungsformulare.
ÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑGHQ
ÑÑÑ ÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑ
ÑÑÑÑÑ
ggf. Vorname(n)
Hausnummer
Ort
Bevollmächtigter
ggf. Vorname(n)
TelefonÑÑÑÑÑÑÑÐ(0DLOÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐÑÐ)D[
Geschäftszeichen
Bankverbindung des
Gläubigers: gesetzlichen Vertreters:
Name des Kontoinhabers
IBAN
××
Verwendungszweck
Bevollmächtigten: abweichenden Kontoinhabers:
%,& $QJDEHNDQQHQWIDOOHQZHQQ,%$1PLW'(EHJLQQW
1

In der Zwangsvollstreckungssache
des Gläubigers (zu Ziffer ÑÑÑÑ
+HUUQÑÑ )UDXÑÑ 8QWHUQHKPHQÑÑ
Name/Firma
Straße
Postleitzahl
Land (wenn nicht Deutschland)
Registergericht
ÑÑÑ ÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑ
ÑÑÑÑÑ
ggf. Vorname(n)
Hausnummer
Ort
Geschäftszeichen
Registernummer
Der Gläubiger ist vorsteuerabzugsberechtigt.
sowie der weiteren Gläubiger gemäß weiterer Anlage
Gläubiger (zu Ziffer ÑÑÑÑ YHUWUHWHQGXUFK Firma oder Funktion
den gesetzlichen Vertreter
Herrn Frau
Name
Vorname(n)
A
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Land (wenn nicht Deutschland)
den gesetzlichen Vertreter
Herrn Frau
Name
Vorname(n)
Straße Hausnummer
3RVWOHLW]DKOÐ2UW
Land (wenn nicht Deutschland)
den gerichtlich bestellten Betreuer,
GHUHLQH$XVVFKOLHOLFKNHLWV
erklärung abgegeben hat diese vertreten durch
(§ 53 Absatz 2 ZPO) Funktion
Herrn Frau
Firma/Name Name
ggf. Vorname(n) ggf. Vorname(n)
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Land (wenn nicht Deutschland)
2

Gläubiger (zu Ziffer ÑÑÑÑ YHUWUHWHQGXUFKGHQ%HYROOPlFKWLJWHQ
+HUUQÑÑ )UDXÑÑ 8QWHUQHKPHQÑÑ
Name/Firma
A
ÑÑÑ ÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑ
ÑÑÑÑÑ
ggf. Vorname(n)
6WUDHÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ+DXVQXPPHU 3RVWOHLW]DKOÐ2UW
Ð
Land (wenn nicht Deutschland)
gegen
den Schuldner (zu Ziffer ÑÑÑÑ
+HUUQÑÑ )UDXÑÑ 8QWHUQHKPHQÑÑ
Name/Firma
Straße
Postleitzahl
Land (wenn nicht Deutschland)
Registergericht
Ð
Geschäftszeichen
ÑÑÑ ÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑ
ÑÑÑÑÑ
ggf. Vorname(n)
Hausnummer
Ort
Geschäftszeichen
Registernummer
sowie die weiteren Schuldner gemäß weiterer Anlage
Schuldner (zu Ziffer ÑÑÑÑ YHUWUHWHQGXUFK Firma oder Funktion
den gesetzlichen Vertreter
Herrn Frau
Name
Vorname(n)
B
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Land (wenn nicht Deutschland)
den gesetzlichen Vertreter
Herrn Frau
Name
Vorname(n)
Straße Hausnummer
3RVWOHLW]DKOÐ2UW
Land (wenn nicht Deutschland)
den gerichtlich bestellten Betreuer,
GHUHLQH$XVVFKOLHOLFKNHLWV
erklärung abgegeben hat diese vertreten durch
(§ 53 Absatz 2 ZPO) Funktion
Herrn Frau
Firma/Name Name
ggf. Vorname(n) ggf. Vorname(n)
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Land (wenn nicht Deutschland)
3

Schuldner (zu Ziffer YHUWUHWHQGXUFKGHQ%HYROOPlFKWLJWHQ
+HUUQÑÑ )UDXÑÑ 8QWHUQHKPHQÑÑ
Name/Firma
B
6WUDH +DXVQXPPHU
Land (wenn nicht Deutschland)
werden
der Vollstreckungstitel (zu Ziffer
Art
Datum
zuzüglich Zustellungsnachweis
sowie der Vollstreckungstitel (zu Ziffer
Art
C
Datum
zuzüglich Zustellungsnachweis
ggf. Vorname(n)
3RVWOHLW]DKOÐ2UW
Geschäftszeichen
Aussteller
Geschäftszeichen
Aussteller
Geschäftszeichen
sowie die weiteren Vollstreckungstitel aufgeführt in weiterer Anlage
und die Forderungsaufstellung (bei Mehrfachverwendung
Bei elektronisch übermittelten Anträgen:
Die Ausfertigungen der Vollstreckungstitel werden erst
QDFK0LWWHLOXQJGHV$NWHQ]HLFKHQVYHUVDQGW(VZLUGXP
0LWWHLOXQJGHV$NWHQ]HLFKHQVJHEHWHQ
Es werden folgende weitere Anlagen übermittelt:
Forderungsaufstellungen übermittelt.
Die Ausfertigungen der Vollstreckungstitel werden
gleichzeitig auf dem Postweg übersandt.
%HVFKOXVVEHUEHZLOOLJWH3UR]HVVNRVWHQRGHU9HUIDKUHQVNRVWHQKLOIH
Vollmacht
Geldempfangsvollmacht
Vorpfändungsbenachrichtigung
Aufstellung über die geleisteten Zahlungen
D Aufstellung der Inkassokosten
Aufstellung der bisherigen Vollstreckungskosten mit Belegen
Bescheid nach § 9 Absatz 2 UhVorschG
1HJDWLYDXVNXQIWGHV(LQZRKQHUPHOGHDPWHV
Versicherungen
(VZLUGJHPlD6DW]=32GLHRUGQXQJVJHPlH%HYROOPlFKWLJXQJ]XU9HUWUHWXQJYHUVLFKHUW
E (VZLUGJHPlD$EVDW]6DW]1XPPHU=32YHUVLFKHUWGDVV$XVIHUWLJXQJHQGHUDOVHOHNWURQLVFKH'RNXPHQWH
EHUPLWtelten Vollstreckungsbescheide mit den jeweiligen Zustellungsnachweisen vorliegen und die Forderungen in Höhe
des Vollstreckungsauftrags noch bestehen.
4

Wegen der aus den Forderungsaufstellungen ersichtlichen Forderungen und der für dieses Verfahren entstehenden
Kosten werden folgende Aufträge erteilt:
Zustellung
sämtlicher beigefügter Vollstreckungstitel
F des Vollstreckungstitels (zu Ziffer ÑÑÑÑ
der beigefügten Vorpfändungsbenachrichtigung nach § 845 ZPO
*WOLFKH(UOHGLJXQJ=DKOXQJVYHUHLQEDUXQJ E=32
Der Vollstreckungsauftrag beschränkt sich auf die gütliche Erledigung.
0LWHLQHUZahlungsvereinbarung besteht
NHLQ(LQYHUVWlQGQLV (LQYHUVWlQGQLVZLHIROJW
Folgende Zahlungsfrist wird gewährt:
G (VZHUGHQ7HLOEHWUlJHHLQJH]RJHQ
Ratenhöhe mindestens (XUR
monatlicher Turnus sonstiger Turnus:
$EZHLFKXQJYRQGHQ=DKOXQJVPRGDOLWlWHQQDFKGHP(UPHVVHQGHV*HULFKWVYROO]LHKHUV
sonstige Weisungen:
Abnahme der Vermögensauskunft des Schuldners (zu Ziffer ÑÑÑÑ
Vermögensauskunft nach § 802c ZPO Weitere Vermögensauskunft nach § 802d ZPO
Die Vermögensverhältnisse des Schuldners haben sich wesentlich ge
ändert, weil
Zur Glaubhaftmachung wird beigefügt:
H Die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder die weitere Vermögensauskunft nach § 802d ZPO soll erfolgen
ohne vorherigen Pfändungsversuch nach QDFKYRUKHULJHP3IlQGXQJVYHUVXFKQDFKGHQF=32
den §§ 802c, 802f ZPO. 0RGXO/
Sofern der Schuldner wiederholt nicht anzutreffen ist,
wird beantragt, das Verfahren wird um Rücksendung der
zur Abnahme der Vermögens Vollstreckungsunterlagen
auskunft nach den §§ 802c, gebeten.
802f ZPO einzuleiten.
$XIGLH0LWWHLOXQJGHU7HUPLQVEHVWLPPXQJQDFKI=32ZLUGYHU]LFKWHW
(VLVWEHDEVLFKWLJWDQGHP7HUPLQ]XU$EQDKPHGHU9HUP|JHQVDXVNXQIWWHLO]XQHKPHQ
(UODVVHLQHV+DIWEHIHKOV J$EVDW]=32 JHJHQGHQ6FKXOGQHU ]X=LIIHUÑÑÑÑ
Für den Fall, dass der Schuldner dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder sich ohne
*UXQGZHLJHUWGLH9HUP|JHQVDXVNXQIW]XHUWHLOHQZLUGGHU(UODVVHLQHV+DIWEHIHKOVQDFKJ$EVDW]=32EHDQWUDJW
I Der Gerichtsvollzieher wird gebeten, den Antrag an das zuständige Amtsgericht weiterzuleiten und dieses zu ersuchen, nach
(UODVVGHV+DIWEHIHKOVGLHVHQ]XEHUVHQGHQDQ
den Antragsteller. den zuständigen Gerichtsvollzieher.
Der Gerichtsvollzieher wird mit der Verhaftung des Schuldners nach § 802g Absatz 2 ZPO beauftragt.
5

Verhaftung des Schuldners (zu Ziffer ÑÑÑÑ J$EVDW]=32
J Haftbefehl des Amtsgerichts vom Geschäftszeichen
9RUSIlQGXQJ =32
$QIHUWLJXQJGHU%HQDFKULFKWLJXQJEHUGLH9RUSIlQGXQJXQG=XVWHOOXQJVRZLHXQYHU]JOLFKH0LWWHLOXQJEHUGLH
K pfändbaren Forderungen, die dem Gerichtsvollzieher bekannt sind oder bekannt werden
mit Ausnahme folgender Forderungen:
folgenden Forderungen:
Pfändung und Verwertung
(VVROOHLQH6DFKSIlQGXQJGXUFKJHIKUWZHUGHQ
einschließlich beschränkt auf:
Taschenpfändungen
Kassenpfändungen
L
VVROOHLQH3IlQGXQJYRQ)RUGHUXQJHQDXV:HFKVHOQXQGDQGHUHQ3DSLHUHQGLHGXUFK,QGRVVDPHQWEHUWUDJHQZHUGHQ
(
können, durchgeführt werden.
0LWGHU(UWHLOXQJHLQHU)UXFKWORVLJNHLWVEHVFKHLQLJXQJQDFK*9*$EHVWHKWNHLQ(LQYHUVWlQGQLV
Der Pfändungsauftrag steht unter der Bedingung, dass sich aus dem Vermögensverzeichnis pfändbare Gegenstände
ergeben.
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners (zu Ziffer ÑÑÑÑ =32
(UPLWWOXQJGHV$XIHQWKDOWVRUWVGHV6FKXOGQHUV
für den Fall, dass sich im Verfahren herausstellt, dass keine zustellungsfähige Anschrift des Schuldners vorliegt:
(UPLWWOXQJQDFK$EVDW]=32
HUJHJHQZlUWLJHQ$QVFKULIWHQVRZLHGHU$QJDEHQ]XU+DXSWXQG1HEHQZRKQXQJGHV6FKXOGQHUVGXUFK1DFKIUDJHEHL
G
GHU0HOGHEHK|UGH
HUJHJHQZlUWLJHQ$QVFKULIWHQGHV2UWHVGHU+DXSWQLHGHUODVVXQJRGHUGHV6LW]HVGHV6FKXOGQHUVGXUFK(LQVLFKWLQGDV
G
+DQGHOV*HQRVVHQVFKDIWV3DUWQHUVFKDIWV8QWHUQHKPHQVRGHU9HUHLQVUHJLVWHU
HUJHJHQZlUWLJHQ$QVFKULIWHQGHV2UWHVGHU+DXSWQLHGHUODVVXQJRGHUGHV6LW]HVGHV6FKXOGQHUVGXUFK(LQKROXQJ
G
einer Auskunft bei den nach Landesrecht für die Durchführung der Aufgaben nach § 14 Absatz 1 GewO zuständigen
Behörden
(UPLWWOXQJQDFK$EVDW]=32
des Aufenthaltsorts durch Nachfragen beim Ausländerzentralregister und bei der aktenführenden Ausländerbehörde
der bekannten derzeitigen Anschrift sowie des derzeitigen oder zukünftigen Aufenthaltsorts des Schuldners bei
den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung
M der folgenden berufsständischen Versorgungseinrichtung im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VI:
Bezeichnung
Postfach
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
7DWVlFKOLFKH$QKDOWVSXQNWHGDIUGDVVGHU6FKXOGQHU0LWJOLHGGLHVHUEHUXIVVWlQGLVFKHQ9HUVRUJXQJVHLQULFKWXQJLVW
GHU+DOWHUGDWHQQDFK$EVDW]6DW]1XPPHU6W9*GHV6FKXOGQHUVEHLP.UDIWIDKUW%XQGHVDPW
6

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 21. Dezember 2022 2377
(LQKROXQJYRQ$XVNQIWHQ'ULWWHU O=32 EHUGHQ6FKXOGQHU ]X=LIIHUÑÑÑÑ
UKHEXQJGHV1DPHQVXQGGHU9RUQDPHQRGHUGHU)LUPDVRZLHGHU$QVFKULIWGHUGHU]HLWLJHQ$UEHLWJHEHUGHV6FKXOGQHUV
(
bei
den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung
der folgenden berufsständischen Versorgungseinrichtung im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VI:
Bezeichnung
Postfach
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
N
7DWVlFKOLFKH$QKDOWVSXQNWHGDIUGDVVGHU6FKXOGQHU0LWJOLHGGLHVHUEHUXIVVWlQGLVFKHQ9HUVRUJXQJVHLQULFKWXQJLVW
UVXFKHQDQGDV%XQGHV]HQWUDODPWIU6WHXHUQEHLGHQ.UHGLWLQVWLWXWHQGLHLQE$EVDW]XQG$EVDW]D$2EH]HLFK
(
neten Daten abzurufen
UKHEXQJGHU)DKU]HXJXQG+DOWHUGDWHQQDFK$EVDW]6W9*]XHLQHP)DKU]HXJDOVGHVVHQ+DOWHUGHU6FKXOGQHU
(
HLQJHWUDJHQLVWEHLP.UDIWIDKUW%XQGHVDPW
Die Drittauskünfte sollen nicht eingeholt werden, wenn bei einer Vollstreckung in die in der Vermögensauskunft aufgeführ
ten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung der Gläubiger zu erwarten ist.
QWUDJDXIDNWXHOOH(LQKROXQJYRQ$XVNQIWHQ O$EVDW]6DW]=32
$
Zur Änderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners wird vorgetragen:
weitere Aufträge
O
Angaben zur Reihenfolge bzw. Kombination der einzelnen Aufträge
Die gestellten Aufträge sollen in folgender Reihenfolge durchgeführt werden:
1.
P ××
××
Dem Gerichtsvollzieher werden folgende Hinweise gegeben und es werden folgende Vorgaben gemacht:
(VZLUGXPhEHUVHQGXQJGHV
Protokolls Gesamtprotokolls
gebeten.
Im Fall der Nichtzuständigkeit wird um Weiterleitung des Vollstreckungsauftrags an den zuständigen Gerichtsvollzieher
Q gebeten, wenn nicht bereits eine Weiterleitung von Amts wegen erfolgt.
(VZLUGXP5FNVHQGXQJGHU9ROOVWUHFNXQJVXQWHUODJHQIUGHQ)DOOJHEHWHQGDVV
Namen der Auftraggeber
Unterschriften der Auftraggeber

Anlage 2
(zu § 1 Absatz 2)
Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung
und einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit
und an Sonn- und Feiertagen

$QWUDJDXI(UODVVHLQHUULFKWHUOLFKHQ'XUFKVXFKXQJVDQRUGQXQJ
XQGHLQHUULFKWHUOLFKHQ$QRUGQXQJGHU9ROOVWUHFNXQJ]XU1DFKW]HLW
XQGDQ6RQQXQG)HLHUWDJHQ
An das Amtsgericht
– Vollstreckungsgericht –
Angaben zum Schuldner:
+HUUÑ Ñ )UDXÑ Ñ 8QWHUQHKPHQÑ Ñ
Name/Firma
Straße
Postleitzahl
Land
Kontaktdaten des Ansprechpartners:
Gläubiger gesetzlicher Vertreter
Name/Firma
Telefon (0DLO
Geschäftszeichen
Es wird beantragt, den beigefügten Entwurf
Begründung des Antrags:
Vom Gericht auszufüllen:
(LQJDQJVVWHPSHO
Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise zu diesem For-
mular auf www.bmj.de/Zwangsvollstreckungsformulare.
GHQ
ggf. Vorname(n)
Hausnummer
Ort
Bevollmächtigter
ggf. Vorname(n)
)D[
wie ausgefüllt als Beschluss zu erlassen.
Begründung für Antrag auf Anordnung der Durchsuchung nach § 758a Absatz 1 ZPO:
%HJUQGXQJIU$QWUDJDXI$QRUGQXQJGHU9ROOVWUHFNXQJ]XU1DFKW]HLWXQGDQ6RQQXQG)HLHUWDJHQLQGHU:RKQXQJQDFKD
Absatz 4 ZPO:
1

Zusätzlich wird beantragt,
anstelle einer beglaubigten Abschrift eine Ausfertigung des Beschlusses zu erteilen.
GHQ%HVFKOXVVGLUHNWDQGHQ]XVWlQGLJHQ*HULFKWVYROO]LHKHU]XU9ROOVWUHFNXQJZHLWHU]XOHLWHQ
YRU(UODVVGHU$QRUGQXQJHQNHLQH$QK|UXQJGXUFK]XIKUHQ(LQH$QK|UXQJZUGHGHQ9ROOVWUHFNXQJVHUIROJDXVGHQQDFKVWH
henden Gründen gefährden:
Es werden die in dem Beschlussentwurf bezeichneten Vollstreckungstitel mit den jeweiligen Zustellungsnachweisen und
die Protokolle überÑÑÑÑ $Q]DKO 9ROOVWUHFNXQJVKDQGOXQJHQEHUPLWWHOW
Bei elektronisch übermittelten Anträgen:
'LH$XVIHUWLJXQJHQGHU9ROOVWUHFNXQJVWLWHOZHUGHQHUVWQDFK LH$XVIHUWLJXQJHQGHU9ROOVWUHFNXQJVWLWHOZHUGHQJOHLFK]HL
'
0LWWHLOXQJGHV$NWHQ]HLFKHQVYHUVDQGW(VZLUGXP WLJDXIGHP3RVWZHJEHUVDQGW
0LWWHLOXQJGHV$NWHQ]HLFKHQVJHEHWHQ
Es werden folgende weitere Anlagen übermittelt:
0LWWHLOXQJHQGHV9ROOVWUHFNXQJVRUJDQV
8QWHUODJHQGLHGDUOHJHQGDVVHLQH$QK|UXQJZLFKWLJH,QWHUHVVHQGHV*OlXELJHUVJHIlKUGHQZUGH
Vollmacht
Bescheid nach § 9 Absatz 2 UhVorschG
Versicherung
(VZLUGJHPlD6DW]=32GLHRUGQXQJVJHPlH%HYROOPlFKWLJXQJ]XU9HUWUHWXQJYHUVLFKHUW
Namen der Antragsteller
Unterschriften der Antragsteller
2

Anlage 3
(zu § 1 Absatz 2)
Entwurf einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und
einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit
und an Sonn- und Feiertagen

2382 Bundesgesetzblatt Jahrgang
Amtsgericht
– Vollstreckungsgericht –
In der Zwangsvollstreckungssache
des Gläubigers (zu Ziffer Ñ Ñ Ñ Ñ
+HUUQÑÑ )UDXÑÑ 8QWHUQHKPHQÑÑ
Name/Firma
Straße
Postleitzahl
Land (wenn nicht Deutschland)
Registergericht
2022 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 21. Dezember 2022
Vom Gericht auszufüllen:
Geschäftszeichen:
Beschluss
ÑÑÑ ÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑ
ÑÑÑÑÑ
ggf. Vorname(n)
Hausnummer
Ort
Geschäftszeichen
Registernummer
Der Gläubiger ist vorsteuerabzugsberechtigt.
sowie der weiteren Gläubiger gemäß weiterer Anlage
Gläubiger (zu Ziffer ÑÑÑÑ YHUWUHWHQGXUFK Firma oder Funktion
den gesetzlichen Vertreter
Herrn Frau
Name
Vorname(n)
A
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Land (wenn nicht Deutschland)
den gesetzlichen Vertreter
Herrn Frau
Name
Vorname(n)
Straße Hausnummer
3RVWOHLW]DKOÐ2UW
Land (wenn nicht Deutschland)
den gerichtlich bestellten Betreuer,
der eine Ausschließlichkeits-
erklärung abgegeben hat diese vertreten durch
(§ 53 Absatz 2 ZPO) Funktion
Herrn Frau
Firma/Name Name
ggf. Vorname(n) ggf. Vorname(n)
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Land (wenn nicht Deutschland)
1

Gläubiger (zu Ziffer ÑÑÑÑ YHUWUHWHQGXUFKGHQ%HYROOPlFKWLJWHQ
+HUUQÑÑ )UDXÑÑ 8QWHUQHKPHQÑÑ
Name/Firma
A
ÑÑÑ ÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑ
ÑÑÑÑÑ
ggf. Vorname(n)
6WUDHÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ+DXVQXPPHU 3RVWOHLW]DKOÐ2UW
Ð
Land (wenn nicht Deutschland)
gegen
den Schuldner (zu Ziffer Ñ Ñ Ñ Ñ
+HUUQÑÑ )UDXÑÑ 8QWHUQHKPHQÑÑ
Name/Firma
Straße
Postleitzahl
Land (wenn nicht Deutschland)
Registergericht
Ð
Geschäftszeichen
ÑÑÑ ÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑ
ÑÑÑÑÑ
ggf. Vorname(n)
Hausnummer
Ort
Geschäftszeichen
Registernummer
sowie die weiteren Schuldner gemäß weiterer Anlage
Schuldner (zu Ziffer ÑÑÑÑ YHUWUHWHQGXUFK Firma oder Funktion
den gesetzlichen Vertreter
Herrn Frau
Name
Vorname(n)
B
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Land (wenn nicht Deutschland)
den gesetzlichen Vertreter
Herrn Frau
Name
Vorname(n)
Straße Hausnummer
3RVWOHLW]DKOÐ2UW
Land (wenn nicht Deutschland)
den gerichtlich bestellten Betreuer,
der eine Ausschließlichkeits-
erklärung abgegeben hat diese vertreten durch
(§ 53 Absatz 2 ZPO) Funktion
Herrn Frau
Firma/Name Name
ggf. Vorname(n) ggf. Vorname(n)
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Land (wenn nicht Deutschland)
2

2384 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022
Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 21. Dezember 2022
Schuldner (zu Ziffer YHUWUHWHQGXUFKGHQ%HYROOPlFKWLJWHQ
+HUUQÑÑ )UDXÑÑ 8QWHUQHKPHQÑÑ
Name/Firma
B
6WUDH
Land (wenn nicht Deutschland)
ergeht folgende
ggf. Vorname(n)
+DXVQXPPHU 3RVWOHLW]DKOÐ2UW
Geschäftszeichen
DurchsuchungsDQRUGQXQJ
und
Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und DQ6RQQXQG)HLHUWDJHQ
Auf Antrag des Gläubigers wird
aus dem Vollstreckungstitel (zu Ziffer Ñ Ñ Ñ Ñ
Art
Datum
C sowie aus dem Vollstreckungstitel (zu Ziffer Ñ Ñ
Art
Datum
Aussteller
Geschäftszeichen
Ñ Ñ
Aussteller
Geschäftszeichen
sowie aus den weiteren Vollstreckungstiteln aufgeführt in weiterer Anlage
wegen der noch bestehenden
Hauptforderungen in Höhe von insgesamt
Teilforderungen in Höhe von insgesamt
Restforderungen in Höhe von insgesamt
Folgendes angeordnet:
Euro
Euro
Euro
Der zuständige Gerichtsvollzieher wird ermächtigt, zum Zweck der Zwangsvollstreckung
die Privatwohnung von
Name der betroffenen Person
Straße
Postleitzahl
D
Vorname(n) der betroffenen Person
Hausnummer
Ort
die Arbeits-, Betriebs-, Geschäftsräume von
Name der betroffenen Person
Straße
Postleitzahl
Vorname(n) der betroffenen Person
Hausnummer
Ort
3

andere Örtlichkeit
Name der betroffenen Person
Straße
Postleitzahl
D
]XGXUFKVXFKHQ D$EVDW]=32
Vorname(n) der betroffenen Person
Hausnummer
Ort
Gleichzeitig wird angeordnet, dass die Durchsuchung der oben bezeichneten
Privatwohnung
Arbeits-, Betriebs-, Geschäftsräume
]XU1DFKW]HLWXQGDQ6RQQXQG)HLHUWDJHQ D$EVDW]=32 GXUFKJHIKUWZHUGHQNDQQ
Der zuständige Gerichtsvollzieher wird ermächtigt, die
der Privatwohnung von
Name der betroffenen Person
Straße
Postleitzahl
den Arbeits-, Betriebs-, Geschäftsräumen von
Name der betroffenen Person
E Straße
Postleitzahl
andere Örtlichkeit
Name der betroffenen Person
Straße
Postleitzahl
]XU1DFKW]HLWXQGDQ6RQQXQG)HLHUWDJHQGXUFK]XIKUHQ
Bezeichnung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
in
Vorname(n) der betroffenen Person
Hausnummer
Ort
Vorname(n) der betroffenen Person
Hausnummer
Ort
Vorname(n) der betroffenen Person
Hausnummer
Ort
D$EVDW]=32
4

Vom Gericht auszufüllen:
Bezeichnung der Ermächtigung
Es wird angeordnet, dass die Ermächtigung für
DXIGLH'DXHUYRQÑÑ Monat/-en von heute an befristet ist.
Im Rahmen der angeordneten Durchsuchung umfasst sie die Befugnis, verschlossene Haustüren, Zimmertüren und
Behältnisse öffnen zu lassen und Pfandstücke zum Zweck ihrer Verwertung an sich zu nehmen (Artikel 13 Absatz 2 GG,
§ 758a Absatz 1 ZPO). Die Ermächtigung gilt zugleich für das Abholen der Pfandstücke.
Weitere Anordnungen:
Die Durchsuchung der Wohnung bzw. der anderen Örtlichkeit wird
DXIIROJHQGH=HLWHQEHVFKUlQNWYRQÑÑÑÑ8KUELVÑÑÑÑ8KUÑÑ zeitlich nicht beschränkt.
F Gründe:
Nach den Angaben des zuständigen Gerichtsvollziehers konnten die Schuldner wiederholt und trotz Terminsmitteilung in
der Wohnung bzw. der anderen Örtlichkeit nicht angetroffen werden.
Die Schuldner haben dem Gerichtsvollzieher die Durchsuchung verweigert.
Auf eine Anhörung der Schuldner vor Erlass des Beschlusses wurde im Hinblick auf den bisherigen Verfahrensgang
verzichtet, um den Vollstreckungserfolg nicht zu gefährden.
Vom Gericht auszufüllen:
Datum Name Richterin/Richter
Unterschrift Richterin/Richter
Ausgefertigt Beglaubigt
Datum Name Urkundsbeamtin/Urkundsbeamter
Unterschrift Urkundsbeamtin/Urkundsbeamter
5

Anlage 4
(zu § 1 Absatz 3)
Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses
und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

$QWUDJDXI(UODVVHLQHV3IlQGXQJVEHVFKOXVVHV
XQGHLQHV3IlQGXQJVXQGhEHUZHLVXQJVEHVFKOXVVHV
An das Amtsgericht
– Vollstreckungsgericht –
Elektronische Kostenmarke:
1XPPHU :HUW
,
Ein SEPA-Lastschriftmandat wurde
Angaben zum Schuldner:
Vom Gericht auszufüllen:
Raum für Kostenvermerke und Eingangsstempel
Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise zu diesem For-
mular auf www.bmj.de/Zwangsvollstreckungsformulare.
GHQ
'DWXP
Euro vom
erteilt.
+HUUÑÑ )UDXÑÑ 8QWHUQHKPHQÑÑ
Name/Firma
Straße
Postleitzahl
Land
ggf. Vorname(n)
Hausnummer
Ort
Es besteht bereits ein vorläufiges Zahlungsverbot nach § 845 ZPO (Vorpfändung).
Kontaktdaten des Ansprechpartners:
Gläubiger gesetzlicher Vertreter Bevollmächtigter
Name/Firma
Telefon (0DLO
Geschäftszeichen
ggf. Vorname(n)
)D[
Es wird beantragt, den beigefügten Entwurf wie ausgefüllt als Beschluss zu erlassen.
Zusätzlich wird beantragt,
anstelle einer beglaubigten Abschrift eine Ausfertigung des Beschlusses zu erteilen.
die Zustellung durch die Geschäftsstelle zu vermitteln (anstatt die Zustellung selbst in Auftrag zu geben).
*OHLFK]HLWLJLVWGHU'ULWWVFKXOGQHUDXI]XIRUGHUQHLQH(UNOlUXQJQDFK$EVDW]=32DE]XJHEHQ
Prozesskostenhilfe für den Gläubiger (zu Ziffer ÑÑÑÑ ]XEHZLOOLJHQ
Gleichzeitig wird beantragt,
Begründung:
einen Rechtsanwalt beizuordnen.
'LH6FKXOGQHUVHLWHZLUGUHFKWVDQZDOWOLFKYHUWUHWHQ
'LH9HUWUHWXQJGXUFKHLQHQ5HFKWVDQZDOWLVWDXVGHQIROJHQGHQ*UQGHQHUIRUGHUOLFK
1

Es wird folgender zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt gewählt:
+HUUÑÑ )UDXÑÑ 8QWHUQHKPHQÑÑ
Name/Firma ggf. Vorname(n)
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Es werden
• die in dem Beschlussentwurf bezeichneten Vollstreckungstitel mit den jeweiligen Zustellungsnachweisen
• und die Forderungsaufstellung (bei Mehrfachverwendung: Forderungsaufstellungen)
übermittelt.
Bei elektronisch übermittelten Anträgen:
'LH$XVIHUWLJXQJHQGHU9ROOVWUHFNXQJVWLWHOZHUGHQHUVW LH$XVIHUWLJXQJHQGHU9ROOVWUHFNXQJVWLWHOZHUGHQJOHLFK]HL-
'
QDFK0LWWHLOXQJGHV$NWHQ]HLFKHQVYHUVDQGW(VZLUGXP tig auf dem Postweg übersandt.
0LWWHLOXQJGHV$NWHQ]HLFKHQVJHEHWHQ
Es werden folgende weitere Anlagen übermittelt:
Verrechnungsscheck für Gerichtskosten
Abdruck Gerichtskostenstempler
Elektronische Kostenmarke
Beschluss über bewilligte Prozesskostenhilfe
Im Fall eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe: Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhält-
nisse des Gläubigers mit Belegen
Vollmacht
Geldempfangsvollmacht
%HOHJH]X$QJDEHQEHUGLHSHUV|QOLFKHQXQGZLUWVFKDIWOLFKHQ9HUKlOWQLVVHGHU6FKXOGQHURGHU'ULWWHU
Aufstellung über die geleisteten Zahlungen
Aufstellung der Inkassokosten
Aufstellung der bisherigen Vollstreckungskosten mit Belegen
Bescheid nach § 9 Absatz 2 UhVorschG
Versicherungen
Es wird gemäß § 753a Satz 1 ZPO die ordnungsgemäße Bevollmächtigung zur Vertretung versichert.
VZLUGJHPlD$EVDW]6DW]1XPPHU=32YHUVLFKHUWGDVV$XVIHUWLJXQJHQGHUDOVHOHNWURQLVFKH'RNXPHQWH
(
EHUPLWtelten Vollstreckungsbescheide mit den jeweiligen Zustellungsnachweisen vorliegen und die Forderungen in Höhe
des Vollstreckungsantrags noch bestehen.
Namen der Antragsteller
Unterschriften der Antragsteller
2

Anlage 5
(zu § 1 Absatz 3)
Entwurf eines Pfändungsbeschlusses
und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Bundesgesetzblatt Jahrgang
Amtsgericht
– Vollstreckungsgericht –
In der Zwangsvollstreckungssache
des Gläubigers (zu Ziffer Ñ Ñ Ñ Ñ
+HUUQÑÑ )UDXÑÑ 8QWHUQHKPHQÑÑ
Name/Firma
Straße
Postleitzahl
Land (wenn nicht Deutschland)
Registergericht
2022 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 21. Dezember 2022 2391
Vom Gericht auszufüllen:
Geschäftszeichen:
Beschluss
ÑÑÑ ÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑ
ÑÑÑÑÑ
ggf. Vorname(n)
Hausnummer
Ort
Geschäftszeichen
Registernummer
Der Gläubiger ist vorsteuerabzugsberechtigt.
sowie der weiteren Gläubiger gemäß weiterer Anlage
Gläubiger (zu Ziffer ÑÑÑÑ YHUWUHWHQGXUFK Firma oder Funktion
den gesetzlichen Vertreter
Herrn Frau
Name
Vorname(n)
A
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Land (wenn nicht Deutschland)
den gesetzlichen Vertreter
Herrn Frau
Name
Vorname(n)
Straße Hausnummer
3RVWOHLW]DKOÐ2UW
Land (wenn nicht Deutschland)
den gerichtlich bestellten Betreuer,
der eine Ausschließlichkeits-
erklärung abgegeben hat diese vertreten durch
(§ 53 Absatz 2 ZPO) Funktion
Herrn Frau
Firma/Name Name
ggf. Vorname(n) ggf. Vorname(n)
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Land (wenn nicht Deutschland)
1

Gläubiger (zu Ziffer YHUWUHWHQGXUFKGHQ%HYROOPlFKWLJWHQ
+HUUQÑÑ )UDXÑÑ 8QWHUQHKPHQÑÑ
Name/Firma
6WUDH
Land (wenn nicht Deutschland)
A
Bankverbindung des
Gläubigers: gesetzlichen Vertreters:
Name des Kontoinhabers
IBAN
Verwendungszweck
gegen
den Schuldner (zu Ziffer Ñ Ñ Ñ Ñ
+HUUQÑÑ )UDXÑÑ 8QWHUQHKPHQÑÑ
Name/Firma
Straße
Postleitzahl
Land (wenn nicht Deutschland)
Registergericht
ggf. Vorname(n)
+DXVQXPPHU 3RVWOHLW]DKOÐ2UW
Geschäftszeichen
Bevollmächtigten: abweichenden Kontoinhabers:
BIC (Angabe kann entfallen, wenn IBAN mit DE beginnt)
ggf. Vorname(n)
Hausnummer
Ort
Geschäftszeichen
Registernummer
sowie die weiteren Schuldner gemäß weiterer Anlage
Schuldner (zu Ziffer YHUWUHWHQGXUFK Firma oder Funktion
den gesetzlichen Vertreter
B
Herrn Frau
Name
Vorname(n)
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Land (wenn nicht Deutschland)
den gerichtlich bestellten Betreuer,
der eine Ausschließlichkeits-
erklärung abgegeben hat diese vertreten durch
(§ 53 Absatz 2 ZPO) Funktion
Herrn Frau
Firma/Name Name
ggf. Vorname(n) ggf. Vorname(n)
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Land (wenn nicht Deutschland)
2

den gesetzlichen Vertreter
Herrn Frau
Name
Vorname(n)
Straße Hausnummer
3RVWOHLW]DKOÐ2UW
Land (wenn nicht Deutschland)
B
Schuldner (zu Ziffer YHUWUHWHQGXUFKGHQ%HYROOPlFKWLJWHQ
+HUUQÑÑ )UDXÑÑ 8QWHUQHKPHQÑÑ
Name/Firma
ggf. Vorname(n)
6WUDH +DXVQXPPHU 3RVWOHLW]DKOÐ2UW
Land (wenn nicht Deutschland)
ergeht folgender
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Aus dem Vollstreckungstitel (zu Ziffer Ñ Ñ Ñ Ñ
Art
Datum
C sowie aus dem Vollstreckungstitel (zu Ziffer Ñ Ñ Ñ Ñ
Art
Datum
sowie ,:8den weiteren Vollstreckungstiteln aufgeführt
können die Gläubiger von den Schuldnern die sich aus den als
benden Beträge beanspruchen.
Wegen dieser Ansprüche
Vom Gericht auszufüllen:
Geschäftszeichen
Pfändungsbeschluss:
Aussteller
Geschäftszeichen
Aussteller
Geschäftszeichen
in weiterer Anlage
Anlagen beigefügten Forderungsaufstellungen erge-
sowie wegen der Kosten für die Zustellung dieses Beschlusses an sämtliche aufgeführte Schuldner und sämt-
liche aufgeführte Drittschuldner
werden
3

gegenüber dem Drittschuldner (zu Ziffer Ñ Ñ Ñ Ñ
+HUUQÑÑ )UDXÑÑ 8QWHUQHKPHQÑÑ
Name/Firma
Straße
Postleitzahl
Land (wenn nicht Deutschland)
Registergericht
Geschäftszeichen
ggf. Vorname(n)
Hausnummer
Ort
Registernummer
elektronische Zustelladresse
ZHJHQGHU)RUGHUXQJHQ$QVSUFKHXQGVRQVWLJHQ5HFKWHGHV6FKXOGQHUV ]X=LIIHU ) aus den Modulen
sowie dem Drittschuldner (zu Ziffer Ñ Ñ Ñ Ñ
+HUUQÑÑ )UDXÑÑ 8QWHUQHKPHQÑÑ
Name/Firma
Straße
Postleitzahl
Land (wenn nicht Deutschland)
Registergericht
Geschäftszeichen
ggf. Vorname(n)
Hausnummer
Ort
Registernummer
elektronische Zustelladresse
ZHJHQGHU)RUGHUXQJHQ$QVSUFKHXQGVRQVWLJHQ5HFKWHGHV6FKXOGQHUV ]X=LIIHU ) aus den Modulen
sowie dem Drittschuldner (zu Ziffer Ñ Ñ Ñ Ñ
+HUUQÑÑ )UDXÑÑ 8QWHUQHKPHQÑÑ
Name/Firma
Straße
Postleitzahl
Land (wenn nicht Deutschland)
Registergericht
Geschäftszeichen
ggf. Vorname(n)
Hausnummer
Ort
Registernummer
elektronische Zustelladresse
ZHJHQGHU)RUGHUXQJHQ$QVSUFKHXQGVRQVWLJHQ5HFKWHGHV6FKXOGQHUV ]X=LIIHU ) aus den Modulen
sowie den weiteren Drittschuldnern aufgeführt in weiterer Anlage
die angeblichen fälligen und noch künftig fällig werdenden
sprüche und anderen Vermögensrechte der Schuldner so lange
nachfolgend aufgeführten Forderungen, sonstigen An-
gepfändet, bis der Gläubigeranspruch gedeckt ist:
4

Forderungen gegenüber Arbeitgebern
1. Forderung auf Zahlung des gesamten gegenwärtigen und künftigen Arbeitseinkommens (einschließlich des Geldwertes
von Sachbezügen)
2. Forderung auf Auszahlung des als Überzahlung jeweils auszugleichenden Erstattungsbetrages aus dem durchgeführten
Lohnsteuer-Jahresausgleich sowie aus dem Kirchenlohnsteuer-Jahresausgleich für das KalenderjahrÑÑÑXQGIUDOOH
folgenden Kalenderjahre
3. Forderung auf Zahlung des Kurzarbeitergeldes
Forderungen gegenüber Agentur für Arbeit Versicherungsträger Versorgungseinrichtung
Forderung auf Zahlung der nachfolgend genannten gegenwärtig und künftig dem Schuldner zustehenden Geldleistungen:
%H]HLFKQXQJGHU*HOGOHLVWXQJÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐÐ×××ÑÑKonto-/Versicherungs-/Mitgliedsnummer
Forderungen gegenüber dem Finanzamt
Forderung auf Auszahlung des als Überzahlung auszugleichenden Erstattungsbetrages bzw. des Überschusses, der sich als
Erstattungsanspruch bei Abrechnung der auf die Einkommensteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und Kirchensteuer sowie
* Körperschaftsteuer anzurechnenden Leistungen für das abgelaufene Kalenderjahr
und für alle früheren Kalenderjahre
ergibt.
Forderungen und sonstige Rechte gegenüber Kreditinstituten
Forderung auf Zahlung der zu Gunsten des Schuldners bestehenden Guthaben seiner sämtlichen Zahlungskonten bei
diesen Kreditinstituten einschließlich der Ansprüche auf Gutschrift der eingehenden Beträge; mitgepfändet wird die an-
gebliche (gegenwärtige und künftige) Forderung des Schuldners an den Drittschuldner auf Auszahlung eines vereinbarten
Dispositionskredits („offene Kreditlinie“), soweit der Schuldner den Kredit in Anspruch nimmt
Forderung auf Auszahlung des Guthabens und der bis zum Tag der Auszahlung aufgelaufenen Zinsen sowie GDV5HFKW
auf fristgerechte bzw. vorzeitige Kündigung der für ihn geführten Sparguthaben und/oder Festgeldkonten
3. Forderung auf Auszahlung der bereitgestellten, noch nicht abgerufenen Darlehensvaluta aus einem Kreditgeschäft, wenn
es sich nicht um zweckgebundene Ansprüche handelt
4. Forderung auf Zahlung aus dem zum Wertpapierkonto gehörenden Gegenkonto, auf dem die Zinsgutschriften für die fest-
+ verzinslichen Wertpapiere gutgeschrieben sind
Anspruch auf Zugang zu Bankschließfächern und auf Mitwirkung des Drittschuldners bei der Öffnung des Bankschließ-
fachs bzw. auf die Öffnung des Bankschließfachs allein durch den Drittschuldner zum Zweck der Entnahme des Inhalts
Anspruch auf Herausgabe der in den Depots und Unterdepots des Schuldners verwahrten Wertpapiere aus Sonder- und
Drittverwahrung mitsamt den Eigentumsrechten an den Wertpapieren sowie bei Sammelverwahrung den Anspruch auf
Herausgabe einer dem Anteil bzw. dem Wertpapiernennbetrag des Schuldners entsprechenden Anzahl von Einzelstücken
aus der Sammelverwahrung mitsamt dem Miteigentumsanteil des Schuldners am Sammelbestand sowie bei Verbriefung
von Wertpapieren in Sammelurkunden, insbesondere Globalurkunden, den Anspruch auf Übertragung der Buchforderung
bzw. auf Umbuchung von Girosammel-Depotgutschriften mitsamt dem Miteigentumsanteil des Schuldners an solchen
Sammelurkunden, jeweils einschließlich des Anspruchs auf Auskehrung von jeglichen Wertpapiererträgen
Forderungen und sonstige Rechte gegenüber Bausparkassen
DXVGHPEHUHLQH%DXVSDUVXPPHYRQ UXQG Euro abgeschlossenen Bausparvertrag Nummer
Vertragsnummer
,
insbesondere
1. Forderung auf Auszahlung des Bausparguthabens nach Zuteilung
,
2. Forderung auf Auszahlung der Sparbeiträge nach Einzahlung der vollen Bausparsumme
3. Forderung auf Rückzahlung des Sparguthabens nach Kündigung
4. Recht zur Kündigung und Änderung des Vertrags
5

Forderungen und sonstige Rechte gegenüber Versicherungsgesellschaften
1. Forderung auf Zahlung der Versicherungssumme, der Gewinnanteile und des Rückkaufwertes aus den Lebensversiche-
rungen, die mit dem Drittschuldner abgeschlossen sind
2. Recht zur Bestimmung desjenigen, zu dessen Gunsten im Todesfall die Versicherungssumme ausgezahlt wird, bzw. Recht
- zur Bestimmung einer anderen Person an Stelle der von dem Schuldner vorgesehenen
3. Recht zur Kündigung des Lebens-/Rentenversicherungsvertrages, Recht auf Umwandlung der Lebens-/Rentenversiche-
rung in eine prämienfreie Versicherung sowie Recht zur Aushändigung der Versicherungspolice
Weitere Forderungen, Ansprüche und Vermögensrechte
.
Es ergehen folgende Anordnungen nach § 829 Absatz 1 und § 835 Absatz 1 ZPO:
Die Drittschuldner dürfen, soweit die Forderungen gepfändet sind, an die Schuldner nicht mehr zahlen; die Schuldner dürfen in-
soweit nicht über die Forderungen verfügen, sie insbesondere nicht einziehen. Im Anwendungsbereich des § 850c ZPO wird auf
/ die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung in der jeweils geltenden Fassung Bezug genommen (§ 850c Absatz 5 Satz 3 ZPO).
Dem Gläubiger werden die Forderungen in Höhe des gepfändeten Betrages
zur Einziehung überwiesen. an Zahlungs statt überwiesen.
Es wird des Weiteren angeordnet, dass:
der Schuldner (zu Ziffer ÑÑÑÑ GLHLKPYRP'ULWWVFKXOGQHU ]X=LIIHUÑÑÑÑ DXVJHVWHOOWHQ/RKQRGHU*HKDOWVDE-
rechnungen oder die Verdienstbescheinigungen einschließlich der entsprechenden Bescheinigungen der letzten drei
Monate vor Zustellung dieses Beschlusses an die Gläubiger herauszugeben hat.
der Schuldner (zu Ziffer ÑÑÑÑ GLHIULKQYRP'ULWWVFKXOGQHU ]X=LIIHUÑÑÑÑ EHUGDVMHZHLOLJH6SDUJXWKDEHQ
geführten Sparbücher bzw. die Sparurkunden an die Gläubiger herauszugeben hat und diese die Sparbücher bzw.
Sparurkunden unverzüglich dem Drittschuldner vorzulegen haben.
der Schuldner (zu Ziffer ÑÑÑÑ GLHLKPYRP'ULWWVFKXOGQHU ]X=LIIHUÑÑÑÑ HUWHLOWHQ.RQWRDXV]JHDE=XVWHOOXQJ
dieses Beschlusses an den Drittschuldner im Original oder als Kopie an die Gläubiger herauszugeben hat.
0 ein von den Gläubigern zu beauftragender Gerichtsvollzieher für die Pfändung des Inhalts Zugang zum Schließfach des
Schuldners (zu Ziffer ÑÑÑÑ EHL'ULWWVFKXOGQHU ]X=LIIHUÑÑÑÑ ]XQHKPHQKDW
der Drittschuldner (zu Ziffer DQHLQHQYRQGHQ*OlXELJHUQ]XEHDXIWUDJHQGHQ*HULFKWVYROO]LHKHUGLH:HUWSDSLH-
re herauszugeben hat.
der Schuldner (zu Ziffer GLHLKPYRP'ULWWVFKXOGQHU ]X=LIIHU DXVJHVWHOOWHQ9HUVLFKHUXQJVSROLFHQDQ
den Gläubiger herauszugeben hat und dieser sie unverzüglich dem Drittschuldner vorzulegen hat.
Es wird nach § 850e Nummer 2 und 2a ZPO angeordnet, dass zur Berechnung des nach § 850c ZPO pfändbaren
Teils des Gesamteinkommens des Schuldners (zu Ziffer Ñ Ñ Ñ Ñ ]XVDPPHQ]XUHFKQHQVLQG
Arbeitseinkommen bei Drittschuldner (zu Ziffer LQ+|KHYRQ Euro
und
Arbeitseinkommen bei Drittschuldner (zu Ziffer LQ+|KHYRQ Euro.
Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie den Einkünften des Schuldners bei Drittschuldner (zu Ziffer ]X
entnehmen, weil diese Einkünfte die wesentliche Grundlage der Lebenshaltung des Schuldners bilden.
Folgende laufende Geldleistung nach dem Sozialgesetzbuch:
bei Drittschuldner (zu Ziffer ÑÑÑÑ
und
1 Arbeitseinkommen bei Drittschuldner (zu Ziffer
Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie
GHP$UEHLWVHLQNRPPHQÑÑ der genannten laufenden Geldleistung nach dem Sozialgesetzbuch
zu entnehmen.
Folgende laufende Geldleistung nach dem Sozialgesetzbuch:
bei Drittschuldner (zu Ziffer ÑÑÑÑ LQ+|KHYRQ Euro
und
folgende laufende Geldleistung nach dem Sozialgesetzbuch:
bei Drittschuldner (zu Ziffer ÑÑÑÑ LQ+|KHYRQ Euro
Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie den Einkünften des Schuldners bei Drittschuldner (zu Ziffer ]X
entnehmen, weil diese Einkünfte die wesentliche Grundlage der Lebenshaltung des Schuldners bilden.
6

Es liegen folgende Angaben über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Schuldners (zu Zif-
fer Ñ Ñ Ñ Ñ YRU(Angaben für Pfändungen nach § 850d ZPO (Modul ") oder § 850f Absatz 2 ZPO (Modul $)):
Der Schuldner kommt laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber nachstehend genannten Personen wie folgt nach:
Name
Geburtsdatum
vollständig. teilweise. nicht.
Name
Geburtsdatum
vollständig. teilweise. nicht.
Name
Geburtsdatum
vollständig. teilweise. nicht.
Angaben zur teilweisen Erfüllung von Unterhaltspflichten:
Sonstige Angaben:
Der Schuldner ist
erwerbstätig. nicht erwerbstätig.
Der Schuldner ist
ledig. mit dem Gläubiger verheiratet oder eine
eingetragene Lebenspartnerschaft
führend.
Vorname(n)
Verwandtschaftsverhältnis zum Schuldner:
Vorname(n)
Verwandtschaftsverhältnis zum Schuldner:
Vorname(n)
Verwandtschaftsverhältnis zum Schuldner:
mit einem Dritten verheiratet oder eine geschieden.
eingetragene Lebenspartnerschaft
führend.
=XVlW]OLFKH$QJDEHQDXVVFKOLHOLFKIU3IlQGXQJHQQDFKG=32 0RGXO"
Der Schuldner hat sich in Bezug auf Unterhaltsrückstände,
die länger als ein Jahr vor Stellung dieses Antrags fällig
geworden sind, seiner Zahlungspflicht nicht absichtlich entzogen.
Angaben über Einkünfte von Unterhaltsberechtigten (zusätzliche Angaben für Pfändungen nach § 850d ZPO (Modul ")
oder § 850f Absatz 2 ZPO (Modul $) sowie bei Anträgen nach § 850c Absatz 6 ZPO (Modul #)):
Folgende Personen, denen der Schuldner (zu Ziffer
eigenes Einkommen:
der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner
Name
die Kinder
Name Vorname(n)
! Art und Höhe des Einkommens
Name Vorname(n)
Art und Höhe des Einkommens
Name Vorname(n)
Art und Höhe des Einkommens
×) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, haben
Vorname(n)
Geburtsdatum
Geburtsdatum
Geburtsdatum
7

Es wird eine Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen nach § 850d ZPO angeordnet.
Vom Gericht auszufüllen:
Es ergehen folgende Anordnungen nach
§ 850d ZPO:
Für die Pfändung wegen der Rückstände, die länger als ein Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses,
bei Gericht eingegangen am
, fällig geworden sind, gilt § 850d Absatz 1 Satz 1 bis 3 ZPO nicht.
Dem Schuldner sind bis zur Deckung des Gläubigeranspruchs für seinen eigenen notwendigen Unterhalt Euro
als unpfändbarer Betrag monatlich zu
belassen.
Darüber hinaus sind ihm bis zur Deckung des Gläubigeranspruchs als unpfändbarer Betrag monatlich zu belassen:
Euro zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den Berechtigten, die dem
Gläubiger vorgehen.
/ des verbleibenden Betrages zur gleichmäßigen Befriedigung der Unterhaltsansprüche der unterhaltsberech-
tigten Personen, die dem Gläubiger gleichstehen.
Der dem Schuldner danach zu belassende Teil seines Arbeitseinkommens darf den Betrag nicht übersteigen, der ihm nach
" der Tabelle in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung in der jeweils geltenden Fassung bei voller Berücksichtigung der
genannten unterhaltsberechtigten Person zu verbleiben hätte.
Dieser monatliche unpfändbare Betrag
das Arbeitseinkommen und die in §
bezeichneten Pfändungsgrenzen.
gilt für
850a Nummer 1, 2 und 4 ZPO genannten Bezüge, jeweils ohne die in § 850c ZPO
das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners.
Sonstige Anordnungen:
Gründe:
VZLUGGLH WHLOZHLVH 1LFKWEHUFNVLFKWLJXQJYRQ8QWHUKDOWVEHUHFKWLJWHQGHV6FKXOGQHUVQDFKF$EVDW]
(
ZPO angeordnet.
Vom Gericht auszufüllen:
Bei der Berechnung des unpfändbaren
Arbeitseinkommens des Schuldners
Teils des
Guthabens auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners
bleiben nachfolgende Personen, denen der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt und die eigene
Einkünfte haben, wie folgt unberücksichtigt:
Name
# ganz in Höhe von
Name
ganz in Höhe von
Name
ganz in Höhe von
Gründe:
Vorname(n) Geburtsdatum
Euro in Höhe von von Prozent.
Vorname(n) Geburtsdatum
Euro in Höhe von von Prozent.
Vorname(n) Geburtsdatum
Euro in Höhe von von Prozent.
8

Es wird eine Pfändbarkeit bei Forderungen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung nach § 850f
Absatz 2 ZPO angeordnet.
Vom Gericht auszufüllen:
Der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens wird ohne Rücksicht auf die in § 850c ZPO vorgesehenen Beschränkungen be-
stimmt.
Dem Schuldner sind
von dem pfändbaren Arbeitseinkommen
$ von dem Guthaben auf seinem Pfändungsschutzkonto
für seinen eigenen notwendigen Unterhalt Euro
sowie zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten Euro monatlich zu
belassen.
Gründe:
Vom Gericht auszufüllen:
%
Vom Gericht auszufüllen:
Datum Name Rechtspflegerin/Rechtspfleger
Unterschrift Rechtspflegerin/Rechtspfleger
Ausgefertigt Beglaubigt
Datum Name Urkundsbeamtin/Urkundsbeamter
Unterschrift Urkundsbeamtin/Urkundsbeamter
9

Anlage 6
(zu § 1 Absatz 4 Nummer 1)
Aufstellung von Forderungen
für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher

Aufstellung von Forderungen Lfd. Nr.
für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher
Die Gläubiger können von den Schuldnern aus dem Vollstreckungstitel (zu Ziffer ÑÑÑÐ GLHQDFKIROJHQGDXIJHIKUWHQ
Beträge beanspruchen:
I. Hauptforderungen einschließlich dazugehöriger Zinsen und Säumniszuschläge
Haupt- Restforderung aus Hauptforderung
forderung LQ+|KHYRQÑÑÑÑÑÐÑ Euro
(Teil-/Rest-)Zinsen wie im Vollstreckungstitel ausgerechnet
(Teil-/Rest-)Zinsen in Höhe von
Teilforderung aus Hauptforderung
LQ+|KHYRQÑÑÑÑÑÑÐ Euro Euro
Euro
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ÑÑProzent
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÑÑÑÑÐELVÑÐÑÑÑÑ
Euro
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ÑÑProzent
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÑÑÑÑÐELVÑÐÑÑÑÑ
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÐÑÑÑÑ
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÐÑÑÑÑ
Haupt- Restforderung aus Hauptforderung
forderung LQ+|KHYRQÑÑÑÑÑÐÑ Euro
(Teil-/Rest-)Zinsen wie im Vollstreckungstitel ausgerechnet
(Teil-/Rest-)Zinsen in Höhe von
Euro
ÑÑProzent
ÑÑProzent
Teilforderung aus Hauptforderung
LQ+|KHYRQÑÑÑÑÑÑÐ Euro Euro
Euro
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ÑÑProzent
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÑÑÑÑÐELVÑÐÑÑÑÑ
Euro
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ÑÑProzent
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÑÑÑÑÐELVÑÐÑÑÑÑ
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÐÑÑÑÑ
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÐÑÑÑÑ
Haupt- Restforderung aus Hauptforderung
forderung LQ+|KHYRQÑÑÑÑÑÐÑ Euro
Euro
ÑÑProzent
ÑÑProzent
Teilforderung aus Hauptforderung
LQ+|KHYRQÑÑÑÑÑÑÐ Euro Euro
6lXPQLV]XVFKOlJHQDFK$EVDW]6DW]99*DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XUR
seit demÑÑÑÑÑELV
Euro
6lXPQLV]XVFKOlJHQDFK$EVDW]6DW]99*DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XUR
seit demÑÑÑÑÑÐ
Euro
II. Rückständiger Unterhalt oder rückständige Renten aus Anlass einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit für
1DPHÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑ9RUQDPH Q ÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑJHERUHQDP
Rückstand für die Zeit vomÐÑÑÑÑÑELVÑÑÑÑÑ
(Teil-/Rest-)Zinsen wie im Vollstreckungstitel ausgerechnet
(Teil-/Rest-)Zinsen in Höhe von
:
Euro
Euro
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ÑÑProzent
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÑÑÑÑÐELVÑÐÑÑÑÑ
Euro
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ÑÑProzent
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÑÑÑÑÐELVÑÐÑÑÑÑ
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÐÑÑÑÑ
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÐÑÑÑÑ
Euro
ÑÑProzent
ÑÑProzent
1

III. Titulierte Kosten einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen
In den Vollstreckungsbescheid aufgenommene Kosten des Mahnverfahrens
Gesamtkosten Restkosten aus Gesamtkosten
in+|KHYRQÑÑÑÑÑÐÑ Euro
Teilkosten aus Gesamtkosten
LQ+|KHYRQÑÐÑÑÑÑÑ Euro Euro
(Teil-/Rest-)Zinsen wie im Vollstreckungsbescheid ausgerechnet Euro
(Teil-/Rest-)Zinsen in Höhe von
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ÑÑProzent
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÑÑÑÑÐELVÑÐÑÑÑÑ
Euro
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ÑÑProzent
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÑÑÑÑÐELVÑÐÑÑÑÑ
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÐÑÑÑÑ
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÐÑÑÑÑ
Titulierte vorgerichtliche Kosten
Gesamtkosten Restkosten aus Gesamtkosten
in+|KHYRQÑÑÑÑÑÐÑ Euro
(Teil-/Rest-)Zinsen wie im Vollstreckungstitel ausgerechnet
(Teil-/Rest-)Zinsen in Höhe von
Euro
ÑÑProzent
ÑÑProzent
Teilkosten aus Gesamtkosten
LQ+|KHYRQÑÐÑÑÑÑÑ Euro Euro
Euro
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ÑÑProzent
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÑÑÑÑÐELVÑÐÑÑÑÑ
Euro
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ÑÑProzent
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÑÑÑÑÐELVÑÐÑÑÑÑ
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÐÑÑÑÑ
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÐÑÑÑÑ
Festgesetzte Kosten
Gesamtkosten Restkosten aus Gesamtkosten
in+|KHYRQÑÑÑÑÑÐÑ Euro
Euro
ÑÑProzent
ÑÑProzent
Teilkosten aus Gesamtkosten
LQ+|KHYRQÑÐÑÑÑÑÑ Euro Euro
(Teil-/Rest-)Zinsen wie im Kostenfestsetzungsbeschluss ausgerechnet Euro
(Teil-/Rest-)Zinsen in Höhe von
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ÑÑProzent
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÑÑÑÑÐELVÑÐÑÑÑÑ
Euro
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ÑÑProzent
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÑÑÑÑÐELVÑÐÑÑÑÑ
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÐÑÑÑÑ
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÐÑÑÑÑ
IV. Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 Absatz 1 ZPO
Euro
ÑÑProzent
ÑÑProzent
Euro
Bisherige Vollstreckungskosten gemäß Aufstellung in weiterer Anlage Euro
Kosten für dieses Verfahren:
5HFKWVDQZDOWVNRVWHQQDFK59*IU9ROOVWUHFNXQJVPDQDKPHÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑ ;
*HJHQVWDQGVZHUW 59* ÑÑÑÑÑÐÑ Euro
Verfahrensgebühr (VV Nr. 3309, ggf. i. V. m. VV Nr. 1008) Euro
Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, ggf. Pauschale (VV Nr. 7001
oder 7002)
weitere Auslagen
Umsatzsteuer (VV Nr. 7008)
Euro
Euro
Euro
5HFKWVDQZDOWVNRVWHQQDFK59*IU9ROOVWUHFNXQJVPDQDKPHÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑ ;
*HJHQVWDQGVZHUW 59* ÑÑÑÑÑÐÑ Euro
Verfahrensgebühr (VV Nr. 3309, ggf. i. V. m. VV Nr. 1008)
Euro
Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, ggf. Pauschale (VV Nr. 7001
oder 7002)
weitere Auslagen
Umsatzsteuer (VV Nr. 7008)
Euro
Euro
Euro
Kosten von Inkassodienstleistern nach § 13e RDG gemäß Aufstellung in weiterer Anlage Euro
2

Anlage 7
(zu § 1 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a)
Aufstellung von Forderungen, die keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche
sind, für den Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines
Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

$XIVWHOOXQJYRQ)RUGHUXQJHQGLHNHLQHJHVHW]OLFKHQ8QWHUKDOWVDQVSUFKH
Lfd. Nr.
VLQGIUGHQ$QWUDJDXI(UODVVHLQHV3IlQGXQJVEHVFKOXVVHVXQGHLQHV
3IlQGXQJVXQGhEHUZHLVXQJVEHVFKOXVVHV
Die Gläubiger können von den Schuldnern aus dem Vollstreckungstitel (zu Ziffer ÑÑÑÐ GLHQDFKIROJHQGDXIJHIKUWHQ
Beträge beanspruchen:
I. Hauptforderungen einschließlich dazugehöriger Zinsen und Säumniszuschläge
Haupt- Restforderung aus Hauptforderung
forderung LQ+|KHYRQÑÑÑÑÑÐÑ Euro
Teilforderung aus Hauptforderung
LQ+|KHYRQÑÑÑÑÑÑÐ Euro Euro
(Teil-/Rest-)Zinsen wie im Vollstreckungstitel ausgerechnet Euro
(Teil-/Rest-)Zinsen in Höhe von
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
ÑÑProzent
DXV Ð(XURVHLWGHP ELV Euro
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
ÑÑProzent
DXV Ð(XURVHLWGHP ELV Euro
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXV Ð(XURVHLWGHP
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXV Ð(XURVHLWGHP
Haupt- Restforderung aus Hauptforderung
forderung LQ+|KHYRQÑÑÑÑÑÐÑ Euro
ÑÑProzent
ÑÑProzent
Teilforderung aus Hauptforderung
LQ+|KHYRQÑÑÑÑÑÑÐ Euro Euro
(Teil-/Rest-)Zinsen wie im Vollstreckungstitel ausgerechnet Euro
(Teil-/Rest-)Zinsen in Höhe von
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
ÑÑProzent
DXV Ð(XURVHLWGHP ELV Euro
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
ÑÑProzent
DXV Ð(XURVHLWGHP ELV Euro
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXV Ð(XURVHLWGHP
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXV Ð(XURVHLWGHP
Haupt- Restforderung aus Hauptforderung
forderung LQ+|KHYRQÑÑÑÑÑÐÑ Euro
6lXPQLV]XVFKOlJHQDFK$EVDW]6DW]99*DXV
seit demÑÑÑÑÐÑELV
6lXPQLV]XVFKOlJHQDFK$EVDW]6DW]99*DXV
seit dem
ÑÑProzent
ÑÑProzent
Teilforderung aus Hauptforderung
LQ+|KHYRQÑÑÑÑÑÑÐ Euro Euro
Ð(XUR
Euro
Ð(XUR
Euro
II. Renten aus Anlass einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit
'LH5HQWHLQ+|KHYRQ Ð(XURLVW]X]DKOHQ
wöchentlich monatlich vierteljährlich
laufend ab
zahlbar am :RFKHQWDJE]ZEH]LIIHUWHQ7DJGHV0RQDWVRGHUGHV-DKUHVDQJHEHQ
MHGHU:RFKH MHGHQ0RQDWV MHGHQ-DKUHV bis
1

III. Titulierte Kosten einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen
,QGHQ9ROOVWUHFNXQJVEHVFKHLGDXIJHQRPPHQH.RVWHQGHV0DKQYHUIDKUHQV
Gesamtkosten Restkosten aus Gesamtkosten
in+|KHYRQÑÑÑÑÑÐÑ Euro
Teilkosten aus Gesamtkosten
LQ+|KHYRQÑÐÑÑÑÑÑ Euro Euro
(Teil-/Rest-)Zinsen wie im Vollstreckungsbescheid ausgerechnet Euro
(Teil-/Rest-)Zinsen in Höhe von
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ÑÑProzent
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÑÑÑÑÐELV
Euro
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ÑÑProzent
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÑÑÑÑÐELV
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHP
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHP
Titulierte vorgerichtliche Kosten
Gesamtkosten Restkosten aus Gesamtkosten
in+|KHYRQÑÑÑÑÑÐÑ Euro
(Teil-/Rest-)Zinsen wie im Vollstreckungstitel ausgerechnet
(Teil-/Rest-)Zinsen in Höhe von
Euro
ÑÑProzent
ÑÑProzent
Teilkosten aus Gesamtkosten
LQ+|KHYRQÑÐÑÑÑÑÑ Euro Euro
Euro
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ÑÑProzent
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÑÑÑÑÐELV
Euro
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ÑÑProzent
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÑÑÑÑÐELV
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHP
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHP
Festgesetzte Kosten
Gesamtkosten Restkosten aus Gesamtkosten
in+|KHYRQÑÑÑÑÑÐÑ Euro
Euro
ÑÑProzent
ÑÑProzent
Teilkosten aus Gesamtkosten
LQ+|KHYRQÑÐÑÑÑÑÑ Euro Euro
(Teil-/Rest-)Zinsen wie im Kostenfestsetzungsbeschluss ausgerechnet Euro
(Teil-/Rest-)Zinsen in Höhe von
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ÑÑProzent
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÑÑÑÑÐELV
Euro
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ÑÑProzent
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHPÑÑÑÑÑÐELV
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHP
ÑÑ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXVÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÑÐ(XURVHLWGHP
IV. Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 Absatz 1 ZPO
Euro
ÑÑProzent
ÑÑProzent
Euro
Bisherige Vollstreckungskosten gemäß Aufstellung in weiterer Anlage Euro
.RVWHQIUGLHVHV9HUIDKUHQ
*HULFKWVNRVWHQQDFK*.* *HEKUQDFK.91U
Euro
5HFKWVDQZDOWVNRVWHQQDFK59* *HJHQVWDQGVZHUW 59* ÑÑÑÑÑÐÑ Euro)
9HUIDKUHQVJHEKU 991UJJIL9P991U
Euro
(QWJHOWHIU3RVWXQG7HOHNRPPXQLNDWLRQVGLHQVWOHLVWXQJHQJJI3DXVFKDOH 991U
RGHU
weitere Auslagen
8PVDW]VWHXHU 991U
Euro
Euro
Euro
Kosten von Inkassodienstleistern nach § 13e RDG gemäß Aufstellung in weiterer Anlage Euro
2

Anlage 8
(zu § 1 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b)
Aufstellung von Forderungen bei der Vollstreckung von
gesetzlichen Unterhaltsansprüchen für den Antrag auf Erlass eines
Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

$XIVWHOOXQJYRQ)RUGHUXQJHQEHLGHU9ROOVWUHFNXQJYRQ
Lfd. Nr.
JHVHW]OLFKHQ8QWHUKDOWVDQVSUFKHQIUGHQ$QWUDJDXI(UODVVHLQHV
3IlQGXQJVEHVFKOXVVHVXQGHLQHV3IlQGXQJVXQGhEHUZHLVXQJVEHVFKOXVVHV
Name
Unterhaltsberechtigter:
Vorname(n) geboren am
Der Gläubiger kann von dem Schuldner (zu Ziffer Ñ Ñ Ñ Ð DXVGHP9ROOVWUHFNXQJVWLWHO ]X=LIIHUÑ Ñ Ñ Ð GLHQDFKIRO-
JHQGDXIJHIKUWHQ%HWUlJHEHDQVSUXFKHQ
, 5FNVWlQGLJHQ8QWHUKDOWHLQVFKOLHOLFKGD]XJHK|ULJHU=LQVHQXQG6lXPQLV]XVFKOlJH
Unterhaltsrückstand für die Zeit vom ELV
(Teil-/Rest-)Zinsen wie im Vollstreckungstitel ausgerechnet
(Teil-/Rest-)Zinsen in Höhe von
Euro
Euro
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ÑÑProzent
DXV Ð(XURVHLWGHP ELV
Euro
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ÑÑProzent
DXV Ð(XURVHLWGHP ELV
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXV Ð(XURVHLWGHP
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXV Ð(XURVHLWGHP
Unterhaltsrückstand für die Zeit von ELV
(Teil-/Rest-)Zinsen wie im Vollstreckungstitel ausgerechnet
(Teil-/Rest-)Zinsen in Höhe von
Euro
ÑÑProzent
ÑÑProzent
Euro
Euro
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ÑÑProzent
DXV Ð(XURVHLWGHP ELV
Euro
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ÑÑProzent
DXV Ð(XURVHLWGHP ELV
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXV Ð(XURVHLWGHP
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXV Ð(XURVHLWGHP
Euro
ÑÑProzent
ÑÑProzent
Haupt- Restforderung aus Hauptforderung Teilforderung aus Hauptforderung
forderung LQ+|KHYRQÑÑÑÑÑÐÑ Euro LQ+|KHYRQÑÑÑÑÑÑÐ Euro Euro
6lXPQLV]XVFKOlJHQDFK$EVDW]6DW]99*DXV
seit demÑÐÑÑÑELV
6lXPQLV]XVFKOlJHQDFK$EVDW]6DW]99*DXV
seit dem
Ð(XUR
Euro
Ð(XUR
Euro
Euro
1

,, 7LWXOLHUWH.RVWHQHLQVFKOLHOLFKGD]XJHK|ULJHU1HEHQIRUGHUXQJHQ
In den Vollstreckungsbescheid aufgenommene Kosten des Mahnverfahrens
Gesamtkosten Restkosten aus Gesamtkosten
in+|KHYRQ Euro
Teilkosten aus Gesamtkosten
LQ+|KHYRQ Euro Euro
(Teil-/Rest-)Zinsen wie im Vollstreckungsbescheid ausgerechnet Euro
(Teil-/Rest-)Zinsen in Höhe von
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
ÑÑProzent
DXV Ð(XURVHLWGHP ELV Euro
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
ÑÑProzent
DXV Ð(XURVHLWGHP ELV Euro
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXV Ð(XURVHLWGHP
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXV Ð(XURVHLWGHP
ÑÑProzent
ÑÑProzent
Auflistung der geleisteten Zahlungen auf Zinsforderungen in weiterer Anlage
Titulierte vorgerichtliche Kosten
Gesamtkosten Restkosten aus Gesamtkosten
in+|KHYRQ Euro
Teilkosten aus Gesamtkosten
LQ+|KHYRQ Euro Euro
(Teil-/Rest-)Zinsen wie im Vollstreckungstitel ausgerechnet Euro
(Teil-/Rest-)Zinsen in Höhe von
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
ÑÑProzent
DXV Ð(XURVHLWGHP ELV Euro
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
ÑÑProzent
DXV Ð(XURVHLWGHP ELV Euro
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXV Ð(XURVHLWGHP
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXV Ð(XURVHLWGHP
ÑÑProzent
ÑÑProzent
Auflistung der geleisteten Zahlungen auf Zinsforderungen in weiterer Anlage
Festgesetzte Kosten
Gesamtkosten Restkosten aus Gesamtkosten
in+|KHYRQ Euro
Teilkosten aus Gesamtkosten
LQ+|KHYRQ Euro Euro
(Teil-/Rest-)Zinsen wie im Kostenfestsetzungsbeschluss ausgerechnet Euro
(Teil-/Rest-)Zinsen in Höhe von
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
ÑÑProzent
DXV Ð(XURVHLWGHP ELV Euro
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
ÑÑProzent
DXV Ð(XURVHLWGHP ELV Euro
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXV Ð(XURVHLWGHP
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
DXV Ð(XURVHLWGHP
ÑÑProzent
ÑÑProzent
Auflistung der geleisteten Zahlungen auf Zinsforderungen in weiterer Anlage
,,, .RVWHQGHU=ZDQJVYROOVWUHFNXQJJHPl$EVDW]=32
Bisherige Vollstreckungskosten gemäß Aufstellung in weiterer
Kosten für dieses Verfahren:
Gerichtskosten nach GKG (Gebühr nach KV Nr. 2111)
5HFKWVDQZDOWVNRVWHQQDFK59* *HJHQVWDQGVZHUW 59*
Euro
Anlage Euro
Euro
Euro)
Verfahrensgebühr (VV Nr. 3309, ggf. i. V. m. VV Nr. 1008) Euro
Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, ggf. Pauschale (VV Nr. 7001
oder 7002)
weitere Auslagen
Umsatzsteuer (VV Nr. 7008)
Euro
Euro
Euro
Kosten von Inkassodienstleistern nach § 13e RDG gemäß Aufstellung in weiterer Anlage Euro
2

,9 6WDWLVFKH8QWHUKDOWVUHQWH
Unterhalt für
Kind Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner
Der Unterhalt ist zu zahlen:
wöchentlich monatlich vierteljährlich
laufend ab
Mutter oder Vater nach § 1615l BGB Eltern Enkel
zahlbar am :RFKHQWDJE]ZEH]LIIHUWHQ7DJGHV0RQDWVRGHUGHV-DKUHVDQJHEHQ
MHGHU:RFKH jeden Monats MHGHQ-DKUHV
bis
Unterhalt bis zur Vollendung des VHFKVWHQ Lebensjahres des Kindes Euro
Unterhalt von der Vollendung des VHFKVWHQ Lebensjahres bis zur Vollendung des
]Z|OIWHQ Lebensjahres des Kindes
Euro
Unterhalt von der Vollendung des ]Z|OIWHQ Lebensjahres bis zur Vollendung des
DFKW]HKQWHQ Lebensjahres des Kindes
Euro
Unterhalt von der Vollendung des DFKW]HKQWHQ Lebensjahres des Gläubigers an Euro
Unterhalt für die Zeit von ELV
Unterhalt für die Zeit von ELV
Unterhalt für die Zeit von ELV
Unterhalt für die Zeit ab
9 '\QDPLVLHUWH8QWHUKDOWVUHQWH
Euro
Euro
Euro
Euro
Unterhalt, veränderlich gemäß dem Mindestunterhalt nach § 1612a Absatz 1 BGB, zahlbar am Ersten jeden Monats,
laufend ab ELV
ÑÑProzent des Mindestunterhalts der HUVWHQ$OWHUVVWXIH,
abzüglich
des hälftigen Kindergeldes des vollen Kindergeldes
für ein erstes/zweites/drittes Kind
Kind
abzüglich Kindergeld in Höhe von (XUR
abzüglich sonstiger kindesbezogener Leistungen in Höhe von (XUR
(derzeitiger monatlicher Zahlbetrag des Unterhalts:
Kindes (Zeitraum vomÑÑÑÑÑÐELVÑÐÑÑÑÑ
(XURELV]XU9ROOHQGXQJGHVVHFKVWHQ Lebensjahres des
ÑÑProzent des Mindestunterhalts der ]ZHLWHQ$OWHUVVWXIH,
abzüglich
des hälftigen Kindergeldes des vollen Kindergeldes
für ein erstes/zweites/drittes Kind
Kind
abzüglich Kindergeld in Höhe von (XUR
abzüglich sonstiger kindesbezogener Leistungen in Höhe von (XUR
(derzeitiger monatlicher Zahlbetrag des Unterhalts:
jahres des Kindes (Zeitraum vomÑÑÑÑÑÐELVÑÐÑÑÑÑ
(XURYRPVLHEWHQ bis zur Vollendung des ]Z|OIWHQ Lebens-
ÑÑProzent des Mindestunterhalts der GULWWHQ$OWHUVVWXIH,
abzüglich
des hälftigen Kindergeldes des vollen Kindergeldes
für ein erstes/zweites/drittes Kind
Kind
abzüglich Kindergeld in Höhe von (XUR
abzüglich sonstiger kindesbezogener Leistungen in Höhe von (XUR
(derzeitiger monatlicher Zahlbetrag des Unterhalts:
(Zeitraum vomÑÑÑÑÑÐELVÑÐÑÑÑÑ
(XURDEGHPGUHL]HKQWHQLebensjahr des Kindes
3

Artikel 2
Änderung der
Beratungshilfeformularverordnung
Anlage 2 der Beratungshilfeformularverordnung vom 2. Januar 2014 (BGBl. I
S. 2) erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Artikel 3
Änderung der
Verbraucherinsolvenzformularverordnung
In der Anlage der Verbraucherinsolvenzformularverordnung vom 17. Februar
2002 (BGBl. I S. 703), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. De-
zember 2020 (BGBl. I S. 3328) geändert worden ist, werden jeweils in der Fuß-
zeile die Wörter „Amtliche Fassung 7/2014“ durch die Wörter „Amtliche Fas-
sung 1/2021“ ersetzt.
Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der
Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Zwangsvollstreckungsformular-
Verordnung vom 23. August 2012 (BGBl. I S. 1822), die durch Artikel 1 der
Verordnung vom 16. Juni 2014 (BGBl. I S. 754) geändert worden ist, und
die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung vom 28. September 2015 (BGBl. I
S. 1586), die durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I
S. 2591) geändert worden ist, außer Kraft.
(2) Artikel 2 tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden
Monats in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den 16. Dezember 2022
Der Bundesminister der Justiz
Marco Buschmann

Anhang zu Artikel 2
Anlage 2
(zu § 1 Nummer 2)
Antrag auf Vergütung

2412 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 21. Dezember 2022
Antragsteller/in:
Berufsbezeichnung, Vorname und Name der Beratungsperson Geschäftsnummer des Amtsgerichts
(Berechtigungsschein)
Straße und Hausnummer
Postleitzahl, Ort
An das Amtsgericht
Postleitzahl, Ort
Ich habe Beratungshilfe gewährt (Herrn/Frau, Vorname, Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
In der Zeit vom/am
Ich versichere hiermit anwaltlich, dass mir das Original des Berechtigungsscheins vorliegt.
Ich habe das Original des Berechtigungsscheins beigefügt (bei schriftlicher Antragstellung) bzw. werde es gesondert übersenden (bei
elektronischer Antragstellung).
Ich habe einen Antrag auf nachträgliche Bewilligung der Beratungshilfe beigefügt.
Zu den folgenden Fragen erkläre ich:
1. Haben Sie über die in Nummer 2500 VV RVG bestimmte Gebühr hinaus Zahlungen von einem Dritten erhalten?
1HLQÑÑÑ Ja, in Höhe vonÑÑÑÑÑ(85
2. Ist der Gegner verpflichtet, die Kosten zu erstatten (§ 9 BerHG i. V. m. § 59 Absatz 1, 3 RVG)?
1HLQÑÑÑ Ja; Name und Anschrift sowie die Begründung der Erstattungspflicht ergeben sich aus der Anlage.
3. Ist die Beratung oder die Vertretung in ein gerichtliches Verfahren oder ein (weiteres) Verwaltungsverfahren in diesem Mandat über-
gegangen (Absatz 2 der Anmerkung zu Nummer 2501 oder Absatz 2 der Anmerkung zu Nummer 2503 VV RVG)?
1HLQÑÑÑ Ja, und zwar bei (Gericht/Behörde, Ort, Aktenzeichen):
Ich beantrage, nachstehend berechnete Gebühren und Auslagen, deren Entstehung ich versichere, festzusetzen und auszuzahlen
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Ort, Datum Beratungsperson
Diese Spalte bitte
Vergütungsberechnung (nach RVG)
nicht ausfüllen
Vergütungsverzeichnis Betrag Festzusetzen auf
Bezeichnung
1XPPHU EUR EUR
2501
Beratungsgebühr
2502
Geschäftsgebühr 2503
Meine Tätigkeit bestand in:
Einigungs- und Erledigungsgebühr
2508
Inhalt bzw. Darstellung der Erledigung ergeben sich aus der Anlage
Einzelberechnung 7001
Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
Pauschale 7002
Dokumentenpauschale
7000
(ÑÐÑSeiten à 0,50 EUR, Seiten à 0,15 EUR)
Summe
Umsatzsteuer auf die Vergütung 7008
Summe
Abzüglich Zahlungen gemäß § 9 BerHG i. V. m. § 58 Absatz 1 RVG; § 55 Absatz 5 Satz 3 RVG
Zu zahlender Betrag
1
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2022 I S. 2368. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
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