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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2022, S. 2153

BGBl. 2022 I S. 2153 · 2.407 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.

Textauszug (durchsuchbar)

BGBl. 2022, Seite 2153 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 2153




                          Neunzehntes Gesetz
                    zur Änderung des Atomgesetzes
                            (19. AtGÄndG)
                              Vom 4. Dezember 2022


       Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

                                        Artikel 1
                           Änderung des Atomgesetzes
      § 7 Absatz 1e des Atomgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
    15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
    10. August 2021 (BGBl. I S. 3530) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
       „(1e) Abweichend von Absatz 1a Satz 1 erlöschen die Berechtigungen zum
    Leistungsbetrieb für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2
    mit Ablauf des 15. April 2023. Dies gilt unabhängig davon, ob die in Anlage 3
    Spalte 2 für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 jeweils
    aufgeführte Elektrizitätsmenge oder die sich auf Grund von Übertragungen
    nach Absatz 1b für diese Anlagen ergebende Elektrizitätsmenge erzeugt wor-
    den ist. Für den weiteren Leistungsbetrieb nach Satz 1 sind nur die in der
    jeweiligen Anlage noch vorhandenen Brennelemente zu nutzen. Auf die in
    Satz 1 genannten Kernkraftwerke ist § 19a Absatz 1 nicht anzuwenden. Im
    Übrigen bleiben die Vorschriften dieses Gesetzes, insbesondere die Befug-
    nisse der zuständigen atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
    nach den §§ 17 und 19 unberührt.“

                                        Artikel 2
                                      Inkrafttreten
       Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



       Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
       Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetz-
    blatt zu verkünden.


       Berlin, den 4. Dezember 2022

                            Der Bundespräsident
                                 Steinmeier

                              Der Bundeskanzler
                                  Olaf Scholz

                         Die Bundesministerin
                       für Umwelt, Naturschutz,
              nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
                             Steffi Lemke

                            Der Bundesminister
                      für Wirtschaft und Klimaschutz
                               Robert Habeck

Herkunft dieses Textes

Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2022 I S. 2153. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).

Ableitung: issue-pdf-decol · Prüfwert des Textes d5421f33e2310c7f….