Gesetze / Gesetzblätter
Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2021, S. 2995
BGBl. 2021 I S. 2995 · 1.703 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
Textauszug (durchsuchbar)

Viertes Gesetz
zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
Vom 16. Juli 2021
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des
Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz vom 9. Juli 2014 (BGBl. I S. 897),
das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. November 2020 (BGBl. I
S. 2473) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 5 wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) 8 Prozent der für das Kalenderjahr 2022 für Deutschland anzu-
wendenden nationalen Obergrenze nach Anhang II der Verordnung (EU)
Nr. 1307/2013 werden als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2023 aus dem ELER
finanzierte Förderung bereitgestellt.“
2. In § 16 Absatz 1 Satz 3 werden nach dem Wort „Region“ das Komma und
der nachfolgende Satzteil durch einen Punkt ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetz-
blatt zu verkünden.
Berlin, den 16. Juli 2021
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. A n g e l a M e r k e l
Die Bundesministerin
für Ernährung und Landwirtschaft
Julia Klöckner
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2021 I S. 2995. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
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