Gesetze / Gesetzblätter
Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2019, S. 1083
BGBl. 2019 I S. 1083 · 27.353 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
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Verordnung
zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
und von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes*
Vom 12. Juli 2019
Die Bundesregierung verordnet auf Grund
– des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Betäubungsmittelgesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358) nach An-
hörung von Sachverständigen und
das Bundesministerium für Gesundheit verordnet auf Grund
– des § 1 Absatz 4 des Betäubungsmittelgesetzes, der zuletzt durch Artikel 35
der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist,
und
– des § 7 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes vom 21. November 2016
(BGBl. I S. 2615) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpas-
sungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisa-
tionserlass vom 14. März 2018 (BGBl. I S. 374) im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, dem Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesministerium der Finanzen
und nach Anhörung von Sachverständigen:
Artikel 1
Änderung der Anlage
des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
Die Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes vom 21. November 2016
(BGBl. I S. 2615), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 8 des Gesetzes vom
13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, erhält die aus dem Anhang
zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Artikel 2
Änderung von Anlagen
des Betäubungsmittelgesetzes
Die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekannt-
machung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 1 der
Verordnung vom 2. Juli 2018 (BGBl. I S. 1078) geändert worden ist, werden
wie folgt geändert:
1. In Anlage I wird in der Zeile mit dem chemischen Namen (IUPAC)
„3-(2-Diethylaminoethyl)indol-4-ol“ in der Spalte „andere nicht geschützte
oder Trivialnamen“ die Angabe „Psilocin-(eth)“ durch die Angabe „Psilocin-(eth)
(4-Hydroxy-N,N-diethyltryptamin, 4-HO-DET)“ ersetzt.
* Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und
der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).

2. In Anlage II werden die folgenden Positionen jeweils alphabetisch in die
bestehende Reihenfolge eingefügt:
andere nicht geschützte
INN
oder Trivialnamen
„– CUMYL-4CN-BINACA*
(SGT-78)
– CUMYL-5F-PEGACLONE
(5F-Cumyl-PeGaClone,
5F-SGT-151)
– Cyclopropylfentanyl*
chemische Namen
(IUPAC)
1-(4-Cyanobutyl)-N-(2-phenylpropan-2-yl)-
1H-indazol-3-carboxamid
5-(5-Fluorpentyl)-2-(2-phenylpropan-2-yl)-
2,5-dihydro-1H-pyrido[4,3-b]indol-1-on
N-Phenyl-N-[1-(2-phenylethyl)piperidin-4-yl]
cyclopropancarboxamid
– 4-Fluorisobutyrfentanyl N-(4-Fluorphenyl)-2-methyl-N-[1-
(4-Fluorisobutyrylfentanyl, (2-phenylethyl)piperidin-4-yl]propanamid
4F-iBF, p-FIBF)
– Methoxyacetylfentanyl*
– Ocfentanil (A-3217)
– Tetrahydrofuranylfentanyl
(THF-F)
– U-48800
2-Methoxy-N-phenyl-N-[1-(2-phenylethyl)
piperidin-4-yl]acetamid
N-(2-Fluorphenyl)-2-methoxy-N-[1-
(2-phenylethyl)piperidin-4-yl]acetamid
N-Phenyl-N-[1-(2-phenylethyl)piperidin-4-yl]
tetrahydrofuran-2-carboxamid
2-(2,4-Dichlorphenyl)-N-[2-(dimethylamino)
cyclohexyl]-N-methylacetamid
* Durch die Aufnahme des Stoffes in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes wird die Delegierte
Richtlinie (EU) 2019/369 der Kommission vom 13. Dezember 2018 zur Änderung des Anhangs des
Rahmenbeschlusses 2004/757/JI des Rates zur Aufnahme neuer psychoaktiver Substanzen in die
Drogendefinition (ABl. L 66 vom 7.3.2019, S. 3) umgesetzt.“
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den 12. Juli 2019
Verkündung in Kraft.
Die Bundeskanzlerin
Dr. A n
Der Bundesminister für
Jens Spahn
g e l a M e r k e l
Gesundheit

Anhang zu Artikel 1
Anlage
Die Stoffgruppendefinitionen der Nummern 1 bis 5 schließen alle denkbaren geladenen Formen und Salze eines
erfassten Stoffes ein, soweit solche existieren. In den Stoffgruppendefinitionen festgelegte Molekülmassenbegren-
zungen gelten bei geladenen Formen und Salzen nur für den Molekülteil ausschließlich des Gegen-Ions.
1 Von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen
Eine von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindung ist jede chemische Verbindung, die von einer
2-Phenylethan-1-amin-Grundstruktur abgeleitet werden kann (ausgenommen 2-Phenethylamin selbst), eine
maximale Molekülmasse von 500 u hat und dem nachfolgend beschriebenen modularen Aufbau aus Struktur-
element A und Strukturelement B entspricht.
Strukturelement A Strukturelement B
Dies schließt chemische Verbindungen mit einer Cathinon-Grundstruktur (2-Amino-1-phenyl-1-propanon) ein:
Strukturelement A Strukturelement B
1.1 Strukturelement A
Für das Strukturelement A sind die folgenden Ringsysteme eingeschlossen, wobei sich das Strukturelement B
an jeder Position des Strukturelements A befinden kann:
Phenyl-, Naphthyl-, Tetralinyl-, Methylendioxyphenyl-, Ethylendioxyphenyl-, Furyl-, Pyrrolyl-, Thienyl-, Pyridyl-,
Benzofuranyl-, Dihydrobenzofuranyl-, Indanyl-, Indenyl-, Tetrahydrobenzodifuranyl-, Benzodifuranyl-,
Tetrahydrobenzodipyranyl-, Cyclopentyl-, Cyclohexyl-.
Phenyl- Naphthyl-

Tetralinyl-
O
O
Ethylendioxyphenyl-
Pyrrolyl-
O
Benzofuranyl-
Indanyl-
Tetrahydrobenzodifuranyl-
Tetrahydrobenzodipyranyl-
O
O
Methylendioxyphenyl-
Furyl-
Thienyl- Pyridyl-
O
Dihydrobenzofuranyl-
Indenyl-
Benzodifuranyl-
Cyclopentyl- Cyclohexyl-
Diese Ringsysteme können an jeder Position mit folgenden Atomen oder Atomgruppen (Rn) substituiert sein:
Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod,
Carboxy-, Alkylsulfanyl- (bis C6) und
Alkyl- (bis C6), Alkenyl- (bis C6), Alkinyl- (bis C6), Alkoxy- (bis C6),
Nitrogruppen.
Die aufgeführten Atomgruppen können weiterhin mit beliebigen, chemisch möglichen Kombinationen der
Elemente Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff, Schwefel, Fluor, Chlor, Brom und Iod substituiert
sein. Die auf diese Weise entstehenden Substituenten dürfen dabei eine durchgehende Kettenlänge von

maximal acht Atomen aufweisen (ohne Mitzählung von Wasserstoffatomen). Atome von Ringstrukturen
werden dabei nicht in die Zählung einbezogen.
1.2 Strukturelement B
Die 2-Aminoethyl-Seitenkette des Strukturelements B kann mit folgenden Atomen, Atomgruppen oder Ring-
systemen substituiert sein:
a) R1 und R2 am Stickstoffatom:
Wasserstoff, Alkyl- (bis C6), Cycloalkyl- (bis C6), Benzyl-, Alkenyl- (bis C6), Alkylcarbonyl- (bis C6),
Hydroxy- und Aminogruppen. Ferner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen das Stickstoffatom Bestand-
teil eines cyclischen Systems ist (beispielsweise Pyrrolidinyl-, Piperidinyl-). Ein Ringschluss des Stick-
stoffatoms unter Einbeziehung von Teilen des Strukturelements B (Reste R3 bis R6) ist dabei möglich. Die
dabei entstehenden Ringsysteme können die Elemente Kohlenstoff, Sauerstoff, Schwefel, Stickstoff und
Wasserstoff enthalten. Diese Ringsysteme dürfen fünf bis sieben Atome umfassen.
Ausgenommen von den erfassten Stoffen der Stoffgruppe der von 2-Phenethylamin abgeleiteten Verbin-
dungen sind Verbindungen, bei denen das Stickstoffatom direkt in ein cyclisches System integriert ist,
das an das Strukturelement A anelliert ist.
Die Substituenten R1 und R2 können weiterhin mit beliebigen, chemisch möglichen Kombinationen
der Elemente Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff, Schwefel, Fluor, Chlor, Brom und Iod
substituiert sein. Die auf diese Weise entstehenden Substituenten dürfen dabei eine durchgehende
Kettenlänge von maximal zehn Atomen aufweisen (ohne Mitzählung von Wasserstoffatomen). Atome
von Ringstrukturen werden dabei nicht in die Zählung einbezogen.
b) R3 und R4 am C1-Atom sowie R5 und R6 am C2-Atom:
Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod, Alkyl- (bis C10), Cycloalkyl- (bis C10), Benzyl-, Phenyl-, Alkenyl-
(bis C10), Alkinyl- (bis C10), Hydroxy-, Alkoxy- (bis C10), Alkylsulfanyl- (bis C10), Alkyloxycarbonylgruppen
(bis C10), einschließlich der chemischen Verbindungen, bei denen Substitutionen zu einem Ringschluss
mit dem Strukturelement A oder zu Ringsystemen, die die Reste R3 bis R6 enthalten, führen. Diese Ring-
systeme dürfen vier bis sechs Atome umfassen.
Die aufgeführten Atomgruppen und Ringsysteme können weiterhin mit beliebigen, chemisch möglichen
Kombinationen der Elemente Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff, Schwefel, Fluor, Chlor,
Brom und Iod substituiert sein. Die auf diese Weise entstehenden Substituenten dürfen dabei eine durch-
gehende Kettenlänge von maximal zehn Atomen aufweisen (ohne Mitzählung von Wasserstoffatomen).
Atome von Ringstrukturen werden dabei nicht in die Zählung einbezogen.
Sofern die Reste R3 bis R6 Bestandteil eines Ringsystems sind, das das Stickstoffatom des Struktur-
elements B enthält, gelten für weitere Substituenten die Beschränkungen aus Buchstabe a.
c) Carbonylgruppe in beta-Stellung zum Stickstoffatom (sogenannte bk-Derivate, siehe Abbildung der
Cathinon-Grundstruktur unter Nummer 1: R5 und R6 am C2-Atom: Carbonylgruppe (C=O)).
2 Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide
2.1 Von Indol, Pyrazol und 4-Chinolon abgeleitete Verbindungen
Ein Cannabimimetikum bzw. ein synthetisches Cannabinoid der von Indol, Pyrazol und 4-Chinolon abge-
leiteten Verbindungen ist jede chemische Verbindung, die dem nachfolgend anhand eines Strukturbeispiels
beschriebenen modularen Aufbau mit einer Kernstruktur entspricht, die an einer definierten Position über
eine Brücke mit einem Brückenrest verknüpft ist und die an einer definierten Position der Kernstruktur eine
Seitenkette trägt.
Die Abbildung verdeutlicht den modularen Aufbau am Beispiel des 1-Fluor-JWH-018:
1-Fluor-JWH-018 besitzt eine Indol-1,3-diyl-Kernstruktur, eine Carbonyl-Brücke in Position 3, einen 1-Naphthyl-
Brückenrest und eine 1-Fluorpentyl-Seitenkette in Position 1.

Kernstruktur, Brücke, Brückenrest und Seitenkette werden wie folgt definiert:
2.1.1 Kernstruktur
Die Kernstruktur schließt die nachfolgend in den Buchstaben a bis g beschriebenen Ringsysteme ein. Die
Ringsysteme der Buchstaben a bis f können an den in den nachfolgenden Abbildungen gekennzeichneten
Positionen mit einer beliebigen Kombination der folgenden Atome oder Atomgruppen (Reste R1 bis R3)
substituiert sein: Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod, Methyl-, Methoxy- und Nitrogruppen.
Der Rest R der vom 4-Chinolon abgeleiteten Verbindungen (Buchstabe g) kann aus den folgenden Atomen
oder Atomgruppen bestehen: Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod und Phenylthiogruppe (Anbindung über
den Schwefel an die Kernstruktur).
Die Wellenlinie gibt den Bindungsort für die Brücke an, die durchbrochene Linie gibt den Bindungsort für die
Seitenkette an:
a) Indol-1,3-diyl (X = CH, C-CH3, C-F, C-Cl, C-Br und C-I) und Indazol-1,3-diyl (X = N)
(Bindungsort für die Brücke in Position 3, Bindungsort für die Seitenkette in Position 1)
X = CH, C-CH3, C-F, C-Cl, C-Br, C-I oder N
b) 4-, 5-, 6- oder 7-Azaindol-1,3-diyl (X = CH, C-CH3, C-F, C-Cl, C-Br und C-I) und 4‑, 5-, 6- oder 7-Azaindazol-
1,3-diyl (X = N)
(Bindungsort für die Brücke in Position 3, Bindungsort für die Seitenkette in Position 1)
4-Aza-Derivate 5-Aza-Derivate jeweils:
X = CH, C-CH3, C-F, C-Cl, C-Br, C-I oder N
6-Aza-Derivate 7-Aza-Derivate
c) Carbazol-1,4-diyl
(Bindungsort für die Brücke in Position 4,
Bindungsort für die Seitenkette in Position 1)
d) Benzimidazol-1,2-diyl-Isomer I
(Bindungsort für die Brücke in Position 2,
Bindungsort für die Seitenkette in Position 1)

e) Benzimidazol-1,2-diyl-Isomer II
(Bindungsort für die Brücke in Position 1,
Bindungsort für die Seitenkette in Position 2)
f) Pyrazol-1,5-diyl
(Bindungsort für die Brücke in Position 5,
Bindungsort für die Seitenkette in Position 1)
und
Pyrazol-1,3-diyl
(Bindungsort für die Brücke in Position 3,
Bindungsort für die Seitenkette in Position 1)
Pyrazol-1,5-diyl Pyrazol-1,3-diyl
g) 4-Chinolon-1,3-diyl
(Bindungsort für die Brücke in Position 3,
Bindungsort für die Seitenkette in Position 1)
2.1.2 Brücke an der Kernstruktur
Die Brücke an der Kernstruktur schließt die folgenden Strukturelemente ein, die jeweils an der unter Num-
mer 2.1.1 bezeichneten Stelle an die Kernstruktur gebunden sind:
a) Carbonyl- und Azacarbonylgruppen,
b) Carboxamidogruppe (Carbonylgruppe an Kernstruktur geknüpft), unter Einschluss von kohlenstoff- und
wasserstoffhaltigen Substituenten am Amidstickstoff, die mit Position 2 der Indolkernstruktur (Num-
mer 2.1.1, Buchstabe a: X = CH) einen Sechsring bilden.
c) Carboxylgruppe (Carbonylgruppe an Kernstruktur geknüpft),
d) direkt an die Kernstruktur angebundene stickstoff-, sauerstoff- oder schwefelhaltige Heterozyklen mit
einer Ringgröße von bis zu fünf Atomen mit einer Doppelbindung zum Stickstoffatom an der Anknüp-
fungsstelle.
2.1.3 Brückenrest
Der Brückenrest kann Kombinationen der Atome Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff, Schwefel,
Fluor, Chlor, Brom und Iod enthalten, die eine maximale Molekülmasse von 400 u haben und folgende
Strukturelemente beinhalten können:
a) beliebig substituierte gesättigte, ungesättigte oder aromatische Ringstrukturen einschließlich Polyzyklen
und Heterozyklen, wobei eine Anbindung an die Brücke auch über einen Substituenten möglich ist,
b) beliebig substituierte Kettenstrukturen, die unter Einbeziehung der Heteroatome eine durchgehende
Kettenlänge von maximal zwölf Atomen (ohne Mitzählung von Wasserstoffatomen) aufweisen.
2.1.4 Seitenkette
Die Seitenkette schließt folgende Strukturelemente ein, die jeweils an der unter Nummer 2.1.1 bezeichneten
Stelle der Kernstruktur gebunden sind:
a) gesättigte und einfach ungesättigte, verzweigte und nicht verzweigte Kohlenwasserstoffketten, die in
der Kette Sauerstoff und Schwefelatome enthalten können, mit einer durchgehenden Kettenlänge,

einschließlich Heteroatomen, von drei bis sieben Atomen (ohne Mitzählung von Wasserstoffatomen),
einschließlich Halogen-, Trifluormethyl- und Cyanosubstituenten sowie sauerstoff- und schwefelhaltige
Substituenten,
b) über eine Methylen-, Ethylen- oder 2-Oxoethylenbrücke gekoppelte oder direkt angebundene
gesättigte, ungesättigte oder aromatische Ringe mit fünf, sechs oder sieben Ringatomen einschließ-
lich Stickstoff-, Sauerstoff- oder Schwefelheterozyklen und am Ring fluor-, chlor-, brom-, iod-,
trifluormethyl-, methoxy- oder cyanosubstituierte Derivate sowie am Ringstickstoff methyl- oder
ethylsubstituierte Derivate.
2.2 Von 3-Sulfonylamidobenzoesäure abgeleitete Verbindungen
Zu dieser eigenständigen Gruppe der Cannabimimetika/synthetischen Cannabinoide, die nicht nach dem
unter Nummer 2.1 beschriebenen modularen Aufbau zusammengesetzt ist, gehören die Stoffe, die eine der
unter Nummer 2.2.1 beschriebenen Kernstrukturen besitzen, mit den unter Nummer 2.2.2 beschriebenen
Substituenten besetzt sein können und eine maximale Molekülmasse von 500 u haben.
2.2.1 Kernstruktur
Die Kernstruktur schließt die nachfolgend in den Buchstaben a und b beschriebenen Moleküle ein. Diese
können an den in den nachfolgenden Abbildungen gekennzeichneten Positionen mit den unter Nummer 2.2.2
genannten Atomen und Atomgruppen (Reste R1 bis R4) substituiert sein:
a) 3-Sulfonylamidobenzoate
b) 3-Sulfonylamidobenzamide
2.2.2 Reste R1, R2, R3 und R4
a) Der Rest R1 kann aus den folgenden Atomen oder Atomgruppen bestehen: Wasserstoff, Fluor, Chlor,
Brom, Iod, Methyl-, Ethyl- und Methoxygruppen.
b) Der Rest R2 kann aus folgenden Ringsystemen bestehen: Phenyl-, Pyridyl-, Cumyl-, 8‑Chinolinyl-,
3-Isochinolinyl-, 1-Naphthyl- und Adamantylrest. Diese Ringsysteme können weiterhin mit beliebigen
Kombinationen der folgenden Atome oder Atomgruppen substituiert sein: Wasserstoff, Fluor, Chlor,
Brom, Iod, Methoxy-, Amino-, Hydroxy-, Cyano-, Methyl- und Phenylethergruppen.
c) Die Reste R3 und R4 können aus einer beliebigen Kombination der Atome oder Atomgruppen Wasser-
stoff, Methyl-, Ethyl-, Propyl- und Isopropylgruppen bestehen. Die Reste R3 und R4 können auch ein
gesättigtes Ringsystem bis zu einer Größe von sieben Atomen einschließlich dem Stickstoffatom bilden.
Dieses Ringsystem kann die weiteren Elemente Stickstoff, Sauerstoff und Schwefel enthalten und eine
beliebige Kombination der Elemente Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom und Iod tragen. Für die Substitution
des Stickstoffatoms in einem solchen Ring gelten die für die Reste R3 und R4 in Satz 1 angegebenen
Substitutionsmöglichkeiten.
3 Benzodiazepine
Die Gruppe der Benzodiazepine umfasst 1,4- und 1,5-Benzodiazepine und ihre Triazolo- und Imidazolo-
Derivate (Nummer 3.1 Buchstabe a und b) sowie einige speziell substituierte Untergruppen dieser Benzodia-
zepine (Nummer 3.1 Buchstabe c bis f). Die maximale Molekülmasse beträgt jeweils 600 u.

3.1 Kernstruktur
Die Kernstruktur schließt die nachfolgend in den Buchstaben a bis f beschriebenen Ringsysteme ein. Diese
Ringsysteme können an den in den nachfolgenden Abbildungen gekennzeichneten Positionen mit den unter
Nummer 3.2 genannten Atomen oder Atomgruppen (Reste R1 bis R7 und X) substituiert sein:
a) 1,4-Benzodiazepine
b) 1,5-Benzodiazepine
c) Loprazolam-Abkömmlinge
d) Ketazolam-Abkömmlinge

e) Oxazolam-Abkömmlinge
f) Chlordiazepoxid-Abkömmlinge
3.2 Reste R1 bis R7 und X
a) Der Rest R1 schließt die folgenden an die Siebenringe der Kernstrukturen anellierten Ringsysteme ein:
Phenyl-, Thienyl-, Furanyl- und Pyridylring; die Heteroatome im Thienyl-, Furanyl- und Pyridylring können
an jeder beliebigen Position außerhalb des Siebenringes der Kernstruktur stehen.
Der Rest R1 kann weiterhin mit einem oder mehreren der folgenden Atome oder Atomgruppen in be-
liebiger Kombination und an beliebiger Position außerhalb des Siebenringes substituiert sein: Wasser-
stoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod, Methyl-, Ethyl-, Nitro- und Aminogruppen.
b) Der Rest R2 schließt folgende Ringsysteme ein:
Phenyl-, Pyridyl- (mit Stickstoffatom an beliebiger Position im Pyridylring) und Cyclohexenylring (mit
Doppelbindung an beliebiger Position im Cyclohexenylring).
Phenyl- und Pyridylring können einen oder mehrere der folgenden Substituenten in beliebiger Kombina-
tion und an beliebiger Position tragen: Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod, Methyl‑, Ethyl‑, Nitro- und
Aminogruppen.
c) Der Rest R3 kann aus folgenden Atomen oder Atomgruppen bestehen:
Wasserstoff, Hydroxy-, Carboxyl-, Ethoxycarbonyl-, (N,N-Dimethyl)carbamoyl- und Methylgruppen.
d) Der Rest R4 kann aus folgenden Atomen oder Atomgruppen bestehen:
Wasserstoff, Methyl- und Ethylgruppen.
e) Die Reste R3 und R4 können auch gemeinsam eine Carbonylgruppe (C=O) bilden.
f) Der Rest R5 kann aus folgenden Atomen oder Atomgruppen bestehen:
Wasserstoff, Methyl-, Ethyl-, (N,N-Dimethylamino)methyl-, (N,N-Diethylamino)methyl-, (N,N-Dimethylamino)
ethyl-, (N,N-Diethylamino)ethyl-, (Cyclopropyl)methyl-, (Trifluormethyl)methyl- und Prop-2-in-1-yl-Gruppen.
g) Der Rest R6 kann aus folgenden Atomen oder Atomgruppen bestehen:
Wasserstoff, Hydroxy- und Methylgruppen.
h) Der Rest R7 kann aus folgenden Atomen oder Atomgruppen bestehen:
Wasserstoff, Methyl- und Ethylgruppen.
i) Die Reste R6 und R7 können bei den 1,5-Benzodiazepinen auch gemeinsam eine Carbonylgruppe (C=O)
bilden.
j) Bei den 1,5-Benzodiazepinen kann statt R2 und R7 auch eine mit R6 substituierte Doppelbindung zum
5-Stickstoff-Atom vorliegen.

k) Der Rest X schließt folgende Substituenten ein:
Sauerstoff, Schwefel, Imino- und N‑Methyliminogruppen. Wenn R5 aus Wasserstoff besteht, können als
tautomere Formen auch die entsprechenden Enole, Thioenole oder Enamine vorliegen.
4 Von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleitete Verbindungen
Eine von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleitete Verbindung ist jede chemische Verbindung, die von der
nachfolgend abgebildeten Grundstruktur abgeleitet werden kann, eine maximale Molekülmasse von 500 u
hat und mit den nachfolgend beschriebenen Substituenten besetzt sein kann.
Die Grundstruktur N-(2-Aminocyclohexyl)amid kann an den in der Abbildung gekennzeichneten Positionen
mit einer beliebigen Kombination der folgenden Atome, verzweigten oder nicht verzweigten Atomgruppen
oder Ringsystemen (Reste R1 bis R6) substituiert sein:
a) R1 und R2:
Wasserstoff, Alkylgruppe (bis C7).
Ferner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen das Stickstoffatom Bestandteil eines cyclischen Systems
bis zu einer Ringgröße von sieben Atomen ist (z. B. Pyrrolidinyl-).
b) R3:
Wasserstoff, Oxaspirogruppe.
c) R4:
Wasserstoff, Alkylgruppe (bis C5).
d) R5 und R6:
Der Phenylring kann an den Positionen 2, 3, 4, 5 und 6 beliebige Kombinationen folgender Substituenten
enthalten: Wasserstoff, Brom, Chlor, Fluor, Iod.
Ferner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen R5 und R6 gemeinsam an benachbarten C-Atomen ein
Ringsystem (bis C6) unter Einbeziehung von Heteroatomen (Sauerstoff, Schwefel, Stickstoff) bilden. Im
Fall eines Stickstoffs in diesem Ringsystem darf dieser die Substituenten Wasserstoff und Methylgruppe
tragen.
Die Anzahl (n) der Methylengruppen (CH2)n zwischen dem Phenylring und der Carbonylgruppe in der Kern-
struktur kann null oder eins betragen.
5 Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen
5.1 Indol-3-alkylamine
Eine von Indol-3-alkylamin abgeleitete Verbindung ist jede chemische Verbindung, die von der nachfolgend
abgebildeten Grundstruktur abgeleitet werden kann, eine maximale Molekülmasse von 500 u hat und mit
den nachfolgend beschriebenen Substituenten besetzt sein kann. Ausgenommen hiervon sind Tryptamin,
die natürlich vorkommenden Neurotransmitter Serotonin und Melatonin sowie deren aktive Metaboliten
(z. B. 6-Hydroxymelatonin).

Die Grundstruktur Indol-3-alkylamin kann an den in der Abbildung gekennzeichneten Positionen mit den
folgenden Atomen, verzweigten oder nicht verzweigten Atomgruppen oder Ringsystemen (Reste R1 bis R5
und Rn) substituiert sein:
a) R1 und R2:
Wasserstoff, Alkyl- (bis C6) und Allylgruppen.
Ferner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen das Stickstoffatom Bestandteil eines Pyrrolidinyl-Ring-
systems ist.
b) R3:
Wasserstoff, Alkylgruppe (bis C3).
c) R4:
Wasserstoff, Alkylgruppe (bis C2).
d) R5:
Wasserstoff, Alkylgruppe (bis C3).
e) Rn:
Das Indolringsystem kann an den Positionen 4, 5, 6 und 7 mit folgenden Atomen oder Atomgruppen
substituiert sein: Wasserstoff, Methoxy-, Acetoxy-, Hydroxy- und Methylthiogruppen, an Position 4 da-
rüber hinaus mit Dihydrogenphosphat.
Ferner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen durch Rn zwei benachbarte Kohlenstoffatome der Positio-
nen 4, 5, 6 und 7 mit einer Methylendioxygruppe überbrückt werden.
5.2 Δ9,10-Ergolene
Eine von Δ9,10-Ergolen abgeleitete Verbindung ist jede chemische Verbindung, die von der nachfolgend
abgebildeten Grundstruktur abgeleitet werden kann, eine maximale Molekülmasse von 500 u hat und mit
den nachfolgend beschriebenen Substituenten besetzt sein kann.
Die Grundstruktur Δ9,10-Ergolen kann an den in der Abbildung gekennzeichneten Positionen mit den folgen-
den Atomen, verzweigten oder nicht verzweigten Atomgruppen oder Ringsystemen (Reste R1 bis R4)
substituiert sein:
a) R1:
Wasserstoff, Alkyl- (bis C3) und Alkylcarbonyl (bis C4)-Gruppen.
b) R2:
Wasserstoff, Alkyl- (bis C4), Allyl- und Prop-2-in-1-yl-Gruppen.
c) R3 und R4:
Wasserstoff, Alkyl- (bis C5), Cyclopropyl-, Allyl- und 1-Hydroxyalkyl (bis C2)-Gruppen.
Ferner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen das Amid-Stickstoffatom Bestandteil eines Morpholino-,
Pyrrolidino- oder Dimethylazetidid-Ringsystems ist.
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2019 I S. 1083. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
Prüfwert des Textes 0a58d0ec3db50c50….