Gesetze / Gesetzblätter
Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2018, S. 2424
BGBl. 2018 I S. 2424 · 27.989 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
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Zweite Verordnung
zur Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
Vom 11. Dezember 2018
Auf Grund des § 40 Absatz 1 des AZR-Gesetzes, der
zuletzt durch Artikel 2 Nummer 19 nach Maßgabe des
Artikels 13 des Gesetzes vom 2. Februar 2016 (BGBl. I
S. 130) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständig-
keitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I
S. 3165) und dem Organisationserlass vom 14. März
2018 (BGBl. I S. 374) geändert worden ist, verordnet
das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:
Artikel 1
Änderung der
AZRG-Durchführungsverordnung
Die AZRG-Durchführungsverordnung vom 17. Mai
1995 (BGBl. I S. 695), die zuletzt durch Artikel 3 der
Verordnung vom 1. August 2017 (BGBl. I S. 3066) ge-
ändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Satz 3 werden die Wörter „der Betroffene“
durch die Wörter „die betroffene Person“ ersetzt.
2. In § 2 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „den
Betroffenen“ durch die Wörter „der betroffenen
Person“ ersetzt.
3. § 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Über eine Zusammenführung von Datensätzen
werden die aktenführenden Behörden unterrich-
tet.“
b) Nach Satz 3 wird folgender Satz 4 eingefügt:
„Soweit anlässlich der Zusammenführung eine
Berichtigung übermittelter Daten vorgenommen
wird, werden auch diejenigen Stellen unterrich-
tet, die diese Daten übermittelt haben (§ 38 Ab-
satz 1 Satz 2 AZRG).“
4. § 5 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „dem
Betroffenen“ durch die Wörter „der betroffenen
Person“ ersetzt.
b) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „des
Betroffenen“ durch die Wörter „der betroffenen
Person“ ersetzt.
5. In § 6 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „des
Betroffenen“ durch die Wörter „der betroffenen
Person“ ersetzt.
6. § 7 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „der
Betroffene“ durch die Wörter „die betroffene
Person“ und wird das Wort „er“ durch das Wort
„sie“ ersetzt.
b) In Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „des
Betroffenen“ durch die Wörter „der betroffenen
Person“ ersetzt.
c) In Absatz 5 werden die Wörter „den Betroffenen“
durch die Wörter „der betroffenen Person“ er-
setzt.
d) In Absatz 7 Satz 1 und Absatz 8 Satz 2 werden
jeweils die Wörter „des Betroffenen“ durch die
Wörter „der betroffenen Person“ ersetzt.
e) In Absatz 8 Satz 4 werden jeweils die Wörter
„den Betroffenen“ durch die Wörter „die betrof-
fene Person“ ersetzt.
7. § 8 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „Verwendungs-
zweck“ durch das Wort „Verarbeitungszweck“
ersetzt.
b) In Absatz 4 wird nach Nummer 2 die folgende
Nummer 3 eingefügt:
„3. Aufgabe nach § 3 Absatz 1 Nummer 4 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes,“.
c) Die bisherigen Nummern 3 und 4 werden die
Nummern 4 und 5.
d) In Absatz 5 wird das Wort „Verwendungszweck“
durch das Wort „Verarbeitungszweck“ ersetzt.
8. In § 9 Absatz 4 wird das Wort „Verwendungs-
zweck“ durch das Wort „Verarbeitungszweck“ er-
setzt.
9. § 13 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter „dem Betrof-
fenen“ durch die Wörter „der betroffenen
Person“ ersetzt.

bb) In Satz 2 werden die Wörter „der Betroffene“
durch die Wörter „die betroffene Person“ er-
setzt.
b) In Absatz 2 werden jeweils die Wörter „der
Betroffene“ durch die Wörter „die betroffene
Person“ ersetzt.
10. In der Überschrift zu Abschnitt 4 werden die Wörter
„den Betroffenen“ durch die Wörter „die betroffene
Person“ ersetzt.
11. § 15 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Die betroffene Person kann nach Artikel 15 der
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 27. April 2016
zum Schutz natürlicher Personen bei der Verar-
beitung personenbezogener Daten, zum freien
Datenverkehr und zur Aufhebung der Richt-
linie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
(ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom
22.11.2016, S. 72) jederzeit einen Antrag auf
Auskunftserteilung stellen.“
b) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „der
Betroffene“ durch die Wörter „die betroffene
Person“ und die Wörter „den Bundesbeauftrag-
ten für den Datenschutz“ durch die Wörter „die
Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftrag-
ten für den Datenschutz und die Informations-
freiheit“ ersetzt.
12. In der Überschrift zu Abschnitt 5 wird das Wort
„Sperrung“ durch die Wörter „Einschränkung der
Verarbeitung“ ersetzt.
13. In § 16 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „den
Bundesbeauftragten für den Datenschutz“ durch
die Wörter „die Bundesbeauftragte oder den
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit“ ersetzt.
14. § 17 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 17
Einschränkung der Verarbeitung“.
b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter „nach § 37
Abs. 1 des AZR-Gesetzes“ gestrichen.
bb) In Satz 2 werden die Wörter „Der Betroffene“
durch die Wörter „Die betroffene Person“ er-
setzt.
cc) In Satz 3 wird das Wort „er“ durch das Wort
„sie“ ersetzt.
c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter „des Betrof-
fenen“ durch die Wörter „der betroffenen
Person“ und wird das Wort „gesperrt“ durch
die Wörter „in der Verarbeitung einge-
schränkt“ ersetzt.
bb) In Satz 2 werden die Wörter „des Betrof-
fenen“ durch die Wörter „der betroffenen
Person“ und wird das Wort „seinen“ jeweils
durch das Wort „ihren“ ersetzt.
cc) In Satz 3 werden die Wörter „den Sperrver-
merk“ durch die Wörter „die Einschränkung
der Verarbeitung“ ersetzt.
15. In der Anlage wird Abschnitt I Allgemeiner Daten-
bestand wie folgt geändert:
a) In Nummer 3a Spalte A wird Buchstabe a wie
folgt gefasst:
„a) begleitende minderjährige Kinder und Jugend-
liche, Elternteile, Ehegatten und Lebenspart-
ner
– Familienname
– Vornamen“.
b) In Nummer 4 Spalte A wird Buchstabe f wie folgt
gefasst:
„f) Angaben zum Ausweisdokument
– Dokumentenart
● Reisepass
● Passersatzpapier
● sonstiges Reisedokument
– Seriennummer
– gültig bis
– ausstellender Staat
– aufbewahrende Stelle
– geprüft
● durch
● am
– Ergebnis der Prüfung
● Vordruck entspricht Vergleichsmaterial,
Manipulation nicht festgestellt
● ge-/verfälscht
● nicht abschließend bewertbar
– Zuordnung zu
● Grundpersonalien
● Aliaspersonalie Name“.
c) In Nummer 6 Spalte C werden nach den Wörtern
„Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu
Spalte A Buchstabe a“ ein Komma und die An-
gabe „c, d, e und g“ eingefügt.
d) Nummer 8 wird wie folgt geändert:
aa) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 3 Absatz 1 Nummer 3, 6 und 7 in Verbin-
dung mit § 2 Absatz 1a Nummer 1 und Ab-
satz 2 Nummer 1“.
bb) In Spalte A werden die folgenden Buch-
staben o und p eingefügt:
„o) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5
oder Absatz 7 Satz 1 AufenthG
festgestellt am
für den Zielstaat/die Zielstaaten
p) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5
oder Absatz 7 Satz 1 AufenthG
widerrufen/zurückgenommen am“.
cc) Die bisherigen Buchstaben o bis w werden
die Buchstaben q bis y.

dd) In den Spalten A und B werden nach dem Buchstaben y die folgenden Buchstabe z und ai angefügt:
„ z) räumliche Beschränkung nach
aa) § 56 Absatz 1 oder
Absatz 2 AsylG
Bezirk der Ausländerbe-
hörde
kraft Gesetzes entstanden
am
geändert am
erlischt am
bb) § 59b Absatz 1 AsylG
Bezirk der Ausländerbe-
hörde
erteilt am
befristet bis
ai) Wohnsitzauflage nach
aa) § 60 Absatz 1 AsylG
Ort
erteilt am
befristet bis
bb) § 60 Absatz 2 Satz 1
Nummer 1 und 2 AsylG
Ort
erteilt am
befristet bis
cc) § 60 Absatz 2 Satz 1
Nummer 3 AsylG
Bezirk der Ausländerbe-
hörde
erteilt am
befristet bis
(7)
(7)
(7)
(7)
(7)
“.
ee) In Spalte B wird jeweils neben den Buchstaben o und p aus Spalte A die Angabe „(3)“ eingefügt.
ff) In Spalte C werden die ersten zwei Anstriche
wie folgt gefasst:
„ – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe a bis f, h bis k, m bis z
– Ausländerbehörden und mit der Durchführung
ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche
Stellen zu Spalte A Buchstabe a, g, l, o, p, t bis v, z, ai“.
e) Nummer 9 wird wie folgt geändert:
aa) In Spalte A Buchstabe n bis p werden jeweils
eingefügt.
nach den Wörtern „ausgestellt am“ die Wörter „gültig bis“
bb) In Spalte B wird zu Buchstabe n Doppelbuchstabe aa und bb aus Spalte A jeweils die Angabe „*“
gestrichen.
cc) In den Spalten A, B und C werden nach Buchstabe p die folgenden Buchstaben q bis w angefügt:
„ q) Räumliche Beschränkung nach
§ 12 Absatz 2 Satz 2 AufenthG
Land
Ort
erteilt am
befristet bis
geändert am
– Ausländerbehör-
(7) den und mit der
Durchführung
ausländerrecht-
licher Vorschrif-
ten betraute öf-
fentliche Stellen
zu Spalte A
Buchstabe q
bis w

r) Wohnsitzauflage nach
§ 12 Absatz 2 Satz 2 AufenthG (7)
Land
Ort
erteilt am
befristet bis
geändert am
s) Wohnsitzregelung nach
§ 12a Absatz 1 Satz 1 AufenthG (7)
Land
kraft Gesetzes entstanden am
erlischt am
§ 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG (7)
Ort oder Landkreis
erteilt am
befristet bis
geändert am
§ 12a Absatz 3 AufenthG (7)
Ort oder Landkreis
erteilt am
befristet bis
geändert am
§ 12a Absatz 4 Satz 1 AufenthG (7)
Ort, an dem der Wohnsitz nicht
genommen werden darf
erteilt am
befristet bis
geändert am
t) Wohnsitzverpflichtung nach
§ 24 Absatz 5 Satz 2 AufenthG (7)
(auch in Verbindung mit § 23
Absatz 3 und § 23 Absatz 4
Satz 2 AufenthG)
Ort
kraft Gesetzes entstanden am
erlischt
u) Wohnsitzverpflichtung nach
§ 46 Absatz 1 AufenthG (7)
Ort
erteilt am
befristet bis
geändert am
v) Räumliche Beschränkung nach
§ 61 Absatz 1 Satz 1 AufenthG (7)
Land

kraft Gesetzes entstanden am
erlischt am
§ 61 Absatz 1a Satz 1 AufenthG (7)
Bezirk
kraft Gesetzes entstanden am
erlischt am
§ 61 Absatz 1c Satz 1 AufenthG (7)
Land oder Bezirk
erteilt am
befristet bis
geändert am
§ 61 Absatz 1c Satz 2 AufenthG (7)
Bezirk
erteilt am
befristet bis
geändert am
w) Wohnsitzauflage nach
§ 61 Absatz 1d Satz 1 AufenthG (7)
Ort
kraft Gesetzes entstanden am
erlischt am “.
f) Nummer 10 wird wie folgt geändert:
aa) Spalte A Buchstabe b wird wie folgt geändert:
aaa) In Doppelbuchstabe hh werden vor dem Dreifachbuchstaben aaa die Wörter „Absatz 1 Nummer 1“
durch das Wort „AufenthG“ ersetzt und wird der folgende Dreifachbuchstabe ddd angefügt:
„ddd) § 18a Absatz 1a AufenthG
(Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete im Anschluss an eine Ausbildungsduldung
nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG)
erteilt am
befristet bis
widerrufen am“.
bbb) Nach Doppelbuchstabe ss wird folgender Doppelbuchstabe tt eingefügt:
„tt) § 20 Absatz 7 AufenthG
(Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Forschungstätigkeit)
erteilt am
befristet bis“.
ccc) Die bisherigen Doppelbuchstaben tt bis yy werden die Doppelbuchstaben uu bis zz.
ddd) In Spalte B wird neben Doppelbuchstabe zz aus Spalte A die Angabe „(2)*“ eingefügt.
bb) Spalte A Buchstabe d wird wie folgt geändert:
aaa) Nach Doppelbuchstabe ee werden die folgenden Doppelbuchstaben ff bis pp eingefügt:
„
ff) § 30 AufenthG (2)*
(Ehegattennachzug)
ohne § 30 Absatz 1 Satz 1
Nummer 3 Buchstabe c
dritte und vierte Alterna-
tive und Nummer 3 Buch-
stabe g erste Alternative
AufenthG
erteilt am
befristet bis

gg) § 30 Absatz 1 Satz 1 (2)*
Nummer 3 Buchstabe c
dritte Alternative AufenthG
(Ehegattennachzug zu
Asylberechtigtem)
erteilt am
befristet bis
hh) § 30 Absatz 1 Satz 1 (2)*
Nummer 3 Buchstabe c
vierte Alternative
AufenthG
(Ehegattennachzug zu
anerkanntem Flüchtling)
erteilt am
befristet bis
ii) § 30 Absatz 1 Satz 1 (2)*
Nummer 3 Buchstabe g
erste Alternative AufenthG
(Ehegattennachzug zu
einem Inhaber einer
Blauen Karte EU)
erteilt am
befristet bis
jj) § 32 Absatz 1 Nummer 1 (2)*
AufenthG
(Kindesnachzug zu einem
Inhaber einer Aufenthalts-
erlaubnis nach § 7 Ab-
satz 1 Satz 3 oder Kapi-
tel 2 Abschnitt 3 oder 4
AufenthG)
erteilt am
befristet bis
kk) § 32 Absatz 1 Nummer 2 (2)*
AufenthG
(Kindesnachzug zu Asyl-
berechtigtem oder aner-
kanntem Flüchtling)
erteilt am
befristet bis
ll) § 32 Absatz 1 Nummer 3 (2)*
AufenthG
(Kindesnachzug zu einem
Inhaber einer Aufenthalts-
erlaubnis nach den
§§ 28, 30, 31, 36 oder 36a
AufenthG)
erteilt am
befristet bis

mm) § 32 Absatz 1 Nummer 4 (2)*
AufenthG
(Kindesnachzug zu einem
Inhaber einer Aufenthalts-
erlaubnis nach sonstigen
Vorschriften des
AufenthG)
erteilt am
befristet bis
nn) § 32 Absatz 1 Nummer 5 (2)*
erste Alternative AufenthG
(Kindesnachzug zu einem
Inhaber einer Blauen Karte
EU)
erteilt am
befristet bis
oo) § 32 Absatz 1 Nummer 6 (2)*
AufenthG
(Kindesnachzug zu einem
Inhaber einer Niederlas-
sungserlaubnis)
erteilt am
befristet bis
pp) § 32 Absatz 1 Nummer 7 (2)*
AufenthG
(Kindesnachzug zu einem
Inhaber einer Erlaubnis
zum Daueraufenthalt-EU)
erteilt am
befristet bis
“.
bbb) Die bisherigen Doppelbuchstaben ff bis ii werden aufgehoben und die bisherigen Doppelbuchsta-
ben jj bis nn werden die Doppelbuchstaben qq bis uu.
ccc) In den Spalten A und B werden nach Buchstabe d Doppelbuchstabe ww die folgenden Doppel-
buchstaben xx bis zz angefügt:
„
xx) § 36a Absatz 1 Satz 1 (2)*
erste Alternative AufenthG
(Ehegattennachzug zu
subsidiär Schutzberech-
tigten)
erteilt am
befristet bis
yy) § 36a Absatz 1 Satz 1 (2)*
zweite Alternative
AufenthG
(Kindesnachzug zu sub-
sidiär Schutzberechtigten)
erteilt am
befristet bis
zz) § 36a Absatz 1 Satz 2 (2)*
AufenthG
(Elternnachzug zu min-
derjährigen subsidiär
Schutzberechtigten)
erteilt am
befristet bis
“.

g) Nummer 11 Spalte A wird wie folgt geändert:
aa) Die Buchstaben l bis n werden wie folgt ge-
fasst:
„l) § 26 Absatz 3
Satz 1 AufenthG
(Asyl/GFK nach 5 Jahren)
erteilt am
m) § 26 Absatz 3
Satz 3 AufenthG
(Asyl/GFK nach 3 Jahren)
erteilt am
n) § 26 Absatz 3
Satz 5 in Verbindung mit § 35 AufenthG
(Kinder mit Einreise vor Vollendung des
18. Lebensjahres)
erteilt am“.
bb) Nach Buchstabe n wird folgender Buch-
stabe o eingefügt:
„o) § 26 Absatz 3
Satz 6 in Verbindung mit Satz 1 AufenthG
(Resettlement nach 5 Jahren)
erteilt am“.
cc) Nach Buchstabe o wird folgender Buch-
stabe p eingefügt:
„p) § 26 Absatz 3
Satz 6 in Verbindung mit Satz 3 AufenthG
(Resettlement nach 3 Jahren)
erteilt am“.
dd) Die bisherigen Buchstaben o bis v werden
die Buchstaben q bis x.
ee) Der neue Buchstabe q wird wie folgt gefasst:
„q) § 26 Absatz 4 AufenthG
(aus humanitären Gründen nach 5 Jahren)
erteilt am“.
ff) In Spalte B wird jeweils neben den Buchsta-
ben o und p aus Spalte A die Angabe „(2)*“
eingefügt.
h) Nummer 13 wird wie folgt geändert:
aa) In Spalte A wird nach Buchstabe f folgender
Buchstabe g eingefügt:
„g) bedingte Ausweisungsverfügung
gemäß § 53 Absatz 4 Satz 1 AufenthG
erlassen am
Wirkung noch nicht eingetreten
unanfechtbar seit“.
bb) In Spalte A werden die Buchstaben g bis s
die Buchstaben h bis t.
cc) In Spalte B wird neben Buchstabe g aus
Spalte A die Angabe „(3)“ eingefügt.
i) Nummer 14 wird wie folgt geändert:
aa) Spalte A Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
„a) Frist zur freiwilligen Ausreise
gesetzt am
zugestellt am
Frist bis“.
bb) In Spalte A wird nach Buchstabe a folgender
Buchstabe b eingefügt:
„b) Ausreisepflicht
vollziehbar seit“.
cc) In Spalte A werden die bisherigen Buchsta-
ben b bis i die Buchstaben c bis j.
dd) In Spalte B wird nach Buchstabe a aus
Spalte A die Angabe „(3)“ eingefügt.
ee) Spalte C wird wie folgt gefasst:
„ – Ausländerbehörden und mit der Durch-
führung ausländerrechtlicher Vorschriften
betraute öffentliche Stellen zu Spalte A
Buchstabe a bis i
– Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
zu Spalte A Buchstabe c und d
– Zuspeicherung durch die Registerbe-
hörde zu Spalte A Buchstabe j“.
ff) In Spalte D werden die Wörter „Statistisches
Bundesamt zu Spalte A Buchstabe a bis h“
durch die Wörter „Statistisches Bundesamt
zu Spalte A Buchstabe a bis i“ ersetzt.
j) Nummer 14a wird wie folgt geändert:
aa) Spalte A wird wie folgt geändert:
aaa) Vor Buchstabe a wird folgender Buch-
stabe a eingefügt:
„a) nach § 11 Absatz 1 und 2 AufenthG
wegen Ausweisung, Zurückschie-
bung oder Abschiebung
angeordnet am
Wirkung befristet bis
Für die Dauer von … Jahren/... Mo-
naten ab Ausweisung/Zurückschie-
bung/Abschiebung“.
bbb) Die bisherigen Buchstaben a bis c wer-
den die Buchstaben b bis d.
ccc) Nach Buchstabe d wird folgender
Buchstabe e eingefügt:
„e) nach § 11 Absatz 9 AufenthG
wegen Einreise- und Aufenthalts-
verbot
– Frist des Einreise- und Aufent-
haltsverbots durch Wiederein-
reise gehemmt am
– Für die Dauer von“.
ddd) Der bisherige Buchstabe d wird Buch-
stabe f.
bb) In Spalte B wird neben Buchstabe d aus
Spalte A die Angabe „(2)“ eingefügt.
cc) Spalte C wird wie folgt gefasst:
„ – Ausländerbehörden und mit der Durch-
führung ausländerrechtlicher Vorschriften
betraute öffentliche Stellen zu Spalte A
Buchstabe a bis d
– Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
zu Spalte A Buchstabe c bis e
– Zuspeicherung durch die Registerbe-
hörde zu Spalte A Buchstabe f“.
dd) In Spalte D werden die Wörter „Statistisches
Bundesamt zu Spalte A Buchstabe a bis c“

durch die Wörter „Statistisches Bundesamt
zu Spalte A Buchstabe a bis e“ ersetzt.
k) Nummer 17 wird wie folgt geändert:
aa) In Spalte A Buchstabe b werden in Doppel-
buchstabe cc die Wörter „zu einem Dul-
dungsinhaber nach Doppelbuchstabe aa
oder bb“ gestrichen.
bb) In Spalte A Buchstabe b werden nach dem
Doppelbuchstaben cc die folgenden Dop-
pelbuchstaben dd bis kk eingefügt:
„dd) weil konkrete Maßnahmen zur Aufent-
haltsbeendigung bevorstehen
ee) wegen eines Asylfolgeantrags
ff) als unbegleiteter Minderjähriger gemäß
§ 58 Absatz 1a AufenthG
gg) bei fehlendem, aber erforderlichem Ein-
vernehmen der Staatsanwaltschaft
oder der Zeugenschutzdienststelle
nach § 72 Absatz 4 AufenthG
hh) bei fehlendem Absehen von einer Voll-
streckung nach § 456a StPO
ii) bei stattgegebenem Eilantrag gemäß
§ 123 VwGO
jj) bei Anordnung der aufschiebenden
Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO
kk) bei Vorliegen von Abschiebungshinder-
nissen nach § 60 Absatz 1 bis 5 sowie
7 AufenthG“.
cc) In Spalte A Buchstabe b wird der bisherige
Doppelbuchstabe dd der Doppelbuch-
stabe ll.
dd) In Spalte A Buchstabe b werden nach den
Wörtern „widerrufen am“ und vor dem Buch-
staben c die Wörter „erloschen am“ einge-
fügt.
ee) In Spalte A werden nach Buchstabe d die
folgenden Buchstaben e und f eingefügt:
„e) Bescheinigung über die Aussetzung der
Abschiebung (Duldung) nach § 60a Ab-
satz 2 Satz 4 AufenthG
erteilt am
befristet bis
widerrufen am
erloschen am
f) Bescheinigung über die Aussetzung der
Abschiebung (Duldung) nach § 60a Ab-
satz 2 Satz 13 AufenthG
erteilt am
befristet bis
widerrufen am“.
ff) In Spalte A werden die bisherigen Buchsta-
ben e bis g die Buchstaben g bis i.
gg) In Spalte B wird nach den Buchstaben d
und e aus Spalte A jeweils die Angabe „(2)“
eingefügt.
hh) Spalte C wird wie folgt gefasst:
„ – Ausländerbehörden und mit der Durch-
führung ausländerrechtlicher Vorschrif-
ten betraute öffentliche Stellen zu Spalte
A Buchstabe a bis f, h und i
– mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute
Behörde zu Spalte A Buchstabe g und i“.
ii) In Spalte D werden die Wörter „ohne Angabe
der einzelnen, in Spalte A Buchstabe b Dop-
pelbuchstabe aa bis dd genannten Dul-
dungsgründe“ sowie die Wörter „mit Angabe
der einzelnen, in Spalte A Buchstabe b Dop-
pelbuchstabe aa bis dd genannten Dul-
dungsgründe – Statistisches Bundesamt zu
Spalte A Buchstabe a bis d“ gestrichen.
l) Nummer 18 wird wie folgt geändert:
aa) In Spalte A werden jeweils nach den Wörtern
„erlassen am“ die Wörter „gültig bis“ ange-
fügt.
bb) In Spalte C werden nach den Wörtern „Aus-
länderbehörden und mit der Durchführung
ausländerrechtlicher Vorschriften betraute
öffentliche Stellen“ die folgenden Wörter
„– mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute
Behörde“ angefügt.
Artikel 2
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absat-
zes 2 neun Monate nach der Verkündung in Kraft.
(2) Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c und e bis k
treten fünf Monate nach der Verkündung in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den 11. Dezember 2018
Der Bundesminister
des Innern, für Bau und Heimat
Horst Seehofer
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2018 I S. 2424. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
Prüfwert des Textes 1f0351be362c1947….