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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2018, S. 2278
BGBl. 2018 I S. 2278 · 80.205 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
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Verordnung
zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung1
Vom 10. Dezember
Das Bundesministerium der Finanzen verordnet auf
Grund
– des § 10 Absatz 8 Satz 1, 3 und 4, des § 11 Absatz 6
Satz 1, 3 und 4 sowie des § 34 Absatz 7 Satz 1, 3
und 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vom
17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2446)
im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank nach
Anhörung der Spitzenverbände der Institute und des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
und auf Grund
– des § 14 Absatz 3 Satz 1 und 3 sowie des § 28 Ab-
satz 4 Satz 1 und 3 des Zahlungsdiensteaufsichts-
gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2446)
im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank nach
Anhörung der Spitzenverbände der Institute:
Artikel 1
Die ZAG-Anzeigenverordnung vom 15. Oktober 2009
(BGBl. I S. 3603), die zuletzt durch Artikel 24 Absatz 34
des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) ge-
ändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 1 wird das Wort „Zahlungsinstitut“
durch das Wort „Institut“ ersetzt.
2. § 2 wird wie folgt gefasst:
„§ 2
Unterlagen nach
§ 10 Absatz 2 und § 11 Absatz 2
des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
(Anträge auf Erlaubnis)
(1) Erlaubnisanträge einschließlich der nach § 10
Absatz 2 und § 11 Absatz 2 des Zahlungsdienste-
aufsichtsgesetzes erforderlichen Angaben und
Nachweise sind der Bundesanstalt in zweifacher
Ausfertigung einzureichen.
1
Diese Verordnung dient der weiteren Umsetzung der aufsichtsrechtlichen
2018
(2) Im Antrag auf Erlaubnis nach § 10 Absatz 1
Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist
anzugeben, für welche der in § 1 Absatz 1 Satz 2
des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes genannten
Zahlungsdienste die Erlaubnis beantragt wird. Im
Erlaubnisantrag nach § 10 Absatz 1 Satz 1 und
§ 11 Absatz 1 Satz 1 des Zahlungsdiensteauf-
sichtsgesetzes ist anzugeben, ob und welche Tä-
tigkeiten im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2 oder
des § 11 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdienste-
aufsichtsgesetzes erbracht werden sollen.
(3) Die Beschreibung des Geschäftsmodells ge-
mäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder gemäß
§ 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Zahlungs-
diensteaufsichtsgesetzes muss insbesondere die
Art der beabsichtigten Zahlungsdienste und die be-
absichtigte Ausgabe von E-Geld sowie sonstige
Tätigkeiten im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2
und des § 11 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdienste-
aufsichtsgesetzes enthalten und jeweils deren Ab-
wicklung erläutern. Beizufügen sind Muster der vor-
gesehenen Kundenverträge und der allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
(4) Für die Budgetplanung gemäß § 10 Absatz 2
Satz 1 Nummer 2 des Zahlungsdiensteaufsichts-
gesetzes sind Planbilanzen und Plangewinn- und
-verlustrechnungen nach den für Institute geltenden
Rechnungslegungsvorschriften und die Berech-
nung der Eigenmittelanforderungen mit dem vorge-
sehenen Meldebogen nach allen anzuwendenden
Methoden der Zahlungsinstituts-Eigenmittelverord-
nung für die ersten drei vollen Geschäftsjahre nach
Aufnahme des Geschäftsbetriebes vorzulegen. Die
Annahmen für die geschäftliche Entwicklung sind
zu begründen.
(5) Zum Nachweis gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1
Nummer 3 oder gemäß § 11 Absatz 2 Satz 2
Nummer 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Vorschriften der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und
2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35; L 169
vom 28.6.2016, S. 18; L 102 vom 23.4.2018, S. 97; L 126 vom 23.5.2018,
S. 10) und in Artikel 1 Nummer 2 und Nummer 15, dort § 16, der weiteren
Umsetzung der Vorgaben der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA/GL/2017/09 vom 8.11.2017 zu den Informationen, die für
die Zulassung von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten sowie für die Eintragung von Kontoinformationsdienstleistern gemäß Artikel 5 Absatz 5
der Richtlinie (EU) 2015/2366 zu übermitteln sind (https://www.eba.europa.eu/documents/10180/2015792/Guidelines+on+Authorisations+
of+Payment+Institutions+%28EBA-GL-2017-09%29_DE.pdf/13adb068-7e69-40c5-a8b7-69a7d374e536).

über das erforderliche Anfangskapital bei Gründung
eines Unternehmens ist eine Bestätigung eines
CRR-Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat
der Europäischen Union oder einem anderen Ver-
tragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum darüber vorzulegen, dass das
Anfangskapital eingezahlt sowie frei von Rechten
Dritter ist und zur freien Verfügung der Geschäfts-
leiter steht. Bei bestehenden Unternehmen wird der
Nachweis erbracht durch die schriftliche Bestäti-
gung eines Prüfers, der im Falle der Erlaubnisertei-
lung zur Prüfung des Jahresabschlusses des Insti-
tuts berechtigt wäre, über das Vorhandensein von
Eigenmitteln, die nach den für Institute geltenden
Grundsätzen ermittelt worden sind. Als Nachweis
für die Absicherung für den Haftungsfall für Zah-
lungsauslöse- und Kontoinformationsdienste nach
den §§ 16 und 36 des Zahlungsdiensteaufsichtsge-
setzes sind die Berechnung der Mindestdeckungs-
summe und ein Versicherungsvertrag oder ein Doku-
ment zum Nachweis einer gleichwertigen Garantie
einzureichen.
(6) In der Beschreibung gemäß § 10 Absatz 2
Satz 1 Nummer 4 oder gemäß § 11 Absatz 2 Satz 2
Nummer 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
ist anzugeben, mit welchen CRR-Kreditinstituten
oder Versicherungsunternehmen zur Erfüllung der
Sicherungsanforderungen nach den §§ 17 und 18
des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Vereinba-
rungen geschlossen werden sollen. Entwürfe der
Verträge sind beizufügen.
(7) In der Beschreibung gemäß § 10 Absatz 2
Satz 1 Nummer 5 des Zahlungsdiensteaufsichts-
gesetzes ist anzugeben, dass die Unternehmens-
steuerung, Kontrollmechanismen und Verfahren
verhältnismäßig, angemessen, zuverlässig und
ausreichend sind.
(8) In der Beschreibung gemäß § 10 Absatz 2
Satz 1 Nummer 6 des Zahlungsdiensteaufsichts-
gesetzes sind die vorhandenen Verfahren für die
Überwachung, Handhabung und Folgemaßnahmen
bei Sicherheitsvorfällen und sicherheitsbezogenen
Kundenbeschwerden, einschließlich eines Mecha-
nismus für die Meldung von Vorfällen unter Berück-
sichtigung der Meldepflichten nach § 54 des Zah-
lungsdiensteaufsichtsgesetzes, im Einzelnen anzu-
geben. Die Angaben nach Satz 1 umfassen auch
die organisatorischen Maßnahmen und Verfahren
zur Betrugsprävention, die Berichtswege in Be-
trugsfällen und die verwendeten Überwachungs-
instrumente für Sicherheitsrisiken sowie vorhan-
dene Folgemaßnahmen und Verfahren zu deren
Verhinderung.
(9) In der Beschreibung gemäß § 10 Absatz 2
Satz 1 Nummer 7 des Zahlungsdiensteaufsichts-
gesetzes sind die vorhandenen Verfahren für die
Erfassung, Überwachung, Rückverfolgung sowie
für die Beschränkung des Zugangs zu sensiblen
Zahlungsdaten gemäß § 1 Absatz 26 des Zahlungs-
diensteaufsichtsgesetzes im Einzelnen zu benen-
nen. Die Angaben nach Satz 1 umfassen auch die
Verfahren zur Autorisierung des Zugangs zu sensi-
blen Zahlungsdaten sowie diesbezügliche Informa-
tionsübermittlungswege.
(10) In der Beschreibung gemäß § 10 Absatz 2
Satz 1 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichts-
gesetzes sind die Regelungen zur Geschäftsfort-
führung im Krisenfall, unter Nennung der maßgeb-
lichen Abläufe, der Notfallpläne und des Verfahrens
zur regelmäßigen Überprüfung der Angemessenheit
und Wirksamkeit solcher Pläne, aufzunehmen. Fer-
ner hat die Beschreibung nach Satz 1 eine Analyse
über die Auswirkungen des Krisenfalls auf die Ge-
schäftstätigkeit zu beinhalten.
(11) In der Beschreibung der Grundsätze und
Definitionen für die Erfassung statistischer Daten
über Leistungsfähigkeit, Geschäftsvorgänge und
Betrugsfälle gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9
des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind die Art
und der Umfang der erfassten Daten sowie die
Datenerfassung einschließlich Verfahren, Zweck
und Häufigkeit anzugeben.
(12) In der Beschreibung der Sicherheitsstrate-
gie gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 des
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind eine detail-
lierte Risikobewertung der nach dem Zahlungs-
diensteaufsichtsgesetz erlaubnispflichtigen Ge-
schäfte und eine Beschreibung von Sicherheits-
kontroll- und Risikominderungsmaßnahmen zur Ge-
währleistung eines angemessenen Schutzes der
Zahlungsdienstenutzer vor den festgestellten Risi-
ken, einschließlich Betrug und illegaler Verwendung
sensibler und personenbezogener Daten anzu-
geben.
(13) Der Beschreibung gemäß § 10 Absatz 2
Satz 1 Nummer 11 des Zahlungsdiensteaufsichts-
gesetzes sind die Arbeitsanweisungen für die
Mitarbeiter und Agenten sowie E-Geld-Agenten
und Zentralen Kontaktpersonen beizufügen. Die
Angaben nach Satz 1 müssen insbesondere eine
Beschreibung der Handhabung operationeller und
sicherheitsrelevanter Risiken enthalten.
(14) Die Darstellung des organisatorischen Auf-
baus gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 oder
gemäß § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 des Zah-
lungsdiensteaufsichtsgesetzes muss insbesondere
auch die Zuständigkeiten der Geschäftsleiter ent-
halten. Beizufügen sind insbesondere
1. die Geschäftsordnungen der Organe der Gesell-
schaft,
2. Muster der Agenturverträge,
3. eine Beschreibung der beabsichtigten Vorkeh-
rungen gemäß § 26 Absatz 1 Satz 1 des Zah-
lungsdiensteaufsichtsgesetzes und
4. Entwürfe der Auslagerungsverträge gemäß § 26
Absatz 1 Satz 6 des Zahlungsdiensteaufsichts-
gesetzes.
(15) Für die Angaben und den Nachweis gemäß
§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 des Zahlungs-
diensteaufsichtsgesetzes sind mindestens die in
§ 8 Nummer 1 bis 5 und in den §§ 9 bis 11, 13
und 14 der Inhaberkontrollverordnung genannten
Erklärungen und Unterlagen beizufügen und auf
Verlangen der Bundesanstalt weitere Auskünfte zu
erteilen. Lebensläufe sind eigenhändig zu unter-
zeichnen. Die §§ 4, 5 und 16 der Inhaberkontroll-
verordnung sind entsprechend anzuwenden.

(16) Für den Nachweis der Zuverlässigkeit und
angemessener theoretischer und praktischer
Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erbringung von
Zahlungsdiensten der in § 10 Absatz 2 Satz 1
Nummer 14 oder in § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5
des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes genannten
Personen gilt § 10 entsprechend.
(17) Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag
nach § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 16 des Zah-
lungsdiensteaufsichtsgesetzes ist in beglaubigter
Kopie beizufügen.
(18) Die Vorgaben der Absätze 4, 7 bis 13, 15
und 17 sind nach § 11 Absatz 2 Satz 1 des Zah-
lungsdiensteaufsichtsgesetzes entsprechend anzu-
wenden auf Erlaubnisanträge nach § 11 Absatz 1
des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes.“
3. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 3
Mitteilungen nach
§ 10 Absatz 5 und § 11 Absatz 4
des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
(Änderung der tatsächlichen
oder rechtlichen Verhältnisse)“.
b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Den Mitteilungen nach § 10 Absatz 5 und
§ 11 Absatz 4 des Zahlungsdiensteaufsichts-
gesetzes sind im Falle der Änderung von gemäß
§ 10 Absatz 2 oder § 11 Absatz 2 des Zahlungs-
diensteaufsichtsgesetzes eingereichten Unter-
lagen die geänderten Unterlagen beizufügen.“
4. § 4 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 4
Anzeigen nach
§ 14 Absatz 1 Satz 2
des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
(Erwerb oder Erhöhung
einer bedeutenden Beteiligung)“.
b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Auf die Anzeigen nach § 14 Absatz 1
Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
sind § 2 Absatz 1 und 3 sowie die §§ 3 bis 5
und 7 bis 16 der Inhaberkontrollverordnung mit
der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle
der dort genannten Zielunternehmen das Institut
tritt.“
c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 Nummer 1 und 2 werden die Wörter
„§ 11 Absatz 1 Satz 2“ jeweils durch die
Wörter „§ 14 Absatz 1 Satz 2“ ersetzt.
bb) In Satz 2 werden nach dem Wort „Verord-
nung“ die Wörter „sowie ein Schaubild der
beabsichtigten Beteiligungsstruktur unter
Angabe der jeweils gehaltenen Kapital- und
Stimmrechtsanteile in Prozent“ eingefügt.
cc) In Satz 3 werden die Wörter „Tochterunter-
nehmen oder ein gleichartiges Verhältnis“
durch das Wort „Unternehmen“, die Wörter
„bei Treuhandverhältnissen“ durch die Wör-
ter „über Treuhandverhältnisse“ und das
Wort „Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes“
durch das Wort „Kreditwesengesetzes“ er-
setzt.
dd) In den Sätzen 4 und 7 wird die Angabe „§ 11“
jeweils durch die Angabe „§ 14“ ersetzt.
d) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird das Wort „Zahlungsinstitut“
durch das Wort „Institut“ ersetzt und die
Wörter „§ 8 Nummer 1 bis 6 und §§ 9 bis 11
und 14“ werden durch die Wörter „§ 8
Nummer 1 bis 5 und den §§ 9 bis 14“ er-
setzt.
bb) In Satz 2 wird das Wort „Zahlungsinstitut“
durch das Wort „Institut“ ersetzt.
5. § 5 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 5
Anzeigen nach
§ 14 Absatz 1 Satz 2
des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
(Verringerung oder Aufgabe
einer bedeutenden Beteiligung)“.
b) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 wird die
Angabe „§ 11“ jeweils durch die Angabe „§ 14“
ersetzt.
6. In der Überschrift des § 6 wird die Angabe „§ 17“
durch die Angabe „§ 22“ ersetzt.
7. § 7 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift wird die Angabe „§ 19“ durch
die Angabe „§ 25“ ersetzt.
b) In Absatz 1 Satz 1 und 2 wird die Angabe „§ 19“
jeweils durch die Angabe „§ 25“ und das Wort
„Zahlungsinstitut“ jeweils durch das Wort „Insti-
tut“ ersetzt.
c) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 19“ durch die
Angabe „§ 25“ und das Wort „Zahlungsinstitut“
durch das Wort „Institut“ ersetzt.
8. § 8 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 8
Anzeigen nach
§ 26 Absatz 2 und
§ 28 Absatz 1 Nummer 10
des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
(Auslagerung)“.
b) In Satz 1 wird die Angabe „§ 20“ jeweils durch
die Angabe „§ 26“, die Angabe „§ 29“ durch die
Angabe „§ 28“ und die Angabe „Satz 8“ durch
die Angabe „Satz 6“ ersetzt.
c) In Satz 3 wird die Angabe „§ 29“ durch die An-
gabe „§ 28“ ersetzt.

9. § 9 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 9
Anzeigen nach
§ 38 Absatz 1 und 2 sowie § 25 Absatz 4
des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
(Errichten einer Zweigniederlassung,
grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr,
Inanspruchnahme von Agenten)“.
b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 25“ durch die
Angabe „§ 38“ und die Angabe „§ 19“ durch
die Angabe „§ 25“ ersetzt.
bb) Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Den Anzeigen nach Satz 1 an die Bundes-
anstalt ist eine Übersetzung in eine von
dem Aufnahmestaat anerkannte Sprache
beizufügen, sofern der Aufnahmestaat keine
deutschsprachige Fassung akzeptiert.“
cc) In Satz 3 wird die Angabe „§ 25“ durch die
Angabe „§ 38“ und die Angabe „§ 19“ durch
die Angabe „§ 25“ ersetzt.
c) Die Absätze 2 bis 4 werden wie folgt gefasst:
„(2) Zu den Einzelheiten der einer Anzeige
nach § 38 Absatz 1 des Zahlungsdienste-
aufsichtsgesetzes beizufügenden Angaben und
Unterlagen wird im Falle
1. der Errichtung einer Zweigniederlassung auf
die Aufzählung in Artikel 6 Absatz 1 in Verbin-
dung mit Anhang II der Delegierten Verord-
nung (EU) 2017/2055 der Kommission vom
23. Juni 2017 zur Ergänzung der Richtlinie
(EU) 2015/2366 des Europäischen Parla-
ments und des Rates durch technische Regu-
lierungsstandards für die Zusammenarbeit
und den Informationsaustausch zwischen
zuständigen Behörden im Zusammenhang
mit der Ausübung des Niederlassungsrechts
oder des Rechts auf freien Dienstleistungs-
verkehr durch Zahlungsinstitute (ABl. L 294
vom 11.11.2017, S. 1),
2. der Heranziehung von Agenten auf die Auf-
zählung in Artikel 10 Absatz 1 in Verbindung
mit Anhang III der Delegierten Verordnung
(EU) 2017/2055, sowie
3. des Vertriebs oder Rücktauschs von E-Geld
über E-Geld-Agenten auf Artikel 3 Absatz 3
in Verbindung mit Anhang IV der Delegierten
Verordnung (EU) 2017/2055
verwiesen.
(3) Zu den Einzelheiten der einer Anzeige
nach § 38 Absatz 2 des Zahlungsdienste-
aufsichtsgesetzes über die Absicht, im Wege
des grenzüberschreitenden Dienstleistungsver-
kehrs tätig zu werden, beizufügenden Angaben
und Unterlagen wird auf die Aufzählung in
Artikel 14 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang V
der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2055 ver-
wiesen.
(4) Zu den Einzelheiten einer Anzeige nach
§ 38 Absatz 6 Satz 2 des Zahlungsdienste-
aufsichtsgesetzes über die Aufnahme der Tätig-
keit in dem Aufnahmemitgliedstaat beizufügen-
den Angaben und Unterlagen wird auf Artikel 3
Absatz 1 bis 3 in Verbindung mit Anhang VI
der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2055 ver-
wiesen.“
10. § 10 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 10
Anzeigen nach
§ 28 Absatz 1 Nummer 1
des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
(Bestellung eines Geschäftsleiters)“.
b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 1 wird wie folgt geändert:
aaa) Im Satzteil vor Nummer 1 wird die
Angabe „§ 29“ jeweils durch die An-
gabe „§ 28“ ersetzt.
bbb) In Nummer 2 werden nach dem Wort
„unternehmerischen“ die Wörter „oder
sonstigen beruflichen“ eingefügt.
ccc) Die Nummern 4 und 5 werden wie folgt
gefasst:
„4. eine Aufsichtsbehörde eine gewer-
berechtliche Zuverlässigkeits- oder
Eignungsprüfung oder ein aufsicht-
liches Verfahren zum Erlass von
Maßnahmen eingeleitet hat oder ein
solches Verfahren bereits mit einer
Sanktion abgeschlossen worden
ist;
5. durch eine öffentliche Stelle eine
auf sie oder auf ein von ihr gelei-
tetes Unternehmen oder Gewerbe
lautende Zulassung, Mitgliedschaft
oder Registereintragung versagt,
aufgehoben, zurückgenommen, wi-
derrufen oder gelöscht wurde oder
in sonstiger Weise die Ausübung
eines Berufes, der Betrieb eines
Gewerbes oder die Vertretung oder
Führung der Geschäfte untersagt
wurde oder ein entsprechendes
Verfahren geführt wird.“
bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Amtlich beglaubigte Kopien der Urteile, Be-
schlüsse, anderer Sanktionen oder sonstiger
Dokumente über den Abschluss des Verfah-
rens sind beizufügen.“
cc) In Satz 4 werden nach den Wörtern „entfernt
oder getilgt wurde“ die Wörter „oder die
gemäß § 53 des Bundeszentralregister-
gesetzes nicht angegeben werden müssen“
eingefügt.
dd) Nach Satz 5 werden die folgenden Sätze
eingefügt:
„Die nach den §§ 153 und 153a der Straf-
prozessordnung eingestellten Verfahren sind

anzugeben. Eintragungen, die gemäß § 153
der Gewerbeordnung aus dem Gewerbe-
zentralregister zu tilgen sind, können uner-
wähnt bleiben.“
ee) Der bisherige Satz 7 wird aufgehoben.
c) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 29“ durch
die Angabe „§ 28“ ersetzt.
d) Nach Absatz 2 werden die folgenden Absätze 3
bis 5 eingefügt:
„(3) Die in der Absichtsanzeige nach § 28 Ab-
satz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichts-
gesetzes genannten Personen haben bei der
Bundesanstalt ein Führungszeugnis zur Vorlage
bei einer Behörde gemäß § 30 Absatz 5 oder
§ 30b des Bundeszentralregistergesetzes einzu-
reichen. Das Führungszeugnis darf zum Zeit-
punkt der Erstattung der Anzeige nach § 28 Ab-
satz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichts-
gesetzes nicht älter als drei Monate sein. Maß-
geblich ist das Datum der Ausstellung des Füh-
rungszeugnisses. § 5c Absatz 3 bis 5 der Anzei-
genverordnung finden entsprechende Anwen-
dung.
(4) Die in der Absichtsanzeige nach § 28 Ab-
satz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichts-
gesetzes genannten Personen haben bei der
Bundesanstalt einen Auszug aus dem Gewerbe-
zentralregister nach § 150 der Gewerbeordnung
einzureichen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Person
keinen Wohnsitz in Deutschland hat oder gehabt
hat oder keine berufliche Tätigkeit in Deutsch-
land ausübt oder ausgeübt hat. Absatz 3 Satz 2
und 3 finden entsprechende Anwendung.
(5) Der Anzeige sind der Anstellungsvertrag
sowie das geplante Anfangsdatum und die ge-
plante Dauer des Mandats, eine Beschreibung
der wesentlichen Pflichten und Verantwortlich-
keiten und sonstige für die Beurteilung der
Zuverlässigkeit relevante Informationen beizu-
fügen.“
e) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 6.
11. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt:
„§ 10a
Anzeigen nach
§ 28 Absatz 1 Nummer 2
des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
(Ausscheiden eines Geschäftsleiters sowie
Entziehung der Befugnis zur Einzelvertretung)
Den Anzeigen nach § 28 Absatz 1 Nummer 2 des
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist eine Erklä-
rung über den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und
den Grund des Ausscheidens des Geschäftsleiters
bzw. der Entziehung der Befugnis zur Einzelvertre-
tung beizufügen.“
12. § 11 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift wird die Angabe „§ 29“ durch
die Angabe „§ 28“ und das Wort „Zahlungsinsti-
tut“ durch das Wort „Institut“ ersetzt.
b) In Absatz 1 Satz 1 und in Absatz 2 wird die
Angabe „§ 29“ jeweils durch die Angabe „§ 28“
ersetzt.
c) In Absatz 4 Satz 4 werden die Wörter „Tochter-
unternehmen oder ein gleichartiges Verhältnis“
durch das Wort „Unternehmen“ ersetzt.
13. § 12 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift wird die Angabe „§ 29“ durch
die Angabe „§ 28“ ersetzt.
b) In Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 wird die Angabe
„§ 29“ jeweils durch die Angabe „§ 28“ ersetzt.
c) In Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „Tochter-
unternehmen oder ein gleichartiges Verhältnis“
durch das Wort „Unternehmen“ ersetzt.
14. § 13 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift wird die Angabe „§ 29“ durch
die Angabe „§ 28“ ersetzt.
b) In Satz 1 wird das Wort „Zahlungsinstituten“
durch das Wort „Instituten“ und die Angabe
„§ 29“ durch die Angabe „§ 28“ ersetzt.
15. Nach § 13 werden die folgenden §§ 14 bis 16 ein-
gefügt:
„§ 14
Anzeigen nach § 28 Absatz 2
des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
(Änderung der Sicherung der Geldbeträge und
der Absicherung für den Haftungsfall)
Den Anzeigen nach § 28 Absatz 2 des Zahlungs-
diensteaufsichtsgesetzes ist eine Beschreibung der
wesentlichen Änderungen bei der Sicherung der
Geldbeträge bzw. der Absicherung für den Haf-
tungsfall einschließlich der Entwürfe der künftig
geltenden Verträge beizufügen sowie das beab-
sichtigte Datum des Inkrafttretens der Änderung.
§ 15
Anzeigen nach § 28 Absatz 3
des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
(Nebentätigkeiten und Beteiligungen)
(1) Den Anzeigen nach § 28 Absatz 3 Nummer 1
des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind Anga-
ben über das Unternehmen, für das die Tätigkeit
ausgeübt wird, über den Beginn und die Beendi-
gung der Tätigkeit, über die Art der Tätigkeit, und
über die zeitliche Beanspruchung für die Tätigkeit
beizufügen. Für die Angaben ist das Formular ge-
mäß Anlage 5 dieser Verordnung zu verwenden.
(2) Den Anzeigen nach § 28 Absatz 3 Nummer 2
des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind An-
gaben über die Übernahme, die Veränderung der
Höhe, die Aufgabe einer Beteiligung, über das
Unternehmen an dem die Beteiligung besteht, und
über die Beteiligungsquote beizufügen. Für die
Angaben ist das Formular gemäß Anlage 6 dieser
Verordnung zu verwenden.

§ 16
Unterlagen nach
§ 34 Absatz 1 Satz 2 bis 7
des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
(Anträge auf Registrierung)
und Mitteilungen nach § 34 Absatz 5
des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
(Änderung der tatsächlichen oder
rechtlichen Verhältnisse)
Auf Registrierungsanträge nach § 34 Absatz 1
Satz 2 bis 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
findet § 2 Absatz 1, 2 Satz 1, Absatz 3 und 4, 5
Satz 3, Absatz 7 bis 10, 12, 14, 16 und 17 dieser
Verordnung und auf Mitteilungen der Änderung
der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse
nach § 34 Absatz 5 des Zahlungsdiensteaufsichts-
gesetzes findet § 3 dieser Verordnung entspre-
chende Anwendung.“
16. Der bisherige § 14 wird § 17.
17. Die Anlagen 1 bis 8 erhalten die aus dem Anhang
zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung
in Kraft.
Berlin, den 10. Dezember 2018
Der Bundesminister der Finanzen
Olaf Scholz

Anhang (zu Artikel 1 Nummer 17)

Anlage 1
(zu § 4 Absatz 2 Satz 1)
Formular – Erwerb-Erhöhung FRISTSACHE
Adressatenfeld 1)
Eingangsdatum:
Ident-Nr. Institut
Ident-Nr. Anzeigepflichtiger
Wird von der Behörde ausgefüllt
Hiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die
Absicht des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung
Absicht der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung
an dem folgenden
Zahlungsinstitut
E-Geld-Institut
an:
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl
Seite 1

Anschrift der Hauptniederlassung
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Der Anzeigepflichtige hat nach dem Erwerb oder der Erhöhung Kontrolle über das
Institut:
Ja. Nein.
Seite 2

1. Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen
1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist.
Familienname
Geburtsname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Geburtsort, Geburtsland
Staatsangehörigkeit
Anschrift (Hauptwohnsitz)
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Staat
Angaben zur Firma, sofern vorhanden
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
2)
Sitz mit Postleitzahl
Sitzstaat
Wirtschaftszweig 3)
Ordnungsmerkmale
Registereintragung 4)
1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist.
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl 2)
Sitzstaat
Anschrift der Hauptniederlassung
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Staat
Wirtschaftszweig 3)
Ordnungsmerkmale
Registereintragung 4)
Seite 3

2. Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der
Anzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Inland ist:
(Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an
den Anzeigepflichtigen gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe
zur Post und ein elektronisch übermitteltes Dokument am dritten Tag nach der
Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.)
2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist.
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Anschrift
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist.
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl
Anschrift
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Ordnungsmerkmale
Registereintragung 4)
3. Die geplanten Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder
teilweise noch einem anderen als dem Mutterunternehmen zugerechnet
werden:
Nein. Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine
Anlage mit der Nr. _ _ 5) beizufügen, in der unter
Berücksichtigung des § 4 InhKontrollV diejenigen, denen
die Anteile zugerechnet werden würden, anzugeben sind.
Der Grund der Zurechnung der Anteile ist ebenfalls
anzugeben.
Seite 4

4. Weitere Angaben zum Anzeigepflichtigen
4.1 Der Anzeigepflichtige steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt oder der
zuständigen Landesaufsichtsbehörde:
Nein, weiter mit 4.2
Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann
Der Anzeigepflichtige ist:
Kreditinstitut
E-Geld-Institut
Investmentvermögen in
Gesellschaftsform
Erstversicherungsunternehmen
Versicherungs-Holdinggesellschaft
Finanzholding-Gesellschaft
sonstiges beaufsichtigtes
Unternehmen
weiter mit 5.1
Zahlungsinstitut
Finanzdienstleistungsinstitut
Kapitalverwaltungsgesellschaft
Versicherungs-Zweckgesellschaft
Rückversicherungsunternehmen
Pensionsfonds
gemischte Finanzholding-
Gesellschaft
4.2 Der Anzeigepflichtige ist ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes
Unternehmen der Finanzbranche:
Nein, weiter mit 4.3
Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann
Der Anzeigepflichtige ist:
CRR-Kreditinstitut
Erstversicherungsunternehmen
OGAW-Verwaltungsgesellschaft
sonstiges beaufsichtigtes
Unternehmen
weiter mit 4.3
Wertpapierhandelsunternehmen
Rückversicherungsunternehmen
AIF-Verwaltungsgesellschaft
Die zuständige Aufsichtsbehörde hat folgende Bezeichnung:
Die Aufsichtsbehörde führt den Anzeigepflichtigen unter folgender
Identitätsnummer:
4.3 Der Anzeigepflichtige hat Kontrolle über ein im
Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenes CRR-Kreditinstitut, Wertpapierhandelsunternehmen, Erst- oder
Seite 5

Rückversicherungsunternehmen oder eine OGAW- oder AIF-
Verwaltungsgesellschaft:
Nein, weiter mit 5.1
Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr.
_ _ 5) beizufügen, in der die kontrollierten Unternehmen aufzuführen
sind.
Neben den Angaben nach § 4 Abs. 2 InhKontrollV sind der Unter-
nehmenstyp (CRR-Kreditinstitut, Wertpapierhandelsunternehmen, Erst-
oder Rückversicherungsunternehmen oder OGAW- oder AIF-
Verwaltungsgesellschaft), die Bezeichnung der zuständigen
Aufsichtsbehörde jedes kontrollierten Unternehmens und die
Identitätsnummer, unter der das Unternehmen bei der
Aufsichtsbehörde geführt wird, anzugeben.
Seite 6

5. Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung
5.1 Auf die Geschäftsleitung des Instituts könnte, obwohl weniger als 20% oder keine
Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen, ein maßgeblicher Einfluss
ausgeübt werden:
Nein. Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine
Anlage mit der Nr. _ _ 5) beizufügen, in der die Gründe
dafür anzugeben sind.
5.2 Darstellung der geplanten Beteiligungshöhe am Institut 6), 7)
wird durch die Firma8), Rechtsform und Sitz Kapitalanteil9),10) Kapital des Stimm- Verhältnis
Behörde ausgefüllt (lt. Registereintragung) mit PLZ2) und Unter- rechts- zum
Ident-Nr. des Sitzstaat; Ordnungsmerkmale nehmens11) anteil Institut
Beteiligungs- Registereintragung4), Wirtschaftszweig3); in Tsd. in Prozent 13)
Tsd. Euro
unternehmens Ident-Nr. (falls bekannt), bei natürlichen Prozent Euro 10),12)
Personen neben Firma (falls vorhanden)
vollständiger Name8) und Geburtsdatum
6. Beizufügende Anlagen
6.1 Alle erforderlichen Anlagen liegen als fortlaufend nummerierte Anlage diesem
Hauptformular bei:
Ja. Nein. Wenn „nein“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine
Anlage mit der Nr. _ _ 5) beizufügen, in der die betreffenden
Anlagen aufzuzählen sind und die Gründe dafür anzugeben
sind.
6.2 Auf die Einreichung von Anlagen kann der Anzeigepflichtige entsprechend § 4 Abs. 3
ZAGAnzV bzw. § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i. V. m. § 16 Abs. 1 und 2 InhKontrollV
verzichten und reicht diese deshalb nicht ein:
Nein. Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine
Anlage mit der Nr. _ _ 5) beizufügen, in der die betreffenden
Anlagen aufzuzählen sind und jeweils anzugeben ist, welche
Verzichtsregel in Anspruch genommen werden kann.
Seite 7

6.3 Liste der Anlagen
Kurzbezeichnung der Anlage
Aufzählung der nicht eingereichten Anlagen mit Angabe
der Gründe nach Nummer 6.1 dieses Formulars
Aufzählung der nicht eingereichten, verzichtbaren
Anlagen mit Angabe der Verzichtsregel nach Nummer
6.2 dieses Formulars
Erklärung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 ZAG i.V.m. § 2c
Abs. 1 Satz 2 KWG, von welcher Person oder welchem
Unternehmen die Kapital- oder Stimmrechtsanteile
übernommen werden
Kopie der Bevollmächtigung des
Empfangsbevollmächtigten im Inland nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 3 Satz 2 InhKontrollV
Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach § 4
Abs. 2 Satz 2 ZAGAnzV
Schaubild über komplexe Beteiligungsstrukturen nach
§ 4 Abs. 2 Satz 2 ZAGAnzV
Nachweis über die Identität oder Existenz des
Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8
Nr. 1 InhKontrollV
Amtlich beglaubigte Kopie der aktuellen Satzung, des
aktuellen Gesellschaftsvertrages oder einer
gleichwertigen Vereinbarung nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV
i.V.m. § 8 Nr. 2 InhKontrollV
Liste der persönlich haftenden Gesellschafter,
Vertretungsberechtigten und der weiteren Personen
nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i. V. m. § 8 Nr. 3 InhKontrollV
Darstellung der geschäftlichen Aktivitäten des
Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8
Nr. 4 InhKontrollV
Liste mit den wirtschaftlich Begünstigten des
Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8
Nr. 5 InhKontrollV
Erklärung über Untersuchungen anderer Behörden
außerhalb der Finanzbranche im Zusammenhang mit
dem beabsichtigten Erwerb nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV
i.V.m. § 8 Nr. 6 InhKontrollV
Erklärung zum beabsichtigten Austausch von
Geschäftsleitern des Instituts nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV
i.V.m. § 8 Nr. 7 InhKontrollV
Formulare „Erklärungen und Unterlagen zur
Zuverlässigkeit“ nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 9
InhKontrollV
Weitere Unterlagen und Erklärungen zu den Formularen
nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 9 InhKontrollV
entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 3 Satz 3
Seite 8
Anzahl Anlage liegt bei
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja

und 4 InhKontrollV
Lebensläufe nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 10
InhKontrollV
Arbeitszeugnisse über unselbstständige Tätigkeiten nach
§ 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 4
InhKontrollV
Darstellung der Konzernstruktur nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe a InhKontrollV
Darstellung der Geschäftstätigkeit des Konzerns nach
§ 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe b
InhKontrollV
Aufstellung der Konzernunternehmen der Finanzbranche
nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe c
InhKontrollV
Angaben zur Führung von Geschäften nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe d
Doppelbuchstabe aa InhKontrollV
Angaben zu weiteren Unternehmen nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe d
Doppelbuchstabe bb InhKontrollV
Liste sonstiger Anteilseigner etc. nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe e InhKontrollV
Liste nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 2
InhKontrollV
Liste über Anteilseigner etc. am Anzeigepflichtigen nach
§ 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 3 InhKontrollV
Darstellung der finanziellen und sonstigen Interessen
nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 12 InhKontrollV
Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse mit
den Jahresabschlüssen und Lageberichten der
letzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1
InhKontrollV
den Berichten über die
Jahresabschlussprüfungen der letzten drei
Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV
i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 InhKontrollV
den Kapitalflussrechnungen und
Segmentberichterstattungen der letzten drei
Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV
i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 InhKontrollV
einer Aufzählung und Beschreibung der
Einkommensquellen des Anzeigepflichtigen
nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3
Seite 9
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja

Nr. 1 InhKontrollV
Nachweisen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m.
§ 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV
einer Vermögensaufstellung nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 2
InhKontrollV
Nachweisen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m.
§ 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV
den Jahresabschlüssen und Lageberichten der
letzten drei Geschäftsjahre der vom
Anzeigepflichtigen kontrollierten Unternehmen
und der Unternehmen, deren Geschäfte der
Anzeigepflichtige führt, nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 3
InhKontrollV
den Berichten über die
Jahresabschlussprüfungen der letzten drei
Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen
kontrollierten Unternehmen und der
Unternehmen, deren Geschäfte der
Anzeigepflichtige führt, nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 4
InhKontrollV
den Konzernabschlüssen der letzten drei
Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV
i.V.m. § 13 Abs. 4 Nr. 1 InhKontrollV
den Berichten über die Konzernabschlüsse der
letzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 4 Nr. 2
InhKontrollV
den Ratings über die Bonität des
Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV
i.V.m. § 13 Abs. 6 Satz 1 InhKontrollV
den Ratings über die Bonität des Konzerns
nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 6
Satz 2 InhKontrollV
den Ratings über die Bonität der einzelnen
Konzernunternehmen nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 6 Satz 2
InhKontrollV
Darstellung der für den Erwerb erforderlichen Eigen- und
Fremdmittel nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 14
Halbsatz 1 InhKontrollV
Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit
dem Erwerb nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 14
Halbsatz 2 InhKontrollV
Geschäftsplan bzw. Darstellung strategischer Ziele und
Pläne nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 15 InhKontrollV
Seite 10
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht

Anlage nach Nummer 3 dieses Formulars ja
wird nachgereicht
Anlage nach Nummer 4.3 dieses Formulars ja
wird nachgereicht
Anlage nach Nummer 5.1 dieses Formulars ja
wird nachgereicht
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
7. Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an:
Familienname
Vorname
Telefonnummer
(mit Vorwahl)
E-Mail-Adresse
8. Unterschrift(en)
8.1 Mit der nachfolgenden Unterschrift/Mit den nachfolgenden Unterschriften wird
bestätigt, dass
N der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und
N der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die
Unterzeichnenden entsprechend dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis
berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben.
8.2 Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab:
Nein, bitte weiter mit 8.3
Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die
Anzeige einreichen.
Ort, Datum und Unterschrift des Anzeigepflichtigen
Seite 11

8.3 Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend
ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen
14)
abzugeben:
Familienname
Sämtliche
Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche
Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche
Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche
Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Seite 12

Familienname
Sämtliche
Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche
Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Seite 13

Fußnoten
1) Es ist eine Ausfertigung an die Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die für das
Institut zuständige Hauptverwaltung der Deutsche Bundesbank zu adressieren.
Die entsprechende Adresse ist in das Adressatenfeld einzutragen.
2) Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.
3) Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die
Bankenstatistik“ einzutragen.
4) Nur anzugeben, sofern eine Eintragung vorliegt.
5) Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige
ist einzutragen.
6) Nummer 5.2 ist nicht auszufüllen
- bei komplexen Beteiligungsstrukturen,
- bei mittelbaren Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und
- wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten
Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder
Stimmrechtsanteils herleiten lässt.
Stattdessen ist das Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ der ZAG-
Anzeigenverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen.
7) Für beabsichtigte mittelbar gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die
vollständige beabsichtigte Beteiligungskette mit den jeweiligen beabsichtigten
unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen.
Die Kette beginnt mit der beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligung des
Anzeigepflichtigen und endet mit dem Institut.
8) Zu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich
dessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wiederholt werden. Zu
dem unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1
angezeigten Institut muss lediglich die Firma eingetragen werden.
9) Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei
Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf
das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen.
Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht
auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.)
anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Sofern
es sich bei dem Institut um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit handelt,
sind Prozentangaben in Bezug auf den Gründungsstock einzutragen.
10) Beabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der
Beteiligungskette an dem hier genannten Institut (keine durchgerechneten Quoten).
11) Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital
in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des
Meldestichtages umzurechnen.
12) Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer
Stelle nach dem Komma.
13) Ist der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig gehaltenen Kapital- oder
Stimmrechtsanteile Vermittelnde nach dem beabsichtigten Erwerb oder der
beabsichtigten Erhöhung ein Mutterunternehmen des Instituts, ist „Mutter"
einzutragen. Ist der die zukünftigen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde
ein Schwesterunternehmen des Instituts, ist „Schwester" einzutragen.Ansonsten ist
das Feld nicht auszufüllen.
Diese Seite ist nicht einzureichen.

14) Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder
mehreren anderen Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen berechtigt, hat
diese bzw. haben diese weiteren Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen
auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu ergänzen; ggf. ist dem Formular ein
gesondertes Blatt anzufügen, auf dem die Seitenzahlnummerierung des Formulars
fortzusetzen ist.
Diese Seite ist nicht einzureichen.

Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2 Satz 2, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 4 Satz 3 und § 12 Absatz 3 Satz 2)


Anlage 3
(zu § 5 Absatz 1 Satz 1)
Formular – Aufgabe-Verringerung
Adressatenfeld 1)
Eingangsdatum:
Ident-Nr. Institut
Ident-Nr. Anzeigepflichtiger
Wird von der Behörde ausgefüllt
Hiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die
Absicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung
Absicht der Verringerung einer bedeutenden Beteiligung
an dem folgenden
Zahlungsinstitut
E-Geld-Institut
an:
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Seite 1

Sitz mit Postleitzahl
Anschrift der Hauptniederlassung
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Der Anzeigepflichtige hat nach der Verringerung Kontrolle über das Institut:
(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)
Ja. Nein.
Seite 2

1. Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen
1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist.
Familienname
Geburtsname
Sämtliche Vornamen
Staatsangehörigkeit
Anschrift (Hauptwohnsitz)
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Staat
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Angaben zur Firma, sofern vorhanden Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Firma
(laut Registereintragung)
2)
Sitz mit Postleitzahl
Sitzstaat
Wirtschaftszweig 3)
Ordnungsmerkmale
Registereintragung 4)
Firma Zeile 1
Firma Zeile 2
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist.
Firma
(laut Registereintragung)
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl 2)
Sitzstaat
Anschrift der Hauptniederlassung
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Staat
Wirtschaftszweig 3)
Ordnungsmerkmale
Registereintragung 4)
(Hinweis: Bei der Anzeige der
die Nummern 2 bis 4
Firma Zeile 1
Firma Zeile 2
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Absicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung sind
nicht auszufüllen.)
Seite 3

2. Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der
Anzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Inland ist:
(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)
Der mit der letzten Absichtsanzeige angegebene Empfangsbevollmächtigte ist
weiterhin Empfangsbevollmächtigter des Anzeigepflichtigen, und dessen
Personalien, insbesondere dessen Anschrift, haben sich seitdem nicht verändert:
Ja, weiter mit 3.
Nein, weiter mit 2.1 bzw. 2.2
(Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten
an den Anzeigepflichtigen gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag
nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes
Dokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen,
§ 15 Satz 2 VwVfG.)
2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist.
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Anschrift
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist.
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl
Anschrift
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Ordnungsmerkmale
Registereintragung 4)
Seite 4

3. Die geplanten Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise
noch einem anderen als dem Mutterunternehmen zugerechnet werden:
(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)
Nein, weiter mit 4.
Ja, nachfolgende Auswahl treffen.
Die Personalien desjenigen, dem Anteile zugerechnet werden würden, haben
sich im Vergleich zur letzten Absichtsanzeige verändert oder es wären Anteile
einem bisher nicht Angezeigten zuzurechnen:
Nein, weiter mit 4.
Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit
der Nr. _ _ 5) beizufügen, in der unter Berücksichtigung des § 4
InhKontrollV diejenigen, denen Anteile zugerechnet werden würden,
anzugeben sind. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist ebenfalls
anzugeben.
4. Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung
(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)
4.1 Auf die Geschäftsleitung des Instituts könnte, obwohl weniger als 20% oder keine
Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen, ein maßgeblicher Einfluss
ausgeübt werden.
Nein, weiter mit 4.2
Ja, nachfolgende Auswahl treffen.
Die Gründe haben sich im Vergleich zur letzten Absichtsanzeige verändert
oder es besteht nunmehr die Möglichkeit, einen maßgeblichen Einfluss
auszuüben:
Nein, weiter mit 4.2
Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage
mit der Nr. _ _ 5) beizufügen, in der die Gründe dafür anzugeben
sind.
4.2 Darstellung der geplanten Beteiligungshöhe am Institut 6), 7)
wird durch die Firma8), Rechtsform und Sitz Kapitalanteil9),10) Kapital des Stimm- Verhältnis
Behörde ausgefüllt (lt. Registereintragung) mit PLZ2) und Unter- rechts- zum
Ident-Nr. des Sitzstaat; Ordnungsmerkmale nehmens11) anteil Institut
Beteiligungs- Registereintragung4), Wirtschaftszweig3); in Tsd. in Prozent 13)
Tsd. Euro
unternehmens Ident-Nr. (falls bekannt), bei natürlichen Prozent Euro 10),12)
Personen neben Firma (falls vorhanden)
vollständiger Name8) und Geburtsdatum
Seite 5

5. Liste der Anlagen
Kurzbezeichnung der Anlage
Erklärung nach § 5 Abs. 2 ZAGAnzV
Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach
§ 5 Abs. 1 Satz 2 ZAGAnzV oder nach Fußnote 6 dieses Formulars
Anlage nach Nummer 3 dieses Formulars
Anlage nach Nummer 4.1 dieses Formulars
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
6. Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an:
Familienname
Vorname
Telefonnummer
(mit Vorwahl)
E-Mail-Adresse
Seite
Anlage liegt bei
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
6

7. Unterschrift(en)
7.1. Mit der nachfolgenden Unterschrift/Mit den nachfolgenden Unterschriften wird
bestätigt, dass
der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und
der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die
Unterzeichnenden entsprechend dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis
berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben.
7.2. Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab:
Nein, bitte weiter mit 7.3.
Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die
Anzeige einreichen.
Ort, Datum und Unterschrift des Anzeigepflichtigen
7.3. Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend
ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen
14)
abzugeben:
Familienname
Sämtliche
Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche
Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Seite 7

Familienname
Sämtliche
Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche
Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche
Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche
Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Seite 8

Fußnoten
1) Es ist eine Ausfertigung an die Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die für das
Institut zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank zu adressieren.
Die entsprechende Adresse ist in das Adressatenfeld einzutragen.
2) Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.
3) Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die
Bankenstatistik“ einzutragen.
4) Nur anzugeben, sofern eine Eintragung vorliegt.
5) Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige
ist einzutragen.
6) Nummer 4.2 ist nicht auszufüllen
- bei komplexen Beteiligungsstrukturen,
- bei mittelbaren Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und
- wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten
Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder
Stimmrechtsanteils herleiten lässt.
Stattdessen ist das Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ der ZAG-
Anzeigenverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen.
7) Für beabsichtigte mittelbar gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die
vollständige beabsichtigte Beteiligungskette mit den jeweiligen beabsichtigten
unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen.
Die Kette beginnt mit der beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligung des
Anzeigepflichtigen und endet mit dem Institut.
8) Zu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich
dessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wiederholt werden. Zu
dem unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1
angezeigten Institut muss lediglich die Firma eingetragen werden.
9) Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei
Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf
das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen.
Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht
auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.)
anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Sofern
es sich bei dem Institut um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit handelt,
sind Prozentangaben in Bezug auf den Gründungsstock zu machen.
10) Beabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der
Beteiligungskette an dem hier genannten Institut (keine durchgerechneten Quoten).
11) Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital
in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des
Meldestichtages umzurechnen.
12) Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer
Stelle nach dem Komma.
Diese Seite ist nicht einzureichen.

13) Ist der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig noch gehaltenen Kapital- oder
Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Mutterunternehmen des Instituts, ist „Mutter"
einzutragen. Ist der die zukünftig noch gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile
Vermittelnde ein Schwesterunternehmen des Instituts, ist „Schwester" einzutragen.
14) Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder
mehreren anderen Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen berechtigt, hat
diese bzw. haben diese weiteren Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen
auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu ergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem
Formular anzufügen, auf dem die Seitenzahlnummerierung des Formulars
fortzusetzen ist.
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Anlage 4
(zu § 10 Absatz 1 Satz 1)
Formular – Angaben zur Zuverlässigkeit
Angaben zur Zuverlässigkeit 1)
Familienname
Geburtsname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit(en)
Anschrift (Hauptwohnsitz)
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Staat
Seite 1

1. Angaben nach § 10 Abs. 1 ZAGAnzV
1.1 Gegen mich wird ein Strafverfahren (umfasst Ermittlungsverfahren,
Zwischenverfahren, Hauptverfahren) geführt oder wurde zu einem früheren
Zeitpunkt ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens geführt
und mit einer Verurteilung oder Einstellung gemäß §§ 153 und 153a StPO
abgeschlossen:
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu
erläutern.2)
1. Siehe auch
Anlage Nr. _ _.
2. Siehe auch
Anlage Nr. _ _.
1.2 Gegen mich wird im Zusammenhang mit einer unternehmerischen oder sonstigen
beruflichen Tätigkeit ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder vergleichbares
Verfahren nach einer anderen Rechtsordnung geführt oder wurde ein solches
Verfahren gegen mich mit einer Verurteilung oder sonstigen Sanktion
abgeschlossen:
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu
erläutern.2)
1. Siehe auch
Anlage Nr. _ _.
2. Siehe auch
Anlage Nr. _ _.
1.3 Gegen mich oder ein von mir geleitetes Unternehmen wird ein Insolvenzverfahren,
ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die
Vermögensverhältnisse oder ein vergleichbares Verfahren geführt oder wurde ein
solches Verfahren zu einem früheren Zeitpunkt geführt:
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu
erläutern.2)
1. Siehe auch
Anlage Nr. _ _.
Seite 2

2. Siehe auch
Anlage Nr. _ _.
1.4 Gegen mich hat eine Aufsichtsbehörde eine gewerberechtliche Zuverlässigkeits-
oder Eignungsprüfung oder eine aufsichtliche Maßnahme eingeleitet oder ein
solches Verfahren mit einer Sanktion abgeschlossen:
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu
erläutern.2)
1. Siehe auch
Anlage Nr. _ _.
2. Siehe auch
Anlage Nr. _ _.
1.5 Mir wurde durch eine öffentliche Stelle eine auf mich oder auf ein von mir
geleitetes Unternehmen oder Gewerbe lautende Zulassung (Erlaubnis,
Genehmigung, Konzession, Bewilligung), Mitgliedschaft oder Registereintragung,
versagt, aufgehoben, zurückgenommen, widerrufen oder gelöscht oder ich wurde
in sonstiger Weise von der Ausübung eines Berufes, vom Betrieb eines Gewerbes
oder der Vertretung und Führung dessen Geschäfte untersagt oder es wurde
gegen mich ein entsprechendes Verfahren geführt:
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu
erläutern.2)
1. Siehe auch
Anlage Nr. _ _.
2. Siehe auch
Anlage Nr. _ _.
Falls die vorstehende Erklärung nicht uneingeschränkt abgegeben werden kann,
sondern ein Sachverhalt gemäß den Nummern 1.1 bis 1.5 positiv einschlägig ist,
sind Angaben zum entsprechenden Verfahren zu machen und ggf. auf einem
gesonderten Blatt auszuführen. Kopien der Urteile, Beschlüsse, Bescheide oder
sonstiger Dokumente über die Verfahren sind beizufügen.
In der Erklärung können anhängig gewesene Strafverfahren unberücksichtigt
bleiben
– die mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden oder
Seite 3

– die wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt wurden oder
– die mit einem Freispruch beendet worden sind oder
– bei denen eine ergangene Eintragung im BZR entfernt oder getilgt wurde oder
– die gemäß § 53 BZRG nicht angegeben werden müssen.
Eintragungen, die gemäß § 153 GewO aus dem Gewerbezentralregister zu tilgen
sind, können unerwähnt bleiben.
Die nach den §§ 153 und 153a StPO eingestellten Strafverfahren sind dagegen
anzugeben.
Vergleichbare Sachverhalte nach anderen Rechtsordnungen sind ebenfalls
anzugeben.
2. Angaben nach § 10 Abs. 5 ZAGAnzV
2.1 geplanter Beginn des Mandats zum: ____________
2.2 Dauer des Mandats: _______________________
2.3 Beschreibung der wesentlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten der Position3):
2.4 Ich wurde aufgrund einer Kündigung oder Abberufung einer Vertrauensstellung,
eines Treuhandverhältnisses oder einer ähnlichen Situation durch damalige
Arbeitsgeber gekündigt oder zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses in einer
derartigen Position aufgefordert.
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind zu den Vorkommnissen weitere
Informationen einzureichen:
2.5 Betreffend meine Person wurde bereits eine Beurteilung der Zuverlässigkeit als
Erwerber oder als eine Person, die die Geschäfte eines Instituts leitet, von einer
anderen zuständigen Behörde durchgeführt.
Nein.
Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren
die Bezeichnung der Behörde, das Datum der Beurteilung und das Ergebnis
der Prüfung anzugeben.
1. Siehe auch
Anlage Nr. _ _.
2. Siehe auch
Anlage Nr. _ _.
Seite 4

2.6 Betreffend meine Person ist bereits eine vergleichbare Prüfung zu Nummer 2.5
durch eine andere, nicht
worden.
Nein.
Ja.
dem Finanzsektor angehörige Behörde durchgeführt
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind Angaben zur Behörde zu machen und
Nachweise über das
1.
2.
Ort
Ergebnis der Prüfung einzureichen.
Siehe auch
Anlage Nr. _ _.
Siehe auch
Anlage Nr. _ _.
Datum
Eigenhändige Unterschrift der erklärenden Person
Seite 5

Fußnoten
1) Für jede Person, die nach § 10 Absatz 1 ZAGAnzV oder nach § 2 Absatz 16 in
Verbindung mit § 10 Absatz 1 ZAGAnzV eine entsprechende Erklärung abgeben
muss, ist ein gesondertes Formular zu verwenden.
2) Bei der Erläuterung sollte die Behörde mit Sitz, das Aktenzeichen, der
Gegenstand des Verfahrens und der Verfahrensstand unter Angabe der
Anhängigkeit angegeben werden. Die Anzahl der Zeilen ist bei Bedarf beliebig
erweiterbar.
3) Angaben zur Beschreibung der wesentlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten
der Position können auch auf einem gesonderten Blatt eingereicht werden.
Diese Seite ist nicht einzureichen.

Anlage 5
(zu § 10 Absatz 2 Satz 3)
Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern, den für die Geschäftsleitung des Instituts
verantwortlichen Personen und soweit es sich um Unternehmen handelt, die neben der Erbringung
von Zahlungsdiensten oder dem E-Geld-Geschäft anderen Geschäftsaktivitäten nachgehen, den für die
Führung der Zahlungsdienstgeschäfte oder dem E-Geld-Geschäft des Instituts verantwortlichen Personen


Anlage 6
(zu § 10 Absatz 2 Satz 5)
Beteiligungen von Geschäftsleitern, den für die Geschäftsleitung des Instituts
verantwortlichen Personen und soweit es sich um Unternehmen handelt, die neben der Erbringung
von Zahlungsdiensten oder dem E-Geld-Geschäft anderen Geschäftsaktivitäten nachgehen, den für die
Führung der Zahlungsdienstgeschäfte oder dem E-Geld-Geschäft des Instituts verantwortlichen Personen



Anlage 7
(zu § 11 Absatz 1 und 2)
Passivische Beteiligungsanzeige



Anlage 8
(zu § 12 Absatz 1 und 2)
Aktivische Beteiligungsanzeige


Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2018 I S. 2278. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
Prüfwert des Textes 453cfc9706dc17f8….