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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2018, S. 1725

BGBl. 2018 I S. 1725 · 92.248 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.

Textauszug (durchsuchbar)

BGBl. 2018, Seite 1725 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1725
                                             Dritte Verordnung
                                   zur Änderung der Anzeigenverordnung
                                                Vom 16. Oktober 2018

  Es verordnet auf Grund

– des § 24 Absatz 4 Satz 1, 2 und 4 des Kreditwesen-

  gesetzes, von denen Satz 1 zuletzt durch Artikel 2

  Nummer 12 Buchstabe a und d des Gesetzes vom

  10. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2091) geändert, Satz 2
  durch Artikel 6 Nummer 7 Buchstabe b des Gesetzes
  vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) eingefügt und
  Satz 4 durch Artikel 6 Nummer 7 Buchstabe b des
  Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) geän-
  dert worden ist, auch in Verbindung mit § 2c Absatz 1
  Satz 2 und 3 des Kreditwesengesetzes, die zuletzt
  durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuch-
  stabe bb und cc des Gesetzes vom 12. März 2009
  (BGBl. I S. 470) geändert worden sind, und mit § 32

  Absatz 1 Satz 2 und 3 des Kreditwesengesetzes, von
  denen Satz 2 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 59 des
  Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) ge-
  ändert worden ist, die Bundesanstalt für Finanz-
  dienstleistungsaufsicht im Einvernehmen mit der
  Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der
  Spitzenverbände der Institute und auf Grund
– des § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Kreditwe-
  sengesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 58
  Buchstabe b Doppelbuchstabe bb des Gesetzes
  vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) geändert wor-
  den ist, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
  aufsicht im Benehmen mit der Deutschen Bundes-
  bank,
jeweils in Verbindung mit § 1 Nummer 5 der Verord-
nung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass
von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002
(BGBl. 2003 I S. 3), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 2
der Verordnung vom 25. Januar 2018 (BGBl. I S. 184)
geändert worden ist:

                       Artikel 1
  Die Anzeigenverordnung vom 19. Dezember 2006
(BGBl. I S. 3245), die zuletzt durch Artikel 24 Absatz 30
des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) ge-
ändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 5 Absatz 1 und 2 wird wie folgt gefasst:

     „(1) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1
   des Kreditwesengesetzes über die Absicht, einen

  Geschäftsleiter zu bestellen und eine Person zur Ein-
  zelvertretung des Instituts in dessen gesamtem Ge-

  schäftsbereich zu ermächtigen, sowie über den Voll-

  zug, die Aufgabe oder die Änderung einer solchen

  Absicht haben

  1. Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichts-
     behörde ist, das Formular „Personelle Verände-
     rungen bei den Geschäftsleitern“ nach Anlage 1
     und
  2. Institute, bei denen die Europäische Zentralbank
     Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle
     Veränderungen bei den Geschäftsleitern“ nach
     Anlage 8

  zu verwenden.

    (2) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15
  des Kreditwesengesetzes über die Bestellung eines
  Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Ver-
  waltungs- oder Aufsichtsorgans haben
  1. Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichts-
     behörde ist, das Formular „Personelle Verände-
     rungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans“
     nach Anlage 2 und
  2. Institute, bei denen die Europäische Zentralbank
     Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle
     Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichts-
     organs“ nach Anlage 9
  zu verwenden.“
2. § 5b wird wie folgt geändert:
  a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

                           „§ 5b
                   Erklärungen der nach
             § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15
         des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden
         Personen und des anzeigenden Instituts“.
  b) Absatz 1 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1 wird wie
     folgt gefasst:
     „Ein Institut, bei dem die Bundesanstalt Auf-
     sichtsbehörde ist, hat den Anzeigen der Absicht
     einer Bestellung oder Ermächtigung nach § 24
     Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen nach

     § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengeset-
     zes eine Erklärung der dort genannten Personen
     beizufügen, ob nach deren Kenntnis“.
BGBl. 2018, Seite 1726 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1726
  c) Es werden die folgenden Absätze 4 und 5 ange-
     fügt:

          „(4) Ein Institut, bei dem die Europäische Zen-

       tralbank Aufsichtsbehörde ist, hat den Anzeigen

       der Absicht einer Bestellung oder Ermächtigung

       nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen

       nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesen-

       gesetzes einen „Fragebogen zur Beurteilung der
       fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverläs-
       sigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbar-
       keit – durch das beaufsichtigte Unternehmen
       auszufüllen“ nach Anlage 10 beizufügen.
           (5) Ein Institut, bei dem die Europäische Zen-
       tralbank Aufsichtsbehörde ist, hat den Anzeigen
       der Absicht einer Bestellung oder Ermächtigung
       nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen
       nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesen-
       gesetzes zudem einen von der angezeigten Per-
       son vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten
       „Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qua-

       lifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und aus-

       reichenden zeitlichen Verfügbarkeit – durch die

       angezeigte Person auszufüllen“ nach Anlage 11

       beizufügen.“

3. § 5e wird wie folgt gefasst:
                           „§ 5e

            Anzeigen nach § 24 Absatz 1
       Nummer 2 und 15a des Kreditwesengesetzes
             (Ausscheiden von Personen)

    (1) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2
  des Kreditwesengesetzes haben

  1. Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichts-
     behörde ist, das Formular „Personelle Verände-
     rungen bei den Geschäftsleitern“ nach Anlage 1
     und
  2. Institute, bei denen die Europäische Zentralbank
     Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle

     Veränderungen bei den Geschäftsleitern“ nach

     Anlage 8

  zu verwenden. In dem Formular sind jeweils die
  Gründe für das Ausscheiden oder für die Entziehung
  der Befugnis anzugeben.
    (2) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15a
  des Kreditwesengesetzes haben

  1. Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichts-
     behörde ist, das Formular „Personelle Verände-
     rungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans“
     nach Anlage 2 und
  2. Institute, bei denen die Europäische Zentralbank
     Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle
     Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichts-
     organs“ nach Anlage 9
  zu verwenden. In dem Formular sind jeweils die
  Gründe für das Ausscheiden anzugeben.“

4. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

     „(3) Für die Berechnung des Anteils der Stimm-

  rechte gelten § 33 Absatz 1 in Verbindung mit einer

  Rechtsverordnung nach Absatz 5, § 34 Absatz 1

  und 2, § 35 Absatz 1 bis 3 in Verbindung mit einer

  Rechtsverordnung nach Absatz 6 und § 36 des
  Wertpapierhandelsgesetzes entsprechend.“

5. § 10a wird wie folgt gefasst:

                          „§ 10a

                     Anzeigen nach

        § 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes

           (Weitere Tätigkeiten der Mitglieder

        eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans

     eines CRR-Instituts von erheblicher Bedeutung)

     Für Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des Kreditwe-
  sengesetzes haben die Mitglieder von Verwaltungs-
  oder Aufsichtsorganen von CRR-Instituten, die von
  erheblicher Bedeutung im Sinne des § 25d Absatz 3
  Satz 8 des Kreditwesengesetzes sind, von Finanz-
  holding-Gesellschaften und von gemischten Finanz-
  holding-Gesellschaften
  1. bei denen die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde
     ist, das Formular „Weitere Tätigkeiten von Mit-
     gliedern eines Verwaltungs- oder Aufsichtsor-
     gans“ nach Anlage 6 und

  2. bei denen die Europäische Zentralbank Auf-

     sichtsbehörde ist, das Formular „Weitere Tätig-

     keiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder

     Aufsichtsorgans“ nach Anlage 12

  zu verwenden.“

6. § 11 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

     „(1) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 3 Satz 1
  Nummer 1 des Kreditwesengesetzes haben die Ge-
  schäftsleiter und die Personen, die die Geschäfte ei-
  ner Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemisch-
  ten Finanzholding-Gesellschaft führen,

  1. bei der die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist,
     das Formular „Nebentätigkeiten von Geschäfts-
     leitern eines Instituts und Personen, die die Ge-
     schäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder ei-
     ner gemischten Finanzholding-Gesellschaft tat-
     sächlich führen“ nach Anlage 6 und

  2. bei der die Europäische Zentralbank Aufsichtsbe-

     hörde ist, das Formular „Nebentätigkeiten von

     Geschäftsleitern eines Instituts und Personen,
     die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesell-
     schaft oder einer gemischten Finanzholding-
     Gesellschaft tatsächlich führen“ nach Anlage 12
  zu verwenden.“

7. § 14 wird wie folgt geändert:

  a) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
       „(4) Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit der
     Geschäftsleiter und der Mitglieder des Verwal-
     tungs- oder Aufsichtsorgans sind,
     1. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des
        Kreditwesengesetzes durch die Bundesanstalt
        erteilt wird, die in § 5b Absatz 1 und 2 Num-
        mer 2 und in den §§ 5c, 5d und 5f vorgesehe-
        nen Erklärungen, Angaben und Unterlagen,
        und,

     2. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des

        Kreditwesengesetzes durch die Europäische

        Zentralbank erteilt wird, die in § 5b Absatz 4

        und 5 und in den §§ 5c, 5d und 5f vorgesehe-

        nen Erklärungen, Angaben und Unterlagen

     einzureichen.“
BGBl. 2018, Seite 1727 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1727
b) Absatz 6 wird wie folgt gefasst:

     „(6) Zur Beurteilung der zur Leitung des Insti-
  tuts erforderlichen fachlichen Eignung der Inha-
  ber und der Geschäftsleiter und zur Beurteilung
  der erforderlichen Sachkunde der Mitglieder des
  Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans sind,
  1. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des
     Kreditwesengesetzes durch die Bundesanstalt
     erteilt wird, die in § 5a genannten Unterlagen,
     und,

  2. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des
     Kreditwesengesetzes durch die Europäische
     Zentralbank erteilt wird, die in § 5a und § 5b
     Absatz 4 und 5 genannten Unterlagen
  einzureichen.“

c) Absatz 6a wird wie folgt gefasst:
     „(6a) Zur Beurteilung der ausreichenden zeit-
  lichen Verfügbarkeit und der Einhaltung der Man-
  datsbegrenzungen der Geschäftsleiter und der
  Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsor-

     gans nach § 25c Absatz 2 und § 25d Absatz 3
     oder Absatz 3a des Kreditwesengesetzes sind,

     1. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des
        Kreditwesengesetzes durch die Bundesanstalt
        erteilt wird, die in § 5b Absatz 2 Nummer 4
        und 5 genannten Angaben zu machen, und,
     2. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des
        Kreditwesengesetzes durch die Europäische
        Zentralbank erteilt wird, die in § 5b Absatz 4
        und 5 genannten Unterlagen einzureichen.“
8. Die Anlagen werden wie folgt geändert:

   a) Die Anlagen 1 bis 2a und 6 erhalten die aus dem
      Anhang 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fas-
      sung.
   b) Die Anlagen 8 bis 12 werden angefügt und erhal-
      ten die aus dem Anhang 2 zu dieser Verordnung
      ersichtliche Fassung.

                      Artikel 2
   Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung
in Kraft.
                             Bonn, den 16. Oktober 2018

                                      Der Präsident
                   der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                                         F. Hufeld
BGBl. 2018, Seite 1728 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1728


                                    Anhang 1 zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a
Anlage 1
(zu § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 5e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AnzV)

                                                                                                                                  PVGLSI
                                            Personelle Veränderungen
                  bei den Geschäftsleitern von Instituten und bei Personen, die die Geschäfte
     einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
                     – Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –
        (Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG und nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 5 KWG)


Bundesanstalt für                                    Deutsche Bundesbank                             wird durch die BBk ausgefüllt
Finanzdienstleistungsaufsicht                        Hauptverwaltung
                                                                                                              Identnummer
                                                                                                            Geschäftsleiter(in)1


                                                                                                       Identnummer des Instituts2




1.    Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft



Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ                                     BAK-Nr. (sechsstellig); Identnr. (achtstellig)


2.    Angaben zur Person

□ Herr             □ Frau
Nachname, sämtliche Vornamen                          Geburtsname



Geburtsdatum                                          Geburtsort                                     Staatsangehörigkeit



Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)


3.    Angaben zur Tätigkeit



Gesellschaftsrechtliche Funktion3


4.    Absicht der Bestellung

Beschluss des                                                              vom:


□ – Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
      – Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
      – Absicht der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-
        Gesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG)

        mit Wirkung vom


□ – Änderung der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
      – Änderung der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)

        neuer Zeitpunkt:


□ – Aufgabe der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
      – Aufgabe der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)

        Zeitpunkt der Aufgabe:                                             Grund der Aufgabe:

BGBl. 2018, Seite 1729 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1729

5.     Vollzug der Bestellung

□ – Vollzug der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
       – Vollzug der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
       – Vollzug der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-
         Gesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG)

          mit Wirkung vom


6.     Ausscheiden

□ – Ausscheiden eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG)
       – Entziehung der Befugnis zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG)
       – Ausscheiden einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft
         tatsächlich geführt hat (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 2 oder Satz 5 KWG)

          mit Wirkung vom


          Grund des Ausscheidens:


7.     Bemerkungen




Sachbearbeiter(in)                                   Telefon-Nr.                      E-Mail




Ort/Datum                                                                             Firma/Unterschrift




1
    oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten
    Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt
2
    oder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft
3
    beispielsweise Vorstandsmitglied, Geschäftsführer, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsleiter-Vertreter im Verhinderungsfall, Prokurist

BGBl. 2018, Seite 1730 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1730

Anlage 2
(zu § 5 Abs. 2 Nr. 1, § 5e Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AnzV)

                                                                                                                         PVVALSI
                                           Personelle Veränderungen
                          des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans von Instituten und
                 Finanzholding-Gesellschaften oder gemischten Finanzholding-Gesellschaften
                    – Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –
        (Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 und 15a KWG und § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 und 5, Satz 5 KWG)


Bundesanstalt für                                    Deutsche Bundesbank                       wird durch die BBk ausgefüllt
Finanzdienstleistungsaufsicht                        Hauptverwaltung
                                                                                                        Identnummer
                                                                                                 Mitglied des Aufsichtsrats1


                                                                                                 Identnummer des Instituts2




1.   Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft



Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ                          BAK-Nummer (sechsstellig); Identnr. (achtstellig)


2.   Art der Anzeige

□ – Bestellung  eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts
    (§ 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG)

     – Bestellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Finanzholding-
       Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 KWG)


□ – Ausscheiden   eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts
    (§ 24 Abs. 1 Nr. 15a KWG)

     – Ausscheiden eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Finanzholding-
       Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 5 KWG)


3.   Angaben zur Person

□ Herr             □ Frau
Nachname, sämtliche Vornamen                          Geburtsname



Geburtsdatum                                          Geburtsort                                Staatsangehörigkeit



Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)


4.   Angaben zur Tätigkeit

□ Wurde bestellt mit Wirkung vom
□ Scheidet aus mit Wirkung vom
zum/als:



Gesellschaftsrechtliche Funktion3



Grund des Ausscheidens

BGBl. 2018, Seite 1731 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1731

5.     Bemerkungen




Sachbearbeiter(in)                                   Telefon-Nr.                       E-Mail




Ort/Datum                                                                              Firma/Unterschrift




1
    oder Verwaltungsratsmitglied oder Beiratsmitglied
2
    oder Finanzholding-Gesellschaft oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft
3
    beispielsweise Aufsichtsratsmitglied, Verwaltungsratsmitglied, Aufsichtsratsvorsitzende(r), Verwaltungsratsvorsitzende(r), Beiratsmitglied

BGBl. 2018, Seite 1732 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1732

Anlage 2a
(zu § 5b Abs. 3 AnzV)

                                                                                                                            PVZLSI
                             Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit
                  und zu weiteren Mandaten im Geltungsbereich des Kreditwesengesetzes
  der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters, der zur Einzelvertretung des Instituts ermächtigten Person,
der Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft
    tatsächlich führen soll oder des (stellvertretenden) Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
                    – Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –
1.   Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft


Firma und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ                   BAK-Nr. (sechsstellig); Identnr. (achtstellig)

2.   Angaben zur Person

□ Herr             □ Frau
Nachname, sämtliche Vornamen                       Geburtsname



Geburtsdatum                                       Geburtsort                                         Staatsangehörigkeit



Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)

3.   Angaben zur Tätigkeit

□ – Geschäftsleiter(in)
     – zur Einzelvertretung des Instituts ermächtigte Person
     – Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll
     – Person, die die Geschäfte der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll

□ – Mitglied des Verwaltungsrats
     – Mitglied des Aufsichtsrats
     – Mitglied des Beirats

4.   Angaben zur Zuverlässigkeit
Ich erkläre hiermit, dass nach meiner Kenntnis
a) weder derzeit gegen mich ein Strafverfahren (umfasst Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren) wegen eines
   Verbrechens oder Vergehens geführt wird noch zu einem früheren Zeitpunkt ein derartiges Verfahren geführt und mit einer
   Verurteilung oder Einstellung gemäß den §§ 153 und 153a StPO abgeschlossen wurde;
b) weder derzeit gegen mich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder vergleichbares Verfahren im Zusammenhang mit einer
   unternehmerischen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit geführt wird noch zu einem früheren Zeitpunkt ein derartiges Verfahren
   mit einer Geldbuße oder sonstigen Sanktion abgeschlossen wurde;
c) gegen mich keine Aufsichtsbehörde eine gewerberechtliche Zuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung oder ein aufsichtliches
   Verfahren zum Erlass von Maßnahmen eingeleitet oder durchgeführt hat;
d) weder eine durch eine öffentliche Stelle auf mich oder auf ein von mir geleitetes Unternehmen oder Gewerbe lautende Zulas-
   sung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Bewilligung), Mitgliedschaft oder Registereintragung versagt, aufgehoben, zurück-
   genommen, widerrufen oder gelöscht wurde noch mir in sonstiger Weise die Ausübung eines Berufes, der Betrieb eines
   Gewerbes oder die Vertretung oder Führung der Geschäfte untersagt wurde oder ein entsprechendes Verfahren geführt wird;
e) weder ich noch ein von mir geleitetes Unternehmen als Schuldner ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer
   eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse oder ein vergleichbares Verfahren verwickelt bin/ist oder war.
Falls die vorstehende Erklärung nicht uneingeschränkt abgegeben werden kann, sondern ein Sachverhalt gemäß den Buchstaben a
bis e positiv einschlägig ist, sind Angaben zum entsprechenden Verfahren zu machen und ggf. auf einem gesonderten Blatt
auszuführen. Kopien der Urteile, Beschlüsse, Bescheide oder sonstiger Dokumente über die Verfahren sind beizufügen.
In der Erklärung können Strafverfahren unberücksichtigt bleiben
– die mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden oder
– die wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt wurden oder
– die mit einem Freispruch beendet worden sind oder
– bei denen eine ergangene Eintragung im BZR entfernt oder getilgt wurde oder
– die gemäß § 53 BZRG nicht angegeben werden müssen.

BGBl. 2018, Seite 1733 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1733

Eintragungen, die gemäß § 153 GewO aus dem Gewerbezentralregister zu tilgen sind, können unerwähnt bleiben.
Die nach den §§ 153 und 153a StPO eingestellten Strafverfahren sind dagegen anzugeben.
Vergleichbare Sachverhalte nach anderen Rechtsordnungen sind ebenfalls anzugeben.

      Behörde mit Sitz           Aktenzeichen                 Gegenstand           Verfahrensstand              Datum




Ich erkläre hiermit, dass ich nach meiner Kenntnis
mit keinem Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des Instituts, der Finanzholding-Gesell-
schaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft, dessen/deren Mutter- oder Tochterunternehmen in einem Angehörigkeits-
verhältnis im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB stehe.
Falls die vorstehende Erklärung nicht abgegeben werden kann, sind Angaben zur Person, zu deren Funktion im Unternehmen und
zum Angehörigkeitsverhältnis zu machen und ggf. auf einem gesonderten Blatt auszuführen.

                                                                                               Angehörigkeitsverhältnis
                                                             Unternehmen,
          Name des/der Angehörigen                                                                  im Sinne des
                                                       Funktion des Angehörigen
                                                                                               § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB




Ich erkläre hiermit, dass
ich oder ein von mir geleitetes Unternehmen nach meiner Kenntnis keine Geschäftsbeziehungen zu dem Institut, der Finanzhol-
ding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft sowie dessen/deren Mutter- oder Tochterunternehmen unter-
halte/unterhält, aus denen sich eine gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit ergeben kann;
kein naher Angehöriger nach meiner Kenntnis Geschäftsbeziehungen zu dem Institut, der Finanzholding-Gesellschaft oder der
gemischten Finanzholding-Gesellschaft sowie dessen/deren Mutter- oder Tochterunternehmen unterhält, aus denen sich eine
gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit ergeben kann. Nahe Angehörige sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Partner in
einer Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern; andere Verwandte, mit denen der Erklärende in einem Haushalt lebt.
Falls die vorstehende Erklärung nicht abgegeben werden kann, sind Angaben zu Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen und
ggf. zum Angehörigkeitsverhältnis zu machen und ggf. auf einem gesonderten Blatt auszuführen.

                         Betreffende Person                                  Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen




5.     Angaben zu weiteren Tätigkeiten als Geschäftsleiter/in und als Mitglied in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen

□ Es werden keine weiteren Tätigkeiten als Geschäftsleiter(in) und keine weiteren Mandate als Mitglied eines Verwaltungs- oder
  Aufsichtsorgans ausgeübt.

□ Es werden folgende weitere Tätigkeiten als Geschäftsleiter(in) ausgeübt (ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen):
                                                                                          Angaben zur Mandatshöchst-
       Name des            Organ,                               unter Aufsicht
                                                                                      zahlberechnung (als eines zu zählen;
     Unternehmens,       Funktion im           tätig seit         der BaFin
                                                                                       nicht zu berücksichtigen), ggf. auf
          Sitz             Organ                                   ja/nein
                                                                                       einem gesonderten Blatt ausführen




□ Es werden folgende weitere Tätigkeiten als Mitglied in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen ausgeübt (ggf. auf einem gesonderten
  Blatt ausführen):

                                                                                          Angaben zur Mandatshöchst-
       Name des            Organ,                               unter Aufsicht
                                                                                      zahlberechnung (als eines zu zählen;
     Unternehmens,       Funktion im          Mitglied seit       der BaFin
                                                                                       nicht zu berücksichtigen), ggf. auf
          Sitz             Organ                                   ja/nein
                                                                                       einem gesonderten Blatt ausführen

BGBl. 2018, Seite 1734 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1734

6.   Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit




Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. Über nachträglich auftretende Änderungen werde ich unver-
züglich in Schriftform gegenüber der Bundesanstalt berichten. Ich bin mir bewusst, dass unvollständige oder falsche Angaben in
der Selbstauskunft die persönliche Zuverlässigkeit berühren können.




Ort/Datum                                                      eigenhändige Unterschrift

BGBl. 2018, Seite 1735 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1735

                                                                                                                           Anlage 6
                                                                                            (zu § 10a Nr. 1, § 11 Abs. 1 Nr. 1 AnzV)

                                                                                                                                          NTLSI
                                     Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern
                             eines Instituts und Personen, die die Geschäfte einer
       Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
                    – Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –
                                  (Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)

                                    Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern
            eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher
     Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
                   – Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –
                                      (Anzeige nach § 24 Abs. 2a KWG)


Bundesanstalt für                                 Deutsche Bundesbank                                      wird durch die BBk ausgefüllt
Finanzdienstleistungsaufsicht                     Hauptverwaltung
                                                                                                                     Identnummer
                                                                                                                   Geschäftsleiter(in)1


                                                                                                            Identnummer des Instituts2



1.   Angaben zur Person

□ Herr            □ Frau
Nachname, sämtliche Vornamen



Geburtsdatum                                       Geburtsort



Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)


2.   Art der Anzeige

□ – Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern/innen eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-
    Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
        (§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)

□ – Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- und Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher
    Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
        (§ 24 Abs. 2a KWG)


3.   Angaben zur Tätigkeit (Unternehmen im Geltungsbereich des KWG; ohne anzuzeigende Nebentätigkeit oder anzu-
     zeigende weitere Tätigkeit)

□
     als Geschäftsleiter(in) tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/der Finanzholding-Gesellschaft/     BAK-Nummer (sechsstellig)
     der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ)                                       Identnr. (achtstellig)

□
     als Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/         BAK-Nummer (sechsstellig)
     der Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ)        Identnr. (achtstellig)



     als Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/         BAK-Nummer (sechsstellig)
     der Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ)        Identnr. (achtstellig)



     als Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/         BAK-Nummer (sechsstellig)
     der Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ)        Identnr. (achtstellig)

(ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)

BGBl. 2018, Seite 1736 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1736

4.     Angaben zur anzuzeigenden Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen

□ Institut (Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut □ sonstiges Unternehmen
  gem. § 1 Abs. 1a KWG), Finanzholding- oder gemischte Finanzholding-Gesell-
       schaft gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 und 21 CRR, Zahlungsinstitut gem. § 1 Abs. 1
       Nr. 1 ZAG, E-Geld-Institut gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 ZAG)

□ Beginn der zusätzlichen Tätigkeit
                                                                              mit Wirkung vom

□ Beendigung der zusätzlichen Tätigkeit
□ als Geschäftsleiter/in    □ als    Mitglied
                                  des Aufsichtsrats
                                                                             □ als Mitglied
                                                                               des Verwaltungsrats
                                                                                                                    □ als Mitglied
                                                                                                                      des Beirats    3




Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat;                                              wird durch die BBk ausgefüllt
Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung4; Wirtschaftszweig;
Identnummer (falls bekannt)                                                                                         Kreditnehmereinheit-Nr. des
                                                                                                                           Unternehmens


                                                                                                                         Identnummer des
                                                                                                                           Unternehmens




5.     Angaben zur Berechnung der höchstens zulässigen Anzahl an Mandaten
       (Angabe von weiteren Mandaten bei Unternehmen, die nicht dem KWG unterliegen; Mandate, die als ein Mandat
       gelten; Mandate, die nicht zu berücksichtigen sind; ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)




6.     Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit (ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)




Ort/Datum                                                                               eigenhändige Unterschrift




1
    oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten
    Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt, oder des Mitglieds eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheb-
    licher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
2
    oder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft
3
    Mandate in Beiräten sind anzugeben, wenn die Aufgaben und Befugnisse des Beirats denen eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans entspre-
    chen und gesetzlich, per Satzung oder Gesellschaftsvertrag geregelt sind.
4
    Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind
    ebenfalls anzugeben.

BGBl. 2018, Seite 1737 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1737

                                    Anhang 2 zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b
                                                                                                                          Anlage 8
                                                                               (zu § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 5e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AnzV)

                                                                                                                                    PVGSI
                                            Personelle Veränderungen
                  bei den Geschäftsleitern von Instituten und bei Personen, die die Geschäfte
     einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
                                 – Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank –
        (Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG und nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 5 KWG)


Bundesanstalt für                                   Deutsche Bundesbank                                 wird durch die BBk ausgefüllt
Finanzdienstleistungsaufsicht                       Hauptverwaltung
                                                                                                               Identnummer
                                                                                                             Geschäftsleiter(in)1


                                                                                                         Identnummer des Instituts2




1.    Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft



Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ, Rechtsträgerkennung                                     BAK-Nr. (sechsstellig)


2.    Angaben zur Person

□ Herr             □ Frau
Nachname, sämtliche Vornamen


3.    Angaben zur Tätigkeit



Gesellschaftsrechtliche Funktion3


4.    Absicht der Bestellung

Beschluss des                                                                      vom:


□ – Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
      – Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)

      – Absicht der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-
        Gesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG)



        mit Wirkung vom


□ – Änderung der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
      – Änderung der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)



        neuer Zeitpunkt:


□ – Aufgabe der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
      – Aufgabe der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)



        Zeitpunkt der Aufgabe:                                                     Grund der Aufgabe:

BGBl. 2018, Seite 1738 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1738

5.     Vollzug der Bestellung

□ – Vollzug der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
       – Vollzug der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
       – Vollzug der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-
         Gesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG)

          mit Wirkung vom


6.     Ausscheiden

□ – Ausscheiden eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG)
       – Entziehung der Befugnis zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG)
       – Ausscheiden einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft
         tatsächlich geführt hat (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 2 oder Satz 5 KWG)

          mit Wirkung vom


          Grund des Ausscheidens:


7.     Anlagen
  Anlage 1 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen
□ Verfügbarkeit – durch das beaufsichtigte Unternehmen auszufüllen –
  Anlage 2 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen
□ Verfügbarkeit – durch die angezeigte Person auszufüllen –

□ Lebenslauf
□ Auszug aus dem Gewerbezentralregister
□ Satzung des Unternehmens (soweit der Bundesanstalt keine aktuelle Version vorliegt)
  Überblick über die aktuelle Zusammensetzung der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des
□ Unternehmens
□ Sonstiges:




Sachbearbeiter(in)                                   Telefon-Nr.                      E-Mail




Ort/Datum                                                                             Firma/Unterschrift




1
    oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanz-
    holding-Gesellschaft tatsächlich führt
2
    oder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft
3
    beispielsweise Vorstandsmitglied, Geschäftsführer, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsleiter-Vertreter im Verhinderungsfall, Prokurist

BGBl. 2018, Seite 1739 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1739

                                                                                                                          Anlage 9
                                                                               (zu § 5 Abs. 2 Nr. 2, § 5e Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AnzV)

                                                                                                                             PVVASI
                                           Personelle Veränderungen
                          des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans von Instituten und
                 Finanzholding-Gesellschaften oder gemischten Finanzholding-Gesellschaften
                               – Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank –
        (Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 und 15a KWG und § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 und 5, Satz 5 KWG)


Bundesanstalt für                                   Deutsche Bundesbank                               wird durch die BBk ausgefüllt
Finanzdienstleistungsaufsicht                       Hauptverwaltung
                                                                                                              Identnummer
                                                                                                       Mitglied des Aufsichtsrats1


                                                                                                       Identnummer des Instituts2




1.   Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft



Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ, Rechtsträgerkennung                              BAK-Nummer (sechsstellig)


2.   Art der Anzeige

□ – Bestellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts (§ 24
    Abs. 1 Nr. 15 KWG)

     – Bestellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Finanzholding-
       Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 oder Satz 5 KWG)


□ – Ausscheiden  eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts (§ 24
    Abs. 1 Nr. 15a KWG)

     – Ausscheiden eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Finanzholding-
       Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 5 oder Satz 5 KWG)


3.   Angaben zur Person

□ Herr             □ Frau
Nachname, sämtliche Vornamen


4.   Angaben zur Tätigkeit


□ Wurde bestellt mit Wirkung vom


□ Scheidet aus mit Wirkung vom
zum/als:




Gesellschaftsrechtliche Funktion3




Grund des Ausscheidens

BGBl. 2018, Seite 1740 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1740

5.     Bemerkungen




6.     Anlagen
  Anlage 1 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen
□ Verfügbarkeit – durch das beaufsichtigte Unternehmen auszufüllen –
  Anlage 2 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen
□ Verfügbarkeit – durch die angezeigte Person auszufüllen –

□ Lebenslauf
□ Auszug aus dem Gewerbezentralregister
□ Satzung des Unternehmens (soweit der Bundesanstalt keine aktuelle Version vorliegt)
□ Überblick über die aktuelle Zusammensetzung der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs-/Aufsichtsorgans des Unternehmens
□ Sonstiges:




Sachbearbeiter(in)                                   Telefon-Nr.                       E-Mail




Ort/Datum                                                                              Firma/Unterschrift




1
    oder Verwaltungsratsmitglied oder Beiratsmitglied
2
    oder Finanzholding-Gesellschaft oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft
3
    beispielsweise Aufsichtsratsmitglied, Verwaltungsratsmitglied, Aufsichtsratsvorsitzende(r), Verwaltungsratsvorsitzende(r), Beiratsmitglied

BGBl. 2018, Seite 1741 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1741
Anlage 1 zur Anzeige            □ nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG

                                □ nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG

Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholdinggesellschaft
(= beaufsichtigtes Unternehmen)
                                                                                       Anlage 10
                                                                            (zu § 5b Abs. 4 AnzV)

                                                                                             PVFU

                                                                                                     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
□ nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG                              vom:

□ nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 oder Satz 5 KWG

    Name der Person
Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit
– durch das beaufsichtigte Unternehmen auszufüllen –
1.   Angaben zur Tätigkeit
 a. Bitte geben Sie an, welche Tätigkeit die angezeigte Person innehat/innehaben soll

 □ Mitglied des Verwaltungs-/Aufsichtsorgans
 □ Vorsitzende(r) des Prüfungsausschusses
 □ Vorsitzende(r) des Vergütungskontrollausschusses
 □ Vorsitzende(r) des Risikoausschusses
 □ Vorsitzende(r) des Nominierungsausschusses
 □ Vorsitzende(r) des Verwaltungs-/Aufsichtsorgans
 □ sonstige Position (bitte näher erläutern)

□ Geschäftsleiter(in)
□ Vorsitzende(r) des Vorstands/des Geschäftsleitungsorgans
□ stellvertretende(r) Geschäftsleiter(in)
□ Verhinderungsvertreter (nach Sparkassenrecht)
□ Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts
□ Leitungsorgan einer Finanzholding-Gesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft
 b. Bitte geben Sie möglichst genau an, mit welchen Hauptaufgaben und Verpflichtungen die Tätigkeit in dem beaufsichtigten Unternehmen verbunden ist und wie viele Mitarbeiterinnen und
    Mitarbeiter der Person unterstellt sein werden
     Bitte geben Sie an, ob und welchen Ausschüssen/Unterausschüssen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans oder des Vorstands die Person angehört/angehören wird und beschreiben
     Sie diese:

1741
BGBl. 2018, Seite 1742 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1742
                                                                                                                                                                                                   1742
 c.   Bitte geben Sie nachfolgende Informationen zur Bestellung der Person:

 Bestellung zum:                                                                                      (Planmäßige) Amtszeit:


 Wird die bestellte Person eine andere Person ersetzen?                                               □ JA




                                                                                                                                                                                                   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
                                                                                                      □ NEIN
 Falls JA, wen und warum?


 Ist die Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG, § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG oder § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1    □ JA
 oder 4 i. V. m. Satz 5 KWG unverzüglich erstattet?
                                                                                                      □ NEIN
 Falls NEIN, bitte begründen:


 In welchem Verhältnis stehen die Person und das beaufsichtigte Unternehmen (nach der Bestellung) zueinander?

 □ Dienstvertragsverhältnis
 □ Arbeitnehmer/in
 □ Sonstiges – bitte erläutern –
 d.   Wird die Person vor Aufnahme der Tätigkeit oder im ersten Jahr ihrer Tätigkeit eine spezielle   □ JA
      Schulung erhalten?
                                                                                                      □ NEIN
 Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:


 Schulungsinhalte                                 Veranstalter (interne Schulung oder Name des        Beginn:                                    Ende:
                                                  externen Veranstalters)




2.    Interessenkonflikte

 Wenn die angezeigte Person in Anlage 2 dieser Anzeige Erklärungen zu potentiellen Interessenkonflikten abgegeben hat, teilen Sie bitte mit, durch welche Maßnahmen der Interessenkonflikt
 (unabhängig davon, ob dieser als wesentlich oder nicht wesentlich zu betrachten ist) verhindert, abgeschwächt oder gelöst werden soll. Bitte fügen Sie entsprechende Unterlagen (z. B. Satzung,
 Geschäftsordnung) bei.

BGBl. 2018, Seite 1743 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1743
3.   Kollektive Eignung
 1. Wie ist die Person im Hinblick auf die kollektive Eignung der Geschäftsleitung/des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des beaufsichtigten Unternehmens einzuordnen? Bitte erläutern Sie, warum
    die (beabsichtigte) Bestellung die kollektive Eignung des Organs ergänzt. Bitte nehmen Sie dabei ggf. auf das Ergebnis der jüngsten Selbsteinschätzung der kollektiven Eignung des Organs Bezug.




                                                                                                                                                                                                       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
 2. Bitte erläutern Sie allgemein die Schwächen, soweit diese in Bezug auf die Zusammensetzung der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans festgestellt wurden:



 3. Wie wird die Person dazu beitragen, einige oder alle unter Nummer 2 genannten Schwächen zu beheben?




4.   Weitere Informationen/Anmerkungen




 Erklärung des beaufsichtigten Unternehmens
 Der Unterzeichner/die Unterzeichnerin bestätigt, dass

 □ die im vorliegenden Fragebogen getätigten Angaben nach seinem/ihrem besten Wissen und Gewissen zutreffend und vollständig sind;
 □ das beaufsichtigte Unternehmen die Bundesanstalt bei Eintritt einer wesentlichen Änderung bezüglich der getätigten Angaben unverzüglich informieren wird;
 □ das  beaufsichtigte Unternehmen sämtliche zur Beurteilung der fachlichen Eignung oder Sachkunde, Zuverlässigkeit und zeitlichen Verfügbarkeit der Person notwendigen Informationen angefordert
   und bei der Entscheidung, die Person als fachlich geeignet oder sachkundig, zuverlässig und ausreichend zeitlich verfügbar zu betrachten, ausreichend berücksichtigt hat;

 □ die Beschreibung der Funktion, die die Person innehat/innehaben soll, diejenigen Aspekte der Aktivitäten des beaufsichtigten Unternehmens, für die die Person zuständig ist/sein soll, zutreffend
   wiedergibt;

 □ das beaufsichtigte Unternehmen auf Grundlage sorgfältiger Erkundigungen und unter Bezugnahme auf die in § 25c Abs. 1 und 2 KWG oder § 25d Abs. 1 bis 3 KWG bzw. § 2d Abs. 1 KWG
   geregelten Eignungskriterien der Auffassung ist, dass die angezeigte Person fachlich geeignet oder sachkundig, zuverlässig und ausreichend zeitlich verfügbar ist;

 □ das beaufsichtigte Unternehmen die angezeigte Person auf die gesetzlichen Verpflichtungen, die mit der Funktion, die die Person innehat/innehaben soll, hingewiesen hat.

     Datum, Unterschrift


Erläuterungen:
Allgemeines:
– Die Europäische Zentralbank strebt eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der Leitungsorgane der beaufsichtigten Unternehmen der am
  einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) teilnehmenden Mitgliedsstaaten an. Dies erfordert eine Harmonisierung der der Beurteilung zugrunde liegenden Informationen. Der vorliegende
  Fragebogen fußt insofern auf dem durch das Supervisory Board der Europäischen Zentralbank am 3. August 2016 verabschiedeten „Fit and Proper Questionnaire“. Unbeschadet der Harmo-




                                                                                                                                                                                                       1743
  nisierung der durch die Unternehmen und Personen abzugebenden Informationen legt die Europäische Zentralbank bei der „Fit&Proper“-Beurteilung der Leitungsorgane von deutschen Unter-
  nehmen die gesetzlichen Anforderungen des Kreditwesengesetzes zugrunde.

BGBl. 2018, Seite 1744 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1744
– Der Fragebogen ist von anzeigenden Instituten oder Finanzholding-Gesellschaften oder gemischten Finanzholdinggesellschaften zu verwenden. Im Fragebogen wird zur besseren Lesbarkeit der




                                                                                                                                                                                                         1744
  Begriff „beaufsichtigtes Unternehmen“ verwendet.
– Der Fragebogen ist sorgfältig und vollständig auszufüllen.
– Der vollständig ausgefüllte Fragebogen ist der Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG, § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG, § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 5 KWG oder § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 i. V. m.
  Satz 5 KWG beizufügen. Eine separate Einreichung ist grundsätzlich möglich.




                                                                                                                                                                                                         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
Zu 1. Angaben zur Tätigkeit:
Zu c: Informationen zur Bestellung der Person:
– In der Regel handelt es sich bei den Verträgen der Geschäftsleiter um Dienstverträge. Soweit eine andere Vertragsgestaltung vorliegt, ist „Sonstiges“ zu wählen und entsprechend zu erläutern.
– Für ein Mitglied eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans, das kein Arbeitnehmervertreter nach den jeweiligen Mitbestimmungsgesetzen ist, ist regelmäßig die Option „Sonstiges“ auszuwählen.
  Bei dieser Option sollten weitere Erläuterungen (z. B. geborenes Mitglied, Vertreter/in des Anteilseigners) gegeben werden.
– Die nach dem KWG vorgeschriebenen Anzeigen sind unverzüglich zu erstatten. Die Bundesanstalt geht regelmäßig davon aus, dass eine Anzeige nicht mehr unverzüglich erfolgt ist, sobald ein
  Zeitraum von vier Wochen nach Entscheidung des zuständigen Organs überschritten ist.
Zu Erklärung des beaufsichtigten Unternehmens:
– Zur Erstattung der Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 1, § 24 Abs. 1 Nr. 15, § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1, Satz 5, § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4, Satz 5 KWG ist das beaufsichtigte Unternehmen verpflichtet. Die
  Abgabe der Erklärungen des beaufsichtigten Unternehmens kann, unbeschadet der Vertretungsbefugnis nach außen durch das für die Bestellung der angezeigten Person berechtigte Organ
  erfolgen.
– Eine wesentliche Änderung ist eine Änderung, die sich auf die fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit oder ausreichende zeitliche Verfügbarkeit der angezeigten Person auswirken kann. Soweit
  die Änderung nicht in Erfüllung der Anzeigepflichten nach dem KWG gemeldet wird (z. B. die Annahme eines weiteren Mandats), erfolgt die Information grundsätzlich durch das beaufsichtigte
  Unternehmen.

BGBl. 2018, Seite 1745 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1745
Anlage 2 zur Anzeige            □ nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG

                                □ nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG

Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholdinggesellschaft
(beaufsichtigtes Unternehmen)
                                                                     Anlage 11
                                                          (zu § 5b Abs. 5 AnzV)

                                                                         PVFP

                                                                                  Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
□ nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG                      vom:

□ nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 oder Satz 5 KWG

    Name der Person
Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit
– durch die angezeigte Person auszufüllen –
1.   Angaben zur Person

 Name

 Akademischer Titel

 Name

 Vorname

 Weitere Vornamen

 Wohnsitz

 Straße

 Postleitzahl, Ort

 Land

 Dort gemeldet seit:

 Geburtsdatum

 Geburtsort

 Staatsangehörigkeit

 Telefonnummer (einschl. Ländervorwahl)

Bei Namensänderung

Früherer akademischer Titel

Früherer Name

Früherer Vorname

Frühere weitere Vornamen

Datum und Grund der Namensänderung

Weiterer Wohnsitz

Straße

Postleitzahl, Ort

Land

Dort gemeldet seit:

Personalausweisnummer/Reisepassnummer

Ausgestellt in (Land):

Gültig bis:

                                                                           1745
E-Mail-Adresse
BGBl. 2018, Seite 1746 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1746
 Frühere im Finanzsektor im In- und Ausland erteilte/nicht erteilte Genehmigungen und durchgeführte
                                                                                                       1746
„Fit&Proper“-Beurteilungen
                                                                                               Beginn der                    Ende der
     Beteiligte Behörde         Beteiligtes Unternehmen       Tätigkeit/Funktion
Datum der Beurteilung       Ergebnis der Beurteilung
                                                                                           Tätigkeit/Funktion           Tätigkeit/Funktion


 Bitte erläutern Sie die Gründe für die oben angeführte Nichterteilung oder negative „Fit&Proper“-Beurteilungen:

2.   Angaben zur Zuverlässigkeit

 a. Wird derzeit gegen Sie ein Strafverfahren (umfasst Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren,
    Hauptverfahren) wegen eines Verbrechens oder Vergehens geführt oder wurde zu einem
    früheren Zeitpunkt ein derartiges Verfahren geführt und mit einer Verurteilung oder Einstellung
    gemäß den §§ 153 und 153a StPO abgeschlossen?

□ JA

□ NEIN
 Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz, Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, (voraussichtliche) Strafe, Datum der Verurteilung oder Einstellung,
 Führung seit dem Delikt, Einsicht in Bezug auf das Verhalten, sonstige mildernde oder erschwerende

 b. Wird derzeit gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder vergleichbares Verfahren im
    Zusammenhang mit einer unternehmerischen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit geführt oder
    wurde zu einem früheren Zeitpunkt ein derartiges Verfahren mit einer Geldbuße oder sonstigen
    Sanktion abgeschlossen?
Umstände

  □ JA

  □ NEIN
 Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz, Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, (voraussichtliche) Höhe des Bußgeldes oder Art der Sanktion, Datum des
 Verfahrensabschlusses, Führung seit dem Verfahrensabschluss, Einsicht in Bezug auf das Verhalten, sonstige mildernde oder erschwerende Umstände

 c. Wurden Ihnen in der Vergangenheit Disziplinarmaßnahmen auferlegt oder drohen Ihnen aktuell
    Disziplinarstrafen? Dies schließt das Verbot der Ausübung einer Geschäftsführerfunktion und die
    Entlassung aus einer Vertrauensposition ein.
 Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:

□ JA

□ NEIN
BGBl. 2018, Seite 1747 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1747
d. Waren oder sind Sie oder ein von Ihnen geleitetes Unternehmen als Schuldner/in in ein
   Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder
   ein vergleichbares Verfahren verwickelt?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:

e. Wurde eines oder wurden mehrere der in Abschnitt 2 erwähnten Verfahren außergerichtlich oder
   im Rahmen einer alternativen Streitbeilegung (z. B. durch Mediation) geregelt?

Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:

f. Wurden Sie Ihres Wissens nach jemals in einem Verzeichnis unzuverlässiger Schuldner geführt?
   Haben Sie Ihres Wissens nach bei einer anerkannten Kreditauskunftsdatei einen Negativeintrag?
   Ist ein Vollstreckungstitel wegen derartiger Schulden gegen Sie ergangen?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:

g. Wurde in der Vergangenheit eine durch eine öffentliche Stelle auf Sie oder auf ein von Ihnen
   geleitetes Unternehmen oder Gewerbe lautende Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Kon-
   zession, Bewilligung), Mitgliedschaft oder Registereintragung versagt, aufgehoben, zurück-
   genommen, widerrufen oder gelöscht oder wurde Ihnen in sonstiger Weise die Ausübung eines
   Berufes, der Betrieb eines Gewerbes oder die Vertretung oder Führung der Geschäfte
   untersagt? Wird nach Ihrem Wissen derzeit ein entsprechendes Verfahren geführt?

Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:

h. Hat in der Vergangenheit oder gegenwärtig eine Aufsichtsbehörde eine gewerberechtliche
   Zuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung oder ein aufsichtliches Verfahren zum Erlass von
   Maßnahmen eingeleitet oder durchgeführt? Bitte nennen Sie Verfahren, soweit sie unter 1. nicht
   bereits angegeben wurden.
□ JA

□ NEIN

                                                                      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
□ JA

□ NEIN

□ JA

□ NEIN

□ JA

□ NEIN

□ JA

□ NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher: Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz, Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, Ergebnis der Prüfung, Art der Maßnahme

i. Hat die Geschäftsleitung oder das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan des beaufsichtigten
   Unternehmens sich Ihres Wissens nach jemals in Bezug auf kritische Aspekte ihrer Zuver-
   lässigkeit beraten?

□ JA

□ NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher: Bitte geben Sie dabei den Inhalt und das Ergebnis der Beratungen an.

1747
BGBl. 2018, Seite 1748 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1748
3.   Erfahrung

 a. Ausbildung/Studium

               Offizieller Abschluss/
                                                                    Studiengang/Ausbildung
        Nachweis der beruflichen Qualifikation

 b. Praktische Erfahrungen im Bank-/Finanzbereich

                                                    Organisation,                   Anzahl der unterstellten
        Position             Hauptaufgaben                                 Größe
                                                    Unternehmen                       Mitarbeiter(innen)

                                                                              1748

                                Ausbildungsstätte (Universität, Hochschule,
Datum des Abschlusses
                                     berufsbildende Einrichtung usw.)

                                                                              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018

                          Tätig von        Tätig bis          Grund des
 Wesentliche Inhalte
                        (Monat/Jahr)     (Monat/Jahr)        Ausscheidens
 c. Sonstige relevante Erfahrungen in leitender Position außerhalb des Finanzsektors (als Mitglied eines Leitungsorgans oder der ersten oder zweiten Führungsebene)

                                                    Organisation,                   Anzahl der unterstellten
        Position             Hauptaufgaben                                 Größe
                                                    Unternehmen                       Mitarbeiter(innen)

                         Tätig von        Tätig bis          Grund des
Wesentliche Inhalte
                       (Monat/Jahr)     (Monat/Jahr)        Ausscheidens
 d. Sonstige relevante Erfahrungen außerhalb des Finanzsektors (z. B. wissenschaftliche oder juristische Tätigkeit, Tätigkeit im Bereich IT, Ingenieurs- oder Personalwesen, politische
    Ämter, sonstige nicht gewerbliche Tätigkeit)

                                                    Organisation,                   Anzahl der unterstellten
        Position             Hauptaufgaben                                 Größe
                                                    Unternehmen                       Mitarbeiter(innen)

                         Tätig von        Tätig bis          Grund des
Wesentliche Inhalte
                       (Monat/Jahr)     (Monat/Jahr)        Ausscheidens
BGBl. 2018, Seite 1749 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1749
 Allgemeine Erfahrung im Bankwesen gemäß EBA-Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen vom 22. November
 2012 (EBA/GL/2012/06)

 1. Finanzmärkte

 2. Regulierungsrahmen und Regulierungsanforderungen

□ umfassend     □ eher umfassend
□ eher gering   □ gering

                                                                                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
□ umfassend     □ eher umfassend
□ eher gering   □ gering
 3. Strategische Planung und Verständnis der Geschäftsstrategie eines Kreditinstituts oder seines □ umfassend     □ eher umfassend
    Geschäftsplans und dessen Umsetzung

 4. Risikomanagement (Ermittlung, Beurteilung, Überwachung, Kontrolle und Minderung der
    wichtigsten Risikotypen eines Kreditinstituts, einschließlich Ihrer Verantwortlichkeiten)

 5. Beurteilung der Wirksamkeit von Vorkehrungen eines Kreditinstituts, um eine wirksame
    Governance, Aufsicht und Kontrolle zu schaffen

□ eher gering   □ gering
□ umfassend     □ eher umfassend

□ eher gering   □ gering
□ umfassend     □ eher umfassend

□ eher gering   □ gering
 6. Interpretation der Finanzinformationen eines Kreditinstituts und die auf diese Informationen  □ umfassend     □ eher umfassend
    gestützte Ermittlung von Themenschwerpunkten sowie von geeigneten Kontrollen und
    Maßnahmen

 e.   Sonstiges Fachwissen (bitte ausführen)

4.    Interessenkonflikte

 a. Haben Sie eine enge persönliche Beziehung
       – zu einem Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des
         beaufsichtigten Unternehmens oder dessen Mutter- oder Tochterunternehmen?
       – zu einer Person, die eine bedeutende Beteiligung an dem beaufsichtigten Unternehmen
         innehat?

 Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:

 □ eher gering   □ gering

□ JA

□ NEIN

                                                                                  1749
BGBl. 2018, Seite 1750 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1750
b. Betreiben Sie oder ein von Ihnen geleitetes Unternehmen in bedeutendem Umfang Geschäfte
   mit dem beaufsichtigten Unternehmen oder dessen Mutter- oder Tochterunternehmen?
                                                                                                       1750
□ JA

□ NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Art und Gegenstand des Geschäfts sowie die beiderseitigen Verpflichtungen; Name des Unternehmens; Zeitraum der

Geschäftsbeziehung

c. Treten Sie als Partei (direkt oder indirekt) in einem Gerichtsverfahren gegen das beaufsichtigte
   Unternehmen oder dessen Mutter- oder Tochterunternehmen auf?

                                                                                                       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018

□ JA

□ NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Gegenstand und Stand der Gerichtsverfahren, beteiligte Unternehmen

d. Haben oder hatten Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person in den letzten zwei
   Jahren berufliche oder bedeutende geschäftliche Beziehungen zu dem beaufsichtigten
   Unternehmen, dessen Mutter- oder Tochterunternehmen oder einem Konkurrenzunterneh-
   men?

Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie im Falle einer aktiven Geschäftsbeziehung
engen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen hat.

e. Haben Sie (persönlich oder durch ein eng mit Ihnen verbundenes Unternehmen) oder eine
   Ihnen persönlich nahestehende Person ein wesentliches finanzielles Interesse (z. B. durch
   Beteiligungen, durch sonstiges Investment) an dem beaufsichtigten Unternehmen, dessen
   Mutter- oder Tochterunternehmen, einem Kunden oder einem Konkurrenzunternehmen des
   beaufsichtigten Unternehmens?

Falls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher:

  □ JA

  □ NEIN

an, welchen (finanziellen) Wert die Beziehung für das betreffende Unternehmen des Mitglieds oder seine

  □ JA

  □ NEIN

                                                                             Umfang des
                                                                       finanziellen Interesses
                                                    Hauptgeschäftsfelder                     Beziehung zwischen
      Name des Unternehmens
relevanter Zeitraum                       (in % des Kapitals
                                                     des Unternehmens                         den Unternehmen
   und der Stimmrechte
oder Höhe der Investition)
BGBl. 2018, Seite 1751 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1751
f. Vertreten Sie in irgendeiner Weise einen Anteilseigner des beaufsichtigten Unternehmens oder   □ JA
   dessen Mutter- oder Tochterunternehmen?
                                                                                                  □ NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher:




                                                                                                                                                                             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
                    Name des Anteilseigners                            Beteiligung (in % des Kapitals oder der Stimmrechte)                Art der Vertretung




g. Haben Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person wesentliche finanzielle Ver-          □ JA
   pflichtungen gegenüber dem beaufsichtigten Unternehmen, dessen Mutter- oder Tochter-
   unternehmen?                                                                                   □ NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher:



                    Name des Anteilseigners                            Beteiligung (in % des Kapitals oder der Stimmrechte)                Art der Vertretung




h. Haben oder hatten Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person in den letzten zwei       □ JA
   Jahren eine Position mit hohem politischem Einfluss inne (auf Bundes-, Landes- oder
   kommunaler Ebene)?                                                                             □ NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:



                                                                                                                                     Verhältnis zwischen der Position
                                                                                                                              (oder der Organisation oder dem Unternehmen,
              Art der Position, Name des Inhabers                                  Spezifische, mit dieser Position
                                                                                                                                    in dem die Position bekleidet wird)
 (soweit es sich um eine andere Person als Sie selbst handelt)               verbundene Befugnisse und Verpflichtungen
                                                                                                                                  und dem beaufsichtigten Unternehmen,
                                                                                                                                 dessen Mutter- oder Tochterunternehmen




                                                                                                                                                                             1751

BGBl. 2018, Seite 1752 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1752
 i. Haben Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person weitere Verbindungen oder
    Engagements oder Positionen inne, die von den vorstehenden Fragen nicht erfasst werden und
    die den Interessen des beaufsichtigten Unternehmens schaden könnten?
                                                                                              1752
□ JA

□ NEIN
 Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei z. B. Art, Gegenstand, Zeitraum, Verhältnis zu dem beaufsichtigten Unternehmen an:

5.   Zeitliche Verfügbarkeit und Mandatsbeschränkungen

 a. Welcher Zeitaufwand ist für die angezeigte Tätigkeit erforderlich?

 b. Wurde Ihnen durch eine zuständige Behörde die Genehmigung erteilt, ein zusätzliches Mandat
    in einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan innezuhaben?

                                                                                              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018

□ JA

□ NEIN
 c. Übersicht über Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und sonstige berufliche Tätigkeiten.
    Bitte geben Sie zuerst das angezeigte Mandat an, danach alle Geschäftsleitermandate, Mandate

 a)             b)                c)           d)                  e)              f)
 Unternehmen Land                 Beschreibung Größe des           Funktion        Privilegierte
 (bitte                           des          Unternehmens        innerhalb       Zählweise
 markieren Sie                    Geschäfts-                       des Unter-      oder Nicht-
 börsennotierte                   feldes des                       nehmens:        berücksich-
 Unternehmen                      Unternehmens                     Geschäfts-      tigung des
 mit einem *)                                                      leiter(in)/     Mandats
                                                                   Verwaltungs-
                                                                   oder
                                                                   Aufsichts-
                                                                   organ/
                                                                   Sonstiges
                                                                   (bitte
                                                                   beschreiben)

 d. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Geschäftsleitermandate (unter Anwendung der
    privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate)

 e. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen (unter
    Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate)
in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und zuletzt alle sonstigen beruflichen Tätigkeiten.

  g)                 h)             i)               j)            k)           l)
  Zusätzliche        Zeitaufwand    Mandatsdauer     Zusätzliche   Anzahl der   Zusätzliche
  Verpflich-         pro Woche      (von – bis)      Anmerkungen   Sitzungen    Informationen
  tungen             (in Stunden)                                  pro Jahr
  (z. B. Mitglied-   und pro Jahr
  schaft in          (in Tagen)
  Ausschüssen,       unter
  Vorsitz-           Einrechnung
  funktion)          zusätzlicher
                     Verpflich-
                     tungen
BGBl. 2018, Seite 1753 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1753
 f. Bitte erläutern Sie bei Anwendung der privilegierten Zählweise, ob zwischen den Unternehmen Synergien bestehen und ob es darauf gründende Überschneidungen in Bezug auf den Zeitaufwand für
    die Ausübung der Mandate gibt:




                                                                                                                                                                                                     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
 g. Gesamtaufwand pro Woche in Stunden für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat

 h. Gesamtaufwand pro Jahr in Tagen für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat


6.   Weitere Informationen/Anmerkungen




 Erklärung der Person

 Der Unterzeichner/die Unterzeichnerin

 □ bestätigt, dass die Angaben nach seinem/ihrem besten Wissen und Gewissen zutreffend und vollständig sind;
 □ bestätigt, dass er/sie das beaufsichtigte Unternehmen bei Eintritt einer wesentlichen Änderung bezüglich der getätigten Angaben unverzüglich informiert;
   bestätigt, dass er/sie sich der Verpflichtungen bewusst ist, die sich aus den für seine/ihre Funktion relevanten europäischen und nationalen Rechtsvorschriften sowie internationalen Standards
 □ ergeben,  einschließlich der Verordnungen, Leitfäden, Leitlinien sowie sonstige von der Europäischen Zentralbank, der Bundesanstalt und der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA)
       veröffentlichten Regelungen oder Richtlinien. Er/sie bestätigt seine/ihre Absicht, diese stets nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten.



     Datum, Unterschrift



Erläuterungen:
Allgemeines:
– Die Europäische Zentralbank strebt eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der Leitungsorgane der beaufsichtigten Unternehmen der am
  einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) teilnehmenden Mitgliedsstaaten an. Dies erfordert eine Harmonisierung der der Beurteilung zugrunde liegenden Informationen. Der vorliegende
  Fragebogen fußt insofern auf dem durch das Supervisory Board der Europäischen Zentralbank am 3. August 2016 verabschiedeten „Fit and Proper Questionnaire“. Unbeschadet der Harmo-
  nisierung der durch die Unternehmen und Personen abzugebenden Informationen legt die Europäische Zentralbank bei der „Fit&Proper“-Beurteilung der Leitungsorgane von deutschen Unter-
  nehmen die Regelungen des Kreditwesengesetzes zugrunde.
– Der Begriff „beaufsichtigtes Unternehmen“ umfasst das anzeigende Institut oder die anzeigende Finanzholding-Gesellschaft oder die anzeigende gemischte Finanzholdinggesellschaft und wird
  zur besseren Lesbarkeit verwendet.
– Der Fragebogen ist sorgfältig und vollständig auszufüllen.




                                                                                                                                                                                                     1753
– Der vollständig ausgefüllte Fragebogen ist durch das beaufsichtigte Unternehmen der Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG, § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG, § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 5 KWG
  oder § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 i. V. m. Satz 5 KWG beizufügen; eine separate Einreichung ist grundsätzlich möglich.

BGBl. 2018, Seite 1754 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1754
Zu 1. Angaben zur Person:




                                                                                                                                                                                                            1754
– Zum Finanzsektor zählen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen und weitere, durch die national zuständige Finanzdienstleistungsaufsicht
  beaufsichtigte Unternehmen.
– Soweit Sie über frühere „Fit&Proper“-Beurteilungen nicht persönlich schriftlich informiert wurden, sind die Felder nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen.
Zu 2. Angaben zur Zuverlässigkeit:




                                                                                                                                                                                                            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
– Soweit Verfahren oder Sachverhalte anzugeben sind, sind Kopien der Urteile, Beschlüsse, Bescheide oder sonstiger Dokumente zu den Verfahren beizufügen.
– In der Erklärung können Strafverfahren unberücksichtigt bleiben
  – die mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden oder
  – die wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt wurden oder
  – die mit einem Freispruch beendet worden sind oder
  – bei denen eine ergangene Eintragung im BZR entfernt oder getilgt wurde oder
  – die gemäß § 53 BZRG nicht angegeben werden müssen.
  Die nach den §§ 153 und 153a StPO eingestellten Strafverfahren sind dagegen anzugeben.
– Eintragungen, die gemäß § 153 GewO aus dem Gewerbezentralregister zu tilgen sind, können unerwähnt bleiben.
– Vergleichbare Sachverhalte nach anderen Rechtsordnungen sind ebenfalls anzugeben.
– Soweit die unter 2.f anzugebenden Eintragungen entfernt oder getilgt sind, können sie unberücksichtigt bleiben.
Zu 4. Interessenkonflikte:
– Die unter 4.d anzugebenden und zu erläuternden beruflichen Beziehungen umfassen z. B. leitende oder gehobene Tätigkeiten in den betreffenden Unternehmen.
– Eine enge persönliche Beziehung (4.a) und eine persönlich nahestehende Person (4.d, 4.e, 4.g bis 4.i) umfassen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Partner in einer Lebensgemeinschaft,
  Kinder, Eltern sowie andere Verwandte, mit denen Sie in einem Haushalt leben.
– Die Wesentlichkeit eines finanziellen Interesses oder einer finanziellen Verpflichtung (4.e, 4.f) hängt davon ab, welchen (finanziellen) Wert das Interesse oder die Verpflichtung für die finanziellen
  Ressourcen der Person darstellt. Als nicht wesentlich werden grundsätzlich die folgenden Interessen und Verpflichtungen erachtet:
  – alle nicht bevorrechtigten (d. h. unter standardmäßigen Marktbedingungen der betreffenden Bank) besicherten persönlichen Kredite (wie private Hypotheken), die ordnungsgemäß bedient
    werden,
  – alle sonstigen nicht bevorrechtigten ordnungsgemäß bedienten Kredite unter 200 000 €, besichert oder unbesichert,
  – aktuelle Beteiligungen von höchstens 1 % oder sonstige Investments von entsprechendem Wert.
Zu 5. Zeitliche Verfügbarkeit und Mandatsbeschränkungen:
– Bei der Angabe des zeitlichen Aufwands sind bei Mandaten in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen nicht nur die reinen Sitzungszeiten, sondern auch Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der
  Sitzungen, die Mitarbeit in Ausschüssen und ggf. Reisezeiten zu veranschlagen. Ferner ist in die Betrachtung einzubeziehen, dass eine Tätigkeit als Verwaltungs- oder Aufsichtsorganmitglied
  auch außerhalb der regelmäßigen Sitzungen zeitlichen Aufwand verursacht, der sich in besonderen Situationen des Unternehmens unvorhersehbar erhöhen kann.
– Soweit Mandate privilegiert gezählt oder bei der höchstens zulässigen Anzahl an Mandaten nicht zu berücksichtigen sind, sind in der Tabelle zu 5.c die Gründe anzugeben und durch Beifügung
  weiterer Unterlagen (z. B. aussagekräftige Darstellung der Struktur einer Institutsgruppe, Kopie der Satzung) zu belegen.
Zu Erklärung der Person:
– Eine wesentliche Änderung ist eine Änderung, die sich auf die fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit oder ausreichende zeitliche Verfügbarkeit der angezeigten Person auswirken kann. Soweit
  die Änderung nicht in Erfüllung der Anzeigepflichten nach dem KWG gemeldet wird (z. B. die Annahme eines weiteren Mandats), erfolgt die Information grundsätzlich durch das beaufsichtigte
  Unternehmen.

BGBl. 2018, Seite 1755 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1755

                                                                                                                   Anlage 12
                                                                                     (zu § 10a Nr. 2, § 11 Abs. 1 Nr. 2 AnzV)

                                                                                                                            NTSI
                                    Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern
                            eines Instituts und Personen, die die Geschäfte einer
       Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
                               – Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank –
                                 (Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)

                                     Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern
            eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher
     Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
                               – Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank –
                                       (Anzeige nach § 24 Abs. 2a KWG)


Bundesanstalt für                                Deutsche Bundesbank                            wird durch die BBk ausgefüllt
Finanzdienstleistungsaufsicht                    Hauptverwaltung
                                                                                                       Identnummer
                                                                                                     Geschäftsleiter(in)1


                                                                                                 Identnummer des Instituts2



1.   Angaben zur Person

□ Herr            □ Frau
Nachname, sämtliche Vornamen



Geburtsdatum                                     Geburtsort



Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)




2.   Art der Anzeige

□ – Nebentätigkeiten  von Geschäftsleitern eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesell-
    schaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
        (§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)

□ – Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- und Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher
    Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
        (§ 24 Abs. 2a KWG)



3.   Angaben zur anzuzeigenden Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen

□ Institut (Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut □ sonstiges Unternehmen
  gem. § 1 Abs. 1a KWG), Finanzholding- oder gemischte Finanzholding-Gesell-
     schaft gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 und 21 CRR, Zahlungsinstitut gem. § 1 Abs. 1
     Nr. 1 ZAG, E-Geld-Institut gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 ZAG)

□ Beginn der zusätzlichen Tätigkeit
                                                                 mit Wirkung vom

□    Beendigung der zusätzlichen Tätigkeit



□ als Geschäftsleiter(in)          □ als Mitglied
                                     des Aufsichtsrats
                                                                □ als Mitglied
                                                                  des Verwaltungsrats
                                                                                                □ als Mitglied
                                                                                                  des Beirats   3

BGBl. 2018, Seite 1756 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1756


Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat;                                              wird durch die BBk ausgefüllt
Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung4; Wirtschaftszweig;
Identnummer (falls bekannt)                                                                                         Kreditnehmereinheit-Nr. des
                                                                                                                           Unternehmens


                                                                                                                         Identnummer des
                                                                                                                           Unternehmens




4.     Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit und zu Mandatsbeschränkungen5

□ Hierzu ist Anlage 1 beigefügt.



Ort/Datum                                                                               eigenhändige Unterschrift




1
    oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten
    Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt, oder des Mitglieds eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheb-
    licher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
2
    oder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft
3
    Mandate in Beiräten sind anzugeben, wenn die Aufgaben und Befugnisse des Beirats denen eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans entspre-
    chen und gesetzlich, per Satzung oder Gesellschaftsvertrag geregelt sind.
4
    Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind
    ebenfalls anzugeben.
5
    Nur bei Aufnahme einer Tätigkeit auszufüllen.

BGBl. 2018, Seite 1757 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1757
Anlage 1 – Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit und zu Mandatsbeschränkungen

a. Welcher Zeitaufwand ist für die angezeigte Tätigkeit erforderlich?

b. Wurde Ihnen durch eine zuständige Behörde die Genehmigung erteilt, ein zusätzliches Mandat
   in einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan innezuhaben?

                                                                                               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
□ JA

□ NEIN
c. Übersicht über Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und sonstige berufliche Tätigkeiten.
   Bitte geben Sie zuerst das angezeigte Mandat an, danach alle Geschäftsleitermandate, Mandate

a)             b)                c)           d)                  e)              f)
Unternehmen Land                 Beschreibung Größe des           Funktion        Privilegierte
(bitte                           des          Unternehmens        innerhalb des   Zählweise
markieren Sie                    Geschäfts-                       Unter-          oder Nicht-
börsennotierte                   feldes des                       nehmens:        berücksich-
Unternehmen                      Unternehmens                     Geschäfts-      tigung des
mit einem *)                                                      leiter(in)/     Mandats
                                                                  Verwaltungs-
                                                                  oder
                                                                  Aufsichts-
                                                                  organ/
                                                                  Sonstiges
                                                                  (bitte
                                                                  beschreiben)

d. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Geschäftsleitermandate (unter Anwendung der
   privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate)

e. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen (unter
   Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate)
in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und zuletzt alle sonstigen beruflichen Tätigkeiten.

  g)                 h)             i)             j)            k)             l)
  Zusätzliche        Zeitaufwand    Mandatsdauer   Zusätzliche   Anzahl der     Zusätzliche
  Verpflich-         pro Woche      (von – bis)    Anmerkungen   Sitzungen      Informationen
  tungen             (in Stunden)                                pro Jahr
  (z. B. Mitglied-   und pro Jahr
  schaft in          (in Tagen)
  Ausschüssen,       unter
  Vorsitz-           Einrechnung
  funktion)          zusätzliche
                     Verpflich-
                     tungen
f. Bitte erläutern Sie bei Anwendung der privilegierten Zählweise, ob zwischen den Unternehmen Synergien bestehen und ob es darin begründete Überschneidungen in Bezug auf den Zeitaufwand für
   die Ausübung der Mandate gibt:

g. Gesamtaufwand pro Woche in Stunden für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat

h. Gesamtaufwand pro Jahr in Tagen für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat

1757

Herkunft dieses Textes

Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2018 I S. 1725. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).

Ableitung: issue-pdf-decol · Prüfwert des Textes 05b41dfa3a087108….