Gesetze / Gesetzblätter
Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2018, S. 1725
BGBl. 2018 I S. 1725 · 92.248 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
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Dritte Verordnung
zur Änderung der Anzeigenverordnung
Vom 16. Oktober 2018
Es verordnet auf Grund
– des § 24 Absatz 4 Satz 1, 2 und 4 des Kreditwesen-
gesetzes, von denen Satz 1 zuletzt durch Artikel 2
Nummer 12 Buchstabe a und d des Gesetzes vom
10. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2091) geändert, Satz 2
durch Artikel 6 Nummer 7 Buchstabe b des Gesetzes
vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) eingefügt und
Satz 4 durch Artikel 6 Nummer 7 Buchstabe b des
Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) geän-
dert worden ist, auch in Verbindung mit § 2c Absatz 1
Satz 2 und 3 des Kreditwesengesetzes, die zuletzt
durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuch-
stabe bb und cc des Gesetzes vom 12. März 2009
(BGBl. I S. 470) geändert worden sind, und mit § 32
Absatz 1 Satz 2 und 3 des Kreditwesengesetzes, von
denen Satz 2 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 59 des
Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) ge-
ändert worden ist, die Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht im Einvernehmen mit der
Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der
Spitzenverbände der Institute und auf Grund
– des § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Kreditwe-
sengesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 58
Buchstabe b Doppelbuchstabe bb des Gesetzes
vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) geändert wor-
den ist, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
aufsicht im Benehmen mit der Deutschen Bundes-
bank,
jeweils in Verbindung mit § 1 Nummer 5 der Verord-
nung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass
von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002
(BGBl. 2003 I S. 3), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 2
der Verordnung vom 25. Januar 2018 (BGBl. I S. 184)
geändert worden ist:
Artikel 1
Die Anzeigenverordnung vom 19. Dezember 2006
(BGBl. I S. 3245), die zuletzt durch Artikel 24 Absatz 30
des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) ge-
ändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 5 Absatz 1 und 2 wird wie folgt gefasst:
„(1) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1
des Kreditwesengesetzes über die Absicht, einen
Geschäftsleiter zu bestellen und eine Person zur Ein-
zelvertretung des Instituts in dessen gesamtem Ge-
schäftsbereich zu ermächtigen, sowie über den Voll-
zug, die Aufgabe oder die Änderung einer solchen
Absicht haben
1. Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichts-
behörde ist, das Formular „Personelle Verände-
rungen bei den Geschäftsleitern“ nach Anlage 1
und
2. Institute, bei denen die Europäische Zentralbank
Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle
Veränderungen bei den Geschäftsleitern“ nach
Anlage 8
zu verwenden.
(2) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15
des Kreditwesengesetzes über die Bestellung eines
Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Ver-
waltungs- oder Aufsichtsorgans haben
1. Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichts-
behörde ist, das Formular „Personelle Verände-
rungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans“
nach Anlage 2 und
2. Institute, bei denen die Europäische Zentralbank
Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle
Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichts-
organs“ nach Anlage 9
zu verwenden.“
2. § 5b wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 5b
Erklärungen der nach
§ 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15
des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden
Personen und des anzeigenden Instituts“.
b) Absatz 1 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1 wird wie
folgt gefasst:
„Ein Institut, bei dem die Bundesanstalt Auf-
sichtsbehörde ist, hat den Anzeigen der Absicht
einer Bestellung oder Ermächtigung nach § 24
Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen nach
§ 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengeset-
zes eine Erklärung der dort genannten Personen
beizufügen, ob nach deren Kenntnis“.

c) Es werden die folgenden Absätze 4 und 5 ange-
fügt:
„(4) Ein Institut, bei dem die Europäische Zen-
tralbank Aufsichtsbehörde ist, hat den Anzeigen
der Absicht einer Bestellung oder Ermächtigung
nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen
nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesen-
gesetzes einen „Fragebogen zur Beurteilung der
fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverläs-
sigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbar-
keit – durch das beaufsichtigte Unternehmen
auszufüllen“ nach Anlage 10 beizufügen.
(5) Ein Institut, bei dem die Europäische Zen-
tralbank Aufsichtsbehörde ist, hat den Anzeigen
der Absicht einer Bestellung oder Ermächtigung
nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen
nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesen-
gesetzes zudem einen von der angezeigten Per-
son vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten
„Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qua-
lifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und aus-
reichenden zeitlichen Verfügbarkeit – durch die
angezeigte Person auszufüllen“ nach Anlage 11
beizufügen.“
3. § 5e wird wie folgt gefasst:
„§ 5e
Anzeigen nach § 24 Absatz 1
Nummer 2 und 15a des Kreditwesengesetzes
(Ausscheiden von Personen)
(1) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2
des Kreditwesengesetzes haben
1. Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichts-
behörde ist, das Formular „Personelle Verände-
rungen bei den Geschäftsleitern“ nach Anlage 1
und
2. Institute, bei denen die Europäische Zentralbank
Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle
Veränderungen bei den Geschäftsleitern“ nach
Anlage 8
zu verwenden. In dem Formular sind jeweils die
Gründe für das Ausscheiden oder für die Entziehung
der Befugnis anzugeben.
(2) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15a
des Kreditwesengesetzes haben
1. Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichts-
behörde ist, das Formular „Personelle Verände-
rungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans“
nach Anlage 2 und
2. Institute, bei denen die Europäische Zentralbank
Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle
Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichts-
organs“ nach Anlage 9
zu verwenden. In dem Formular sind jeweils die
Gründe für das Ausscheiden anzugeben.“
4. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Für die Berechnung des Anteils der Stimm-
rechte gelten § 33 Absatz 1 in Verbindung mit einer
Rechtsverordnung nach Absatz 5, § 34 Absatz 1
und 2, § 35 Absatz 1 bis 3 in Verbindung mit einer
Rechtsverordnung nach Absatz 6 und § 36 des
Wertpapierhandelsgesetzes entsprechend.“
5. § 10a wird wie folgt gefasst:
„§ 10a
Anzeigen nach
§ 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes
(Weitere Tätigkeiten der Mitglieder
eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
eines CRR-Instituts von erheblicher Bedeutung)
Für Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des Kreditwe-
sengesetzes haben die Mitglieder von Verwaltungs-
oder Aufsichtsorganen von CRR-Instituten, die von
erheblicher Bedeutung im Sinne des § 25d Absatz 3
Satz 8 des Kreditwesengesetzes sind, von Finanz-
holding-Gesellschaften und von gemischten Finanz-
holding-Gesellschaften
1. bei denen die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde
ist, das Formular „Weitere Tätigkeiten von Mit-
gliedern eines Verwaltungs- oder Aufsichtsor-
gans“ nach Anlage 6 und
2. bei denen die Europäische Zentralbank Auf-
sichtsbehörde ist, das Formular „Weitere Tätig-
keiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder
Aufsichtsorgans“ nach Anlage 12
zu verwenden.“
6. § 11 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 3 Satz 1
Nummer 1 des Kreditwesengesetzes haben die Ge-
schäftsleiter und die Personen, die die Geschäfte ei-
ner Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemisch-
ten Finanzholding-Gesellschaft führen,
1. bei der die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist,
das Formular „Nebentätigkeiten von Geschäfts-
leitern eines Instituts und Personen, die die Ge-
schäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder ei-
ner gemischten Finanzholding-Gesellschaft tat-
sächlich führen“ nach Anlage 6 und
2. bei der die Europäische Zentralbank Aufsichtsbe-
hörde ist, das Formular „Nebentätigkeiten von
Geschäftsleitern eines Instituts und Personen,
die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesell-
schaft oder einer gemischten Finanzholding-
Gesellschaft tatsächlich führen“ nach Anlage 12
zu verwenden.“
7. § 14 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
„(4) Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit der
Geschäftsleiter und der Mitglieder des Verwal-
tungs- oder Aufsichtsorgans sind,
1. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des
Kreditwesengesetzes durch die Bundesanstalt
erteilt wird, die in § 5b Absatz 1 und 2 Num-
mer 2 und in den §§ 5c, 5d und 5f vorgesehe-
nen Erklärungen, Angaben und Unterlagen,
und,
2. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des
Kreditwesengesetzes durch die Europäische
Zentralbank erteilt wird, die in § 5b Absatz 4
und 5 und in den §§ 5c, 5d und 5f vorgesehe-
nen Erklärungen, Angaben und Unterlagen
einzureichen.“

b) Absatz 6 wird wie folgt gefasst:
„(6) Zur Beurteilung der zur Leitung des Insti-
tuts erforderlichen fachlichen Eignung der Inha-
ber und der Geschäftsleiter und zur Beurteilung
der erforderlichen Sachkunde der Mitglieder des
Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans sind,
1. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des
Kreditwesengesetzes durch die Bundesanstalt
erteilt wird, die in § 5a genannten Unterlagen,
und,
2. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des
Kreditwesengesetzes durch die Europäische
Zentralbank erteilt wird, die in § 5a und § 5b
Absatz 4 und 5 genannten Unterlagen
einzureichen.“
c) Absatz 6a wird wie folgt gefasst:
„(6a) Zur Beurteilung der ausreichenden zeit-
lichen Verfügbarkeit und der Einhaltung der Man-
datsbegrenzungen der Geschäftsleiter und der
Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsor-
gans nach § 25c Absatz 2 und § 25d Absatz 3
oder Absatz 3a des Kreditwesengesetzes sind,
1. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des
Kreditwesengesetzes durch die Bundesanstalt
erteilt wird, die in § 5b Absatz 2 Nummer 4
und 5 genannten Angaben zu machen, und,
2. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des
Kreditwesengesetzes durch die Europäische
Zentralbank erteilt wird, die in § 5b Absatz 4
und 5 genannten Unterlagen einzureichen.“
8. Die Anlagen werden wie folgt geändert:
a) Die Anlagen 1 bis 2a und 6 erhalten die aus dem
Anhang 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fas-
sung.
b) Die Anlagen 8 bis 12 werden angefügt und erhal-
ten die aus dem Anhang 2 zu dieser Verordnung
ersichtliche Fassung.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung
in Kraft.
Bonn, den 16. Oktober 2018
Der Präsident
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
F. Hufeld

Anhang 1 zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a
Anlage 1
(zu § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 5e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AnzV)
PVGLSI
Personelle Veränderungen
bei den Geschäftsleitern von Instituten und bei Personen, die die Geschäfte
einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
– Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –
(Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG und nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 5 KWG)
Bundesanstalt für Deutsche Bundesbank wird durch die BBk ausgefüllt
Finanzdienstleistungsaufsicht Hauptverwaltung
Identnummer
Geschäftsleiter(in)1
Identnummer des Instituts2
1. Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft
Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ BAK-Nr. (sechsstellig); Identnr. (achtstellig)
2. Angaben zur Person
□ Herr □ Frau
Nachname, sämtliche Vornamen Geburtsname
Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit
Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)
3. Angaben zur Tätigkeit
Gesellschaftsrechtliche Funktion3
4. Absicht der Bestellung
Beschluss des vom:
□ – Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
– Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
– Absicht der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-
Gesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG)
mit Wirkung vom
□ – Änderung der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
– Änderung der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
neuer Zeitpunkt:
□ – Aufgabe der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
– Aufgabe der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Zeitpunkt der Aufgabe: Grund der Aufgabe:

5. Vollzug der Bestellung
□ – Vollzug der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
– Vollzug der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
– Vollzug der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-
Gesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG)
mit Wirkung vom
6. Ausscheiden
□ – Ausscheiden eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG)
– Entziehung der Befugnis zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG)
– Ausscheiden einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft
tatsächlich geführt hat (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 2 oder Satz 5 KWG)
mit Wirkung vom
Grund des Ausscheidens:
7. Bemerkungen
Sachbearbeiter(in) Telefon-Nr. E-Mail
Ort/Datum Firma/Unterschrift
1
oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten
Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt
2
oder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft
3
beispielsweise Vorstandsmitglied, Geschäftsführer, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsleiter-Vertreter im Verhinderungsfall, Prokurist

Anlage 2
(zu § 5 Abs. 2 Nr. 1, § 5e Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AnzV)
PVVALSI
Personelle Veränderungen
des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans von Instituten und
Finanzholding-Gesellschaften oder gemischten Finanzholding-Gesellschaften
– Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –
(Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 und 15a KWG und § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 und 5, Satz 5 KWG)
Bundesanstalt für Deutsche Bundesbank wird durch die BBk ausgefüllt
Finanzdienstleistungsaufsicht Hauptverwaltung
Identnummer
Mitglied des Aufsichtsrats1
Identnummer des Instituts2
1. Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft
Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ BAK-Nummer (sechsstellig); Identnr. (achtstellig)
2. Art der Anzeige
□ – Bestellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts
(§ 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG)
– Bestellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Finanzholding-
Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 KWG)
□ – Ausscheiden eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts
(§ 24 Abs. 1 Nr. 15a KWG)
– Ausscheiden eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Finanzholding-
Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 5 KWG)
3. Angaben zur Person
□ Herr □ Frau
Nachname, sämtliche Vornamen Geburtsname
Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit
Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)
4. Angaben zur Tätigkeit
□ Wurde bestellt mit Wirkung vom
□ Scheidet aus mit Wirkung vom
zum/als:
Gesellschaftsrechtliche Funktion3
Grund des Ausscheidens

5. Bemerkungen
Sachbearbeiter(in) Telefon-Nr. E-Mail
Ort/Datum Firma/Unterschrift
1
oder Verwaltungsratsmitglied oder Beiratsmitglied
2
oder Finanzholding-Gesellschaft oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft
3
beispielsweise Aufsichtsratsmitglied, Verwaltungsratsmitglied, Aufsichtsratsvorsitzende(r), Verwaltungsratsvorsitzende(r), Beiratsmitglied

Anlage 2a
(zu § 5b Abs. 3 AnzV)
PVZLSI
Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit
und zu weiteren Mandaten im Geltungsbereich des Kreditwesengesetzes
der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters, der zur Einzelvertretung des Instituts ermächtigten Person,
der Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft
tatsächlich führen soll oder des (stellvertretenden) Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
– Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –
1. Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft
Firma und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ BAK-Nr. (sechsstellig); Identnr. (achtstellig)
2. Angaben zur Person
□ Herr □ Frau
Nachname, sämtliche Vornamen Geburtsname
Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit
Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)
3. Angaben zur Tätigkeit
□ – Geschäftsleiter(in)
– zur Einzelvertretung des Instituts ermächtigte Person
– Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll
– Person, die die Geschäfte der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll
□ – Mitglied des Verwaltungsrats
– Mitglied des Aufsichtsrats
– Mitglied des Beirats
4. Angaben zur Zuverlässigkeit
Ich erkläre hiermit, dass nach meiner Kenntnis
a) weder derzeit gegen mich ein Strafverfahren (umfasst Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren) wegen eines
Verbrechens oder Vergehens geführt wird noch zu einem früheren Zeitpunkt ein derartiges Verfahren geführt und mit einer
Verurteilung oder Einstellung gemäß den §§ 153 und 153a StPO abgeschlossen wurde;
b) weder derzeit gegen mich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder vergleichbares Verfahren im Zusammenhang mit einer
unternehmerischen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit geführt wird noch zu einem früheren Zeitpunkt ein derartiges Verfahren
mit einer Geldbuße oder sonstigen Sanktion abgeschlossen wurde;
c) gegen mich keine Aufsichtsbehörde eine gewerberechtliche Zuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung oder ein aufsichtliches
Verfahren zum Erlass von Maßnahmen eingeleitet oder durchgeführt hat;
d) weder eine durch eine öffentliche Stelle auf mich oder auf ein von mir geleitetes Unternehmen oder Gewerbe lautende Zulas-
sung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Bewilligung), Mitgliedschaft oder Registereintragung versagt, aufgehoben, zurück-
genommen, widerrufen oder gelöscht wurde noch mir in sonstiger Weise die Ausübung eines Berufes, der Betrieb eines
Gewerbes oder die Vertretung oder Führung der Geschäfte untersagt wurde oder ein entsprechendes Verfahren geführt wird;
e) weder ich noch ein von mir geleitetes Unternehmen als Schuldner ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer
eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse oder ein vergleichbares Verfahren verwickelt bin/ist oder war.
Falls die vorstehende Erklärung nicht uneingeschränkt abgegeben werden kann, sondern ein Sachverhalt gemäß den Buchstaben a
bis e positiv einschlägig ist, sind Angaben zum entsprechenden Verfahren zu machen und ggf. auf einem gesonderten Blatt
auszuführen. Kopien der Urteile, Beschlüsse, Bescheide oder sonstiger Dokumente über die Verfahren sind beizufügen.
In der Erklärung können Strafverfahren unberücksichtigt bleiben
– die mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden oder
– die wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt wurden oder
– die mit einem Freispruch beendet worden sind oder
– bei denen eine ergangene Eintragung im BZR entfernt oder getilgt wurde oder
– die gemäß § 53 BZRG nicht angegeben werden müssen.

Eintragungen, die gemäß § 153 GewO aus dem Gewerbezentralregister zu tilgen sind, können unerwähnt bleiben.
Die nach den §§ 153 und 153a StPO eingestellten Strafverfahren sind dagegen anzugeben.
Vergleichbare Sachverhalte nach anderen Rechtsordnungen sind ebenfalls anzugeben.
Behörde mit Sitz Aktenzeichen Gegenstand Verfahrensstand Datum
Ich erkläre hiermit, dass ich nach meiner Kenntnis
mit keinem Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des Instituts, der Finanzholding-Gesell-
schaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft, dessen/deren Mutter- oder Tochterunternehmen in einem Angehörigkeits-
verhältnis im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB stehe.
Falls die vorstehende Erklärung nicht abgegeben werden kann, sind Angaben zur Person, zu deren Funktion im Unternehmen und
zum Angehörigkeitsverhältnis zu machen und ggf. auf einem gesonderten Blatt auszuführen.
Angehörigkeitsverhältnis
Unternehmen,
Name des/der Angehörigen im Sinne des
Funktion des Angehörigen
§ 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Ich erkläre hiermit, dass
ich oder ein von mir geleitetes Unternehmen nach meiner Kenntnis keine Geschäftsbeziehungen zu dem Institut, der Finanzhol-
ding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft sowie dessen/deren Mutter- oder Tochterunternehmen unter-
halte/unterhält, aus denen sich eine gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit ergeben kann;
kein naher Angehöriger nach meiner Kenntnis Geschäftsbeziehungen zu dem Institut, der Finanzholding-Gesellschaft oder der
gemischten Finanzholding-Gesellschaft sowie dessen/deren Mutter- oder Tochterunternehmen unterhält, aus denen sich eine
gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit ergeben kann. Nahe Angehörige sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Partner in
einer Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern; andere Verwandte, mit denen der Erklärende in einem Haushalt lebt.
Falls die vorstehende Erklärung nicht abgegeben werden kann, sind Angaben zu Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen und
ggf. zum Angehörigkeitsverhältnis zu machen und ggf. auf einem gesonderten Blatt auszuführen.
Betreffende Person Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen
5. Angaben zu weiteren Tätigkeiten als Geschäftsleiter/in und als Mitglied in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen
□ Es werden keine weiteren Tätigkeiten als Geschäftsleiter(in) und keine weiteren Mandate als Mitglied eines Verwaltungs- oder
Aufsichtsorgans ausgeübt.
□ Es werden folgende weitere Tätigkeiten als Geschäftsleiter(in) ausgeübt (ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen):
Angaben zur Mandatshöchst-
Name des Organ, unter Aufsicht
zahlberechnung (als eines zu zählen;
Unternehmens, Funktion im tätig seit der BaFin
nicht zu berücksichtigen), ggf. auf
Sitz Organ ja/nein
einem gesonderten Blatt ausführen
□ Es werden folgende weitere Tätigkeiten als Mitglied in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen ausgeübt (ggf. auf einem gesonderten
Blatt ausführen):
Angaben zur Mandatshöchst-
Name des Organ, unter Aufsicht
zahlberechnung (als eines zu zählen;
Unternehmens, Funktion im Mitglied seit der BaFin
nicht zu berücksichtigen), ggf. auf
Sitz Organ ja/nein
einem gesonderten Blatt ausführen

6. Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. Über nachträglich auftretende Änderungen werde ich unver- züglich in Schriftform gegenüber der Bundesanstalt berichten. Ich bin mir bewusst, dass unvollständige oder falsche Angaben in der Selbstauskunft die persönliche Zuverlässigkeit berühren können. Ort/Datum eigenhändige Unterschrift

Anlage 6
(zu § 10a Nr. 1, § 11 Abs. 1 Nr. 1 AnzV)
NTLSI
Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern
eines Instituts und Personen, die die Geschäfte einer
Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
– Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –
(Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)
Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern
eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher
Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
– Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –
(Anzeige nach § 24 Abs. 2a KWG)
Bundesanstalt für Deutsche Bundesbank wird durch die BBk ausgefüllt
Finanzdienstleistungsaufsicht Hauptverwaltung
Identnummer
Geschäftsleiter(in)1
Identnummer des Instituts2
1. Angaben zur Person
□ Herr □ Frau
Nachname, sämtliche Vornamen
Geburtsdatum Geburtsort
Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)
2. Art der Anzeige
□ – Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern/innen eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-
Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
(§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)
□ – Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- und Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher
Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
(§ 24 Abs. 2a KWG)
3. Angaben zur Tätigkeit (Unternehmen im Geltungsbereich des KWG; ohne anzuzeigende Nebentätigkeit oder anzu-
zeigende weitere Tätigkeit)
□
als Geschäftsleiter(in) tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/der Finanzholding-Gesellschaft/ BAK-Nummer (sechsstellig)
der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ) Identnr. (achtstellig)
□
als Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/ BAK-Nummer (sechsstellig)
der Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ) Identnr. (achtstellig)
als Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/ BAK-Nummer (sechsstellig)
der Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ) Identnr. (achtstellig)
als Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/ BAK-Nummer (sechsstellig)
der Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ) Identnr. (achtstellig)
(ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)

4. Angaben zur anzuzeigenden Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen
□ Institut (Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut □ sonstiges Unternehmen
gem. § 1 Abs. 1a KWG), Finanzholding- oder gemischte Finanzholding-Gesell-
schaft gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 und 21 CRR, Zahlungsinstitut gem. § 1 Abs. 1
Nr. 1 ZAG, E-Geld-Institut gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 ZAG)
□ Beginn der zusätzlichen Tätigkeit
mit Wirkung vom
□ Beendigung der zusätzlichen Tätigkeit
□ als Geschäftsleiter/in □ als Mitglied
des Aufsichtsrats
□ als Mitglied
des Verwaltungsrats
□ als Mitglied
des Beirats 3
Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat; wird durch die BBk ausgefüllt
Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung4; Wirtschaftszweig;
Identnummer (falls bekannt) Kreditnehmereinheit-Nr. des
Unternehmens
Identnummer des
Unternehmens
5. Angaben zur Berechnung der höchstens zulässigen Anzahl an Mandaten
(Angabe von weiteren Mandaten bei Unternehmen, die nicht dem KWG unterliegen; Mandate, die als ein Mandat
gelten; Mandate, die nicht zu berücksichtigen sind; ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)
6. Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit (ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)
Ort/Datum eigenhändige Unterschrift
1
oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten
Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt, oder des Mitglieds eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheb-
licher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
2
oder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft
3
Mandate in Beiräten sind anzugeben, wenn die Aufgaben und Befugnisse des Beirats denen eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans entspre-
chen und gesetzlich, per Satzung oder Gesellschaftsvertrag geregelt sind.
4
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind
ebenfalls anzugeben.

Anhang 2 zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b
Anlage 8
(zu § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 5e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AnzV)
PVGSI
Personelle Veränderungen
bei den Geschäftsleitern von Instituten und bei Personen, die die Geschäfte
einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
– Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank –
(Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG und nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 5 KWG)
Bundesanstalt für Deutsche Bundesbank wird durch die BBk ausgefüllt
Finanzdienstleistungsaufsicht Hauptverwaltung
Identnummer
Geschäftsleiter(in)1
Identnummer des Instituts2
1. Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft
Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ, Rechtsträgerkennung BAK-Nr. (sechsstellig)
2. Angaben zur Person
□ Herr □ Frau
Nachname, sämtliche Vornamen
3. Angaben zur Tätigkeit
Gesellschaftsrechtliche Funktion3
4. Absicht der Bestellung
Beschluss des vom:
□ – Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
– Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
– Absicht der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-
Gesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG)
mit Wirkung vom
□ – Änderung der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
– Änderung der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
neuer Zeitpunkt:
□ – Aufgabe der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
– Aufgabe der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Zeitpunkt der Aufgabe: Grund der Aufgabe:

5. Vollzug der Bestellung
□ – Vollzug der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
– Vollzug der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
– Vollzug der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-
Gesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG)
mit Wirkung vom
6. Ausscheiden
□ – Ausscheiden eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG)
– Entziehung der Befugnis zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG)
– Ausscheiden einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft
tatsächlich geführt hat (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 2 oder Satz 5 KWG)
mit Wirkung vom
Grund des Ausscheidens:
7. Anlagen
Anlage 1 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen
□ Verfügbarkeit – durch das beaufsichtigte Unternehmen auszufüllen –
Anlage 2 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen
□ Verfügbarkeit – durch die angezeigte Person auszufüllen –
□ Lebenslauf
□ Auszug aus dem Gewerbezentralregister
□ Satzung des Unternehmens (soweit der Bundesanstalt keine aktuelle Version vorliegt)
Überblick über die aktuelle Zusammensetzung der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des
□ Unternehmens
□ Sonstiges:
Sachbearbeiter(in) Telefon-Nr. E-Mail
Ort/Datum Firma/Unterschrift
1
oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanz-
holding-Gesellschaft tatsächlich führt
2
oder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft
3
beispielsweise Vorstandsmitglied, Geschäftsführer, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsleiter-Vertreter im Verhinderungsfall, Prokurist

Anlage 9
(zu § 5 Abs. 2 Nr. 2, § 5e Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AnzV)
PVVASI
Personelle Veränderungen
des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans von Instituten und
Finanzholding-Gesellschaften oder gemischten Finanzholding-Gesellschaften
– Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank –
(Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 und 15a KWG und § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 und 5, Satz 5 KWG)
Bundesanstalt für Deutsche Bundesbank wird durch die BBk ausgefüllt
Finanzdienstleistungsaufsicht Hauptverwaltung
Identnummer
Mitglied des Aufsichtsrats1
Identnummer des Instituts2
1. Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft
Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ, Rechtsträgerkennung BAK-Nummer (sechsstellig)
2. Art der Anzeige
□ – Bestellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts (§ 24
Abs. 1 Nr. 15 KWG)
– Bestellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Finanzholding-
Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 oder Satz 5 KWG)
□ – Ausscheiden eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts (§ 24
Abs. 1 Nr. 15a KWG)
– Ausscheiden eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Finanzholding-
Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 5 oder Satz 5 KWG)
3. Angaben zur Person
□ Herr □ Frau
Nachname, sämtliche Vornamen
4. Angaben zur Tätigkeit
□ Wurde bestellt mit Wirkung vom
□ Scheidet aus mit Wirkung vom
zum/als:
Gesellschaftsrechtliche Funktion3
Grund des Ausscheidens

5. Bemerkungen
6. Anlagen
Anlage 1 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen
□ Verfügbarkeit – durch das beaufsichtigte Unternehmen auszufüllen –
Anlage 2 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen
□ Verfügbarkeit – durch die angezeigte Person auszufüllen –
□ Lebenslauf
□ Auszug aus dem Gewerbezentralregister
□ Satzung des Unternehmens (soweit der Bundesanstalt keine aktuelle Version vorliegt)
□ Überblick über die aktuelle Zusammensetzung der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs-/Aufsichtsorgans des Unternehmens
□ Sonstiges:
Sachbearbeiter(in) Telefon-Nr. E-Mail
Ort/Datum Firma/Unterschrift
1
oder Verwaltungsratsmitglied oder Beiratsmitglied
2
oder Finanzholding-Gesellschaft oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft
3
beispielsweise Aufsichtsratsmitglied, Verwaltungsratsmitglied, Aufsichtsratsvorsitzende(r), Verwaltungsratsvorsitzende(r), Beiratsmitglied

Anlage 1 zur Anzeige □ nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG
□ nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG
Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholdinggesellschaft
(= beaufsichtigtes Unternehmen)
Anlage 10
(zu § 5b Abs. 4 AnzV)
PVFU
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
□ nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG vom:
□ nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 oder Satz 5 KWG
Name der Person
Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit
– durch das beaufsichtigte Unternehmen auszufüllen –
1. Angaben zur Tätigkeit
a. Bitte geben Sie an, welche Tätigkeit die angezeigte Person innehat/innehaben soll
□ Mitglied des Verwaltungs-/Aufsichtsorgans
□ Vorsitzende(r) des Prüfungsausschusses
□ Vorsitzende(r) des Vergütungskontrollausschusses
□ Vorsitzende(r) des Risikoausschusses
□ Vorsitzende(r) des Nominierungsausschusses
□ Vorsitzende(r) des Verwaltungs-/Aufsichtsorgans
□ sonstige Position (bitte näher erläutern)
□ Geschäftsleiter(in)
□ Vorsitzende(r) des Vorstands/des Geschäftsleitungsorgans
□ stellvertretende(r) Geschäftsleiter(in)
□ Verhinderungsvertreter (nach Sparkassenrecht)
□ Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts
□ Leitungsorgan einer Finanzholding-Gesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft
b. Bitte geben Sie möglichst genau an, mit welchen Hauptaufgaben und Verpflichtungen die Tätigkeit in dem beaufsichtigten Unternehmen verbunden ist und wie viele Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Person unterstellt sein werden
Bitte geben Sie an, ob und welchen Ausschüssen/Unterausschüssen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans oder des Vorstands die Person angehört/angehören wird und beschreiben
Sie diese:
1741

1742
c. Bitte geben Sie nachfolgende Informationen zur Bestellung der Person:
Bestellung zum: (Planmäßige) Amtszeit:
Wird die bestellte Person eine andere Person ersetzen? □ JA
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
□ NEIN
Falls JA, wen und warum?
Ist die Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG, § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG oder § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 □ JA
oder 4 i. V. m. Satz 5 KWG unverzüglich erstattet?
□ NEIN
Falls NEIN, bitte begründen:
In welchem Verhältnis stehen die Person und das beaufsichtigte Unternehmen (nach der Bestellung) zueinander?
□ Dienstvertragsverhältnis
□ Arbeitnehmer/in
□ Sonstiges – bitte erläutern –
d. Wird die Person vor Aufnahme der Tätigkeit oder im ersten Jahr ihrer Tätigkeit eine spezielle □ JA
Schulung erhalten?
□ NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
Schulungsinhalte Veranstalter (interne Schulung oder Name des Beginn: Ende:
externen Veranstalters)
2. Interessenkonflikte
Wenn die angezeigte Person in Anlage 2 dieser Anzeige Erklärungen zu potentiellen Interessenkonflikten abgegeben hat, teilen Sie bitte mit, durch welche Maßnahmen der Interessenkonflikt
(unabhängig davon, ob dieser als wesentlich oder nicht wesentlich zu betrachten ist) verhindert, abgeschwächt oder gelöst werden soll. Bitte fügen Sie entsprechende Unterlagen (z. B. Satzung,
Geschäftsordnung) bei.

3. Kollektive Eignung
1. Wie ist die Person im Hinblick auf die kollektive Eignung der Geschäftsleitung/des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des beaufsichtigten Unternehmens einzuordnen? Bitte erläutern Sie, warum
die (beabsichtigte) Bestellung die kollektive Eignung des Organs ergänzt. Bitte nehmen Sie dabei ggf. auf das Ergebnis der jüngsten Selbsteinschätzung der kollektiven Eignung des Organs Bezug.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
2. Bitte erläutern Sie allgemein die Schwächen, soweit diese in Bezug auf die Zusammensetzung der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans festgestellt wurden:
3. Wie wird die Person dazu beitragen, einige oder alle unter Nummer 2 genannten Schwächen zu beheben?
4. Weitere Informationen/Anmerkungen
Erklärung des beaufsichtigten Unternehmens
Der Unterzeichner/die Unterzeichnerin bestätigt, dass
□ die im vorliegenden Fragebogen getätigten Angaben nach seinem/ihrem besten Wissen und Gewissen zutreffend und vollständig sind;
□ das beaufsichtigte Unternehmen die Bundesanstalt bei Eintritt einer wesentlichen Änderung bezüglich der getätigten Angaben unverzüglich informieren wird;
□ das beaufsichtigte Unternehmen sämtliche zur Beurteilung der fachlichen Eignung oder Sachkunde, Zuverlässigkeit und zeitlichen Verfügbarkeit der Person notwendigen Informationen angefordert
und bei der Entscheidung, die Person als fachlich geeignet oder sachkundig, zuverlässig und ausreichend zeitlich verfügbar zu betrachten, ausreichend berücksichtigt hat;
□ die Beschreibung der Funktion, die die Person innehat/innehaben soll, diejenigen Aspekte der Aktivitäten des beaufsichtigten Unternehmens, für die die Person zuständig ist/sein soll, zutreffend
wiedergibt;
□ das beaufsichtigte Unternehmen auf Grundlage sorgfältiger Erkundigungen und unter Bezugnahme auf die in § 25c Abs. 1 und 2 KWG oder § 25d Abs. 1 bis 3 KWG bzw. § 2d Abs. 1 KWG
geregelten Eignungskriterien der Auffassung ist, dass die angezeigte Person fachlich geeignet oder sachkundig, zuverlässig und ausreichend zeitlich verfügbar ist;
□ das beaufsichtigte Unternehmen die angezeigte Person auf die gesetzlichen Verpflichtungen, die mit der Funktion, die die Person innehat/innehaben soll, hingewiesen hat.
Datum, Unterschrift
Erläuterungen:
Allgemeines:
– Die Europäische Zentralbank strebt eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der Leitungsorgane der beaufsichtigten Unternehmen der am
einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) teilnehmenden Mitgliedsstaaten an. Dies erfordert eine Harmonisierung der der Beurteilung zugrunde liegenden Informationen. Der vorliegende
Fragebogen fußt insofern auf dem durch das Supervisory Board der Europäischen Zentralbank am 3. August 2016 verabschiedeten „Fit and Proper Questionnaire“. Unbeschadet der Harmo-
1743
nisierung der durch die Unternehmen und Personen abzugebenden Informationen legt die Europäische Zentralbank bei der „Fit&Proper“-Beurteilung der Leitungsorgane von deutschen Unter-
nehmen die gesetzlichen Anforderungen des Kreditwesengesetzes zugrunde.

– Der Fragebogen ist von anzeigenden Instituten oder Finanzholding-Gesellschaften oder gemischten Finanzholdinggesellschaften zu verwenden. Im Fragebogen wird zur besseren Lesbarkeit der
1744
Begriff „beaufsichtigtes Unternehmen“ verwendet.
– Der Fragebogen ist sorgfältig und vollständig auszufüllen.
– Der vollständig ausgefüllte Fragebogen ist der Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG, § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG, § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 5 KWG oder § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 i. V. m.
Satz 5 KWG beizufügen. Eine separate Einreichung ist grundsätzlich möglich.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
Zu 1. Angaben zur Tätigkeit:
Zu c: Informationen zur Bestellung der Person:
– In der Regel handelt es sich bei den Verträgen der Geschäftsleiter um Dienstverträge. Soweit eine andere Vertragsgestaltung vorliegt, ist „Sonstiges“ zu wählen und entsprechend zu erläutern.
– Für ein Mitglied eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans, das kein Arbeitnehmervertreter nach den jeweiligen Mitbestimmungsgesetzen ist, ist regelmäßig die Option „Sonstiges“ auszuwählen.
Bei dieser Option sollten weitere Erläuterungen (z. B. geborenes Mitglied, Vertreter/in des Anteilseigners) gegeben werden.
– Die nach dem KWG vorgeschriebenen Anzeigen sind unverzüglich zu erstatten. Die Bundesanstalt geht regelmäßig davon aus, dass eine Anzeige nicht mehr unverzüglich erfolgt ist, sobald ein
Zeitraum von vier Wochen nach Entscheidung des zuständigen Organs überschritten ist.
Zu Erklärung des beaufsichtigten Unternehmens:
– Zur Erstattung der Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 1, § 24 Abs. 1 Nr. 15, § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1, Satz 5, § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4, Satz 5 KWG ist das beaufsichtigte Unternehmen verpflichtet. Die
Abgabe der Erklärungen des beaufsichtigten Unternehmens kann, unbeschadet der Vertretungsbefugnis nach außen durch das für die Bestellung der angezeigten Person berechtigte Organ
erfolgen.
– Eine wesentliche Änderung ist eine Änderung, die sich auf die fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit oder ausreichende zeitliche Verfügbarkeit der angezeigten Person auswirken kann. Soweit
die Änderung nicht in Erfüllung der Anzeigepflichten nach dem KWG gemeldet wird (z. B. die Annahme eines weiteren Mandats), erfolgt die Information grundsätzlich durch das beaufsichtigte
Unternehmen.

Anlage 2 zur Anzeige □ nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG
□ nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG
Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholdinggesellschaft
(beaufsichtigtes Unternehmen)
Anlage 11
(zu § 5b Abs. 5 AnzV)
PVFP
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
□ nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG vom:
□ nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 oder Satz 5 KWG
Name der Person
Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit
– durch die angezeigte Person auszufüllen –
1. Angaben zur Person
Name
Akademischer Titel
Name
Vorname
Weitere Vornamen
Wohnsitz
Straße
Postleitzahl, Ort
Land
Dort gemeldet seit:
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Telefonnummer (einschl. Ländervorwahl)
Bei Namensänderung
Früherer akademischer Titel
Früherer Name
Früherer Vorname
Frühere weitere Vornamen
Datum und Grund der Namensänderung
Weiterer Wohnsitz
Straße
Postleitzahl, Ort
Land
Dort gemeldet seit:
Personalausweisnummer/Reisepassnummer
Ausgestellt in (Land):
Gültig bis:
1745
E-Mail-Adresse

Frühere im Finanzsektor im In- und Ausland erteilte/nicht erteilte Genehmigungen und durchgeführte
1746
„Fit&Proper“-Beurteilungen
Beginn der Ende der
Beteiligte Behörde Beteiligtes Unternehmen Tätigkeit/Funktion
Datum der Beurteilung Ergebnis der Beurteilung
Tätigkeit/Funktion Tätigkeit/Funktion
Bitte erläutern Sie die Gründe für die oben angeführte Nichterteilung oder negative „Fit&Proper“-Beurteilungen:
2. Angaben zur Zuverlässigkeit
a. Wird derzeit gegen Sie ein Strafverfahren (umfasst Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren,
Hauptverfahren) wegen eines Verbrechens oder Vergehens geführt oder wurde zu einem
früheren Zeitpunkt ein derartiges Verfahren geführt und mit einer Verurteilung oder Einstellung
gemäß den §§ 153 und 153a StPO abgeschlossen?
□ JA
□ NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz, Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, (voraussichtliche) Strafe, Datum der Verurteilung oder Einstellung,
Führung seit dem Delikt, Einsicht in Bezug auf das Verhalten, sonstige mildernde oder erschwerende
b. Wird derzeit gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder vergleichbares Verfahren im
Zusammenhang mit einer unternehmerischen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit geführt oder
wurde zu einem früheren Zeitpunkt ein derartiges Verfahren mit einer Geldbuße oder sonstigen
Sanktion abgeschlossen?
Umstände
□ JA
□ NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz, Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, (voraussichtliche) Höhe des Bußgeldes oder Art der Sanktion, Datum des
Verfahrensabschlusses, Führung seit dem Verfahrensabschluss, Einsicht in Bezug auf das Verhalten, sonstige mildernde oder erschwerende Umstände
c. Wurden Ihnen in der Vergangenheit Disziplinarmaßnahmen auferlegt oder drohen Ihnen aktuell
Disziplinarstrafen? Dies schließt das Verbot der Ausübung einer Geschäftsführerfunktion und die
Entlassung aus einer Vertrauensposition ein.
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
□ JA
□ NEIN

d. Waren oder sind Sie oder ein von Ihnen geleitetes Unternehmen als Schuldner/in in ein
Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder
ein vergleichbares Verfahren verwickelt?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
e. Wurde eines oder wurden mehrere der in Abschnitt 2 erwähnten Verfahren außergerichtlich oder
im Rahmen einer alternativen Streitbeilegung (z. B. durch Mediation) geregelt?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
f. Wurden Sie Ihres Wissens nach jemals in einem Verzeichnis unzuverlässiger Schuldner geführt?
Haben Sie Ihres Wissens nach bei einer anerkannten Kreditauskunftsdatei einen Negativeintrag?
Ist ein Vollstreckungstitel wegen derartiger Schulden gegen Sie ergangen?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
g. Wurde in der Vergangenheit eine durch eine öffentliche Stelle auf Sie oder auf ein von Ihnen
geleitetes Unternehmen oder Gewerbe lautende Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Kon-
zession, Bewilligung), Mitgliedschaft oder Registereintragung versagt, aufgehoben, zurück-
genommen, widerrufen oder gelöscht oder wurde Ihnen in sonstiger Weise die Ausübung eines
Berufes, der Betrieb eines Gewerbes oder die Vertretung oder Führung der Geschäfte
untersagt? Wird nach Ihrem Wissen derzeit ein entsprechendes Verfahren geführt?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
h. Hat in der Vergangenheit oder gegenwärtig eine Aufsichtsbehörde eine gewerberechtliche
Zuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung oder ein aufsichtliches Verfahren zum Erlass von
Maßnahmen eingeleitet oder durchgeführt? Bitte nennen Sie Verfahren, soweit sie unter 1. nicht
bereits angegeben wurden.
□ JA
□ NEIN
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
□ JA
□ NEIN
□ JA
□ NEIN
□ JA
□ NEIN
□ JA
□ NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher: Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz, Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, Ergebnis der Prüfung, Art der Maßnahme
i. Hat die Geschäftsleitung oder das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan des beaufsichtigten
Unternehmens sich Ihres Wissens nach jemals in Bezug auf kritische Aspekte ihrer Zuver-
lässigkeit beraten?
□ JA
□ NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher: Bitte geben Sie dabei den Inhalt und das Ergebnis der Beratungen an.
1747

3. Erfahrung
a. Ausbildung/Studium
Offizieller Abschluss/
Studiengang/Ausbildung
Nachweis der beruflichen Qualifikation
b. Praktische Erfahrungen im Bank-/Finanzbereich
Organisation, Anzahl der unterstellten
Position Hauptaufgaben Größe
Unternehmen Mitarbeiter(innen)
1748
Ausbildungsstätte (Universität, Hochschule,
Datum des Abschlusses
berufsbildende Einrichtung usw.)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
Tätig von Tätig bis Grund des
Wesentliche Inhalte
(Monat/Jahr) (Monat/Jahr) Ausscheidens
c. Sonstige relevante Erfahrungen in leitender Position außerhalb des Finanzsektors (als Mitglied eines Leitungsorgans oder der ersten oder zweiten Führungsebene)
Organisation, Anzahl der unterstellten
Position Hauptaufgaben Größe
Unternehmen Mitarbeiter(innen)
Tätig von Tätig bis Grund des
Wesentliche Inhalte
(Monat/Jahr) (Monat/Jahr) Ausscheidens
d. Sonstige relevante Erfahrungen außerhalb des Finanzsektors (z. B. wissenschaftliche oder juristische Tätigkeit, Tätigkeit im Bereich IT, Ingenieurs- oder Personalwesen, politische
Ämter, sonstige nicht gewerbliche Tätigkeit)
Organisation, Anzahl der unterstellten
Position Hauptaufgaben Größe
Unternehmen Mitarbeiter(innen)
Tätig von Tätig bis Grund des
Wesentliche Inhalte
(Monat/Jahr) (Monat/Jahr) Ausscheidens

Allgemeine Erfahrung im Bankwesen gemäß EBA-Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen vom 22. November
2012 (EBA/GL/2012/06)
1. Finanzmärkte
2. Regulierungsrahmen und Regulierungsanforderungen
□ umfassend □ eher umfassend
□ eher gering □ gering
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
□ umfassend □ eher umfassend
□ eher gering □ gering
3. Strategische Planung und Verständnis der Geschäftsstrategie eines Kreditinstituts oder seines □ umfassend □ eher umfassend
Geschäftsplans und dessen Umsetzung
4. Risikomanagement (Ermittlung, Beurteilung, Überwachung, Kontrolle und Minderung der
wichtigsten Risikotypen eines Kreditinstituts, einschließlich Ihrer Verantwortlichkeiten)
5. Beurteilung der Wirksamkeit von Vorkehrungen eines Kreditinstituts, um eine wirksame
Governance, Aufsicht und Kontrolle zu schaffen
□ eher gering □ gering
□ umfassend □ eher umfassend
□ eher gering □ gering
□ umfassend □ eher umfassend
□ eher gering □ gering
6. Interpretation der Finanzinformationen eines Kreditinstituts und die auf diese Informationen □ umfassend □ eher umfassend
gestützte Ermittlung von Themenschwerpunkten sowie von geeigneten Kontrollen und
Maßnahmen
e. Sonstiges Fachwissen (bitte ausführen)
4. Interessenkonflikte
a. Haben Sie eine enge persönliche Beziehung
– zu einem Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des
beaufsichtigten Unternehmens oder dessen Mutter- oder Tochterunternehmen?
– zu einer Person, die eine bedeutende Beteiligung an dem beaufsichtigten Unternehmen
innehat?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
□ eher gering □ gering
□ JA
□ NEIN
1749

b. Betreiben Sie oder ein von Ihnen geleitetes Unternehmen in bedeutendem Umfang Geschäfte
mit dem beaufsichtigten Unternehmen oder dessen Mutter- oder Tochterunternehmen?
1750
□ JA
□ NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Art und Gegenstand des Geschäfts sowie die beiderseitigen Verpflichtungen; Name des Unternehmens; Zeitraum der
Geschäftsbeziehung
c. Treten Sie als Partei (direkt oder indirekt) in einem Gerichtsverfahren gegen das beaufsichtigte
Unternehmen oder dessen Mutter- oder Tochterunternehmen auf?
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
□ JA
□ NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Gegenstand und Stand der Gerichtsverfahren, beteiligte Unternehmen
d. Haben oder hatten Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person in den letzten zwei
Jahren berufliche oder bedeutende geschäftliche Beziehungen zu dem beaufsichtigten
Unternehmen, dessen Mutter- oder Tochterunternehmen oder einem Konkurrenzunterneh-
men?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie im Falle einer aktiven Geschäftsbeziehung
engen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen hat.
e. Haben Sie (persönlich oder durch ein eng mit Ihnen verbundenes Unternehmen) oder eine
Ihnen persönlich nahestehende Person ein wesentliches finanzielles Interesse (z. B. durch
Beteiligungen, durch sonstiges Investment) an dem beaufsichtigten Unternehmen, dessen
Mutter- oder Tochterunternehmen, einem Kunden oder einem Konkurrenzunternehmen des
beaufsichtigten Unternehmens?
Falls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher:
□ JA
□ NEIN
an, welchen (finanziellen) Wert die Beziehung für das betreffende Unternehmen des Mitglieds oder seine
□ JA
□ NEIN
Umfang des
finanziellen Interesses
Hauptgeschäftsfelder Beziehung zwischen
Name des Unternehmens
relevanter Zeitraum (in % des Kapitals
des Unternehmens den Unternehmen
und der Stimmrechte
oder Höhe der Investition)

f. Vertreten Sie in irgendeiner Weise einen Anteilseigner des beaufsichtigten Unternehmens oder □ JA
dessen Mutter- oder Tochterunternehmen?
□ NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher:
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
Name des Anteilseigners Beteiligung (in % des Kapitals oder der Stimmrechte) Art der Vertretung
g. Haben Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person wesentliche finanzielle Ver- □ JA
pflichtungen gegenüber dem beaufsichtigten Unternehmen, dessen Mutter- oder Tochter-
unternehmen? □ NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher:
Name des Anteilseigners Beteiligung (in % des Kapitals oder der Stimmrechte) Art der Vertretung
h. Haben oder hatten Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person in den letzten zwei □ JA
Jahren eine Position mit hohem politischem Einfluss inne (auf Bundes-, Landes- oder
kommunaler Ebene)? □ NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
Verhältnis zwischen der Position
(oder der Organisation oder dem Unternehmen,
Art der Position, Name des Inhabers Spezifische, mit dieser Position
in dem die Position bekleidet wird)
(soweit es sich um eine andere Person als Sie selbst handelt) verbundene Befugnisse und Verpflichtungen
und dem beaufsichtigten Unternehmen,
dessen Mutter- oder Tochterunternehmen
1751

i. Haben Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person weitere Verbindungen oder
Engagements oder Positionen inne, die von den vorstehenden Fragen nicht erfasst werden und
die den Interessen des beaufsichtigten Unternehmens schaden könnten?
1752
□ JA
□ NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei z. B. Art, Gegenstand, Zeitraum, Verhältnis zu dem beaufsichtigten Unternehmen an:
5. Zeitliche Verfügbarkeit und Mandatsbeschränkungen
a. Welcher Zeitaufwand ist für die angezeigte Tätigkeit erforderlich?
b. Wurde Ihnen durch eine zuständige Behörde die Genehmigung erteilt, ein zusätzliches Mandat
in einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan innezuhaben?
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
□ JA
□ NEIN
c. Übersicht über Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und sonstige berufliche Tätigkeiten.
Bitte geben Sie zuerst das angezeigte Mandat an, danach alle Geschäftsleitermandate, Mandate
a) b) c) d) e) f)
Unternehmen Land Beschreibung Größe des Funktion Privilegierte
(bitte des Unternehmens innerhalb Zählweise
markieren Sie Geschäfts- des Unter- oder Nicht-
börsennotierte feldes des nehmens: berücksich-
Unternehmen Unternehmens Geschäfts- tigung des
mit einem *) leiter(in)/ Mandats
Verwaltungs-
oder
Aufsichts-
organ/
Sonstiges
(bitte
beschreiben)
d. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Geschäftsleitermandate (unter Anwendung der
privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate)
e. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen (unter
Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate)
in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und zuletzt alle sonstigen beruflichen Tätigkeiten.
g) h) i) j) k) l)
Zusätzliche Zeitaufwand Mandatsdauer Zusätzliche Anzahl der Zusätzliche
Verpflich- pro Woche (von – bis) Anmerkungen Sitzungen Informationen
tungen (in Stunden) pro Jahr
(z. B. Mitglied- und pro Jahr
schaft in (in Tagen)
Ausschüssen, unter
Vorsitz- Einrechnung
funktion) zusätzlicher
Verpflich-
tungen

f. Bitte erläutern Sie bei Anwendung der privilegierten Zählweise, ob zwischen den Unternehmen Synergien bestehen und ob es darauf gründende Überschneidungen in Bezug auf den Zeitaufwand für
die Ausübung der Mandate gibt:
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
g. Gesamtaufwand pro Woche in Stunden für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat
h. Gesamtaufwand pro Jahr in Tagen für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat
6. Weitere Informationen/Anmerkungen
Erklärung der Person
Der Unterzeichner/die Unterzeichnerin
□ bestätigt, dass die Angaben nach seinem/ihrem besten Wissen und Gewissen zutreffend und vollständig sind;
□ bestätigt, dass er/sie das beaufsichtigte Unternehmen bei Eintritt einer wesentlichen Änderung bezüglich der getätigten Angaben unverzüglich informiert;
bestätigt, dass er/sie sich der Verpflichtungen bewusst ist, die sich aus den für seine/ihre Funktion relevanten europäischen und nationalen Rechtsvorschriften sowie internationalen Standards
□ ergeben, einschließlich der Verordnungen, Leitfäden, Leitlinien sowie sonstige von der Europäischen Zentralbank, der Bundesanstalt und der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA)
veröffentlichten Regelungen oder Richtlinien. Er/sie bestätigt seine/ihre Absicht, diese stets nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten.
Datum, Unterschrift
Erläuterungen:
Allgemeines:
– Die Europäische Zentralbank strebt eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der Leitungsorgane der beaufsichtigten Unternehmen der am
einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) teilnehmenden Mitgliedsstaaten an. Dies erfordert eine Harmonisierung der der Beurteilung zugrunde liegenden Informationen. Der vorliegende
Fragebogen fußt insofern auf dem durch das Supervisory Board der Europäischen Zentralbank am 3. August 2016 verabschiedeten „Fit and Proper Questionnaire“. Unbeschadet der Harmo-
nisierung der durch die Unternehmen und Personen abzugebenden Informationen legt die Europäische Zentralbank bei der „Fit&Proper“-Beurteilung der Leitungsorgane von deutschen Unter-
nehmen die Regelungen des Kreditwesengesetzes zugrunde.
– Der Begriff „beaufsichtigtes Unternehmen“ umfasst das anzeigende Institut oder die anzeigende Finanzholding-Gesellschaft oder die anzeigende gemischte Finanzholdinggesellschaft und wird
zur besseren Lesbarkeit verwendet.
– Der Fragebogen ist sorgfältig und vollständig auszufüllen.
1753
– Der vollständig ausgefüllte Fragebogen ist durch das beaufsichtigte Unternehmen der Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG, § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG, § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 5 KWG
oder § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 i. V. m. Satz 5 KWG beizufügen; eine separate Einreichung ist grundsätzlich möglich.

Zu 1. Angaben zur Person:
1754
– Zum Finanzsektor zählen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen und weitere, durch die national zuständige Finanzdienstleistungsaufsicht
beaufsichtigte Unternehmen.
– Soweit Sie über frühere „Fit&Proper“-Beurteilungen nicht persönlich schriftlich informiert wurden, sind die Felder nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen.
Zu 2. Angaben zur Zuverlässigkeit:
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
– Soweit Verfahren oder Sachverhalte anzugeben sind, sind Kopien der Urteile, Beschlüsse, Bescheide oder sonstiger Dokumente zu den Verfahren beizufügen.
– In der Erklärung können Strafverfahren unberücksichtigt bleiben
– die mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden oder
– die wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt wurden oder
– die mit einem Freispruch beendet worden sind oder
– bei denen eine ergangene Eintragung im BZR entfernt oder getilgt wurde oder
– die gemäß § 53 BZRG nicht angegeben werden müssen.
Die nach den §§ 153 und 153a StPO eingestellten Strafverfahren sind dagegen anzugeben.
– Eintragungen, die gemäß § 153 GewO aus dem Gewerbezentralregister zu tilgen sind, können unerwähnt bleiben.
– Vergleichbare Sachverhalte nach anderen Rechtsordnungen sind ebenfalls anzugeben.
– Soweit die unter 2.f anzugebenden Eintragungen entfernt oder getilgt sind, können sie unberücksichtigt bleiben.
Zu 4. Interessenkonflikte:
– Die unter 4.d anzugebenden und zu erläuternden beruflichen Beziehungen umfassen z. B. leitende oder gehobene Tätigkeiten in den betreffenden Unternehmen.
– Eine enge persönliche Beziehung (4.a) und eine persönlich nahestehende Person (4.d, 4.e, 4.g bis 4.i) umfassen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Partner in einer Lebensgemeinschaft,
Kinder, Eltern sowie andere Verwandte, mit denen Sie in einem Haushalt leben.
– Die Wesentlichkeit eines finanziellen Interesses oder einer finanziellen Verpflichtung (4.e, 4.f) hängt davon ab, welchen (finanziellen) Wert das Interesse oder die Verpflichtung für die finanziellen
Ressourcen der Person darstellt. Als nicht wesentlich werden grundsätzlich die folgenden Interessen und Verpflichtungen erachtet:
– alle nicht bevorrechtigten (d. h. unter standardmäßigen Marktbedingungen der betreffenden Bank) besicherten persönlichen Kredite (wie private Hypotheken), die ordnungsgemäß bedient
werden,
– alle sonstigen nicht bevorrechtigten ordnungsgemäß bedienten Kredite unter 200 000 €, besichert oder unbesichert,
– aktuelle Beteiligungen von höchstens 1 % oder sonstige Investments von entsprechendem Wert.
Zu 5. Zeitliche Verfügbarkeit und Mandatsbeschränkungen:
– Bei der Angabe des zeitlichen Aufwands sind bei Mandaten in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen nicht nur die reinen Sitzungszeiten, sondern auch Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der
Sitzungen, die Mitarbeit in Ausschüssen und ggf. Reisezeiten zu veranschlagen. Ferner ist in die Betrachtung einzubeziehen, dass eine Tätigkeit als Verwaltungs- oder Aufsichtsorganmitglied
auch außerhalb der regelmäßigen Sitzungen zeitlichen Aufwand verursacht, der sich in besonderen Situationen des Unternehmens unvorhersehbar erhöhen kann.
– Soweit Mandate privilegiert gezählt oder bei der höchstens zulässigen Anzahl an Mandaten nicht zu berücksichtigen sind, sind in der Tabelle zu 5.c die Gründe anzugeben und durch Beifügung
weiterer Unterlagen (z. B. aussagekräftige Darstellung der Struktur einer Institutsgruppe, Kopie der Satzung) zu belegen.
Zu Erklärung der Person:
– Eine wesentliche Änderung ist eine Änderung, die sich auf die fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit oder ausreichende zeitliche Verfügbarkeit der angezeigten Person auswirken kann. Soweit
die Änderung nicht in Erfüllung der Anzeigepflichten nach dem KWG gemeldet wird (z. B. die Annahme eines weiteren Mandats), erfolgt die Information grundsätzlich durch das beaufsichtigte
Unternehmen.

Anlage 12
(zu § 10a Nr. 2, § 11 Abs. 1 Nr. 2 AnzV)
NTSI
Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern
eines Instituts und Personen, die die Geschäfte einer
Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
– Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank –
(Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)
Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern
eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher
Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
– Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank –
(Anzeige nach § 24 Abs. 2a KWG)
Bundesanstalt für Deutsche Bundesbank wird durch die BBk ausgefüllt
Finanzdienstleistungsaufsicht Hauptverwaltung
Identnummer
Geschäftsleiter(in)1
Identnummer des Instituts2
1. Angaben zur Person
□ Herr □ Frau
Nachname, sämtliche Vornamen
Geburtsdatum Geburtsort
Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)
2. Art der Anzeige
□ – Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesell-
schaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
(§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)
□ – Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- und Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher
Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
(§ 24 Abs. 2a KWG)
3. Angaben zur anzuzeigenden Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen
□ Institut (Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut □ sonstiges Unternehmen
gem. § 1 Abs. 1a KWG), Finanzholding- oder gemischte Finanzholding-Gesell-
schaft gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 und 21 CRR, Zahlungsinstitut gem. § 1 Abs. 1
Nr. 1 ZAG, E-Geld-Institut gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 ZAG)
□ Beginn der zusätzlichen Tätigkeit
mit Wirkung vom
□ Beendigung der zusätzlichen Tätigkeit
□ als Geschäftsleiter(in) □ als Mitglied
des Aufsichtsrats
□ als Mitglied
des Verwaltungsrats
□ als Mitglied
des Beirats 3

Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat; wird durch die BBk ausgefüllt
Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung4; Wirtschaftszweig;
Identnummer (falls bekannt) Kreditnehmereinheit-Nr. des
Unternehmens
Identnummer des
Unternehmens
4. Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit und zu Mandatsbeschränkungen5
□ Hierzu ist Anlage 1 beigefügt.
Ort/Datum eigenhändige Unterschrift
1
oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten
Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt, oder des Mitglieds eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheb-
licher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
2
oder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft
3
Mandate in Beiräten sind anzugeben, wenn die Aufgaben und Befugnisse des Beirats denen eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans entspre-
chen und gesetzlich, per Satzung oder Gesellschaftsvertrag geregelt sind.
4
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind
ebenfalls anzugeben.
5
Nur bei Aufnahme einer Tätigkeit auszufüllen.

Anlage 1 – Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit und zu Mandatsbeschränkungen
a. Welcher Zeitaufwand ist für die angezeigte Tätigkeit erforderlich?
b. Wurde Ihnen durch eine zuständige Behörde die Genehmigung erteilt, ein zusätzliches Mandat
in einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan innezuhaben?
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018
□ JA
□ NEIN
c. Übersicht über Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und sonstige berufliche Tätigkeiten.
Bitte geben Sie zuerst das angezeigte Mandat an, danach alle Geschäftsleitermandate, Mandate
a) b) c) d) e) f)
Unternehmen Land Beschreibung Größe des Funktion Privilegierte
(bitte des Unternehmens innerhalb des Zählweise
markieren Sie Geschäfts- Unter- oder Nicht-
börsennotierte feldes des nehmens: berücksich-
Unternehmen Unternehmens Geschäfts- tigung des
mit einem *) leiter(in)/ Mandats
Verwaltungs-
oder
Aufsichts-
organ/
Sonstiges
(bitte
beschreiben)
d. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Geschäftsleitermandate (unter Anwendung der
privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate)
e. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen (unter
Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate)
in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und zuletzt alle sonstigen beruflichen Tätigkeiten.
g) h) i) j) k) l)
Zusätzliche Zeitaufwand Mandatsdauer Zusätzliche Anzahl der Zusätzliche
Verpflich- pro Woche (von – bis) Anmerkungen Sitzungen Informationen
tungen (in Stunden) pro Jahr
(z. B. Mitglied- und pro Jahr
schaft in (in Tagen)
Ausschüssen, unter
Vorsitz- Einrechnung
funktion) zusätzliche
Verpflich-
tungen
f. Bitte erläutern Sie bei Anwendung der privilegierten Zählweise, ob zwischen den Unternehmen Synergien bestehen und ob es darin begründete Überschneidungen in Bezug auf den Zeitaufwand für
die Ausübung der Mandate gibt:
g. Gesamtaufwand pro Woche in Stunden für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat
h. Gesamtaufwand pro Jahr in Tagen für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat
1757
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2018 I S. 1725. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
Prüfwert des Textes 05b41dfa3a087108….