Gesetze / Gesetzblätter
Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2015, S. 1947
BGBl. 2015 I S. 1947 · 69.862 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
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Zweite Verordnung
zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung
Vom 6. November 2015
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
verordnet
– auf Grund des § 24 Absatz 4 Satz 1 und 3, auch in
Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 2 und 3 des Kre-
ditwesengesetzes, von denen § 2c Absatz 1 zuletzt
durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a des Gesetzes
vom 12. März 2009 (BGBl. I S. 470) und § 24 Absatz 4
zuletzt durch Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe a und
d des Gesetzes vom 10. Dezember 2014 (BGBl. I
S. 2091) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1
Nummer 5 der Verordnung zur Übertragung von Be-
fugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), der zu-
letzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Dezem-
ber 2014 (BGBl. I S. 2336) neu gefasst worden ist,
nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute im
Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und
– auf Grund des § 104 Absatz 6 Satz 1, 3 und 4, auch
in Verbindung mit § 1b Absatz 2 und § 118 des Ver-
sicherungsaufsichtsgesetzes, von denen § 1b Ab-
satz 2 zuletzt durch Artikel 6 Nummer 2 des Geset-
zes vom 4. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2427), § 104
Absatz 6 zuletzt durch Artikel 20 Nummer 15 des
Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768)
und § 118 durch Artikel 6 Nummer 10 des Gesetzes
vom 3. April 2013 (BGBl. I S. 610) geändert worden
ist, in Verbindung mit § 1a Nummer 1 der Verordnung
zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von
Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Fi-
nanzdienstleistungsaufsicht, der durch Artikel 1
Nummer 2 der Verordnung vom 27. Januar 2011
(BGBl. I S. 124) geändert worden ist, im Benehmen
mit den Versicherungsaufsichtsbehörden der Länder:
Artikel 1
Die Inhaberkontrollverordnung vom 20. März 2009
(BGBl. I S. 562, 688), die zuletzt durch Artikel 3 der
Verordnung vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3672)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 werden nach den Wörtern „an der eine be-
deutende Beteiligung“ die Wörter „im Sinne des § 1
Absatz 9 des Kreditwesengesetzes oder des § 7a
Absatz 2 Satz 3 bis 6 des Versicherungsaufsichts-
gesetzes“ eingefügt.
2. In § 2 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „in amtlich
beglaubigter“ durch die Wörter „zusätzlich zum Ori-
ginal in einer amtlich beglaubigten oder von einem
öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher
oder Übersetzer angefertigten“ ersetzt.
3. § 5 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden nach dem Wort „mittelbar“
die Wörter „über ein oder mehrere Tochter-
unternehmen oder gleichartige Verhältnisse“
gestrichen.
bb) Satz 2 wird aufgehoben.
cc) In dem neuen Satz 2 wird nach dem Wort
„Versicherungsaufsichtsgesetzes“ das Wort
„entsprechend“ gestrichen.
b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Tochter-
unternehmen oder gleichartigen Verhältnisse“
durch das Wort „Unternehmen“ ersetzt.
4. § 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 2 wird nach dem Wort „Beteiligungs-
strukturen“ das Wort „ist“ durch das Wort „sind“
ersetzt und nach dem Wort „Verordnung“ wer-
den die Wörter „sowie ein Schaubild der beab-
sichtigten Beteiligungsstruktur unter Angabe der
jeweils gehaltenen Kapitalanteile und Stimm-
rechtsanteile in Prozent“ eingefügt.
b) In Satz 3 werden die Wörter „Tochterunterneh-
men oder ein gleichartiges Verhältnis“ durch das
Wort „Unternehmen“ ersetzt.
5. § 9 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 1 wird wie folgt geändert:
aaa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden
die Wörter „, sofern der Anzeigepflich-
tige eine natürliche Person ist, gegen
ein von ihm jemals geleitetes Unterneh-
men, oder, sofern der Anzeigepflichtige
keine natürliche Person ist, gegen ein
Unternehmen, über das er Kontrolle
hat,“ durch die Wörter „gegen ein von
ihm derzeit oder früher geleitetes oder
kontrolliertes Unternehmen“ ersetzt.
bbb) In Nummer 2 werden nach dem Wort
„unternehmerischen“ die Wörter „oder
sonstigen beruflichen“ eingefügt.
bb) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Vergleichbare Sachverhalte und Verfahren
nach anderen Rechtsordnungen sind eben-
falls anzuzeigen.“

b) Die folgenden Absätze 4 und 5 werden angefügt:
„(4) Anzeigepflichtige natürliche Personen
und Personen nach § 8 Nummer 3 oder Num-
mer 7 haben bei der Bundesanstalt oder der
zuständigen Landesaufsichtsbehörde ein Füh-
rungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
gemäß § 30 Absatz 5 oder § 30b des Bundes-
zentralregistergesetzes einzureichen. Das Füh-
rungszeugnis darf zum Zeitpunkt des Einrei-
chens nicht älter als drei Monate sein. Maßgeb-
lich hierfür ist das Ausstellungsdatum. Personen,
die einem Staat angehören oder ihren Wohnsitz
in einem Staat haben, der keine Dokumente
nach Satz 1 ausstellt, haben Dokumente aus
dem Herkunfts- oder Wohnsitzstaat einzurei-
chen, die den Dokumenten nach Satz 1 entspre-
chen. Werden dort auch derartige Dokumente
nicht ausgestellt, so ist der Umfang der einzurei-
chenden Ersatzunterlagen mit der Bundesanstalt
oder der zuständigen Landesaufsichtsbehörde
im Einzelfall abzustimmen. Personen, die in den
letzten zehn Jahren Wohnsitze in verschiedenen
Staaten hatten, müssen die Führungszeugnisse
und Unterlagen aus jedem dieser Staaten bei-
bringen.
(5) Anzeigepflichtige natürliche Personen und
Personen nach § 8 Nummer 3 oder Nummer 7
haben, wenn sie einen Wohnsitz in Deutschland
innehaben oder hatten oder eine berufliche Tä-
tigkeit in Deutschland ausüben oder ausgeübt
haben, bei der Bundesanstalt oder der zuständi-
gen Landesaufsichtsbehörde einen Auszug aus
dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 der
Gewerbeordnung einzureichen. Der Register-
auszug darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht
älter als drei Monate sein. Maßgeblich hierfür ist
das Ausstellungsdatum des Dokuments.“
6. Dem § 10 Absatz 2 werden die folgenden Sätze an-
gefügt:
„Die Angaben müssen lückenlos, vollständig und
wahr sein. Dem Lebenslauf von Personen nach
§ 8 Nummer 7 sind, sofern vorhanden, Arbeitszeug-
nisse über unselbständige Tätigkeiten, die in den
letzten drei Jahren vor Abgabe der Anzeige ausge-
übt wurden, beizufügen.“
7. § 16 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 2 werden nach dem Wort „Pen-
sionsfonds“ die Wörter „, jeweils mit Sitz im
Inland,“ eingefügt.
bb) In Nummer 4 werden die Wörter „§ 1 Ab-
satz 3a Satz 1 oder Satz 2 des Kreditwesen-
gesetzes“ durch die Wörter „§ 1 Absatz 35
des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit
Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20 oder Num-
mer 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforde-
rungen an Kreditinstitute und Wertpapierfir-
men und zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 646/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1)
in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
cc) In Nummer 7 wird das Wort „Einlagenkredit-
institut“ durch das Wort „CRR-Kreditinstitut“
ersetzt.
dd) In Nummer 8 werden die Wörter „Richt-
linie 85/611/EWR des Rates vom 20. Dezem-
ber 1985“ durch die Wörter „Richtlinie
2009/65/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 13. Juli 2009“ und die
Angabe „(ABl. L 375 vom 31.12.1985, S. 3)“
durch die Wörter „(ABl. L 302 vom
17.11.2009, S. 32) oder der Richtlinie
2011/61/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 8. Juni 2011 über die
Verwalter alternativer Investmentfonds und
zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG
und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG)
Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (ABl.
L 174 vom 1. Juli 2011, S. 1)“ ersetzt.
b) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Absichts-
anzeigen nach § 6 Absatz 1“ durch die Wörter
„Unterlagen und Erklärungen“ und die Wörter
„sie am Zielunternehmen nur mittelbar beteiligt
wären und nicht an der Spitze des Konzerns ste-
hen“ durch die Wörter „diese Informationen für
die Prüfung des Erwerbers in diesem Einzelfall
nicht erforderlich sind“ ersetzt.
c) Die folgenden Absätze 4 und 5 werden angefügt:
„(4) Den Absichtsanzeigen müssen die Ar-
beitszeugnisse nach § 10 Absatz 2 Satz 4 nicht
beigefügt werden, wenn das Zielunternehmen
ein Versicherungsunternehmen, ein Pensions-
fonds oder eine Versicherungs-Holdinggesell-
schaft im Sinne von § 1b des Versicherungsauf-
sichtsgesetzes ist.
(5) Den Absichtsanzeigen müssen die Unter-
lagen nach § 13 Absatz 2, Absatz 3 Nummer 3
und 4 sowie Absatz 4 nicht beigefügt werden,
wenn das Zielunternehmen ein Finanzdienstleis-
tungsinstitut ist.“
8. § 18 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 2 werden nach dem Wort „Pensions-
fonds“ die Wörter „, jeweils mit Sitz im Inland“
eingefügt.
b) In Nummer 3 werden die Wörter „§ 1 Absatz 3a
Satz 1 oder Satz 2 des Kreditwesengesetzes“
durch die Wörter „§ 1 Absatz 35 des Kreditwe-
sengesetzes in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1
Nummer 20 oder Nummer 21 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fas-
sung“ ersetzt.
9. § 19 wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 1 wird das Wort „Einlagenkredit-
institut“ durch das Wort „CRR-Kreditinstitut“
ersetzt.
bb) In Nummer 2 wird das Wort „Einlagenkredit-
instituts“ durch das Wort „CRR-Kreditinsti-
tuts“ ersetzt.
cc) In Nummer 3 wird das Wort „Einlagenkredit-
institut“ durch das Wort „CRR-Kreditinstitut“
ersetzt.

b) In Satz 2 wird das Wort „Einlagenkreditinstitut“
durch das Wort „CRR-Kreditinstitut“ ersetzt.
10. § 20 wird aufgehoben.
11. Die Anlage wird wie folgt geändert:
a) Das Formular „Erwerb-Erhöhung“ erhält die aus
der Anlage 1 zu dieser Verordnung ersichtliche
Fassung.
b) Das Formular „Komplexe Beteiligungsstruktu-
ren“ erhält die aus der Anlage 2 zu dieser Ver-
ordnung ersichtliche Fassung.
c) Das Formular „Angaben zur Zuverlässigkeit“ er-
hält die aus der Anlage 3 zu dieser Verordnung
ersichtliche Fassung.
d) Das Formular „Aufgabe-Verringerung“ erhält die
aus der Anlage 4 zu dieser Verordnung ersicht-
liche Fassung.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung
in Kraft.
Bonn, den 6. November 2015
Der Präsident
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Hufeld

Anlage 1 zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a
Formular – Erwerb-Erhöhung FRISTSACHE
IEE
Adressatenfeld1 Eingangsdatum:
Ident-Nr. Zielunternehmen
Ident-Nr. Anzeigepflichtiger
Wird von der Behörde ausgefüllt
Hiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die
⃞ Absicht des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung
⃞ Absicht der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung
an dem folgenden
⃞ Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut
⃞ Erstversicherungs-, Rückversicherungsunternehmen, Pensionsfonds
oder Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG
an:
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl
Anschrift der Hauptniederlassung
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Rechtsträgerkennung2, 3
Der Anzeigepflichtige hat nach dem Erwerb oder der Erhöhung Kontrolle über das Zielunternehmen:
⃞ Ja. ⃞ Nein.
Seite 1

1. Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen
1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist.
Familienname
Geburtsname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Geburtsort, Geburtsstaat
Staatsangehörigkeit
Anschrift des Hauptwohnsitzes
Straße, Hausnummer
Postleitzahl4
Ort
Staat
Angaben zur Firma, sofern vorhanden
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Sitz mit Postleitzahl4
Sitzstaat
Wirtschaftszweig5
Ordnungsmerkmale
Registereintragung3
1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist.
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl4
Sitzstaat
Anschrift der Hauptniederlassung
Straße, Hausnummer
Postleitzahl4
Ort
Staat
Wirtschaftszweig5
Ordnungsmerkmale
Registereintragung3
Rechtsträgerkennung3
Seite 2

2. Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist:
(Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den Anzeigepflichtigen
gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes
Dokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.)
2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist.
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Anschrift
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist.
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl
Anschrift
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Ordnungsmerkmale
Registereintragung3
Rechtsträgerkennung3
3. Die geplanten Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise noch einem anderen als
dem Mutterunternehmen zugerechnet werden:
⃞ Nein. ⃞ Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6 beizufügen,
in der unter Berücksichtigung des § 4 InhKontrollV diejenigen, denen die Anteile
zugerechnet werden würden, anzugeben sind. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist
ebenfalls anzugeben.
Seite 3

4. Weitere Angaben zum Anzeigepflichtigen
4.1 Der Anzeigepflichtige steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt oder der zuständigen Landesaufsichtsbe-
hörde:
⃞ Nein, weiter mit 4.2.
⃞ Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter
Der Anzeigepflichtige ist:
⃞ Kreditinstitut
⃞ E-Geld-Institut
⃞ Kapitalverwaltungsgesellschaft
⃞ Versicherungs-Zweckgesellschaft
⃞ Rückversicherungsunternehmen
⃞ Pensionsfonds
⃞ gemischte Finanzholding-Gesellschaft
mit 5.1.
⃞ Finanzdienstleistungsinstitut
⃞ Zahlungsinstitut
⃞ Investmentvermögen in Gesellschaftsform
⃞ Erstversicherungsunternehmen
⃞ Versicherungs-Holdinggesellschaft
⃞ Finanzholding-Gesellschaft
⃞ sonstiges beaufsichtigtes Unternehmen
4.2 Der Anzeigepflichtige ist ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes Unternehmen der Finanz-
branche:
⃞ Nein, weiter mit 4.3.
⃞ Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter
Der Anzeigepflichtige ist:
⃞ CRR-Kreditinstitut
⃞ Erstversicherungsunternehmen
⃞ OGAW-Verwaltungsgesellschaft
⃞ sonstiges beaufsichtigtes Unternehmen
mit 4.3.
⃞ Wertpapierhandelsunternehmen
⃞ Rückversicherungsunternehmen
⃞ AIF-Verwaltungsgesellschaft
Die zuständige Aufsichtsbehörde hat folgende Bezeichnung:
Die Aufsichtsbehörde führt den Anzeigepflichtigen unter folgender Identitätsnummer:
Seite 4

4.3 Der Anzeigepflichtige hat Kontrolle über ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes CRR-Kredit-
institut, Wertpapierhandelsunternehmen, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen oder eine OGAW- oder
AIF-Verwaltungsgesellschaft:
⃞ Nein, weiter mit 5.1.
⃞ Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6 beizufügen,
in der die kontrollierten Unternehmen aufzuführen sind.
Neben den Angaben nach § 4 Abs. 2 InhKontrollV sind der Unternehmenstyp (CRR-Kreditinstitut,
Wertpapierhandelsunternehmen, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen, OGAW- oder
AIF-Verwaltungsgesellschaft), die Bezeichnung der zuständigen Aufsichtsbehörde jedes kontrollierten
Unternehmens und die Identitätsnummer, unter der das Unternehmen bei der Aufsichtsbehörde geführt
wird, anzugeben.
5. Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung
5.1 Auf die Geschäftsleitung des Zielunternehmens könnte, obwohl weniger als 20 % oder keine Kapital- oder
Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen, ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden.
⃞ Nein. ⃞ Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6 beizufügen,
in der die Gründe dafür anzugeben sind.
5.2 Darstellung der geplanten Beteiligungshöhe am Zielunternehmen7, 8
Firma9, Rechtsform und Sitz
(lt. Registereintragung) mit PLZ4
wird durch die
und Sitzstaat; Ordnungsmerkmale
Behörde ausgefüllt
Registereintragung3, Wirtschaftszweig5; Ident-
Ident-Nr. des
Nr. (falls bekannt), bei natürlichen Personen
Beteiligungs-
Kapital-
anteil10, 11
Stimm- Verhältnis
Kapital des
rechts- zum
Unter-
anteil Zielunter-
in Tsd. nehmens12
in Prozent nehmen
neben Firma (falls vorhanden) vollständiger Prozent Euro Tsd. Euro 13 14
unternehmens 9
Name und Geburtsdatum,
Rechtsträgerkennung3
Die geplante durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen beträgt
Seite 5
Prozent.

6. Beizufügende Anlagen
6.1 Alle erforderlichen Anlagen liegen als fortlaufend nummerierte Anlage diesem Hauptformular bei:
⃞ Ja. ⃞ Nein. Wenn „nein“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6
beizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und die Gründe dafür
anzugeben sind.
6.2 Auf die Einreichung einzelner Anlagen kann der Anzeigepflichtige entsprechend § 16 Abs. 1 oder 2 InhKontrollV
verzichten und reicht diese deshalb nicht ein:
⃞ Nein. ⃞ Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6 beizufügen,
in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind
Verzichtsregel in Anspruch genommen werden kann.
und jeweils anzugeben ist, welche
6.3 Auf Unterlagen und Erklärungen kann nach Ansicht des Anzeigepflichtigen gemäß § 16 Abs. 3 InhKontrollV
verzichtet werden15:
⃞ Nein. ⃞ Ja.
6.4 Liste der Anlagen
Kurzbezeichnung der Anlage Anzahl
Aufzählung der nicht eingereichten Anlagen mit Angabe der
Gründe nach Nummer 6.1 dieses Formulars
Aufzählung der nicht eingereichten, verzichtbaren Anlagen mit
Angabe der Verzichtsregel nach Nummer 6.2 dieses Formulars
Erklärung nach § 2c Abs. 1 Satz 2 KWG oder § 104 Abs. 1
Satz 2 VAG, von welcher Person oder welchem Unternehmen
die Kapital- oder Stimmrechtsanteile übernommen werden
Kopie der Bevollmächtigung des Empfangsbevollmächtigten im
Inland nach § 3 Satz 2 InhKontrollV
Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach § 6 Abs. 1
Satz 2 InhKontrollV oder nach Fußnote 6 dieses Formulars
Schaubild über komplexe Beteiligungsstrukturen nach § 6 Abs. 1
Satz 2 InhKontrollV
Nachweis über die Identität oder Existenz des Anzeigepflichtigen
nach § 8 Nr. 1 InhKontrollV
Amtlich beglaubigte Kopie der aktuellen Satzung, des aktuellen
Gesellschaftsvertrages oder einer gleichwertigen Vereinbarung
nach § 8 Nr. 2 InhKontrollV
Seite 6
Anlage liegt bei
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht

Kurzbezeichnung der Anlage
Liste der persönlich haftenden Gesellschafter, Vertretungsbe-
rechtigten und der weiteren Personen nach § 8 Nr. 3 InhKontrollV
Darstellung der geschäftlichen Aktivitäten des Anzeigepflichtigen
nach § 8 Nr. 4 InhKontrollV
Liste mit den wirtschaftlich Begünstigten des Anzeigepflichtigen
nach § 8 Nr. 5 InhKontrollV
Erklärung über Untersuchungen anderer Behörden außerhalb
der Finanzbranche im Zusammenhang mit dem beabsichtigten
Erwerb nach § 8 Nr. 6 InhKontrollV
Erklärung zum beabsichtigten Austausch von Geschäftsleitern
des Zielunternehmens nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV
Formulare „Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit“
nach § 9 InhKontrollV
Weitere Unterlagen und Erklärungen zu den Formularen nach
§ 9 InhKontrollV entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 3 Satz 3
und 4 InhKontrollV
Führungszeugnisse nach § 9 Abs. 4 InhKontrollV
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister nach § 9 Abs. 5
InhKontrollV
Lebensläufe nach § 10 InhKontrollV
Arbeitszeugnisse über unselbständige Tätigkeiten nach § 10
Abs. 2 Satz 3 InhKontrollV
Darstellung der Konzernstruktur nach § 11 Nr. 1 Buchstabe a
InhKontrollV
Darstellung der Geschäftstätigkeit des Konzerns nach § 11
Nr. 1 Buchstabe b InhKontrollV
Aufstellung der Konzernunternehmen der Finanzbranche nach
§ 11 Nr. 1 Buchstabe c InhKontrollV
Angaben zur Führung von Geschäften nach § 11 Nr. 1
Buchstabe d Doppelbuchstabe aa InhKontrollV
Seite 7
Anzahl Anlage liegt bei
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
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⃞ nicht erforderlich
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⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
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⃞ nicht erforderlich
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⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht

Kurzbezeichnung der Anlage
Angaben zu weiteren Unternehmen nach § 11 Nr. 1
Buchstabe d Doppelbuchstabe bb InhKontrollV
Liste sonstiger Anteilseigner etc. nach § 11 Nr. 1 Buchstabe e
InhKontrollV
Liste nach § 11 Nr. 2 InhKontrollV
Liste über Anteilseigner etc. am Anzeigepflichtigen nach § 11
Nr. 3 InhKontrollV
Darstellung der finanziellen und sonstigen Interessen nach
§ 12 InhKontrollV
Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse mit
den Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten
drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 InhKontrollV
den Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der
letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 2
InhKontrollV
den Kapitalflussrechnungen und Segmentberichterstat-
tungen der letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2
Nr. 3 InhKontrollV
einer Aufzählung und Beschreibung der Einkommens-
quellen des Anzeigepflichtigen nach § 13 Abs. 3 Nr. 1
InhKontrollV
Nachweisen nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV
einer Vermögensaufstellung nach § 13 Abs. 3 Nr. 2
InhKontrollV
Nachweisen nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV
den Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten drei
Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen kontrollierten
Unternehmen und der Unternehmen, deren Geschäfte der
Anzeigepflichtige führt, nach § 13 Abs. 3 Nr. 3 InhKontrollV
Seite 8
Anzahl Anlage liegt bei
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⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
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⃞ nicht erforderlich
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⃞ nicht erforderlich
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⃞ nicht erforderlich
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⃞ nicht erforderlich
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⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht

Kurzbezeichnung der Anlage
den Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der
letzten drei Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen
kontrollierten Unternehmen und der Unternehmen, deren
Geschäfte der Anzeigepflichtige führt, nach § 13 Abs. 3
Nr. 4 InhKontrollV
den Konzernabschlüssen der letzten drei Geschäftsjahre
nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 InhKontrollV
den Berichten über die Konzernabschlüsse der letzten
drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 4 Nr. 2 InhKontrollV
den Ratings über die Bonität des Anzeigepflichtigen nach
§ 13 Abs. 6 Satz 1 InhKontrollV
den Ratings über die Bonität des Konzerns nach § 13
Abs. 6 Satz 2 InhKontrollV
den Ratings über die Bonität der einzelnen Konzern-
unternehmen nach § 13 Abs. 6 Satz 2 InhKontrollV
Darstellung der für den Erwerb erforderlichen Eigen- und
Fremdmittel nach § 14 Halbsatz 1 InhKontrollV
Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit dem Erwerb
nach § 14 Halbsatz 2 InhKontrollV
Geschäftsplan bzw. Darstellung strategischer Ziele und Pläne
nach § 15 InhKontrollV
Anlage nach Nummer 3 dieses Formulars
Anlage nach Nummer 4.3 dieses Formulars
Anlage nach Nummer 5.1 dieses Formulars
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
Seite 9
Anzahl Anlage liegt bei
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⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
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⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
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⃞ nicht erforderlich
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⃞ nicht erforderlich
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⃞ nicht erforderlich
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⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht

7. Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an:
Familienname
Vorname
Telefonnummer
(mit Vorwahl)
E-Mail-Adresse
8. Unterschrift(en)
8.1 Mit der nachfolgenden Unterschrift/Mit den nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass
• der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und
• der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die Unterzeichnenden entsprechend
dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen
abzugeben.
8.2 Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab:
⃞ Nein, bitte weiter mit 8.3.
⃞ Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die Anzeige einreichen.
Ort, Datum und Unterschrift des Anzeigepflichtigen
8.3 Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend ihrer Vertretungsbefugnis
berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben:16
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Seite 10

Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Seite 11

Fußnoten
1
Ist das Zielunternehmen ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, ist eine Ausfertigung an die Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die
für das Institut zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank zu adressieren.
Handelt es sich bei dem Zielunternehmen um ein Versicherungsunternehmen, eine Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG
oder einen Pensionsfonds, ist lediglich entweder eine Ausfertigung an die Bundesanstalt oder eine Ausfertigung an die zuständige Länderauf-
sichtsbehörde zu adressieren.
Die entsprechende Adresse ist in dem Adressatenfeld einzutragen.
2
Legal Entity Identifier.
3
Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.
4
Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.
5
Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die Bankenstatistik“ einzutragen.
6
Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen.
7
Nummer 5.2 ist nicht auszufüllen
– bei komplexen Beteiligungsstrukturen,
– bei mittelbaren Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und
– wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimm-
rechtsanteils herleiten lässt.
Stattdessen ist das Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ der Inhaberkontrollverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen.
8
Für beabsichtigte mittelbar gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige beabsichtigte Beteiligungskette mit den jeweiligen
beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen. Die Kette beginnt mit der beabsichtigten
unmittelbar gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit dem Zielunternehmen.
9
Zu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wieder-
holt werden. Zu dem unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1 angezeigten Zielunternehmen muss lediglich
die Firma eingetragen werden.
10
Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen
Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach
dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert
ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Sofern es sich bei dem Zielunternehmen um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
handelt, sind Prozentangaben in Bezug auf den Gründungsstock einzutragen.
11
Beabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Zielunternehmen (keine
durchgerechneten Quoten).
12
Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital
ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
13
Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
14
Ist der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde nach dem beabsichtigten Erwerb oder
der beabsichtigten Erhöhung ein Mutterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Mutter“ einzutragen. Ist der die zukünftigen Kapital- oder
Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwesterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Schwester“ einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht
auszufüllen.
15
Kann nach Ansicht des Anzeigepflichtigen auf sämtliche Unterlagen und Erklärungen verzichtet werden, weiter mit 7. Kommt die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht oder die zuständige Landesaufsichtsbehörde bei ihrer Beurteilung zu einem anderen Ergebnis, sind die Anga-
ben nach Nr. 6.4 nachzuholen.
16
Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen
berechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu
ergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die Seitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist.
Diese Seite ist nicht einzureichen.

Anlage 2 zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b
Formular – Komplexe Beteiligungsstrukturen
Anlage Nr. _ _1
IKB
Darstellung komplexer Beteiligungsstrukturen2
Unternehmensliste3
Firma4, Rechtsform und Sitz
(lt. Registereintragung) mit PLZ5
wird durch die und Sitzstaat; Ordnungsmerkmale
Behörde ausgefüllt Registereintragung6, Wirtschaftszweig7; Ident-
Nr.
Ident-Nr. des Nr. (falls bekannt), bei natürlichen Personen
Unternehmens neben Firma (falls vorhanden), vollständiger
Name4 und Geburtsdatum,
Rechtsträgerkennung6, 8
Die geplante durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen beträgt
Beteiligungsstruktur11
besonderer
Beteiligtes Unternehmen Beteiligungsunternehmen
Vermittler12
Seite 1
Kapital des Unternehmens9
Fremdwährung Verhältnis
zum
Zielunter-
Tsd. Euro nehmen
Währung Tsd. 10
Prozent.
Kapitalanteil13, 14 Stimm-
beherr-
rechts-
schender
Art12 in anteil
Tsd. Euro in Pro- Ein-
Prozent fluss16
zent13, 15

Fußnoten
1
Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen.
2
Führt eine mittelbare Beteiligungsbeziehung über mehrere Beteiligungsketten vom Anzeigepflichtigen zum Zielunternehmen, so ist nur ein For-
mular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ zu verwenden. In diesem sind alle vorhandenen Beteiligungsketten darzustellen.
3
In der „Unternehmensliste“ ist in der ersten Zeile der Anzeigepflichtige und in der letzten Zeile das Zielunternehmen aufzuführen. Bei Stimm-
rechtszurechnung sind dazwischen in einer logischen Reihenfolge alle vermittelnden Unternehmen, alle sonstigen Vermittler von Kapital- oder
Stimmrechtsanteilen nach § 1 Abs. 9 Satz 2 KWG und § 7a Abs. 2 Satz 4 VAG einschließlich der Personen, mit denen im Zusammenwirken in
sonstiger Weise eine bedeutende Beteiligung gehalten werden soll oder gehalten wird, aufzuführen. Die Anzahl der Zeilen in der „Unternehmens-
liste“ ist bei Bedarf beliebig erweiterbar.
4
Zu dem im Formular „Erwerb-Erhöhung“ oder im Formular „Aufgabe-Verringerung“ jeweils unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen
muss hier lediglich dessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wiederholt werden. Zu dem im Formular „Erwerb-Erhöhung“ oder im
Formular „Aufgabe-Verringerung“ jeweils unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der jeweiligen Seite 1 angezeigten
Zielunternehmen muss lediglich die Firma eingetragen werden.
5
Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.
6
Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.
7
Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die Bankenstatistik“ einzutragen.
8
Legal Entity Identifier.
9
Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital
ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
10
Ist der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Mutterunternehmen des Zielunter-
nehmens, ist „Mutter“ einzutragen. Ist der die zukünftig gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwesterunternehmen
des Zielunternehmens, ist „Schwester“ einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen.
11
Alle Beteiligungsbeziehungen zur Darstellung des Beteiligungsgeflechtes, beginnend beim Anzeigepflichtigen über die Vermittler von Anteilen bis
hin zum Zielunternehmen, sind in logischer Reihenfolge in der Beteiligungsstruktur darzustellen.
Dabei ist in einer Zeile der Beteiligungsstruktur jeweils nur eine Beteiligungsbeziehung zwischen zwei Parteien darzustellen. Die Anzahl der Zeilen
in der „Beteiligungsstruktur“ ist bei Bedarf beliebig erweiterbar.
In der ersten Zeile ist in der ersten Spalte „Beteiligtes Unternehmen“ stets der Anzeigepflichtige und in der zweiten Spalte grundsätzlich das erste
Beteiligungsunternehmen einzutragen, das Anteile an dem ihm nachfolgenden zweiten Beteiligungsunternehmen dem Anzeigepflichtigen ver-
mittelt. In der folgenden Zeile, in der die Beziehung (Verkettung) zwischen dem ersten und dem zweiten Beteiligungsunternehmen darzustellen ist,
tritt grundsätzlich das erste Beteiligungsunternehmen an die Stelle des Anzeigepflichtigen (Spalte 1), und das zweite Beteiligungsunternehmen
tritt grundsätzlich an die Stelle des ersten Beteiligungsunternehmens (Spalte 2). Entsprechendes gilt für die Darstellung der folgenden Betei-
ligungsbeziehungen bis hin zum Zielunternehmen, das stets in Spalte 2 einzutragen ist.
Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass in einer oder mehreren Beteiligungsbeziehungen eine sonstige Stimmrechtszurechnung nach § 1 Abs. 9
Satz 2 KWG oder § 7a Abs. 2 Satz 4 VAG oder eine sonstige Zurechnung von Kapital- oder Stimmrechtsanteilen durch Zusammenwirken mit
anderen erfolgt. Die Beteiligungsbeziehungen sind dann wie folgt darzustellen: Derjenige, der in der jeweils betrachteten Beteiligungsbeziehung
die betreffenden Anteile unmittelbar hält, ist in der Spalte „besonderer Vermittler“, und derjenige, dem die betreffenden Anteile zugerechnet
werden, ist in der ersten Spalte „Beteiligtes Unternehmen“ einzutragen. Diese Differenzierung ist aus technischen Gründen vorzunehmen und
ermöglicht getrennte Auswertungen durch die Behörde.
12
Liegt eines der folgenden besonderen Zurechnungsverhältnisse vor, ist in der Spalte „besonderer Vermittler“ die Nummer der Person oder des
Unternehmens laut Unternehmensliste einzutragen, die oder das die besondere Vermittlerposition gemäß der folgenden Übersicht einnimmt. In
der Spalte „Art“ ist der entsprechende Kennbuchstabe des besonderen Zurechnungsverhältnisses zu vermerken. Eine Mehrfachauswahl ist
zulässig.
Verhältnis besonderer Vermittler Spalte Art
§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG Dritter im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG „T“
(insb. Treuhänder)
§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG Sicherungsnehmer „S“
§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpHG Nießbrauchsgeber „N“
§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 WpHG Erklärungsempfänger „E“
§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG Vertretener im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG „V“
§ 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG Dritter im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG „D“
Unterbeteiligungsverhältnis Hauptbeteiligter „H“
Zusammenwirken in sonstiger Weise Vermittelnder „Z“
13
Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen
Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach
dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert
ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
14
Beabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Zielunternehmen (keine
durchgerechneten Quoten).
15
Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
16
Nur anzukreuzen, wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/
oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt. Angaben zu den Kapital- und ggf. abweichenden Stimmrechtsanteilen sind in jedem Fall zu machen.
Diese Seite ist nicht einzureichen.

Anlage 3 zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c
Formular – Angaben zur Zuverlässigkeit Anlage Nr. _ _1
IAZ
Angaben zur Zuverlässigkeit2
Angaben des Anzeigepflichtigen
⃞ zum Anzeigepflichtigen selbst3
⃞ zu einem vom Anzeigepflichtigen derzeit oder früher geleiteten Unternehmen
⃞ zu einem vom Anzeigepflichtigen derzeit oder früher kontrollierten Unternehmen
⃞ zu einem persönlich haftenden Gesellschafter4
⃞ zu einer Person nach § 8 Nr. 3 InhKontrollV5
⃞ zu einer Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV5
(Bitte nachfolgend die Angaben zur Identität des vom Anzeigepflichtigen derzeit oder früher geleiteten oder kontrollierten Unternehmens, des
persönlich haftenden Gesellschafters oder der Person nach § 8 Nr. 3 oder 7 InhKontrollV eintragen.)
Bei einer natürlichen Person sind anzugeben:
Familienname
Geburtsname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit(en)
Anschrift des Hauptwohnsitzes
Straße, Hausnummer
Postleitzahl6
Ort
Staat
Andernfalls sind anzugeben:
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl6
Sitzstaat
Ordnungsmerkmale
Registereintragung7
Rechtsträgerkennung7, 8
Seite 1

1. Angaben nach § 9 Abs. 1 InhKontrollV
1.1 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Strafverfahren geführt oder wurde zu einem früheren Zeitpunkt
gegen ihn ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens geführt?
⃞ Nein.
⃞ Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und
1.
2.
1.2 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen im Zusammenhang
beruflichen Tätigkeit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren
Rechtsordnung geführt oder wurde ein solches Verfahren
Sanktion abgeschlossen?
⃞ Nein.
⃞ Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und
1.
2.
Seite
Sanktionen zu erläutern.9
Siehe auch Anlage
Nr. _ _10.
Siehe auch Anlage
Nr. _ _10.
mit einer unternehmerischen oder sonstigen
oder vergleichbares Verfahren nach einer anderen
gegen ihn mit einer Verurteilung oder sonstigen
Sanktionen zu erläutern.9
Siehe auch Anlage
Nr. _ _10.
Siehe auch Anlage
Nr. _ _10.
2

1.3 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstatt-
lichen Versicherung oder ein vergleichbares Verfahren geführt oder wurde ein solches Verfahren zu einem
früheren Zeitpunkt geführt?
⃞ Nein.
⃞ Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen
1.
2.
1.4 Hat gegen den auf Seite 1 Angegebenen eine Aufsichtsbehörde eine
wurde gegen ihn ein solches Verfahren bereits mit einer Sanktion
⃞ Nein.
⃞ Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen
1.
2.
Seite 3
zu erläutern.9
Siehe auch Anlage
Nr. _ _10.
Siehe auch Anlage
Nr. _ _10.
aufsichtliche Maßnahme eingeleitet oder
abgeschlossen?
zu erläutern.9
Siehe auch Anlage
Nr. _ _10.
Siehe auch Anlage
Nr. _ _10.

1.5 Wurde eine Registereintragung, Erlaubnis, Mitgliedschaft oder Gewerbeerlaubnis des auf Seite 1 Angegebe-
nen durch eine Behörde versagt oder aufgehoben oder wurde er in sonstiger Weise vom Betrieb eines Ge-
werbes oder der Vertretung und Führung dessen Geschäfte ausgeschlossen oder wurde gegen ihn ein ent-
sprechendes Verfahren geführt?
⃞ Nein.
⃞ Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.9
1. Siehe auch Anlage
Nr. _ _10.
2. Siehe auch Anlage
Nr. _ _10.
2. Angaben nach § 9 Abs. 3 InhKontrollV11
2.1 Wurde die Zuverlässigkeit des auf Seite 1 Angegebenen als Erwerber einer bedeutenden Beteiligung an einem
Institut, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder einer Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne
des § 1b VAG oder als Geschäftsleiter eines Instituts, Versicherungsunternehmens, Pensionsfonds oder einer
Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG durch eine andere Aufsichtsbehörde geprüft?
⃞ Nein.
⃞ Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die Bezeichnung der Aufsichts-
behörde, der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das Ergebnis der Prüfung anzugeben.9
1. Siehe auch Anlage
Nr. _ _10.
2. Siehe auch Anlage
Nr. _ _10.
Seite 4

2.2 Ist eine vergleichbare Prüfung zu Nummer
Angegebenen erfolgt?
⃞ Nein.
⃞ Ja.
2.1 durch eine andere Behörde in Bezug auf den auf Seite 1
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die Bezeichnung der Behörde,
der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das Ergebnis der Prüfung anzugeben.9
1.
2.
3. Unterschrift(en)
Ort
Unterschrift des Anzeigepflichtigen oder der
Siehe auch Anlage
Nr. _ _10.
Siehe auch Anlage
Nr. _ _10.
Datum
vertretungsberechtigten Person(en)
Seite 5

Fußnoten
1
Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen.
2
Für den Anzeigepflichtigen, für jede Person nach § 8 Nr. 3 und 7 InhKontrollV, für jedes vom Anzeigepflichtigen derzeit oder früher geleitete oder
kontrollierte Unternehmen ist ein gesondertes Formular zu verwenden.
3
In diesem Fall sind keine Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen in die nachfolgende Tabelle einzutragen.
4
Ist der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person, sind lediglich die Zeilen „Firma“, „Rechtsform“ und „Sitz mit Postleitzahl“
auszufüllen.
5
Diese Personen müssen das Formular eigenhändig unterschreiben.
6
Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.
7
Nur anzugeben, sofern eine Eintragung oder Rechtsträgerkennung vorliegt.
8
Legal Entity Identifier.
9
Die Anzahl der Zeilen ist bei Bedarf beliebig erweiterbar.
10
Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage (Unterlagen nach § 9 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 3 Satz 3 InhKontrollV) zu
einer in § 6 Abs. 1 InhKontrollV genannten Absichtsanzeige oder zur Anzeige nach § 2c Abs. 1 Satz 5 KWG oder § 104 Abs. 1 Satz 5 VAG ist
einzutragen.
11
Im Formular zur Zuverlässigkeit eines derzeit oder früher vom Anzeigepflichtigen geleiteten oder kontrollierten Unternehmens ist diese Nummer
nicht auszufüllen.
Diese Seite ist nicht einzureichen.

Anlage 4 zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d
Formular – Aufgabe-Verringerung IAV
Adressatenfeld1 Eingangsdatum:
Ident-Nr. Zielunternehmen
Ident-Nr. Anzeigepflichtiger
Wird von der Behörde ausgefüllt
Hiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die
⃞ Absicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung
⃞ Absicht der Verringerung einer bedeutenden Beteiligung
an dem folgenden
⃞ Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut
⃞ Erstversicherungs-, Rückversicherungsunternehmen, Pensionsfonds
oder Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG
an:
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl
Anschrift der Hauptniederlassung
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Rechtsträgerkennung2, 3
Der Anzeigepflichtige hat nach der Verringerung Kontrolle über das Zielunternehmen:
(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)
⃞ Ja. ⃞ Nein.
Seite 1

1. Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen
1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist.
Familienname
Geburtsname
Sämtliche Vornamen
Staatsangehörigkeit
Anschrift des Hauptwohnsitzes
Straße, Hausnummer
Postleitzahl4
Ort
Staat
Angaben zur Firma, sofern vorhanden
Firma
(laut Registereintragung)
Sitz mit Postleitzahl4
Sitzstaat
Wirtschaftszweig5
Ordnungsmerkmale
Registereintragung3
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Firma Zeile 1
Firma Zeile 2
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist.
Firma
(laut Registereintragung)
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl4
Sitzstaat
Anschrift der Hauptniederlassung
Straße, Hausnummer
Postleitzahl4
Ort
Staat
Wirtschaftszweig5
Ordnungsmerkmale
Registereintragung3
Rechtsträgerkennung3
Firma Zeile 1
Firma Zeile 2
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
(Hinweis: Bei der Anzeige der Absicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung sind die Nummern 2 bis 4 nicht
auszufüllen.)
Seite 2

2. Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist:
(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)
Der mit der letzten Absichtsanzeige angegebene Empfangsbevollmächtigte ist weiterhin Empfangsbevoll-
mächtigter des Anzeigepflichtigen und dessen Personalien, insbesondere dessen Anschrift, haben sich seit-
dem nicht verändert:
⃞ Ja, weiter mit 3.
⃞ Nein, weiter mit 2.1 bzw. 2.2.
(Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den Anzeigepflichtigen gerich-
tete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes
Dokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.)
2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist.
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Anschrift
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist.
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl
Anschrift
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Ordnungsmerkmale
Registereintragung3
Rechtsträgerkennung3
Seite 3

3. Die geplanten Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise noch einem anderen als
dem Mutterunternehmen zugerechnet werden:
(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)
⃞ Nein, weiter mit 4.
⃞ Ja, nachfolgende Auswahl treffen.
Die Personalien desjenigen, dem Anteile zugerechnet werden würden, haben sich im Vergleich zur letzten
Absichtsanzeige verändert oder es wären Anteile einem bisher nicht Angezeigten zuzurechnen:
⃞ Nein, weiter mit 4.
⃞ Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6 beizufügen, in der unter
Berücksichtigung des § 4 InhKontrollV diejenigen, denen Anteile
zugerechnet werden würden,
anzugeben sind. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist ebenfalls anzugeben.
4. Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung
(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)
4.1 Auf die Geschäftsleitung des Zielunternehmens könnte, obwohl weniger als 20 % oder keine Kapital- oder
Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen, ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden.
⃞ Nein, weiter mit 4.2.
⃞ Ja, nachfolgende Auswahl treffen.
Die Gründe haben sich im Vergleich zur letzten Absichtsanzeige verändert oder es besteht nunmehr die
Möglichkeit, einen maßgeblichen Einfluss auszuüben:
⃞ Nein, weiter mit 4.2.
⃞ Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ 6 beizufügen, in der die
Gründe dafür anzugeben sind.
4.2 Darstellung der geplanten Beteiligungshöhe am Zielunternehmen7, 8
Firma9, Rechtsform und Sitz Kapital-
(lt. Registereintragung) mit PLZ4 anteil10, 11
wird durch die
und Sitzstaat; Ordnungsmerkmale
Behörde ausgefüllt
Registereintragung3, Wirtschaftszweig5; Ident-
Ident-Nr. des
Nr. (falls bekannt), bei natürlichen Personen in
Beteiligungs-
neben Firma (falls vorhanden), vollständiger Prozent
unternehmens 9
Name und Geburtsdatum,
Rechtsträgerkennung3
Die geplante durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen beträgt
Seite 4
Stimm- Verhältnis
Kapital des
rechts- zum
Unter-
anteil Zielunter-
Tsd. nehmens12
in Prozent nehmen
Euro Tsd. Euro 11, 13 14
Prozent.

5. Liste der Anlagen
Kurzbezeichnung der Anlage
Schaubild über komplexe Beteiligungsstrukturen nach § 17 Abs. 1 Satz
§ 6 Abs. 1 Satz 2 InhKontrollV
Anlage liegt bei
2 i. V. m. ⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach § 17 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 6 ⃞ nicht erforderlich
Abs. 1 Satz 2 InhKontrollV oder nach Fußnote 6 dieses Formulars
Erklärung nach § 17 Abs. 2 InhKontrollV
Anlage nach Nummer 3 dieses Formulars
Anlage nach Nummer 4.1 dieses Formulars
ggf. weitere Anlagen: von Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: von Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: von Anzeigepflichtigen auszufüllen
6. Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an:
Familienname
Vorname
Telefonnummer
(mit Vorwahl)
E-Mail-Adresse
7. Unterschrift(en)
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
7.1 Mit der nachfolgenden Unterschrift/Mit den nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass
• der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis
• der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige
genommen hat und
ist, bzw. die Unterzeichnenden entsprechend
dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen
abzugeben.
Seite 5

7.2 Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab:
⃞ Nein, bitte weiter mit 7.3.
⃞ Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die Anzeige einreichen.
Datum, Ort und Unterschrift des Anzeigepflichtigen
7.3 Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend ihrer Vertretungsbefugnis
berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben:15
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Seite 6

Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Sämtliche Vornamen
Geburtsdatum
Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Seite 7

Fußnoten
1
Ist das Zielunternehmen ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, sind eine Ausfertigung an die Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die
für das Institut zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank zu adressieren.
Handelt es sich bei dem Zielunternehmen um ein Versicherungsunternehmen oder einen Pensionsfonds, ist lediglich entweder eine Ausfertigung
an die Bundesanstalt oder eine Ausfertigung an die zuständige Länderaufsichtsbehörde zu adressieren.
Die entsprechende Adresse ist in dem Adressatenfeld einzutragen.
2
Legal Entity Identifier.
3
Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.
4
Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.
5
Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die Bankenstatistik“ einzutragen.
6
Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen.
7
Nummer 4.2 ist nicht auszufüllen
– bei komplexen Beteiligungsstrukturen,
– bei mittelbaren Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und
– wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimm-
rechtsanteils herleiten lässt.
Stattdessen ist das Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ der Inhaberkontrollverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen.
8
Für beabsichtigte mittelbar gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige beabsichtigte Beteiligungskette mit den jeweiligen
beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen. Die Kette beginnt mit der beabsichtigten
unmittelbar gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit dem Zielunternehmen.
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Zu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wieder-
holt werden. Zu dem unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1 angezeigten Zielunternehmen muss lediglich
die Firma eingetragen werden.
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Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen
Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach
dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert
ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Sofern es sich bei dem Zielunternehmen um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
handelt, sind Prozentangaben in Bezug auf den Gründungsstock zu machen.
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Beabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Zielunternehmen (keine
durchgerechneten Quoten).
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Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital
ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
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Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
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Ist der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig noch gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Mutterunternehmen des
Zielunternehmens, ist „Mutter“ einzutragen. Ist der die zukünftig noch gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwester-
unternehmen des Zielunternehmens, ist „Schwester“ einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen.
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Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen
berechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu
ergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die Seitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist.
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Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2015 I S. 1947. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
Prüfwert des Textes 56f966945508096a….