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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2015, S. 1947

BGBl. 2015 I S. 1947 · 69.862 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.

Textauszug (durchsuchbar)

BGBl. 2015, Seite 1947 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1947
                                         Zweite Verordnung
                              zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung
                                             Vom 6. November 2015

  Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
verordnet
– auf Grund des § 24 Absatz 4 Satz 1 und 3, auch in
  Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 2 und 3 des Kre-
  ditwesengesetzes, von denen § 2c Absatz 1 zuletzt
  durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a des Gesetzes
  vom 12. März 2009 (BGBl. I S. 470) und § 24 Absatz 4
  zuletzt durch Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe a und
  d des Gesetzes vom 10. Dezember 2014 (BGBl. I
  S. 2091) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1
  Nummer 5 der Verordnung zur Übertragung von Be-
  fugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf
  die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), der zu-
  letzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Dezem-
  ber 2014 (BGBl. I S. 2336) neu gefasst worden ist,
  nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute im
  Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und

– auf Grund des § 104 Absatz 6 Satz 1, 3 und 4, auch
  in Verbindung mit § 1b Absatz 2 und § 118 des Ver-
  sicherungsaufsichtsgesetzes, von denen § 1b Ab-
  satz 2 zuletzt durch Artikel 6 Nummer 2 des Geset-
  zes vom 4. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2427), § 104
  Absatz 6 zuletzt durch Artikel 20 Nummer 15 des
  Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768)
  und § 118 durch Artikel 6 Nummer 10 des Gesetzes
  vom 3. April 2013 (BGBl. I S. 610) geändert worden
  ist, in Verbindung mit § 1a Nummer 1 der Verordnung
  zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von
  Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Fi-
  nanzdienstleistungsaufsicht, der durch Artikel 1
  Nummer 2 der Verordnung vom 27. Januar 2011
  (BGBl. I S. 124) geändert worden ist, im Benehmen
  mit den Versicherungsaufsichtsbehörden der Länder:

                       Artikel 1

  Die Inhaberkontrollverordnung vom 20. März 2009
(BGBl. I S. 562, 688), die zuletzt durch Artikel 3 der
Verordnung vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3672)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
 1. In § 1 werden nach den Wörtern „an der eine be-
    deutende Beteiligung“ die Wörter „im Sinne des § 1
    Absatz 9 des Kreditwesengesetzes oder des § 7a
    Absatz 2 Satz 3 bis 6 des Versicherungsaufsichts-
    gesetzes“ eingefügt.
 2. In § 2 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „in amtlich
    beglaubigter“ durch die Wörter „zusätzlich zum Ori-
    ginal in einer amtlich beglaubigten oder von einem

  öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher
  oder Übersetzer angefertigten“ ersetzt.
3. § 5 wird wie folgt geändert:
  a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
     aa) In Satz 1 werden nach dem Wort „mittelbar“
         die Wörter „über ein oder mehrere Tochter-
         unternehmen oder gleichartige Verhältnisse“
         gestrichen.

     bb) Satz 2 wird aufgehoben.
     cc) In dem neuen Satz 2 wird nach dem Wort
         „Versicherungsaufsichtsgesetzes“ das Wort
         „entsprechend“ gestrichen.
  b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Tochter-
     unternehmen oder gleichartigen Verhältnisse“
     durch das Wort „Unternehmen“ ersetzt.

4. § 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
  a) In Satz 2 wird nach dem Wort „Beteiligungs-
     strukturen“ das Wort „ist“ durch das Wort „sind“
     ersetzt und nach dem Wort „Verordnung“ wer-
     den die Wörter „sowie ein Schaubild der beab-
     sichtigten Beteiligungsstruktur unter Angabe der
     jeweils gehaltenen Kapitalanteile und Stimm-
     rechtsanteile in Prozent“ eingefügt.

  b) In Satz 3 werden die Wörter „Tochterunterneh-
     men oder ein gleichartiges Verhältnis“ durch das
     Wort „Unternehmen“ ersetzt.
5. § 9 wird wie folgt geändert:
  a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

     aa) Satz 1 wird wie folgt geändert:
         aaa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden
              die Wörter „, sofern der Anzeigepflich-
              tige eine natürliche Person ist, gegen
              ein von ihm jemals geleitetes Unterneh-
              men, oder, sofern der Anzeigepflichtige
              keine natürliche Person ist, gegen ein
              Unternehmen, über das er Kontrolle
              hat,“ durch die Wörter „gegen ein von
              ihm derzeit oder früher geleitetes oder
              kontrolliertes Unternehmen“ ersetzt.
         bbb) In Nummer 2 werden nach dem Wort
              „unternehmerischen“ die Wörter „oder
              sonstigen beruflichen“ eingefügt.
     bb) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
         „Vergleichbare Sachverhalte und Verfahren
         nach anderen Rechtsordnungen sind eben-
         falls anzuzeigen.“
BGBl. 2015, Seite 1948 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1948
  b) Die folgenden Absätze 4 und 5 werden angefügt:

          „(4) Anzeigepflichtige natürliche Personen

       und Personen nach § 8 Nummer 3 oder Num-
       mer 7 haben bei der Bundesanstalt oder der
       zuständigen Landesaufsichtsbehörde ein Füh-
       rungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
       gemäß § 30 Absatz 5 oder § 30b des Bundes-
       zentralregistergesetzes einzureichen. Das Füh-
       rungszeugnis darf zum Zeitpunkt des Einrei-
       chens nicht älter als drei Monate sein. Maßgeb-
       lich hierfür ist das Ausstellungsdatum. Personen,
       die einem Staat angehören oder ihren Wohnsitz
       in einem Staat haben, der keine Dokumente
       nach Satz 1 ausstellt, haben Dokumente aus
       dem Herkunfts- oder Wohnsitzstaat einzurei-
       chen, die den Dokumenten nach Satz 1 entspre-
       chen. Werden dort auch derartige Dokumente
       nicht ausgestellt, so ist der Umfang der einzurei-
       chenden Ersatzunterlagen mit der Bundesanstalt
       oder der zuständigen Landesaufsichtsbehörde
       im Einzelfall abzustimmen. Personen, die in den
       letzten zehn Jahren Wohnsitze in verschiedenen
       Staaten hatten, müssen die Führungszeugnisse
       und Unterlagen aus jedem dieser Staaten bei-
       bringen.
          (5) Anzeigepflichtige natürliche Personen und
       Personen nach § 8 Nummer 3 oder Nummer 7
       haben, wenn sie einen Wohnsitz in Deutschland

       innehaben oder hatten oder eine berufliche Tä-

       tigkeit in Deutschland ausüben oder ausgeübt

       haben, bei der Bundesanstalt oder der zuständi-

       gen Landesaufsichtsbehörde einen Auszug aus

       dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 der

       Gewerbeordnung einzureichen. Der Register-

       auszug darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht
       älter als drei Monate sein. Maßgeblich hierfür ist
       das Ausstellungsdatum des Dokuments.“

6. Dem § 10 Absatz 2 werden die folgenden Sätze an-

   gefügt:

  „Die Angaben müssen lückenlos, vollständig und
  wahr sein. Dem Lebenslauf von Personen nach
  § 8 Nummer 7 sind, sofern vorhanden, Arbeitszeug-
  nisse über unselbständige Tätigkeiten, die in den
  letzten drei Jahren vor Abgabe der Anzeige ausge-
  übt wurden, beizufügen.“

7. § 16 wird wie folgt geändert:

  a) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

       aa) In Nummer 2 werden nach dem Wort „Pen-

           sionsfonds“ die Wörter „, jeweils mit Sitz im

           Inland,“ eingefügt.

       bb) In Nummer 4 werden die Wörter „§ 1 Ab-
           satz 3a Satz 1 oder Satz 2 des Kreditwesen-
           gesetzes“ durch die Wörter „§ 1 Absatz 35
           des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit
           Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20 oder Num-
           mer 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
           des Europäischen Parlaments und des Rates
           vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforde-
           rungen an Kreditinstitute und Wertpapierfir-
           men und zur Änderung der Verordnung (EU)
           Nr. 646/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1)
           in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.

     cc) In Nummer 7 wird das Wort „Einlagenkredit-
         institut“ durch das Wort „CRR-Kreditinstitut“

         ersetzt.

     dd) In Nummer 8 werden die Wörter „Richt-
         linie 85/611/EWR des Rates vom 20. Dezem-
         ber 1985“ durch die Wörter „Richtlinie
         2009/65/EG des Europäischen Parlaments
         und des Rates vom 13. Juli 2009“ und die
         Angabe „(ABl. L 375 vom 31.12.1985, S. 3)“
         durch die Wörter „(ABl. L 302 vom
         17.11.2009, S. 32) oder der Richtlinie
         2011/61/EU des Europäischen Parlaments
         und des Rates vom 8. Juni 2011 über die
         Verwalter alternativer Investmentfonds und
         zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG
         und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG)
         Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (ABl.
         L 174 vom 1. Juli 2011, S. 1)“ ersetzt.
  b) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Absichts-
     anzeigen nach § 6 Absatz 1“ durch die Wörter
     „Unterlagen und Erklärungen“ und die Wörter
     „sie am Zielunternehmen nur mittelbar beteiligt
     wären und nicht an der Spitze des Konzerns ste-
     hen“ durch die Wörter „diese Informationen für
     die Prüfung des Erwerbers in diesem Einzelfall
     nicht erforderlich sind“ ersetzt.
  c) Die folgenden Absätze 4 und 5 werden angefügt:

        „(4) Den Absichtsanzeigen müssen die Ar-

     beitszeugnisse nach § 10 Absatz 2 Satz 4 nicht

     beigefügt werden, wenn das Zielunternehmen

     ein Versicherungsunternehmen, ein Pensions-

     fonds oder eine Versicherungs-Holdinggesell-

     schaft im Sinne von § 1b des Versicherungsauf-

     sichtsgesetzes ist.

        (5) Den Absichtsanzeigen müssen die Unter-
     lagen nach § 13 Absatz 2, Absatz 3 Nummer 3
     und 4 sowie Absatz 4 nicht beigefügt werden,

     wenn das Zielunternehmen ein Finanzdienstleis-

     tungsinstitut ist.“
8. § 18 Satz 2 wird wie folgt geändert:

  a) In Nummer 2 werden nach dem Wort „Pensions-
     fonds“ die Wörter „, jeweils mit Sitz im Inland“
     eingefügt.
  b) In Nummer 3 werden die Wörter „§ 1 Absatz 3a
     Satz 1 oder Satz 2 des Kreditwesengesetzes“

     durch die Wörter „§ 1 Absatz 35 des Kreditwe-
     sengesetzes in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1
     Nummer 20 oder Nummer 21 der Verordnung

     (EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fas-

     sung“ ersetzt.

9. § 19 wird wie folgt geändert:

  a) Satz 1 wird wie folgt geändert:
     aa) In Nummer 1 wird das Wort „Einlagenkredit-
         institut“ durch das Wort „CRR-Kreditinstitut“
         ersetzt.

     bb) In Nummer 2 wird das Wort „Einlagenkredit-
         instituts“ durch das Wort „CRR-Kreditinsti-
         tuts“ ersetzt.
     cc) In Nummer 3 wird das Wort „Einlagenkredit-
         institut“ durch das Wort „CRR-Kreditinstitut“
         ersetzt.
BGBl. 2015, Seite 1949 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1949
   b) In Satz 2 wird das Wort „Einlagenkreditinstitut“
      durch das Wort „CRR-Kreditinstitut“ ersetzt.
10. § 20 wird aufgehoben.
11. Die Anlage wird wie folgt geändert:
   a) Das Formular „Erwerb-Erhöhung“ erhält die aus
      der Anlage 1 zu dieser Verordnung ersichtliche
      Fassung.

   b) Das Formular „Komplexe Beteiligungsstruktu-
      ren“ erhält die aus der Anlage 2 zu dieser Ver-
      ordnung ersichtliche Fassung.

   c) Das Formular „Angaben zur Zuverlässigkeit“ er-
      hält die aus der Anlage 3 zu dieser Verordnung
      ersichtliche Fassung.
   d) Das Formular „Aufgabe-Verringerung“ erhält die
      aus der Anlage 4 zu dieser Verordnung ersicht-
      liche Fassung.

                     Artikel 2

   Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung
in Kraft.
                               Bonn, den 6. November 2015

                                        Der Präsident
                     der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                                            Hufeld
BGBl. 2015, Seite 1950 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1950


                               Anlage 1 zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a

Formular – Erwerb-Erhöhung                                                                        FRISTSACHE
                                                                                                          IEE




 Adressatenfeld1                                                              Eingangsdatum:




                                                                                   Ident-Nr. Zielunternehmen


                                                                                  Ident-Nr. Anzeigepflichtiger


                                                                                Wird von der Behörde ausgefüllt



Hiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die


  ⃞ Absicht des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung


  ⃞ Absicht der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung

an dem folgenden

            ⃞        Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut

            ⃞        Erstversicherungs-, Rückversicherungsunternehmen, Pensionsfonds
                     oder Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG

an:

                                               Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung)                      Firma Zeile 2

Rechtsform

Sitz mit Postleitzahl

Anschrift der Hauptniederlassung

      Straße, Hausnummer

      Postleitzahl

      Ort

Rechtsträgerkennung2, 3

Der Anzeigepflichtige hat nach dem Erwerb oder der Erhöhung Kontrolle über das Zielunternehmen:
⃞ Ja.        ⃞ Nein.
                                                               Seite 1

BGBl. 2015, Seite 1951 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1951

1.   Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen
1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist.

Familienname

Geburtsname

Sämtliche Vornamen

Geburtsdatum

Geburtsort, Geburtsstaat

Staatsangehörigkeit

Anschrift des Hauptwohnsitzes

     Straße, Hausnummer

     Postleitzahl4

     Ort

     Staat

Angaben zur Firma, sofern vorhanden

                                         Firma Zeile 1
     Firma
     (laut Registereintragung)           Firma Zeile 2

     Sitz mit Postleitzahl4

     Sitzstaat

Wirtschaftszweig5

Ordnungsmerkmale
Registereintragung3

1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist.

                                         Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung)                Firma Zeile 2

Rechtsform

Sitz mit Postleitzahl4

Sitzstaat

Anschrift der Hauptniederlassung

     Straße, Hausnummer

     Postleitzahl4

     Ort

     Staat

Wirtschaftszweig5

Ordnungsmerkmale
Registereintragung3

Rechtsträgerkennung3
                                                         Seite 2

BGBl. 2015, Seite 1952 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1952

2.   Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder
     gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist:
     (Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den Anzeigepflichtigen
     gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes
     Dokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.)

2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist.

Familienname

Sämtliche Vornamen

Geburtsdatum

Anschrift

     Straße, Hausnummer

     Postleitzahl

     Ort


2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist.

                                         Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung)                Firma Zeile 2


Rechtsform

Sitz mit Postleitzahl

Anschrift

     Straße, Hausnummer

     Postleitzahl

     Ort

Ordnungsmerkmale
Registereintragung3

Rechtsträgerkennung3


3.   Die geplanten Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise noch einem anderen als
     dem Mutterunternehmen zugerechnet werden:

     ⃞ Nein.        ⃞ Ja.   Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6 beizufügen,
                            in der unter Berücksichtigung des § 4 InhKontrollV diejenigen, denen die Anteile
                            zugerechnet werden würden, anzugeben sind. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist
                            ebenfalls anzugeben.




                                                         Seite 3

BGBl. 2015, Seite 1953 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1953
4.   Weitere Angaben zum Anzeigepflichtigen
4.1 Der Anzeigepflichtige steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt oder der zuständigen Landesaufsichtsbe-
    hörde:

     ⃞ Nein, weiter mit 4.2.
     ⃞ Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter
        Der Anzeigepflichtige ist:
         ⃞ Kreditinstitut
         ⃞ E-Geld-Institut
         ⃞ Kapitalverwaltungsgesellschaft
         ⃞ Versicherungs-Zweckgesellschaft
         ⃞ Rückversicherungsunternehmen
         ⃞ Pensionsfonds
         ⃞ gemischte Finanzholding-Gesellschaft

mit 5.1.

  ⃞ Finanzdienstleistungsinstitut
  ⃞ Zahlungsinstitut
  ⃞ Investmentvermögen in Gesellschaftsform
  ⃞ Erstversicherungsunternehmen
  ⃞ Versicherungs-Holdinggesellschaft
  ⃞ Finanzholding-Gesellschaft
  ⃞ sonstiges beaufsichtigtes Unternehmen
4.2 Der Anzeigepflichtige ist ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes Unternehmen der Finanz-
    branche:

     ⃞ Nein, weiter mit 4.3.
     ⃞ Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter
        Der Anzeigepflichtige ist:
         ⃞ CRR-Kreditinstitut
         ⃞ Erstversicherungsunternehmen
         ⃞ OGAW-Verwaltungsgesellschaft
         ⃞ sonstiges beaufsichtigtes Unternehmen

mit 4.3.

  ⃞ Wertpapierhandelsunternehmen
  ⃞ Rückversicherungsunternehmen
  ⃞ AIF-Verwaltungsgesellschaft
         Die zuständige Aufsichtsbehörde hat folgende Bezeichnung:
         Die Aufsichtsbehörde führt den Anzeigepflichtigen unter folgender Identitätsnummer:
                                                     Seite 4
BGBl. 2015, Seite 1954 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1954
4.3 Der Anzeigepflichtige hat Kontrolle über ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes CRR-Kredit-
    institut, Wertpapierhandelsunternehmen, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen oder eine OGAW- oder
    AIF-Verwaltungsgesellschaft:

       ⃞ Nein, weiter mit 5.1.
       ⃞ Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6 beizufügen,
                 in der die kontrollierten Unternehmen aufzuführen sind.
                 Neben den Angaben nach § 4 Abs. 2 InhKontrollV sind der Unternehmenstyp (CRR-Kreditinstitut,
                 Wertpapierhandelsunternehmen, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen, OGAW- oder
                 AIF-Verwaltungsgesellschaft), die Bezeichnung der zuständigen Aufsichtsbehörde jedes kontrollierten
                 Unternehmens und die Identitätsnummer, unter der das Unternehmen bei der Aufsichtsbehörde geführt
                 wird, anzugeben.

5.     Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung
5.1 Auf die Geschäftsleitung des Zielunternehmens könnte, obwohl weniger als 20 % oder keine Kapital- oder
    Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen, ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden.
       ⃞ Nein.       ⃞ Ja.      Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6 beizufügen,
                                in der die Gründe dafür anzugeben sind.

5.2 Darstellung der geplanten Beteiligungshöhe am Zielunternehmen7, 8

                                     Firma9, Rechtsform und Sitz
                                  (lt. Registereintragung) mit PLZ4
       wird durch die
                                 und Sitzstaat; Ordnungsmerkmale
     Behörde ausgefüllt
                          Registereintragung3, Wirtschaftszweig5; Ident-
        Ident-Nr. des
                           Nr. (falls bekannt), bei natürlichen Personen
        Beteiligungs-

   Kapital-
 anteil10, 11
                                   Stimm-     Verhältnis
                   Kapital des
                                   rechts-       zum
                     Unter-
                                    anteil    Zielunter-
in        Tsd.     nehmens12
                                 in Prozent    nehmen
                           neben Firma (falls vorhanden) vollständiger   Prozent      Euro      Tsd. Euro        13           14
       unternehmens                         9
                                      Name und Geburtsdatum,
                                        Rechtsträgerkennung3

Die geplante durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen beträgt

                                                              Seite 5

Prozent.
BGBl. 2015, Seite 1955 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1955
6.   Beizufügende Anlagen
6.1 Alle erforderlichen Anlagen liegen als fortlaufend nummerierte Anlage diesem Hauptformular bei:
     ⃞ Ja.     ⃞ Nein.       Wenn „nein“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6
                             beizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und die Gründe dafür
                             anzugeben sind.
6.2 Auf die Einreichung einzelner Anlagen kann der Anzeigepflichtige entsprechend § 16 Abs. 1 oder 2 InhKontrollV
    verzichten und reicht diese deshalb nicht ein:
     ⃞ Nein. ⃞ Ja.           Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6 beizufügen,
                             in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind
                             Verzichtsregel in Anspruch genommen werden kann.
und jeweils anzugeben ist, welche
6.3 Auf Unterlagen und Erklärungen kann nach Ansicht des Anzeigepflichtigen gemäß § 16 Abs. 3 InhKontrollV
    verzichtet werden15:

     ⃞ Nein. ⃞ Ja.
6.4 Liste der Anlagen
Kurzbezeichnung der Anlage                                         Anzahl

Aufzählung der nicht eingereichten Anlagen mit Angabe der
Gründe nach Nummer 6.1 dieses Formulars

Aufzählung der nicht eingereichten, verzichtbaren Anlagen mit
Angabe der Verzichtsregel nach Nummer 6.2 dieses Formulars

Erklärung nach § 2c Abs. 1 Satz 2 KWG oder § 104 Abs. 1
Satz 2 VAG, von welcher Person oder welchem Unternehmen
die Kapital- oder Stimmrechtsanteile übernommen werden
Kopie der Bevollmächtigung des Empfangsbevollmächtigten im
Inland nach § 3 Satz 2 InhKontrollV

Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach § 6 Abs. 1
Satz 2 InhKontrollV oder nach Fußnote 6 dieses Formulars

Schaubild über komplexe Beteiligungsstrukturen nach § 6 Abs. 1
Satz 2 InhKontrollV

Nachweis über die Identität oder Existenz des Anzeigepflichtigen
nach § 8 Nr. 1 InhKontrollV

Amtlich beglaubigte Kopie der aktuellen Satzung, des aktuellen
Gesellschaftsvertrages oder einer gleichwertigen Vereinbarung
nach § 8 Nr. 2 InhKontrollV

                                                       Seite 6

Anlage liegt bei

 ⃞ nicht erforderlich
 ⃞ ja
 ⃞ wird nachgereicht
 ⃞ nicht erforderlich
 ⃞ ja
 ⃞ wird nachgereicht
 ⃞ nicht erforderlich
 ⃞ ja
 ⃞ wird nachgereicht
 ⃞ nicht erforderlich
 ⃞ ja
 ⃞ wird nachgereicht
 ⃞ nicht erforderlich
 ⃞ ja
 ⃞ wird nachgereicht
 ⃞ nicht erforderlich
 ⃞ ja
 ⃞ wird nachgereicht
 ⃞ nicht erforderlich
 ⃞ ja
 ⃞ wird nachgereicht
 ⃞ nicht erforderlich
 ⃞ ja
 ⃞ wird nachgereicht
BGBl. 2015, Seite 1956 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1956
Kurzbezeichnung der Anlage

Liste der persönlich haftenden Gesellschafter, Vertretungsbe-
rechtigten und der weiteren Personen nach § 8 Nr. 3 InhKontrollV

Darstellung der geschäftlichen Aktivitäten des Anzeigepflichtigen
nach § 8 Nr. 4 InhKontrollV

Liste mit den wirtschaftlich Begünstigten des Anzeigepflichtigen
nach § 8 Nr. 5 InhKontrollV

Erklärung über Untersuchungen anderer Behörden außerhalb
der Finanzbranche im Zusammenhang mit dem beabsichtigten
Erwerb nach § 8 Nr. 6 InhKontrollV
Erklärung zum beabsichtigten Austausch von Geschäftsleitern
des Zielunternehmens nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV

Formulare „Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit“
nach § 9 InhKontrollV

Weitere Unterlagen und Erklärungen zu den Formularen nach
§ 9 InhKontrollV entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 3 Satz 3
und 4 InhKontrollV
Führungszeugnisse nach § 9 Abs. 4 InhKontrollV

Auszüge aus dem Gewerbezentralregister nach § 9 Abs. 5
InhKontrollV

Lebensläufe nach § 10 InhKontrollV

Arbeitszeugnisse über unselbständige Tätigkeiten nach § 10
Abs. 2 Satz 3 InhKontrollV

Darstellung der Konzernstruktur nach § 11 Nr. 1 Buchstabe a
InhKontrollV

Darstellung der Geschäftstätigkeit des Konzerns nach § 11
Nr. 1 Buchstabe b InhKontrollV

Aufstellung der Konzernunternehmen der Finanzbranche nach
§ 11 Nr. 1 Buchstabe c InhKontrollV

Angaben zur Führung von Geschäften nach § 11 Nr. 1
Buchstabe d Doppelbuchstabe aa InhKontrollV

                                                      Seite 7

Anzahl   Anlage liegt bei

         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
BGBl. 2015, Seite 1957 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1957
Kurzbezeichnung der Anlage

Angaben zu weiteren Unternehmen nach § 11 Nr. 1
Buchstabe d Doppelbuchstabe bb InhKontrollV

Liste sonstiger Anteilseigner etc. nach § 11 Nr. 1 Buchstabe e
InhKontrollV

Liste nach § 11 Nr. 2 InhKontrollV

Liste über Anteilseigner etc. am Anzeigepflichtigen nach § 11
Nr. 3 InhKontrollV

Darstellung der finanziellen und sonstigen Interessen nach
§ 12 InhKontrollV

Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse mit

      den Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten
      drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 InhKontrollV

      den Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der
      letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 2
      InhKontrollV

      den Kapitalflussrechnungen und Segmentberichterstat-
      tungen der letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2
      Nr. 3 InhKontrollV

      einer Aufzählung und Beschreibung der Einkommens-
      quellen des Anzeigepflichtigen nach § 13 Abs. 3 Nr. 1
      InhKontrollV

      Nachweisen nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV

      einer Vermögensaufstellung nach § 13 Abs. 3 Nr. 2
      InhKontrollV

      Nachweisen nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV

      den Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten drei
      Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen kontrollierten
      Unternehmen und der Unternehmen, deren Geschäfte der
      Anzeigepflichtige führt, nach § 13 Abs. 3 Nr. 3 InhKontrollV

                                                       Seite 8

Anzahl   Anlage liegt bei

         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht

         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht

         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht

         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht

         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht

         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht

         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht

         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht

         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht

         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht

         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht

         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht

         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
BGBl. 2015, Seite 1958 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1958
Kurzbezeichnung der Anlage

       den Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der
       letzten drei Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen
       kontrollierten Unternehmen und der Unternehmen, deren
       Geschäfte der Anzeigepflichtige führt, nach § 13 Abs. 3
       Nr. 4 InhKontrollV

       den Konzernabschlüssen der letzten drei Geschäftsjahre
       nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 InhKontrollV

       den Berichten über die Konzernabschlüsse der letzten
       drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 4 Nr. 2 InhKontrollV

       den Ratings über die Bonität des Anzeigepflichtigen nach
       § 13 Abs. 6 Satz 1 InhKontrollV

       den Ratings über die Bonität des Konzerns nach § 13
       Abs. 6 Satz 2 InhKontrollV

       den Ratings über die Bonität der einzelnen Konzern-
       unternehmen nach § 13 Abs. 6 Satz 2 InhKontrollV

Darstellung der für den Erwerb erforderlichen Eigen- und
Fremdmittel nach § 14 Halbsatz 1 InhKontrollV

Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit dem Erwerb
nach § 14 Halbsatz 2 InhKontrollV

Geschäftsplan bzw. Darstellung strategischer Ziele und Pläne
nach § 15 InhKontrollV

Anlage nach Nummer 3 dieses Formulars

Anlage nach Nummer 4.3 dieses Formulars

Anlage nach Nummer 5.1 dieses Formulars

ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen

ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen

ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen

ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen

                                                           Seite 9

Anzahl    Anlage liegt bei

          ⃞ nicht erforderlich
          ⃞ ja
          ⃞ wird nachgereicht

          ⃞ nicht erforderlich
          ⃞ ja
          ⃞ wird nachgereicht
          ⃞ nicht erforderlich
          ⃞ ja
          ⃞ wird nachgereicht
          ⃞ nicht erforderlich
          ⃞ ja
          ⃞ wird nachgereicht
          ⃞ nicht erforderlich
          ⃞ ja
          ⃞ wird nachgereicht
          ⃞ nicht erforderlich
          ⃞ ja
          ⃞ wird nachgereicht
          ⃞ nicht erforderlich
          ⃞ ja
          ⃞ wird nachgereicht
          ⃞ nicht erforderlich
          ⃞ ja
          ⃞ wird nachgereicht
          ⃞ nicht erforderlich
          ⃞ ja
          ⃞ wird nachgereicht
          ⃞ nicht erforderlich
          ⃞ ja
          ⃞ wird nachgereicht
          ⃞ nicht erforderlich
          ⃞ ja
          ⃞ wird nachgereicht
          ⃞ nicht erforderlich
          ⃞ ja
          ⃞ wird nachgereicht
BGBl. 2015, Seite 1959 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1959

7.   Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an:

     Familienname
     Vorname
     Telefonnummer
     (mit Vorwahl)
     E-Mail-Adresse


8.   Unterschrift(en)

8.1 Mit der nachfolgenden Unterschrift/Mit den nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass
     • der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und
     • der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die Unterzeichnenden entsprechend
       dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen
       abzugeben.

8.2 Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab:

     ⃞ Nein, bitte weiter mit 8.3.
     ⃞ Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die Anzeige einreichen.


     Ort, Datum und Unterschrift des Anzeigepflichtigen


8.3 Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend ihrer Vertretungsbefugnis
    berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben:16

     Familienname

     Sämtliche Vornamen

     Geburtsdatum




     Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten




                                                    Seite 10

BGBl. 2015, Seite 1960 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1960


       Familienname
       Sämtliche Vornamen
       Geburtsdatum



       Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten


       Familienname
       Sämtliche Vornamen
       Geburtsdatum



       Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten


       Familienname
       Sämtliche Vornamen
       Geburtsdatum



       Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten


       Familienname
       Sämtliche Vornamen
       Geburtsdatum



       Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten


       Familienname

       Sämtliche Vornamen

       Geburtsdatum




       Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten




                                                      Seite 11

BGBl. 2015, Seite 1961 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1961

Fußnoten
 1
     Ist das Zielunternehmen ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, ist eine Ausfertigung an die Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die
     für das Institut zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank zu adressieren.
     Handelt es sich bei dem Zielunternehmen um ein Versicherungsunternehmen, eine Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG
     oder einen Pensionsfonds, ist lediglich entweder eine Ausfertigung an die Bundesanstalt oder eine Ausfertigung an die zuständige Länderauf-
     sichtsbehörde zu adressieren.
     Die entsprechende Adresse ist in dem Adressatenfeld einzutragen.
 2
     Legal Entity Identifier.
 3
     Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.
 4
     Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.
 5
     Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die Bankenstatistik“ einzutragen.
 6
     Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen.
 7
     Nummer 5.2 ist nicht auszufüllen
     – bei komplexen Beteiligungsstrukturen,
     – bei mittelbaren Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und
     – wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimm-
       rechtsanteils herleiten lässt.
     Stattdessen ist das Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ der Inhaberkontrollverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen.
 8
     Für beabsichtigte mittelbar gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige beabsichtigte Beteiligungskette mit den jeweiligen
     beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen. Die Kette beginnt mit der beabsichtigten
     unmittelbar gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit dem Zielunternehmen.
 9
     Zu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wieder-
     holt werden. Zu dem unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1 angezeigten Zielunternehmen muss lediglich
     die Firma eingetragen werden.
10
     Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen
     Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach
     dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert
     ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Sofern es sich bei dem Zielunternehmen um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
     handelt, sind Prozentangaben in Bezug auf den Gründungsstock einzutragen.
11
     Beabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Zielunternehmen (keine
     durchgerechneten Quoten).
12
     Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital
     ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
13
     Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
14
     Ist der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde nach dem beabsichtigten Erwerb oder
     der beabsichtigten Erhöhung ein Mutterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Mutter“ einzutragen. Ist der die zukünftigen Kapital- oder
     Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwesterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Schwester“ einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht
     auszufüllen.
15
     Kann nach Ansicht des Anzeigepflichtigen auf sämtliche Unterlagen und Erklärungen verzichtet werden, weiter mit 7. Kommt die Bundesanstalt
     für Finanzdienstleistungsaufsicht oder die zuständige Landesaufsichtsbehörde bei ihrer Beurteilung zu einem anderen Ergebnis, sind die Anga-
     ben nach Nr. 6.4 nachzuholen.
16
     Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen
     berechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu
     ergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die Seitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist.




                                                         Diese Seite ist nicht einzureichen.

BGBl. 2015, Seite 1962 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1962
                             Anlage 2 zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b

Formular – Komplexe Beteiligungsstrukturen

Anlage Nr. _ _1
           IKB
                                   Darstellung komplexer Beteiligungsstrukturen2
Unternehmensliste3

                                         Firma4, Rechtsform und Sitz
                                      (lt. Registereintragung) mit PLZ5

   wird durch die                    und Sitzstaat; Ordnungsmerkmale

 Behörde ausgefüllt           Registereintragung6, Wirtschaftszweig7; Ident-
                       Nr.
    Ident-Nr. des              Nr. (falls bekannt), bei natürlichen Personen
   Unternehmens                neben Firma (falls vorhanden), vollständiger
                                          Name4 und Geburtsdatum,
                                           Rechtsträgerkennung6, 8

Die geplante durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen beträgt

Beteiligungsstruktur11

                                                              besonderer
  Beteiligtes Unternehmen     Beteiligungsunternehmen
                                                              Vermittler12

                                                            Seite 1

    Kapital des Unternehmens9

                  Fremdwährung            Verhältnis

                                             zum

                                          Zielunter-
Tsd. Euro                                  nehmen
            Währung           Tsd.            10

        Prozent.

        Kapitalanteil13, 14   Stimm-
                                         beherr-
                              rechts-
                                        schender
Art12      in                  anteil
                   Tsd. Euro in Pro-       Ein-
        Prozent                          fluss16
                             zent13, 15
BGBl. 2015, Seite 1963 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1963

Fußnoten
 1
   Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen.
 2
     Führt eine mittelbare Beteiligungsbeziehung über mehrere Beteiligungsketten vom Anzeigepflichtigen zum Zielunternehmen, so ist nur ein For-
     mular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ zu verwenden. In diesem sind alle vorhandenen Beteiligungsketten darzustellen.
 3
     In der „Unternehmensliste“ ist in der ersten Zeile der Anzeigepflichtige und in der letzten Zeile das Zielunternehmen aufzuführen. Bei Stimm-
     rechtszurechnung sind dazwischen in einer logischen Reihenfolge alle vermittelnden Unternehmen, alle sonstigen Vermittler von Kapital- oder
     Stimmrechtsanteilen nach § 1 Abs. 9 Satz 2 KWG und § 7a Abs. 2 Satz 4 VAG einschließlich der Personen, mit denen im Zusammenwirken in
     sonstiger Weise eine bedeutende Beteiligung gehalten werden soll oder gehalten wird, aufzuführen. Die Anzahl der Zeilen in der „Unternehmens-
     liste“ ist bei Bedarf beliebig erweiterbar.
 4
     Zu dem im Formular „Erwerb-Erhöhung“ oder im Formular „Aufgabe-Verringerung“ jeweils unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen
     muss hier lediglich dessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wiederholt werden. Zu dem im Formular „Erwerb-Erhöhung“ oder im
     Formular „Aufgabe-Verringerung“ jeweils unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der jeweiligen Seite 1 angezeigten
     Zielunternehmen muss lediglich die Firma eingetragen werden.
 5
     Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.
 6
     Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.
 7
     Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die Bankenstatistik“ einzutragen.
 8
     Legal Entity Identifier.
 9
     Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital
     ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
10
     Ist der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Mutterunternehmen des Zielunter-
     nehmens, ist „Mutter“ einzutragen. Ist der die zukünftig gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwesterunternehmen
     des Zielunternehmens, ist „Schwester“ einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen.
11
     Alle Beteiligungsbeziehungen zur Darstellung des Beteiligungsgeflechtes, beginnend beim Anzeigepflichtigen über die Vermittler von Anteilen bis
     hin zum Zielunternehmen, sind in logischer Reihenfolge in der Beteiligungsstruktur darzustellen.
     Dabei ist in einer Zeile der Beteiligungsstruktur jeweils nur eine Beteiligungsbeziehung zwischen zwei Parteien darzustellen. Die Anzahl der Zeilen
     in der „Beteiligungsstruktur“ ist bei Bedarf beliebig erweiterbar.
     In der ersten Zeile ist in der ersten Spalte „Beteiligtes Unternehmen“ stets der Anzeigepflichtige und in der zweiten Spalte grundsätzlich das erste
     Beteiligungsunternehmen einzutragen, das Anteile an dem ihm nachfolgenden zweiten Beteiligungsunternehmen dem Anzeigepflichtigen ver-
     mittelt. In der folgenden Zeile, in der die Beziehung (Verkettung) zwischen dem ersten und dem zweiten Beteiligungsunternehmen darzustellen ist,
     tritt grundsätzlich das erste Beteiligungsunternehmen an die Stelle des Anzeigepflichtigen (Spalte 1), und das zweite Beteiligungsunternehmen
     tritt grundsätzlich an die Stelle des ersten Beteiligungsunternehmens (Spalte 2). Entsprechendes gilt für die Darstellung der folgenden Betei-
     ligungsbeziehungen bis hin zum Zielunternehmen, das stets in Spalte 2 einzutragen ist.
     Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass in einer oder mehreren Beteiligungsbeziehungen eine sonstige Stimmrechtszurechnung nach § 1 Abs. 9
     Satz 2 KWG oder § 7a Abs. 2 Satz 4 VAG oder eine sonstige Zurechnung von Kapital- oder Stimmrechtsanteilen durch Zusammenwirken mit
     anderen erfolgt. Die Beteiligungsbeziehungen sind dann wie folgt darzustellen: Derjenige, der in der jeweils betrachteten Beteiligungsbeziehung
     die betreffenden Anteile unmittelbar hält, ist in der Spalte „besonderer Vermittler“, und derjenige, dem die betreffenden Anteile zugerechnet
     werden, ist in der ersten Spalte „Beteiligtes Unternehmen“ einzutragen. Diese Differenzierung ist aus technischen Gründen vorzunehmen und
     ermöglicht getrennte Auswertungen durch die Behörde.
12
     Liegt eines der folgenden besonderen Zurechnungsverhältnisse vor, ist in der Spalte „besonderer Vermittler“ die Nummer der Person oder des
     Unternehmens laut Unternehmensliste einzutragen, die oder das die besondere Vermittlerposition gemäß der folgenden Übersicht einnimmt. In
     der Spalte „Art“ ist der entsprechende Kennbuchstabe des besonderen Zurechnungsverhältnisses zu vermerken. Eine Mehrfachauswahl ist
     zulässig.

      Verhältnis                                               besonderer Vermittler                                               Spalte Art

      § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG                            Dritter im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG                      „T“
                                                               (insb. Treuhänder)

      § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG                            Sicherungsnehmer                                                        „S“

      § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpHG                            Nießbrauchsgeber                                                        „N“

      § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 WpHG                            Erklärungsempfänger                                                     „E“

      § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG                            Vertretener im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG                  „V“

      § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG                                  Dritter im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG                            „D“

      Unterbeteiligungsverhältnis                              Hauptbeteiligter                                                        „H“

      Zusammenwirken in sonstiger Weise                        Vermittelnder                                                           „Z“

13
     Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen
     Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach
     dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert
     ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
14
     Beabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Zielunternehmen (keine
     durchgerechneten Quoten).
15
     Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
16
     Nur anzukreuzen, wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/
     oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt. Angaben zu den Kapital- und ggf. abweichenden Stimmrechtsanteilen sind in jedem Fall zu machen.




                                                         Diese Seite ist nicht einzureichen.

BGBl. 2015, Seite 1964 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1964

                               Anlage 3 zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c

Formular – Angaben zur Zuverlässigkeit                                                                                   Anlage Nr. _ _1
                                                                                                                                    IAZ

                                                  Angaben zur Zuverlässigkeit2
Angaben des Anzeigepflichtigen
⃞ zum Anzeigepflichtigen selbst3
⃞ zu einem vom Anzeigepflichtigen derzeit oder früher geleiteten Unternehmen
⃞ zu einem vom Anzeigepflichtigen derzeit oder früher kontrollierten Unternehmen
⃞ zu einem persönlich haftenden Gesellschafter4
⃞ zu einer Person nach § 8 Nr. 3 InhKontrollV5
⃞ zu einer Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV5
(Bitte nachfolgend die Angaben zur Identität des vom Anzeigepflichtigen derzeit oder früher geleiteten oder kontrollierten Unternehmens, des
persönlich haftenden Gesellschafters oder der Person nach § 8 Nr. 3 oder 7 InhKontrollV eintragen.)


                                          Bei einer natürlichen Person sind anzugeben:

 Familienname

 Geburtsname

 Sämtliche Vornamen

 Geburtsdatum

 Geburtsort

 Staatsangehörigkeit(en)

 Anschrift des Hauptwohnsitzes

     Straße, Hausnummer

     Postleitzahl6

     Ort

     Staat

                                                     Andernfalls sind anzugeben:

                                                  Firma Zeile 1
 Firma
 (laut Registereintragung)                        Firma Zeile 2

 Rechtsform

 Sitz mit Postleitzahl6

 Sitzstaat

 Ordnungsmerkmale
 Registereintragung7

 Rechtsträgerkennung7, 8




                                                                  Seite 1

BGBl. 2015, Seite 1965 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1965
1.   Angaben nach § 9 Abs. 1 InhKontrollV
1.1 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Strafverfahren geführt oder wurde zu einem früheren Zeitpunkt
    gegen ihn ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens geführt?
     ⃞ Nein.
     ⃞ Ja.
        Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und
        1.

        2.

1.2 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen im Zusammenhang
    beruflichen Tätigkeit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren
    Rechtsordnung geführt oder wurde ein solches Verfahren
    Sanktion abgeschlossen?
     ⃞ Nein.
     ⃞ Ja.
        Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und
        1.

        2.

                                                     Seite

Sanktionen zu erläutern.9
                               Siehe auch Anlage
                               Nr. _ _10.

                               Siehe auch Anlage
                               Nr. _ _10.

mit einer unternehmerischen oder sonstigen
oder vergleichbares Verfahren nach einer anderen
gegen ihn mit einer Verurteilung oder sonstigen

Sanktionen zu erläutern.9
                               Siehe auch Anlage
                               Nr. _ _10.

                               Siehe auch Anlage
                               Nr. _ _10.

2
BGBl. 2015, Seite 1966 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1966
1.3 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstatt-
    lichen Versicherung oder ein vergleichbares Verfahren geführt oder wurde ein solches Verfahren zu einem
    früheren Zeitpunkt geführt?
    ⃞ Nein.
    ⃞ Ja.
       Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen
        1.

        2.

1.4 Hat gegen den auf Seite 1 Angegebenen eine Aufsichtsbehörde eine
    wurde gegen ihn ein solches Verfahren bereits mit einer Sanktion
    ⃞ Nein.
    ⃞ Ja.
       Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen
        1.

        2.

                                                     Seite 3

zu erläutern.9
                     Siehe auch Anlage
                     Nr. _ _10.

                     Siehe auch Anlage
                     Nr. _ _10.

aufsichtliche Maßnahme eingeleitet oder
abgeschlossen?

zu erläutern.9
                     Siehe auch Anlage
                     Nr. _ _10.

                     Siehe auch Anlage
                     Nr. _ _10.
BGBl. 2015, Seite 1967 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1967

1.5 Wurde eine Registereintragung, Erlaubnis, Mitgliedschaft oder Gewerbeerlaubnis des auf Seite 1 Angegebe-
    nen durch eine Behörde versagt oder aufgehoben oder wurde er in sonstiger Weise vom Betrieb eines Ge-
    werbes oder der Vertretung und Führung dessen Geschäfte ausgeschlossen oder wurde gegen ihn ein ent-
    sprechendes Verfahren geführt?
     ⃞ Nein.
     ⃞ Ja.
        Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.9
        1.                                                                                Siehe auch Anlage
                                                                                          Nr. _ _10.


        2.                                                                                Siehe auch Anlage
                                                                                          Nr. _ _10.




2.   Angaben nach § 9 Abs. 3 InhKontrollV11
2.1 Wurde die Zuverlässigkeit des auf Seite 1 Angegebenen als Erwerber einer bedeutenden Beteiligung an einem
    Institut, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder einer Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne
    des § 1b VAG oder als Geschäftsleiter eines Instituts, Versicherungsunternehmens, Pensionsfonds oder einer
    Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG durch eine andere Aufsichtsbehörde geprüft?
     ⃞ Nein.
     ⃞ Ja.
        Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die Bezeichnung der Aufsichts-
        behörde, der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das Ergebnis der Prüfung anzugeben.9
        1.                                                                                Siehe auch Anlage
                                                                                          Nr. _ _10.


        2.                                                                                Siehe auch Anlage
                                                                                          Nr. _ _10.




                                                     Seite 4

BGBl. 2015, Seite 1968 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1968
2.2 Ist eine vergleichbare Prüfung zu Nummer
    Angegebenen erfolgt?
      ⃞ Nein.
      ⃞ Ja.

2.1 durch eine andere Behörde in Bezug auf den auf Seite 1
         Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die Bezeichnung der Behörde,
         der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das Ergebnis der Prüfung anzugeben.9
          1.

          2.

3.    Unterschrift(en)

Ort

Unterschrift des Anzeigepflichtigen oder der
                                               Siehe auch Anlage
                                               Nr. _ _10.

                                               Siehe auch Anlage
                                               Nr. _ _10.

          Datum

vertretungsberechtigten Person(en)

                Seite 5
BGBl. 2015, Seite 1969 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1969

Fußnoten
 1
     Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen.
 2
     Für den Anzeigepflichtigen, für jede Person nach § 8 Nr. 3 und 7 InhKontrollV, für jedes vom Anzeigepflichtigen derzeit oder früher geleitete oder
     kontrollierte Unternehmen ist ein gesondertes Formular zu verwenden.
 3
     In diesem Fall sind keine Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen in die nachfolgende Tabelle einzutragen.
 4
     Ist der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person, sind lediglich die Zeilen „Firma“, „Rechtsform“ und „Sitz mit Postleitzahl“
     auszufüllen.
 5
     Diese Personen müssen das Formular eigenhändig unterschreiben.
 6
     Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.
 7
     Nur anzugeben, sofern eine Eintragung oder Rechtsträgerkennung vorliegt.
 8
     Legal Entity Identifier.
 9
     Die Anzahl der Zeilen ist bei Bedarf beliebig erweiterbar.
10
     Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage (Unterlagen nach § 9 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 3 Satz 3 InhKontrollV) zu
     einer in § 6 Abs. 1 InhKontrollV genannten Absichtsanzeige oder zur Anzeige nach § 2c Abs. 1 Satz 5 KWG oder § 104 Abs. 1 Satz 5 VAG ist
     einzutragen.
11
     Im Formular zur Zuverlässigkeit eines derzeit oder früher vom Anzeigepflichtigen geleiteten oder kontrollierten Unternehmens ist diese Nummer
     nicht auszufüllen.




                                                         Diese Seite ist nicht einzureichen.

BGBl. 2015, Seite 1970 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1970

                                Anlage 4 zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d

Formular – Aufgabe-Verringerung                                                                                           IAV




  Adressatenfeld1                                                                     Eingangsdatum:




                                                                                           Ident-Nr. Zielunternehmen


                                                                                          Ident-Nr. Anzeigepflichtiger


                                                                                        Wird von der Behörde ausgefüllt



Hiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die


  ⃞ Absicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung


  ⃞ Absicht der Verringerung einer bedeutenden Beteiligung

an dem folgenden

             ⃞       Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut

             ⃞       Erstversicherungs-, Rückversicherungsunternehmen, Pensionsfonds
                     oder Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG

an:

                                                    Firma Zeile 1
 Firma
 (laut Registereintragung)                          Firma Zeile 2

 Rechtsform
 Sitz mit Postleitzahl
 Anschrift der Hauptniederlassung
      Straße, Hausnummer
      Postleitzahl
      Ort
 Rechtsträgerkennung2, 3

Der Anzeigepflichtige hat nach der Verringerung Kontrolle über das Zielunternehmen:
(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)

⃞ Ja.         ⃞ Nein.
                                                                     Seite 1

BGBl. 2015, Seite 1971 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1971
1.   Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen
1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist.

Familienname

Geburtsname

Sämtliche Vornamen

Staatsangehörigkeit

Anschrift des Hauptwohnsitzes

     Straße, Hausnummer

     Postleitzahl4

     Ort

     Staat

Angaben zur Firma, sofern vorhanden

     Firma
     (laut Registereintragung)

     Sitz mit Postleitzahl4

     Sitzstaat

Wirtschaftszweig5

Ordnungsmerkmale
Registereintragung3

Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.

Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.

Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.

Firma Zeile 1

Firma Zeile 2

Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.

Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist.

Firma
(laut Registereintragung)

Rechtsform

Sitz mit Postleitzahl4

Sitzstaat

Anschrift der Hauptniederlassung

     Straße, Hausnummer

     Postleitzahl4

     Ort

     Staat

Wirtschaftszweig5

Ordnungsmerkmale
Registereintragung3

Rechtsträgerkennung3

Firma Zeile 1

Firma Zeile 2

Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.

Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.

Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.

Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.
(Hinweis: Bei der Anzeige der Absicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung sind die Nummern 2 bis 4 nicht
          auszufüllen.)

Seite 2
BGBl. 2015, Seite 1972 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1972

2.   Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder
     gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist:
     (Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)

     Der mit der letzten Absichtsanzeige angegebene Empfangsbevollmächtigte ist weiterhin Empfangsbevoll-
     mächtigter des Anzeigepflichtigen und dessen Personalien, insbesondere dessen Anschrift, haben sich seit-
     dem nicht verändert:
     ⃞ Ja, weiter mit 3.
     ⃞ Nein, weiter mit 2.1 bzw. 2.2.
(Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den Anzeigepflichtigen gerich-
          tete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes
          Dokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.)

2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist.

Familienname

Sämtliche Vornamen

Geburtsdatum

Anschrift

     Straße, Hausnummer

     Postleitzahl

     Ort


2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist.

                                                   Firma Zeile 1

Firma
(laut Registereintragung)                          Firma Zeile 2


Rechtsform

Sitz mit Postleitzahl

Anschrift

     Straße, Hausnummer

     Postleitzahl

     Ort

Ordnungsmerkmale
Registereintragung3

Rechtsträgerkennung3




                                                                   Seite 3

BGBl. 2015, Seite 1973 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1973
3.     Die geplanten Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise noch einem anderen als
       dem Mutterunternehmen zugerechnet werden:
       (Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)

       ⃞ Nein, weiter mit 4.
       ⃞ Ja, nachfolgende Auswahl treffen.
          Die Personalien desjenigen, dem Anteile zugerechnet werden würden, haben sich im Vergleich zur letzten
          Absichtsanzeige verändert oder es wären Anteile einem bisher nicht Angezeigten zuzurechnen:
          ⃞ Nein, weiter mit 4.
          ⃞ Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6 beizufügen, in der unter
                     Berücksichtigung des § 4 InhKontrollV diejenigen, denen Anteile
zugerechnet werden würden,
                     anzugeben sind. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist ebenfalls anzugeben.

4.     Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung
       (Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)
4.1 Auf die Geschäftsleitung des Zielunternehmens könnte, obwohl weniger als 20 % oder keine Kapital- oder
    Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen, ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden.
       ⃞ Nein, weiter mit 4.2.
       ⃞ Ja, nachfolgende Auswahl treffen.
          Die Gründe haben sich im Vergleich zur letzten Absichtsanzeige verändert oder es besteht nunmehr die
          Möglichkeit, einen maßgeblichen Einfluss auszuüben:
          ⃞ Nein, weiter mit 4.2.
          ⃞ Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ 6 beizufügen, in der die
                     Gründe dafür anzugeben sind.

4.2 Darstellung der geplanten Beteiligungshöhe am Zielunternehmen7, 8
                                        Firma9, Rechtsform und Sitz              Kapital-
                                     (lt. Registereintragung) mit PLZ4         anteil10, 11
       wird durch die
                                    und Sitzstaat; Ordnungsmerkmale
     Behörde ausgefüllt
                             Registereintragung3, Wirtschaftszweig5; Ident-
        Ident-Nr. des
                              Nr. (falls bekannt), bei natürlichen Personen   in
        Beteiligungs-
                              neben Firma (falls vorhanden), vollständiger Prozent
       unternehmens                            9
                                         Name und Geburtsdatum,
                                           Rechtsträgerkennung3

Die geplante durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen beträgt

                                                                     Seite 4
                         Stimm-     Verhältnis
         Kapital des
                         rechts-       zum
           Unter-
                          anteil    Zielunter-
Tsd.     nehmens12
                       in Prozent    nehmen
Euro      Tsd. Euro      11, 13         14

       Prozent.
BGBl. 2015, Seite 1974 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1974
5.    Liste der Anlagen

Kurzbezeichnung der Anlage
Schaubild über komplexe Beteiligungsstrukturen nach § 17 Abs. 1 Satz
§ 6 Abs. 1 Satz 2 InhKontrollV

             Anlage liegt bei
2 i. V. m. ⃞ nicht erforderlich
           ⃞ ja
           ⃞ wird nachgereicht
Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach § 17 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 6 ⃞ nicht erforderlich
Abs. 1 Satz 2 InhKontrollV oder nach Fußnote 6 dieses Formulars

Erklärung nach § 17 Abs. 2 InhKontrollV

Anlage nach Nummer 3 dieses Formulars

Anlage nach Nummer 4.1 dieses Formulars

ggf. weitere Anlagen: von Anzeigepflichtigen auszufüllen

ggf. weitere Anlagen: von Anzeigepflichtigen auszufüllen

ggf. weitere Anlagen: von Anzeigepflichtigen auszufüllen

6.    Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an:

Familienname
Vorname
Telefonnummer
(mit Vorwahl)
E-Mail-Adresse

7.     Unterschrift(en)
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
7.1    Mit der nachfolgenden Unterschrift/Mit den nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass
        • der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis
        • der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige
genommen hat und
ist, bzw. die Unterzeichnenden entsprechend
          dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen
          abzugeben.

                                                           Seite 5
BGBl. 2015, Seite 1975 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1975

7.2   Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab:

      ⃞ Nein, bitte weiter mit 7.3.
      ⃞ Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die Anzeige einreichen.


      Datum, Ort und Unterschrift des Anzeigepflichtigen


7.3   Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend ihrer Vertretungsbefugnis
      berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben:15

      Familienname
      Sämtliche Vornamen
      Geburtsdatum



      Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten


      Familienname
      Sämtliche Vornamen
      Geburtsdatum



      Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten


      Familienname
      Sämtliche Vornamen
      Geburtsdatum



      Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten




                                                     Seite 6

BGBl. 2015, Seite 1976 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1976


       Familienname
       Sämtliche Vornamen
       Geburtsdatum



       Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten


       Familienname
       Sämtliche Vornamen
       Geburtsdatum



       Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten


       Familienname
       Sämtliche Vornamen
       Geburtsdatum




       Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten




                                                    Seite 7

BGBl. 2015, Seite 1977 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1977

Fußnoten
 1
   Ist das Zielunternehmen ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, sind eine Ausfertigung an die Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die
   für das Institut zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank zu adressieren.
     Handelt es sich bei dem Zielunternehmen um ein Versicherungsunternehmen oder einen Pensionsfonds, ist lediglich entweder eine Ausfertigung
     an die Bundesanstalt oder eine Ausfertigung an die zuständige Länderaufsichtsbehörde zu adressieren.
     Die entsprechende Adresse ist in dem Adressatenfeld einzutragen.
 2
     Legal Entity Identifier.
 3
     Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.
 4
     Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.
 5
     Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die Bankenstatistik“ einzutragen.
 6
     Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen.
 7
     Nummer 4.2 ist nicht auszufüllen
     – bei komplexen Beteiligungsstrukturen,
     – bei mittelbaren Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und
     – wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimm-
       rechtsanteils herleiten lässt.
     Stattdessen ist das Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ der Inhaberkontrollverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen.
 8
     Für beabsichtigte mittelbar gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige beabsichtigte Beteiligungskette mit den jeweiligen
     beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen. Die Kette beginnt mit der beabsichtigten
     unmittelbar gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit dem Zielunternehmen.
 9
     Zu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wieder-
     holt werden. Zu dem unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1 angezeigten Zielunternehmen muss lediglich
     die Firma eingetragen werden.
10
     Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen
     Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach
     dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert
     ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Sofern es sich bei dem Zielunternehmen um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
     handelt, sind Prozentangaben in Bezug auf den Gründungsstock zu machen.
11
     Beabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Zielunternehmen (keine
     durchgerechneten Quoten).
12
     Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital
     ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
13
     Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
14
     Ist der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig noch gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Mutterunternehmen des
     Zielunternehmens, ist „Mutter“ einzutragen. Ist der die zukünftig noch gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwester-
     unternehmen des Zielunternehmens, ist „Schwester“ einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen.
15
     Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen
     berechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu
     ergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die Seitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist.




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Herkunft dieses Textes

Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2015 I S. 1947. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).

Ableitung: issue-pdf-decol · Prüfwert des Textes 56f966945508096a….