Gesetze / Gesetzblätter
Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2014, S. 2408
BGBl. 2014 I S. 2408 · 2.831 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
Textauszug (durchsuchbar)

Fünftes Gesetz
zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften
für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
Vom 22. Dezember 2014
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesra-
tes das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des
Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
§ 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezem-
ber 1999 (BGBl. I S. 2664), das zuletzt durch Artikel 11
des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1202) ge-
ändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „250“ durch die
Angabe „300“ ersetzt.
2. Dem Absatz 6 werden die folgenden Sätze angefügt:
„Führt eine Änderung dieses Gesetzes zu einer Än-
derung laufend gewährter Leistungen nach Absatz 1,
sind diese von Amts wegen neu festzustellen. Von
einer förmlichen Bescheiderteilung kann abgesehen
werden; ausgenommen hiervon sind Fälle nach Ab-
satz 3.“
Artikel 2
Änderung des
Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1997 (BGBl. I
S. 1625), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes
vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert
worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird die Angabe „184“ durch die An-
gabe „214“ ersetzt.
b) In Satz 2 wird die Angabe „123“ durch die An-
gabe „153“ ersetzt.
2. Dem § 25 Absatz 4 werden die folgenden Sätze an-
gefügt:
„Führt eine Änderung dieses Gesetzes zu einer Än-
derung laufend gewährter Ausgleichsleistungen
nach § 8 Absatz 1, sind diese von Amts wegen neu
festzustellen. Von einer förmlichen Bescheidertei-
lung kann abgesehen werden; ausgenommen hier-
von sind Fälle nach § 8 Absatz 4.“
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es
ist im Bundesgesetzblatt zu
Berlin, den 22. Dezember
verkünden.
2014
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. A n g e
l a M e r k e l
Der Bundesminister
der Justiz und für Verbraucherschutz
Heiko Maas
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2014 I S. 2408. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
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