Gesetze / Gesetzblätter
Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2014, S. 2336
BGBl. 2014 I S. 2336 · 72.694 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
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Verordnung
zur Änderung der Finanzinformationenverordnung1
und der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum
Erlass
von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Vom 19. Dezember 2014
Das Bundesministerium der Finanzen verordnet auf
Grund
– des § 25 Absatz 3 Satz 1 und 2 des Kreditwesen-
gesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 47
Buchstabe c des Gesetzes vom 28. August 2013
(BGBl. I S. 3395) geändert worden ist, im Benehmen
mit der Deutschen Bundesbank sowie
– des § 10 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1
und 3, des § 10a Absatz 7 Satz 2 in Verbindung mit
Satz 1 und 3, des § 11 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung
mit Satz 2, 3 und 5, des § 13 Absatz 1 Satz 2 in
Verbindung mit Satz 1 und 3, des § 13c Absatz 1
Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 und 4, des § 22
Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 und 3 sowie auch
in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Satz 1, des § 22d
Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2, des § 24
Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 und 3 sowie
auch in Verbindung mit § 2 Absatz 10 Satz 4 und 7
sowie § 2c Absatz 1 Satz 2, des § 24c Absatz 7
Satz 2 in Verbindung mit Satz 1, des § 25 Absatz 3
Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 und 2, des § 25a
Absatz 6 Satz 4 in Verbindung mit Satz 1 bis 3 und 5,
des § 25e Satz 3 in Verbindung mit § 24 Absatz 4
Satz 2, des § 25f Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit
Satz 1 und 3, des § 29 Absatz 4 Satz 3 in Verbindung
1
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den
Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von
Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie
2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG
und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338) sowie der An-
passung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 575/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über
Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L 176 vom
27.6.2013, S. 1).
mit Satz 1 und 2, des § 31 Absatz 1 Satz 2 in Ver-
bindung mit Satz 1, des § 51a Absatz 1 Satz 3 in
Verbindung mit Satz 2 und 4, des § 51b Absatz 2
Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 und 3 sowie des
§ 53j Absatz 3 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 und 2
des Kreditwesengesetzes, von denen § 10 Absatz 1
zuletzt durch Artikel 1 Nummer 21 des Gesetzes vom
28. August 2013 (BGBl. I S. 3395), § 10a Absatz 7
durch Artikel 1 Nummer 22 des Gesetzes vom 28. Au-
gust 2013 (BGBl. I S. 3395), § 11 Absatz 1 durch
Artikel 1 Nummer 16 des Gesetzes vom 17. Novem-
ber 2006 (BGBl. I S. 2606) und § 13 Absatz 1 durch
Artikel 1 Nummer 27 des Gesetzes vom 28. August
2013 (BGBl. I S. 3395) neu gefasst worden ist, § 13c
Absatz 1 durch Artikel 1 Nummer 21 des Gesetzes
vom 21. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3610) eingefügt
worden ist, § 22 Satz 2 durch Artikel 1 Nummer 38
des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395)
neu gefasst worden ist, § 22d Absatz 1 durch Arti-
kel 4a Nummer 4 des Gesetzes vom 22. September
2005 (BGBl. I S. 2809) eingefügt worden ist, § 24 Ab-
satz 4 durch Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe d des
Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606)
geändert worden ist, § 24c Absatz 7 durch Artikel 6
Nummer 23 des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I
S. 2010) eingefügt worden ist, § 25 Absatz 3 durch
Artikel 1 Nummer 47 Buchstabe c des Gesetzes vom
28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) geändert worden
ist, § 25a Absatz 6 durch Artikel 1 Nummer 48 des
Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) neu
gefasst worden ist, § 25f Absatz 4 durch Artikel 2
Nummer 4 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I
S. 3090) eingefügt worden ist, § 29 Absatz 4 durch
Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe c des Gesetzes vom
20. März 2009 (BGBl. I S. 607) neu gefasst worden

ist, § 31 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 58
Buchstabe b des Gesetzes vom 28. August 2013
(BGBl. I S. 3395) geändert worden ist, § 51a Absatz 1
durch Artikel 1 Nummer 84 des Gesetzes vom 28. Au-
gust 2013 (BGBl. I S. 3395), § 51b Absatz 2 durch
Artikel 1 Nummer 84 des Gesetzes vom 28. August
2013 (BGBl. I S. 3395) und § 53j Absatz 3 durch Ar-
tikel 1 Nummer 16 des Gesetzes vom 13. Februar
2013 (BGBl. I S. 174) eingefügt worden ist:
Artikel 1
Änderung der
Finanzinformationenverordnung
Die Finanzinformationenverordnung vom 6. Dezem-
ber 2013 (BGBl. I S. 4209) wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Verordnung
zur Einreichung von
Finanz- und Risikotragfähigkeits-
informationen nach dem Kreditwesengesetz
(Finanz- und Risikotragfähigkeits-
informationenverordnung – FinaRisikoV)“.
2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Der Angabe zu § 1 wird folgende Angabe voran-
gestellt:
„Abschnitt 1
Allgemeines“.
b) Nach der Angabe zu § 1 wird folgende Angabe
eingefügt:
„Abschnitt 2
Finanzinformationen“.
c) Nach der Angabe zu § 7 wird folgende Angabe
eingefügt:
„Abschnitt 3
Risikotragfähigkeitsinformationen“.
d) Die Angabe zu § 8 wird durch die folgende An-
gabe ersetzt:
„§ 8 Art und Umfang der Risikotragfähigkeits-
informationen“.
e) Nach der Angabe zu § 8 werden die folgenden
Angaben eingefügt:
„§ 9 Turnus, Frist und Verfahren zur Einreichung
der Risikotragfähigkeitsinformationen
§ 10 Risikotragfähigkeitsinformationen von Kredit-
instituten
§ 11 Risikotragfähigkeitsinformationen auf zusam-
mengefasster Ebene
§ 12 Kreditinstitute und Gruppen mit erhöhter
Meldefrequenz
Abschnitt 4
Schlussvorschrift
§ 13 Übergangsregelungen“.
f) Nach der Angabe zu Anlage 13 werden die fol-
genden Angaben eingefügt:
„Anlage 14 DBL
Anlage 15 GRP
Anlage 16 STA
Anlage 17 RTFK
Anlage 18 STKK
Anlage 19 RDP-R
Anlage 20 RDP-BI
Anlage 21 RDP-BH
Anlage 22 RDP-BW
Anlage 23 RSK
Anlage 24 STG“.
3. Dem § 1 wird folgende Abschnittsüberschrift voran-
gestellt:
„Abschnitt 1
Allgemeines“.
4. Nach § 1 wird folgende Abschnittsüberschrift einge-
fügt:
„Abschnitt 2
Finanzinformationen“.
5. Nach § 7 wird folgende Abschnittsüberschrift einge-
fügt:
„Abschnitt 3
Risikotragfähigkeitsinformationen“.
6. § 8 wird durch die folgenden §§ 8 bis 12 ersetzt:
„§ 8
Art und Umfang
der Risikotragfähigkeitsinformationen
(1) Die Risikotragfähigkeitsinformationen im Sinne
des § 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes
bestehen aus den Angaben zur Konzeption der Risiko-
tragfähigkeitssteuerung, zum Risikodeckungspoten-
tial, zu den Risiken und den Verfahren zu ihrer Er-
mittlung, Steuerung und Überwachung gemäß den
Formularen in den Anlagen 14 bis 24. Nähere Be-
stimmungen zu Art und Umfang der jeweils einzurei-
chenden Risikotragfähigkeitsinformationen ergeben
sich aus den §§ 10 und 11.
(2) Mit den Formularen werden Pflichtangaben
und freiwillige Angaben erhoben, die auf Informatio-
nen beruhen, welche den Kreditinstituten und über-
geordneten Unternehmen bereits vorliegen. Die Aus-
gestaltung der Verfahren zur Ermittlung und Sicher-
stellung der Risikotragfähigkeit durch die Kreditinsti-
tute und übergeordneten Unternehmen wird durch
die Risikotragfähigkeitsinformationen gemäß den An-
lagen 14 bis 24 nicht berührt.
§9
Turnus, Frist und Verfahren
zur Einreichung der Risikotragfähigkeitsinformationen
(1) Nach § 25 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2
des Kreditwesengesetzes haben Kreditinstitute und
übergeordnete Unternehmen einmal jährlich Risiko-
tragfähigkeitsinformationen einzureichen. Hiervon ab-
weichend haben Kreditinstitute und übergeordnete
Unternehmen, die gemäß § 12 Absatz 1 und 2 einer
erhöhten Meldefrequenz unterliegen, Risikotragfähig-
keitsinformationen in halbjährlichem Turnus einzu-
reichen. Hat die Bundesanstalt nach § 12 Absatz 3
für ein Kreditinstitut oder eine Gruppe eine erhöhte

Meldefrequenz angeordnet, so ist der in der Anord-
nung bestimmte Meldeturnus einschlägig.
(2) Die Risikotragfähigkeitsinformationen sind in-
nerhalb von sieben Wochen nach dem von der Bun-
desanstalt festgelegten Meldestichtag einzureichen.
(3) Die Risikotragfähigkeitsinformationen sind der
Deutschen Bundesbank elektronisch zu übermitteln.
Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht auf ihrer In-
ternetseite die zu verwendenden Datenformate und
den Übertragungsweg.
§ 10
Risikotragfähigkeits-
informationen von Kreditinstituten
(1) Kreditinstitute haben die Angaben gemäß § 8
Absatz 1 zu melden und hierfür die Formulare aus
den Anlagen 14 und 17 bis 24 dieser Verordnung
zu verwenden.
(2) Kreditinstitute im Sinne des § 53b und des
§ 53c Nummer 2 des Kreditwesengesetzes und
Wertpapierhandelsbanken im Sinne des § 1 Ab-
satz 3d Satz 5 des Kreditwesengesetzes sind von
der Pflicht, Risikotragfähigkeitsinformationen nach
Absatz 1 einzureichen, befreit.
(3) Kreditinstitute, die nach § 2a Absatz 2 des
Kreditwesengesetzes für das Management von Risi-
ken mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos von den
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäfts-
organisation gemäß § 25a Absatz 1 des Kreditwesen-
gesetzes freigestellt sind, sind von der Pflicht, Risiko-
tragfähigkeitsinformationen nach Absatz 1 einzurei-
chen, befreit. Satz 1 gilt entsprechend für Kredit-
institute, für die eine solche Freistellung gemäß § 2a
Absatz 5 des Kreditwesengesetzes als gewährt gilt.
§ 11
Risikotragfähigkeits-
informationen auf zusammengefasster Ebene
(1) Übergeordnete Unternehmen einer Gruppe, zu
der mindestens ein Kreditinstitut mit Sitz im Inland
gehört, haben die Risikotragfähigkeitsinformationen
der Gruppe auf zusammengefasster Ebene gemäß
§ 8 Absatz 1 einzureichen und hierfür die Formulare
aus den Anlagen 14 bis 24 dieser Verordnung zu ver-
wenden.
(2) Gehören zu einer Gruppe keine inländischen
Kreditinstitute, die weder Wertpapierhandelsbank
noch Kreditinstitut im Sinne des § 53b oder § 53c
Nummer 2 des Kreditwesengesetzes sind, so ist das
übergeordnete Unternehmen von der Pflicht, Risiko-
tragfähigkeitsinformationen nach Absatz 1 einzurei-
chen, befreit.
§ 12
Kreditinstitute und
Gruppen mit erhöhter Meldefrequenz
(1) Ein Kreditinstitut unterliegt einer erhöhten
Meldefrequenz, wenn
1. seine Bilanzsumme im Durchschnitt zu den jewei-
ligen Jahresabschlussstichtagen der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre 30 Milliarden
Euro erreicht oder überschritten hat,
2. es als potentiell systemgefährdend im Sinne des
§ 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Satz 3 in
Verbindung mit § 67 Absatz 2 des Sanierungs-
und Abwicklungsgesetzes eingestuft wurde, oder
3. es Finanzhandelsinstitut im Sinne des § 25f Ab-
satz 1 des Kreditwesengesetzes ist.
(2) Das übergeordnete Unternehmen einer Gruppe
gemäß § 11 unterliegt einer erhöhten Meldefrequenz,
wenn
1. der Gruppe mindestens ein inländisches Kredit-
institut gemäß Absatz 1 angehört oder
2. die Bilanzsumme der Gruppe im Durchschnitt zu
den jeweiligen Jahresabschlussstichtagen der letz-
ten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 50 Milli-
arden Euro erreicht oder überschritten hat.
(3) Die Bundesanstalt kann für ein Kreditinstitut
oder eine Gruppe im Einzelfall eine erhöhte Melde-
frequenz anordnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer
Aufgaben erforderlich ist.“
7. Nach § 12 wird folgende Abschnittsüberschrift ein-
gefügt:
„Abschnitt 4
Schlussvorschrift“.
8. Der bisherige § 8 wird § 13.
9. Die Anlagen 14 bis 24 aus dem Anhang zu dieser
Verordnung werden angefügt.
Artikel 2
Änderung der Verordnung
zur Übertragung von Befugnissen
zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 1 Nummer 5 der Verordnung zur Übertragung von
Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt
durch Artikel 6 der Verordnung vom 30. Januar 2014
(BGBl. I S. 322) geändert worden ist, wird wie folgt ge-
fasst:
„5. Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 10 Ab-
satz 1 Satz 1 und 3, des § 10a Absatz 7 Satz 1
und 3, des § 11 Absatz 1 Satz 2, 3 und 5, des
§ 13 Absatz 1 Satz 1 und 3, des § 13c Absatz 1
Satz 2 und 4, des § 22 Satz 1 und 3, dieser auch
in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Satz 1, des § 24
Absatz 4 Satz 1 und 3, dieser auch in Verbindung
mit § 2 Absatz 10 Satz 4 und 7, § 2c Absatz 1 Satz 2
sowie § 25e Satz 3, des § 25a Absatz 6 Satz 1 bis 3
und 5, des § 25f Absatz 4 Satz 1 und 3 sowie des
§ 53j Absatz 3 Satz 1 und 2 des Kreditwesengeset-
zes jeweils im Einvernehmen mit der Deutschen
Bundesbank und nach Anhörung der Spitzenver-
bände der Institute, Rechtsverordnungen nach Maß-
gabe des § 51a Absatz 1 Satz 2 und 4 sowie des
§ 51b Absatz 2 Satz 1 und 3 des Kreditwesenge-
setzes jeweils im Einvernehmen mit der Deutschen
Bundesbank und nach Anhörung des Spitzenver-
bands der Wohnungsunternehmen mit Spareinrich-
tung, Rechtsverordnungen nach Maßgabe des

§ 22d Absatz 1 Satz 2 und des § 24c Absatz 7
Satz 1 des Kreditwesengesetzes, Rechtsverord-
nung nach Maßgabe des § 25 Absatz 3 Satz 1
und 2 des Kreditwesengesetzes im Einvernehmen
mit der Deutschen Bundesbank, Rechtsverordnung
nach Maßgabe des § 29 Absatz 4 Satz 1 und 2 des
Kreditwesengesetzes im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher-
schutz und nach Anhörung der Deutschen Bundes-
bank und Rechtsverordnung nach Maßgabe des
§ 31 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes im
Benehmen mit der Deutschen Bundesbank,“.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung
in Kraft.
Berlin, den 19. Dezember 2014
Der Bundesminister der
Schäuble
Finanzen

Anlage 14
(zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1)
2340
DBL Bericht - Risikotragfähigkeit
ID (Z) ID (S) 10
10 1. Institutsname
20 2. Kreditgeber-ID
30 3. Berichtsumfang
40 4. Stichtag
Anhang zu Artikel 1 Nummer 9
50 5. Ansprechpartner (Vorname, Name)
60 6. Telefon
70 7. E-Mail
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014

Anlage 15
(zu § 11 Absatz 1)
GRP Anwendungsbereich / Umfang des Risikotragfähigkeitskonzepts
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
ID (Z) ID (U) ID (S) 10 20 30 40 50
1. Nicht einbezogene Unternehmen i. S. des § 10a KWG
Umfassen die Angaben alle Unternehmen i. S. des § 10a KWG?
Falls nicht, so führen Sie bitte alle nicht einbezogenen gruppenangehörigen Unternehmen i. S. des § 10a KWG nachfolgend an.
Kreditnehmer-ID Name des Unternehmens Bilanzsumme Beteiligungsquote Rechnungslegungsstandard
(in Prozent)
10 1
Änderung der Angaben: + Unternehmen hinzufügen + Unternehmen zusammen mit Stammdatenmeldung (STA) hinzufügen
Erläuterungen:
20
2. Einbezogene Unternehmen, die nicht unter § 10a KWG fallen
Sind Unternehmen in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen, die nicht zu den Unternehmen i. S. des § 10a KWG gehören?
Falls ja, so führen Sie bitte die einbezogenen Unternehmen, die nicht unter § 10a KWG fallen, nachfolgend an.
Kreditnehmer-ID Name des Unternehmens Bilanzsumme Beteiligungsquote Rechnungslegungsstandard
(in Prozent)
30 1
Änderung der Angaben: + Unternehmen hinzufügen + Unternehmen zusammen mit Stammdatenmeldung (STA) hinzufügen
Erläuterungen:
40
2341

2342
GRP Anwendungsbereich / Umfang des Risikotragfähigkeitskonzepts
ID (Z) ID (U) ID (S) 10 20 30 40 50
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
3. Unternehmen mit Freistellung nach § 2a Absatz 2 oder Absatz 5 KWG
Gibt es Unternehmen in der Gruppe, die für das Management von Risiken mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos von den Anforderungen an eine ordnungsgemäße
Geschäftsorganisation gemäß § 25a Absatz 1 KWG eine Freistellung nach § 2a Absatz 2 oder Absatz 5 KWG in Anspruch nehmen?
Falls ja, so führen Sie bitte die betreffenden Unternehmen nachfolgend an.
Kreditnehmer-ID Name des Unternehmens Bilanzsumme Rechnungslegungsstandard
50 1
Änderung der Angaben: + Unternehmen hinzufügen + Unternehmen zusammen mit Stammdatenmeldung (STA) hinzufügen
Erläuterungen:
60
4. Ergänzende Angaben und Erläuterungen
70

Anlage 16
(zu § 11 Absatz 1)
STA Stammdatenmeldung
ID (Z) ID (U) ID (S) 10
10 1 Name/Firma (lt. Registereintragung)
20 1 Postleitzahl
30 1 Sitz
40 1 Staat
50 1 ISO-Code (Staat)
60 1 Bundesstaat
70 1 Wirtschaftszweig-Code
80 1 Steuernummer
90 1 Registereintragung - Art und Nummer
100 1 Registereintragung - Ort
110 1 Legal Entity Identifier (LEI)
120 1 Kreditnehmer-ID
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
2343

Anlage 17
2344
(zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1)
RTFK Konzeption der Risikotragfähigkeitsberechnungen
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
ID (Z) ID (U) ID (S) 10 20
1. Angaben zum Steuerungskreis oder ergänzenden Verfahren
10 1 Bankinterne Bezeichnung
20 1 Steuerungskreis Kennnummer (KNR)
30 1 Folgejahresbetrachtung zu Steuerungskreis (KNR)
Die Folgejahresbetrachtung ist zum Stichtag nicht
40 1
relevant
50 1 Ergänzendes Verfahren zu Steuerungskreis (KNR)
60 1 Der Steuerungskreis ist primär steuerungsrelevant
Änderung der Angaben: + Steuerungskreis hinzufügen
2. Ergänzende Angaben und Erläuterungen
70

Anlage 18
(zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1)
STKK Konzeption des Steuerungskreises - Steuerungskreis KNR ...
ID (Z) ID (U) ID (S) 10 20
1. Verfahren
30 40
Das verwendete Verfahren entspricht konzeptionell einem:
10
Erläuterungen:
20
2. RTF-Betrachtungshorizont
2.1 Konzeptionell
30
Erläuterungen:
40
2.2 Für diese RTF-Meldung
50 (TT.MM.JJJJ)
3. Zielsetzung und Motivation des Steuerungskreises
3.1 Liegt dem Steuerungskreis ein einheitliches Konfidenzniveau zu Grunde?
Falls ja, geben Sie dieses bitte an.
60 Höhe des Konfidenzniveaus
(in Prozent)
3.2 Welche Ziele liegen dem Steuerungskreis zu Grunde? (Mehrfachnennung möglich)
70 Schutz der Gläubiger vor Verlusten (im Liquidationsfall)
80 Schutz nur der erstrangigen Gläubiger (im Liquidationsfall)
90 Einhaltung folgender Zielkapitalkennziffer(n):
100 Harte Kernkapitalquote
110 Kernkapitalquote
120 Gesamtkapitalquote
(in Prozent)
(in Prozent)
(in Prozent)
Wurden bei der Ermittlung der Zielkapitalkennziffern Kapitalpufferanforderungen oder erhöhte Eigenmittelanforderungen berücksichtigt?
Falls ja, geben Sie bitte die Höhe an.
Kapitalpufferanforderung für
130 Kapitalerhaltungspuffer (§ 10c KWG)
140 antizyklischen Kapitalpuffer (§ 10d KWG)
150 systemische Risiken (§ 10e KWG)
160 global systemrelevante Institute (§ 10f KWG)
170 anderweitig systemrelevante Institute (§ 10g KWG)
180 kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung (§ 10i KWG)
Erhöhte Eigenmittelanforderung nach
190 § 10 Absatz 3 KWG
200 § 10 Absatz 4 KWG
Erläuterungen:
210
(in Prozent)
(in Prozent)
(in Prozent)
(in Prozent)
(in Prozent)
(in Prozent)
(in Prozent)
(in Prozent)

STKK Konzeption des Steuerungskreises - Steuerungskreis KNR ...
ID (Z) ID (U) ID (S) 10 20 30 40
220 Angestrebtes Zielrating:
Vergebende Stelle Ratingnote Ausblick
230 1
Änderung der Angaben: + Rating hinzufügen
Erläuterungen:
240
250 Einhaltung der Großkreditobergrenze (bitte kurz erläutern)
Erläuterungen:
260
270 Sonstige Ziele (bitte kurz erläutern)
Erläuterungen:
280
4. Ableitung des RDP
Auf welcher Basis wird das RDP abgeleitet?
290
Erläuterungen:
300
5. Ergänzende Angaben und Erläuterungen
310

Anlage 19
(zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1)
RDP-R Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von den regulatorischen Eigenmitteln
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
ID (Z) ID (U) ID (S) 10 20 30 40 50 60
1. Zusammensetzung des Risikodeckungspotenzials
10 Auf welchem Rechnungslegungsstandard beruht die Ermittlung der regulatorischen Eigenmittel?
Im RDP berücksichtigter Methodische Änderungen seit dem
Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert Angepasster Wert
Wert letzten Meldestichtag
1.1 Risikodeckungspotenzial aus Eigenmitteln
20 Hartes Kernkapital
Hartes Kernkapital, das zur Einhaltung der Anforderung nach
30
Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a) CRR erforderlich ist (-)
Hartes Kernkapital, das zur Einhaltung der kombinierten
40
Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG erforderlich ist (-)
Hartes Kernkapital, das zur Einhaltung von Anforderungen nach
50
§ 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG zusätzlich erforderlich ist (-)
60 Kernkapital
Kernkapital, das zur Einhaltung der Anforderung nach Artikel 92
70
Absatz 1 Buchstabe b) CRR erforderlich ist (-)
Kernkapital, das zur Einhaltung von Anforderungen nach § 10
80
Absatz 3 und Absatz 4 KWG zusätzlich erforderlich ist (-)
90 Eigenmittel
Eigenmittel, die zur Einhaltung der Anforderung aus Artikel 92
100
Absatz 1 Buchstabe c) CRR erforderlich sind (-)
Eigenmittel, die zur Einhaltung von Anforderungen nach § 10
110
Absatz 3 und Absatz 4 KWG zusätzlich erforderlich sind (-)
2347

2348
RDP-R Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von den regulatorischen Eigenmitteln
ID (Z) ID (U) ID (S) 10 20 30 40 50 60
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
Im RDP berücksichtigter Methodische Änderungen seit dem
Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert Angepasster Wert
Wert letzten Meldestichtag
1.2 Angaben zu in den Eigenmitteln berücksichtigten Posten
120 Fonds für allgemeine Bankrisiken
130 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten
140 Ungebundene Vorsorgereserven nach § 340f HGB
150 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten
160 Stille Reserven gemäß § 10 Absatz 2b Satz 1 Nummer 6 und 7 KWG a. F.
170 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten
180 JGDYRQLQ,PPRELOLHQ
190 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten
200 JGDYRQLQ:HUWSDSLHUHQ
210 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten
220 Neubewertungsrücklage
230 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten
240 Verbindlichkeiten mit laufender Verlustteilnahme
250 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten
260 Nachrangige Verbindlichkeiten ohne laufende Verlustteilnahme
270 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten
280 Anteile im Fremdbesitz
290 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten
300 Aufgelaufene Gewinne und Verluste zum Meldestichtag (+/-)
310 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten (+/-)
320 Eigenbonitätseffekte (+/-)
330 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln eliminiert (+/-)
340 Aktive latente Steuern (-)
350 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln eliminiert (-)
360 Goodwill (-)
370 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln eliminiert (-)
380 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände (-)
390 JGDUXQWHUQLFKWLQGHQ(LJHQPLWWHOQHOLPLQLHUW
400 1 + weiteren Bestandteil oder Abzugsposten hinzufügen
410 1

RDP-R Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von den regulatorischen Eigenmitteln
ID (Z) ID (U) ID (S) 10 20 30 40 50 60
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
Im RDP berücksichtigter Methodische Änderungen seit dem
Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert Angepasster Wert
Wert letzten Meldestichtag
1.3 Weitere Posten
Planergebnis (+/-)
420
vor Bewertung vor Steuern
430 nach Bewertung nach Steuern
440 Mindestgewinn / Geplante Ausschüttung (-)
450 Ungebundene Vorsorgereserven nach § 26a KWG a. F.
Stille Reserven
460
mit Berücksichtigung steuerlicher Effekte
470 ohne Berücksichtigung steuerlicher Effekte
480 JGDYRQLQ,PPRELOLHQ
490 JGDYRQLQ:HUWSDSLHUHQ
500 JGDYRQLQ%HWHLOLJXQJHQ
510 1 + weiteren Bestandteil der stillen Reserven hinzufügen
520 Stille Lasten (-)
530 JGDYRQLQ,PPRELOLHQ
540 JGDYRQLQ:HUWSDSLHUHQ
550 JGDYRQLQ%HWHLOLJXQJHQ
560 JGDYRQDXV3HQVLRQVYHUSIOLFKWXQJHQ
570 1 + weiteren Bestandteil der stillen Lasten hinzufügen
580 1 + weiteren Bestandteil oder Abzugsposten hinzufügen
590 1.4 Zwischensumme
1.5 Zusätzliche Korrekturposten
600 Abzugsposten für bereits im RDP berücksichtigte Risiken (-)
610 Nicht explizit zur Abdeckung von Risiken berücksichtigter Puffer (-)
620 1.6 Gesamt
2. Ergänzende Angaben und Erläuterungen
630
2349

Anlage 20
2350
(zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1)
RDP-BI Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von der externen Rechnungslegung (IFRS)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
ID (Z) ID (U) ID (S) 10 20 30 40 50 60
1. Zusammensetzung des Risikodeckungspotenzials
Im RDP berücksichtigter Methodische Änderungen seit dem
Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert Angepasster Wert
Wert letzten Meldestichtag
1.1 Risikodeckungspotenzial aus Eigenkapital
10 Bilanzielles Eigenkapital
1.2 Nachrichtliche Posten
20 Neubewertungsrücklage
30 Anteile im Fremdbesitz
40 Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
50 Cash-Flow-Hedge-Rücklage
1.3 Weitere Posten
60 Verbindlichkeiten mit laufender Verlustteilnahme
70 Nachrangige Verbindlichkeiten ohne laufende Verlustteilnahme
nachrichtlich: von in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen
80
begebene Instrumente
Planergebnis (+/-)
90
vor Bewertung vor Steuern
100 nach Bewertung nach Steuern
110 Mindestgewinn / Geplante Ausschüttung (-)
120 Aufgelaufene Gewinne und Verluste zum Meldestichtag (+/-)
Stille Reserven
130
mit Berücksichtigung steuerlicher Effekte
140 ohne Berücksichtigung steuerlicher Effekte
150 JGDYRQLQ,PPRELOLHQ
160 JGDYRQLQ:HUWSDSLHUHQ
170 JGDYRQLQ%HWHLOLJXQJHQ
180 1 + weiteren Bestandteil der stillen Reserven hinzufügen
190 Stille Lasten (-)
200 JGDYRQLQ,PPRELOLHQ
210 JGDYRQLQ:HUWSDSLHUHQ
220 JGDYRQLQ%HWHLOLJXQJHQ
230 JGDYRQDXV3HQVLRQVYHUSIOLFKWXQJHQ
240 1 + weiteren Bestandteil der stillen Lasten hinzufügen

RDP-BI Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von der externen Rechnungslegung (IFRS)
ID (Z) ID (U) ID (S) 10 20 30 40 50 60
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
Im RDP berücksichtigter Methodische Änderungen seit dem
Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert Angepasster Wert
Wert letzten Meldestichtag
Nicht zur zweckfreien Verlustabdeckung zur Verfügung stehende
250
Posten (-)
260 Aktive latente Steuern (-)
270 Goodwill (-)
280 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände (-)
290 Eigenbonitätseffekte (+/-)
Zur Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe c)
300
CRR benötigte Eigenmittel (-)
JGDUXQWHU]XU(LQKDOWXQJGHU$QIRUGHUXQJHQQDFK$UWLNHO
310
Absatz 1 Buchstabe b) benötigtes Kernkapital (-)
JGDUXQWHU]XU(LQKDOWXQJGHU$QIRUGHUXQJHQ
320 nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a) CRR
benötigtes hartes Kernkapital (-)
Hartes Kernkapital, das zur Einhaltung der kombinierten
330
Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG erforderlich ist (-)
Eigenmittel, die zur Einhaltung der Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und
340
Absatz 4 KWG erforderlich sind (-)
JGDUXQWHU.HUQNDSLWDOGDV]XU(LQKDOWXQJGHU
350 Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG
erforderlich ist (-)
JGDUXQWHUKDUWHV.HUQNDSLWDOGDV]XU
360 Einhaltung der Anforderungen nach § 10
Absatz 3 und Absatz 4 KWG erforderlich ist (-)
370 1 + weiteren Bestandteil oder Abzugsposten hinzufügen
380 1.4 Zwischensumme
1.5 Zusätzliche Korrekturposten
390 Abzugsposten für bereits im RDP berücksichtigte Risiken (-)
400 Nicht explizit zur Abdeckung von Risiken berücksichtigter Puffer (-)
410 1.6 Gesamt
2351

RDP-BI Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von der externen Rechnungslegung (IFRS)
2352
ID (Z) ID (U) ID (S) 10 20 30 40 50 60
2. Ergänzende Angaben und Erläuterungen
420
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014

Anlage 21
(zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1)
RDP-BH Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von der externen Rechnungslegung (HGB)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
ID (Z) ID (U) ID (S) 10 20 30 40 50 60
1. Zusammensetzung des Risikodeckungspotenzials
Im RDP berücksichtigter Methodische Änderungen seit dem
Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert Angepasster Wert
Wert letzten Meldestichtag
1.1 Risikodeckungspotenzial aus Eigenkapital
10 Bilanzielles Eigenkapital
1.2 Nachrichtliche Posten
20 Anteile im Fremdbesitz
Rücklage für Anteile am herrschenden oder mit Mehrheitsbesitz beteiligten
30
Unternehmen
40 Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
50 Drohverlustrückstellung wegen verlustfreier Bewertung des Zinsbuchs
1.3 Weitere Posten
60 Fonds für allgemeine Bankrisiken
70 Verbindlichkeiten mit laufender Verlustteilnahme
80 Nachrangige Verbindlichkeiten ohne laufende Verlustteilnahme
nachrichtlich: von in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen
90
begebene Instrumente
100 Ungebundene § 340f HGB Reserven
110 Ungebundene Vorsorgereserven nach § 26a KWG a. F.
Planergebnis (+/-)
120
vor Bewertung vor Steuern
130 nach Bewertung nach Steuern
140 Mindestgewinn / Geplante Ausschüttung (-)
150 Aufgelaufene Gewinne und Verluste zum Meldestichtag (+/-)
Stille Reserven
160
mit Berücksichtigung steuerlicher Effekte
170 ohne Berücksichtigung steuerlicher Effekte
180 JGDYRQLQ,PPRELOLHQ
190 JGDYRQLQ:HUWSDSLHUHQ
200 JGDYRQLQ%HWHLOLJXQJHQ
210 1 + weiteren Bestandteil der stillen Reserven hinzufügen
2353

2354
RDP-BH Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von der externen Rechnungslegung (HGB)
ID (Z) ID (U) ID (S) 10 20 30 40 50 60
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
Im RDP berücksichtigter Methodische Änderungen seit dem
Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert Angepasster Wert
Wert letzten Meldestichtag
220 Stille Lasten (-)
230 JGDYRQLQ,PPRELOLHQ
240 JGDYRQLQ:HUWSDSLHUHQ
250 JGDYRQLQ%HWHLOLJXQJHQ
260 JGDYRQDXV3HQVLRQVYHUSIOLFKWXQJHQ
270 1 + weiteren Bestandteil der stillen Lasten hinzufügen
Nicht zur zweckfreien Verlustabdeckung zur Verfügung stehende
280
Posten (-)
290 Aktive latente Steuern (-)
300 Goodwill (-)
310 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände (-)
Zur Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe c)
320
CRR benötigte Eigenmittel (-)
330 JGDUXQWHU]XU(LQKDOWXQJGHU$QIRUGHUXQJHQQDFK$UWLNHO
Absatz 1 Buchstabe b) benötigtes Kernkapital (-)
JGDUXQWHU]XU(LQKDOWXQJGHU$QIRUGHUXQJHQ
340 nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a) CRR
benötigtes hartes Kernkapital (-)
Hartes Kernkapital, das zur Einhaltung der kombinierten
350
Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG erforderlich ist (-)
Eigenmittel, die zur Einhaltung der Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und
360
Absatz 4 KWG erforderlich sind (-)
JGDUXQWHU.HUQNDSLWDOGDV]XU(LQKDOWXQJGHU
370 Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG
erforderlich ist (-)
380 JGDUXQWHUKDUWHV.HUQNDSLWDOGDV]XU
Einhaltung der Anforderungen nach § 10
Absatz 3 und Absatz 4 KWG erforderlich ist (-)
390 1 + weiteren Bestandteil oder Abzugsposten hinzufügen
400 1.4 Zwischensumme
1.5 Zusätzliche Korrekturposten
410 Abzugsposten für bereits im RDP berücksichtigte Risiken (-)
420 Nicht explizit zur Abdeckung von Risiken berücksichtigter Puffer (-)
430 1.6 Gesamt

RDP-BH Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von der externen Rechnungslegung (HGB)
ID (Z) ID (U) ID (S) 10 20 30 40 50 60
2. Ergänzende Angaben und Erläuterungen
440
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
2355

Anlage 22
2356
(zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1)
RDP-BW 5LVLNRGHFNXQJVSRWHQ]LDO6WHXHUXQJVNUHLV.15«%DUZHUWLJH$EOHLWXQJ
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
ID (Z) ID (U) ID (S) 10 20 30 40 50
1. Zusammensetzung des Risikodeckungspotenzials (Barwertige Ableitung)
Im RDP berücksichtigter Methodische Änderungen seit dem
Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert Angepasster Wert
Wert letzten Meldestichtag
1.1 Risikodeckungspotenzial aus Nettovermögenswert
10 Nettovermögenswert
20 JGDYRQ%DUZHUWGHV=LQVEXFKV
30 JGDYRQ.RVWHQEDUZHUW
40 JGDYRQ6WDQGDUGULVLNRNRVWHQEDUZHUW
+ weiteren Bestandteil oder Abzugsposten des
50 1
Nettovermögenswerts hinzufügen
60 1 + weiteren Bestandteil oder Abzugsposten hinzufügen
1.2 Posten
70 Zur Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe c)
CRR benötigte Eigenmittel (-)
JGDUXQWHU]XU(LQKDOWXQJGHU$QIRUGHUXQJHQQDFK$UWLNHO
80
Absatz 1 Buchstabe b) benötigtes Kernkapital (-)
JGDUXQWHU]XU(LQKDOWXQJGHU$QIRUGHUXQJHQQDFK
90 Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a) CRR benötigtes
hartes Kernkapital (-)
Hartes Kernkapital, das zur Einhaltung der kombinierten
100
Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG erforderlich ist (-)
Eigenmittel, die zur Einhaltung der Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und
110
Absatz 4 KWG erforderlich sind (-)
JGDUXQWHU.HUQNDSLWDOGDV]XU(LQKDOWXQJGHU$QIRUGHUXQJHQ
120
nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG erforderlich ist (-)
130 JGDUXQWHUKDUWHV.HUQNDSLWDOGDV]XU(LQKDOWXQJGHU
Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG
erforderlich ist (-)
140 + weiteren Abzugsposten hinzufügen

RDP-BW 5LVLNRGHFNXQJVSRWHQ]LDO6WHXHUXQJVNUHLV.15«%DUZHUWLJH$EOHLWXQJ
ID (Z) ID (U) ID (S) 10 20 30 40 50
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
Im RDP berücksichtigter Methodische Änderungen seit dem
Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert Angepasster Wert
Wert letzten Meldestichtag
1.3 Zusätzliche Korrekturposten
150 Abzugsposten für bereits im RDP berücksichtigte Risiken
160 Nicht explizit zur Abdeckung von Risiken berücksichtigter Puffer
170 1.4 Gesamt
Erläuterungen:
180
2. Qualitative Angaben
2.1 Wie werden die Standardrisikokosten ermittelt? Bitte erläutern Sie kurz die Systematik.
Erläuterungen:
190
200 2.2 Wie werden die Ablauffiktionen bei Positionen mit unbestimmter Kapitalbindung für die Barwertberechnung hergeleitet?
Erläuterungen:
210
2.3 Werden Erträge aus erwartetem Neugeschäft berücksichtigt? Falls ja, bitte kurz erläutern.
Erläuterungen:
220
3. Ergänzende Angaben und Erläuterungen
230
2357

Anlage 23
(zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1)
RSK
ID (Z) ID (U1) ID (U2) ID (S) 10
2358
/LPLWHXQG5LVLNHQ6WHXHUXQJVNUHLV.15«
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
20 30 40 50 60
1. In der Risikotragfähigkeitsbetrachtung quantifizierte wesentliche Risiken
Risikoart
(Mehrfachauswahl möglich)
10 1
20 1 1
Unterkategorie Risikobetrag Risikolimit Limitüberschreitung Berechnungs-
seit letztem intervall
Meldestichtag
(falls zutreffend)
+ Unterkategorie hinzufügen
+ Risikoart hinzufügen
30 Gesamt ohne Inter-Risikodiversifikationseffekte
40 Inter-Risikodiversifikationseffekte
50 Gesamt mit Inter-Risikodiversifikationseffekten

RSK /LPLWHXQG5LVLNHQ6WHXHUXQJVNUHLV.15«
ID (Z) ID (U1) ID (U2) ID (S) 70 80 90 100
1. In der Risikotragfähigkeitsbetrachtung quantifizierte wesentliche Risiken (Fortsetzung Zeile)
Angaben zum Risikoquantifizierungsverfahren
Ansatz/Methode Risikobetrachtungshorizont
10 1
«
20 1 1
«
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
2359

RSK /LPLWHXQG5LVLNHQ6WHXHUXQJVNUHLV.15«
ID (Z) ID (U1) ID (U2) ID (S) 110 120
1. In der Risikotragfähigkeitsbetrachtung quantifizierte wesentliche Risiken
2360
130 140
(Fortsetzung Zeile)
Angaben zum Risikoquantifizierungsverfahren
Minimale Haltedauer
Haltedauer
(in Geschäftstagen)
10 1
«
20 1 1
«
Maximale Haltedauer
Risikobegriff
(in Geschäftstagen)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014

RSK
ID (Z) ID (U1) ID (U2) ID (S) 150
1. In der Risikotragfähigkeitsbetrachtung
Methodische Änderungen seit dem
letzten Meldestichtag
10 1
«
20 1 1
«
30
40
/LPLWHXQG5LVLNHQ6WHXHUXQJVNUHLV.15«
160 170 180
quantifizierte wesentliche Risiken (Fortsetzung Zeile)
Definition / Abgrenzung Erläuterung Aggregation der Risiken (nicht für
der Risikoarten Meldungen von Einzelinstituten)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
2361

2362
RSK /LPLWHXQG5LVLNHQ6WHXHUXQJVNUHLV.15«
ID (Z) ID (U1) ID (U2) ID (S) 10 20
2. Risiken, die bereits im RDP berücksichtigt sind
Wurden bereits im Rahmen der RDP-Ableitung bestimmte Risikoarten durch eine Abzugsposition
30 40 50 60
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
berücksichtigt? Falls ja, um welche Risikoarten
handelt es sich? Bitte geben Sie soweit möglich den auf die jeweilige Risikoart entfallenden Betrag an.
60 1 Risikoart
Änderung der Angaben: + Risikoart hinzufügen
Erläuterungen:
70 1
3. Limite
3.1 Wie bestimmt sich das Gesamtlimit in Abschnitt 1?
80 Fester Prozentsatz des Risikodeckungspotenzials
90 Fester Prozentsatz des Gesamtlimits aus Abschnitt 3.2
100 Differenz in absoluter Höhe zum Risikodeckungspotenzial
110 Differenz in absoluter Höhe zum Gesamtlimit
120 Absoluter Betrag
Sonstiges (bitte kurz erläutern)
130
Betrag
(in Prozent ohne Nachkommastellen)
(in Prozent ohne Nachkommastellen)
3.2 Gibt es ein höheres Gesamtlimit als die Summe der Risikolimite (ggf. inkl. Inter-Risikodiversifikationseffekte) in Abschnitt 1, das gleichzeitig kleiner
ist als das Risikodeckungspotenzial? Falls ja, wie bestimmt sich das Gesamtlimit?
140 Fester Prozentsatz des Risikodeckungspotenzials
150 Differenz in absoluter Höhe zum Risikodeckungspotenzial
160 Absoluter Betrag
Sonstiges (bitte kurz erläutern)
170
(in Prozent ohne Nachkommastellen)

RSK /LPLWHXQG5LVLNHQ6WHXHUXQJVNUHLV.15«
ID (Z) ID (U1) ID (U2) ID (S) 10 20 30 40 50 60
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
4. Überschreitungen des RDP zwischen Meldestichtagen
4.1 Überstiegen die Risiken seit dem Stichtag der letzten Meldung das zur Abdeckung zur Verfügung stehende Risikodeckungspotenzial?
Falls ja, um welchen Betrag?
180
4.2 Überstiegen die Risiken seit dem Stichtag der letzten Meldung das Gesamtlimit?
Falls ja, um welchen Betrag?
190
Erläuterungen:
200
5. Berücksichtigung eingetretener Verluste bzw. geringerer Gewinne
210 5.1 Wie werden bereits eingetretene Verluste berücksichtigt?
220 5.2 Wie werden geringere Gewinne als in der RDP-Ableitung angenommen berücksichtigt?
230 5.3 Falls Berücksichtigung über Risikoseite erfolgt, wie hoch ist der Betrag nach etwaigen Diversifikationseffekten?
Erläuterungen:
240
6. Nicht mit Risikodeckungspotenzial unterlegte wesentliche Risiken
Haben Sie wesentliche Risiken identifziert, die nicht mit Risikodeckungspotenzial unterlegt werden? Falls ja, so geben Sie diese bitte an.
250 Risikoart
Änderung der Angaben: + Risikoart hinzufügen
Erläuterungen:
260
2363

2364
RSK /LPLWHXQG5LVLNHQ6WHXHUXQJVNUHLV.15«
ID (Z) ID (U1) ID (U2) ID (S) 10 20 30 40 50 60
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
7. Adressenausfallrisiken - Kreditportfoliomodelle
Modell 1
270 1 7.1 Auf welchem Grundtypus basiert Ihr Kreditportfoliomodell?
280 1 7.2 Anwendungsbereich des Kreditportfoliomodells (bei "Zusammengefasster Meldung"):
290 1 1 7.3 Einbezogene Positionen:
300 1 1 7.3.1 Welcher Risikobegriff wird zugrunde gelegt?
310 1 1 7.3.2 Worauf werden die Risiken bezogen?
320 1 1 7.3.3 Wie fließen die Risikopositionen in die Kreditrisikoberechnung ein?
330 1 1 7.3.4 In welcher Form fließen Verlustquoten (LGDs) in die Kreditrisikoberechnung ein?
Änderung der Angaben: + Position hinzufügen
Erläuterungen:
340 1
Änderung der Angaben: + Modell hinzufügen
8. Ergänzende Angaben und Erläuterungen
350

Anlage 24
(zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1)
STG Steuerungsmaßnahmen und zukünftige Risikotragfähigkeit
ID (Z) ID (U) ID (S) 10 20
1. Frequenz der Berichterstattung
Welche Frequenz der Berichterstattung ist in dem
10 Ad-hoc
Erläuterungen:
20
30 40 50 60
RTF-Konzept vorgesehen?
2. Beschlüsse auf der Grundlage der Risikotragfähigkeitsberechnung
Wurden im Zeitraum seit der letzten RTF-Meldung aufgrund einer bereits vorliegenden oder sich konkret abzeichnenden
Gefährdung der Risikotragfähigkeit Beschlüsse gefasst? Falls ja, welchen Inhalt hatten die Beschlüsse?
(Mehrfachnennung möglich)
Beschlussgegenstand
30 Änderung der Risikostrategie
40 Aus- /Abbau von Aktivitäten/Geschäftsfeldern
50 Anpassungen der internen Steuerung
60 Preispolitik
70 Veränderungen bei Limiten
80 Maßnahmen zur Reduktion der Risiken
90 Sonstige Steuerungsmaßnahmen
Erläuterungen:
100
(bitte kurz erläutern)
(bitte kurz erläutern)
(bitte kurz erläutern)
(bitte kurz erläutern)
(bitte kurz erläutern)
(bitte kurz erläutern)
(bitte kurz erläutern)
3. Maßnahmen zur Verstärkung des Risikodeckungspotenzials
Wurden aufgrund einer bereits vorliegenden oder sich konkret abzeichnenden Gefährdung der Risikotragfähigkeit Maßnahmen
zur Verstärkung des Risikodeckungspotenzials (z.
B. Kapitalerhöhung, Verzicht auf Gewinnausschüttung) beschlossen und/oder
durchgeführt bzw. sind solche Maßnahmen konkret (kurz- und mittelfristige Kapitalplanung) geplant?
Falls ja, geben Sie diese bitte nachfolgend an.
Maßnahme
110 1
Änderung der Angaben: + Maßnahme hinzufügen
Erläuterungen:
120
4. Kapitalplanung
Höhe Zeitraum / Zeitpunkt
Start Ende
130 4.1 Auf welchen Zeitraum erstreckt sich Ihre regulatorische Kapitalplanung? (in ganzen Monaten)
140 4.2 Auf welchen Zeitraum erstreckt sich Ihre interne Kapitalplanung? (in ganzen Monaten)
150 4.3 Anzahl der Szenarien, anhand derer Sie die Kapitalplanung durchführen:
Erläuterungen:
160
5. Ergänzende Angaben und Erläuterungen
170
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2014 I S. 2336. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
Prüfwert des Textes fb4bf0b99cd482fb….