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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2014, S. 1566

BGBl. 2014 I S. 1566 · 55.044 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.

Textauszug (durchsuchbar)

BGBl. 2014, Seite 1566 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1566
                                        Zweite Verordnung
               zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren
                                     (2. AGMahnVordrVÄndV)
                                            Vom 30. September 2014

  Auf Grund des § 46a Absatz 8 des Arbeitsgerichts-
gesetzes, der zuletzt durch Artikel 3 Absatz 1 des Ge-
setzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geän-
dert worden ist, verordnet das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales:

                       Artikel 1
               Änderung der Verordnung
             zur Einführung von Vordrucken
       für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

   Die Verordnung zur Einführung von Vordrucken für

das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren vom 15. Dezem-

ber 1977 (BGBl. I S. 2625), die zuletzt durch Artikel 8

Absatz 5 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I

S. 2355) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 1a wird wie folgt gefasst:
                           „§ 1a

          Beschriftung mittels Schreibprogramm

     (1) Der in Anlage 1 bestimmte Vordruck kann in
  einem aus Blatt 1 bis 3 bestehenden Teil des Vor-
  drucks für den Antrag auf Erlass des Mahnbe-
  scheids und in einem aus Blatt 3 bis 5 bestehenden
  Teil des Vordrucks für den Antrag auf Erlass des
  Vollstreckungsbescheids in einer Ausführung ver-
  wendet werden, in der die Blätter jeweils einzeln mit-
  hilfe eines Schreibprogramms zu beschriften sind.
  Das Programm muss
  1. die Übereinstimmung der von Blatt 1 auf Blatt 2
     bis 5 und der von Blatt 3 auf Blatt 4 und 5 zu
     übertragenden Angaben gewährleisten,
  2. gegen verändernde Eingriffe in die auf die Folge-
     blätter zu übertragenden Angaben hinreichend
     geschützt sein und

  3. die Ausfüllung des unteren Anschriftenfeldes auf

     dem mit dem Antrag auf Erlass des Mahnbe-
     scheids einzureichenden Blatt 3 und auf Blatt 4
     vorsehen.
     (2) Der Hersteller der Vordrucke sowie der Her-
  steller und die Bezeichnung des für die Beschriftung
  verwendeten Programms müssen mindestens auf
  Blatt 1 und dem für den Antrag auf Erlass des Voll-
  streckungsbescheids verwendeten Blatt 3 erkennbar
  gemacht sein. Blatt 1 muss in dem freien Feld neben
  dem Raum für den Eingangsstempel des Gerichts
  anstelle des dort vorgesehenen Anschriftenfensters
  den Vermerk enthalten: „Die Angaben zum Inhalt des
  Mahnbescheids auf diesem von mir unterschriebe-
  nen Blatt stimmen mit denen auf Blatt 2 und 3 über-
  ein.“ In dem mit dem Antrag auf Erlass des Mahn-
  bescheids einzureichenden Blatt 3 entfallen in der
  Zustellungsnachricht der letzte Satz und der Vor-
  druck auf der Rückseite. Das für den Antrag auf

  Erlass des Vollstreckungsbescheids verwendete
  Blatt 3 soll ohne die Zustellungsnachricht aufgeführt
  werden und muss in dem freien Feld neben dem
  Raum für den Eingangsstempel des Gerichts an-
  stelle des dort vorgesehenen Anschriftenfensters
  den Vermerk enthalten: „Das mir vom Gericht mitge-
  teilte Zustellungsdatum des Mahnbescheids wurde
  richtig und vollständig auf das für den Erlass des
  Vollstreckungsbescheids verwendete Blatt 3 über-
  tragen und durch meine Unterschrift oder meine
  elektronische Signatur bestätigt. Die Angaben zum

  Inhalt des Vollstreckungsbescheids auf diesem

  Blatt stimmen mit denen auf Blatt 4 und 5 überein.“.

  Nach Abstimmung mit dem Gericht kann den beiden

  Teilvordrucken als jeweils zusätzliches Blatt das

  bereits vom Antragsteller vorbereitend mit Namen
  und Anschrift und beim zweiten Teilvordruck auch
  mit der Geschäftsnummer des Gerichts ausgefüllte
  Formblatt der Postzustellungsurkunde beigefügt

  werden.

     (3) Die Blätter sollen mit einem Durchschreibemit-
  tel versehen sein, das auch bei handschriftlicher Be-
  arbeitung durch das Gericht die Lesbarkeit der
  Durchschriften gewährleistet; § 1 Absatz 2 Satz 5
  gilt entsprechend.
    (4) Wird der Mahnantrag von einem Rechtsanwalt
  gestellt, ist nur die Form der Antragstellung nach
  den Absätzen 1 bis 3 zulässig.
     (5) Die Gerichte für Arbeitssachen können die in
  Absatz 1 bezeichnete Ausführung auch mithilfe eines
  Datenverarbeitungsprogramms erstellen. Das Pro-
  gramm muss die in Absatz 1 Satz 2 vorgesehenen
  Anforderungen erfüllen. Der Hersteller der Vordrucke
  muss mindestens auf Blatt 1 und dem für den Antrag
  auf Erlass des Vollstreckungsbescheids verwende-

  ten Blatt 3 erkennbar sein.

     (6) Treten nicht dem Gericht zuzurechnende
  Mängel auf, ist die Anwendung der vorstehenden
  Vorschriften auszusetzen, bis die Ursache behoben
  ist.“
2. In § 2 Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe „§ 504“
   die Angabe „und § 505“ eingefügt.
3. § 2a wird aufgehoben.

4. § 2b wird § 2a und erhält folgende Fassung:
                           „§ 2a

                 Überleitungsvorschrift
    Die bisher eingeführten Vordrucke können bis
  zum 30. April 2015 verwendet werden, wenn sie
  der Anlage 1 in der Fassung des Artikels 32 Num-
  mer 1 des „Gesetzes zur Einführung des Euro in
  Rechtspflegegesetzen und in Gesetzen des Straf-
BGBl. 2014, Seite 1567 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1567
  und Ordungswidrigkeitenrechts, zur Änderung der
  Mahnvordruckverordnungen sowie zur Änderung
  weiterer Gesetze“ vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I
  S. 3574) entsprechen.“
5. Vordruck für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid
   (Anlage 1 der Verordnung)
  Das Vorblatt, das Entwurfsblatt und Blatt 1 bis 5 des
  gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 1 in Anlage 1 bestimm-

  ten Vordrucks für den Mahn- und Vollstreckungsbe-
  scheid erhalten die in der Anlage bestimmte Fas-
  sung.

                     Artikel 2
                   Inkrafttreten
   Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung
in Kraft.
                               Der Bundesrat hat zugestimmt.
                               Berlin, den 30. September 2014
                                          Die Bundesministerin
                                         für Arbeit und
Soziales
                                              Andrea Nahles
BGBl. 2014, Seite 1568 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1568


                                   Anlage zu Artikel 1 Nummer 5


 Anlage 1




                                              Vordruck
                              für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid

BGBl. 2014, Seite 1569 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1569


     Der Antrag wird gerichtet
     an das
     Arbeitsgericht                                                                             Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts
                                                                                                Bei Schreiben an das Gericht stets angeben
       PLZ, Ort

➀

                                                                                               Die dunklen Felder bitte freilassen.
➁      Antragsgegner/Antragsgegnerin; gesetzl. Vertr.                                          Diese werden vom zuständigen Gericht ausgefüllt.




       PLZ              Ort




                                                             Mahnbescheid                                                                                  Datum des Mahnbescheids

➂      Antragsteller/Antragstellerin; gesetzl. Vertr., Prozessbevollm.; Bankverbindung                                  Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:




➃      macht gegen Sie
         und                                                                                                                                    als Gesamtschuldner
➄      folgenden Anspruch geltend (genaue Bezeichnung, insbes. mit Zeitangabe, brutto oder netto):




➅      Die Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder die Gegenleistung bereits erbracht wurde.
➆      Hauptforderung                                       Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung

                                                    EUR
➇      Nebenforderung

                                                    EUR
➈      Auslagen für dieses Verfahren

                                                    EUR
➉      Gesamtbetrag                                         zuzügl. der oben        Die Gerichtskosten werden vom Gericht erst nach Beendigung des Mahnverfahrens
                                                    EUR     genannten Zinsen        eingezogen.


     Das Gericht hat n i c h t geprüft, ob dem Antragsteller/der Antragstellerin der Anspruch zusteht.
     Es fordert Sie hiermit auf, innerhalb von e i n e r W o c h e seit der Zustellung dieses Bescheids e n t w e d e r die vor-
     stehend bezeichneten Beträge, soweit Sie den geltend gemachten Anspruch als begründet ansehen, zu begleichen o d e r
     dem Gericht auf dem beigefügten Vordruck mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen.
     Wenn Sie die geforderten Beträge nicht begleichen und wenn Sie auch nicht Widerspruch erheben, kann der Antragsteller/die Antragstellerin nach
     Ablauf der Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken und aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben.




                    Rechtspfleger/Rechtspflegerin

                                                                                                           Ort, Datum
                                                                                     Antrag
     Anschrift Antragst./gesetzl. Vertr./Prozessbevollm.                                                                             Es wird beantragt, aufgrund der vorste-
                                                                                               Eingangsstempel des Gerichts
                                                                                                                                     henden Angaben einen Mahnbescheid
11
                                                                                                                                     zu erlassen.
                                                                                                                                     12
                                                                                                                                          Im Falle des Widerspruchs wird Termin zur
                                                                                                                                          mündlichen Verhandlung beantragt.

                                                                                                                                     13
                                                                                                                                          Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird
                                                                                                                                          versichert.

                                                                                                                                     14   Hier die Zahl der ausgefüllten Vordrucke ange-
                                                                                                                                          ben, falls sich der Antrag gegen mehrere Per-
                                                                                                                                          sonen richtet.




                                                                                                                            Unterschrift Antragst./gesetz. Vertr./Prozessbevollm.
         B l a t t 1: Antrag und Urschrift    BMAS – 36.2 - 11/91 V

BGBl. 2014, Seite 1570 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1570
       Arbeitsgericht

         PLZ, Ort

                                                                    Mahnbescheid

         Antragsteller/Antragstellerin; gesetzl. Vertr.; Prozessbevollm.; Bankverbindung

         macht gegen Sie
              und

Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts
Bei Schreiben an das Gericht stets angeben

                                                           Datum des Mahnbescheids

                        Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:

                                                 als Gesamtschuldner
         folgenden Anspruch geltend (genaue Bezeichnung, insbes. mit Zeitangabe, brutto oder netto):
         Die Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder die Gegenleistung bereits erbracht wurde.
         Hauptforderung                                            Zinsen, Bezeichnung der

                                                         EUR
         Nebenforderung

                                                         EUR
         Auslagen für dieses Verfahren

                                                         EUR
         Gesamtbetrag                                              zuzügl. der oben
                                                         EUR       genannten Zinsen
Nebenforderung

  Die Gerichtskosten werden vom Gericht erst nach Beendigung des Mahnverfahrens
  eingezogen.
       Das Gericht hat n i c h t geprüft, ob dem Antragsteller/der Antragstellerin der Anspruch zusteht.
       Es fordert Sie hiermit auf, innerhalb von e i n e r W o c h e seit der Zustellung dieses Bescheids e n t w e d e r die vor-
       stehend bezeichneten Beträge, soweit Sie den geltend gemachten Anspruch als begründet ansehen, zu begleichen o d e r
       dem Gericht auf dem beigefügten Vordruck mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen.
       Wenn Sie die geforderten Beträge nicht begleichen und wenn Sie auch nicht Widerspruch erheben, kann der Antragsteller/die Antragstellerin nach
       Ablauf der Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken und aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben.

       gez.
                         Rechtspfleger/Rechtspflegerin

Ausgefertigt
                  Urkundsbeamter/Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
                                                                Beachten Sie bitte die Hinweise auf der Rückseite
              B l a t t 2: Ausfertigung für Antragsgegner/Antragsgegnerin   BMAS – 37.2 - 11/91 V
BGBl. 2014, Seite 1571 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1571
                                           Hinweise des Gerichts
Bitte beachten Sie, dass das Gericht im Mahnverfahren nicht prüft, ob der geltend gemachte Anspruch begründet ist.
Lassen Sie daher Zweifel, ob der Anspruch besteht, nicht auf sich
der Zinsen) betreffen.
beruhen, auch wenn diese nur eine Nebenforderung (z. B. Höhe
Schauen Sie sich vielmehr sofort alle Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen (Vertrag, Lohn-/Gehaltsabrechnung, Kontoauszug,
Zahlungsbelege usw.) genau an.
Verbleiben danach Zweifel, so kann es sich empfehlen, sich umgehend mit einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin oder mit einer
sonst zur Rechtsberatung befugten Person oder Stelle in Verbindung zu setzen. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sind zur Rechts-
beratung insbesondere auch befugt: Vertreter von Gewerkschaften oder von Vereinigungen von Arbeitgebern oder von Zusammen-
schlüssen solcher Verbände. Die genannten Personen und Stellen erteilen auch Auskunft darüber, wie der Staat Bürgern hilft, die
die Kosten einer Rechtsberatung oder Rechtsverteidigung nicht aufbringen können.

                         Zahlungen
Zahlungen aufgrund des Mahnbescheids – gleichgültig, ob sie
die Hauptforderung, die Zinsen, Nebenforderungen oder die
vorgerichtlichen Kosten betreffen – sind nur an den Antragstel-
ler/die Antragstellerin zu richten.
Das Gericht kann Ihre Zahlung nicht entgegennehmen.

Zahlen Sie an den Antragsteller/die Antragstellerin unmittelbar
oder auf das von ihm/ihr bezeichnete Konto.

            Zahlungsaufschub, Ratenzahlung
Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung kann nur der Antrag-

steller/die Antragstellerin bewilligen.

Wenn Sie die Zahlung zur Zeit nicht voll aufbringen können,
empfiehlt es sich, mit dem Antragsteller/der Antragstellerin oder
dessen/deren Prozessbevollmächtigten zu verhandeln. Verhand-
lungen führen erfahrungsgemäß häufig zum Erfolg, wenn eine
Teilzahlung angeboten wird.

Das Gericht kann Ihnen keinen Zahlungsaufschub und keine
Ratenzahlung bewilligen.

                    Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit befreit nicht von der Verpflichtung, eine

Schuld zu bezahlen. Ein Widerspruch kann selbst dann nicht

auf Zahlungsunfähigkeit gestützt werden, wenn diese auf

Krankheit, Erwerbslosigkeit und anderen Notlagen beruht.

Bei finanzieller Notlage kann es sich im einzelnen Fall empfeh-
len, mit einer Schuldnerberatungsstelle der öffentlichen oder
freien Wohlfahrtspflege Verbindung aufzunehmen.

Rückseite von Blatt 2

                        Widerspruch
Falls Einwendungen gegen den Anspruch bestehen, können Sie
sich zur Wehr setzen, indem Sie Widerspruch erheben.
Sollten Sie den Anspruch nicht bestreiten können, ist ein Wider-
spruch zwecklos und verursacht Ihnen weitere Kosten.

Widersprechen Sie dem Mahnbescheid daher nur, wenn Sie
meinen, nicht, noch nicht oder wegen eines Teils der ge-
forderten Beträge nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein, oder
wenn Sie durch Ihr Verhalten dem Antragsteller/der Antrag-
stellerin keinen Anlass gegeben haben, gegen Sie gerichtlich
vorzugehen.

Bitte überlegen Sie Ihre Entscheidung sorgfältig und holen Sie

nötigenfalls umgehend Rechtsrat ein, bevor Sie den
Widerspruch erheben.

Der Widerspruch soll mit einem Vordruck der beigefügten Art
erhoben werden. Der Vordruck ist bei jedem Arbeitsgericht
erhältlich und wird dort, wenn Sie es wünschen, auch ausgefüllt.
Zu richten ist der Widerspruch an das Gericht, das den um-
seitigen Mahnbescheid erlassen hat.

Wenn Sie den Anspruch nicht insgesamt, sondern nur wegen
einer einzelnen Forderung oder eines einzelnen Rechnungs-
postens oder eines Teils davon als unbegründet ansehen (z. B.
die geforderten Zinsen, soweit diese einen bestimmten Prozent-

satz übersteigen), sollten sie den Widerspruch ausdrücklich

auf diese Forderung, diesen Rechnungsposten oder den Teil-

betrag beschränken. Dadurch können Sie sich Mehrkosten

ersparen.

         Weiteres Verfahren nach Widerspruch
Wird rechtzeitig Widerspruch erhoben und beantragt eine Partei
die Durchführung der mündlichen Verhandlung, so hat das
Arbeitsgericht dem Antragsteller/der Antragstellerin unverzüglich
aufzugeben, seinen/ihren Anspruch binnen zwei Wochen schrift-
lich zu begründen. Bei Eingang der Anspruchsbegründung
bestimmt das Arbeitsgericht den Termin zur mündlichen Ver-
handlung. Geht die Anspruchsbegründung nicht rechtzeitig ein,
so wird bis zu ihrem Eingang der Termin nur auf Ihren Antrag
bestimmt.
BGBl. 2014, Seite 1572 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1572


       Arbeitsgericht                                                                                Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts
                                                                                                     Bei Schreiben an das Gericht stets angeben

        PLZ, Ort



                                                                                                                                                                     Datum des
                                                                                                                                                                     Vollstreckungsbescheids
         Antragsgegner/Antragsgegnerin; gesetzl. Vertr.
                                                                                                      Zustellungsnachricht an Antragsteller/Antragstellerin
                                                                                                      In Ihrer Mahnsache ist dem Antragsgegner/der Antragsgegnerin der Mahnbescheid an
                                                                                                      dem aus folgendem Vordruckteil ersichtlichen Tag zugestellt worden.
                                                                                                      Prüfen Sie, nachdem die mit dem darauffolgenden Tag beginnende Ein-Wochen-Frist
                                                                                                      abgelaufen ist, ob der Antragsgegner/die Antragsgegnerin die Schuld beglichen hat.
                                                                                                      Sollte das nicht der Fall sein und sollte auch nicht Widerspruch erhoben sein, können
                                                                                                      Sie den Erlass des Vollstreckungsbescheids beantragen.
                                                                                                      Verwenden Sie dazu bitte nur diesen Vordruck und beachten Sie die Hinweise auf der
                                                                                                      Rückseite.
                                                                                                        Die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts
         PLZ              Ort


                                                                                                                                                                 zugestellt am:
       Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid vom
         Antragsteller/Antragstellerin; gesetzl. Vertr.; Prozessbevollm.; Bankverbindung                                       Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:




         macht gegen Sie
           und                                                                                                                                          als Gesamtschuldner
         folgenden Anspruch geltend:




         Die Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder die Gegenleistung bereits erbracht wurde.
         Hauptforderung                                          Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung

                                                           EUR
         Nebenforderung

                                                           EUR
         Auslagen des Antragstellers/der Antragstellerin

                                                           EUR
         Gesamtbetrag                                            zuzügl. der oben        Die Gerichtskosten tragen Sie als Antragsgegner/Antragsgegnerin; sie werden nach
                                                           EUR   genannten Zinsen        Beendigung des Verfahrens von Ihnen eingezogen.

         Auf der Grundlage des Mahnbescheids ergeht Vollstreckungsbescheid
         ➁ wegen vorste-                ➂ wegen
            hender Beträge

         abzüglich gezahlter ➃


         Hinzu kommt folgender weiterer Kostenbetrag ➄                                                                         Dieser Bescheid wurde dem Antragsgegner/der Antragsgegnerin
                                                                                                                               zugestellt am:


         Auslagen für dieses Verfahren                                                                               EUR




                      Rechtspfleger/Rechtspflegerin

          Antragst.       ges. Vertr.     Prozessbev.                                                             Ort, Datum
       wurde VB-Ausf. erteilt am:
                                                                                          Antrag➀
                                                                                                    Eingangsstempel des Gerichts             Es wird beantragt, aufgrund der vorstehenden
                                                                                                                                             Angaben Vollstreckungsbescheid zu erlassen.

                                                                                                                                             Antragsgegner/Antragsgegnerin hat geleistet
                                                                                                                                            ➅    keine Zahlungen.           nur die oben ange-
                                                                                                                                                                            gebenen Zahlungen.

                                                                                                                                            ➆    Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird
                                                                                                                                                 versichert.




                                                                                                                                   Unterschrift Antragst./gesetzl. Vertr./Prozessbevollm.
            B l a t t 3: Zustellungsnachricht, Antrag und Urschrift    BMAS – 38.2 - 11/91 V

BGBl. 2014, Seite 1573 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1573

                                                                           Ausfüllhinweise
                                                     Der Vordruck kann handschriftlich ausgefüllt werden. Auszu-
                                                     füllen sind die mit den Nummern ➀ bis ➆ bezeichneten Felder.
                                                     Die dunkleren (mit Raster unterlegten) Felder bitte nicht
                                                     beschriften.
 An das                                              ➀ Der Antrag darf erst nach Ablauf von einer Woche seit
 Arbeitsgericht                                        der Zustellung des Mahnbescheids (Zustellungsdatum um-
                                                       seitig) gestellt werden. Ist der Tag der Zustellung ein Sonn-
                                                       abend, endet die Frist nicht am Sonnabend der folgenden
                                                       Woche, sondern erst mit Ablauf des darauf folgenden näch-
                                                       sten Werktages. Beachten Sie ferner, dass die Wirkung des
                                                       Mahnbescheids wegfällt, wenn Sie den Vollstreckungs-
                                                       bescheid nicht innerhalb von sechs Monaten seit der Zu-
 PLZ         Ort
                                                       stellung des Mahnbescheids beantragen. Sollte der Voll-
                                                       streckungsbescheid nicht innerhalb dieser Frist beantragt
                                                       werden, haben Sie die bisher entstandenen Gerichtskosten
                                                       zu tragen.
                                                     ➁ Hat der Antragsgegner/die Antragsgegnerin nichts ge-
                                                       zahlt, sind das Kästchen bei ➁ und das Kästchen bei ➅ an-
                                                       zukreuzen.
                                                     ➂ Hier kann in anderen Fällen als Teilzahlung (vgl. dazu ➃), ins-
                                                       besondere bei Teilwiderspruch und Aufrechnung durch
                                                       den Antragsgegner/die Antragsgegnerin der Teil des An-
                                                       spruchs bezeichnet werden, für den der Vollstreckungs-
                                                       bescheid beantragt wird.
                                                     ➃ Hat der Antragsgegner/die Antragsgegnerin Teilzahlun-
                                                       gen geleistet, bitte Kästchen ➁ und das zweite Kästchen bei
                                                       ➅ ankreuzen. Die Zahlungen sind in Zeile ➃ nach Betrag und
                                                       Daten ihres Eingangs einzeln (... EUR am ..., ... EUR am ...,
                                                       EUR ...am ..., usw.) zu bezeichnen.
                                                     ➄ Weitere Kosten des Verfahrens
                                                       In diesem Feld können Sie etwaige weitere Auslagen (z. B.
                                                       Porto für die Übersendung dieses Antrags an das Gericht)
                                                       eintragen.
                                                     ➅ Vgl. die Erläuterung zu ➁ und ➃.
                                                     ➆ Nur von einer/einem Bevollmächtigten anzukreuzen.




Rückseite von Blatt 3

BGBl. 2014, Seite 1574 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1574
       Arbeitsgericht

         PLZ, Ort

         Antragsgegner/Antragsgegnerin; gesetzl. Vertr.

         PLZ               Ort

       Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid vom
         Antragsteller/Antragstellerin; gesetzl. Vertr.; Prozessbevollm.; Bankverbindung

         macht gegen Sie
              und
         folgenden Anspruch geltend:

Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts
Bei Schreiben an das Gericht stets angeben

                                                              Datum des
                                                              Vollstreckungsbescheids

                                                          zugestellt am:

                        Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:

                                                 als Gesamtschuldner
         Die Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder die Gegenleistung bereits erbracht wurde.
         Hauptforderung                                               Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung

                                                            EUR
         Nebenforderung

                                                            EUR
         Auslagen des Antragstellers/der Antragstellerin

                                                            EUR
         Gesamtbetrag                                                 zuzügl. der oben
                                                           EUR        genannten Zinsen

         Auf der Grundlage des Mahnbescheids ergeht Vollstreckungsbescheid
              wegen vorste-               wegen
              hender Beträge

         abzüglich gezahlter

         Hinzu kommt folgender weiterer Kostenbetrag

         Auslagen für dieses Verfahren

       gez.
                         Rechtspfleger/Rechtspflegerin

Die Gerichtskosten tragen Sie als Antragsgegner/Antragsgegnerin; sie werden nach
Beendigung des Verfahrens von Ihnen eingezogen.

                                    Dieser Bescheid wurde dem Antragsgegner/der Antragsgegnerin
                                    zugestellt am:

                           EUR

                         Ausgefertigt
                                            Urkundsbeamter/Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
              B l a t t 4: Ausfertigung für Antragsteller/Antragstellerin   BMAS – 39.2 - 11/91 V
BGBl. 2014, Seite 1575 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1575



                              Hinweis für Antragsteller/Antragsstellerin
                               Der Vollstreckungsbescheid geht Ihnen hiermit in Ausfertigung zu.
                                Bitte beachten Sie, dass Sie Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung
                 (Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung o. ä.) beim zuständigen Amtsgericht selbst einleiten müssen.




Rückseite von Blatt 4

BGBl. 2014, Seite 1576 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1576
       Arbeitsgericht

         PLZ, Ort

       Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid vom

Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts
Bei Schreiben an das Gericht stets angeben

                                                               Datum des
                                                               Vollstreckungsbescheids

                                                           zugestellt am:
         Antragsteller/Antragstellerin; gesetzl. Vertr.; Prozessbevollm.; Bankverbindung                                        Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:

         macht gegen Sie
              und
         folgenden Anspruch geltend:

         Die Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass der
         Hauptforderung

                                                           EUR
         Nebenforderung

                                                           EUR
         Auslagen des Antragstellers/der Antragstellerin

                                                           EUR
         Gesamtbetrag
                                                           EUR

                                                                                        als Gesamtschuldner

Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder die Gegenleistung bereits erbracht wurde.
  Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung

  zuzügl. der oben         Die Gerichtskosten tragen Sie als Antragsgegner/Antragsgegnerin; sie werden nach
  genannten Zinsen         Beendigung des Verfahrens von Ihnen eingezogen.
         Auf der Grundlage des Mahnbescheids ergeht Vollstreckungsbescheid
               wegen vorste-             wegen
               hender Beträge

         abzüglich gezahlter

         Hinzu kommt folgender weiterer Kostenbetrag

         Auslagen für dieses Verfahren

       gez.
                         Rechtspfleger/Rechtspflegerin

       Rechtsbehelfsbelehrung

  EUR

Ausgefertigt
                   Urkundsbeamter/Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
       Gegen diesen Vollstreckungsbescheid kann Einspruch erhoben werden. Der Einspruch muss binnen einer Notfrist von einer Woche nach
       Zustellung des Vollstreckungsbescheids beim obigen Arbeitsgericht schriftlich eingegangen sein oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle
       erklärt werden. Der Schriftform kann auch durch Einreichung eines elektronischen Dokuments genügt werden, soweit das elektronische
       Dokument für die Bearbeitung durch das Arbeitsgericht geeignet ist und die Einreichung elektronischer Dokumente bei dem Arbeitsgericht
       im Mahnverfahren zugelassen ist. Das Dokument soll mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Beachten Sie bitte die Hinweise auf der Rückseite
              B l a t t 5: Ausfertigung für Antragsgegner/Antragsgegnerin   BMAS – 40.2 - 11/91 V
BGBl. 2014, Seite 1577 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1577
                                           Hinweise des Gerichts
Bitte beachten Sie, dass das Gericht im Mahnverfahren nicht prüft, ob der geltend gemachte Anspruch begründet ist.
Lassen Sie daher Zweifel, ob der Anspruch besteht, nicht auf sich beruhen, auch wenn diese nur eine Nebenforderung (z.B. Höhe
der Zinsen) betreffen.
Schauen Sie sich vielmehr sofort alle Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen (Vertrag, Lohn-/Gehaltsabrechnung, Kontoauszug,
Zahlungsbelege usw.) genau an.
Verbleiben danach Zweifel, so kann es sich empfehlen, sich umgehend mit einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin oder mit einer
sonst zur Rechtsberatung befugten Person oder Stelle in Verbindung zu setzen. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sind zur Rechts-
beratung insbesondere auch befugt: Vertreter von Gewerkschaften oder von Vereinigungen von Arbeitgebern oder von Zusammen-
schlüssen solcher Verbände. Die genannten Personen und Stellen erteilen auch Auskunft darüber, wie der Staat Bürgern hilft, die
die Kosten einer Rechtsberatung oder Rechtsverteidigung nicht aufbringen können.

                         Zahlungen
Zahlungen – gleichgültig, ob sie die Hauptforderung, die Zinsen,
Nebenforderungen oder die vorgerichtlichen Kosten betreffen –
sind nur an den Antragsteller/die Antragstellerin zu richten.

Das Gericht kann Ihre Zahlung nicht entgegennehmen.
Zahlen Sie an den Antragsteller/die Antragstellerin unmittelbar
oder auf das von ihm bzw. ihr bezeichnete Konto, falls Sie von
dem Gerichtsvollzieher dazu aufgefordert werden, zu dessen
Händen.

            Zahlungsaufschub, Ratenzahlung

Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung kann nur der Antrag-
steller/die Antragstellerin bewilligen.

Wenn Sie die Zahlung zur Zeit nicht voll aufbringen können,

empfiehlt es sich, mit der antragstellenden Person oder ihrem
Prozessbevollmächtigten zu verhandeln. Verhandlungen führen
erfahrungsgemäß häufig zum Erfolg, wenn eine Teilzahlung an-
geboten wird.

Das Gericht kann Ihnen keinen Zahlungsaufschub und keine
Ratenzahlung bewilligen.

                   Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit befreit nicht von der Verpflichtung, eine

Schuld zu bezahlen. Ein Einspruch kann selbst dann nicht auf

Zahlungsunfähigkeit gestützt werden, wenn diese auf Krankheit,

Erwerbslosigkeit und anderen Notlagen beruht.
Bei finanzieller Notlage kann es sich im einzelnen Fall empfeh-
len, mit einer Schuldnerberatungsstelle der öffentlichen oder
freien Wohlfahrtspflege Verbindung aufzunehmen.

Rückseite von Blatt 5

                         Einspruch
Gegen den Vollstreckungsbescheid kann innerhalb einer Frist
von einer Woche, die mit der Zustellung des Bescheids be-
ginnt, Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist an das
Arbeitsgericht zu richten, das den Vollstreckungsbescheid
erlassen hat. Er muss schriftlich eingelegt werden. Sie können
sich auch an die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts wenden
und dort mündlich erklären, dass Sie Einspruch einlegen. Die
Geschäftsstelle fertigt dann über Ihre Erklärung eine Nieder-
schrift an. Wenn Sie sich an die Geschäftsstelle eines anderen
Arbeitsgerichts wenden, beachten Sie bitte, dass die von der
Geschäftsstelle angefertigte Niederschrift Ihres Einspruchs in-
nerhalb der Einspruchsfrist bei dem Arbeitsgericht, das den
Vollstreckungsbescheid erlassen hat, eingehen muss.

Sie haben also, wenn Einwendungen gegen den Anspruch be-
stehen, auch jetzt noch Gelegenheit, sich gegen diesen zur

Wehr zu setzen.

Sollten Sie den Anspruch nicht bestreiten können, ist ein Ein-
spruch zwecklos und verursacht Ihnen weitere Kosten.

Machen Sie daher von dem Einspruch nur Gebrauch, wenn Sie
meinen, nicht, noch nicht oder wegen eines Teils der gefor-
derten Beträge nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein, oder
wenn Sie durch Ihr Verhalten dem Antragsteller oder der Antrag-
stellerin keinen Anlass gegeben haben, gegen Sie gerichtlich

vorzugehen.

Bitte überlegen Sie Ihre Entscheidung sorgfältig und holen Sie

nötigenfalls umgehend Rechtsrat ein, bevor Sie den Einspruch

einlegen.

Wenn Sie den Anspruch nicht insgesamt, sondern nur wegen
einer einzelnen Forderung oder eines einzelnen Rechnungs-
postens oder eines Teils davon als unbegründet ansehen (z. B.
die geforderten Zinsen, soweit diese einen bestimmten Prozent-
satz übersteigen), sollten Sie den Einspruch ausdrücklich
auf diese Forderung, diesen Rechnungsposten oder den Teil-
betrag beschränken. Dadurch können Sie sich Mehrkosten
ersparen.

           Weiteres Verfahren nach Einspruch
Wird rechtzeitig Einspruch eingelegt, bestimmt das Arbeits-
gericht Termin zur mündlichen Verhandlung.
BGBl. 2014, Seite 1578 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1578

            Der Antrag wird gerichtet
            an das
            Arbeitsgericht                                                                                  Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts
                                                                                                            Bei Schreiben an das Gericht stets angeben
              PLZ, Ort

       ➀


       ➁      Antragsgegner/Antragsgegnerin; gesetzl. Vertr.




              PLZ              Ort




                                                                         Mahnbescheid                                                                                  Datum des Mahnbescheids

       ➂      Antragsteller/Antragstellerin; gesetzl. Vertr., Prozessbevollm.; Bankverbindung                                       Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:




       ➃      macht gegen Sie
                und                                                                                                                                         als Gesamtschuldner
       ➄      folgenden Anspruch geltend (genaue Bezeichnung, insbes. mit Zeitangabe, brutto oder netto):




       ➅      Die Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder die Gegenleistung bereits erbracht wurde.
       ➆      Hauptforderung                                            Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung

                                                              EUR
       ➇      Nebenforderung

                                                              EUR
       ➈      Auslagen für dieses Verfahren

                                                              EUR
       ➉      Gesamtbetrag                                              zuzügl. der oben        Die Gerichtskosten werden vom Gericht erst nach Beendigung des Mahnverfahrens
                                                              EUR       genannten Zinsen        eingezogen.


            Das Gericht hat n i c h t geprüft, ob dem Antragsteller/der Antragstellerin der Anspruch zusteht.
            Es fordert Sie hiermit auf, innerhalb von e i n e r W o c h e seit der Zustellung dieses Bescheids e n t w e d e r die vor-
            stehend bezeichneten Beträge, soweit Sie den geltend gemachten Anspruch als begründet ansehen, zu begleichen o d e r
            dem Gericht auf dem beigefügten Vordruck mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen.
            Wenn Sie die geforderten Beträge nicht begleichen und wenn Sie auch nicht Widerspruch erheben, kann der Antragsteller/die Antragstellerin nach
            Ablauf der Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken und aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben.




                           Rechtspfleger/Rechtspflegerin

                                                                                                                       Ort, Datum
                                                                                                 Antrag
            Anschrift Antragst./gesetzl. Vertr./Prozessbevollm.                                                                                  Es wird beantragt, aufgrund der vorste-
                                                                                                           Eingangsstempel des Gerichts
                                                                                                                                                 henden Angaben einen Mahnbescheid
       11
                                                                                                                                                 zu erlassen.
                                                                                                                                                 12
                                                                                                                                                      Im Falle des Widerspruchs wird Termin zur
                                                                                                                                                      mündlichen Verhandlung beantragt.

                                                                                                                                                 13
                                                                                                                                                      Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird
                                                                                                                                                      versichert.

                                                                                                                                                 14   Hier die Zahl der ausgefüllten Vordrucke ange-
                                                                                                                                                      ben, falls sich der Antrag gegen mehrere Per-
                                                                                                                                                      sonen richtet.




                                                                                                                                        Unterschrift Antragst./gesetz. Vertr./Prozessbevollm.
                B l a t t 6: Mehrfertigung für Antragsteller/Antragstellerin

BGBl. 2014, Seite 1579 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1579
Vorblatt

             Vordruck für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid
                                                      – Arbeitsgerichte –
                                       Dieses Vorblatt und das Entwurfsblatt bitte abtrennen.
Im gerichtlichen Mahnverfahren können Sie schnell und einfach einen Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid)
über eine Geldforderung erwirken, wenn Einwendungen der von Ihnen in
gegnerin in Anspruch genommenen Partei nicht zu erwarten sind. Bevor
dem Verfahren als Antragsgegner/Antrags-
Sie einen Mahnbescheid beantragen, sollten
Sie prüfen, ob Sie dieser Ihre Forderungen in klarer, übersichtlicher Form in Rechnung gestellt haben. Holen Sie dies
nötigenfalls nach. Sonst könnte die in Anspruch genommene Partei dem
weil sie nicht nachprüfen kann, welche Beträge für welche Leistungen

                      Ausfüllhinweise

Der Vordrucksatz kann mit einer Schreibmaschine oder ersatz-
weise von Hand ausgefüllt werden. Der Vordruck ist mit einem
Durchschreibemittel versehen und vollständig (sämtliche Seiten)
auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass beim Ausfüllen von Hand nur
durch einen ausreichenden Druck ein Durchschreiben auf sämt-
liche Seiten möglich ist. Reichen Sie dann den vollständig aus-

gefüllten Vordrucksatz (s. dazu unter „Weiteres Verfahren“) ein.

Von Ihnen auszufüllen sind die hellen Felder. Die dunkleren
mit Raster unterlegten Felder bitte nicht beschriften.

Bei ausnahmsweise nicht ausreichendem Schreibraum kön-
nen Sie ein besonderes Blatt benutzen. Dieses bitte 5fach bei-
fügen und in dem betreffenden Feld auf das Blatt hinweisen.
Sollten Sie den Vordrucksatz durch die Post an das Gericht über-
mitteln, schützen Sie ihn bitte durch eine geeignete Verpackung
(Kartoneinlage) vor Durchdrucken während der Übermittlung.

Wird der Mahnantrag von einem Rechtsanwalt gestellt, kann der
Vordruck nicht benutzt werden. Vielmehr ist die Formularaus-
führung zur Ausfüllung mittels Schreibprogramm zu benutzen.
Zu den Nummern auf Blatt 1 des Vordrucksatzes

➀ Hier sind Postleitzahl und Ort des für das Mahnverfahren
   zuständigen Gerichts einzutragen. Zuständig ist in der Regel
   das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk die von Ihnen in dem
   Verfahren in Anspruch genommene Partei (Antragsgegner/
   Antragsgegnerin) ihren (Wohn-) Sitz hat. Darüber hinaus kann
   auch das Arbeitsgericht zuständig sein, in dessen Bezirk
   die/der Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer gewöhnlich ihre/seine
   Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat (§ 48
   Abs. 1a Arbeitsgerichtsgesetz).
➁ Antragsgegner/Antragsgegnerin ist mit Vorname und Name

  (wenn nötig auch Beruf oder Zusatz wie „jun.“) bzw. vollständi-
  ger Firmenbezeichnung oder Behördenname, Straße, Haus-
  nummer, Postleitzahl, Ort so genau zu bezeichnen, dass Ver-

  wechslungen ausscheiden. Postfachangabe ist unzulässig.

  Bei Gesellschaften und juristischen Personen (z. B. oHG,
  KG, GmbH, AG) ist die vertretungsberechtigte Person im An-
  schriftenfeld mit anzuführen, und zwar anschließend an die
  Firma oder den Namen überleitend mit den Worten „vertreten
  durch...“.
   Ist die in Anspruch genommene Partei eine nicht prozess-
   fähige natürliche Person (z. B. minderjährig), so sind im An-
   schriftenfeld die Person oder Personen (z. B. Eltern) mit anzu-
   führen, von der oder von denen sie gesetzlich vertreten wird,
   und zwar anschließend an den Namen überleitend mit den
   Worten „vertreten durch“.
Mahnbescheid allein deshalb widersprechen,
im einzelnen Sie von ihr verlangen.

  Werden mehrere Personen in Anspruch genommen (z. B.
  Eheleute), so ist für jede von ihnen ein eigener Vordrucksatz
  auszufüllen und in dem Kästchen bei jeweils die Zahl der
  ausgefüllten Vordrucksätze (z. B. bei Eheleuten als Antrags-
  gegner die Zahl „2“) anzugeben. Im Anschriftenfeld ➁ wird in
  jedem Vordrucksatz nur eine Person bezeichnet. Auf die übri-
  gen wird in der Zeile bei ➃ hingewiesen, und zwar anschlie-

  ßend an das Wort „Sie“ mit dem Wort „und...“, so dass es

  z. B. bei Eheleuten in dem Vordrucksatz für den Mann heißt
  „gegen Sie und Ihre Ehefrau...“, in dem Vordrucksatz für die
  Frau „gegen Sie und Ihren Ehemann...“. Beachten Sie bitte
  auch die Hinweise unten zu ➃.

➂ Antragsteller/Antragstellerin ist mit Vorname und Name
  bzw. vollständiger Firmenbezeichnung, Straße, Hausnummer,
  Postleitzahl, Ort genau zu bezeichnen. In gleicher Weise ist
  eine Person zu bezeichnen, die den Antragsteller/die Antrag-
  stellerin gesetzlich vertritt oder der Prozessvollmacht erteilt
  ist. Eine Bezugnahme auf die Bezeichnung im Anschriftenfeld
  bei 11ist unzulässig. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Bank-
  verbindung anzugeben. Sie können hier auch Ihre Telefon-
  verbindung angeben.

➃ Vgl. die Erläuterungen zu ➁. Gesamtschuldnerschaft (§ 421
  BGB) kann nur bei mehreren Schuldnern in Betracht kom-
  men; sie kann in der Regel angenommen werden, wenn sich
  die in dem Verfahren als Antragsgegner/Antragsgegnerin in
  Anspruch genommenen Personen gemeinschaftlich zur Zah-
  lung verpflichtet hatten. In diesem Falle können Sie die ganze
  Forderung einschließlich Zinsen, sonstigen Nebenforderun-
  gen und Auslagen für dieses Verfahren gegen jede dieser
  Personen geltend machen, bis die Zahlung bewirkt ist.

➄ Haupt- und Nebenforderungen sind gesondert und ein-
  zeln zu bezeichnen, ihre Beträge ausschließlich in EUR.

  Typische Bezeichnungen der Hauptforderungen sind z. B.:

  Arbeitsentgelt für die Zeit vom ... bis ... (brutto oder netto)

  Gratifikation aus Anlass ... (brutto oder netto)

  Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle für die Zeit vom ... bis ...
  (brutto oder netto)
  Auf Grund Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des
  Amtsgerichts ... vom ... (GSchNr....) gepfändete und zur Ein-
  ziehung überwiesene oder auf Grund Abtretungserklärung
  vom ... abgetretene Entgeltansprüche des ... (Name und An-
  schrift des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin) für die Zeit
  vom ... bis ... .
  Schadenersatzanspruch im Rahmen des Arbeitsverhältnis-
  ses wegen ...
                                                      - Bitte wenden -
BGBl. 2014, Seite 1580 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1580
         Forderung aus Entgeltüberzahlung für die Zeit vom ...
         bis ...

         Auch sonstige Forderungen sind unverwechselbar, d. h. vor

         allem mit Zeitangabe, so genau wie möglich zu bezeichnen.

         Die sachliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts muss sich

         aus der Bezeichnung ergeben.

         Nur für Unternehmer oder Zessionar bei Anspruch aus Ver-

         trag nach den §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs:
         Bitte machen Sie die zusätzlich vorgeschriebene Angabe in
         der Form „Anspruch aus Vertrag gemäß den §§ 491 bis 509
         BGB vom ... . Effektiver Jahreszins ... %.“ In den Fällen der
         §§ 504 und 505 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genügt die
         Form „Anspruch aus Vertrag gemäß den §§ 491 bis 509
         BGB“.

       ➅ Das Mahnverfahren ist nicht für Ansprüche zulässig, die von
         einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängen. Bitte
         prüfen Sie daher, ob Ihr Anspruch von einer Gegenleistung
         abhängt, die Sie dem/der Antragsgegner/in noch zu erbringen
         haben.

       ➆ Bei mehreren Hauptforderungen ist deren Gesamtsumme

         einzutragen. Bitte geben Sie die Einzelbeträge im Feld ➄ an,
         soweit es sich bei diesen nicht um Rechnungsposten einer
         Zusammenstellung (z. B. Rechnung, Kontoauszug) handelt,
         die der in Anspruch genommenen Partei (Antragsgegner/in)
         bereits vorliegt. Zinsen bitte genau bezeichnen nach dem

         Zinsfuß („... % jährlich/monatlich“), dem zu verzinsenden
         Geldbetrag („aus ... EUR“) und dem Zeitraum („ vom ... bis
         ...“, „ab ...“).
       ➇ Als Nebenforderung können hier auch für einen zurück-
         liegenden Zeitraum ausgerechnete Zinsen angegeben
         werden. Bei mehreren selbständigen Nebenforderungen soll
         – entsprechend der Praxis bei der Bezeichnung mehrerer
         Hauptforderungen – in das Betragsfeld der Gesamtbetrag
         eingetragen werden, die Einzelbeträge mit der Bezeichnung
         im hierfür vorgesehenen Feld neben Betragsfeldern ➆, ➇
         und ➈. Sofern der Schreibraum nicht ausreicht, sind die

         Einzelbeträge mit Bezeichnung auf einem 5fach beizufügen-
         den Blatt anzuführen, auf das dann im Feld neben den
         Betragsfeldern ➆, ➇ und ➈ Bezug genommen wird. Keiner

       Rückseite des Vorblatts

     aufgeschlüsselten Bezeichnung nach Einzelbeträgen bedür-
     fen Nebenforderungen, die typische, durch den Verzug
     entstandene Schäden zusammenfassend bezeichnen (z. B.

     „Porto“, „Telefon“, „Schreibauslagen für zweite und weitere

     Mahnungen“ oder „Auslagen für Auskunft über Wohnort des

     Antragsgegners“).

     Die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung sind

     grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

➈ Auslagen für dieses Verfahren, die Sie in dem Feld angeben
     können, sind z. B. die Kosten dieses Vordrucksatzes und das
     Porto für die Einsendung an das Gericht. Nicht geltend ma-
     chen können Sie hier die Kosten einer anwaltlichen Beratung
     oder Vertretung (siehe auch Hinweis unter ➇).

➉ Die Gerichtskosten werden erst nach Beendigung des
  Mahnverfahrens eingezogen. Kostenvorschüsse werden nicht
  erhoben. Gerichtskosten sind die Gerichtsgebühr und die
  Auslagen für die Zustellung des Mahn- und Vollstreckungsbe-
  scheids. Sie werden nach Abschluss des Verfahrens fällig.

11   Wiederholen Sie hier Ihre Anschrift. Auf die Angaben bei ➂

     darf nicht Bezug genommen werden.

12   Anzukreuzen, wenn im Falle des Widerspruchs das streitige
     Verfahren duchgeführt werden soll.

13   Nur von einem /einer Bevollmächtigten anzukreuzen.
14   Nur auszufüllen, wenn in dem Verfahren als Antragsgeg-
     ner/Antragsgegnerin mehrere Personen in Anspruch genom-
     men werden (s. oben letzter Absatz zu ➁).

                    Weiteres Verfahren

     Vom Gericht erhalten Sie, wenn Ihr Antrag ordnungsgemäß
     ausgefüllt ist und keine Schwierigkeiten bei der Zustellung
     des Mahnbescheids auftreten, zunächst die Zustellungs-
     nachricht (s. rechts oben auf Blatt 3 des Vordrucksatzes).

     Wie dann zu verfahren ist, entnehmen Sie dieser Nach-
     richt.

Herkunft dieses Textes

Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2014 I S. 1566. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).

Ableitung: issue-pdf-decol · Prüfwert des Textes 4037095f1f1b8818….