Gesetze / Gesetzblätter
Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2014, S. 1566
BGBl. 2014 I S. 1566 · 55.044 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
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Zweite Verordnung
zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren
(2. AGMahnVordrVÄndV)
Vom 30. September 2014
Auf Grund des § 46a Absatz 8 des Arbeitsgerichts-
gesetzes, der zuletzt durch Artikel 3 Absatz 1 des Ge-
setzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geän-
dert worden ist, verordnet das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales:
Artikel 1
Änderung der Verordnung
zur Einführung von Vordrucken
für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren
Die Verordnung zur Einführung von Vordrucken für
das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren vom 15. Dezem-
ber 1977 (BGBl. I S. 2625), die zuletzt durch Artikel 8
Absatz 5 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I
S. 2355) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 1a wird wie folgt gefasst:
„§ 1a
Beschriftung mittels Schreibprogramm
(1) Der in Anlage 1 bestimmte Vordruck kann in
einem aus Blatt 1 bis 3 bestehenden Teil des Vor-
drucks für den Antrag auf Erlass des Mahnbe-
scheids und in einem aus Blatt 3 bis 5 bestehenden
Teil des Vordrucks für den Antrag auf Erlass des
Vollstreckungsbescheids in einer Ausführung ver-
wendet werden, in der die Blätter jeweils einzeln mit-
hilfe eines Schreibprogramms zu beschriften sind.
Das Programm muss
1. die Übereinstimmung der von Blatt 1 auf Blatt 2
bis 5 und der von Blatt 3 auf Blatt 4 und 5 zu
übertragenden Angaben gewährleisten,
2. gegen verändernde Eingriffe in die auf die Folge-
blätter zu übertragenden Angaben hinreichend
geschützt sein und
3. die Ausfüllung des unteren Anschriftenfeldes auf
dem mit dem Antrag auf Erlass des Mahnbe-
scheids einzureichenden Blatt 3 und auf Blatt 4
vorsehen.
(2) Der Hersteller der Vordrucke sowie der Her-
steller und die Bezeichnung des für die Beschriftung
verwendeten Programms müssen mindestens auf
Blatt 1 und dem für den Antrag auf Erlass des Voll-
streckungsbescheids verwendeten Blatt 3 erkennbar
gemacht sein. Blatt 1 muss in dem freien Feld neben
dem Raum für den Eingangsstempel des Gerichts
anstelle des dort vorgesehenen Anschriftenfensters
den Vermerk enthalten: „Die Angaben zum Inhalt des
Mahnbescheids auf diesem von mir unterschriebe-
nen Blatt stimmen mit denen auf Blatt 2 und 3 über-
ein.“ In dem mit dem Antrag auf Erlass des Mahn-
bescheids einzureichenden Blatt 3 entfallen in der
Zustellungsnachricht der letzte Satz und der Vor-
druck auf der Rückseite. Das für den Antrag auf
Erlass des Vollstreckungsbescheids verwendete
Blatt 3 soll ohne die Zustellungsnachricht aufgeführt
werden und muss in dem freien Feld neben dem
Raum für den Eingangsstempel des Gerichts an-
stelle des dort vorgesehenen Anschriftenfensters
den Vermerk enthalten: „Das mir vom Gericht mitge-
teilte Zustellungsdatum des Mahnbescheids wurde
richtig und vollständig auf das für den Erlass des
Vollstreckungsbescheids verwendete Blatt 3 über-
tragen und durch meine Unterschrift oder meine
elektronische Signatur bestätigt. Die Angaben zum
Inhalt des Vollstreckungsbescheids auf diesem
Blatt stimmen mit denen auf Blatt 4 und 5 überein.“.
Nach Abstimmung mit dem Gericht kann den beiden
Teilvordrucken als jeweils zusätzliches Blatt das
bereits vom Antragsteller vorbereitend mit Namen
und Anschrift und beim zweiten Teilvordruck auch
mit der Geschäftsnummer des Gerichts ausgefüllte
Formblatt der Postzustellungsurkunde beigefügt
werden.
(3) Die Blätter sollen mit einem Durchschreibemit-
tel versehen sein, das auch bei handschriftlicher Be-
arbeitung durch das Gericht die Lesbarkeit der
Durchschriften gewährleistet; § 1 Absatz 2 Satz 5
gilt entsprechend.
(4) Wird der Mahnantrag von einem Rechtsanwalt
gestellt, ist nur die Form der Antragstellung nach
den Absätzen 1 bis 3 zulässig.
(5) Die Gerichte für Arbeitssachen können die in
Absatz 1 bezeichnete Ausführung auch mithilfe eines
Datenverarbeitungsprogramms erstellen. Das Pro-
gramm muss die in Absatz 1 Satz 2 vorgesehenen
Anforderungen erfüllen. Der Hersteller der Vordrucke
muss mindestens auf Blatt 1 und dem für den Antrag
auf Erlass des Vollstreckungsbescheids verwende-
ten Blatt 3 erkennbar sein.
(6) Treten nicht dem Gericht zuzurechnende
Mängel auf, ist die Anwendung der vorstehenden
Vorschriften auszusetzen, bis die Ursache behoben
ist.“
2. In § 2 Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe „§ 504“
die Angabe „und § 505“ eingefügt.
3. § 2a wird aufgehoben.
4. § 2b wird § 2a und erhält folgende Fassung:
„§ 2a
Überleitungsvorschrift
Die bisher eingeführten Vordrucke können bis
zum 30. April 2015 verwendet werden, wenn sie
der Anlage 1 in der Fassung des Artikels 32 Num-
mer 1 des „Gesetzes zur Einführung des Euro in
Rechtspflegegesetzen und in Gesetzen des Straf-

und Ordungswidrigkeitenrechts, zur Änderung der
Mahnvordruckverordnungen sowie zur Änderung
weiterer Gesetze“ vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I
S. 3574) entsprechen.“
5. Vordruck für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid
(Anlage 1 der Verordnung)
Das Vorblatt, das Entwurfsblatt und Blatt 1 bis 5 des
gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 1 in Anlage 1 bestimm-
ten Vordrucks für den Mahn- und Vollstreckungsbe-
scheid erhalten die in der Anlage bestimmte Fas-
sung.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung
in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den 30. September 2014
Die Bundesministerin
für Arbeit und
Soziales
Andrea Nahles

Anlage zu Artikel 1 Nummer 5
Anlage 1
Vordruck
für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid

Der Antrag wird gerichtet
an das
Arbeitsgericht Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts
Bei Schreiben an das Gericht stets angeben
PLZ, Ort
➀
Die dunklen Felder bitte freilassen.
➁ Antragsgegner/Antragsgegnerin; gesetzl. Vertr. Diese werden vom zuständigen Gericht ausgefüllt.
PLZ Ort
Mahnbescheid Datum des Mahnbescheids
➂ Antragsteller/Antragstellerin; gesetzl. Vertr., Prozessbevollm.; Bankverbindung Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:
➃ macht gegen Sie
und als Gesamtschuldner
➄ folgenden Anspruch geltend (genaue Bezeichnung, insbes. mit Zeitangabe, brutto oder netto):
➅ Die Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder die Gegenleistung bereits erbracht wurde.
➆ Hauptforderung Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung
EUR
➇ Nebenforderung
EUR
➈ Auslagen für dieses Verfahren
EUR
➉ Gesamtbetrag zuzügl. der oben Die Gerichtskosten werden vom Gericht erst nach Beendigung des Mahnverfahrens
EUR genannten Zinsen eingezogen.
Das Gericht hat n i c h t geprüft, ob dem Antragsteller/der Antragstellerin der Anspruch zusteht.
Es fordert Sie hiermit auf, innerhalb von e i n e r W o c h e seit der Zustellung dieses Bescheids e n t w e d e r die vor-
stehend bezeichneten Beträge, soweit Sie den geltend gemachten Anspruch als begründet ansehen, zu begleichen o d e r
dem Gericht auf dem beigefügten Vordruck mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen.
Wenn Sie die geforderten Beträge nicht begleichen und wenn Sie auch nicht Widerspruch erheben, kann der Antragsteller/die Antragstellerin nach
Ablauf der Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken und aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben.
Rechtspfleger/Rechtspflegerin
Ort, Datum
Antrag
Anschrift Antragst./gesetzl. Vertr./Prozessbevollm. Es wird beantragt, aufgrund der vorste-
Eingangsstempel des Gerichts
henden Angaben einen Mahnbescheid
11
zu erlassen.
12
Im Falle des Widerspruchs wird Termin zur
mündlichen Verhandlung beantragt.
13
Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird
versichert.
14 Hier die Zahl der ausgefüllten Vordrucke ange-
ben, falls sich der Antrag gegen mehrere Per-
sonen richtet.
Unterschrift Antragst./gesetz. Vertr./Prozessbevollm.
B l a t t 1: Antrag und Urschrift BMAS – 36.2 - 11/91 V

Arbeitsgericht
PLZ, Ort
Mahnbescheid
Antragsteller/Antragstellerin; gesetzl. Vertr.; Prozessbevollm.; Bankverbindung
macht gegen Sie
und
Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts
Bei Schreiben an das Gericht stets angeben
Datum des Mahnbescheids
Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:
als Gesamtschuldner
folgenden Anspruch geltend (genaue Bezeichnung, insbes. mit Zeitangabe, brutto oder netto):
Die Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder die Gegenleistung bereits erbracht wurde.
Hauptforderung Zinsen, Bezeichnung der
EUR
Nebenforderung
EUR
Auslagen für dieses Verfahren
EUR
Gesamtbetrag zuzügl. der oben
EUR genannten Zinsen
Nebenforderung
Die Gerichtskosten werden vom Gericht erst nach Beendigung des Mahnverfahrens
eingezogen.
Das Gericht hat n i c h t geprüft, ob dem Antragsteller/der Antragstellerin der Anspruch zusteht.
Es fordert Sie hiermit auf, innerhalb von e i n e r W o c h e seit der Zustellung dieses Bescheids e n t w e d e r die vor-
stehend bezeichneten Beträge, soweit Sie den geltend gemachten Anspruch als begründet ansehen, zu begleichen o d e r
dem Gericht auf dem beigefügten Vordruck mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen.
Wenn Sie die geforderten Beträge nicht begleichen und wenn Sie auch nicht Widerspruch erheben, kann der Antragsteller/die Antragstellerin nach
Ablauf der Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken und aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben.
gez.
Rechtspfleger/Rechtspflegerin
Ausgefertigt
Urkundsbeamter/Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Beachten Sie bitte die Hinweise auf der Rückseite
B l a t t 2: Ausfertigung für Antragsgegner/Antragsgegnerin BMAS – 37.2 - 11/91 V

Hinweise des Gerichts
Bitte beachten Sie, dass das Gericht im Mahnverfahren nicht prüft, ob der geltend gemachte Anspruch begründet ist.
Lassen Sie daher Zweifel, ob der Anspruch besteht, nicht auf sich
der Zinsen) betreffen.
beruhen, auch wenn diese nur eine Nebenforderung (z. B. Höhe
Schauen Sie sich vielmehr sofort alle Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen (Vertrag, Lohn-/Gehaltsabrechnung, Kontoauszug,
Zahlungsbelege usw.) genau an.
Verbleiben danach Zweifel, so kann es sich empfehlen, sich umgehend mit einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin oder mit einer
sonst zur Rechtsberatung befugten Person oder Stelle in Verbindung zu setzen. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sind zur Rechts-
beratung insbesondere auch befugt: Vertreter von Gewerkschaften oder von Vereinigungen von Arbeitgebern oder von Zusammen-
schlüssen solcher Verbände. Die genannten Personen und Stellen erteilen auch Auskunft darüber, wie der Staat Bürgern hilft, die
die Kosten einer Rechtsberatung oder Rechtsverteidigung nicht aufbringen können.
Zahlungen
Zahlungen aufgrund des Mahnbescheids – gleichgültig, ob sie
die Hauptforderung, die Zinsen, Nebenforderungen oder die
vorgerichtlichen Kosten betreffen – sind nur an den Antragstel-
ler/die Antragstellerin zu richten.
Das Gericht kann Ihre Zahlung nicht entgegennehmen.
Zahlen Sie an den Antragsteller/die Antragstellerin unmittelbar
oder auf das von ihm/ihr bezeichnete Konto.
Zahlungsaufschub, Ratenzahlung
Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung kann nur der Antrag-
steller/die Antragstellerin bewilligen.
Wenn Sie die Zahlung zur Zeit nicht voll aufbringen können,
empfiehlt es sich, mit dem Antragsteller/der Antragstellerin oder
dessen/deren Prozessbevollmächtigten zu verhandeln. Verhand-
lungen führen erfahrungsgemäß häufig zum Erfolg, wenn eine
Teilzahlung angeboten wird.
Das Gericht kann Ihnen keinen Zahlungsaufschub und keine
Ratenzahlung bewilligen.
Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit befreit nicht von der Verpflichtung, eine
Schuld zu bezahlen. Ein Widerspruch kann selbst dann nicht
auf Zahlungsunfähigkeit gestützt werden, wenn diese auf
Krankheit, Erwerbslosigkeit und anderen Notlagen beruht.
Bei finanzieller Notlage kann es sich im einzelnen Fall empfeh-
len, mit einer Schuldnerberatungsstelle der öffentlichen oder
freien Wohlfahrtspflege Verbindung aufzunehmen.
Rückseite von Blatt 2
Widerspruch
Falls Einwendungen gegen den Anspruch bestehen, können Sie
sich zur Wehr setzen, indem Sie Widerspruch erheben.
Sollten Sie den Anspruch nicht bestreiten können, ist ein Wider-
spruch zwecklos und verursacht Ihnen weitere Kosten.
Widersprechen Sie dem Mahnbescheid daher nur, wenn Sie
meinen, nicht, noch nicht oder wegen eines Teils der ge-
forderten Beträge nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein, oder
wenn Sie durch Ihr Verhalten dem Antragsteller/der Antrag-
stellerin keinen Anlass gegeben haben, gegen Sie gerichtlich
vorzugehen.
Bitte überlegen Sie Ihre Entscheidung sorgfältig und holen Sie
nötigenfalls umgehend Rechtsrat ein, bevor Sie den
Widerspruch erheben.
Der Widerspruch soll mit einem Vordruck der beigefügten Art
erhoben werden. Der Vordruck ist bei jedem Arbeitsgericht
erhältlich und wird dort, wenn Sie es wünschen, auch ausgefüllt.
Zu richten ist der Widerspruch an das Gericht, das den um-
seitigen Mahnbescheid erlassen hat.
Wenn Sie den Anspruch nicht insgesamt, sondern nur wegen
einer einzelnen Forderung oder eines einzelnen Rechnungs-
postens oder eines Teils davon als unbegründet ansehen (z. B.
die geforderten Zinsen, soweit diese einen bestimmten Prozent-
satz übersteigen), sollten sie den Widerspruch ausdrücklich
auf diese Forderung, diesen Rechnungsposten oder den Teil-
betrag beschränken. Dadurch können Sie sich Mehrkosten
ersparen.
Weiteres Verfahren nach Widerspruch
Wird rechtzeitig Widerspruch erhoben und beantragt eine Partei
die Durchführung der mündlichen Verhandlung, so hat das
Arbeitsgericht dem Antragsteller/der Antragstellerin unverzüglich
aufzugeben, seinen/ihren Anspruch binnen zwei Wochen schrift-
lich zu begründen. Bei Eingang der Anspruchsbegründung
bestimmt das Arbeitsgericht den Termin zur mündlichen Ver-
handlung. Geht die Anspruchsbegründung nicht rechtzeitig ein,
so wird bis zu ihrem Eingang der Termin nur auf Ihren Antrag
bestimmt.

Arbeitsgericht Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts
Bei Schreiben an das Gericht stets angeben
PLZ, Ort
Datum des
Vollstreckungsbescheids
Antragsgegner/Antragsgegnerin; gesetzl. Vertr.
Zustellungsnachricht an Antragsteller/Antragstellerin
In Ihrer Mahnsache ist dem Antragsgegner/der Antragsgegnerin der Mahnbescheid an
dem aus folgendem Vordruckteil ersichtlichen Tag zugestellt worden.
Prüfen Sie, nachdem die mit dem darauffolgenden Tag beginnende Ein-Wochen-Frist
abgelaufen ist, ob der Antragsgegner/die Antragsgegnerin die Schuld beglichen hat.
Sollte das nicht der Fall sein und sollte auch nicht Widerspruch erhoben sein, können
Sie den Erlass des Vollstreckungsbescheids beantragen.
Verwenden Sie dazu bitte nur diesen Vordruck und beachten Sie die Hinweise auf der
Rückseite.
Die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts
PLZ Ort
zugestellt am:
Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid vom
Antragsteller/Antragstellerin; gesetzl. Vertr.; Prozessbevollm.; Bankverbindung Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:
macht gegen Sie
und als Gesamtschuldner
folgenden Anspruch geltend:
Die Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder die Gegenleistung bereits erbracht wurde.
Hauptforderung Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung
EUR
Nebenforderung
EUR
Auslagen des Antragstellers/der Antragstellerin
EUR
Gesamtbetrag zuzügl. der oben Die Gerichtskosten tragen Sie als Antragsgegner/Antragsgegnerin; sie werden nach
EUR genannten Zinsen Beendigung des Verfahrens von Ihnen eingezogen.
Auf der Grundlage des Mahnbescheids ergeht Vollstreckungsbescheid
➁ wegen vorste- ➂ wegen
hender Beträge
abzüglich gezahlter ➃
Hinzu kommt folgender weiterer Kostenbetrag ➄ Dieser Bescheid wurde dem Antragsgegner/der Antragsgegnerin
zugestellt am:
Auslagen für dieses Verfahren EUR
Rechtspfleger/Rechtspflegerin
Antragst. ges. Vertr. Prozessbev. Ort, Datum
wurde VB-Ausf. erteilt am:
Antrag➀
Eingangsstempel des Gerichts Es wird beantragt, aufgrund der vorstehenden
Angaben Vollstreckungsbescheid zu erlassen.
Antragsgegner/Antragsgegnerin hat geleistet
➅ keine Zahlungen. nur die oben ange-
gebenen Zahlungen.
➆ Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird
versichert.
Unterschrift Antragst./gesetzl. Vertr./Prozessbevollm.
B l a t t 3: Zustellungsnachricht, Antrag und Urschrift BMAS – 38.2 - 11/91 V

Ausfüllhinweise
Der Vordruck kann handschriftlich ausgefüllt werden. Auszu-
füllen sind die mit den Nummern ➀ bis ➆ bezeichneten Felder.
Die dunkleren (mit Raster unterlegten) Felder bitte nicht
beschriften.
An das ➀ Der Antrag darf erst nach Ablauf von einer Woche seit
Arbeitsgericht der Zustellung des Mahnbescheids (Zustellungsdatum um-
seitig) gestellt werden. Ist der Tag der Zustellung ein Sonn-
abend, endet die Frist nicht am Sonnabend der folgenden
Woche, sondern erst mit Ablauf des darauf folgenden näch-
sten Werktages. Beachten Sie ferner, dass die Wirkung des
Mahnbescheids wegfällt, wenn Sie den Vollstreckungs-
bescheid nicht innerhalb von sechs Monaten seit der Zu-
PLZ Ort
stellung des Mahnbescheids beantragen. Sollte der Voll-
streckungsbescheid nicht innerhalb dieser Frist beantragt
werden, haben Sie die bisher entstandenen Gerichtskosten
zu tragen.
➁ Hat der Antragsgegner/die Antragsgegnerin nichts ge-
zahlt, sind das Kästchen bei ➁ und das Kästchen bei ➅ an-
zukreuzen.
➂ Hier kann in anderen Fällen als Teilzahlung (vgl. dazu ➃), ins-
besondere bei Teilwiderspruch und Aufrechnung durch
den Antragsgegner/die Antragsgegnerin der Teil des An-
spruchs bezeichnet werden, für den der Vollstreckungs-
bescheid beantragt wird.
➃ Hat der Antragsgegner/die Antragsgegnerin Teilzahlun-
gen geleistet, bitte Kästchen ➁ und das zweite Kästchen bei
➅ ankreuzen. Die Zahlungen sind in Zeile ➃ nach Betrag und
Daten ihres Eingangs einzeln (... EUR am ..., ... EUR am ...,
EUR ...am ..., usw.) zu bezeichnen.
➄ Weitere Kosten des Verfahrens
In diesem Feld können Sie etwaige weitere Auslagen (z. B.
Porto für die Übersendung dieses Antrags an das Gericht)
eintragen.
➅ Vgl. die Erläuterung zu ➁ und ➃.
➆ Nur von einer/einem Bevollmächtigten anzukreuzen.
Rückseite von Blatt 3

Arbeitsgericht
PLZ, Ort
Antragsgegner/Antragsgegnerin; gesetzl. Vertr.
PLZ Ort
Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid vom
Antragsteller/Antragstellerin; gesetzl. Vertr.; Prozessbevollm.; Bankverbindung
macht gegen Sie
und
folgenden Anspruch geltend:
Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts
Bei Schreiben an das Gericht stets angeben
Datum des
Vollstreckungsbescheids
zugestellt am:
Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:
als Gesamtschuldner
Die Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder die Gegenleistung bereits erbracht wurde.
Hauptforderung Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung
EUR
Nebenforderung
EUR
Auslagen des Antragstellers/der Antragstellerin
EUR
Gesamtbetrag zuzügl. der oben
EUR genannten Zinsen
Auf der Grundlage des Mahnbescheids ergeht Vollstreckungsbescheid
wegen vorste- wegen
hender Beträge
abzüglich gezahlter
Hinzu kommt folgender weiterer Kostenbetrag
Auslagen für dieses Verfahren
gez.
Rechtspfleger/Rechtspflegerin
Die Gerichtskosten tragen Sie als Antragsgegner/Antragsgegnerin; sie werden nach
Beendigung des Verfahrens von Ihnen eingezogen.
Dieser Bescheid wurde dem Antragsgegner/der Antragsgegnerin
zugestellt am:
EUR
Ausgefertigt
Urkundsbeamter/Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
B l a t t 4: Ausfertigung für Antragsteller/Antragstellerin BMAS – 39.2 - 11/91 V

Hinweis für Antragsteller/Antragsstellerin
Der Vollstreckungsbescheid geht Ihnen hiermit in Ausfertigung zu.
Bitte beachten Sie, dass Sie Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung
(Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung o. ä.) beim zuständigen Amtsgericht selbst einleiten müssen.
Rückseite von Blatt 4

Arbeitsgericht
PLZ, Ort
Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid vom
Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts
Bei Schreiben an das Gericht stets angeben
Datum des
Vollstreckungsbescheids
zugestellt am:
Antragsteller/Antragstellerin; gesetzl. Vertr.; Prozessbevollm.; Bankverbindung Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:
macht gegen Sie
und
folgenden Anspruch geltend:
Die Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass der
Hauptforderung
EUR
Nebenforderung
EUR
Auslagen des Antragstellers/der Antragstellerin
EUR
Gesamtbetrag
EUR
als Gesamtschuldner
Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder die Gegenleistung bereits erbracht wurde.
Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung
zuzügl. der oben Die Gerichtskosten tragen Sie als Antragsgegner/Antragsgegnerin; sie werden nach
genannten Zinsen Beendigung des Verfahrens von Ihnen eingezogen.
Auf der Grundlage des Mahnbescheids ergeht Vollstreckungsbescheid
wegen vorste- wegen
hender Beträge
abzüglich gezahlter
Hinzu kommt folgender weiterer Kostenbetrag
Auslagen für dieses Verfahren
gez.
Rechtspfleger/Rechtspflegerin
Rechtsbehelfsbelehrung
EUR
Ausgefertigt
Urkundsbeamter/Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Gegen diesen Vollstreckungsbescheid kann Einspruch erhoben werden. Der Einspruch muss binnen einer Notfrist von einer Woche nach
Zustellung des Vollstreckungsbescheids beim obigen Arbeitsgericht schriftlich eingegangen sein oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle
erklärt werden. Der Schriftform kann auch durch Einreichung eines elektronischen Dokuments genügt werden, soweit das elektronische
Dokument für die Bearbeitung durch das Arbeitsgericht geeignet ist und die Einreichung elektronischer Dokumente bei dem Arbeitsgericht
im Mahnverfahren zugelassen ist. Das Dokument soll mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Beachten Sie bitte die Hinweise auf der Rückseite
B l a t t 5: Ausfertigung für Antragsgegner/Antragsgegnerin BMAS – 40.2 - 11/91 V

Hinweise des Gerichts
Bitte beachten Sie, dass das Gericht im Mahnverfahren nicht prüft, ob der geltend gemachte Anspruch begründet ist.
Lassen Sie daher Zweifel, ob der Anspruch besteht, nicht auf sich beruhen, auch wenn diese nur eine Nebenforderung (z.B. Höhe
der Zinsen) betreffen.
Schauen Sie sich vielmehr sofort alle Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen (Vertrag, Lohn-/Gehaltsabrechnung, Kontoauszug,
Zahlungsbelege usw.) genau an.
Verbleiben danach Zweifel, so kann es sich empfehlen, sich umgehend mit einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin oder mit einer
sonst zur Rechtsberatung befugten Person oder Stelle in Verbindung zu setzen. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sind zur Rechts-
beratung insbesondere auch befugt: Vertreter von Gewerkschaften oder von Vereinigungen von Arbeitgebern oder von Zusammen-
schlüssen solcher Verbände. Die genannten Personen und Stellen erteilen auch Auskunft darüber, wie der Staat Bürgern hilft, die
die Kosten einer Rechtsberatung oder Rechtsverteidigung nicht aufbringen können.
Zahlungen
Zahlungen – gleichgültig, ob sie die Hauptforderung, die Zinsen,
Nebenforderungen oder die vorgerichtlichen Kosten betreffen –
sind nur an den Antragsteller/die Antragstellerin zu richten.
Das Gericht kann Ihre Zahlung nicht entgegennehmen.
Zahlen Sie an den Antragsteller/die Antragstellerin unmittelbar
oder auf das von ihm bzw. ihr bezeichnete Konto, falls Sie von
dem Gerichtsvollzieher dazu aufgefordert werden, zu dessen
Händen.
Zahlungsaufschub, Ratenzahlung
Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung kann nur der Antrag-
steller/die Antragstellerin bewilligen.
Wenn Sie die Zahlung zur Zeit nicht voll aufbringen können,
empfiehlt es sich, mit der antragstellenden Person oder ihrem
Prozessbevollmächtigten zu verhandeln. Verhandlungen führen
erfahrungsgemäß häufig zum Erfolg, wenn eine Teilzahlung an-
geboten wird.
Das Gericht kann Ihnen keinen Zahlungsaufschub und keine
Ratenzahlung bewilligen.
Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit befreit nicht von der Verpflichtung, eine
Schuld zu bezahlen. Ein Einspruch kann selbst dann nicht auf
Zahlungsunfähigkeit gestützt werden, wenn diese auf Krankheit,
Erwerbslosigkeit und anderen Notlagen beruht.
Bei finanzieller Notlage kann es sich im einzelnen Fall empfeh-
len, mit einer Schuldnerberatungsstelle der öffentlichen oder
freien Wohlfahrtspflege Verbindung aufzunehmen.
Rückseite von Blatt 5
Einspruch
Gegen den Vollstreckungsbescheid kann innerhalb einer Frist
von einer Woche, die mit der Zustellung des Bescheids be-
ginnt, Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist an das
Arbeitsgericht zu richten, das den Vollstreckungsbescheid
erlassen hat. Er muss schriftlich eingelegt werden. Sie können
sich auch an die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts wenden
und dort mündlich erklären, dass Sie Einspruch einlegen. Die
Geschäftsstelle fertigt dann über Ihre Erklärung eine Nieder-
schrift an. Wenn Sie sich an die Geschäftsstelle eines anderen
Arbeitsgerichts wenden, beachten Sie bitte, dass die von der
Geschäftsstelle angefertigte Niederschrift Ihres Einspruchs in-
nerhalb der Einspruchsfrist bei dem Arbeitsgericht, das den
Vollstreckungsbescheid erlassen hat, eingehen muss.
Sie haben also, wenn Einwendungen gegen den Anspruch be-
stehen, auch jetzt noch Gelegenheit, sich gegen diesen zur
Wehr zu setzen.
Sollten Sie den Anspruch nicht bestreiten können, ist ein Ein-
spruch zwecklos und verursacht Ihnen weitere Kosten.
Machen Sie daher von dem Einspruch nur Gebrauch, wenn Sie
meinen, nicht, noch nicht oder wegen eines Teils der gefor-
derten Beträge nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein, oder
wenn Sie durch Ihr Verhalten dem Antragsteller oder der Antrag-
stellerin keinen Anlass gegeben haben, gegen Sie gerichtlich
vorzugehen.
Bitte überlegen Sie Ihre Entscheidung sorgfältig und holen Sie
nötigenfalls umgehend Rechtsrat ein, bevor Sie den Einspruch
einlegen.
Wenn Sie den Anspruch nicht insgesamt, sondern nur wegen
einer einzelnen Forderung oder eines einzelnen Rechnungs-
postens oder eines Teils davon als unbegründet ansehen (z. B.
die geforderten Zinsen, soweit diese einen bestimmten Prozent-
satz übersteigen), sollten Sie den Einspruch ausdrücklich
auf diese Forderung, diesen Rechnungsposten oder den Teil-
betrag beschränken. Dadurch können Sie sich Mehrkosten
ersparen.
Weiteres Verfahren nach Einspruch
Wird rechtzeitig Einspruch eingelegt, bestimmt das Arbeits-
gericht Termin zur mündlichen Verhandlung.

Der Antrag wird gerichtet
an das
Arbeitsgericht Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts
Bei Schreiben an das Gericht stets angeben
PLZ, Ort
➀
➁ Antragsgegner/Antragsgegnerin; gesetzl. Vertr.
PLZ Ort
Mahnbescheid Datum des Mahnbescheids
➂ Antragsteller/Antragstellerin; gesetzl. Vertr., Prozessbevollm.; Bankverbindung Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:
➃ macht gegen Sie
und als Gesamtschuldner
➄ folgenden Anspruch geltend (genaue Bezeichnung, insbes. mit Zeitangabe, brutto oder netto):
➅ Die Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder die Gegenleistung bereits erbracht wurde.
➆ Hauptforderung Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung
EUR
➇ Nebenforderung
EUR
➈ Auslagen für dieses Verfahren
EUR
➉ Gesamtbetrag zuzügl. der oben Die Gerichtskosten werden vom Gericht erst nach Beendigung des Mahnverfahrens
EUR genannten Zinsen eingezogen.
Das Gericht hat n i c h t geprüft, ob dem Antragsteller/der Antragstellerin der Anspruch zusteht.
Es fordert Sie hiermit auf, innerhalb von e i n e r W o c h e seit der Zustellung dieses Bescheids e n t w e d e r die vor-
stehend bezeichneten Beträge, soweit Sie den geltend gemachten Anspruch als begründet ansehen, zu begleichen o d e r
dem Gericht auf dem beigefügten Vordruck mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen.
Wenn Sie die geforderten Beträge nicht begleichen und wenn Sie auch nicht Widerspruch erheben, kann der Antragsteller/die Antragstellerin nach
Ablauf der Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken und aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben.
Rechtspfleger/Rechtspflegerin
Ort, Datum
Antrag
Anschrift Antragst./gesetzl. Vertr./Prozessbevollm. Es wird beantragt, aufgrund der vorste-
Eingangsstempel des Gerichts
henden Angaben einen Mahnbescheid
11
zu erlassen.
12
Im Falle des Widerspruchs wird Termin zur
mündlichen Verhandlung beantragt.
13
Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird
versichert.
14 Hier die Zahl der ausgefüllten Vordrucke ange-
ben, falls sich der Antrag gegen mehrere Per-
sonen richtet.
Unterschrift Antragst./gesetz. Vertr./Prozessbevollm.
B l a t t 6: Mehrfertigung für Antragsteller/Antragstellerin

Vorblatt
Vordruck für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid
– Arbeitsgerichte –
Dieses Vorblatt und das Entwurfsblatt bitte abtrennen.
Im gerichtlichen Mahnverfahren können Sie schnell und einfach einen Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid)
über eine Geldforderung erwirken, wenn Einwendungen der von Ihnen in
gegnerin in Anspruch genommenen Partei nicht zu erwarten sind. Bevor
dem Verfahren als Antragsgegner/Antrags-
Sie einen Mahnbescheid beantragen, sollten
Sie prüfen, ob Sie dieser Ihre Forderungen in klarer, übersichtlicher Form in Rechnung gestellt haben. Holen Sie dies
nötigenfalls nach. Sonst könnte die in Anspruch genommene Partei dem
weil sie nicht nachprüfen kann, welche Beträge für welche Leistungen
Ausfüllhinweise
Der Vordrucksatz kann mit einer Schreibmaschine oder ersatz-
weise von Hand ausgefüllt werden. Der Vordruck ist mit einem
Durchschreibemittel versehen und vollständig (sämtliche Seiten)
auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass beim Ausfüllen von Hand nur
durch einen ausreichenden Druck ein Durchschreiben auf sämt-
liche Seiten möglich ist. Reichen Sie dann den vollständig aus-
gefüllten Vordrucksatz (s. dazu unter „Weiteres Verfahren“) ein.
Von Ihnen auszufüllen sind die hellen Felder. Die dunkleren
mit Raster unterlegten Felder bitte nicht beschriften.
Bei ausnahmsweise nicht ausreichendem Schreibraum kön-
nen Sie ein besonderes Blatt benutzen. Dieses bitte 5fach bei-
fügen und in dem betreffenden Feld auf das Blatt hinweisen.
Sollten Sie den Vordrucksatz durch die Post an das Gericht über-
mitteln, schützen Sie ihn bitte durch eine geeignete Verpackung
(Kartoneinlage) vor Durchdrucken während der Übermittlung.
Wird der Mahnantrag von einem Rechtsanwalt gestellt, kann der
Vordruck nicht benutzt werden. Vielmehr ist die Formularaus-
führung zur Ausfüllung mittels Schreibprogramm zu benutzen.
Zu den Nummern auf Blatt 1 des Vordrucksatzes
➀ Hier sind Postleitzahl und Ort des für das Mahnverfahren
zuständigen Gerichts einzutragen. Zuständig ist in der Regel
das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk die von Ihnen in dem
Verfahren in Anspruch genommene Partei (Antragsgegner/
Antragsgegnerin) ihren (Wohn-) Sitz hat. Darüber hinaus kann
auch das Arbeitsgericht zuständig sein, in dessen Bezirk
die/der Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer gewöhnlich ihre/seine
Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat (§ 48
Abs. 1a Arbeitsgerichtsgesetz).
➁ Antragsgegner/Antragsgegnerin ist mit Vorname und Name
(wenn nötig auch Beruf oder Zusatz wie „jun.“) bzw. vollständi-
ger Firmenbezeichnung oder Behördenname, Straße, Haus-
nummer, Postleitzahl, Ort so genau zu bezeichnen, dass Ver-
wechslungen ausscheiden. Postfachangabe ist unzulässig.
Bei Gesellschaften und juristischen Personen (z. B. oHG,
KG, GmbH, AG) ist die vertretungsberechtigte Person im An-
schriftenfeld mit anzuführen, und zwar anschließend an die
Firma oder den Namen überleitend mit den Worten „vertreten
durch...“.
Ist die in Anspruch genommene Partei eine nicht prozess-
fähige natürliche Person (z. B. minderjährig), so sind im An-
schriftenfeld die Person oder Personen (z. B. Eltern) mit anzu-
führen, von der oder von denen sie gesetzlich vertreten wird,
und zwar anschließend an den Namen überleitend mit den
Worten „vertreten durch“.
Mahnbescheid allein deshalb widersprechen,
im einzelnen Sie von ihr verlangen.
Werden mehrere Personen in Anspruch genommen (z. B.
Eheleute), so ist für jede von ihnen ein eigener Vordrucksatz
auszufüllen und in dem Kästchen bei jeweils die Zahl der
ausgefüllten Vordrucksätze (z. B. bei Eheleuten als Antrags-
gegner die Zahl „2“) anzugeben. Im Anschriftenfeld ➁ wird in
jedem Vordrucksatz nur eine Person bezeichnet. Auf die übri-
gen wird in der Zeile bei ➃ hingewiesen, und zwar anschlie-
ßend an das Wort „Sie“ mit dem Wort „und...“, so dass es
z. B. bei Eheleuten in dem Vordrucksatz für den Mann heißt
„gegen Sie und Ihre Ehefrau...“, in dem Vordrucksatz für die
Frau „gegen Sie und Ihren Ehemann...“. Beachten Sie bitte
auch die Hinweise unten zu ➃.
➂ Antragsteller/Antragstellerin ist mit Vorname und Name
bzw. vollständiger Firmenbezeichnung, Straße, Hausnummer,
Postleitzahl, Ort genau zu bezeichnen. In gleicher Weise ist
eine Person zu bezeichnen, die den Antragsteller/die Antrag-
stellerin gesetzlich vertritt oder der Prozessvollmacht erteilt
ist. Eine Bezugnahme auf die Bezeichnung im Anschriftenfeld
bei 11ist unzulässig. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Bank-
verbindung anzugeben. Sie können hier auch Ihre Telefon-
verbindung angeben.
➃ Vgl. die Erläuterungen zu ➁. Gesamtschuldnerschaft (§ 421
BGB) kann nur bei mehreren Schuldnern in Betracht kom-
men; sie kann in der Regel angenommen werden, wenn sich
die in dem Verfahren als Antragsgegner/Antragsgegnerin in
Anspruch genommenen Personen gemeinschaftlich zur Zah-
lung verpflichtet hatten. In diesem Falle können Sie die ganze
Forderung einschließlich Zinsen, sonstigen Nebenforderun-
gen und Auslagen für dieses Verfahren gegen jede dieser
Personen geltend machen, bis die Zahlung bewirkt ist.
➄ Haupt- und Nebenforderungen sind gesondert und ein-
zeln zu bezeichnen, ihre Beträge ausschließlich in EUR.
Typische Bezeichnungen der Hauptforderungen sind z. B.:
Arbeitsentgelt für die Zeit vom ... bis ... (brutto oder netto)
Gratifikation aus Anlass ... (brutto oder netto)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle für die Zeit vom ... bis ...
(brutto oder netto)
Auf Grund Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des
Amtsgerichts ... vom ... (GSchNr....) gepfändete und zur Ein-
ziehung überwiesene oder auf Grund Abtretungserklärung
vom ... abgetretene Entgeltansprüche des ... (Name und An-
schrift des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin) für die Zeit
vom ... bis ... .
Schadenersatzanspruch im Rahmen des Arbeitsverhältnis-
ses wegen ...
- Bitte wenden -

Forderung aus Entgeltüberzahlung für die Zeit vom ...
bis ...
Auch sonstige Forderungen sind unverwechselbar, d. h. vor
allem mit Zeitangabe, so genau wie möglich zu bezeichnen.
Die sachliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts muss sich
aus der Bezeichnung ergeben.
Nur für Unternehmer oder Zessionar bei Anspruch aus Ver-
trag nach den §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs:
Bitte machen Sie die zusätzlich vorgeschriebene Angabe in
der Form „Anspruch aus Vertrag gemäß den §§ 491 bis 509
BGB vom ... . Effektiver Jahreszins ... %.“ In den Fällen der
§§ 504 und 505 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genügt die
Form „Anspruch aus Vertrag gemäß den §§ 491 bis 509
BGB“.
➅ Das Mahnverfahren ist nicht für Ansprüche zulässig, die von
einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängen. Bitte
prüfen Sie daher, ob Ihr Anspruch von einer Gegenleistung
abhängt, die Sie dem/der Antragsgegner/in noch zu erbringen
haben.
➆ Bei mehreren Hauptforderungen ist deren Gesamtsumme
einzutragen. Bitte geben Sie die Einzelbeträge im Feld ➄ an,
soweit es sich bei diesen nicht um Rechnungsposten einer
Zusammenstellung (z. B. Rechnung, Kontoauszug) handelt,
die der in Anspruch genommenen Partei (Antragsgegner/in)
bereits vorliegt. Zinsen bitte genau bezeichnen nach dem
Zinsfuß („... % jährlich/monatlich“), dem zu verzinsenden
Geldbetrag („aus ... EUR“) und dem Zeitraum („ vom ... bis
...“, „ab ...“).
➇ Als Nebenforderung können hier auch für einen zurück-
liegenden Zeitraum ausgerechnete Zinsen angegeben
werden. Bei mehreren selbständigen Nebenforderungen soll
– entsprechend der Praxis bei der Bezeichnung mehrerer
Hauptforderungen – in das Betragsfeld der Gesamtbetrag
eingetragen werden, die Einzelbeträge mit der Bezeichnung
im hierfür vorgesehenen Feld neben Betragsfeldern ➆, ➇
und ➈. Sofern der Schreibraum nicht ausreicht, sind die
Einzelbeträge mit Bezeichnung auf einem 5fach beizufügen-
den Blatt anzuführen, auf das dann im Feld neben den
Betragsfeldern ➆, ➇ und ➈ Bezug genommen wird. Keiner
Rückseite des Vorblatts
aufgeschlüsselten Bezeichnung nach Einzelbeträgen bedür-
fen Nebenforderungen, die typische, durch den Verzug
entstandene Schäden zusammenfassend bezeichnen (z. B.
„Porto“, „Telefon“, „Schreibauslagen für zweite und weitere
Mahnungen“ oder „Auslagen für Auskunft über Wohnort des
Antragsgegners“).
Die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung sind
grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
➈ Auslagen für dieses Verfahren, die Sie in dem Feld angeben
können, sind z. B. die Kosten dieses Vordrucksatzes und das
Porto für die Einsendung an das Gericht. Nicht geltend ma-
chen können Sie hier die Kosten einer anwaltlichen Beratung
oder Vertretung (siehe auch Hinweis unter ➇).
➉ Die Gerichtskosten werden erst nach Beendigung des
Mahnverfahrens eingezogen. Kostenvorschüsse werden nicht
erhoben. Gerichtskosten sind die Gerichtsgebühr und die
Auslagen für die Zustellung des Mahn- und Vollstreckungsbe-
scheids. Sie werden nach Abschluss des Verfahrens fällig.
11 Wiederholen Sie hier Ihre Anschrift. Auf die Angaben bei ➂
darf nicht Bezug genommen werden.
12 Anzukreuzen, wenn im Falle des Widerspruchs das streitige
Verfahren duchgeführt werden soll.
13 Nur von einem /einer Bevollmächtigten anzukreuzen.
14 Nur auszufüllen, wenn in dem Verfahren als Antragsgeg-
ner/Antragsgegnerin mehrere Personen in Anspruch genom-
men werden (s. oben letzter Absatz zu ➁).
Weiteres Verfahren
Vom Gericht erhalten Sie, wenn Ihr Antrag ordnungsgemäß
ausgefüllt ist und keine Schwierigkeiten bei der Zustellung
des Mahnbescheids auftreten, zunächst die Zustellungs-
nachricht (s. rechts oben auf Blatt 3 des Vordrucksatzes).
Wie dann zu verfahren ist, entnehmen Sie dieser Nach-
richt.
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2014 I S. 1566. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
Prüfwert des Textes 4037095f1f1b8818….