Gesetze / Gesetzblätter
Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2013, S. 1943
BGBl. 2013 I S. 1943 · 2.409 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
Textauszug (durchsuchbar)

Elftes Gesetz
zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Vom 2. Juli 2013
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz
beschlossen:
Artikel 1
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung
vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) wird wie folgt geändert:
1. § 43 Absatz 1 Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt:
„Der in den Rechtsverordnungen auf Grund des Satzes 1 zur Berücksichti-
gung der Besonderheiten des Schienenverkehrs vorgesehene Abschlag von
5 Dezibel (A) ist ab dem 1. Januar 2015 und für Schienenbahnen, die aus-
schließlich der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
vom 11. Dezember 1987 (BGBl. I S. 2648) unterliegen, ab dem 1. Januar
2019 nicht mehr anzuwenden, soweit zu diesem Zeitpunkt für den jeweiligen
Abschnitt eines Vorhabens das Planfeststellungsverfahren noch nicht eröff-
net ist und die Auslegung des Plans noch nicht öffentlich bekannt gemacht
wurde. Von der Anwendung des in Satz 2 genannten Abschlags kann bereits
vor dem 1. Januar 2015 abgesehen werden, wenn die damit verbundenen
Mehrkosten vom Vorhabenträger oder dem Bund getragen werden.“
2. Dem § 47e wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) Abweichend von Absatz 1 ist ab dem 1. Januar 2015 das Eisenbahn-
Bundesamt zuständig für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktions-
planes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bun-
deshoheit. Bei Lärmaktionsplänen für Ballungsräume wirkt das Eisenbahn-
Bundesamt an der Lärmaktionsplanung mit.“
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetz-
blatt zu verkünden.
Berlin, den 2. Juli 2013
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. A n g e l a M e r k e l
Der Bundesminister
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Peter Ramsauer
Der Bundesminister
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Peter Altmaier
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2013 I S. 1943. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
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