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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2013, S. 1943

BGBl. 2013 I S. 1943 · 2.409 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.

Textauszug (durchsuchbar)

BGBl. 2013, Seite 1943 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1943

                     Elftes Gesetz
   zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
                                   Vom 2. Juli 2013


   Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz
 beschlossen:

                                       Artikel 1
   Das Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung
 vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) wird wie folgt geändert:
 1. § 43 Absatz 1 Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt:
    „Der in den Rechtsverordnungen auf Grund des Satzes 1 zur Berücksichti-
    gung der Besonderheiten des Schienenverkehrs vorgesehene Abschlag von
    5 Dezibel (A) ist ab dem 1. Januar 2015 und für Schienenbahnen, die aus-
    schließlich der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
    vom 11. Dezember 1987 (BGBl. I S. 2648) unterliegen, ab dem 1. Januar
    2019 nicht mehr anzuwenden, soweit zu diesem Zeitpunkt für den jeweiligen
    Abschnitt eines Vorhabens das Planfeststellungsverfahren noch nicht eröff-
    net ist und die Auslegung des Plans noch nicht öffentlich bekannt gemacht
    wurde. Von der Anwendung des in Satz 2 genannten Abschlags kann bereits
    vor dem 1. Januar 2015 abgesehen werden, wenn die damit verbundenen
    Mehrkosten vom Vorhabenträger oder dem Bund getragen werden.“
 2. Dem § 47e wird folgender Absatz 4 angefügt:
       „(4) Abweichend von Absatz 1 ist ab dem 1. Januar 2015 das Eisenbahn-
    Bundesamt zuständig für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktions-
    planes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bun-
    deshoheit. Bei Lärmaktionsplänen für Ballungsräume wirkt das Eisenbahn-
    Bundesamt an der Lärmaktionsplanung mit.“

                                       Artikel 2
   Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetz-
 blatt zu verkünden.




   Berlin, den 2. Juli 2013

                          Der Bundespräsident
                             Joachim Gauck

                              Die Bundeskanzlerin
                                Dr. A n g e l a M e r k e l

                       Der Bundesminister
              für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
                          Peter Ramsauer

                     Der Bundesminister
        für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
                        Peter Altmaier

Herkunft dieses Textes

Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2013 I S. 1943. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).

Ableitung: issue-pdf-decol · Prüfwert des Textes 54574342250431d4….