Gesetze / Gesetzblätter

Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2012, S. 1239

BGBl. 2012 I S. 1239 · 34.734 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.

Textauszug (durchsuchbar)

BGBl. 2012, Seite 1239 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1239
                                          Erste Verordnung
                              zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung
                                                Vom 25. Mai 2012

  Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
verordnet

– auf Grund des § 24 Absatz 4 Satz 1 und 3, auch in
  Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 2 und 3 des Kre-
  ditwesengesetzes, von denen § 2c Absatz 1 zuletzt
  durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a des Gesetzes
  vom 12. März 2009 (BGBl. I S. 470) und § 24 Absatz 4
  zuletzt durch Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe d des
  Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606)
  geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Nummer 5
  der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen

  zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundes-

  anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt

  durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Januar 2011
  (BGBl. I S. 124) geändert worden ist, nach Anhörung
  der Spitzenverbände der Institute im Einvernehmen
  mit der Deutschen Bundesbank und
– auf Grund des § 104 Absatz 6 Satz 1, 3 und 4, auch
  in Verbindung mit § 1b Absatz 2 und § 118 des Ver-
  sicherungsaufsichtsgesetzes, von denen § 1b Ab-
  satz 2 zuletzt durch Artikel 2 Nummer 2 des Geset-

  zes vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 950), § 104 Absatz 6

  zuletzt durch Artikel 20 Nummer 15 des Gesetzes

  vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) und § 118
  durch Artikel 20 Nummer 24 des Gesetzes vom 8. De-
  zember 2010 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist,
  in Verbindung mit § 1a Nummer 1 der Verordnung zur
  Übertragung von Befugnissen zum Erlass von
  Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Fi-
  nanzdienstleistungsaufsicht, der durch Artikel 1 der

  Verordnung vom 27. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2322)
  neu gefasst worden ist, im Benehmen mit den Ver-
  sicherungsaufsichtsbehörden der Länder:

                                Bonn, den 25. Mai 2012

                                       Die Präsidentin

                       Artikel 1

  Die Inhaberkontrollverordnung vom 20. März 2009
(BGBl. I S. 562, 688) wird wie folgt geändert:

1. In § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 wird die Angabe
   „§ 10 Nummer 3 oder Nummer 7“ durch die Angabe
   „§ 8 Nummer 3 oder Nummer 7“ ersetzt.
2. In § 12 Absatz 4 Nummer 1 wird die Angabe „Ab-
   satz 2 Nummer 2 und 3“ durch die Angabe „Absatz 2
   Nummer 3 und 4“ ersetzt.

3. In § 16 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe

   „§ 10 Nummer 1 bis 6“ durch die Angabe „§ 8 Num-

   mer 1 bis 5“ ersetzt.

4. In § 18 Satz 2 Nummer 4 wird die Angabe „§ 13e
   Absatz 1 Satz 1 Nummer 2“ durch die Angabe „§ 13e
   Absatz 1 Satz 1 Nummer 1“ und die Angabe „in Ver-
   bindung mit Satz 1 Nummer 2“ durch die Angabe „in
   Verbindung mit Satz 1 Nummer 1“ ersetzt.
5. Die Anlage wird wie folgt geändert:

  a) Das Formular „Erwerb-Erhöhung“ erhält die aus

     Anlage 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fas-

     sung.

  b) Das Formular „Angaben zur Zuverlässigkeit“ er-
     hält die aus Anlage 2 zu dieser Verordnung er-
     sichtliche Fassung.

                       Artikel 2

                    Inkrafttreten

   Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung
in Kraft.
                     der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                                            König
BGBl. 2012, Seite 1240 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1240


                                Anlage 1 zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a

Formular – Erwerb-Erhöhung                                                                            FRISTSACHE




 Adressatenfeld1)                                                             Eingangsdatum:




                                                                                   Ident-Nr. Zielunternehmen


                                                                                  Ident-Nr. Anzeigepflichtiger


                                                                                Wird von der Behörde ausgefüllt



Hiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die


  ⃞ Absicht des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung


  ⃞ Absicht der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung

an dem folgenden

            ⃞        Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut

            ⃞        Erstversicherungs-, Rückversicherungsunternehmen, Pensionsfonds
                     oder Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG

an:


                                               Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung)                      Firma Zeile 2


Rechtsform

Sitz mit Postleitzahl

Anschrift der Hauptniederlassung

      Straße, Hausnummer

      Postleitzahl

      Ort

Der Anzeigepflichtige hat nach dem Erwerb oder der Erhöhung Kontrolle über das Zielunternehmen:

⃞ Ja.        ⃞ Nein.
                                                               Seite 1

BGBl. 2012, Seite 1241 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1241

1.   Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen
1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist.

Familienname

Geburtsname

Vornamen

Geburtsdatum

Geburtsort, Geburtsland

Staatsangehörigkeit

Anschrift des Hauptwohnsitzes

     Straße, Hausnummer

     Postleitzahl

     Ort

     Land

Angaben zur Firma, sofern vorhanden

                                            Firma Zeile 1
     Firma
     (laut Registereintragung)              Firma Zeile 2

     Sitz mit Postleitzahl2)

     Sitzstaat

Wirtschaftszweig3)

Ordnungsmerkmale
Registereintragung4)

1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist.

                                            Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung)                   Firma Zeile 2

Rechtsform

Sitz mit Postleitzahl2)

Sitzstaat

Anschrift der Hauptniederlassung

     Straße, Hausnummer

     Postleitzahl

     Ort
     Land
Wirtschaftszweig3)

Ordnungsmerkmale
Registereintragung4)
                                                            Seite 2

BGBl. 2012, Seite 1242 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1242

2.   Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder
     gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist:
     (Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den Anzeigepflichtigen
     gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes
     Dokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.)

2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist.

Familienname

Vornamen

Geburtsdatum

Anschrift

     Straße, Hausnummer

     Postleitzahl

     Ort


2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist.

                                            Firma Zeile 1

Firma
(laut Registereintragung)                   Firma Zeile 2


Rechtsform

Sitz mit Postleitzahl

Anschrift

     Straße, Hausnummer

     Postleitzahl

     Ort

     Land

Ordnungsmerkmale
Registereintragung4)


3.   Die geplanten Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise noch einem anderen als
     dem Mutterunternehmen zugerechnet werden:
     ⃞ Nein.         ⃞ Ja.     Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _5) beizufügen,
                               in der unter Berücksichtigung des § 4 InhKontrollV diejenigen, denen die Anteile
                               zugerechnet werden würden, anzugeben sind. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist
                               ebenfalls anzugeben.




                                                            Seite 3

BGBl. 2012, Seite 1243 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1243
4.   Weitere Angaben zum Anzeigepflichtigen
4.1 Der Anzeigepflichtige steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt oder der zuständigen Landesaufsichtsbe-
    hörde:
     ⃞ Nein, weiter mit 4.2
     ⃞ Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann
         Der Anzeigepflichtige ist:
        ⃞ Kreditinstitut
        ⃞ E-Geld-Institut
        ⃞ Investmentaktiengesellschaft
        ⃞ Erstversicherungsunternehmen
        ⃞ Versicherungs-Holdinggesellschaft
        ⃞ Finanzholding-Gesellschaft

weiter mit 5.1

          ⃞ Finanzdienstleistungsinstitut
          ⃞ Kapitalanlagegesellschaft
          ⃞ Versicherungs-Zweckgesellschaft
          ⃞ Rückversicherungsunternehmen
          ⃞ Pensionsfonds
          ⃞ gemischte Finanzholding-Gesellschaft
4.2 Der Anzeigepflichtige ist ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes Unternehmen der Finanz-
    branche:
     ⃞ Nein, weiter mit 4.3
     ⃞ Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann
         Der Anzeigepflichtige ist:
        ⃞ Einlagenkreditinstitut
        ⃞ Erstversicherungsunternehmen
        ⃞ OGAW-Verwaltungsgesellschaft

weiter mit 4.3

          ⃞ Wertpapierhandelsunternehmen
          ⃞ Rückversicherungsunternehmen
          ⃞ sonstiges beaufsichtigtes Unternehmen
         Die zuständige Aufsichtsbehörde hat folgende Bezeichnung:
         Die Aufsichtsbehörde führt den Anzeigepflichtigen unter folgender Identitätsnummer:

4.3 Der Anzeigepflichtige hat Kontrolle über ein

im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes Einlagenkredit-
    institut, Wertpapierhandelsunternehmen, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen oder eine OGAW-Ver-
    waltungsgesellschaft:

     ⃞ Nein, weiter mit 5.1
     ⃞ Ja.   Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _5) beizufügen,
             in der die kontrollierten Unternehmen aufzuführen sind.
             Neben den Angaben nach § 4 Abs. 2 InhKontrollV sind der Unternehmenstyp (Einlagenkreditinstitut,
             Wertpapierhandelsunternehmen, Erst-
oder Rückversicherungsunternehmen oder OGAW-Verwaltungs-
             gesellschaft), die Bezeichnung der zuständigen Aufsichtsbehörde jedes kontrollierten Unternehmens und
             die Identitätsnummer, unter der das
Unternehmen bei der Aufsichtsbehörde geführt wird, anzugeben.

     Seite 4
BGBl. 2012, Seite 1244 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1244
5.     Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung
5.1 Auf die Geschäftsleitung des Zielunternehmens könnte, obwohl weniger als 20 % oder keine Kapital- oder
    Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen, ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden.
       ⃞ Nein.      ⃞ Ja.      Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage
                               in der die Gründe dafür anzugeben sind.

5.2 Darstellung der geplanten Beteiligungshöhe am Zielunternehmen6),7)
                                     Firma8), Rechtsform und Sitz                Kapital-

mit der Nr. _ _5) beizufügen,
       wird durch die             (lt. Registereintragung) mit PLZ2)           anteil9),10)                   Stimm-     Verhältnis

     Behörde ausgefüllt          und Sitzstaat; Ordnungsmerkmale
                                               4                  3
        Ident-Nr. des     Registereintragung ), Wirtschaftszweig ); Ident-
                                                                              in
 Kapital des
                 rechts-       zum
   Unter-
                  anteil    Zielunter-
nehmens11)
        Beteiligungs-      Nr. (falls bekannt), bei natürlichen Personen             Tsd Euro Tsd Euro      in Prozent    nehmen
       unternehmens        neben Firma (falls vorhanden) vollständiger     Prozent

                                       Name8) und Geburtsdatum

6.     Beizufügende Anlagen
10),12)       13)
6.1 Alle erforderlichen Anlagen liegen als fortlaufend nummerierte Anlage diesem Hauptformular bei:
       ⃞ Ja.      ⃞ Nein.      Wenn „nein“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _5)
                               beizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und die Gründe dafür
                               anzugeben sind.
6.2 Auf die Einreichung von Anlagen kann der Anzeigepflichtige entsprechend § 16 Abs. 1 oder 2 InhKontrollV
    verzichten und reicht diese deshalb nicht ein:
       ⃞ Nein. ⃞ Ja.           Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage

mit der Nr. _ _5) beizufügen,
                               in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und jeweils anzugeben ist, welche
                               Verzichtsregel in Anspruch genommen werden kann.

6.3 Liste der Anlagen

Kurzbezeichnung der Anlage                                                  Anzahl

Aufzählung der nicht eingereichten Anlagen mit Angabe der
Gründe nach Nummer 6.1 dieses Formulars

Aufzählung der nicht eingereichten, verzichtbaren Anlagen mit
Angabe der Verzichtsregel nach Nummer 6.2 dieses Formulars

Erklärung nach § 2c Abs. 1 Satz 2 KWG oder § 104 Abs. 1
Satz 2 VAG, von welcher Person oder welchem Unternehmen
die Kapital- oder Stimmrechtsanteile übernommen werden
Kopie der Bevollmächtigung des Empfangsbevollmächtigten im
Inland nach § 3 Satz 2 InhKontrollV

Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach § 6 Abs. 1
Satz 2 InhKontrollV oder nach Fußnote 6 dieses Formulars

                                                              Seite 5

Anlage liegt bei

⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
BGBl. 2012, Seite 1245 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1245
Kurzbezeichnung der Anlage

Nachweis über die Identität oder Existenz des Anzeigepflichtigen
nach § 8 Nr. 1 InhKontrollV

Amtlich beglaubigte Kopie der aktuellen Satzung, des aktuellen
Gesellschaftsvertrages oder einer gleichwertigen Vereinbarung
nach § 8 Nr. 2 InhKontrollV
Liste der persönlich haftenden Gesellschafter, Vertretungsbe-
rechtigten und der weiteren Personen nach § 8 Nr. 3 InhKontrollV

Darstellung der geschäftlichen Aktivitäten des Anzeigepflichtigen
nach § 8 Nr. 4 InhKontrollV

Liste mit den wirtschaftlich Begünstigten des Anzeigepflichtigen
nach § 8 Nr. 5 InhKontrollV

Erklärung über Untersuchungen anderer Behörden außerhalb
der Finanzbranche im Zusammenhang mit dem beabsichtigten
Erwerb nach § 8 Nr. 6 InhKontrollV
Erklärung zum beabsichtigten Austausch von Geschäftsleitern
des Zielunternehmens nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV

Formulare „Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit“
nach § 9 InhKontrollV

Weitere Unterlagen und Erklärungen zu den Formularen nach
§ 9 InhKontrollV entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 3 Satz 3
und 4 InhKontrollV
Lebensläufe nach § 10 InhKontrollV

Darstellung der Konzernstruktur nach § 11 Nr. 1 Buchstabe a
InhKontrollV

Darstellung der Geschäftstätigkeit des Konzerns nach § 11
Nr. 1 Buchstabe b InhKontrollV

Aufstellung der Konzernunternehmen der Finanzbranche nach
§ 11 Nr. 1 Buchstabe c InhKontrollV

Angaben zur Führung von Geschäften nach § 11 Nr. 1
Buchstabe d Doppelbuchstabe aa InhKontrollV

Angaben zu weiteren Unternehmen nach § 11 Nr. 1
Buchstabe d Doppelbuchstabe bb InhKontrollV

Liste sonstiger Anteilseigner etc. nach § 11 Nr. 1
Buchstabe e InhKontrollV

Liste nach § 11 Nr. 2 InhKontrollV

                                                      Seite 6

Anzahl     Anlage liegt bei

           ⃞ nicht erforderlich
           ⃞ ja
           ⃞ wird nachgereicht
           ⃞ nicht erforderlich
           ⃞ ja
           ⃞ wird nachgereicht
           ⃞ nicht erforderlich
           ⃞ ja
           ⃞ wird nachgereicht
           ⃞ nicht erforderlich
           ⃞ ja
           ⃞ wird nachgereicht
           ⃞ nicht erforderlich
           ⃞ ja
           ⃞ wird nachgereicht
           ⃞ nicht erforderlich
           ⃞ ja
           ⃞ wird nachgereicht
           ⃞ nicht erforderlich
           ⃞ ja
           ⃞ wird nachgereicht
           ⃞ nicht erforderlich
           ⃞ ja
           ⃞ wird nachgereicht
           ⃞ nicht erforderlich
           ⃞ ja
           ⃞ wird nachgereicht
           ⃞ nicht erforderlich
           ⃞ ja
           ⃞ wird nachgereicht
           ⃞ nicht erforderlich
           ⃞ ja
           ⃞ wird nachgereicht
           ⃞ nicht erforderlich
           ⃞ ja
           ⃞ wird nachgereicht
           ⃞ nicht erforderlich
           ⃞ ja
           ⃞ wird nachgereicht
           ⃞ nicht erforderlich
           ⃞ ja
           ⃞ wird nachgereicht
           ⃞ nicht erforderlich
           ⃞ ja
           ⃞ wird nachgereicht
           ⃞ nicht erforderlich
           ⃞ ja
           ⃞ wird nachgereicht
           ⃞ nicht erforderlich
           ⃞ ja
           ⃞ wird nachgereicht
BGBl. 2012, Seite 1246 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1246
Kurzbezeichnung der Anlage

Liste über Anteilseigner etc. am Anzeigepflichtigen nach § 11 Nr. 3
InhKontrollV

Darstellung der finanziellen und sonstigen Interessen nach § 12
InhKontrollV

Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse mit
       den Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten drei
       Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 InhKontrollV

       den Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der
       letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 2
       InhKontrollV
       den Kapitalflussrechnungen und Segmentberichterstattun-
       gen der letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 3
       InhKontrollV
       einer Aufzählung und Beschreibung der Einkommensquel-
       len des Anzeigepflichtigen nach § 13 Abs. 3 Nr. 1
       InhKontrollV
       Nachweisen nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV

       einer Vermögensaufstellung nach § 13 Abs. 3 Nr. 2
       InhKontrollV

       Nachweisen nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV

       den Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten drei
       Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen kontrollierten
       Unternehmen und der Unternehmen, deren Geschäfte der
       Anzeigepflichtige führt, nach § 13 Abs. 3 Nr. 3 InhKontrollV
       den Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der
       letzten drei Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen
       kontrollierten Unternehmen und der Unternehmen, deren
       Geschäfte der Anzeigepflichtige führt, nach § 13 Abs. 3 Nr. 4
       InhKontrollV
       den Konzernabschlüssen der letzten drei Geschäftsjahre
       nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 InhKontrollV

       den Berichten über die Konzernabschlüsse der letzten drei
       Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 4 Nr. 2 InhKontrollV

       den Ratings über die Bonität des Anzeigepflichtigen nach
       § 13 Abs. 6 Satz 1 InhKontrollV

       den Ratings über die Bonität des Konzerns nach § 13
       Abs. 6 Satz 2 InhKontrollV

       den Ratings über die Bonität der einzelnen Konzern-
       unternehmen nach § 13 Abs. 6 Satz 2 InhKontrollV

                                                         Seite 7

Anzahl   Anlage liegt bei

         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht

         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht

         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht

         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
         ⃞ nicht erforderlich
         ⃞ ja
         ⃞ wird nachgereicht
BGBl. 2012, Seite 1247 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1247
Kurzbezeichnung der Anlage                                           Anzahl

Darstellung der für den Erwerb erforderlichen Eigen- und
Fremdmittel nach § 14 Halbsatz 1 InhKontrollV

Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit dem
Erwerb nach § 14 Halbsatz 2 InhKontrollV

Geschäftsplan bzw. Darstellung strategischer Ziele und Pläne
nach § 15 InhKontrollV

Anlage nach Nummer 3 dieses Formulars

Anlage nach Nummer 4.3 dieses Formulars

Anlage nach Nummer 5.1 dieses Formulars

ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen

ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen

ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen

ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen

ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen

7.   Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an:

      Familienname
      Vorname
      Telefonnummer
      (mit Vorwahl)
      E-Mail-Adresse

8.   Unterschrift(en)

Anlage liegt bei

⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
8.1 Mit der nachfolgenden Unterschrift/Mit den nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass
     • der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und
     • der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die
Unterzeichnenden entsprechend
       dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen
       abzugeben.

8.2 Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab:

     ⃞ Nein, bitte weiter mit 8.3
     ⃞ Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die

      Ort, Datum und Unterschrift des Anzeigepflichtigen

                                                           Seite 8

Anzeige einreichen.
BGBl. 2012, Seite 1248 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1248

8.3 Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend ihrer Vertretungsbefugnis
    berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben:14)

       Familienname
       Vornamen
       Geburtsdatum



       Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten

       Familienname
       Vornamen
       Geburtsdatum



       Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten

       Familienname
       Vornamen
       Geburtsdatum



       Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten

       Familienname
       Vornamen
       Geburtsdatum



       Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten

       Familienname
       Vornamen
       Geburtsdatum



       Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten

       Familienname
       Vornamen
       Geburtsdatum



       Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten




                                                      Seite 9

BGBl. 2012, Seite 1249 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1249
                      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012                                       1249

Fußnoten
 1
     ) Ist das Zielunternehmen ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, ist eine Ausfertigung an die Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die
       für das Institut zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank zu adressieren.
      Handelt es sich bei dem Zielunternehmen um ein Versicherungsunternehmen, eine Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG
      oder einen Pensionsfonds, ist lediglich entweder eine Ausfertigung an die Bundesanstalt oder eine Ausfertigung an die zuständige Länder-
      aufsichtsbehörde zu adressieren.
      Die entsprechende Adresse ist in dem Adressatenfeld einzutragen.
 2
     ) Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.
 3
     ) Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die Bankenstatistik“ einzutragen.
 4
     ) Nur anzugeben, sofern eine Eintragung vorliegt.
 5
     ) Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen.
 6
     ) Nummer 5.2 ist nicht auszufüllen
       – bei komplexen Beteiligungsstrukturen,
       – bei mittelbaren Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und
       – wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimm-
         rechtsanteils herleiten lässt.
      Stattdessen ist das Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ der Inhaberkontrollverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen.
 7
     ) Für beabsichtigte mittelbar gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige beabsichtigte Beteiligungskette mit den jeweiligen
       beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen. Die Kette beginnt mit der beabsichtigten
       unmittelbar gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit dem Zielunternehmen.
 8
     ) Zu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wieder-
       holt werden. Zu dem unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1 angezeigten Zielunternehmen muss lediglich
       die Firma eingetragen werden.
 9
     ) Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen
       Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem
       Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist
       zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Sofern es sich bei dem Zielunternehmen um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
       handelt, sind Prozentangaben in Bezug auf den Gründungsstock einzutragen.
10
     ) Beabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden (Tochter-)Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Zielunternehmen
       (keine durchgerechneten Quoten).
11
     ) Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital
       ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
12
     ) Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
13
     ) Ist der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde nach dem beabsichtigten Erwerb oder
       der beabsichtigten Erhöhung ein Mutterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Mutter“ einzutragen. Ist der die zukünftigen Kapital- oder
       Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwesterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Schwester“ einzutragen.
14
     ) Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen
       berechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu
       ergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die Seitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist.




                                                           Diese Seite ist nicht einzureichen.

BGBl. 2012, Seite 1250 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1250

                                Anlage 2 zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b

Formular – Angaben zur Zuverlässigkeit                                                                                    Anlage Nr. _ _1)

                                                   Angaben zur Zuverlässigkeit2)
Angaben des Anzeigepflichtigen
⃞ zum Anzeigepflichtigen selbst3)
⃞ zu einem vom Anzeigepflichtigen jemals geleiteten Unternehmen
⃞ zu einem Unternehmen, über das der Anzeigepflichtige Kontrolle hat
⃞ zu einem persönlich haftenden Gesellschafter4)
⃞ zu einer Person nach § 8 Nr. 3 InhKontrollV
⃞ zu einer Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV
(Bitte nachfolgend die Angaben zur Identität des vom Anzeigepflichtigen geleiteten Unternehmens, des Unternehmens, über das der Anzeigepflich-
tige Kontrolle hat, des persönlich haftenden Gesellschafters oder der Person nach § 8 Nr. 3 oder 7 InhKontrollV eintragen.)


                                           Bei einer natürlichen Person sind anzugeben:

 Familienname

 Geburtsname

 Vornamen

 Geburtsdatum

 Geburtsort

 Staatsangehörigkeit(en)

 Anschrift des Hauptwohnsitzes

     Straße, Hausnummer

     Postleitzahl

     Ort

     Land

                                                     Andernfalls sind anzugeben:

                                                  Firma Zeile 1
 Firma
 (laut Registereintragung)                        Firma Zeile 2

 Rechtsform

 Sitz mit Postleitzahl5)

 Sitzstaat

 Ordnungsmerkmale
 Registereintragung6)




                                                                   Seite 1

BGBl. 2012, Seite 1251 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1251
1.   Angaben nach § 9 Abs. 1 InhKontrollV

1.1 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Strafverfahren geführt

oder wurde zu einem früheren Zeitpunkt
    gegen ihn ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens geführt?
     ⃞ Nein.
     ⃞ Ja.
        Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen
        1.

        2.

zu erläutern.7)
                     Siehe auch Anlage
                     Nr. _ _8).

                     Siehe auch Anlage
                     Nr. _ _8).
1.2 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit ein Ord-
    nungswidrigkeitsverfahren oder vergleichbares Verfahren nach einer anderen Rechtsordnung geführt oder
    wurde ein solches Verfahren gegen ihn mit einer Verurteilung oder
     ⃞ Nein.
     ⃞ Ja.
        Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen
        1.

        2.
sonstigen Sanktion abgeschlossen?

zu erläutern.7)
                     Siehe auch Anlage
                     Nr. _ _8).

                     Siehe auch Anlage
                     Nr. _ _8).
1.3 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstatt-
    lichen Versicherung oder ein vergleichbares Verfahren geführt oder wurde ein solches Verfahren zu einem
    früheren Zeitpunkt geführt?
     ⃞ Nein.
     ⃞ Ja.
        Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen
        1.

        2.

zu erläutern.7)
                     Siehe auch Anlage
                     Nr. _ _8).

                     Siehe auch Anlage
                     Nr. _ _8).
1.4 Hat gegen den auf Seite 1 Angegebenen eine Aufsichtsbehörde eine aufsichtliche Maßnahme eingeleitet oder
    wurde gegen ihn ein solches Verfahren bereits mit einer Sanktion abgeschlossen?
     ⃞ Nein.
     ⃞ Ja.
        Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen
        1.

        2.

                                                    Seite 2

zu erläutern.7)
                     Siehe auch Anlage
                     Nr. _ _8).

                     Siehe auch Anlage
                     Nr. _ _8).
BGBl. 2012, Seite 1252 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1252
1.5 Wurde eine Registereintragung, Erlaubnis,

Mitgliedschaft oder Gewerbeerlaubnis des auf Seite 1 Angegebe-
    nen durch eine Behörde versagt oder aufgehoben oder wurde er in sonstiger Weise vom Betrieb eines Ge-
    werbes oder der Vertretung und Führung dessen Geschäfte ausgeschlossen oder wurde gegen ihn ein ent-
    sprechendes Verfahren geführt?
      ⃞ Nein.
      ⃞ Ja.
         Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die
          1.

          2.

2.    Angaben nach § 9 Abs. 3 InhKontrollV9)

2.1 Wurde die Zuverlässigkeit des auf Seite 1

Verfahren und Sanktionen zu erläutern.7)
                                                Siehe auch Anlage
                                                Nr. _ _8).

                                                Siehe auch Anlage
                                                Nr. _ _8).

Angegebenen als Erwerber einer bedeutenden Beteiligung an einem
    Institut, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder einer Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne
    des § 1b VAG oder als Geschäftsleiter eines Instituts, Versicherungsunternehmens, Pensionsfonds oder einer
    Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG durch eine andere Aufsichtsbehörde geprüft?
      ⃞ Nein.
      ⃞ Ja.
         Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die Bezeichnung der Aufsichts-
         behörde, der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das Ergebnis der Prüfung anzugeben.7)
          1.

          2.
Siehe auch Anlage
Nr. _ _8).

Siehe auch Anlage
Nr. _ _8).
2.2 Ist eine vergleichbare Prüfung zu Nummer 2.1 durch eine andere Behörde in Bezug auf den auf Seite 1
    Angegebenen erfolgt?
      ⃞ Nein.
      ⃞ Ja.
         Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die Bezeichnung der Behörde,
         der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das Ergebnis der Prüfung anzugeben.7)
          1.

          2.

Bei natürlichen Personen

........................................
Ort
                                           Siehe auch Anlage
                                           Nr. _ _8).

                                           Siehe auch Anlage
                                           Nr. _ _8).

........................................
Datum
..........................................................................................
Eigenhändige Unterschrift der erklärenden Person

Seite 3
BGBl. 2012, Seite 1253 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1253
                       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012                                      1253

Fußnoten
1
  ) Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen.
2
    ) Für den Anzeigepflichtigen, für jede Person nach § 8 Nr. 3 und 7 InhKontrollV, für jedes jemals vom Anzeigepflichtigen geleitete Unternehmen und
      für jedes Unternehmen, über das der Anzeigepflichtige Kontrolle hat, ist ein gesondertes Formular zu verwenden.
3
    ) In diesem Fall sind keine Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen in die nachfolgende Tabelle einzutragen.
4
    ) Ist der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person, sind lediglich die Zeilen „Firma“, „Rechtsform“ und „Sitz mit Postleitzahl“
      auszufüllen.
5
    ) Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.
6
    ) Nur anzugeben, sofern eine Eintragung vorliegt.
7
    ) Die Anzahl der Zeilen ist bei Bedarf beliebig erweiterbar.
8
    ) Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage (Unterlagen nach § 9 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 3 Satz 3 InhKontrollV) zu
      einer in § 6 Abs. 1 InhKontrollV genannten Absichtsanzeige oder zur Anzeige nach § 2c Abs. 1 Satz 5 KWG oder § 104 Abs. 1 Satz 5 VAG ist
      einzutragen.
9
    ) Im Formular zur Zuverlässigkeit eines vom Anzeigepflichtigen jemals geleiteten Unternehmens ist diese Nummer nicht auszufüllen.




                                                          Diese Seite ist nicht einzureichen.

Herkunft dieses Textes

Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2012 I S. 1239. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).

Ableitung: issue-pdf-decol · Prüfwert des Textes 30a984a020e5f972….