Gesetze / Gesetzblätter
Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2012, S. 1239
BGBl. 2012 I S. 1239 · 34.734 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
Textauszug (durchsuchbar)

Erste Verordnung
zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung
Vom 25. Mai 2012
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
verordnet
– auf Grund des § 24 Absatz 4 Satz 1 und 3, auch in
Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 2 und 3 des Kre-
ditwesengesetzes, von denen § 2c Absatz 1 zuletzt
durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a des Gesetzes
vom 12. März 2009 (BGBl. I S. 470) und § 24 Absatz 4
zuletzt durch Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe d des
Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606)
geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Nummer 5
der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen
zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt
durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Januar 2011
(BGBl. I S. 124) geändert worden ist, nach Anhörung
der Spitzenverbände der Institute im Einvernehmen
mit der Deutschen Bundesbank und
– auf Grund des § 104 Absatz 6 Satz 1, 3 und 4, auch
in Verbindung mit § 1b Absatz 2 und § 118 des Ver-
sicherungsaufsichtsgesetzes, von denen § 1b Ab-
satz 2 zuletzt durch Artikel 2 Nummer 2 des Geset-
zes vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 950), § 104 Absatz 6
zuletzt durch Artikel 20 Nummer 15 des Gesetzes
vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) und § 118
durch Artikel 20 Nummer 24 des Gesetzes vom 8. De-
zember 2010 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist,
in Verbindung mit § 1a Nummer 1 der Verordnung zur
Übertragung von Befugnissen zum Erlass von
Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Fi-
nanzdienstleistungsaufsicht, der durch Artikel 1 der
Verordnung vom 27. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2322)
neu gefasst worden ist, im Benehmen mit den Ver-
sicherungsaufsichtsbehörden der Länder:
Bonn, den 25. Mai 2012
Die Präsidentin
Artikel 1
Die Inhaberkontrollverordnung vom 20. März 2009
(BGBl. I S. 562, 688) wird wie folgt geändert:
1. In § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 wird die Angabe
„§ 10 Nummer 3 oder Nummer 7“ durch die Angabe
„§ 8 Nummer 3 oder Nummer 7“ ersetzt.
2. In § 12 Absatz 4 Nummer 1 wird die Angabe „Ab-
satz 2 Nummer 2 und 3“ durch die Angabe „Absatz 2
Nummer 3 und 4“ ersetzt.
3. In § 16 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe
„§ 10 Nummer 1 bis 6“ durch die Angabe „§ 8 Num-
mer 1 bis 5“ ersetzt.
4. In § 18 Satz 2 Nummer 4 wird die Angabe „§ 13e
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2“ durch die Angabe „§ 13e
Absatz 1 Satz 1 Nummer 1“ und die Angabe „in Ver-
bindung mit Satz 1 Nummer 2“ durch die Angabe „in
Verbindung mit Satz 1 Nummer 1“ ersetzt.
5. Die Anlage wird wie folgt geändert:
a) Das Formular „Erwerb-Erhöhung“ erhält die aus
Anlage 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fas-
sung.
b) Das Formular „Angaben zur Zuverlässigkeit“ er-
hält die aus Anlage 2 zu dieser Verordnung er-
sichtliche Fassung.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung
in Kraft.
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
König

Anlage 1 zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a
Formular – Erwerb-Erhöhung FRISTSACHE
Adressatenfeld1) Eingangsdatum:
Ident-Nr. Zielunternehmen
Ident-Nr. Anzeigepflichtiger
Wird von der Behörde ausgefüllt
Hiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die
⃞ Absicht des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung
⃞ Absicht der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung
an dem folgenden
⃞ Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut
⃞ Erstversicherungs-, Rückversicherungsunternehmen, Pensionsfonds
oder Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG
an:
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl
Anschrift der Hauptniederlassung
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Der Anzeigepflichtige hat nach dem Erwerb oder der Erhöhung Kontrolle über das Zielunternehmen:
⃞ Ja. ⃞ Nein.
Seite 1

1. Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen
1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist.
Familienname
Geburtsname
Vornamen
Geburtsdatum
Geburtsort, Geburtsland
Staatsangehörigkeit
Anschrift des Hauptwohnsitzes
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Land
Angaben zur Firma, sofern vorhanden
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Sitz mit Postleitzahl2)
Sitzstaat
Wirtschaftszweig3)
Ordnungsmerkmale
Registereintragung4)
1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist.
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl2)
Sitzstaat
Anschrift der Hauptniederlassung
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Land
Wirtschaftszweig3)
Ordnungsmerkmale
Registereintragung4)
Seite 2

2. Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist:
(Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den Anzeigepflichtigen
gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes
Dokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.)
2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist.
Familienname
Vornamen
Geburtsdatum
Anschrift
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist.
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl
Anschrift
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Land
Ordnungsmerkmale
Registereintragung4)
3. Die geplanten Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise noch einem anderen als
dem Mutterunternehmen zugerechnet werden:
⃞ Nein. ⃞ Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _5) beizufügen,
in der unter Berücksichtigung des § 4 InhKontrollV diejenigen, denen die Anteile
zugerechnet werden würden, anzugeben sind. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist
ebenfalls anzugeben.
Seite 3

4. Weitere Angaben zum Anzeigepflichtigen
4.1 Der Anzeigepflichtige steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt oder der zuständigen Landesaufsichtsbe-
hörde:
⃞ Nein, weiter mit 4.2
⃞ Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann
Der Anzeigepflichtige ist:
⃞ Kreditinstitut
⃞ E-Geld-Institut
⃞ Investmentaktiengesellschaft
⃞ Erstversicherungsunternehmen
⃞ Versicherungs-Holdinggesellschaft
⃞ Finanzholding-Gesellschaft
weiter mit 5.1
⃞ Finanzdienstleistungsinstitut
⃞ Kapitalanlagegesellschaft
⃞ Versicherungs-Zweckgesellschaft
⃞ Rückversicherungsunternehmen
⃞ Pensionsfonds
⃞ gemischte Finanzholding-Gesellschaft
4.2 Der Anzeigepflichtige ist ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes Unternehmen der Finanz-
branche:
⃞ Nein, weiter mit 4.3
⃞ Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann
Der Anzeigepflichtige ist:
⃞ Einlagenkreditinstitut
⃞ Erstversicherungsunternehmen
⃞ OGAW-Verwaltungsgesellschaft
weiter mit 4.3
⃞ Wertpapierhandelsunternehmen
⃞ Rückversicherungsunternehmen
⃞ sonstiges beaufsichtigtes Unternehmen
Die zuständige Aufsichtsbehörde hat folgende Bezeichnung:
Die Aufsichtsbehörde führt den Anzeigepflichtigen unter folgender Identitätsnummer:
4.3 Der Anzeigepflichtige hat Kontrolle über ein
im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes Einlagenkredit-
institut, Wertpapierhandelsunternehmen, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen oder eine OGAW-Ver-
waltungsgesellschaft:
⃞ Nein, weiter mit 5.1
⃞ Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _5) beizufügen,
in der die kontrollierten Unternehmen aufzuführen sind.
Neben den Angaben nach § 4 Abs. 2 InhKontrollV sind der Unternehmenstyp (Einlagenkreditinstitut,
Wertpapierhandelsunternehmen, Erst-
oder Rückversicherungsunternehmen oder OGAW-Verwaltungs-
gesellschaft), die Bezeichnung der zuständigen Aufsichtsbehörde jedes kontrollierten Unternehmens und
die Identitätsnummer, unter der das
Unternehmen bei der Aufsichtsbehörde geführt wird, anzugeben.
Seite 4

5. Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung
5.1 Auf die Geschäftsleitung des Zielunternehmens könnte, obwohl weniger als 20 % oder keine Kapital- oder
Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen, ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden.
⃞ Nein. ⃞ Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage
in der die Gründe dafür anzugeben sind.
5.2 Darstellung der geplanten Beteiligungshöhe am Zielunternehmen6),7)
Firma8), Rechtsform und Sitz Kapital-
mit der Nr. _ _5) beizufügen,
wird durch die (lt. Registereintragung) mit PLZ2) anteil9),10) Stimm- Verhältnis
Behörde ausgefüllt und Sitzstaat; Ordnungsmerkmale
4 3
Ident-Nr. des Registereintragung ), Wirtschaftszweig ); Ident-
in
Kapital des
rechts- zum
Unter-
anteil Zielunter-
nehmens11)
Beteiligungs- Nr. (falls bekannt), bei natürlichen Personen Tsd Euro Tsd Euro in Prozent nehmen
unternehmens neben Firma (falls vorhanden) vollständiger Prozent
Name8) und Geburtsdatum
6. Beizufügende Anlagen
10),12) 13)
6.1 Alle erforderlichen Anlagen liegen als fortlaufend nummerierte Anlage diesem Hauptformular bei:
⃞ Ja. ⃞ Nein. Wenn „nein“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _5)
beizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und die Gründe dafür
anzugeben sind.
6.2 Auf die Einreichung von Anlagen kann der Anzeigepflichtige entsprechend § 16 Abs. 1 oder 2 InhKontrollV
verzichten und reicht diese deshalb nicht ein:
⃞ Nein. ⃞ Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage
mit der Nr. _ _5) beizufügen,
in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und jeweils anzugeben ist, welche
Verzichtsregel in Anspruch genommen werden kann.
6.3 Liste der Anlagen
Kurzbezeichnung der Anlage Anzahl
Aufzählung der nicht eingereichten Anlagen mit Angabe der
Gründe nach Nummer 6.1 dieses Formulars
Aufzählung der nicht eingereichten, verzichtbaren Anlagen mit
Angabe der Verzichtsregel nach Nummer 6.2 dieses Formulars
Erklärung nach § 2c Abs. 1 Satz 2 KWG oder § 104 Abs. 1
Satz 2 VAG, von welcher Person oder welchem Unternehmen
die Kapital- oder Stimmrechtsanteile übernommen werden
Kopie der Bevollmächtigung des Empfangsbevollmächtigten im
Inland nach § 3 Satz 2 InhKontrollV
Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach § 6 Abs. 1
Satz 2 InhKontrollV oder nach Fußnote 6 dieses Formulars
Seite 5
Anlage liegt bei
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht

Kurzbezeichnung der Anlage
Nachweis über die Identität oder Existenz des Anzeigepflichtigen
nach § 8 Nr. 1 InhKontrollV
Amtlich beglaubigte Kopie der aktuellen Satzung, des aktuellen
Gesellschaftsvertrages oder einer gleichwertigen Vereinbarung
nach § 8 Nr. 2 InhKontrollV
Liste der persönlich haftenden Gesellschafter, Vertretungsbe-
rechtigten und der weiteren Personen nach § 8 Nr. 3 InhKontrollV
Darstellung der geschäftlichen Aktivitäten des Anzeigepflichtigen
nach § 8 Nr. 4 InhKontrollV
Liste mit den wirtschaftlich Begünstigten des Anzeigepflichtigen
nach § 8 Nr. 5 InhKontrollV
Erklärung über Untersuchungen anderer Behörden außerhalb
der Finanzbranche im Zusammenhang mit dem beabsichtigten
Erwerb nach § 8 Nr. 6 InhKontrollV
Erklärung zum beabsichtigten Austausch von Geschäftsleitern
des Zielunternehmens nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV
Formulare „Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit“
nach § 9 InhKontrollV
Weitere Unterlagen und Erklärungen zu den Formularen nach
§ 9 InhKontrollV entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 3 Satz 3
und 4 InhKontrollV
Lebensläufe nach § 10 InhKontrollV
Darstellung der Konzernstruktur nach § 11 Nr. 1 Buchstabe a
InhKontrollV
Darstellung der Geschäftstätigkeit des Konzerns nach § 11
Nr. 1 Buchstabe b InhKontrollV
Aufstellung der Konzernunternehmen der Finanzbranche nach
§ 11 Nr. 1 Buchstabe c InhKontrollV
Angaben zur Führung von Geschäften nach § 11 Nr. 1
Buchstabe d Doppelbuchstabe aa InhKontrollV
Angaben zu weiteren Unternehmen nach § 11 Nr. 1
Buchstabe d Doppelbuchstabe bb InhKontrollV
Liste sonstiger Anteilseigner etc. nach § 11 Nr. 1
Buchstabe e InhKontrollV
Liste nach § 11 Nr. 2 InhKontrollV
Seite 6
Anzahl Anlage liegt bei
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht

Kurzbezeichnung der Anlage
Liste über Anteilseigner etc. am Anzeigepflichtigen nach § 11 Nr. 3
InhKontrollV
Darstellung der finanziellen und sonstigen Interessen nach § 12
InhKontrollV
Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse mit
den Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten drei
Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 InhKontrollV
den Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der
letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 2
InhKontrollV
den Kapitalflussrechnungen und Segmentberichterstattun-
gen der letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 3
InhKontrollV
einer Aufzählung und Beschreibung der Einkommensquel-
len des Anzeigepflichtigen nach § 13 Abs. 3 Nr. 1
InhKontrollV
Nachweisen nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV
einer Vermögensaufstellung nach § 13 Abs. 3 Nr. 2
InhKontrollV
Nachweisen nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV
den Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten drei
Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen kontrollierten
Unternehmen und der Unternehmen, deren Geschäfte der
Anzeigepflichtige führt, nach § 13 Abs. 3 Nr. 3 InhKontrollV
den Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der
letzten drei Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen
kontrollierten Unternehmen und der Unternehmen, deren
Geschäfte der Anzeigepflichtige führt, nach § 13 Abs. 3 Nr. 4
InhKontrollV
den Konzernabschlüssen der letzten drei Geschäftsjahre
nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 InhKontrollV
den Berichten über die Konzernabschlüsse der letzten drei
Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 4 Nr. 2 InhKontrollV
den Ratings über die Bonität des Anzeigepflichtigen nach
§ 13 Abs. 6 Satz 1 InhKontrollV
den Ratings über die Bonität des Konzerns nach § 13
Abs. 6 Satz 2 InhKontrollV
den Ratings über die Bonität der einzelnen Konzern-
unternehmen nach § 13 Abs. 6 Satz 2 InhKontrollV
Seite 7
Anzahl Anlage liegt bei
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht

Kurzbezeichnung der Anlage Anzahl
Darstellung der für den Erwerb erforderlichen Eigen- und
Fremdmittel nach § 14 Halbsatz 1 InhKontrollV
Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit dem
Erwerb nach § 14 Halbsatz 2 InhKontrollV
Geschäftsplan bzw. Darstellung strategischer Ziele und Pläne
nach § 15 InhKontrollV
Anlage nach Nummer 3 dieses Formulars
Anlage nach Nummer 4.3 dieses Formulars
Anlage nach Nummer 5.1 dieses Formulars
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen
7. Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an:
Familienname
Vorname
Telefonnummer
(mit Vorwahl)
E-Mail-Adresse
8. Unterschrift(en)
Anlage liegt bei
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
⃞ nicht erforderlich
⃞ ja
⃞ wird nachgereicht
8.1 Mit der nachfolgenden Unterschrift/Mit den nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass
• der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und
• der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die
Unterzeichnenden entsprechend
dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen
abzugeben.
8.2 Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab:
⃞ Nein, bitte weiter mit 8.3
⃞ Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die
Ort, Datum und Unterschrift des Anzeigepflichtigen
Seite 8
Anzeige einreichen.

8.3 Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend ihrer Vertretungsbefugnis
berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben:14)
Familienname
Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Familienname
Vornamen
Geburtsdatum
Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Seite 9

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012 1249
Fußnoten
1
) Ist das Zielunternehmen ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, ist eine Ausfertigung an die Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die
für das Institut zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank zu adressieren.
Handelt es sich bei dem Zielunternehmen um ein Versicherungsunternehmen, eine Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG
oder einen Pensionsfonds, ist lediglich entweder eine Ausfertigung an die Bundesanstalt oder eine Ausfertigung an die zuständige Länder-
aufsichtsbehörde zu adressieren.
Die entsprechende Adresse ist in dem Adressatenfeld einzutragen.
2
) Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.
3
) Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die Bankenstatistik“ einzutragen.
4
) Nur anzugeben, sofern eine Eintragung vorliegt.
5
) Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen.
6
) Nummer 5.2 ist nicht auszufüllen
– bei komplexen Beteiligungsstrukturen,
– bei mittelbaren Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und
– wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimm-
rechtsanteils herleiten lässt.
Stattdessen ist das Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ der Inhaberkontrollverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen.
7
) Für beabsichtigte mittelbar gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige beabsichtigte Beteiligungskette mit den jeweiligen
beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen. Die Kette beginnt mit der beabsichtigten
unmittelbar gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit dem Zielunternehmen.
8
) Zu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wieder-
holt werden. Zu dem unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1 angezeigten Zielunternehmen muss lediglich
die Firma eingetragen werden.
9
) Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen
Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem
Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist
zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Sofern es sich bei dem Zielunternehmen um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
handelt, sind Prozentangaben in Bezug auf den Gründungsstock einzutragen.
10
) Beabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden (Tochter-)Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Zielunternehmen
(keine durchgerechneten Quoten).
11
) Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital
ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
12
) Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
13
) Ist der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde nach dem beabsichtigten Erwerb oder
der beabsichtigten Erhöhung ein Mutterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Mutter“ einzutragen. Ist der die zukünftigen Kapital- oder
Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwesterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Schwester“ einzutragen.
14
) Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen
berechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu
ergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die Seitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist.
Diese Seite ist nicht einzureichen.

Anlage 2 zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b
Formular – Angaben zur Zuverlässigkeit Anlage Nr. _ _1)
Angaben zur Zuverlässigkeit2)
Angaben des Anzeigepflichtigen
⃞ zum Anzeigepflichtigen selbst3)
⃞ zu einem vom Anzeigepflichtigen jemals geleiteten Unternehmen
⃞ zu einem Unternehmen, über das der Anzeigepflichtige Kontrolle hat
⃞ zu einem persönlich haftenden Gesellschafter4)
⃞ zu einer Person nach § 8 Nr. 3 InhKontrollV
⃞ zu einer Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV
(Bitte nachfolgend die Angaben zur Identität des vom Anzeigepflichtigen geleiteten Unternehmens, des Unternehmens, über das der Anzeigepflich-
tige Kontrolle hat, des persönlich haftenden Gesellschafters oder der Person nach § 8 Nr. 3 oder 7 InhKontrollV eintragen.)
Bei einer natürlichen Person sind anzugeben:
Familienname
Geburtsname
Vornamen
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit(en)
Anschrift des Hauptwohnsitzes
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Land
Andernfalls sind anzugeben:
Firma Zeile 1
Firma
(laut Registereintragung) Firma Zeile 2
Rechtsform
Sitz mit Postleitzahl5)
Sitzstaat
Ordnungsmerkmale
Registereintragung6)
Seite 1

1. Angaben nach § 9 Abs. 1 InhKontrollV
1.1 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Strafverfahren geführt
oder wurde zu einem früheren Zeitpunkt
gegen ihn ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens geführt?
⃞ Nein.
⃞ Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen
1.
2.
zu erläutern.7)
Siehe auch Anlage
Nr. _ _8).
Siehe auch Anlage
Nr. _ _8).
1.2 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit ein Ord-
nungswidrigkeitsverfahren oder vergleichbares Verfahren nach einer anderen Rechtsordnung geführt oder
wurde ein solches Verfahren gegen ihn mit einer Verurteilung oder
⃞ Nein.
⃞ Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen
1.
2.
sonstigen Sanktion abgeschlossen?
zu erläutern.7)
Siehe auch Anlage
Nr. _ _8).
Siehe auch Anlage
Nr. _ _8).
1.3 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstatt-
lichen Versicherung oder ein vergleichbares Verfahren geführt oder wurde ein solches Verfahren zu einem
früheren Zeitpunkt geführt?
⃞ Nein.
⃞ Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen
1.
2.
zu erläutern.7)
Siehe auch Anlage
Nr. _ _8).
Siehe auch Anlage
Nr. _ _8).
1.4 Hat gegen den auf Seite 1 Angegebenen eine Aufsichtsbehörde eine aufsichtliche Maßnahme eingeleitet oder
wurde gegen ihn ein solches Verfahren bereits mit einer Sanktion abgeschlossen?
⃞ Nein.
⃞ Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen
1.
2.
Seite 2
zu erläutern.7)
Siehe auch Anlage
Nr. _ _8).
Siehe auch Anlage
Nr. _ _8).

1.5 Wurde eine Registereintragung, Erlaubnis,
Mitgliedschaft oder Gewerbeerlaubnis des auf Seite 1 Angegebe-
nen durch eine Behörde versagt oder aufgehoben oder wurde er in sonstiger Weise vom Betrieb eines Ge-
werbes oder der Vertretung und Führung dessen Geschäfte ausgeschlossen oder wurde gegen ihn ein ent-
sprechendes Verfahren geführt?
⃞ Nein.
⃞ Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die
1.
2.
2. Angaben nach § 9 Abs. 3 InhKontrollV9)
2.1 Wurde die Zuverlässigkeit des auf Seite 1
Verfahren und Sanktionen zu erläutern.7)
Siehe auch Anlage
Nr. _ _8).
Siehe auch Anlage
Nr. _ _8).
Angegebenen als Erwerber einer bedeutenden Beteiligung an einem
Institut, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder einer Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne
des § 1b VAG oder als Geschäftsleiter eines Instituts, Versicherungsunternehmens, Pensionsfonds oder einer
Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG durch eine andere Aufsichtsbehörde geprüft?
⃞ Nein.
⃞ Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die Bezeichnung der Aufsichts-
behörde, der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das Ergebnis der Prüfung anzugeben.7)
1.
2.
Siehe auch Anlage
Nr. _ _8).
Siehe auch Anlage
Nr. _ _8).
2.2 Ist eine vergleichbare Prüfung zu Nummer 2.1 durch eine andere Behörde in Bezug auf den auf Seite 1
Angegebenen erfolgt?
⃞ Nein.
⃞ Ja.
Wenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die Bezeichnung der Behörde,
der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das Ergebnis der Prüfung anzugeben.7)
1.
2.
Bei natürlichen Personen
........................................
Ort
Siehe auch Anlage
Nr. _ _8).
Siehe auch Anlage
Nr. _ _8).
........................................
Datum
..........................................................................................
Eigenhändige Unterschrift der erklärenden Person
Seite 3

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012 1253
Fußnoten
1
) Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen.
2
) Für den Anzeigepflichtigen, für jede Person nach § 8 Nr. 3 und 7 InhKontrollV, für jedes jemals vom Anzeigepflichtigen geleitete Unternehmen und
für jedes Unternehmen, über das der Anzeigepflichtige Kontrolle hat, ist ein gesondertes Formular zu verwenden.
3
) In diesem Fall sind keine Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen in die nachfolgende Tabelle einzutragen.
4
) Ist der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person, sind lediglich die Zeilen „Firma“, „Rechtsform“ und „Sitz mit Postleitzahl“
auszufüllen.
5
) Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.
6
) Nur anzugeben, sofern eine Eintragung vorliegt.
7
) Die Anzahl der Zeilen ist bei Bedarf beliebig erweiterbar.
8
) Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage (Unterlagen nach § 9 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 3 Satz 3 InhKontrollV) zu
einer in § 6 Abs. 1 InhKontrollV genannten Absichtsanzeige oder zur Anzeige nach § 2c Abs. 1 Satz 5 KWG oder § 104 Abs. 1 Satz 5 VAG ist
einzutragen.
9
) Im Formular zur Zuverlässigkeit eines vom Anzeigepflichtigen jemals geleiteten Unternehmens ist diese Nummer nicht auszufüllen.
Diese Seite ist nicht einzureichen.
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2012 I S. 1239. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
Prüfwert des Textes 30a984a020e5f972….