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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2010, S. 880
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Vierte Verordnung
zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der
Schiffsregisterordnung
Vom 6. Juli 2010
Auf Grund des § 91 der Schiffsregisterordnung in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994, der
zuletzt durch Artikel 86 Nummer 2 der Verordnung vom
29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist,
verordnet das Bundesministerium der Justiz:
Artikel 1
Änderung der Verordnung
zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
Die Verordnung zur Durchführung der Schiffsregister-
ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
30. November 1994 (BGBl. I S. 3631; 1995 I S. 249),
die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 6 des Gesetzes vom
11. August 2009 (BGBl. I S. 2713) geändert worden ist,
wird wie folgt geändert:
1. Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt:
„§ 39a
(1) Für die Ausfertigung des Schiffszertifikats
können auch die amtlich vorgegebenen Vordrucke
nach dem Muster in der Anlage 4a zu dieser
Verordnung verwendet werden. Dabei sind die Ein-
tragungen so zu übernehmen, dass nur der gültige
Inhalt des Schiffsregisters wiedergegeben wird.
Erforderlichenfalls können Anlagebogen verwendet
werden. § 37 Absatz 3 und 4 sowie § 38 Absatz 2
Satz 3 sind anzuwenden.
(2) Sind nach der Ausstellung eines Schiffszerti-
fikats auf diesem weitere Eintragungen in das
Schiffsregister zu vermerken, kann abweichend
von § 39 ein neues Schiffszertifikat ausgestellt
werden, in das nur der zur Zeit seiner Ausstellung
gültige Inhalt des Schiffsregisters aufzunehmen
ist.“
2. § 40 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) In das neue Schiffszertifikat ist nur der zur
Zeit seiner Ausstellung gültige Inhalt des Schiffs-
registers aufzunehmen.“
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den 6. Juli 2010
3. § 41 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.
4. § 44 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Für den Schiffsbrief sind die Muster maßgebend,
die dieser Verordnung als Anlagen 6 und 6a bei-
gefügt sind.“
5. § 45 Absatz 1 Satz 1 und 2 wird wie folgt gefasst:
„Das Registergericht hat auf dem Eichschein die
Eintragung des Schiffs in das Schiffsregister zu ver-
merken. In dem Vermerk sind die Nummer des Re-
gisterblatts, das Datum der Eintragung und der Hei-
matort des Schiffs anzugeben.“
6. In § 66 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „4, 5 und 6“
durch die Angabe „4 bis 6a“ ersetzt.
7. § 76 wird aufgehoben.
8. § 77 wird wie folgt gefasst:
„§ 77
Werden für ein bereits eingetragenes Schiff ge-
mäß § 75 Angaben im Schiffsregister nachgetra-
gen, ist ein neues Schiffszertifikat oder ein neuer
Schiffsbrief auszustellen. Darin ist nur der zur Zeit
seiner Ausstellung gültige Inhalt des Schiffsregis-
ters aufzunehmen.“
9. § 78 wird aufgehoben.
10. Nach der Anlage 4 wird die aus dem Anhang er-
sichtliche Anlage 4a eingefügt.
11. Der Anlage 6 wird die aus dem Anhang ersichtliche
Anlage 6a angefügt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung
in Kraft.
Die Bundesministerin der Justiz
S . L e u t h e u s s e r- S c h n a r re n b e rg e r

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010
Anhang
(Vorderseite)
Bundesrepublik Deutschland
Federal Republic of Germany
(Bundesadler)
Schiffszertifikat
(Ship Certificate)
881
Anlage 4a
(zu § 39a)
In dem vom unterzeichneten Gericht kraft gesetzlicher Anordnung geführten Schiffsregister ist das Schiff (The ship) . . . . . . . . . . . . . .
...................................................................................................................................
(has been entered into the Register of Ships maintained by virtue of pertinent statutory provisions by the Court of Law the seal of which has been
appended below;)
auf Grund glaubhafter Nachweisungen unter Nummer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(the entry, bearing the serial number . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . has been effected on the
given here under:)
. eingetragen wie folgt:
strength of bona fide evidence and has the wording
1. Name des Schiffs (Name of ship): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2. IMO-Nummer und Unterscheidungssignal: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(IMO-Number and distinctive number or letters)
3. Gattung, Hauptbaustoff: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Type and category of ship; main building material)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4. Jahr des Stapellaufs, Bauort, Schiffswerft (Year of launch; place of build; name of yard): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
...............................................................................................................................
5. Heimathafen (Port of registry): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6. I. Ergebnisse der amtlichen Vermessung (a bis d in Metern):
(Results of the ship’s official measurement [entries under a to d given in metres])
a) Länge (length): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
c) aa) Tiefe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bb) Umfang: . . . . . . . . . . . . .
(depth) (girth)
d) Länge über alles (length overall): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
i) Bruttoraumzahl (gross tonnage): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
l) Messbrief (tonnage certificate): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II. m) Maschinenleistung (engine output): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7. Eigentümer (owner):
Laufende
Nummer Eigentümer, Korrespondentreeder
(serial (name of owner, managing owner)
number)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Breite (breadth): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . cc) Seitenhöhe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(moulded depth)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
k) Nettoraumzahl (net tonnage): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Schiffs-
parten Erwerbsgrund
(shares in (legal ground of acquisition)
the ship)
Es wird bezeugt, dass das Schiff nach § . . . . . des Flaggenrechtsgesetzes das Recht hat, die Bundesflagge der Bundesrepublik
Deutschland zu führen, und dass ihm alle Rechte, Eigenschaften und Privilegien eines deutschen Schiffs zustehen.
(This is to certify that, under the provisions of section . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . of the Flag Act, the ship is entitled to fly the flag of the Federal
Republic of Germany and that all the rights, attributes and privileges inherent in a German ship are lawfully due to her.)
...................................
, .....................................
(place of issue) (date of issue)
(Siegel)
(seal)
Amtsgericht
(local Court)

882 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil
(Rückseite)
Flaggenrecht (law of the flag):
Eigentumsbeschränkungen (encumbrances on ownership):
I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010
Schiffshypotheken, Nießbrauch (hypotheques and mortgages, usufruct provisions):
Laufende
Betrag
Nummer
(amount)
(serial number)
Zu
lfd. Nr.
(related serial
number above)
Inhalt der Eintragung
(text of entry in the shipping register)
Beschränkungen
(alterations of entries above)

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010 883
Anlage 6a
(zu § 44)
(Vorderseite)
Bundesrepublik Deutschland
(Bundesadler)
Schiffsbrief
In dem vom unterzeichneten Gericht kraft gesetzlicher Anordnung geführten Schiffsregister ist das Schiff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
...................................................................................................................................
auf Grund glaubhafter Nachweisungen unter Nummer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eingetragen wie folgt:
1. Name, Nummer oder sonstige Merkzeichen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
................................................................................................................................
2. Gattung, Hauptbaustoff: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3. Jahr des Stapellaufs, Bauort, Schiffswerft: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
................................................................................................................................
4. Heimatort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5. Tragfähigkeit, Wasserverdrängung, Maschinenleistung:
a) Tragfähigkeit in t/Wasserverdrängung in m3: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Maschinenleistung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
c) Eichschein: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
............................................................................................................................
6. Eigentümer:
Laufende
Eigentümer Anteile Erwerbsgrund
Nummer
................................... , .....................................
(Siegel) Amtsgericht

(Rückseite)
Eigentumsbeschränkungen:
Schiffshypotheken, Nießbrauch:
Laufende
Betrag Inhalt der Eintragung
Nummer
Zu
Beschränkungen
lfd. Nr.
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2010 I S. 880. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
Prüfwert des Textes 54e52448acf10b42….