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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2010, S. 880

BGBl. 2010 I S. 880 · 14.857 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.

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BGBl. 2010, Seite 880 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 880
                                      Vierte Verordnung
            zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der

Schiffsregisterordnung
                                                   Vom 6. Juli 2010

   Auf Grund des § 91 der Schiffsregisterordnung in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994, der

zuletzt durch Artikel 86 Nummer 2 der Verordnung vom
29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist,
verordnet das Bundesministerium der Justiz:

                       Artikel 1

            Änderung der Verordnung
   zur Durchführung der Schiffsregisterordnung

   Die Verordnung zur Durchführung der Schiffsregister-

ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom

30. November 1994 (BGBl. I S. 3631; 1995 I S. 249),

die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 6 des Gesetzes vom
11. August 2009 (BGBl. I S. 2713) geändert worden ist,
wird wie folgt geändert:
 1. Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt:
                          „§ 39a
      (1) Für die Ausfertigung des Schiffszertifikats
   können auch die amtlich vorgegebenen Vordrucke
   nach dem Muster in der Anlage 4a zu dieser
   Verordnung verwendet werden. Dabei sind die Ein-
   tragungen so zu übernehmen, dass nur der gültige
   Inhalt des Schiffsregisters wiedergegeben wird.
   Erforderlichenfalls können Anlagebogen verwendet
   werden. § 37 Absatz 3 und 4 sowie § 38 Absatz 2
   Satz 3 sind anzuwenden.

      (2) Sind nach der Ausstellung eines Schiffszerti-
   fikats auf diesem weitere Eintragungen in das
   Schiffsregister zu vermerken, kann abweichend
   von § 39 ein neues Schiffszertifikat ausgestellt
   werden, in das nur der zur Zeit seiner Ausstellung
   gültige Inhalt des Schiffsregisters aufzunehmen
   ist.“

 2. § 40 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

      „(2) In das neue Schiffszertifikat ist nur der zur
   Zeit seiner Ausstellung gültige Inhalt des Schiffs-
   registers aufzunehmen.“

                               Der Bundesrat hat zugestimmt.

                               Berlin, den 6. Juli 2010

  3. § 41 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.

  4. § 44 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

     „Für den Schiffsbrief sind die Muster maßgebend,
     die dieser Verordnung als Anlagen 6 und 6a bei-
     gefügt sind.“

  5. § 45 Absatz 1 Satz 1 und 2 wird wie folgt gefasst:

     „Das Registergericht hat auf dem Eichschein die
     Eintragung des Schiffs in das Schiffsregister zu ver-

     merken. In dem Vermerk sind die Nummer des Re-

     gisterblatts, das Datum der Eintragung und der Hei-

     matort des Schiffs anzugeben.“

  6. In § 66 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „4, 5 und 6“
     durch die Angabe „4 bis 6a“ ersetzt.
  7. § 76 wird aufgehoben.
  8. § 77 wird wie folgt gefasst:

                                  „§ 77
        Werden für ein bereits eingetragenes Schiff ge-
     mäß § 75 Angaben im Schiffsregister nachgetra-
     gen, ist ein neues Schiffszertifikat oder ein neuer
     Schiffsbrief auszustellen. Darin ist nur der zur Zeit
     seiner Ausstellung gültige Inhalt des Schiffsregis-
     ters aufzunehmen.“

  9. § 78 wird aufgehoben.

10. Nach der Anlage 4 wird die aus dem Anhang er-
    sichtliche Anlage 4a eingefügt.
11. Der Anlage 6 wird die aus dem Anhang ersichtliche
    Anlage 6a angefügt.

                               Artikel 2

                             Inkrafttreten

   Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung
in Kraft.
                                   Die Bundesministerin der Justiz
                                   S . L e u t h e u s s e r- S c h n a r re n b e rg e r
BGBl. 2010, Seite 881 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 881
                               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010

                                                                                                            Anhang

(Vorderseite)
                                                                                        Bundesrepublik Deutschland
                                                                                        Federal Republic of Germany

                                                                                                          (Bundesadler)

                                                                                                     Schiffszertifikat
                                                                                                    (Ship Certificate)
              881

Anlage 4a
(zu § 39a)
In dem vom unterzeichneten Gericht kraft gesetzlicher Anordnung geführten Schiffsregister ist das Schiff (The ship) . . . . . . . . . . . . . .
 ...................................................................................................................................
(has been entered into the Register of Ships maintained by virtue of pertinent statutory provisions by the Court of Law the seal of which has been
appended below;)
auf Grund glaubhafter Nachweisungen unter Nummer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(the entry, bearing the serial number . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . has been effected on the
given here under:)

. eingetragen wie folgt:
strength of bona fide evidence and has the wording
1. Name des Schiffs (Name of ship): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2. IMO-Nummer und Unterscheidungssignal: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
     (IMO-Number and distinctive number or letters)
3. Gattung, Hauptbaustoff: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
     (Type and category of ship; main building material)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4. Jahr des Stapellaufs, Bauort, Schiffswerft (Year of launch; place of build; name of yard): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    ...............................................................................................................................
5. Heimathafen (Port of registry): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6. I. Ergebnisse der amtlichen Vermessung (a bis d in Metern):
          (Results of the ship’s official measurement [entries under a to d given in metres])

          a)      Länge (length): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
          c)      aa) Tiefe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bb) Umfang: . . . . . . . . . . . . .
                           (depth)                                                                   (girth)

          d)      Länge über alles (length overall): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
          i)      Bruttoraumzahl (gross tonnage): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
          l)      Messbrief (tonnage certificate): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

     II. m) Maschinenleistung (engine output): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7. Eigentümer (owner):

           Laufende
           Nummer                                      Eigentümer, Korrespondentreeder
                (serial                                   (name of owner, managing owner)
               number)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

   b) Breite (breadth): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . cc) Seitenhöhe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
                                                     (moulded depth)

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
      k) Nettoraumzahl (net tonnage): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

                     Schiffs-
                     parten                                         Erwerbsgrund
                     (shares in                           (legal ground of acquisition)
                      the ship)
Es wird bezeugt, dass das Schiff nach § . . . . . des Flaggenrechtsgesetzes das Recht hat, die Bundesflagge der Bundesrepublik
Deutschland zu führen, und dass ihm alle Rechte, Eigenschaften und Privilegien eines deutschen Schiffs zustehen.
(This is to certify that, under the provisions of section . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . of the Flag Act, the ship is entitled to fly the flag of the Federal
Republic of Germany and that all the rights, attributes and privileges inherent in a German ship are lawfully due to her.)

                                                                                       ...................................

, .....................................
                                                                                                                (place of issue)                                                               (date of issue)

                                                       (Siegel)
                                                          (seal)

Amtsgericht
 (local Court)
BGBl. 2010, Seite 882 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 882
882                   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil

(Rückseite)

Flaggenrecht (law of the flag):

Eigentumsbeschränkungen (encumbrances on ownership):
I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010
Schiffshypotheken, Nießbrauch (hypotheques and mortgages, usufruct provisions):

      Laufende
                                  Betrag
      Nummer
                                  (amount)
   (serial number)

          Zu
       lfd. Nr.
    (related serial
   number above)

                    Inhalt der Eintragung

             (text of entry in the shipping register)

    Beschränkungen
(alterations of entries above)
BGBl. 2010, Seite 883 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 883
                                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010                                                                                                                        883

                                                                                                                                                                                                                              Anlage 6a
                                                                                                                                                                                                                               (zu § 44)

(Vorderseite)
                                                                                           Bundesrepublik Deutschland

                                                                                                             (Bundesadler)

                                                                                                             Schiffsbrief

In dem vom unterzeichneten Gericht kraft gesetzlicher Anordnung geführten Schiffsregister ist das Schiff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 ...................................................................................................................................
auf Grund glaubhafter Nachweisungen unter Nummer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eingetragen wie folgt:
1. Name, Nummer oder sonstige Merkzeichen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
   ................................................................................................................................
2. Gattung, Hauptbaustoff: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3. Jahr des Stapellaufs, Bauort, Schiffswerft: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
   ................................................................................................................................
4. Heimatort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5. Tragfähigkeit, Wasserverdrängung, Maschinenleistung:
      a) Tragfähigkeit in t/Wasserverdrängung in m3: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
      b) Maschinenleistung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
      c) Eichschein: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
             ............................................................................................................................
6. Eigentümer:

          Laufende
                                                                    Eigentümer                                                      Anteile                                               Erwerbsgrund
          Nummer




                                                                                         ................................... , .....................................
                                    (Siegel)                                                                                                               Amtsgericht

BGBl. 2010, Seite 884 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 884


(Rückseite)

Eigentumsbeschränkungen:




Schiffshypotheken, Nießbrauch:

      Laufende
                              Betrag                                    Inhalt der Eintragung
      Nummer




          Zu
                                                            Beschränkungen
       lfd. Nr.

Herkunft dieses Textes

Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2010 I S. 880. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).

Ableitung: issue-pdf-decol · Prüfwert des Textes 54e52448acf10b42….