Gesetze / Gesetzblätter
Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2010, S. 2204
BGBl. 2010 I S. 2204 · 2.621 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
Textauszug (durchsuchbar)

Erstes Gesetz
zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes
(1. StipG-ÄndG)
Vom 21. Dezember 2010
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz
beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes
Das Stipendienprogramm-Gesetz vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 957) wird wie
folgt geändert:
1. § 11 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden die Wörter „von Bund und Land“ durch die Wörter „vom
Bund“ ersetzt und die Wörter „jeweils um einen Betrag von 75 Euro“ durch
die Wörter „um einen Betrag von 150 Euro“ ersetzt.
b) Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Der Bund trägt sonstige Zweckausgaben der Hochschulen pauschal in
Höhe von 7 Prozent der privaten Mittel, die zur Erreichung der jeweiligen
Höchstgrenze nach § 11 Absatz 4 Satz 2 je Hochschule höchstens einge-
worben werden können.“
2. § 14 wird wie folgt geändert:
a) Der bisherige Satz 1 wird Absatz 1 und in Nummer 7 werden die Wörter
„und zur schrittweisen Erreichung der Höchstgrenze nach § 11 Absatz 4“
gestrichen.
b) Folgender Absatz 2 wird angefügt:
„(2) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird ermäch-
tigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zu-
stimmung des Bundesrates die Einzelheiten zur Erreichung der Höchst-
grenze nach § 11 Absatz 4 in einer Rechtsverordnung festzulegen.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetz-
blatt zu verkünden.
Berlin, den 21. Dezember 2010
Der Bundespräsident
Christian Wulff
Die Bundeskanzlerin
Dr. A n g e l a M e r k e l
Die Bundesministerin
für Bildung und Forschung
Annette Schavan
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2010 I S. 2204. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
Prüfwert des Textes a2d0b736db4f841c….