Gesetze / Gesetzblätter
Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2009, S. 3041
BGBl. 2009 I S. 3041 · 1.877 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
Textauszug (durchsuchbar)

Erste Verordnung
zur Änderung der Beleihungswertermittlungsverordnung
Vom 16. September 2009
Auf Grund des § 16 Absatz 4 Satz 1 bis 4 des Pfandbriefgesetzes vom 22. Mai
2005 (BGBl. I S. 1373) in Verbindung mit § 1 Nummer 4 der Verordnung zur
Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt durch die Verordnung
vom 21. April 2008 (BGBl. I S. 748) geändert worden ist, verordnet die Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Einvernehmen mit dem Bundes-
ministerium der Justiz nach Anhörung der Spitzenverbände der Kreditwirtschaft:
Artikel 1
In § 24 der Beleihungswertermittlungsverordnung vom 12. Mai 2006 (BGBl. I
S. 1175) wird nach Absatz 3 folgender Absatz 3a eingefügt:
„(3a) Abweichend von § 4 Absatz 1 Satz 3 kann in den Fällen des Absatzes 1
auf eine Innenbesichtigung des zu bewertenden Objekts verzichtet werden,
wenn der Person, die die Wertermittlung durchführt, die wesentlichen Bewer-
tungsparameter hinreichend bekannt sind und
1. die Immobilie innerhalb der letzten zehn Jahre fertiggestellt worden ist, wobei
die Gründe für den Verzicht auf die Innenbesichtigung in nachvollziehbarer
Weise zu dokumentieren sind, oder
2. ein Abschlag in Höhe von mindestens 10 Prozent auf das Ergebnis der Be-
leihungswertermittlung vorgenommen wird.“
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bonn, den 16. September 2009
Der Präsident
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sanio
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2009 I S. 3041. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
Prüfwert des Textes fea5fa767473f4cc….