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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2009, S. 1577
BGBl. 2009 I S. 1577 · 7.732 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
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Gesetz
zur Änderung des Gesetzes
zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“
Vom 25. Juni 2009
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Til-
gungsfonds“ vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416, 417) wird wie folgt geändert:
1. In § 2 wird die Angabe „16,9 Milliarden Euro“ durch die Angabe „20,4 Milli-
arden Euro“ und die Angabe „1,5 Milliarden Euro“ durch die Angabe „5 Mil-
liarden Euro“ ersetzt.
2. § 3 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Maßnahmen des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage sind nur
förderfähig, wenn der Kauf oder das Leasing des Pkw in der Zeit vom 14. Ja-
nuar 2009 bis spätestens zum 31. Dezember 2009 getätigt wird und die
Zulassung innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Reservierung der
Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens
jedoch zum 30. Juni 2010 erfolgt.“
3. In § 5 Absatz 1 wird die Angabe „21 Milliarden Euro“ durch die Angabe
„25,2 Milliarden Euro“ ersetzt.
Artikel 2
Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“
wird nach Maßgabe der diesem Gesetz beigefügten Anlage geändert.
Artikel 3
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetz-
blatt zu verkünden.
Berlin, den 25. Juni 2009
Der Bundespräsident
Horst Köhler
Die Bundeskanzlerin
Dr. A n g e l a M e r k e l
Der Bundesminister der Finanzen
Peer Steinbrück

Anlage
Wirtschaftsplan
des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)“
Bisheriges Für 2009 Neues
Titel
Zweckbestimmung Soll 2009 treten hinzu Soll 2009
Funktion
1 000 € 1 000 € 1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
325 01 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 21 000 000 4 200 000 25 200 000
-920
Erläuterungen
Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung
nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet.
Ausgaben
Schuldendienst
575 01 Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt 4 100 000 700 000 4 800 000
-920
Haushaltsvermerk
1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
2. Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrunde-
legung der durchschnittlichen Verzinsung der Brutto-
kreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
697 01 Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage 1 500 000 3 500 000 5 000 000
-332
Erläuterungen
Als konjunktur- und umweltpolitisches Programm zur Stärkung der
Pkw-Nachfrage können private Autohalter eine Umweltprämie be-
antragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug, das
für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist, verschrottet
und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen
mit Abgasnorm EURO 4 oder höher gekauft und zugelassen oder
geleast und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2 500 €.
Sie wird gewährt, wenn Kauf oder Leasing bis zum 31. De-
zember 2009 und die Zulassung innerhalb einer Frist von
9 Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens jedoch zum
30. Juni 2010, erfolgen.
Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirt-
schaft und Technologie.

Titel
Zweckbestimmung
Funktion
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäu-
den
711 31 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
-016
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben und Maßnahmen an Gebäuden in Bonn
und der Region Bonn sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
2. Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio. € auf den
zivilen Bereich des Bundes und Zuwendungsempfän-
ger.
3. Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und mit-
telbaren Bundesverwaltung sowie institutionelle Zu-
wendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum
großen Teil vom Bund finanziert werden. Einbezogen
werden können auch Nationale Kulturdenkmäler
sowie internationale Kulturgüter.
Abschluss der Anlage
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Übrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gesamteinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
davon aus:
Gruppe 554 : Beschaffungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gruppe 558 : Militärische Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Schuldendienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) . . . . . . . . . .
Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gesamtausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bisheriges Für 2009 Neues
Soll 2009 treten hinzu Soll 2009
1 000 € 1 000 € 1 000 €
(750 000) (–) (750 000)
500 000 – 500 000
– – –
21 000 000 4 200 000 25 200 000
21 000 000 4 200 000 25 200 000
330 000 – 330 000
476 170 – 476 170
226 170 – 226 170
250 000 – 250 000
4 100 000 700 000 4 800 000
2 720 000 3 500 000 6 220 000
13 373 830 – 13 373 830
21 000 000 4 200 000 25 200 000
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2009 I S. 1577. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
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