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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2008, S. 476
BGBl. 2008 I S. 476 · 23.393 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
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Verordnung
zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
Vom 27. März 2008
Auf Grund des § 52 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 9, 14
und 17 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288,
1594), der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
17. März 2008 (BGBl. I S. 394) geändert worden ist,
sowie des § 25 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 2, 5 und 10
des Europawahlgesetzes in der Fassung der Bekannt-
machung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555), der
zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Mai 1999
(BGBl. I S. 1023) geändert worden ist, verordnet das
Bundesministerium des Innern:
Artikel 1
Änderung der Bundeswahlordnung
Die Bundeswahlordnung in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376),
zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30. Juni
2005 (BGBl. I S. 1951), wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu Anlage 15 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 1)
wird wie folgt gefasst:
„Anlage 15
(zu § 34 Abs. 5 Nr. 1 und 3 Buchstabe b)
Zustimmungserklärung für Bewerber eines
Kreiswahlvorschlages mit der Versicherung an
Eides statt zur Parteimitgliedschaft für Bewerber
eines Kreiswahlvorschlages einer Partei“.
b) Die Angabe zu Anlage 17 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3)
wird wie folgt gefasst:
„Anlage 17
(zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a)
Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterver-
sammlung zur Aufstellung des Bewerbers für
den Wahlkreis“.
c) Die Angabe zu Anlage 18 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3)
wird wie folgt gefasst:
„Anlage 18
(zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a)
Versicherung an Eides statt zur Bewerberaufstel-
lung im Wahlkreis“.
d) Die Angabe zu Anlage 22 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 1)
wird wie folgt gefasst:
„Anlage 22
(zu § 39 Abs. 4 Nr. 1)
Zustimmungserklärung und Versicherung an Ei-
des statt zur Parteimitgliedschaft für Bewerber
einer Landesliste“.
2. § 34 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 werden die Wörter „Tag
der Geburt“ durch das Wort „Geburtsdatum“ er-
setzt.
b) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aaa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Der Kreiswahlleiter liefert die Form-
blätter auf Anforderung kostenfrei; er
kann sie auch als Druckvorlage oder
elektronisch bereitstellen.“
bbb) Nach Satz 2 wird folgender Satz einge-
fügt:
„Wird bei der Anforderung der Nach-
weis erbracht, dass für den Bewerber
im Melderegister eine Auskunftssperre
gemäß den § 21 Abs. 5 des Melde-
rechtsrahmengesetzes entsprechenden
Landesmeldegesetzen eingetragen ist,
wird anstelle seiner Anschrift (Haupt-
wohnung) eine Erreichbarkeitsanschrift
verwendet; die Angabe eines Post-
fachs genügt nicht.“
ccc) Im neuen Satz 6 wird die Angabe
„2 und 3“ durch die Angabe „2 bis 4“
ersetzt.
bb) Nummer 2 wird wie folgt geändert:
aaa) In Satz 1 zweiter Halbsatz werden die
Wörter „Tag der Geburt“ durch das
Wort „Geburtsdatum“ ersetzt.
bbb) In Satz 2 wird die Angabe „Nr. 2 und 3“
gestrichen.
c) Absatz 5 Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
„3. bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien
a) eine Ausfertigung der Niederschrift über
die Beschlussfassung der Mitglieder- oder
Vertreterversammlung, in der der Bewer-
ber aufgestellt worden ist, im Falle eines
Einspruchs nach § 21 Abs. 4 des Geset-
zes auch eine Ausfertigung der Nieder-
schrift über die wiederholte Abstimmung,
mit der nach § 21 Abs. 6 Satz 2 des Ge-
setzes vorgeschriebenen Versicherung an
Eides statt; die Niederschrift soll nach
dem Muster der Anlage 17 gefertigt, die
Versicherung an Eides statt nach dem
Muster der Anlage 18 abgegeben werden;
b) eine Versicherung an Eides statt des vor-
geschlagenen Bewerbers gegenüber dem
Kreiswahlleiter nach dem Muster der An-
lage 15, dass er nicht Mitglied einer ande-
ren als der den Wahlvorschlag einreichen-

den Partei ist; für die Abnahme der Versi-
cherung an Eides statt gilt § 21 Abs. 6
Satz 3 des Gesetzes entsprechend,“.
3. In § 37 Abs. 1 Satz 3 wird das Wort „Fernkopie“
durch das Wort „Telefax“ ersetzt.
4. In § 38 Satz 3 zweiter Halbsatz werden die Wörter
„Tages der Geburt“ durch das Wort „Geburts-
datums“ ersetzt.
5. § 39 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 werden die Wörter „Tag
der Geburt“ durch das Wort „Geburtsdatum“ er-
setzt.
b) Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Der Landeswahlleiter liefert die Formblätter auf
Anforderung kostenfrei; er kann sie auch als
Druckvorlage oder elektronisch bereitstellen.“
c) Absatz 4 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
„1. die Erklärungen der vorgeschlagenen Be-
werber, dass sie ihrer Aufstellung zustim-
men und für keine andere Landesliste
ihre Zustimmung zur Benennung als Be-
werber gegeben haben, sowie eine Ver-
sicherung an Eides statt gegenüber dem
Landeswahlleiter, dass sie nicht Mitglied
einer anderen als der den Wahlvorschlag
einreichenden Partei sind, jeweils nach
dem Muster der Anlage 22; für die Ab-
nahme der Versicherung an Eides statt
gilt § 21 Abs. 6 Satz 3 des Gesetzes ent-
sprechend,“.
bb) In Nummer 3 werden die Wörter „mit den
nach § 21 Abs. 6 des Gesetzes vorgeschrie-
benen Versicherungen“ durch die Wörter
„mit der nach § 21 Abs. 6 des Gesetzes vor-
geschriebenen Versicherung“ ersetzt.
6. In § 42 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „Fernkopie“
durch das Wort „Telefax“ ersetzt.
7. In § 43 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz werden die
Wörter „Tages der Geburt“ durch das Wort „Ge-
burtsdatums“ ersetzt.
8. § 84 wird wie folgt geändert:
a) Dem Absatz 1 wird folgender Absatz vorange-
stellt:
„(1) Liegen die Voraussetzungen für eine Lis-
tennachfolge vor, so benachrichtigt der Landes-
wahlleiter den nächsten Listenbewerber mittels
Zustellung (§ 87 Abs. 1) und weist ihn auf die
Vorschrift des § 45 Abs. 3 des Gesetzes hin. Er
fordert ihn auf, ihm innerhalb einer Woche
schriftlich zu erklären, ob er die Nachfolge an-
nimmt, und an Eides statt zu versichern, dass
er nicht aus der die Liste einreichenden Partei
ausgeschieden oder Mitglied einer anderen Par-
tei geworden ist. Für die Abnahme der Versiche-
rung an Eides statt gilt § 21 Abs. 6 Satz 3 des
Gesetzes entsprechend.“
b) Die bisherigen Absätze 1 bis 3 werden die Ab-
sätze 2 bis 4 und wie folgt geändert:
aa) Im neuen Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe
„§ 45 Satz 2“ durch die Angabe „§ 45 Abs. 3
Satz 3“ ersetzt.
bb) Der neue Absatz 4 wird wie folgt geändert:
aaa) In Satz 1 werden die Wörter „seinen
Verzicht“ durch die Wörter „seine Ab-
lehnung“ ersetzt.
bbb) In Satz 2 werden die Wörter „Der Ver-
zicht“ durch die Wörter „Die Ableh-
nung“ ersetzt.
9. § 88 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird der Punkt durch ein Komma
ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:
„soweit nicht der Landeswahlleiter die Beschaf-
fung übernimmt.“
b) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 ange-
fügt:
„(5) Die Beschaffung der Vordrucke und
Formblätter nach den Anlagen 2, 5, 8, 9, 13
bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch
elektronische Bereitstellung erfolgen.“
10. Anlage 13 (zu § 34 Abs. 1) wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 und Fußnote 6 zweiter Halbsatz
werden jeweils die Wörter „Tag der Geburt“
durch das Wort „Geburtsdatum“ ersetzt.
b) Nummer 3 wird wie folgt geändert:
aa) Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
„a) Zustimmungserklärung des Bewerbers
mit der Versicherung an Eides statt zur
Parteimitgliedschaft des Bewerbers ei-
ner Partei,“.
bb) In Buchstabe d wird das Wort „Versicherun-
gen“ durch das Wort „Versicherung“ ersetzt.
11. Anlage 14 (zu § 34 Abs. 4) wird wie folgt geändert:
a) Das Formblatt für eine Unterstützungsunter-
schrift (Kreiswahlvorschlag) Abschnitt Unterstüt-
zungsunterschrift Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Nach der Angabe „(Familienname, Vorna-
men, Anschrift – Hauptwohnung –)“ wird
der Fußnotenhinweis „1)“ eingefügt.
bb) Die Wörter „Tag der Geburt“ werden durch
das Wort „Geburtsdatum“ ersetzt.
cc) Der Fußnote 1 wird folgende Fußnote voran-
gestellt:
„1) Wird bei der Anforderung des amtlichen Formblatts
der Nachweis erbracht, dass für den Bewerber im
Melderegister eine Auskunftssperre gemäß den § 21
Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechen-
den Landesmeldegesetzen eingetragen ist, wird an-
stelle seiner Anschrift (Hauptwohnung) eine Erreich-
barkeitsanschrift verwendet; die Angabe eines Post-
fachs genügt nicht.“
dd) Die bisherigen Fußnoten 1 bis 3 werden die
Fußnoten 2 bis 4.
b) Im Abschnitt Bescheinigung des Wahlrechts
Satz 1 werden die Wörter „Tag der Geburt“
durch das Wort „Geburtsdatum“ ersetzt.
12. Die Anlage 15 erhält die aus dem Anhang zu dieser
Verordnung ersichtliche Fassung.
13. In Anlage 16 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 2 und § 39 Abs. 4
Nr. 2) werden die Wörter „Tag der Geburt“ durch

das Wort „Geburtsdatum“ ersetzt und nach dem
Wort „Wahltag“ die Wörter „nach den heute vorlie-
genden Erkenntnissen“ eingefügt.
14. In den Anlagen 17 und 18 werden jeweils die An-
gabe „(zu § 34 Abs. 5 Nr. 3)“ durch die Angabe „(zu
§ 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a)“ ersetzt.
15. Anlage 19 (zu § 36 Abs. 6) wird wie folgt geändert:
a) In Abschnitt II Satz 1 wird das Wort „Tatsachen“
durch das Wort „Angelegenheiten“ ersetzt.
b) In Abschnitt IX Nr. 1 werden die Wörter „Tag der
Geburt“ durch das Wort „Geburtsdatum“ ersetzt.
16. Anlage 20 (zu § 39 Abs. 1) wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 werden die Wörter „Tag der Ge-
burt“ durch das Wort „Geburtsdatum“ ersetzt.
b) Nummer 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Buchstabe a werden nach dem Wort „Zu-
stimmungserklärungen“ die Wörter „mit den
Versicherungen an Eides statt zur Parteimit-
gliedschaft“ eingefügt.
bb) In Buchstabe d wird das Wort „Versicherun-
gen“ durch das Wort „Versicherung“ ersetzt.
17. In Anlage 21 (zu § 39 Abs. 3) werden im Abschnitt
Unterstützungsunterschrift in Satz 1 und im Ab-
schnitt Bescheinigung des Wahlrechts in Satz 1 je-
weils die Wörter „Tag der Geburt“ durch das Wort
„Geburtsdatum“ ersetzt.
18. Anlage 22 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 1) wird wie folgt ge-
ändert:
a) In der Überschrift werden nach dem Wort „Zu-
stimmungserklärung“ die Wörter „und Versiche-
rung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft“ ein-
gefügt.
b) In Satz 1 werden die Wörter „Tag der Geburt“
durch das Wort „Geburtsdatum“ ersetzt.
c) In Satz 2 wird der Fußnotenhinweis „2)“ gestri-
chen.
d) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:
„Ich versichere gegenüber dem Landeswahlleiter
an Eides statt, dass ich nicht Mitglied einer an-
deren als der den Wahlvorschlag einreichenden
Partei bin.2)“
e) In dem neuen Satz 4 wird der Fußnotenhinweis
„2)“ durch den Fußnotenhinweis „3)“ ersetzt.
f) Nach Fußnote 1 wird folgende Fußnote 2 einge-
fügt:
„2) Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung
an Eides statt wird hingewiesen.“
g) Die Fußnote 2 wird die Fußnote 3.
19. In Anlage 23 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 3) werden in der
Tabelle die Wörter „Tag der Geburt“ durch das Wort
„Geburtsdatum“ ersetzt.
Artikel 2
Änderung der Europawahlordnung
Die Europawahlordnung in der Fassung der Bekannt-
machung vom 2. Mai 1994 (BGBl. I S. 957), zuletzt ge-
ändert durch Artikel 51 des Gesetzes vom 21. Juni 2005
(BGBl. I S. 1818), wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu An-
lage 15 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 1) wie folgt gefasst:
„Anlage 15
(zu § 32 Abs. 4 Nr. 1)
Zustimmungserklärung mit den Versicherungen an
Eides statt zur Bewerbung in anderen Mitgliedstaa-
ten der Europäischen Union und zur Mitgliedschaft
in Parteien oder sonstigen politischen Vereinigun-
gen von Bewerbern und Ersatzbewerbern eines
Wahlvorschlags“.
2. § 32 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3 Nr. 1 Satz 1 wird der Punkt durch ein
Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz ange-
fügt:
„sie können auch als Druckvorlage oder elektro-
nisch bereitgestellt werden.“
b) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 1 werden nach dem Wort „be-
werben“ die Wörter „und dass sie nicht Mit-
glied einer anderen als der den Wahlvor-
schlag einreichenden Partei oder sonstigen
politischen Vereinigung sind; für die Ab-
nahme der Versicherung an Eides statt gilt
§ 11 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes ent-
sprechend“ eingefügt.
bb) In Nummer 3 werden im ersten Halbsatz die
Wörter „mit den nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
des Gesetzes vorgeschriebenen Versiche-
rungen“ durch die Wörter „mit der nach
§ 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes vor-
geschriebenen Versicherung“ ersetzt und im
zweiten Halbsatz wird das Wort „Versiche-
rungen“ durch das Wort „Versicherung“ er-
setzt.
3. In § 35 Abs. 1 Satz 3 wird das Wort „Fernkopie“
durch das Wort „Telefax“ ersetzt.
4. § 77 wird wie folgt geändert:
a) Dem Absatz 1 wird folgender Absatz vorange-
stellt:
„(1) Liegen die Voraussetzungen für eine Lis-
tennachfolge vor, so benachrichtigt der Bundes-
wahlleiter den nächsten Listenbewerber mittels
Zustellung (§ 80 Abs. 1) und weist ihn auf die
Vorschrift des § 21 Abs. 2 des Gesetzes hin. Er
fordert ihn auf, ihm innerhalb einer Woche
schriftlich zu erklären, ob er die Nachfolge an-
nimmt, und an Eides statt zu versichern, dass
er nicht aus der die Liste einreichenden Partei
oder sonstigen politischen Vereinigung ausge-
schieden oder Mitglied einer anderen Partei oder
sonstigen politischen Vereinigung geworden ist.
Für die Abnahme der Versicherung an Eides statt
gilt § 11 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes ent-
sprechend.“
b) Die bisherigen Absätze 1 und 2 werden die Ab-
sätze 2 und 3.
c) Im neuen Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 21
Abs. 2“ durch die Angabe „§ 21 Abs. 2 Satz 2“
ersetzt.
5. § 81 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird der Punkt durch ein Komma
ersetzt und in einer neuen Zeile folgender Halb-
satz angefügt:
„soweit nicht der Landeswahlleiter die Beschaf-
fung übernimmt.“
b) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 einge-
fügt:
„(5) Die Beschaffung der Vordrucke und
Formblätter nach den Anlagen 2, 2A bis 2C, 5,
6A, 7, 8, 12 bis 16B, 17 bis 21, 23 bis 25 und 27
bis 30 kann auch durch elektronische Bereitstel-
lung erfolgen.“
6. Anlage 12 (zu § 32 Abs. 1) Nr. 3 wird wie folgt ge-
ändert:
a) In Buchstabe a werden nach der Angabe „be-
werben,“ die Wörter „und zur Mitgliedschaft in
Parteien oder sonstigen politischen Vereinigun-
gen,“ eingefügt.
b) In Buchstabe g wird das Wort „Versicherungen“
durch das Wort „Versicherung“ ersetzt.
7. Anlage 13 (zu § 32 Abs. 1) Nr. 3 wird wie folgt ge-
ändert:
a) In Buchstabe a werden nach der Angabe „be-
werben,“ die Wörter „und zur Mitgliedschaft in
Parteien oder sonstigen politischen Vereinigun-
gen,“ eingefügt.
b) In Buchstabe g wird das Wort „Versicherungen“
durch das Wort „Versicherung“ ersetzt.
8. Anlage 15 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 1) wird wie folgt ge-
ändert:
a) In der Überschrift werden nach dem Wort „Zu-
stimmungserklärung“ die Wörter „mit den Versi-
cherungen an Eides statt“ eingefügt.
Berlin, den 27. März 2008
Der Bundesminister des
Schäuble
b) Satz 4 wird wie folgt gefasst:
„Ich versichere an Eides statt, dass ich mich
nicht gleichzeitig in einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union4) zur Wahl bewerbe.5)“
c) Nach Satz 4 wird folgender Satz angefügt:
„Ich versichere gegenüber dem zuständigen
Wahlleiter an Eides statt, dass ich nicht Mitglied
einer anderen als der den Wahlvorschlag einrei-
chenden Partei oder sonstigen politischen Verei-
nigung bin.5)“
d) Nach Fußnote 4 wird folgende Fußnote 5 ange-
fügt:
„5) Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung
an Eides statt wird hingewiesen.“
9. In Anlage 16 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 2) Satz 1 werden
nach dem Wort „Wahltag“ die Wörter „nach den
heute vorliegenden Erkenntnissen“ eingefügt.
10. Anlage 16A (zu § 32 Abs. 4 Nr. 2a) wird wie folgt
geändert:
a) In der Überschrift wird nach dem Wort „Unions-
bürger“ der Fußnotenhinweis „*)“ gestrichen.
b) Im Text werden nach dem Wort „ist“ die Wörter
„nach den heute vorliegenden Erkenntnissen“
eingefügt.
c) Die Fußnote wird gestrichen.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung
in Kraft.
Innern

480 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2008
A n h a n g z u A r t i k e l 1 N r. 1 2
Anlage 15
(zu § 34 Abs. 5 Nr. 1 und 3 Buchstabe b)
Zustimmungserklärung für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages1)
(von allen Wahlkreisbewerbern abzugeben)
Ich
Familienname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vornamen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Geburtsdatum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Geburtsort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beruf oder Stand: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anschrift (Hauptwohnung)
Straße, Hausnummer: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Postleitzahl, Wohnort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
stimme meiner Benennung als Bewerber im Kreiswahlvorschlag
der . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/bei anderen Kreiswahlvorschlägen das Kennwort)
im Wahlkreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . für die Wahl zum . . . . . Deutschen Bundestag zu.
(Nummer und Name)
Ich versichere, dass ich für keinen anderen Wahlkreis meine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben
habe.
Ich habe außerdem meiner Benennung als Bewerber auf der Landesliste
der . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung)
im Land . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . zugestimmt.2)
(Name des Landes)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....................................................
(Persönliche und handschriftliche Unterschrift)
Versicherung an Eides statt
zur Parteimitgliedschaft für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages
(nur von Wahlkreisbewerbern einer Partei abzugeben)
Ich versichere gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides statt, dass ich nicht Mitglied einer anderen als der den
Wahlvorschlag einreichenden Partei bin.3)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....................................................
(Persönliche und handschriftliche Unterschrift)
1
) Vollständig und in Maschinen- oder Druckschrift ausfüllen.
2
) Nichtzutreffendes streichen.
3
) Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2008 I S. 476. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
Prüfwert des Textes c06c62f19e343e36….