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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2008, S. 476

BGBl. 2008 I S. 476 · 23.393 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.

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BGBl. 2008, Seite 476 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 476
                                          Verordnung
                 zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
                                               Vom 27. März 2008

   Auf Grund des § 52 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 9, 14
und 17 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288,
1594), der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
17. März 2008 (BGBl. I S. 394) geändert worden ist,
sowie des § 25 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 2, 5 und 10
des Europawahlgesetzes in der Fassung der Bekannt-
machung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555), der
zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Mai 1999
(BGBl. I S. 1023) geändert worden ist, verordnet das
Bundesministerium des Innern:

                       Artikel 1
         Änderung der Bundeswahlordnung
   Die Bundeswahlordnung in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376),
zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30. Juni
2005 (BGBl. I S. 1951), wird wie folgt geändert:

 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
   a) Die Angabe zu Anlage 15 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 1)
      wird wie folgt gefasst:
      „Anlage 15
      (zu § 34 Abs. 5 Nr. 1 und 3 Buchstabe b)
      Zustimmungserklärung für Bewerber eines
      Kreiswahlvorschlages mit der Versicherung an
      Eides statt zur Parteimitgliedschaft für Bewerber
      eines Kreiswahlvorschlages einer Partei“.
   b) Die Angabe zu Anlage 17 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3)
      wird wie folgt gefasst:
      „Anlage 17
      (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a)
      Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterver-
      sammlung zur Aufstellung des Bewerbers für
      den Wahlkreis“.
   c) Die Angabe zu Anlage 18 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3)
      wird wie folgt gefasst:

      „Anlage 18
      (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a)
      Versicherung an Eides statt zur Bewerberaufstel-
      lung im Wahlkreis“.
   d) Die Angabe zu Anlage 22 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 1)
      wird wie folgt gefasst:

      „Anlage 22
      (zu § 39 Abs. 4 Nr. 1)
      Zustimmungserklärung und Versicherung an Ei-
      des statt zur Parteimitgliedschaft für Bewerber
      einer Landesliste“.

 2. § 34 wird wie folgt geändert:
   a) In Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 werden die Wörter „Tag
      der Geburt“ durch das Wort „Geburtsdatum“ er-
      setzt.

b) Absatz 4 wird wie folgt geändert:

   aa) Nummer 1 wird wie folgt geändert:
       aaa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:

            „Der Kreiswahlleiter liefert die Form-
            blätter auf Anforderung kostenfrei; er
            kann sie auch als Druckvorlage oder
            elektronisch bereitstellen.“

       bbb) Nach Satz 2 wird folgender Satz einge-
            fügt:
            „Wird bei der Anforderung der Nach-
            weis erbracht, dass für den Bewerber
            im Melderegister eine Auskunftssperre
            gemäß den § 21 Abs. 5 des Melde-
            rechtsrahmengesetzes entsprechenden
            Landesmeldegesetzen eingetragen ist,
            wird anstelle seiner Anschrift (Haupt-
            wohnung) eine Erreichbarkeitsanschrift
            verwendet; die Angabe eines Post-
            fachs genügt nicht.“
       ccc) Im neuen Satz 6 wird die Angabe
            „2 und 3“ durch die Angabe „2 bis 4“
            ersetzt.

   bb) Nummer 2 wird wie folgt geändert:
       aaa) In Satz 1 zweiter Halbsatz werden die
            Wörter „Tag der Geburt“ durch das
            Wort „Geburtsdatum“ ersetzt.
       bbb) In Satz 2 wird die Angabe „Nr. 2 und 3“
            gestrichen.

c) Absatz 5 Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
   „3. bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien

       a) eine Ausfertigung der Niederschrift über
          die Beschlussfassung der Mitglieder- oder
          Vertreterversammlung, in der der Bewer-
          ber aufgestellt worden ist, im Falle eines
          Einspruchs nach § 21 Abs. 4 des Geset-
          zes auch eine Ausfertigung der Nieder-
          schrift über die wiederholte Abstimmung,
          mit der nach § 21 Abs. 6 Satz 2 des Ge-
          setzes vorgeschriebenen Versicherung an
          Eides statt; die Niederschrift soll nach
          dem Muster der Anlage 17 gefertigt, die
          Versicherung an Eides statt nach dem
          Muster der Anlage 18 abgegeben werden;

       b) eine Versicherung an Eides statt des vor-
          geschlagenen Bewerbers gegenüber dem
          Kreiswahlleiter nach dem Muster der An-
          lage 15, dass er nicht Mitglied einer ande-
          ren als der den Wahlvorschlag einreichen-
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            den Partei ist; für die Abnahme der Versi-
            cherung an Eides statt gilt § 21 Abs. 6
            Satz 3 des Gesetzes entsprechend,“.
3. In § 37 Abs. 1 Satz 3 wird das Wort „Fernkopie“
   durch das Wort „Telefax“ ersetzt.
4. In § 38 Satz 3 zweiter Halbsatz werden die Wörter
   „Tages der Geburt“ durch das Wort „Geburts-
   datums“ ersetzt.

5. § 39 wird wie folgt geändert:

  a) In Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 werden die Wörter „Tag
     der Geburt“ durch das Wort „Geburtsdatum“ er-
     setzt.

  b) Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

     „Der Landeswahlleiter liefert die Formblätter auf
     Anforderung kostenfrei; er kann sie auch als
     Druckvorlage oder elektronisch bereitstellen.“
  c) Absatz 4 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
     aa) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

         „1. die Erklärungen der vorgeschlagenen Be-
             werber, dass sie ihrer Aufstellung zustim-

             men und für keine andere Landesliste
             ihre Zustimmung zur Benennung als Be-
             werber gegeben haben, sowie eine Ver-
             sicherung an Eides statt gegenüber dem
             Landeswahlleiter, dass sie nicht Mitglied
             einer anderen als der den Wahlvorschlag

             einreichenden Partei sind, jeweils nach
             dem Muster der Anlage 22; für die Ab-
             nahme der Versicherung an Eides statt
             gilt § 21 Abs. 6 Satz 3 des Gesetzes ent-
             sprechend,“.

     bb) In Nummer 3 werden die Wörter „mit den
         nach § 21 Abs. 6 des Gesetzes vorgeschrie-
         benen Versicherungen“ durch die Wörter
         „mit der nach § 21 Abs. 6 des Gesetzes vor-
         geschriebenen Versicherung“ ersetzt.
6. In § 42 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „Fernkopie“
   durch das Wort „Telefax“ ersetzt.
7. In § 43 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz werden die
   Wörter „Tages der Geburt“ durch das Wort „Ge-
   burtsdatums“ ersetzt.

8. § 84 wird wie folgt geändert:

  a) Dem Absatz 1 wird folgender Absatz vorange-
     stellt:
        „(1) Liegen die Voraussetzungen für eine Lis-

     tennachfolge vor, so benachrichtigt der Landes-
     wahlleiter den nächsten Listenbewerber mittels
     Zustellung (§ 87 Abs. 1) und weist ihn auf die

     Vorschrift des § 45 Abs. 3 des Gesetzes hin. Er
     fordert ihn auf, ihm innerhalb einer Woche

     schriftlich zu erklären, ob er die Nachfolge an-

     nimmt, und an Eides statt zu versichern, dass
     er nicht aus der die Liste einreichenden Partei
     ausgeschieden oder Mitglied einer anderen Par-
     tei geworden ist. Für die Abnahme der Versiche-
     rung an Eides statt gilt § 21 Abs. 6 Satz 3 des
     Gesetzes entsprechend.“
  b) Die bisherigen Absätze 1 bis 3 werden die Ab-
     sätze 2 bis 4 und wie folgt geändert:

      aa) Im neuen Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe
          „§ 45 Satz 2“ durch die Angabe „§ 45 Abs. 3
          Satz 3“ ersetzt.
      bb) Der neue Absatz 4 wird wie folgt geändert:
          aaa) In Satz 1 werden die Wörter „seinen
               Verzicht“ durch die Wörter „seine Ab-
               lehnung“ ersetzt.
          bbb) In Satz 2 werden die Wörter „Der Ver-
               zicht“ durch die Wörter „Die Ableh-

               nung“ ersetzt.
 9. § 88 wird wie folgt geändert:

   a) In Absatz 1 wird der Punkt durch ein Komma
      ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:

      „soweit nicht der Landeswahlleiter die Beschaf-
      fung übernimmt.“
   b) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 ange-
      fügt:
         „(5) Die Beschaffung der Vordrucke und
      Formblätter nach den Anlagen 2, 5, 8, 9, 13
      bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch
      elektronische Bereitstellung erfolgen.“

10. Anlage 13 (zu § 34 Abs. 1) wird wie folgt geändert:

   a) In Nummer 1 und Fußnote 6 zweiter Halbsatz
      werden jeweils die Wörter „Tag der Geburt“
      durch das Wort „Geburtsdatum“ ersetzt.
   b) Nummer 3 wird wie folgt geändert:

      aa) Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

          „a) Zustimmungserklärung des Bewerbers
              mit der Versicherung an Eides statt zur
              Parteimitgliedschaft des Bewerbers ei-
              ner Partei,“.

      bb) In Buchstabe d wird das Wort „Versicherun-
          gen“ durch das Wort „Versicherung“ ersetzt.
11. Anlage 14 (zu § 34 Abs. 4) wird wie folgt geändert:
   a) Das Formblatt für eine Unterstützungsunter-
      schrift (Kreiswahlvorschlag) Abschnitt Unterstüt-
      zungsunterschrift Satz 1 wird wie folgt geändert:
      aa) Nach der Angabe „(Familienname, Vorna-
          men, Anschrift – Hauptwohnung –)“ wird
          der Fußnotenhinweis „1)“ eingefügt.
      bb) Die Wörter „Tag der Geburt“ werden durch
          das Wort „Geburtsdatum“ ersetzt.

      cc) Der Fußnote 1 wird folgende Fußnote voran-
          gestellt:
          „1) Wird bei der Anforderung des amtlichen Formblatts
              der Nachweis erbracht, dass für den Bewerber im
              Melderegister eine Auskunftssperre gemäß den § 21
              Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechen-
              den Landesmeldegesetzen eingetragen ist, wird an-
              stelle seiner Anschrift (Hauptwohnung) eine Erreich-
              barkeitsanschrift verwendet; die Angabe eines Post-
              fachs genügt nicht.“

      dd) Die bisherigen Fußnoten 1 bis 3 werden die

          Fußnoten 2 bis 4.

   b) Im Abschnitt Bescheinigung des Wahlrechts
      Satz 1 werden die Wörter „Tag der Geburt“
      durch das Wort „Geburtsdatum“ ersetzt.
12. Die Anlage 15 erhält die aus dem Anhang zu dieser
    Verordnung ersichtliche Fassung.
13. In Anlage 16 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 2 und § 39 Abs. 4
    Nr. 2) werden die Wörter „Tag der Geburt“ durch
BGBl. 2008, Seite 478 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 478
   das Wort „Geburtsdatum“ ersetzt und nach dem
   Wort „Wahltag“ die Wörter „nach den heute vorlie-
   genden Erkenntnissen“ eingefügt.

14. In den Anlagen 17 und 18 werden jeweils die An-
    gabe „(zu § 34 Abs. 5 Nr. 3)“ durch die Angabe „(zu

    § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a)“ ersetzt.

15. Anlage 19 (zu § 36 Abs. 6) wird wie folgt geändert:
   a) In Abschnitt II Satz 1 wird das Wort „Tatsachen“
      durch das Wort „Angelegenheiten“ ersetzt.

   b) In Abschnitt IX Nr. 1 werden die Wörter „Tag der
      Geburt“ durch das Wort „Geburtsdatum“ ersetzt.
16. Anlage 20 (zu § 39 Abs. 1) wird wie folgt geändert:

   a) In Nummer 1 werden die Wörter „Tag der Ge-
      burt“ durch das Wort „Geburtsdatum“ ersetzt.

   b) Nummer 3 wird wie folgt geändert:

      aa) In Buchstabe a werden nach dem Wort „Zu-

          stimmungserklärungen“ die Wörter „mit den
          Versicherungen an Eides statt zur Parteimit-
          gliedschaft“ eingefügt.

      bb) In Buchstabe d wird das Wort „Versicherun-

          gen“ durch das Wort „Versicherung“ ersetzt.

17. In Anlage 21 (zu § 39 Abs. 3) werden im Abschnitt
    Unterstützungsunterschrift in Satz 1 und im Ab-
    schnitt Bescheinigung des Wahlrechts in Satz 1 je-
    weils die Wörter „Tag der Geburt“ durch das Wort
    „Geburtsdatum“ ersetzt.

18. Anlage 22 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 1) wird wie folgt ge-
    ändert:
   a) In der Überschrift werden nach dem Wort „Zu-
      stimmungserklärung“ die Wörter „und Versiche-
      rung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft“ ein-
      gefügt.

   b) In Satz 1 werden die Wörter „Tag der Geburt“
      durch das Wort „Geburtsdatum“ ersetzt.

   c) In Satz 2 wird der Fußnotenhinweis „2)“ gestri-
      chen.
   d) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:

      „Ich versichere gegenüber dem Landeswahlleiter
      an Eides statt, dass ich nicht Mitglied einer an-
      deren als der den Wahlvorschlag einreichenden
      Partei bin.2)“
   e) In dem neuen Satz 4 wird der Fußnotenhinweis
      „2)“ durch den Fußnotenhinweis „3)“ ersetzt.

   f) Nach Fußnote 1 wird folgende Fußnote 2 einge-
      fügt:
      „2) Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung
          an Eides statt wird hingewiesen.“
   g) Die Fußnote 2 wird die Fußnote 3.

19. In Anlage 23 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 3) werden in der

    Tabelle die Wörter „Tag der Geburt“ durch das Wort

    „Geburtsdatum“ ersetzt.

                           Artikel 2

         Änderung der Europawahlordnung

  Die Europawahlordnung in der Fassung der Bekannt-

machung vom 2. Mai 1994 (BGBl. I S. 957), zuletzt ge-

ändert durch Artikel 51 des Gesetzes vom 21. Juni 2005
(BGBl. I S. 1818), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu An-
   lage 15 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 1) wie folgt gefasst:

  „Anlage 15
  (zu § 32 Abs. 4 Nr. 1)

  Zustimmungserklärung mit den Versicherungen an

  Eides statt zur Bewerbung in anderen Mitgliedstaa-
  ten der Europäischen Union und zur Mitgliedschaft
  in Parteien oder sonstigen politischen Vereinigun-
  gen von Bewerbern und Ersatzbewerbern eines
  Wahlvorschlags“.

2. § 32 wird wie folgt geändert:
  a) In Absatz 3 Nr. 1 Satz 1 wird der Punkt durch ein
     Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz ange-
     fügt:

     „sie können auch als Druckvorlage oder elektro-

     nisch bereitgestellt werden.“

  b) Absatz 4 wird wie folgt geändert:

     aa) In Nummer 1 werden nach dem Wort „be-
         werben“ die Wörter „und dass sie nicht Mit-
         glied einer anderen als der den Wahlvor-

         schlag einreichenden Partei oder sonstigen

         politischen Vereinigung sind; für die Ab-
         nahme der Versicherung an Eides statt gilt
         § 11 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes ent-
         sprechend“ eingefügt.

     bb) In Nummer 3 werden im ersten Halbsatz die
         Wörter „mit den nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
         des Gesetzes vorgeschriebenen Versiche-
         rungen“ durch die Wörter „mit der nach
         § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes vor-
         geschriebenen Versicherung“ ersetzt und im
         zweiten Halbsatz wird das Wort „Versiche-
         rungen“ durch das Wort „Versicherung“ er-
         setzt.

3. In § 35 Abs. 1 Satz 3 wird das Wort „Fernkopie“
   durch das Wort „Telefax“ ersetzt.

4. § 77 wird wie folgt geändert:
  a) Dem Absatz 1 wird folgender Absatz vorange-
     stellt:

        „(1) Liegen die Voraussetzungen für eine Lis-
     tennachfolge vor, so benachrichtigt der Bundes-
     wahlleiter den nächsten Listenbewerber mittels
     Zustellung (§ 80 Abs. 1) und weist ihn auf die
     Vorschrift des § 21 Abs. 2 des Gesetzes hin. Er
     fordert ihn auf, ihm innerhalb einer Woche
     schriftlich zu erklären, ob er die Nachfolge an-
     nimmt, und an Eides statt zu versichern, dass
     er nicht aus der die Liste einreichenden Partei
     oder sonstigen politischen Vereinigung ausge-
     schieden oder Mitglied einer anderen Partei oder
     sonstigen politischen Vereinigung geworden ist.

     Für die Abnahme der Versicherung an Eides statt

     gilt § 11 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes ent-

     sprechend.“
  b) Die bisherigen Absätze 1 und 2 werden die Ab-
     sätze 2 und 3.

  c) Im neuen Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 21

     Abs. 2“ durch die Angabe „§ 21 Abs. 2 Satz 2“

     ersetzt.

5. § 81 wird wie folgt geändert:
BGBl. 2008, Seite 479 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 479
  a) In Absatz 1 wird der Punkt durch ein Komma
     ersetzt und in einer neuen Zeile folgender Halb-

     satz angefügt:

     „soweit nicht der Landeswahlleiter die Beschaf-
     fung übernimmt.“

  b) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 einge-
     fügt:
        „(5) Die Beschaffung der Vordrucke und
     Formblätter nach den Anlagen 2, 2A bis 2C, 5,
     6A, 7, 8, 12 bis 16B, 17 bis 21, 23 bis 25 und 27
     bis 30 kann auch durch elektronische Bereitstel-
     lung erfolgen.“
6. Anlage 12 (zu § 32 Abs. 1) Nr. 3 wird wie folgt ge-
   ändert:
  a) In Buchstabe a werden nach der Angabe „be-
     werben,“ die Wörter „und zur Mitgliedschaft in
     Parteien oder sonstigen politischen Vereinigun-
     gen,“ eingefügt.
  b) In Buchstabe g wird das Wort „Versicherungen“

     durch das Wort „Versicherung“ ersetzt.

7. Anlage 13 (zu § 32 Abs. 1) Nr. 3 wird wie folgt ge-
   ändert:

  a) In Buchstabe a werden nach der Angabe „be-
     werben,“ die Wörter „und zur Mitgliedschaft in
     Parteien oder sonstigen politischen Vereinigun-
     gen,“ eingefügt.
  b) In Buchstabe g wird das Wort „Versicherungen“
     durch das Wort „Versicherung“ ersetzt.
8. Anlage 15 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 1) wird wie folgt ge-
   ändert:

  a) In der Überschrift werden nach dem Wort „Zu-
     stimmungserklärung“ die Wörter „mit den Versi-
     cherungen an Eides statt“ eingefügt.

                              Berlin, den 27. März 2008

                                  Der Bundesminister des
                                           Schäuble

    b) Satz 4 wird wie folgt gefasst:

       „Ich versichere an Eides statt, dass ich mich

       nicht gleichzeitig in einem anderen Mitgliedstaat
       der Europäischen Union4) zur Wahl bewerbe.5)“

    c) Nach Satz 4 wird folgender Satz angefügt:

       „Ich versichere gegenüber dem zuständigen
       Wahlleiter an Eides statt, dass ich nicht Mitglied
       einer anderen als der den Wahlvorschlag einrei-
       chenden Partei oder sonstigen politischen Verei-
       nigung bin.5)“
    d) Nach Fußnote 4 wird folgende Fußnote 5 ange-
       fügt:
       „5) Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung
           an Eides statt wird hingewiesen.“
  9. In Anlage 16 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 2) Satz 1 werden
     nach dem Wort „Wahltag“ die Wörter „nach den
     heute vorliegenden Erkenntnissen“ eingefügt.

 10. Anlage 16A (zu § 32 Abs. 4 Nr. 2a) wird wie folgt

     geändert:

    a) In der Überschrift wird nach dem Wort „Unions-
       bürger“ der Fußnotenhinweis „*)“ gestrichen.

    b) Im Text werden nach dem Wort „ist“ die Wörter
       „nach den heute vorliegenden Erkenntnissen“
       eingefügt.
    c) Die Fußnote wird gestrichen.

                            Artikel 3

                         Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung
 in Kraft.

Innern
BGBl. 2008, Seite 480 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 480
480                          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2008


                                                                             A n h a n g z u A r t i k e l 1 N r. 1 2
Anlage 15
(zu § 34 Abs. 5 Nr. 1 und 3 Buchstabe b)

                                  Zustimmungserklärung für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages1)
                                                                      (von allen Wahlkreisbewerbern abzugeben)


Ich
          Familienname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
          Vornamen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
          Geburtsdatum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
          Geburtsort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
          Beruf oder Stand: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
          Anschrift (Hauptwohnung)
          Straße, Hausnummer: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
          Postleitzahl, Wohnort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
stimme meiner Benennung als Bewerber im Kreiswahlvorschlag

der . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
                              (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/bei anderen Kreiswahlvorschlägen das Kennwort)

im Wahlkreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . für die Wahl zum . . . . . Deutschen Bundestag zu.
                                                         (Nummer und Name)

Ich versichere, dass ich für keinen anderen Wahlkreis meine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben
habe.
Ich habe außerdem meiner Benennung als Bewerber auf der Landesliste

der . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
                                                                         (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung)

im Land . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . zugestimmt.2)
                                                                                               (Name des Landes)

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              ....................................................
                                                                                                                                        (Persönliche und handschriftliche Unterschrift)




                                                      Versicherung an Eides statt
                                   zur Parteimitgliedschaft für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages
                                                           (nur von Wahlkreisbewerbern einer Partei abzugeben)

Ich versichere gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides statt, dass ich nicht Mitglied einer anderen als der den
Wahlvorschlag einreichenden Partei bin.3)

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              ....................................................
                                                                                                                                        (Persönliche und handschriftliche Unterschrift)




1
  ) Vollständig und in Maschinen- oder Druckschrift ausfüllen.
2
  ) Nichtzutreffendes streichen.
3
  ) Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.

Herkunft dieses Textes

Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2008 I S. 476. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).

Ableitung: issue-pdf-decol · Prüfwert des Textes c06c62f19e343e36….