Gesetze / Gesetzblätter

Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2008, S. 1708

BGBl. 2008 I S. 1708 · 2.274 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.

Textauszug (durchsuchbar)

BGBl. 2008, Seite 1708 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1708




                                     Gesetz
                       zur Änderung des Stammzellgesetzes
                                       Vom 14. August 2008


            Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

                                              Artikel 1
                              Änderungen des Stammzellgesetzes
            Das Stammzellgesetz vom 28. Juni 2002 (BGBl. I S. 2277), zuletzt geändert
          durch Artikel 37 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird
          wie folgt geändert:
          1. § 2 wird wie folgt gefasst:
                                                 „§ 2
                                           Anwendungsbereich
                Dieses Gesetz gilt für die Einfuhr von embryonalen Stammzellen und für
             die Verwendung von embryonalen Stammzellen, die sich im Inland befinden.“
          2. In § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a wird die Angabe „1. Januar 2002“ durch die
             Angabe „1. Mai 2007“ ersetzt.
          3. § 13 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
             „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
             ohne Genehmigung nach § 6 Abs. 1
             1. embryonale Stammzellen einführt oder
             2. embryonale Stammzellen, die sich im Inland befinden, verwendet.“

                                              Artikel 2
                                            Inkrafttreten
            Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



            Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
             Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetz-
          blatt zu verkünden.


            Berlin, den 14. August 2008

                                    Der Bundespräsident
                                        Horst Köhler

                                    Die Bundeskanzlerin
                                      Dr. A n g e l a M e r k e l

                                   Die Bundesministerin
                                für Bildung und Forschung
                                     Annette Schavan

                         Die Bundesministerin für Gesundheit
                                    Ulla Schmidt

Herkunft dieses Textes

Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2008 I S. 1708. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).

Ableitung: issue-pdf-decol · Prüfwert des Textes 15c8811dd20479c6….