Gesetze / Gesetzblätter
Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2008, S. 1708
BGBl. 2008 I S. 1708 · 2.274 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
Textauszug (durchsuchbar)

Gesetz
zur Änderung des Stammzellgesetzes
Vom 14. August 2008
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderungen des Stammzellgesetzes
Das Stammzellgesetz vom 28. Juni 2002 (BGBl. I S. 2277), zuletzt geändert
durch Artikel 37 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird
wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt gefasst:
„§ 2
Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für die Einfuhr von embryonalen Stammzellen und für
die Verwendung von embryonalen Stammzellen, die sich im Inland befinden.“
2. In § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a wird die Angabe „1. Januar 2002“ durch die
Angabe „1. Mai 2007“ ersetzt.
3. § 13 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ohne Genehmigung nach § 6 Abs. 1
1. embryonale Stammzellen einführt oder
2. embryonale Stammzellen, die sich im Inland befinden, verwendet.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetz-
blatt zu verkünden.
Berlin, den 14. August 2008
Der Bundespräsident
Horst Köhler
Die Bundeskanzlerin
Dr. A n g e l a M e r k e l
Die Bundesministerin
für Bildung und Forschung
Annette Schavan
Die Bundesministerin für Gesundheit
Ulla Schmidt
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2008 I S. 1708. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
Prüfwert des Textes 15c8811dd20479c6….